Kategorien
News

Impfen im Oktogon – Kreis Euskirchen impft im Mechernicher Schulzentum am Dienstag 22. Februar

Mechernich – Kein Termin nötig, Impfausweis muss mitgebracht werden. Der Kreis Euskirchen bietet einen mobilen Corona-Impftermin ab zwölf Jahren in Mechernich an. Stattfinden wird das ganze am Dienstag, 22. Februar, von 10 bis 15 Uhr im Oktogon, Mechernicher Schulzentrum (Nyonsplatz 1, 53894 Mechernich). Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht vor Ort.

Eine Anmeldung oder ein Termin sind nicht nötig – egal ob Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung. Mitgebracht werden muss der Impf- und der Personalausweis, sowie wenn möglich auch der ausgedruckte Anamnesebogen des RKI, der auch hier erhältlich ist.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

Kategorien
News

Radfahren in Mayen wird einfacher

Mayen – Öffnung von weiteren Einbahnstraßen für den Radverkehr. Bereits 2014 wurden die ersten Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr geöffnet. Nun sind kürzlich weitere hinzugekommen:

  • Am Wittbender Tor
  • Burgfrieden
  • Pfarrer-Winand-Straße

In diesen Tagen wurde die entsprechende Beschilderung angebracht, die es Radfahrern erlaubt, die genannten Straßenbereiche entgegen der Einbahn zu benutzen. Wichtig ist, dass nur Einbahnstraßen entgegen der regulären Fahrtrichtung von Radfahrern befahren werden dürfen, die entsprechend beschildert sind.

„Fahrradfahrer sollten aber nicht widerrechtlich Bürgersteige, Zebrastreifen oder Fußgängerüberwege benutzen“, erinnert Oberbürgermeister Meid an die Pflichten der Radfahrer und bittet darum, ansonsten auch einmal abzusteigen, um eine sichere Nutzung von reinen Fußgängerbereichen zu gewährleisten.

Insgesamt appelliert die Stadtverwaltung an alle Verkehrsteilnehmer, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.

Kategorien
Wachstum

Erster Öffnungsschritt zum heutigen Samstag 19. Februar 2022 in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an. Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel / Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte / Kontaktfreier Sport im Freien und körpernahe Dienstleistungen unter 3G auch für nicht immunisierte Personen wieder zulässig. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am Mittwoch, 16. Februar 2022, gemeinsam beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung unverzüglich um. Die neuen Regelungen treten bereits am Samstag, 19. Februar 2022, in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

In einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen Öffnung entfallen mit Inkrafttreten der Verordnung ab Samstag die persönlichen Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen im privaten Bereich. Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen blieben dagegen zunächst noch bestehen.

Darüber hinaus werden die 2G-Zugangsbeschränkungen im gesamten Einzelhandel aufgehoben, abgesichert durch Basisschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese ist verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem ist künftig unter anderem die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wieder unter den Maßgaben von 3G möglich, gleiches gilt für Fahrschulen sowie körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios.

Die weiteren Schutzmaßnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden.

Weitere Lockerungen sind im Einklang mit den Beschlüssen der MPK zum 4. März geplant, soweit sich das Infektionsgeschehen weiterhin wie erwartet positiv entwickelt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate haben gewirkt. Durch das verantwortungsvolle Verhalten und das Mittragen der Einschränkungen seitens der Bevölkerung und nicht zuletzt mithilfe des Einsatzes der Menschen in der Medizin und Pflege, konnten wir die Omikron-Welle gut bewältigen. Unsere Leitlinie ‚Freiheiten wo möglich und Beschränkungen wo nötig‘, hat sich bewährt. Eine Überlastung in den Kliniken wurde erfolgreich verhindert. Die Infektionszahlen gehen zurück. Wir stehen jetzt an einem Wendepunkt, an dem wir mit gutem Gewissen schrittweise Beschränkungen zurückfahren können. Ich sage aber auch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Ein Basisschutz bleibt wichtig, genauso das Impfen. Die große Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen ist bereits geimpft. An diejenigen, die es jetzt immer noch nicht sind, appelliere ich: Lassen Sie sich impfen, damit auch Sie bestmöglich geschützt und wir als Gesellschaft insgesamt auch in Zukunft gut vorbereitet sind.“

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Wegfall von Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel

Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel. Somit ist die Kontrolle eines Test- oder Immunisierungsnachweises nicht mehr erforderlich und das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet. Zusätzlich zur Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird das Tragen speziell einer FFP2-Maske in Handelsgeschäften dringend empfohlen. Diese Empfehlung gilt darüber hinaus auch in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- oder fernverkehrs.

Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Immunisierte

Für vollständig geimpfte oder genesene Personen entfallen bei privaten Zusammenkünften die Kontaktbeschränkungen. Für nicht-immunisierte Personen gelten die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 19. März fort. Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Begrenzung bleibt auch für Treffen von Geimpften und Ungeimpften bestehen.

Lockerung der Zugangsregelungen von 2G auf 3G oder Wegfall 3G

Die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen sowie der Besuch von Sonnenstudios ist nun neben vollständig immunisierten Personen auch ungeimpften Personen unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises möglich (3G-Regel). Bei der Inanspruchnahme und Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist von nicht-immunisierten Personen verpflichtend eine Maske des Standards FFP2 zu tragen. Auch öffentliche Bibliotheken und die Bildungsangebote von Fahrschulen stehen künftig wieder nicht-immunisierten Personen mit einem negativen Test offen. Dies gilt ebenso für die gemeinsame Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf. Bei Kontaktsportarten im Freien gilt dies unter Einhaltung der für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen.

Zusätzlich entfällt die 3G-Regel bei der kontaktlosen Bibliotheksnutzung. Hier sind Ausleihe und Rückgabe nunmehr ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises wieder zulässig.

Publikumsmessen

Die Untersagung von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wird mit Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben. Publikumsmessen sind dann wieder unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) zulässig.

Reduzierung der Maskenpflichten im Freien

Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.

Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der weiteren verantwortungsvollen Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

Kategorien
News

Bistum Trier setzt Arbeitsrechtliche Sanktionen bei Fragen persönlicher Lebensführung aus

Region/Trier – Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für kirchliche Mitarbeitende bei Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat im Bistum Trier: Dazu haben sich Bischof Dr. Stephan Ackermann und Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg verpflichtet. In einem Brief an die Mitarbeitenden des Bistums teilte von Plettenberg am 17. Februar mit, die Anwendung der entsprechenden Regeln der kirchlichen Grundordnung werde in Rücksprache und Übereinstimmung mit dem Bischof ausgesetzt, bis eine neue Grundordnung in Kraft trete. Arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung halte er nicht für angemessen. Seine Vorgänger und er hätten dies in der Vergangenheit bereits durch „Einzelfallbetrachtungen“ so gehandhabt und es habe keine Entlassungen aus diesen Gründen aus dem Bistumsdienst gegeben.

Mit der Selbstverpflichtung geht von Plettenberg nun einen Schritt weiter: Kündigungen wegen jener unter Artikel 5, Absatz 2, Ziffer 2, c und d in der Grundordnung genannten „Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten“ sind damit ausgeschlossen. Das gilt auch für die pastoralen Mitarbeitenden sowie jene mit einer kirchlichen Lehrbeauftragung. Er wolle auf diese Weise einen Beitrag dazu leisten, dass die Mitarbeitenden Kirche als einen Angst-freien Raum erlebten, und die Gewissheit hätten, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhingen, so der Trierer Generalvikar. Gleichzeitig ermutige er alle anderen kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum Trier, ähnliche Selbstverpflichtungen einzugehen.

Am 14. Februar hatten sich elf Generalvikare deutscher Bistümer unter Federführung Triers in einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, gewandt. Darin sprachen sie sich für eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Künftig solle in der Grundordnung auf alle Bezüge auf die persönliche Lebensführung verzichtet werden. Anlass dafür waren laut den Unterzeichnern die Initiative „#OutInChurch“, bei der sich queere kirchliche Mitarbeitende geoutet hatten, sowie die Beratungsergebnisse der jüngsten Vollversammlung des Synodalen Wegs.

