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Wartungsarbeiten – Die Eifelschau optimiert die User Experience

Region/Weiler – In der Zeit vom 06. September bis voraussichtlich 18. September 2023 mittags führt die Eifelschau Wartungsarbeiten und Optimierungen an den IT-Systemen durch. In diesem Zeitraum können daher keine aktuellen Beiträge veröffentlicht werden.

Ab dem 18. September 2023 mittags bieten wir unseren Leserinnen und Lesern sowie unseren Werbepartnern wieder das bestmögliche Erlebnis. Wir bitten um  Ihr Verständnis.

Ihr Eifelschau-Team

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Kontrollaktion des nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzes zur Einhaltung der Sonntagsruhe deckt erneut Verstöße auf

Region/Düsseldorf – NRW Minister Laumann: Illegal durchgeführte Sonntagsarbeit verzerrt den Wettbewerb und benachteiligt diejenigen Betriebe, die sich an Recht und Gesetz halten. In der zweiten landesweiten Kontrollaktion in diesem Jahr zur Bekämpfung illegaler Sonntagsarbeit am Sonntag, 27. August 2023, haben die Bezirksregierungen wieder zahlreiche Verstöße gegen die verfassungsgemäß geschützte Sonn- und Feiertagsruhe festgestellt.

Insgesamt haben 100 Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamte aller fünf Bezirksregierungen flächendeckend im Land kontrolliert, ob Sonntagsarbeit anzutreffen ist und wenn ja, ob diese illegal ist oder ausnahmsweise gesetzlich oder aufgrund einer behördlichen Bewilligung erlaubt ist. Dabei haben die Bezirksregierungen landesweit über 1.600 Betriebe unterschiedlicher Branchen und Größe aufgesucht.

Bei insgesamt 78 Betrieben wurde sonntags illegal gearbeitet, sodass nunmehr die Einleitung von Bußgeldverfahren geprüft wird. Insgesamt wurden 226 Beschäftigte bei illegaler Sonntagsarbeit angetroffen. In 43 Betrieben wurde den Beschäftigten die Sonntagsarbeit direkt vor Ort untersagt. Die meisten Verstöße fanden die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung dieses Mal im Groß- und Einzelhandel, aber auch wieder auf Baustellen (Innenausbau, Fassadensanierung), in der Reinigungsbranche (Gebäudereinigung) sowie in metallverarbeitenden Betrieben.

Darüber meldeten die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten auch weitere Arbeitsschutzmängel, wie zum Beispiel mangelhafte beziehungsweise verwahrloste Unterkünfte von Baukolonnen-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern, unzureichende Absturzsicherung sowie Gefährdung durch unsichere Arbeitsmittel und Abgase im Gebäude.

Erfreulich ist, dass bei den Betrieben, die Anfang Mai beim ersten Kontrolltag mit illegaler Sonntagsarbeit auffällig geworden waren, keine Verstöße festgestellt wurden.

Arbeitsminister Laumann: „Sonntage und die gesetzlich anerkannten Feiertage dienen der Arbeitsruhe. Illegal durchgeführte Sonntagsarbeit verzerrt den Wettbewerb und benachteiligt diejenigen Betriebe, die sich an Recht und Gesetz halten. Daher werden Verstöße gegen die verfassungsmäßig geschützte Sonntagsruhe nicht toleriert und von den zuständigen Behörden geahndet.“

Alarmierend ist, dass einige Aufsichtsbeamtinnen und -beamten in ihrer Arbeit behindert wurden. So wurde diesen beispielsweise der Zutritt zum Betriebsgelände verwehrt oder die Identitätsfeststellung behindert, sodass Amtshilfe durch die Polizei in Anspruch genommen werden musste.

In Einzelfällen erfolgte aufgrund des Verdachts von Schwarzarbeit eine Abgabe an die Steuerfahndung und die Zollbehörden (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, prekäre Arbeitsbedingungen zu bekämpfen und die Beschäftigten vor (Selbst-)Ausbeutung zu schützen. Hierzu gehört auch, illegale Sonntagsarbeit zu verhindern. Durch die landesweite und branchenübergreifende Kontrollaktion wird das im Koalitionsvertrag vereinbarte politische Anliegen der Landesregierung umgesetzt, Sonn- und Feiertagsarbeit auf das Notwendige zu begrenzen und Unternehmen für die Thematik der Sonn- und Feiertagsruhe zu sensibilisieren.

