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Orden für Meckenheimer Bürgermeister Holger Jung

Meckenheim – Patrick Hupperich von der KSK übergibt jecke Box. Pandemiezeiten machen erfinderisch, vor allem im Fastelovend. Statt der üblichen Ordensverleihung an Weiberfastnacht in der Meckenheimer Filiale kreierte die Kreissparkasse (KSK) Köln in dieser Session eine jecke Box mit Konfetti, Luftschlangen und Herrenorden, um diese im Rathaus Bürgermeister Holger zu überreichen.

Das Stadtoberhaupt zeigte sich begeistert von der Idee. Nach der Corona-konformen Übergabe durch Patrick Hupperich von der KSK warf Jung einen interessierten Blick in die Box und legte sich schließlich mit großer Freude den Orden um. Dieser bildet eine Uhr mit der närrischen Zeit 11.11 Uhr und einem „Play“-Knopf ab. Neben dem Kölner Dom ziert unter anderem das Motto des Festkomitees Kölner Karneval „Alles hät sing Zick“ den Orden, der beim Meckenheimer Bürgermeister einen Ehrenplatz bekommen wird.

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Neuer Belag für Mendiger Kunstrasenplatz

Mendig – Der SV Eintracht Mendig und der TuS Grün-Weiß Mendig erhalten für die Sanierung des vereinseigenen Kunstrasenplatzes an der Brauerstraße finanzielle Unterstützung. Voraussichtlich können die Bauarbeiten zur Sanierung des ausgedienten Kunstrasenbelags sowie die Umrüstung der bestehenden Lichtanlage auf energieeffizientes LED-Flutlicht bereits im Frühjahr 2022 starten.

„Ich freue mich, dass der Fußballplatz an der Brauerstraße mit der Modernisierung leistungsstark erneuert wird. 23 Fußballmannschaften im Senioren- und Jugendbereich nutzen den Platz aktuell und zeigen, wie rege das Sportangebot in unserer Heimat angenommen wird. Hier werden Ehrenamt, Jugendförderung und Leistungssport von Kindesbeinen bis ins Seniorenalter gelebt“, unterstrich Jörg Lempertz, Bürgermeister der Verbandsgemeinde, bei der Übergabe der Förderbescheide.

Der Erste Beigeordnete der Stadt, Achim Grün, betonte in Vertretung des erkrankten Stadtbürgermeisters: „Nach den umfangreichen Vorplanungen wird es kurzfristig gelingen, hier eine Sportstätte nach modernsten Standards zu sanieren, zu deren Finanzierung die kommunalen Zuschüsse entscheidend beitragen.“

Alle am bisherigen Verfahren beteiligten Zuschussgeber und die Vereine waren sich Mitte 2020 einig, dass die Sanierung des Kunstrasenplatzes an der Brauerstraße nicht länger hinausgeschoben werden könne, da ansonsten eine Unbespielbarkeit des Platzes drohe. Um die Bemühungen für eine Förderung der Sanierungsmaßnahme zu unterstützen, wendeten sich die Bürgermeister der Verbandsgemeinde und Stadt Mendig in einem gemeinsamen Schreiben an die ADD und auch an die Kreisverwaltung und setzen sich vehement für eine Förderzusage ein.

Nachdem der Sportausschuss des Kreises Mayen-Koblenz unter der Leitung des Landrates, Dr. Alexander Saftig, in seiner Sitzung am 10. September 2020 die Sanierung des Kunstrasenplatzes in Mendig auf Nummer 1 der Prioritätenliste zur Sportanlagenförderung des Kreises für 2021 gesetzt hatte, ging dankenswerterweise auch die Zusage des Landes ein.

Bürgermeister Lempertz und der Erste Beigeordnete Grün konnten für den Startschuss des Projektes nunmehr die Förderbescheide von Verbandsgemeinde und Stadt überreichen, die einen Zuschuss von insgesamt 216.000 Euro ausweisen. Gleichzeitig dankten sie den ehrenamtlichen Vereinsvertretern von Herzen, die sich für das Projekt sehr kompetent, engagiert und hauptverantwortlich eingebracht haben.