Den Brief im Wortlaut gibt es auf den Seiten des Bistums Triers unter https://t1p.de/Bistum-TR-queer. (sb)

Kategorien
News

Fluthilfe Ahrtal – Veranstaltungen „Orientierende Rechtsberatung“ Montag 21. Februar in Dernau

Ahrtal/Koblenz – Handwerkskammer, Rechtsanwaltskammer, ADD und Verein Pro Justiz informieren kostenlos in Dernau und Ahrweiler. Viele von der Ahrflut Geschädigte haben Schwierigkeiten, sich in der Vielzahl von Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangeboten zu orientieren. Das gilt nicht nur für die Antragstellung der Fördergelder für den privaten Wiederaufbau, der baufachlichen Beratung durch Architekten, der psycho-sozialen Unterstützung, sondern reicht bis zur Vermittlung von Sachspenden und Rechtssicherheit in vielen Fachfragen, die sich mit den veränderten, hochwasserbedingten Lebens- und Wohnbedingungen ergeben haben.

An den Infopoints, in der Kreisverwaltung und bei den Bürgermeistern, Ortsvorstehern und Ortsbürgermeistern tauchen in den letzten Wochen immer wieder rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flut auf. Die Problemstellungen können sich als kompliziert darstellen, so dass zunächst einmal ein orientierendes Gespräch mit einem Rechtsanwalt gewünscht ist: So zum Thema Mietrecht. Unklarheiten zu Renovierungspflichten, die Stellung von Ersatzwohnraum oder der drohende Abriss eines Mietshauses zählen dazu wie auch die Frage nach der Zuständigkeit.

Das Versicherungsrecht wirft Fragen ein, was genau versichert ist und welcher Wert ersetzt wird. Ebenfalls ein oft genanntes Thema sind rechtliche Aspekte rund um die Renovierungsarbeiten.

Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz, Rechtsanwaltskammer Koblenz, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier sowie der Verein Pro Justiz Rheinland laden zu Info-Veranstaltungen ein, die häufig genannte Fragestellungen aufgreifen und beantworten. Kurzvorträge bilden den Auftakt, anschließend können Fragen gestellt werden. Außerdem wird die Möglichkeit gegeben, persönliche Gespräche mit einem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Das gesamte Angebot ist kostenlos.

Termine und Orte:

  1. Februar in Dernau (Zirkuszelt), 17.30 bis 19 Uhr mit den Themen: „Problemfelder rund um das Versicherungsrecht“ und „Konflikte mit Handwerkern vermeiden und lösen“
  2. Februar (geplant) in Dernau (Zirkuszelt), 17.30 bis 19 Uhr mit dem Thema: Informationen rund um das Mietrecht und Fragen aus dem Recht der Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG)
  3. Februar in der Ahrakademie in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 20, 17.30 bis 19 Uhr mit den Themen: „Problemfelder rund um das Versicherungsrecht“ und „Konflikte mit Handwerkern vermeiden und lösen“

Wichtige Hinweise: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage werden nur Besucher mit 2G-Nachweis zugelassen. Es besteht Maskenpflicht.

Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist Voraussetzung der Beteiligung.

Anmeldemöglichkeiten bei der Handwerkskammer Koblenz, Tel. 0261-398-200, recht@hwk-koblenz.de

Kategorien
News

Goldhochzeit in Vorbereitung

Mechernich – Am Wochenende 13./14. August wird die Verschmelzung der Großgemeinden Kommern und Mechernich 1972 bei einer Neuauflage des Stadt- und Brunnenfestes ganz groß gefeiert – Dörfer, Vereine, Schulen, Kindergärten, Handwerker und Unternehmen zum Mitmachen aufgerufen – Schirmherr Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick.

Menschenmassen mit den Bürgermeistern Jacek Pauli (vorne, von rechts), Dr. Hans-Peter Schick und Pierre Combes bei einem früheren Stadtfest vor dem Rathaus. Archivfoto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Das legendäre Brunnenfest soll in Kombination mit einem Stadtfest zum 50jährigen Bestehen der Verschmelzung von Kommern und Mechernich zu einer Kommune am Sonntag, 14. August, groß gefeiert werden.

„Eine Art Goldene Hochzeit mit einer Dokumentation zur zweiten Kommunalen Neugliederung 1972, aber auch mit Beteiligung der Vereine, Bühnenprogramm, Ehrenamtsstraße, Schauen und offenen Geschäften“, so Stadtverwaltungs-Dezernent Ralf Claßen am Mittwochabend nach einer Sitzung des Organisationsteams.