Hintergrund:

Grundsätzlich ist Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verboten. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind einige genau definierte Branchen und Tätigkeiten, die in § 10 ArbZG aufgeführt sind (z. B. Notfälle, Gesundheitsbranche, Gastronomie, Presse, Volksfeste, Verkehrsbetriebe, unter engen Voraussetzungen auch Produktion). Sollten die gesetzlichen Ausnahmen nicht greifen, so kann der Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen bei entsprechender Begründung Bewilligungen bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragen.

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Neue Tarifverträge im Friseurhandwerk sowie für Sicherheits-Dienstleistungen

Region/Mainz – RLP Arbeitsminister Alexander Schweitzer erklärt Tarifverträge im Friseurhandwerk sowie für Sicherheitsdienstleistungen für allgemeinverbindlich – Ab dem 1. September 2023 gelten die Regelungen im Tarifvertrag für das Friseurhandwerk für alle Friseurinnen und Friseure in den Kammerbezirken Koblenz, Rheinhessen und Trier. Auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien sowie auf Empfehlung des rheinland-pfälzischen Tarifausschusses hat Arbeitsminister Alexander Schweitzer den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Ebenfalls für allgemeinverbindlich erklärt wurde der Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen.

Mit den Allgemeinverbindlicherklärungen erhalten alle Beschäftigten im Geltungsbereich der Tarifverträge einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einhaltung der tariflich festgelegten Mindeststundengrundentgelte. Schweitzer betont: „In Zeiten der abnehmenden Tarifbindung sind die gemeinsamen Anträge der Tarifvertragsparteien und der konstruktive Dialog im Tarifausschuss ein wichtiges Signal. Eine Teilhabe an der allgemeinen Lohnentwicklung sichert nicht nur gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, sondern ist auch ein wesentlicher Hebel zur Fachkräftesicherung, von der in allen Branchen Arbeitgeber in hohem Maße profitieren.“

Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags über die Vergütungen im Friseurhandwerk vom 1. Oktober 2022 wurde gemeinsam vom Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Rheinland-Pfalz, erstmalig beantragt. „Damit werden faire Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen und angemessene Löhne für die Beschäftigten in der gesamten Friseurbranche gewährleistet“, so Minister Schweitzer.  „Ich freue mich, dass die Partner damit an die gute Übung der Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge für die Auszubildenden im rheinland-pfälzischen Friseurhandwerk anknüpfen.“

Die Allgemeinverbindlichkeit tritt ab 1. September 2023 in Kraft. Der Tarifvertrag betrifft rund 3.900 Beschäftigte in den Betrieben des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung in den Kammerbezirken Koblenz, Rheinhessen und Trier. Die Entgelte sind von 13 Euro bis 17,50 Euro pro Stunde gestaffelt.

Auf Antrag der beiden Tarifvertragsparteien, des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland, und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Rheinland-Pfalz, werden die Beschäftigten im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen auch künftig nach Tarif bezahlt. Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen vom 1. August 2022 betrifft über 6.000 Beschäftigte in der rheinland-pfälzischen Sicherheitsbranche. Sie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Stundenlöhne werden zwischen 13,30 Euro und 17,50 Euro festgelegt.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Arbeit oder das jeweilige Landesministerium kann nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn beide Tarifvertragsparteien dies beantragen und ein aus je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften besetzter Tarifausschuss dem Antrag mehrheitlich zustimmt. Damit ist es für den Anspruch auf den Tariflohn unerheblich, ob die Beschäftigten in der Gewerkschaft organisiert sind oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

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NRW-Schulministerin besucht Meckenheim

Meckenheim – Dorothee Feller informiert sich über den Schulcampus – NRW-Schulministerin Dorothee Feller hat Meckenheim besucht und sich einen Eindruck von den drei weiterführenden Schulen am Campus verschafft. Von Bürgermeister Holger Jung ließ sie sich über das Areal der Geschwister-Scholl-Hauptschule, der Theodor-Heuss-Realschule und des Konrad-Adenauer-Gymnasiums führen. Im Ratssaal folgte ein ausführlicher Austausch mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, Schulen, Bezirksregierung, des Schulausschusses, des Ministeriums und mit Jonathan Grunwald, Mitglied des Landtages (MdL).