Bernd Krayer, erster Vorsitzender des Sportvereins Eintracht Mendig, sowie Harald Heinemann, erster Vorsitzender der Spielgemeinschaft Eintracht Mendig/Bell sowie die Vertreter des TUS Grün-Weiß Mendig brachten ihre Dankbarkeit gegenüber den lokalpolitischen Akteuren zum Ausdruck: „Der neue Kunstrasenplatz ist ein zentraler Baustein für unser Vereinsleben. Die Sanierung ermöglicht es uns, auch künftig die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Fußball zu fördern. Sie bekommen durch den Sport wichtige Kompetenzen vermittelt.“ Vorsitzender Krayer sieht jetzt seine seit 2016 andauernden intensiven und engagierten Bemühungen auf der Zielgeraden.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes betragen rund 398.500 Euro. Diese setzen sich aus 30.000 Euro Eigenmitteln des Vereins, einer Landeszuwendung aus Sportinvestitionsmitteln in Höhe von 99.900 Euro, Zuwendung des Kreises in Höhe von 37.064 Euro, einer Förderung aus dem BMI-Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Projektträger Jülich) in Höhe von 15.618 Euro sowie einem freiwilligen Kostenzuschuss der Verbandsgemeinde in Höhe von 25.000 Euro zusammen. Die verbleibende rechnerische Finanzierungslücke und damit Förderung der Stadt Mendig beträgt 191.000 Euro. Neben dem neuen Kunstrasenbelag ist in der veranschlagten Projektmaßnahme ebenfalls die Anschaffung eines Pflegegeräts sowie Umrüstung des Flutlichts auf LED inbegriffen.

Bürgermeister Lempertz dankte abschließend allen Beteiligten für das zielführende Engagement: „Der gemeinsame Weg führt uns in Kürze ans Ziel. Der Sportplatz an der Brauerstraße wird so künftig zu einer der modernsten Sportanlagen in der Region. Allen Vereinsverantwortlichen, dem Planungsbüro Siegmann und Partner sowie den ausführenden Firmen viel Erfolg bei der Umsetzung.“

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Wirtschaft

Umfrage bei Ahr-Handwerkern – Wiederaufbau zu 20 Prozent geschafft

Ahrtal/KoblenzAntragstellung der Aufbauhilfe läuft noch schleppend. 50 vom Hochwasser betroffene Handwerksbetriebe schätzen ihre Lage ein. Kundenbetreuung, betrieblicher Wiederaufbau und private Schadensregulierung führen zu Dreifachbelastung.

Das Unternehmerehepaar Gies aus Dernau. Selbst der Anrufbeantworter der Zimmerei und Tischlerei verkündet: „Wir geben nicht auf und nehmen Ihre Aufträge wie gewohnt entgegen“. Die Familie betreibt Produktionsstätten an zwei Standorten in unmittelbarer Nähe zur Ahr – beide wurden meterhoch überflutet. Foto: HwK Koblenz

Sieben Monate nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal ergibt eine Umfrage bei 50 betroffenen Handwerksunternehmen zum Stand ihres Wiederaufbaus: Auf einer Skala von Null (Situation unmittelbar nach der Flut) und 100 (Stand bis zur Katastrophe) ist bislang ein Durchschnittswert von 20 erreicht. Das entspricht einem Fünftel der ehemals betriebsinternen Wirtschafts- und Fertigungsleistungen.

Alle befragten Handwerksbetriebe haben die Arbeit wieder aufgenommen, auch wenn bei einigen aufgrund hoher Schäden bei den Fertigungsmaschinen die Kapazitäten noch weit entfernt sind vom ehemaligen Auslastungsstand. Für viele betroffene Unternehmen ist es ein Kraftakt, denn sie sind zeitgleich auf drei Großbaustellen unterwegs: die Abwicklung der Kundenaufträge, der eigene betriebliche Wiederaufbau und die private Schadensregulierung samt Sanierung müssen unter einen Hut gebracht werden. Das gilt für die selbstständigen Handwerksmeister wie auch viele Mitarbeiter. „Zu tun gibt es mehr als genug. Die große Herausforderung liegt in der Organisation üblicher Arbeitsabläufe und neuer, flutgeschuldeter Herausforderungen wie auch Neubeschaffung ausgefallener Baugeräte“, äußern Alfred und Gerd Fuhrmann vom gleichnamigen Straßenbauunternehmen aus Dümpelfeld. Sechs Baumaschinen und Bagger hat die Flut mitgerissen.