Diesem Gremium gehören unter anderem Petra Himmrich und Margret Eich, die führenden Köpfe von „Mechernich aktiv“, an – und natürlich Heinrich Schmitz, der langjährige führende Organisator beim Brunnenfest. Schwerpunkt der Aktivitäten am zweiten Augustsonntag von 11 bis 18 Uhr mit Open-Air-Konzert am Vorabend, 13. August, ist der Bereich ums Rathaus in der unteren Bergstraße.

Umweltplatz und Ehrenamtsstraße

Aber auch die übrigen Plätze (Brunnenplatz, Gartenplatz etc.) in der Innenstadt sollen mit Informations- und Aktionsständen, Getränke- und Imbissbuden sowie Bühnen und Programm ausgestattet werden. Margret Eich organisiert in der Bahnstraße einen hochwertigen Handwerkermarkt, Petra Himmrich einen „Umweltplatz“.

Musikkapellen, Bands, Artisten, ein Theaterpädagoge und Unterhaltungskünstler sollen für die Bühnenprogramme gewonnen werden, sie sollen sich aber auch unters Publikum mischen. „Mir ist eine Vorstellung der zur Stadt gehörenden Ortschaften und deren Vereinswelt wichtig“, erklärten Manuela Holtmeier und Ralf Claßen, die zusammen mit Ewa Bochynek und Christian Habrich die Stadtverwaltung im Orga-Team repräsentieren. Außer den oben erwähnten Vertretern der Geschäftswelt engagiert sich auch Dr. Manfred Rechs im Gremium.

Schulen und Kindergärten sollen ebenfalls ins Programm mit eingebunden werden, so Ralf Claßen. Die nächsten Monate sollen mit regelmäßigen Treffen, Ideen sammeln und Austausch angefüllt sein. Die Vereine, Schulen, Kindergärten und Organisationen sollen zu einem Infoabend in das Mechernicher Rathaus eingeladen werden. Als Termin ist Donnerstag, der 24. März, vorgesehen. Nähere Infos und die Einladung erfolgen in der nächsten Ausgabe des Mechernicher Bürgerbriefes.

Die Kontaktdaten von Cheforganisator Heinz Schmitz lauten: Bahnstraße 8, 53894 Mechernich, Tel. (02443) 24 24, info@betten-schmitz.de, Fax (02443) 48 924.

Musikprogramm und Dokus

Für das Musikprogramm waren unter anderem Bergkapelle, die Bigbands von Turmhof-Gymnasium und Prinzengarde, diverse Musikvereine, das Duo „Geppi und Stephan“ von „De Räuber“, Stefan Hüllenkremer und Birgit Hamacher, Nicole Besse, Stefan Brings und Dieter „Decay“ Kirchenbauer, Musiker und Produzent aus Bedburg, bekannt durch seine Musiktracks zur RTL-Show „Let´s Dance“, im Gespräch.

Der Historiker und Stadtarchivar Stephan Meyer bereitet eine Ausstellung und Dokumentation zur Kommunalen Neugliederung 1972 vor, die die 1969 bereits zu Großgemeinden gewachsenen Kommunen Kommern und Mechernich zu einer Gebietskörperschaft verwob, die vier Jahre später die Stadtrechte verliehen bekam.

Der Troisdorfer Rautenberg-Verlag und der Weiss-Verlag in Monschau planen Sonderveröffentlichungen, die vor und auf dem Brunnenfest/Stadtfest vorliegen bzw. in alle 11.500 Haushalte im Stadtgebiet verteilt werden. Daniel Willems und Zoe Herrmanns vom Weiss-Verlag sollen ein Video übers Brunnenfest drehen und auf der Webseite unter der Rubrik „Filme aus Mechernich“ veröffentlichen.

Kategorien
News

„Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel“

Mendig – Verbandsgemeinde Mendig und WVZ bauen gemeinsame Ersatzwasserversorgung auf. Die leistungsfähigen Werke der Verbandsgemeinde schaffen es tagtäglich, die Einwohnerinnen und Einwohner mit bester und zuverlässiger Wasserqualität zu versorgen. Selbst in heißen Sommermonaten ist dies bislang gelungen. Um aber auch für den Fall von längeren Trockenheitsperioden und etwaigen Krisenfällen (z.B. Brunnenverseuchungen) geschützt zu sein, hat der Verbandsgemeinderat nun einen innovativen Weg eingeschlagen.