Gemeinsam mit den drei Schulleitern Peter Hauck, Hauptschule, Thorsten Bottin, Realschule, und Dirk Bahrouz, Gymnasium, informierte Bürgermeister Jung über den Schulstandort Meckenheim und seine Besonderheiten. Dazu gehört der Schulcampus, der die Schulen nicht nur räumlich miteinander verbindet. Die intensive Vernetzung zwischen den Bildungseinrichtungen führt zu einem regen Austausch und letztlich zu einer erfreulichen Durchlässigkeit. Sie gibt den Schülerinnen und Schülern bei entsprechender Leistung die Gelegenheit, die Schulform zu wechseln, ohne den Schulstandort verlassen zu müssen. Während sich Bürgermeister Jung eine möglichst lange Fortführung dieses dreigliedrigen Schulsystems wünschte, sprachen die Schulleiter von einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Mittlerweile sei die Zahl der einpendelnden Schülerinnen und Schüler höher als die der auspendelnden.

Auch MeGA, die Meckenheimer Garantie für Ausbildung, rückte beim Besuch der Ministerin in den Fokus. Bei diesem prämierten Projekt handelt es sich um eine Initiative der Stadt Meckenheim und der Geschwister-Scholl-Hauptschule in Kooperation mit Meckenheimer Unternehmen. Ziel ist es, jeder Hauptschülerin und jedem Hauptschüler einen Ausbildungsplatz zu garantieren, den Betrieben vor Ort geeignete Auszubildende zu vermitteln und damit den Standort Meckenheim zu stärken. Liegt die Quote bundesweit bei 15 bis 20 Prozent, sind es auf der Geschwister-Scholl-Hauptschule in der Regel rund 70 Prozent der Abgängerinnen und Abgänger, die einen Ausbildungsplatz finden. Schulministerin Feller zeigte sich beeindruckt und folgte anschließend den Ausführungen von Heinz-Peter Witt. Der Technische Beigeordnete stellte die Planung des Neubauprojektes am Campus vor.

Im abschließenden Austausch mit der Ministerin formulierte Bürgermeister Holger Jung seine Wünsche und richtete konkrete Forderungen an die Landesregierung. „Wir benötigen als Schulträgerin ‚echtes Geld‘ für den Neubau und die Sanierung von Schulen.“ Fördermittel oder Darlehen über die KfW reichten nicht aus. „Sie sind ein Tropfen auf den heißen Stein“, verdeutlichte der Bürgermeister. „Auch brauchen wir verbindliche Zusagen und ein dauerhaftes Bekenntnis zur Digitalisierung unserer Schulen“, verwies Jung auf die Fortschreibung der Absichten des Digitalpaktes. Ebenso müsse in Fachkräfte investiert werden, sprach der Bürgermeister von dringend benötigtem qualifiziertem Personal zur Umsetzung der Digitalisierung auf Schulträgerseite und in den Schulen. „Es braucht eine Qualifizierungsoffensive für den digitalen Unterricht unserer Schulen.“

Mit einem Korb volle Meckenheimer Spezialitäten und einem herzlichen Dankeschön verabschiedete Bürgermeister Holger Jung den hochrangigen Besuch aus Düsseldorf.

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Städtebau-Fördersatz für Bad Neuenahr-Ahrweiler wird erhöht

Mainz/Bad Neuenahr-Ahrweiler – RLP Innenminister Michael Ebling hat der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Fördersatz der Städtebauförderung für die Gesamtmaßnahmen „Altstadtkern Ahrweiler“ und „Kernstadt Bad Neuenahr“ auf 90 Prozent erhöht wird. Gleichzeitig wurden die Förderlaufzeiten in beiden städtebaulichen Fördergebieten verlängert.