Viele Handwerker berichten über eine Extrembelastung – mental wie auch körperlich. Das seit Monaten laufende Krisenmanagement des Ahr-Handwerks hat entsprechend einige wichtige Punkte zunächst hintenangestellt. Das zeigen auch die aktuellen Zahlen der eingereichten Anträge für Wiederaufbauhilfen von Bund und Land. 585 Handwerksunternehmen sind vom Hochwasser betroffen, von denen allerdings erst 90 bei der Handwerkskammer (HwK) Koblenz eine sogenannte „Kammerbestätigung“ beantragt haben. Diese ist Voraussetzung für die Einreichung des Antrags zur Aufbauhilfe für Unternehmen, die durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz bearbeitet wird. Rund 20 Handwerksbetriebe haben bisher vollständige Anträge vorgelegt, die in den meisten Fällen bereits ausgezahlt wurden.

Dabei stellt weniger das Antragsverfahren ein Problem dar, sondern die zeitliche Belastung der Unternehmen wie auch die Suche von fachlich geeigneten Sachverständigen zur Bewertung der Schäden. Die Handwerkskammer weist in diesem Zusammenhang darauf hin: das Internetportal „www.handwerk-baut-auf.de“ hilft auch hier weiter. Die Rubrik „Sachverständige“ nennt aktuell 27 Ansprechpartner. Ganz wichtig auch: die Antragstellung für die Aufbauhilfen endet im Juni 2023! „Je früher ein Antrag eingereicht wird, je schneller kann er bearbeitet werden und fließen die Gelder“, macht HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich deutlich. Zusammen mit Präsident Kurt Krautscheid leitet er die im Ahrtal 14-tägig stattfindenden Jour-Fix-Runden aus Krisenstäben, Handwerks- sowie Helferorganisationen und Landes- und Kommunalvertretern. „Werden die Anträge kurz vor Fristende eingereicht, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Das wollen wir unbedingt verhindern und bieten unseren Betrieben aktive Unterstützung an.“

Umfrage bei betroffenen Ahr-Handwerkern

Die Abfrage unter 50 Handwerksbetrieben ergab auch, dass Elementarversicherungen für Hochwasserschäden in nur wenigen Fällen (zwei Betriebe) vorlagen. Die materiellen Schäden werden mit rund 500.000 Euro je Unternehmen beziffert. In Einzelfällen kann das aber deutlich mehr sein und die Zweimillionen-Euro-Grenze überschreiten – wenn hochwertige Fertigungsmaschinen zerstört wurden, so in Steinmetz- oder Tischlerbetrieben.

Versorgungsgewerke wie Bäcker oder Fleischer, gerade im oberen Ahrtal, müssen zudem auf einen völligen Strukturwandel reagieren. In vielen Ortschaften sind aufgrund der laufenden Trocknungs- und Ausbauarbeiten die Häuser unbewohnbar. Deren Bewohner als bisherige Stammkundschaft sind in entfernten Unterkünften untergebracht. Seit Sommer 2021 fehlen außerdem die Touristen und Wochenendeinkäufer aus angrenzenden Großstädten. Die Folge ist ein massiver Nachfrageschwund, der teilweise über die Versorgung der Helfer ausgeglichen wurde.

Ein Problem für manches Gewerk sind längst auch „Hilfsangebote“ Externer an Flutbetroffene wie auch Helfer. So im Friseurhandwerk. „Warum soll ich als Kunde für eine handwerkliche Leistung zahlen, wenn sie einige Meter weiter für Null Euro oder ein kleines Spenden-Entgelt angeboten wird?“, bringt es Daniel Röber als Obermeister der Friseur-Innung Ahrweiler auf den Punkt. Der (nicht zu Ende gedachte) Solidargedanke wird so zum Bremsklotz für hochwassergeschädigte Betriebe, die nach wochenlangem Ausfall und intensiver, kostspieliger Wiederaufbauarbeit den Weg Richtung Normalität absolvieren wollen und müssen. Zumal die von angereisten Friseuren eingesammelten Spenden nach aktueller Rechtslage gar nicht in den Ahr-Betrieben ankommen. Denn Spenden können nicht vollständig an Unternehmen ausgezahlt werden, wenn hierfür eine Spendenquittung ausgestellt wurde.