Der Aufbau einer Notwasserversorgung zwischen den Verbandsgemeindewerken und dem Nachbarversorger, dem Wasserversorgungszweckverband (WVZ) Maifeld-Eifel, soll noch mehr Versorgungssicherheit bieten.

„Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Wasser wird aber nicht nur zum Durst löschen und für die Zubereitung von Nahrung benötigt. Auch für die Hygiene und bei der Produktion vieler Güter wird eine große Menge Wasser verbraucht. Dass Katastrophenlagen direkt vor der eigenen Haustüre entstehen, hat uns die Hochwasserflut im Ahrtal vergangenen Sommer gelehrt. Wochen-, teilweise monatelang war die Wasserversorgung zusammengebrochen. Noch weit vor der Flutkatastrophe ist für den Bereich unserer Verbandsgemeinde in interkommunaler Zielsetzung die Konzeption entstanden, eine gemeinsame Ersatzwasserversorgung für unsere Bevölkerung aufzubauen. Als eines der ersten Werke überhaupt konnte so der WVZ und die Werke der Verbandsgemeinde Mendig eine Planung in die Wege leiten, die diesem Ziel gerecht wird. Zusätzlich entspricht das auch der veröffentlichten Wasserstrategie 2050 der Bundesregierung, welche neben dem Erhalt der örtlichen Wasserversorgung die Versorgungssicherheit in Folge einer Dürreperiode gewährleisten soll. Wir sind mit diesem Schritt Vorreiter“, so Jörg Lempertz, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig.

Bereits im Jahr 2017 haben beide Verbände mit der Konzeption zum Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Ersatzwasserversorgung begonnen, um auch zukünftig die Wasserversorgung und -sicherheit im Notfall gewährleisten zu können. Der WVZ Maifeld-Eifel betreibt im nördlichen Versorgungsgebiet mehrere leistungsstarke Gewinnungsanlagen mit Wasserrechten von bis zu 1.250.000 Kubikmetern, um insbesondere die Wasserversorgung der Verbandsgemeinden Brohltal und Vordereifel sicherzustellen.

Das für den Notfall benötigte Zusatzwasser kann über das bestehende Vorsystem zwischen dem Hochbehälter Weißenthurm und dem Wasserwerk Kruft rückwärts bis zum Hochbehälter Gänsehals transportiert werden. Hierzu ist der Neubau von drei Pumpstationen notwendig und vorgesehen.

In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Mendig stimmte dieser dem Abschluss einer entsprechenden Zweckvereinbarung zu, die Basis für die nun startende Projektumsetzung ist.

Kategorien
Wachstum

NRW Kommunen erhalten „Fahrplan” für einrichtungs-bezogene Impfpflicht

Region/Düsseldorf – Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte über die praktische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht informiert. Damit setzt Nordrhein-Westfalen die Regelung des Gesetzgebers aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes um. Nach diesem gilt bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ab dem 16. März 2022 eine Impfpflicht.

„Die im Bund beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht trägt dem besonderen Schutzbedürfnis der Menschen Rechnung, die auf Pflege und medizinische Unterstützung angewiesen sind. Die Landesregierung schafft nun frühzeitig sowohl für die Kommunen als auch für die betroffenen Einrichtungen Klarheit, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt wird”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Wer ist von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen?

Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen alle Personen, die in einer der in §20a des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen tätig sind – ungeachtet der Art ihrer Tätigkeit oder ihres Beschäftigungsverhältnisses. Zu den genannten Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser und Tageskliniken, Pflegeheime sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe.

Nach den vorliegenden aktuellen Beschäftigtenstatistiken kann man für Nordrhein-Westfalen von rund 800.000 bis einer Million Beschäftigen ausgehen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Dabei ist festzustellen, dass die Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen ihrer besonderen Verantwortung Rechnung getragen haben und der Anteil der Geimpften in dieser Gruppe bereits deutlich über der allgemeinen Impfquote liegt.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium schätzt daher, dass nur noch etwa 50.000 bis 100.000 Menschen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz gem. § 20a Infektionsschutzgesetz verfügen.

Was müssen die Betroffenen tun?

Die in diesen Einrichtungen Tätigen müssen ihrem Arbeitgeber bis zum Ablauf des 15. März den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer maximal 90 Tage zurückliegenden Genesung erbringen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen bis dahin bei ihrer Einrichtung einen Nachweis über die medizinische Kontraindikation vorlegen.