„Von Seiten des Landes optimieren wir die Fördermodalitäten der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler auf diesem Wege umfangreich. Damit ist die Stadt aus Sicht der Städtebauförderung für die nächsten Jahre gut aufgestellt, um kurz- und mittelfristige Maßnahmen innerhalb der beiden bestehenden Fördergebiete durchzuführen. Die Erhöhung der Förderquote von derzeit 66,67 Prozent auf 90 Prozent und die Laufzeitverlängerung geben der von der Flut massiv betroffenen Stadt einen sehr viel größeren zeitlichen, strukturellen und finanziellen Handlungsrahmen“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Die Auswirkungen der Flut stellen die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vor große städtebaulichen Herausforderungen. Neben dem Wiederaufbaufonds unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bei der Bewältigung unter anderem auch durch entsprechende Städtebaufördermittel.

Die Fördergebiete „Kernstadt Bad Neuenahr“ und „Altstadtkern Ahrweiler“ werden über das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ gefördert. Mithilfe des Programms werden generell die Erneuerung und Entwicklung von Innenstädten und Ortskernen, historischen Altstädten und Stadtteilzentren gefördert.

„Auch Großprojekte wie etwa der Neubau der Kurparkliegenschaften können unter den neuen Rahmenbedingungen erfolgreich umgesetzt werden und sich zu einer zentralen Anlaufstelle entwickeln“, so der Minister.

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Corona-Wirtschaftshilfen – Längere Fristen für Schluss-Abrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen

Region/Berlin – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Hierfür ist lediglich die Anlage eines Organisationsprofils im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten vorzunehmen. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert. Sie gilt nicht für die Endabrechnungen der Neustarthilfen (die separaten Corona-Hilfen für Soloselbstständige), da diese Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind.

Die neuen Fristen sind in Abstimmung mit mit den berufsständischen Organisationen der prüfenden Dritten praxisnah ausgestaltet worden, um insbesondere angesichts der angespannten Arbeitsbelastungen und des hohen Fachkräftebedarfs bei den eingebundenen Steuerberaterinnen oder Steuerberatern (inklusive Steuerbevoll-mächtigte), Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buch-prüferinnen, vereidigten Buchprüfern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für eine gewisse Entlastung zu sorgen.

Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung:

„Die zuständigen Prüfstellen haben mit ihrem außergewöhnlichen Engagement erheblich dazu beigetragen, dass die Corona-Wirtschaftshilfen seinerzeit sicher und schnell an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt werden konnten. Jetzt gilt es, mit der Schlussabrechnung das letzte Kapitel der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgreich abzuschließen. Mit den neuen Fristen für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen haben wir eine gute Lösung gefunden, um den Fristendruck zu entzerren und mehr Bearbeitungszeit zu ermöglichen.“

Wie schon die ursprüngliche Antragstellung der Corona-Wirtschaftshilfen wird auch die Schlussabrechnung der Programme in einem vollständig digitalisierten Verfahren bearbeitet. Die vorläufigen Bewilligungen wurden vielfach auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten erteilt, um eine schnelle Auszahlung der Zuschüsse zu ermöglichen. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung zu ermitteln ist. Die Schlussabrechnung ist somit notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragen Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Sofern bis zu den neuen Terminen keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen vorliegen, erfolgen Erinnerungsschreiben, Anhörungen bzw. dann auch  Rückforderungsbescheide von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.

Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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SGD-Nord-Präsident würdigt ehrenamtliches Engagement von Kurt Gilles aus Sinzig

Region/Koblenz – Der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Wolfgang Treis, händigte in Vertretung von Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz an Kurt Gilles aus Sinzig aus.

Herr Gilles hat sich in über 20-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit für seine Mitmenschen, besondere Verdienste um die Gesellschaft erworben. Sein Herz schlägt für die „Römer-Thermen“ in Bad Breisig. Unter dem Motto „Einfach dazu schwimmen und mitmachen“, bietet er täglich ehrenamtlich kostenfreie Wassergymnastik für die Besucherinnen und Besucher der Therme an, also auch an Wochenenden.