Eine weitere Konsequenz der Ahr-Flut aus dem Sommer 2021: Einige Betriebsstätten wurden aufgrund laufender Reparaturarbeiten im Krisengebiet ganz geschlossen und zogen um an Ausweichstandorte, „was von der Kundschaft gut angenommen wurde“, berichten Augenoptikermeisterin Nora Nechad (Optik Schofer, Altstadt Ahrweiler) oder auch Marcus Sebastian, Sanitär- und Heizungsbauermeister aus Mayschoß. Er fand sein Ausweichquartier mit Unterstützung eines Malerunternehmens an dessen Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Auch Friseurmeisterin Nicole Leesch aus Antweiler musste reagieren und hat vom Salongeschäft umgestellt auf mobile Friseurdienste. „Von heute auf morgen ein ganz neues Arbeiten, aber die Kundschaft dankt es mir!“

Die Großzahl der 585 betroffenen Handwerksbetriebe macht weiter, doch auch diese Aussage spricht für den schweren und langen Weg aus der Krise: Würde sich das Hochwasserereignis des Sommers 2021 wiederholen, schließen 40 der befragten 50 Handwerksbetriebe eine weitere Existenz im Ahrtal aus.

Kontaktmöglichkeiten für betroffene Handwerksbetriebe zur HwK Koblenz:

Rechtsabteilung, Tel. 0261/ 398-200, recht@hwk-koblenz.de

Kammerbestätigung, Tel. 0261/398-260, handwerksrolle@hwk-koblenz.de

Betriebsberatung, Tel. 0261/ 398-251, beratung@hwk-koblenz.de oder hochwasserhilfe@hwk-koblenz.de

Vor-Ort-Ansprechpartner (Ahr-Akademie), Dennis Sisterhenn, Tel. 0261/ 398-285, dennis.sisterhenn@hwk-koblenz.de

 

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Müllfasten die Vierte in Euskirchen – „Da simmer dabei“

Euskirchen – Abfallberatung des Kreises Euskirchen ruft zum gemeinsamen Müllfasten auf. Plastik in der Landschaft zählt unbestritten zu einem der großen Umweltprobleme unserer Zeit. Aber das ist lange noch nicht alles: „Fast Fashion“, Pappverpackungsmüll, kurzlebige Gebrauchsartikel, Elektroschrottberge und Lebensmittelverschwendung – die Facette an „Müllbergen“ ist groß.

„Fakt ist: Wir verbrauchen die Produkte und Lebensmittel schon lange nicht mehr. Wir überkonsumieren“, sagt Karen Beuke, die Abfallberaterin der Kreisverwaltung Euskirchen. Die Folgen davon seien ein zu hoher Ressourcenverbrauch auf unserer Erde und ein erhöhter CO2 – Ausstoß. Letzteres trage zum Klimawandel bei. „Das so lange praktizierte Konsumverhalten zu überdenken und in kleinen Schritten nachhaltiger zu handeln, dazu soll die bald beginnende Fastenzeit Ideen liefern. Wir starten sozusagen eine Müllfastenzeit“, so die Expertin mit einem Schmunzeln.

Wöchentlich liefert daher der Kreis ab Aschermittwoch über seine Social-Media-Kanäle auf Facebook und Instagram praxisnahe Tipps, die man einfach und leicht umsetzen kann. Immer mittwochs um 8 Uhr gibt es bis Ostern einen neuen Post.

Anhand der „Zero Waste Pyramide“ kann dann jeder seinen Umgang mit „Konsum“ gut hinterfragen und beobachten. Dabei geht es konkret um folgende Ansätze:

ReThink! Die allererste Frage schwebt über allem und soll zum Überdenken der eigenen Lebensgewohnheiten anregen. Brauche ich das wirklich? Was tut uns gut und schadet anderen und der Umwelt nicht?