Als vollständig geimpft gilt eine Person, sofern sie im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist, der dokumentiert, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de/impfstoffe/covid-19) veröffentlichte Anzahl an erforderlichen Impfstoffdosen für eine vollständige Schutzimpfung in Abhängigkeit vom jeweils verwendeten Impfstoff verabreicht wurde.

Was müssen die Einrichtungen tun?

Wenn Beschäftigte die genannten Nachweise nicht erbringen oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Nachweises bestehen, hat die Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung das örtliche Gesundheitsamt zu informieren. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, wobei ein Zeitraum bis zum 31. März eingeräumt ist.

Die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen, die gleichzeitig Arbeitgeber sind, müssen aus Fürsorgepflichten zudem prüfen, ob nicht erbrachte Nachweise arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigen.

Was ist die Aufgabe der Gesundheitsämter?

Wenn eine Einrichtung das Fehlen des Nachweises an das Gesundheitsamt meldet, so nimmt dieses Kontakt zum Beschäftigten auf und fordert den entsprechenden Nachweis ein. Erfolgt hierauf keine Rückmeldung, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Bestehen Zweifel an der Echtheit und/oder inhaltlichen Richtigkeit von vorgelegten Befreiungsnachweisen, kann das Gesundheitsamt zudem eine ärztliche Untersuchung anordnen, ob eine medizinische Kontraindikation vorliegt.

Wird innerhalb einer angemessenen Frist kein Nachweis vorgelegt oder der Aufforderung nach einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge geleistet, besteht für das Gesundheitsamt die Möglichkeit, der betroffenen Person zu untersagen, die Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtung zu betreten oder dort tätig zu werden. Das wiederum kann arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, über die allerdings der Arbeitgeber entscheidet.

Bei der Entscheidung darüber, ob ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden soll, sind sowohl personenbezogene Aspekte (zum Beispiel die Art der Tätigkeit) als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen zu berücksichtigen.

Zeitplan der Umsetzung

Bei zu ergreifenden Maßnahmen ist auch die konkrete Situation vor Ort maßgeblich. Um sich über diese und insbesondere über die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in der Kommune einen Gesamtüberblick zu verschaffen, ärztliche Nachuntersuchungen durchzuführen und Meldefristen zu gewähren, haben die Kommunen bis 15. Juni 2022 Zeit, die Prüfungen abzuschließen.

Kategorien
Wachstum

Amtseinführung von Cornelia Weigand als Landrätin des Kreises Ahrweiler

Ahrweiler – „Neue Wege entstehen lassen“. In einer öffentlichen Sitzung des Kreistages ist am heutigen Freitag, 18. Februar 2022, Cornelia Weigand in Anwesenheit des rheinland-pfälzischen Staatsministers Roger Lewentz durch den Kreisbeigeordneten Friedhelm Münch in das Amt der Landrätin des Kreises Ahrweiler eingeführt worden. In der aus Platzgründen gewählten Rheinhalle Remagen sprachen bei der Feierstunde Landrat Manfred Schnur für die Landrätinnen und Landräte in Rheinland-Pfalz, Fraktionsvorsitzender Wolfgang Schlagwein für die Fraktionen im Kreistag, Bürgermeister Achim Juchem für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Ahrweiler sowie Personalratsvorsitzender Burkhard Müller für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Ahrweiler. Das Streich-Ensemble des Rhein-Gymnasiums Sinzig rahmte die Veranstaltung musikalisch ein.

„Ich stehe heute als neue Landrätin vor Ihnen und auch als eine der vielen Tausend Betroffenen der Flut, als eine der Bürgermeisterinnen, die zusammen mit vielen anderen kämpft seit dieser verheerenden Nacht“, sagte Cornelia Weigand zu Beginn ihrer Rede, in der sie die Themen anriss, die auf der Agenda stehen. Sie schickte voran: „Wir brauchen Kreativität und Mut, um nicht nur neue Wege zu gehen, sondern sie da entstehen zu lassen, wo sie vorher nicht denkbar waren.“

Gute Balance zwischen fundierter Planung und schnellstmöglicher Wiederherstellung wichtig

„Die nächsten Jahre werden nicht leicht sein, aber vieles wird neu und zeitgemäßer auferstehen, als dies bei einer normalen Entwicklung denkbar und finanzierbar wäre“, ist sich die neue Landrätin sicher. Die Mammutaufgabe Wiederaufbau werde Zeit brauchen, „Zeit, die wir als Betroffene nicht haben“, sagte Weigand. Sie halte es für wichtig, dabei eine gute Balance zu finden zwischen fundierter Planung für einen nachhaltigen Neuaufbau und der schnellstmöglichen Wiederherstellung eines „normalen“ Alltags.