Diese Kurse führt er seit vielen Jahren fachlich professionell durch. Mit seiner sympathischen und herzlichen Art gelingt es ihm spielend, Menschen vorwiegend – 50-Plus –  für die sportliche Aktivität zu begeistern und sich dabei auch selbst fit zu halten.

Darüber hinaus hat er sich seit seiner Pension als Exportkaufmann und Referatsleiter bei der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA) beim Senior Experten Service (SES) engagiert.  Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit ist die größte deutsche Ehrenamtsorganisation für Fach- und Führungskräfte im Ruhestand oder in einer beruflichen Auszeit. Seit 1983 unterstützt der SES den Know-how-Transfer in der Entwicklungszusammenarbeit.

Hier hat er projektbezogen mitgemacht und reiste im März 2008 nach Bolivien. Dort hat er eine Landwirtschaftskammer beraten und so zur Verbesserung der Exportstrategien für Agrarerzeugnisse beigetragen. Im Jahr 2010 war er in Mexiko und hat sein berufliches Wissen im Bereich Marketing von landwirtschaftlichen Produkten mit Vorträgen an der polytechnischen Universität von Tulancingo in spanischer Sprache weitergegeben.

In Deutschland setzt sich der SES vor allem für den Nachwuchs in Schule und Ausbildung ein. Im Rahmen der Initiative „VerA“, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird, sollen Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Hier hat er im Tandem-Modell Auszubildende im Bereich Hotel- und Gastronomie sowie Einzelhandel positiv begleitet.

Für sein Engagement sprach ihm Präsident Treis Dank und Anerkennung aus. Bei der Feierstunde in der SGD Nord waren seine Familie, Freunde sowie kommunale Vertreter anwesend. Für den Landkreis Ahrweiler der Erster Kreisbeigeordneter Horst Gies, für die Stadt Sinzig Beigeordneter Roland Janik, für die VG Bad Breisig die Beigeordnete Barbara Krebs-Haupt. Anreger der Auszeichnung war der Förderverein „Herz für die Römer-Thermen e.V.“ vertreten durch die  Vorsitzende  Frau Annegret Sattler, unterstützt durch den Geschäftsführer der Römertherme Herrn Bernd Schmitz.

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Grüner Landtags-Abgeordneter Josef Winkler zu Besuch im Ahrtal

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Gesundheitsthemen im Fokus – Eine zukunftsfähige Infrastruktur bezieht sich nicht nur auf Verkehr und Einkaufsmöglichkeiten, sondern auch auf die Teilhabe aller an einer guten Gesundheitsvorsorge und -versorgung. Die Kreisstadt ist Sitz vieler kreisweit agierender Einrichtungen und Institutionen. Josef Winkler, GRÜNER Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, war an zwei Tagen Anfang August zu Gast in der Kreisstadt, um den Fokus auf diese Themen zu legen.

Einen guten Einblick in den (Wieder-)Aufbau von Strukturen zu erhalten und Ansprechpartner für Anliegen auf Landesebene zu sein war Ziel seiner Vor-Ort-Termine. Beim mit 1360 Menschen mitgliederstärksten Verein des Kreises, dem Hospizverein Rhein-Ahr wurde im Gespräch mit der Vorsitzenden Ulrike Dobrowolny das Netzwerk Hospizarbeit thematisiert. In der Ehrenwall’schen Klinik, Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie, berichteten Chefärztin Dr. Andrea Scharping und ihre Kolleginnen über den aktuellen Stand und die weiteren Planungen zu Akutkrankenhaus, Tagesklinik, aufsuchender Behandlung, Ambulanz und dem nach der Flut entstandenen Traumahilfszentrum. Auch der Fortschritt beim Aufbau der Gebäude an der Ahr, Hochwasserschutz und der höhere Grundwasserspiegel wurde angesprochen.