ReDuce! Fangen Sie an, Ihren Konsum zu reduzieren. Lehnen Sie Dinge ab. Nehmen Sie z. B. einen Mehrwegbeutel mit, um unverpacktes Obst- und Gemüse einzukaufen. Auch wenn Plastiktüten seit diesem Jahr verboten sind – die dünnen „Hemdchenbeutel“ an der Obst- und Gemüsetheke, sind es nicht. Im Jahr 2019 nutzte jede Person in Deutschland ca. 44 solcher Tüten im Durchschnitt. In Summe sind das 3,65 Milliarden Stück! Zu viel Einwegplastikmüll, der leicht vermieden werden kann. Mehrwegnetze gibt es mittlerweile an fast jeder Obst- und Gemüsetheke der Supermärkte und Discounter. Steigen Sie um!

ReUse! Nutzen sie alles, was schon vorhanden ist. Kaufen Sie gebrauchte Sachen, nutzen Sie Mehrwegsysteme. Bei Getränken sollten Sie auf Mehrwegsysteme aus der Region achten. Nur dann ist die Ökobilanz gegenüber Einwegverpackungen auch besser. Und wenn Sie ausmisten, dann versuchen Sie die Dinge im Umlauf zu halten, d.h. verkaufen oder verschenken Sie es.

RePair! Ist mal etwas kaputt, dann versuchen Sie es zu reparieren oder reparieren zu lassen. Reparaturbetriebe von der Änderungsschneiderei, dem Elektrobetrieb bis zum Tischler finden Sie in der digitalen Nachhaltigkeitskarte des Kreises.

ReCycle! Erst im letzten Schritt sollten die Dinge entsorgt werden. Hierzu ist die richtige Mülltrennung immens wichtig, da nur so wertvolle Stoffe wie Metalle, Kunststoffe, Papier oder Bioabfall im Kreislauf gehalten werden können. Wie im Kreis Euskirchen richtig sortiert wird, finden Sie in der aktuellen Sortieranleitung des Kreises Euskirchen (www.kreis-euskirchen.de).

INFO-KASTEN:

Sie möchten einen fair gehandelten Mehrweg-Obstbeutel aus Bio-Baumwolle? Sie wohnen im Kreis Euskirchen? Dann schreiben Sie bis Ostern an die Abfallberatung des Kreises. Pro Haushalt wird ein Beutel kostenlos versendet, solange der Vorrat reicht: Kreis Euskirchen, Karen Beuke, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen oder per mail an: karen.beuke@kreis-euskirchen.de

Die Nachhaltigkeitskarte finden Sie in der neuen AbfallInfo-App der meisten Kommunen oder über die Webseite des Kreises.

Rückfragen gerne an die Kreisabfallberatung: abfallberatung@kreis-euskirchen.de oder telefonisch unter 02251 / 15 – 530.

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Stadt Aachen hat erhöhten Wohnraumbedarf und beschließt Neufassung der Wohnraum-Satzung

Aachen – Einstimmig hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Februar eine Neufassung der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen beschlossen. Damit möchten Politik und Verwaltung angesichts des geringen Angebots an Wohnraum im Stadtgebiet sowie des erhöhten Wohnbedarfs eine ausreichende Versorgung der Aachener Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen sozialen Bedingungen auch für die Zukunft gewährleisten.

Bereits im August 2019 hatte die Stadt eine bis zum Sommer 2024 befristete Wohnraumschutzsatzung beschlossen, bei der die Kommunen Kraft des Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in NRW durch eine Satzung Gebiete mit erhöhtem Wohnbedarf festlegen und die Zweckentfremdung von Wohnraum unter einen Genehmigungsvorbehalt stellen konnten.

Durch eine Neufassung des Wohnraumstärkungsgesetzes können Kommunen mit einer besonders gefährdeten Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum durch eine Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf. Zugleich werden im NRW-Wohnraumstärkungsgesetz die Handlungsmöglichkeiten gegen verstärkt auftretende Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum erweitert, indem mit der so genannten Wohnraum-Identitätsnummer ein Verfahren zur Identifizierung der Anbieter von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung eingeführt wird.

Aachen ist aufgrund des erhöhten Wohnraumbedarfs im Stadtgebiet zum Erlass einer solchen Satzung berechtigt, die die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt. Damit soll der Verknappung des Wohnungsangebots durch illegale Kurzzeitvermietung und andere unerlaubte zweckfremde Nutzung von Wohnraum wirksam und nachhaltig gewehrt werden.