„Wir sind es uns schuldig, nachhaltig wiederaufzubauen“

Cornelia Weigand führte in ihrer Antrittsrede noch einmal die Stichworte an, die sie in den vergangenen Wochen als Rahmen für den Wiederaufbau der Ahr-Region und die Weiterentwicklung des Kreises genannt hatte, darunter: schrittweise Wiederherstellung normaler Lebensverhältnisse; Sicherung des Standorts, besonders des Tourismus; Verbesserung des Katastrophenschutzes und ein übergreifendes Hochwasservorsorgekonzept; CO2-neutrale Mobilität; ein ganzheitliches Konzept für den ÖPNV; weitestgehender Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung von Strombedarf und Wärmeversorgung sowie flächendeckende Digitalisierung.

„Ich meine, wir sind es uns schuldig, nachhaltig wiederaufzubauen. Wärmeversorgung und Energiegewinnung, aber auch Mobilität halte ich dabei für besonders wichtig. Damit leisten wir unseren Beitrag, Geschwindigkeit und Ausmaß von Klimawandel und Erderwärmung zu begrenzen.“

Neues Leitbild und Nachhaltigkeit über allem

Sie stelle sich vor, die Vision des zukünftigen Kreises Ahrweiler in einem neuen Leitbild zu vereinen, in dem Nachhaltigkeit über allem steht: „Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.“ Der Wiederaufbau könne zum Modell für ähnliche Mittelgebirgsflüsse werden. Sie wünsche sich eine wissenschaftliche Begleitung des Wiederaufbaus durch den Bund und den Bonner UNO-Standort.

Cornelia Weigand ist sich sicher: „Wenn wir beim Aufbau zusammenarbeiten, können wir als gesamter Kreis gestärkt daraus hervorgehen.“

Die Landrätin richtete auch den Blick über die Region hinaus: „Bei der Standortsicherung sollten wir auf eine übergreifende Zusammenarbeit setzen.“ Interkommunale Gewerbegebiete wären eine Möglichkeit. Die Nähe zu Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zähle für eine gute regionale Vernetzung ebenso wie die Nachbarschaft der rheinland-pfälzischen Kreise.

Dank an Horst Gies

In ihrer Rede dankte Weigand dem Ersten Kreisbeigeordneten Horst Gies MdL, dass er in den vergangenen Monaten die Kreisverwaltung in schwieriger Zeit zuverlässig und engagiert geführt habe. An die Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung gerichtet, sagte sie: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.“ Im Hause gäbe es sehr viele gut ausgebildete, kompetente und engagierte Bedienstete. Ob jemand einer Partei angehöre, interessiere sie nicht: „Ich erwarte eine sachorientierte, konstruktive Arbeit, Respekt, Loyalität, ein Miteinander und gegenseitige Unterstützung innerhalb der Teams wie auch abteilungs- und fachbereichsübergreifend.“

Eindeutiger Wille zur Sachpolitik

Zugleich richtete sie einen Appell an die Zuhörerinnen und Zuhörer: „Die Wählerinnen und Wähler haben sich klar gegen eine parteipolitisch motivierte Ausrichtung  bei der anstehenden Arbeit des Kreises ausgesprochen. Der eindeutige Wille ist Sachpolitik. Bei der Fülle und der Komplexität der Aufgaben wie auch der notwendigen Geschwindigkeit in der Umsetzung können wir uns Machtspiele, Seilschaften, Klüngel und Fundamental-Opposition nicht leisten.“ Verlierer wären die Betroffenen und der Kreis.

