Kategorien
Top-Themen

Wertstofftonne: Erfolgreiche Auftakt-Veranstaltung in Urmitz

Region/Mayen-Koblenz – Die Wertstofftonne ist ein guter und wichtiger Schritt für das Recycling von Rohstoffen und bringt gegenüber den Gelben Säcken viele Vorteile mit sich – diese Erkenntnisse haben die Besucher aus der Auftaktveranstaltung zur probeweisen Einführung der Wertstofftonne in der Verbandsgemeinde Weißenthurm mitgenommen.

Vor rund 40 interessierten Bürgern sprach der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Nauroth über die Erprobung der Wertstofftonne in der Verbandsgemeinde Weißenthurm und die vielen Vorteile, die die Tonne mit sich bringt. Foto: Kreisverwaltung MYK / Morcinek

Rund 40 Personen haben an dem Infoabend der Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz in der Peter-Häring-Halle in Urmitz teilgenommen, zu der der Erste Kreisbeigeordnete herzlich eingeladen hatte. „Wir haben uns im Landkreis Mayen-Koblenz zum Ziel gesetzt, noch besser im Umgang mit Abfällen und Stoffkreisläufen zu werden, als wir es bereits sind. Ein Schritt zu einer noch hochwertigeren Kreislaufwirtschaft kann die Einführung der Wertstofftonne sein“, betonte Burkhard Nauroth und sprach von einer Vorreiterrolle der Bürger in der Verbandsgemeinde Weißenthurm für einen deutlichen Beitrag zum Umweltschutz. „Durch die Nutzung der Wertstofftonne wird es weniger Restmüll und mehr Recycling geben.“

Im Anschluss erläuterte Carsten König, Leiter der Kreislaufwirtschaft, den Anwesenden im Detail, welche Neuerungen die Erprobung der Wertstofftonne mit sich bringt und ging gemeinsam mit dem Ersten Kreisbeigeordneten auf sämtliche Fragen der Bürger ein. „Die Wertstofftonne ist kein Parallelsystem. Wenn die Tonne ab Januar 2022 für drei Jahre erprobt wird, wird es in der Verbandsgemeinde Weißenthurm keine Gelben Säcke mehr geben“, erläuterte König. Ohne diese beantragen zu müssen, werden die 240 Liter fassenden Wertstofftonnen ab Ende November an die Haushalte in der Verbandsgemeinde Weißenthurm verteilt. Für Mehrfamilienhäuser stehen 1100-Liter-Behälter zur Verfügung. Die Leerung erfolgt turnusmäßig alle drei Wochen. Wie im Gelben Sack finden in der Wertstofftonne Verkaufsverpackungen Platz. In einem kurzen Video wurde den Bürgern vor Augen geführt, dass problemlos sechs volle Gelbe Säcke und mehr Platz in der 240-Liter-Tonne finden. Darüber hinaus können darin aber auch andere Gegenstände aus Metall und Kunststoff entsorgt werden. Dazu zählen unter anderem Kunststoffeimer, Gießkannen, Plastikspielzeug, aber auch Kochtöpfe und Pfannen, die bislang nur über die Restmülltonne entsorgt werden konnten.

Norbert Bahl, Ortsbürgermeister von Urmitz, begrüßt die Erprobung der Wertstofftonne in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. „Ich bin froh, dass wir in der Verbandsgemeinde als Vorreiter mit gutem Beispiel vorangehen können. Wir sollten die Wertstofftonne unvoreingenommen testen“, sagte Norbert Bahl.

Kategorien
Top-Themen

100.000.- € Spenden aus Cuxhaven ermöglichen die Gründung des DRK-Beratungs- und Servicezentrums Vulkaneifel

Daun – Die Flutopfer in der Eifel haben deutschlandweit Menschen bewegt und Spendenaufrufe haben enorme Resonanz gefunden. Das DRK Cuxhaven/Hadeln hat gemeinsam mit den Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung bis jetzt insgesamt 100.000.- € Spendengelder gesammelt und als regionalen Partner für die Umsetzung von notwendigen Hilfsmaßnahmen den DRK Kreisverband Vulkaneifel e.V. ausgewählt.