Noch müssen die Regelungen der bisherigen Wohnraumschutzsatzung an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Eine Übergangsregelung bis zur endgültigen Neuregelung der Wohnraumschutzsatzung ermöglicht es der Verwaltung jedoch, im Zusammenspiel von Satzung und gesetzlichen Vorgaben, weiterhin aktiv Zweckentfremdungen entgegenzuwirken und handlungsfähig zu bleiben.

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Schule für den „weißen Jahrgang“

Mechernich – Das Gymnasium Am Turmhof (GAT) in Mechernich und das Johannes-Sturmius-Gymnasium in Schleiden wurden von der Bezirksregierung Köln als Bündelungsgymnasien für den Kreis Euskirchen ausgewählt. Damit wurde ihnen die Aufgabe übertragen, im Rahmen der Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang (G9), eine besondere Jahrgangsstufe für den sogenannten „weißen Jahrgang“ einzurichten.

Denn nach G9 werden die Schüler nach der neunten in die zehnte Klasse versetzt. Bisher, also nach G8, kamen sie nach der neunten Klasse in die Einführungsphase (Eph) der Oberstufe – die nun also ein Jahr im Leerlauf bleibt, bis die Schüler dann nach der zehnten Klasse in die Einführungsphase wechseln. Dennoch muss dieser „weiße Jahrgang“, der ab dem Schuljahr 2023/2024 für drei Jahre bestehen bleibt, für einige Schülergruppen zugänglich sein: für diejenigen Gymnasiasten, die die Einführungsphase wiederholen müssen; für Schüler der Real- oder Hauptschulen, die mit Qualifikation zum Gymnasium wechseln möchten sowie für Schüler, die aus dem Ausland zurückkehren.

Wichtiges Angebot für Schüler im Kreis Euskirchen

Dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen die Bündelungsgymnasien eingerichtet, an dem die Schüler des „weißen Jahrgangs“ für eine Region gebündelt unterrichtet werden können. „Um der besonderen Schülertransportsituation im Kreis Euskirchen gerecht zu werden“, so die Bezirksregierung Köln, soll es dort nun zwei Bündelungsgymnasien geben. Eines davon ist das Gymnasium Am Turmhof in Mechernich. „Für uns als GAT ist diese Entscheidung eine Bestätigung unserer bisherigen guten Arbeit und eine interessante Herausforderung für die kommenden Schuljahre“, freut sich Schulleiter Micha Kreitz.

Im Herbst hatte sich das GAT als Bündelungsgymnasium für den Kreis Euskirchen beworben. Micha Kreitz: „Es ist eine wichtige Angelegenheit, den Schülern diesen Jahrgang anbieten zu können.“ Das GAT verfüge sowohl über genügend Räume als auch über eine gute Personalausstattung, um die Schüler bei sich aufnehmen zu können.

Zentrale Lage, breites Fächerangebot

Darüber hinaus könne man den Schülern ein breites und ausdifferenziertes Fächerangebot bieten – auch als MINT-zertifizierte Schule mit einem breiten Angebot an Leistungskursen aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Entscheidendes Argument sei außerdem die zentrale Lage im Kreis Euskirchen sowie die gute Bus- und Bahnanbindung gewesen.

Im Februar kommenden Jahres soll die Anmeldephase beginnen. Zu diesem Zeitpunkt sollte sich abzeichnen, wer in Haupt- und Realschule die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe erreicht oder wer am Gymnasium nicht den Übergang in die Qualifikationsphase (Q1/Q2) schafft. Mindestens 42 Schüler fordert das Schulgesetz für die Einrichtung eines Jahrgangs – „im Kreis Euskirchen rechnet man aber insgesamt mit der drei- bis vierfachen Zahl an Schülern, die diese Jahrgangsstufe nutzen wollen“, so Kreitz.

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Interview mit Wittlicher Bürgermeister Rodenkirch am Samstag und Sonntag im Offenen Kanal

Wittlich – Zum neuen Jahr 2022. Hermann… im Gespräch mit Bürgermeister Joachim Rodenkirch. Zum obligatorischen Neujahrsgespräch hat sich Moderator Hermann-Josef Haller Anfang des Jahres 2022 mit Bürgermeister Joachim Rodenkirch getroffen.