Kreis als Mittler- und Serviceeinrichtung

Ein „Schulterschluss aller, die am Aufbau mitwirken und Verantwortung tragen“ sei auch nötig, weil vor allem den von der Flut Betroffenen in den nächsten Jahren noch viel abverlangt werden müsse, vor allem Geduld. „Aber vorschnelle Lösungen helfen auf Dauer nicht. Wir brauchen gute, gründlich erarbeitete Lösungen, und die gibt es ‚net us de la meng‘, wie man hier sagt.“ Sie strebe an, dass der Kreis künftig stärker als Mittler- und Serviceeinrichtung fungieren müsse, um für Einwohnerinnen und Einwohner wie auch für die Kommunen gute Rahmenbedingungen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu schaffen: „Machen wir uns also gemeinsam auf den Weg“.

Cornelia Weigand war am 23. Januar 2022 mit 50,2 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen bei drei Gegenkandidaten im ersten Wahlgang zur Landrätin des Kreises Ahrweiler gewählt worden. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

Kategorien
News

Nach „Ylenia“ kommt „Zeynep“ – Stürme und Niederschläge bringen teils steigende Wasserstände

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW teilt mit: Die mit den bereits durchgezogenen und bevorstehenden Stürmen verbundenen Niederschläge haben weiterhin auch Auswirkungen auf die hydrologische Lage in Nordrhein-Westfalen. Darauf weisen das Umweltministerium sowie das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) erneut hin. Auch wenn die Stürme zwischenzeitlich nachlassen oder je nach Ausprägung lokal kaum noch spürbar sind, können nachfolgend die Wasserstände wieder ansteigen.

Das LANUV informiert mindestens einmal täglich anhand der Pegeldaten über steigende oder fallende Wasserstände in überregionalen hydrologischen Lageberichten. Weitere Informationen zur aktuellen Lage sind hier abrufbar. Dort sind auch die jeweils aktuellen hydrologischen Lageberichte eingestellt. Für Samstagvormittag ist eine weitere Aktualisierung des Berichtes vorgesehen.

Die Hochwassermeldedienste in den Bezirksregierungen beobachten weiterhin die hydrologische Lage und informieren die kommunalen Stellen über die weiteren Entwicklungen.

Nach den aktuellen Informationen zur hydrologischen Situation (Stand Freitag, 18.02., 17.00 Uhr) ist aufgrund der noch zu erwartenden Niederschläge und der gesättigten Böden in Nordrhein-Westfalen bis Samstag (19.02.) von einem Verharren der Wasserstände auf höherem Niveau auszugehen, das heißt oberhalb einer mittleren Wasserführung. Weitere Niederschläge am Sonntag (20.02.) führen nach Stand von Freitagnachmittag wieder zu einem Wasserstandanstieg, bei dem der Informationswert 1, teils auch Informationswert 2 am Montagvormittag (21.02.) überschritten werden kann. Als betroffene Bereiche sind derzeit vor allem die Einzugsgebiete von Rur, Ruhr, Weser, Ems, Wupper, Lippe und Sieg zu nennen.

Informationswert 1 bedeutet, dass Uferbereiche, landwirtschaftliche Flächen oder kleine Verkehrswege überschwemmt werden könnten. Beim Überschreiten der Informationsstufe 2 könnten einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet werden. Auch die Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen ist möglich, sowie der vereinzelte Einsatz von Dammwehren durch die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz.

Zur Vorsorge sind auch die Wälder weiterhin zu meiden. So warnt der Landesbetrieb Wald und Holz NRW weiterhin davor, Wälder während und nach dem Sturm zu betreten. Zahlreiche Bäume sind durch die vergangenen Dürrejahre und den Borkenkäferbefall geschädigt.

Die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes sind öffentlich zugänglich. Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich über Warn-Apps wie „NINA“ oder „WarnWetter“ über aktuelle Unwetterwarnungen zu informieren.

Weitere Informationen unter:

Hochwassergefahren- und -risikokarten: https://www.flussgebiete.nrw.de/hochwassergefahrenkarten-und-hochwasserrisikokarten-8406

Erläuterungen zu den Informationsstufen: http://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/wasserkreislauf/wasserstaende/pegeldaten-online

Pressemeldung des Landesbetrieb Wald und Holz: https://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/sturmwarnung

Die aktuellen Warnlagebericht des DWD sind öffentlich zugänglich unter: https://www.dwd.de/DE/wetter/warnungen_aktuell/warnlagebericht/nordrhein_westfalen/warnlage_nrw_node.html