Volker Kamps, Geschäftsführer des DRK Cuxhaven/Hadeln war aus dem Norden in die Vulkaneifel gekommen, um die Spende persönlich zu übergeben: „Wir haben vom ersten Moment an bei der Zusammenarbeit ein sehr gutes Gefühl gehabt und wollten eigentlich versuchen, insgesamt eine Summe von 20.000.- € zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel war schon am ersten Tag erreicht und wurde deutlich übertroffen. Und es geht mit einigen Aktionen noch weiter bis Ende September.“

Dieter Demoulin, stellvertretender Präsident des DRK-Kreisverbandes Vulkaneifel e.V., hatte mit einer derart großen Hilfsbereitschaft niemals gerechnet. „Dass wir so eine riesige Unterstützung von den Bürgerinnen und Bürgern aus Cuxhaven bekommen ist überwältigend und ein unbeschreiblich gutes Gefühl. Ich danke Volker Kamps und dem Geschäftsführer der Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe Zeitung, Ralf Drossner, sowie den vielen Spenderinnen und Spendern für diese Unterstützung sehr. Für uns ist heute am 24. August „Weihnachten“ schon vier Monate früher!“

Das Hochwasser hat die Existenzgrundlage vieler Bürgerinnen und Bürger nachhaltig beschädigt oder zerstört – das war nicht nur eine materielle Belastung.  Für die Verwendung der Gelder haben beide DRK Geschäftsführer deshalb ein konkretes Projekt erarbeitet, mit dem die betroffenen Menschen der Region während der noch andauernden Akutphase sowie in der Phase der materiellen wie auch sozialen Regeneration begleitet werden.

Dazu Diana Peters, Geschäftsführerin des DRK Kreisverbandes Vulkaneifel e.V.: „Wir wissen, dass neben den materiellen und physischen Schäden enorme psychische Belastungen viele Menschen traumatisiert haben, die das Geschehene und Erlebte weder bearbeiten noch verarbeiten konnten. Hier ist professionelle, verlässliche und schnelle Hilfe erforderlich. Wir werden deshalb die Spendengelder nutzen, um von Oktober 2021 bis Ende 2022 ein ‚DRK-Beratungs- und Servicezentrum Vulkaneifel‘ mit beruflich erfahrenen Ansprechpartnern einzusetzen, um die Menschen in diesen auch absehbar noch schwierig bleibenden Zeiten zu begleiten. Eine entsprechende Stelle für eine Fachkraft Sozialarbeit wurde bereits ausgeschrieben.“

Die Stellenausschreibung finden Sie unter www.vulkaneifel.drk.de

Kategorien
Top-Themen

Projektgruppe und Fahrplan für den Wiederaufbau „Schleiden 21/26“

Schleiden – Die Stadt Schleiden beabsichtigt eine Projektgruppe für den Wiederaufbau und Neubau der kommunalen Infrastruktur einzurichten – Fraktionsvorsitzende begrüßen Vorschlag der Verwaltung. In der Nacht zum 15. Juli 2021 wurde das Schleidener Tal, insbesondere die Orte Oberhausen, Schleiden, Olef und Gemünd von der Hochwasser-Katastrophe massiv getroffen.

Dabei wurde fast die gesamte kommunale Infrastruktur im Schleidener Tal zerstört bzw. schwer beschädigt, darunter vier Schulen, fünf Kindertagestätten, drei Feuerwehrgerätehäuser, der Städtische Bauhof, drei Turnhallen sowie zahlreiche Brücken, Straßen, Haltestellen, Stützmauern und Gewässerstrukturen. Hinzu kommen touristische Einrichtungen, wie Minigolf, DiskGolf Parcours, Tourist-Information im Nationalpark-Tor Gemünd, KunstForumEifel, Kurhaus sowie Beeinträchtigungen an der Wanderinfrastruktur. Allein die Schäden an der kommunalen Infrastruktur – ohne Gewerbebetriebe und Privathaushalte – schätzt die Stadt Schleiden mittlerweile auf bis zu 200 Millionen Euro.

Damit das Schleidener Tal wieder zu einer attraktiven und lebendigen Wohn-, Wirtschafts- und Tourismuszone wird, benötigen sowohl die Bevölkerung als auch die Unternehmen die Gewissheit, dass sich solche Hochwasserschäden, wie sie leider eingetreten sind, nicht wiederholen.