Das Interview läuft am Samstag und am Sonntag um 13 Uhr beim Offenen Kanal. Der Sendebeitrag ist aber auch in der Youtube-Mediathek des Offenen Kanal Wittlich zu finden.

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Nordrhein-Westfalen nimmt den Beschluss der MPK sehr ernst und setzt erste Maßnahmen auch in den Schulen um

Region/Düsseldorf – Verändertes Testverfahren in den Grund- und Primusschulen sowie Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen. Das über viele Monate an den Grundschulen erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren musste mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test-Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, daher wird das Testverfahren verändert.

Begleitend dazu hat das Ministerium für Schule und Bildung für die Grundschulen in der aktuellen Lage der Pandemie ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Pandemie ist für die Schulen, die Lehrkräfte, aber vor allen Dingen auch für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern eine große Herausforderung seit nunmehr fast zwei Jahren. Im gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler werden Kinder und Jugendliche explizit genannt und die Notwendigkeit betont, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie abzumildern.

Nordrhein-Westfalen nimmt diesen Beschluss sehr ernst und setzt erste Maßnahmen auch in den Schulen um. Dazu werden die Testpflicht und das bisherige Testverfahren in den Schulen zur Reduzierung von Unsicherheiten sowie zur Erleichterung aller Beteiligten angepasst. Speziell für die Grundschulen wurde begleitend dazu ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt, da hier die Belastungen der Corona-Pandemie besonders groß und spürbar sind, weil unsere Jüngsten besonders viel Begleitung und Fürsorge benötigen.“

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 wird es Veränderungen bei der Testpflicht und beim Testverfahren für Schülerinnen und Schüler geben. Zudem wurde ein Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen geschnürt:

  1. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen

Weiterhin gilt, dass am Unterricht sowie an allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) teilnehmen dürfen. Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Schulen, die für immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte), die aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben. Getestet werden müssen künftig wie in anderen Lebensbereichen auch lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch immunisierte Personen weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen.

  1. Verändertes Testverfahren in den Schulen

Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird künftig mit Ausnahme der Förderschulen vollständig mit Antigen-Selbsttests durchgeführt: Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig durchgeführt werden. Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität dieser Schülergruppe das bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten.

Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.

Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.
In begründeten Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schülerinnen und Schüler die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.

Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden auch mit den Veränderungen des strengen Testverfahrens weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass mit den Antigen-Schnelltests die Schülerinnen und Schüler direkt identifiziert werden können, die sich mit Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt ansteckend sind. Die Testpflicht für Immunisierte und die zusätzlichen Pooltestungen an den Grundschulen werden abgeschafft. Außerdem werden die Antigen-Schnelltests in den Grundschulen künftig zuhause zusammen mit den Eltern durchgeführt, was dazu führt, dass die Testergebnisse nicht erst am Morgen nach den Testungen in den Schulen vorliegen. Dadurch können die Eltern bei einem positiven Testergebnis rechtzeitig in gewohnter Umgebung unterstützen und weitere notwendige Maßnahmen in die Wege leiten. Jede Phase der Corona-Pandemie verlangt ihre eigenen Beschlüsse und spezifischen Vorkehrungen zu den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Die Landesregierung setzt mit dem Testverfahren auch verstärkt auf die Eigenverantwortung der Eltern, ihre Kooperation und Mitwirkung, damit der Präsenzunterricht für ihre Kinder weiter gesichert und die Unterrichtszeit entlastet werden kann“, so Gebauer.

  1. Entlastungs- und Unterstützungspaket

Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen weiter unterstützen und entlasten. Die Landesregierung nimmt die Meldungen aus den Grundschulen sehr ernst und hat daher weitere Maßnahmen beschlossen, um die Grundschulen wirksam zu unterstützen. Für die Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die das Ministerium für Schule und Bildung beschlossen hat, sind rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Maßnahmenpaket umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, u.a. folgende Punkte:

  • Die Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coachingangebote, die das Ministerium für Schule und Bildung in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie entwickelt.
  • Die Schulen können die für das Frühjahr 2022 geplanten Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.
  • Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote wird noch einmal durch eine Ergänzungspauschale verstärkt.

(Ausführlich finden Sie alle Maßnahmen in einem Faktenblatt hier.)