Beim Quartierstreff ‚Waschbar‘ war die Zusammenarbeit zweier Wohlfahrtsverbände plus Pfarrei das Besondere. Die Container mit Waschmaschinen und Trocknern und einem kleinen Café stehen seit Ende 2022 direkt neben der Rosenkranzkirche. „Das auch in anderen Städten erfolgreiche Projekt über 2024 hinaus zu etablieren ist unser Ziel“, so Anke Sattler (Malteser) mit ihrer Kollegin Julia Hoffmann (Caritas) vom Leitungsteam. Mit Ingrid Neubusch, Gemeindeschwester plus für Kreisstadt und Grafschaft, sprach der Landtagsabgeordnete über die Organisation von Nachbarschaftshilfen, regelmäßigen Treffs, Unterstützung am Smartphone und ihr Team von Ehrenamtlichen. „Themen der älteren Generation wie Mobilität, Gesunderhaltung und bezahlbarer altersgerechter Wohnraum sollten auch im Seniorenbeirat der Stadt und von dort aus im Stadtrat mitgedacht werden“, wünscht sich die Gemeindeschwester. Im Kreis gibt es für die Integration älterer Menschen vier Gemeindeschwestern plus, hälftig finanziert von Kreis und Land.

 

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Brand- und Katastrophen-Schutz in Rheinland-Pfalz bekommt neue Inspekteurin

Region/Mainz – Innenminister Michael Ebling hat mitgeteilt, dass Dr. Kirstin Eisenhauer zur neuen Brand- und Katastrophenschutzinspekteurin des Landes Rheinland-Pfalz (LBKI) ernannt wird. Eisenhauer ist Referatsleiterin im Innenministerium und in der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz für Einsatz- und Grundsatzfragen, sowie finanzielle Förderung zuständig. Zum 01. August 2023 wird sie das neue Amt übernehmen. Dr. Kirstin Eisenhauer ist die erste Frau, die in Rheinland-Pfalz ein solches Amt übernimmt.

„Der Brand- und Katastrophenschutz bekommt nun eine Inspekteurin, die über viel Erfahrung und ein umfassendes fachliches Know-How verfügt. In ihren bisherigen Funktionen, als Brandreferendarin der Feuerwehr in Köln, Abteilungsleiterin der technischen Dienste der Feuerwehr in Gelsenkirchen und schließlich Referatsleiterin im rheinland-pfälzischen Innenministerium, hat sich Kirstin Eisenhauer hervorragend bewährt. Mit ihrer umfassenden Fachkompetenz ist sie genau die Richtige für diese Aufgabe. Ich schätze ihre Arbeit sehr und wünsche viel Erfolg und gutes Gelingen“, sagte Innenminister Ebling.

Die promovierte Biochemikerin übernimmt das Amt von Heinz Wolschendorf, dem Referatsleiter für Brand- und Katastrophenschutz der ADD.

Als Feuerwehrangehörige genießt die neue Brand- und Katastrophenschutzinspekteurin das besondere Vertrauen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren und der Werkfeuerwehren, was eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Brand- und Katastrophenschutz weiter fördert. Neben der Beratung der Aufgabenträger des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe, sowie die die Beratung der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen, ist Eisenhauer in ihrer neuen Funktion die feuerwehrfachliche Beraterin des Ministers, der Staatssekretärin und der Abteilungsleitung im Ministerium des Innern und für Sport.

„Ich bin froh, dass wir mit dieser Personalentscheidung einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Neuaufstellung des rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzes gegangen sind“, so Minister Ebling. „Es gilt leistungsfähige Strukturen auf allen zuständigen Ebenen zu schaffen und alle relevanten Akteure, Einrichtungen und Behörden des Brand- und Katastrophenschutzes besser zu vernetzen. Mit der neuen Landes Brand- und Katastrophenschutzinspekteurin sind wir für die Zukunft sehr gut aufgestellt, um künftige Herausforderungen zu bewältigen“, sagte der Innenminister.

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Jahrhundertflut – Noch sind nicht alle Schäden behoben – Auch Bistum Aachen erhält Förderung

Aachen/Schleiden/Geilenkirchen – NRW Ministerin Ina Scharrenbach übergibt Förderbescheid für Wiederaufbau. 2,3 Millionen Euro für das bischöfliche St. Ursula Gymnasium in Geilenkirchen sowie für das Franziskushaus und das Caritashaus in Schleiden. Die Keller waren komplett überflutet, in einzelnen Klassenräumen stand das Wasser teilweise einen halben Meter hoch: Das bischöfliche Gymnasium St. Ursula in Geilenkirchen war stark von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffen.