Deswegen ist für den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer Marcel Wolter nicht nur eine richtungsweisende Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch der zeitnahe Wiederaufbau und Neubau der kommunalen Infrastruktur der Stadt Schleiden von elementarer Bedeutung. „Wir benötigen hier eine klare und verlässliche Strategie, einen Fahrplan, wann und was wiederaufgebaut oder neugebaut wird“, so Wolter. Zudem beabsichtigt er, eine Projektgruppe „Schleiden 21/26“ einzurichten, die sich ausschließlich mit dem Wiederaufbau und Neubau der Kommunalen Infrastruktur beschäftigt – die Fraktionsvorsitzenden haben in ihrer Besprechung am 16. August bereits „grünes Licht“ gegeben. Der Schleidener Stadtrat soll in seiner Sitzung am 7. September dann das Strategiepapier und die Einrichtung der Projektgruppe mit dem Arbeitstitel „Schleiden 21/26“ beschließen. Die verantwortliche Leitung der Projektgruppe übernimmt der Erste Beigeordnete, der ebenso die Verantwortung über die Finanzen und das Personal innehat. Diese gewaltige Aufgabe stelle die Verwaltung vor eine immense Herausforderung: „Unabhängig von den Finanzhilfen des Bundes und des Landes für die kommunale Infrastruktur müssen die Bereiche des kommunalen Hoch- und Tiefbaus künftig personell verstärkt werden“, so Wolter.

Das Strategiepapier und die Struktur der Projektgruppe können auf der Website unter www.schleiden.de im Bereich Bauen unter „Schleiden 21/26“ eingesehen werden.

Kategorien
Top-Themen

NRW Ministerin Scharrenbach: Corona-Lüftungs-Programm II für sichere Kindertages-Einrichtungen und Schulen startet

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW teilt mit: Seit dem gestrigen Freitag, 27. August 2021, 10.00 Uhr, können Kommunen und Träger Förderanträge für mobile Luftreinigungsgeräte und einfache bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Luftaustausches in Kindertageseinrichtungen und Schulen stellen: Nach dem Bund hat der Haushaltsausschuss des Landtages den Weg für Fördermittel in Höhe von 90,4 Millionen Euro freigemacht. Damit ist das Lüftungsprogramm II in Nordrhein-Westfalen startklar.

Förderfähig sind für das Lüftungsprogramm II ausschließlich Geräte oder Maßnahmen in Räumen der so genannten Kategorie 2. Das sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, die keine raumlufttechnische Anlage besitzen oder in denen die Fenster nur kippbar sind oder es nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt gibt.

Es können mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie (HEPA 13) oder mit UV-C-Technik oder sogenannte Kombinationsgeräte aus beiden Verfahren gefördert werden. Die Geräte müssen so bemessen sein, dass ihr stündlicher Mindestvolumenstrom dem 4-fachen Raumvolumen entspricht und eine möglichst geringe Geräuschemission erreicht wird. Wie bereits bei dem Lüftungsprogramm I fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber bis höchstens 4.000 Euro je beschafftem Gerät oder bei baulichen Maßnahmen je Raum. Zusätzlich wird für jedes geförderte Luftreinigungsgerät einmalig eine Pauschale von 500 Euro für Betrieb und Wartung gewährt.

Die Anträge können seit dem 27. August 2021 bis zum 10. Dezember 2021 ausschließlich im Online-Portal gestellt werden: http://www.frl-luft.foerderung.nrw.de/onlineantrag/programm/7

Antragsberechtigt sind die Träger von Einrichtungen in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Werden in einer Einrichtung zusätzlich Kinder über 12 Jahren betreut, können Förderanträge für sämtliche Räume der Kategorie 2 gestellt werden.

Die Finanzierung des Lüftungsprogramms II des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt im Umfang von 84,4 Millionen Euro jeweils zur Hälfte durch Mittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Aus dem Landeshaushalt werden zusätzlich sechs Millionen Euro für einfache bauliche Maßnahmen bereitgestellt, sodass insgesamt 90,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die Richtlinie zur Förderung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technischen Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (RL-FitU12) finden Sie unter: https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/2021_08_25_RL_FItU12_FINAL_.pdf

Hintergrund:

Das Sonderprogramm I des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 sah vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wurde. Zuwendungsfähig waren auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen. Insgesamt wurden so bisher 5.500 Räume in Schulen und in Sporthallen entweder mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet oder durch einfache bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftbarkeit ertüchtigt.

Im Sommer 2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit den Schulen und den Städten und Gemeinden die Belüftungssituation in den Schulen analysiert. Aus der Analyse ging hervor, dass die Städte und Gemeinden sehr verantwortungsvoll mit der damaligen Aufgabenstellung „Schulbetrieb im Herbst/Winter 2020“ umgegangen sind und auch weiter umgehen.