Dazu erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Die Landesregierung hat seit Regierungsantritt ein besonderes Augenmerk auf die Grundschule gelegt. Mit dem Masterplan Grundschule haben wir ein umfassendes Programm gestartet, um diese wichtige Schulform langfristig zu stärken. Ich weiß, dass die Pandemie unseren Grundschulen im Moment alles abverlangt. Ich danke daher allen Schulleitungen, Lehrkräften und allen anderen Personen, die an unseren Schulen arbeiten, sehr für Ihr großes Engagement. Unsere Unterstützungsmaßnahmen und das erleichterte Testverfahren sollen in dieser anstrengenden Zeit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur Entlastung sein.“

Alle Informationen finden Sie in der heute vom Ministerium für Schule und Bildung versandten Schulmail auf dem Bildungsportal hier.

 

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Prüfungen in Bitburg, Gerolstein und Wittlich abgeschlossen

Prüm – 35 neue Gesellen im Elektrohandwerk. An insgesamt drei Prüfungstagen mussten die Auszubildenden Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik beweisen, dass sie fit sind in ihrem Beruf. Mitte Dezember stand die Theorie auf dem Prüfstand und Ende Januar die Praxis. Insgesamt konnten sich 35 Prüflinge über einen erfolgreichen Abschluss freuen und sind jetzt Gesellen. Hierzu gratulierten die Prüfungsausschüsse der Innungen Bernkastel-Wittlich und Westeifel ihren neuen Fachkräften. In dem Gebiet der Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück-Region, der Geschäftsstelle der Innungen, sind in den beiden Elektroinnungen derzeit fast 120 weitere Azubis in der Ausbildung.

Das Elektrohandwerk bietet fünf verschiedene Ausbildungsberufe, Elektroniker Energie- und Gebäudetechnik ist einer davon. Der Beruf umfasst ein breites Spektrum und ist sehr zukunftsorientiert. Wie spart man Energie? Wie funktioniert Photovoltaik? Und wie funktionieren intelligente Häuser? In der Ausbildung geht es um modernste Technik, die ganze Gebäude steuert und außerdem dem Klima nützt.

Auf www.karriere-handwerk.net oder auf www.e-zubis.de können sich Berufseinsteiger über die Karrieremöglichkeiten informieren und herausfinden, welche Ausbildung zum Elektroniker am besten zu ihnen passt.

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evm warnt vor Telefonbetrug

Region/Mayen-Koblenz – Betrugsmasche: Angst vor angeblicher Energiepreissteigerung soll zu Vertragsabschluss zwingen – evm hält Preise weiterhin stabil. In den vergangenen Tagen häufen sich bei der Energieversorgung Mittelrhein (evm) Beschwerden von Kundinnen und Kunden, die mit unlauteren Methoden am Telefon konfrontiert werden. Es geht um Anrufe von Personen, die sich als Teil des kommunalen Energie- und Dienstleistungsunternehmens ausgeben, um unter fadenscheinigen Behauptungen Strom- oder Gasverträge abschließen zu können.

„Hier wird zum Beispiel behauptet, dass unsere Preise in Kürze um über 50 Prozent ansteigen würden. Das ist natürlich nicht der Fall. Als eines von wenigen Unternehmen halten wir unsere Preise für unsere Bestandskunden stabil“, erklärt evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. Bei etwaigen Preiserhöhungen informiert die evm immer schriftlich. Er rät Kunden und Kundinnen daher um Vorsicht am Telefon.  „Besonders bei Datenabfragen bitte wir, immer besonders vorsichtig zu sein“, so Peerenboom.  „Angerufene sollten sich in jedem Fall versichern, ob sie wirklich mit jemandem vom evm-Serviceteam sprechen.

Am Telefon hilft es oft schon, auf die Rufnummer zu schauen, von der aus angerufen wird. Ist diese nicht regional, stimmt meist etwas nicht.“ Die evm und ihre Dienstleister rufen von regionalen Rufnummern an. Wenn bei einem Anruf Zweifel an der Seriosität der Person aufkommen, können sich die Betroffenen beim evm-Kundenservice melden und rückversichern, ob der Anruf seine Richtigkeit hat. Bei Rückfragen ist das Unternehmen per E-Mail an serviceteam@evm.de oder unter der Telefonnummer 0261 402- 11111 erreichbar.