Teilweise heute noch sind die Auswirkungen zu sehen. Die meisten Sanierungsarbeiten sind zwar abgeschlossen, aber einige Arbeiten laufen noch. Diese sollen voraussichtlich bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. „Wir sind froh, dass es gelungen ist, den Schulbetrieb während der gesamten Sanierungsarbeiten aufrecht zu erhalten. Das ist nicht selbstverständlich. Ein großer Dank gilt deswegen der Schulleitung, dem Lehrerkollegium sowie den Schülerinnen und Schülern“, sagt Generalvikar Dr. Andreas Frick.
Mit dem Wiederaufbaufonds unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Kommunen bei Wiederaufbau und Schadensbeseitigung.

Hierzu gehören auch Träger sozialer Einrichtungen und Vereine. Auch das Bistum Aachen erhält eine Förderung in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro: als Träger des Bischöflichen Gymnasiums St. Ursula für die Instandsetzung in Geilenkirchen (1,89 Millionen Euro) sowie für das Franziskushaus und das Caritashaus in Schleiden (insgesamt 461.989 Euro).

Ina Scharrenbach (MdL), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, übergab den Förderbescheid persönlich an Generalvikar Dr. Andreas Frick. „Schule kann losgehen: Die Arbeiten sind fast abgeschlossen, es wird noch fleißig gearbeitet. Rund 1,9 Millionen Euro aus dem Wiederaufbaufonds des Landes Nordrhein-Westfalen für das St. Ursula-Gymnasium in Geilenkirchen“, sagt Ina Scharrenbach, die sich bei einem kleinen Rundgang über den Fortschritt der Arbeiten informierte.

Knapp 1.100 Schülerinnen und Schüler besuchen das St.-Ursula-Gymnasium in Geilenkirchen. Durch das Hochwasser konnten vier Klassenräume und der Kunstrasenplatz nicht genutzt werden. „Damit sind wir sehr kreativ umgegangen. Deswegen hat der Unterricht auch während der Arbeiten sehr gut weitergehen können“, sagt Jürgen Pallaske, Leiter des Geilenkirchener Gymnasiums.

Einer der größten Sanierungspunkte: eine neue Heizungsanlage. „Obwohl es in der Zeit nach der Flut sehr schwer war, überhaupt die Gewerke zu beauftragen oder Materialien zu bekommen, konnten wir noch vor dem Winter 2021 eine neue Heizungsanlage einbauen, so dass der Unterricht nicht aussetzen musste“, betont Peter Schumacher, Architekt beim Bistum Aachen.

Für die Hilfe zum Wiederaufbau bedankte sich der Aachener Generalvikar: „Wir sind dankbar für die großzügige finanzielle Unterstützung des Landes, die damit den notwendigen Wiederaufbau in den von der Flut betroffenen Orten unterstützt.

Bistum Aachen: Viel Unterstützung und Hilfe für Betroffene

Neben Geilenkirchen und der Eifel war das Bistum auch in Eschweiler, Stolberg und Kornelimünster von der Flutkatastrophe betroffen. Das Bistum Aachen hat nach der Flut einen Solidaritätsfonds gegründet, der aus Spenden finanziert wurde. Für betroffene Gemeinden gab es eine Soforthilfe in Höhe von 10.000 Euro. 660.405 Euro hat das Bistum Aachen der Caritas für die Fluthilfe bereitgestellt. Caritas International steuerte gut 5,6 Millionen Euro bei. Insgesamt kamen zur Unterstützung der Flutopfer mehr als 7,1 Millionen Euro zusammen. In den betroffenen Regionen unterstützen Fluthilfebüros, eingerichtet von der Caritas, direkt vor Ort in der Städteregion Aachen, Kreis Düren, Eifel und Heinsberg die betroffenen Menschen.