Kategorien
Top-Themen

Klimawandel-Anpassung, Hochwasser- und Starkregen-Vorsorge in der Verbands-Gemeinde Kaisersesch

KaiserseschLandwirtschaftliche Flächen an Ortsrandlagen. Mit dem Thema Klimawandelanpassung beschäftigt sich die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch schon seit Mitte 2019. Ziel ist es, die Gemeinden bestmöglich auf die Folgen des Klimawandels einzustellen, Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten und diese in die Umsetzung zu bringen. Die Hochwasser- und Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Kommunen und Privaten. Um alle Akteure zu sensibilisieren, sie einzubinden und über Vorsorgemaßnahmen zu informieren sowie die Eigenvorsorge zu stärken, können Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte erstellt werden.

In diesem Zusammenhang rücken auch die landwirtschaftlichen Flächen in den Ortsrandlagen in den Fokus der Betrachtung. Dies gilt besonders für die Ortsbebauung in den Tallagen, die von höher gelegenen, intensiv genutzten Flächen umgeben sind.

Experten gehen weltweit davon aus, dass durch den Klimawandel die Häufigkeit und vor allem die Stärke von Überflutungen und Starkregen weiter zunehmen. Hier gilt es Maßnahmen zu entwickeln, damit mögliche Schäden durch den Oberflächenabfluss und das Abschwemmen der fruchtbaren obersten Bodenschicht (Bodenerosion) sowohl für die Landwirte als auch für die Menschen in den Gemeinden verringert werden.

Insbesondere nach langer Trockenheit können die Folgen von Starkregen zum Teil dramatisch sein. Innerhalb kurzer Zeiträume fallen bei Starkregen sehr hohe Niederschlagsmengen, die kleinere Bäche über die Ufer treten lassen und Abwasser- und Regenrückhaltesysteme überfordern können. Hinzu kommt, dass trockener und stark verdichteter Boden nur eine geringe Aufnahmefähigkeit hat, so dass nicht unerhebliche Mengen an Wasser meist schnell oberflächig abfließen. Die Folgen sind oftmals Sturzfluten, die sich ihren Weg durch Ortschaften bahnen und dann teilweise zu großen Schäden in den betroffenen Gemein­den führen. Auch der unverdichtete, frisch bearbeitete Ackerboden kann zum Problem werden, insbesondere wenn diese Böden mit den Sturzfluten abgetrieben und zu Schlammlawinen werden.

Bei der Entwicklung von örtlichen Vorsorgekonzepten wird auch die Frage nach den möglichen Erosionsschutzmaßnahmen der Landwirtschaft eine große Rolle spielen. Es gilt, individuelle Lösungsmöglichkeiten gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und den Landwirten zu suchen, damit die Risiken von Schäden minimiert werden.

Oft sind es einfache Maßnahmen, die schon das Schlimmste verhindern können, aber kaum oder nur geringe Kosten verursachen, beispielsweise ein Graben, ein kleiner Erddamm, eine witterungsangepasste Nutzungsart und ähnliches. Weiterhin muss der Anbau von Hackfrüchten, wie Mais, Kartoffeln oder Zuckerrüben und das Pflügen in Falllinien, überdacht werden.

Hier geht es also darum, die Eigentümer, die Nutzer, die Landwirte, die Hausbesitzer – möglichst alle Beteiligten – zu sensibilisieren und zu animieren, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und zusammenzustehen, wenn es um die Herausforderungen geht, die uns der Klimawandel in Zukunft aufgibt.

Kategorien
Top-Themen

Ahrtal: Recycling-Anlagen im Flutgebiet nehmen Betrieb ab dem heutigen Freitag 27. August auf

Ahrweiler – Bauschutt und Schlamm werden kostenfrei entsorgt. Aufgrund der Flutkatastrophe fallen derzeit in den betroffenen Kommunen immense Mengen an Bauschutt an. Da es sich hierbei zum größten Teil um wiederverwendbare Wertstoffe handelt, ist vorgesehen, diesen Bauschutt im anfallenden Gebiet zu lagern, zu recyceln und – soweit möglich – wieder vor Ort zu verbauen.

Ab dem heutigen Freitag, dem 27.08.2021, kann an folgenden Orten unentgeltlich Bauschutt aus dem Katastrophengebiet angeliefert werden:

  • Bad Neuenahr-Ahrweiler, „Auf der Theilwiese“, Nähe Apollinarisbrunnen
  • Bad Neuenahr-Ahrweiler, „Zirkuswiese“, Kreuzstraße, zwischen Apollinaris-Stadion und Tennishalle.

Die Annahmestellen sind jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

Im Stadtgebiet Sinzig ist bereits jetzt eine Anlieferung auf dem Gelände der Firma Schmickler, Sandkauler Weg 7, möglich.

In den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr wurden in den betroffenen Ortsgemeinden Zwischenlager eingerichtet. Nähere Auskünfte zur Anlieferung erteilen hier die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister.

Wichtig: Auf allen Plätzen darf nur unbelasteter Bauschutt entsorgt werden, wie beispielsweise Beton, Mauersteine, Ziegel und Keramiken (Wand- und Bodenfliesen). Die Materialien sollten möglichst schon bei der Anlieferung nach den einzelnen Fraktionen sortiert sein. Die Kreisverwaltung bittet darum, einen ausgefüllten und unterschriebenen Lieferschein als Nachweis vorzulegen, dass der angelieferte Bauschutt im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe entstanden ist und nicht aus anderen Regionen kommt. Diese Maßnahme ist notwendig, um Wartezeiten bei der Anlieferung an den Bauschutt-Zwischenlagern zu vermeiden.  Ein Vordruck ist an den Info-Points erhältlich oder kann auf der Homepage der Kreisverwaltung Ahrweiler in den nächsten Tagen heruntergeladen werden.

Metall und Elektroschrott können nicht angenommen werden. Diese sind über die Wertstoffhöfe des AWB zu entsorgen. Gleiches gilt für asbesthaltige Materialien und Mineralfasern, die in den eigens dafür vorgesehenen Säcken an den Wertstoffhöfen des AWB abzugeben sind.

Zur Entsorgung der Schlämme sind im Kreisgebiet mehrere Zwischenlager entstanden. Weitere Informationen dazu sind an den Infopoints oder bei den jeweiligen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern erhältlich. Sofern die Unterstützung von Saugwagen erforderlich ist, nimmt die Firma KSM-Umweltdienste im Auftrag des Kreises eine Entsorgung vor (Kontakt: 0174/5365863).

Rückfragen beantwortet die Umweltabteilung der Kreisverwaltung Ahrweiler unter  02641/975-243 oder – 221.

Kategorien
Top-Themen

Verantwortungsvoll feiern

Region/Düsseldorf – Eine hohe Impfquote schafft für unsere Brauchtumsfeste Karneval, Schützenfest und Kirmes größtmögliche Sicherheit. NRW Minister Laumann ruft gemeinsam mit Schützenvereinen, Karnevalsgesellschaften und Schaustellern zum Impfen auf. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt NRW mit: Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat mit Vertreterinnen und Vertretern von Schaustellern, Schützenvereinen und Karnevalsgesellschaften einen Impfaufruf an die Bevölkerung gerichtet. Denn nur mit vollständig Geimpften können die beliebten Brauchtumsfeste Kirmes, Karneval und Schützenfest verantwortungsvoll und mit größtmöglicher Sicherheit gefeiert werden.

Minister Laumann betont: „Die Menschen, die aktuell mit einer Covid-19 Erkrankung ins Krankenhaus kommen oder sogar auf der Intensivstation beatmet werden müssen, sind zu einem überwiegenden Teil nicht oder nicht vollständig geimpft. Mehr als jeder dritte Krankenhauspatient ist unter 50 Jahre alt. Daher kann ich nur alle Menschen, mit Nachdruck dazu auffordern, sich und andere durch die Impfung gegen das Coronavirus zu schützen. Dann können wir auch endlich wieder gemeinsam feiern.“

„Das Schützenvolk in Nordrhein-Westfalen hofft, dass durch das Wahrnehmen der Impfangebote die Festlichkeiten und der Sport zurück in unsere Vereine kommen,“ ergänzt der Präsident des Westfälischen Schützenbundes Hans-Dieter Rehberg.

Die designierte Venetia der Landeshauptstadt Düsseldorf Uåsa Katharina Maisch wünscht sich, dass wieder vollumfänglich Karneval gefeiert werden kann: „Nachdem die letzte Session komplett ausgefallen ist, stehen wir jetzt in den Startlöchern für die nächste Session. Bitte lasst Euch impfen, damit wir sicher Karneval feiern können!“

Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes, fügt hinzu: „Wir wollen endlich wieder das tun, was wir am besten können – den Menschen Freude bereiten. Wir alle sehnen uns nach unbeschwerten Volksfesten und Weihnachtsmärkten, ohne Zäune, Schranken, Tests, Kontrollen. Mit jeder Impfung kommen wir diesem Ziel ein Stück näher.“

Kategorien
Top-Themen

Gedenken an die Opfer der Flutkatastrophe – Ökumenischer Gottesdienst in Aachen am morgigen Samstag 28. August 2021

Aachen – Mit einem ökumenischen Gottesdienst im Aachener Dom wollen die evangelische und die katholische Kirche sowie die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Kirchen am morgigen Samstag, dem 28. August 2021 um 10.00 Uhr der Opfer der Flutkatastrophe gedenken. Dieser wird vom Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, dem Vorsitzenden der ACK, Erzpriester Radu Constantin Miron, sowie mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Religionen gestaltet.

„Die Flutkatastrophe hat Menschenleben ausgelöscht und Existenzen zerstört. Die vielen Toten, die Trauernden und alle, die jetzt vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, sollen nicht vergessen sein. Im Gottesdienst wollen wir sie vor Gott bringen und ihn um seinen Beistand und Trost bitten“, erklären Landesbischof Bedford-Strohm und Bischof Bätzing. „Wir sind überwältigt von der Hilfe und Solidarität, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und gerade auch aus dem Ausland den Menschen in den Flutgebieten entgegenbringen. Dafür wollen wir Gott danken. Wir haben den Ort Aachen gewählt, weil er zentral in Europa liegt. Damit wollen wir daran erinnern, dass auch unsere Nachbarn in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg von der Flutkatastrophe betroffen waren und sind“, so Bischof Bätzing und Landesbischof Bedford-Strohm.

Zu dem Gottesdienst eingeladen werden Betroffene der Flutkatastrophe, Helferinnen und Helfer, Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger sowie die Verfassungsorgane, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer und Repräsentantinnen und Repräsentanten der betroffenen Nachbarländer.

Kategorien
Top-Themen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Wiederaufbau ist gemeinsame Verantwortung

Region/Mainz/Berlin – „Die Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 hat Rheinland-Pfalz ins Mark getroffen. Viele Menschen haben durch die reißenden Wassermassen ihr Leben verloren, wurden verletzt, haben ihr Zuhause, ihre Existenz verloren. Mit dem gestrigen Tag setzen Bund und Länder ein starkes Signal an alle Betroffenen, dass wir an ihrer Seite bleiben.“ Das erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer gestern in der Sondersitzung des Deutschen Bundestags anlässlich der ersten Beratung des Gesetzent­wurfes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“.

Die Naturkatastrophe habe unvorstellbare Zerstörungen und unermessliches Leid gebracht. Der Wiederaufbau werde Jahre in Anspruch nehmen; doch mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Land und Bund wolle man trotz des Leids und der Schmerzen gemeinsam mit den Kommunen und der Bevölkerung ein Ahrtal mit Zukunft aufbauen. „Meine Landesregierung ist eng mit Fachleuten, mit den Kommunen und den Menschen vor Ort im Gespräch. Wir wollen den Betroffenen einen klaren Fahrplan für die Zukunft ihrer Heimat geben. Die Solidarität und die tatkräftige Unterstützung, die Rheinland-Pfalz dabei aus dem Kreis der Länder und des Bundes erfährt, berührt uns sehr. Als Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz danke ich den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass sie mit der heutigen Sondersitzung so zügig die notwendige Gesetzgebung auf den Weg bringen. Ich danke der Bundesregierung für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit in den letzten Wochen. Und ich danke den Regierungschefs und der Regierungschefin der Länder: Der kooperative und solidarische Föderalismus erweist sich heute erneut als wichtiges Rückgrat der Bundesrepublik Deutschland“, so die Ministerpräsidentin.

Der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro ist die Grundlage für die nachhaltige Zukunft der betroffenen Gebiete. Der Bund werde dabei zwei Milliarden Euro für die Infrastruktur des Bundes – wie Autobahnen und Bahngleise – allein tragen. Die übrigen 28 Milliarden Euro teilen sich Bund und Länder hälftig. Von den Hilfen profitieren private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.

„Die materiellen Schäden sind so immens, dass einzelne Bundesländer sie nicht alleine bewältigen können“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Ministerrat hatte unbürokratische Soforthilfen gemeinsam mit dem Bund an Privathaushalte, Betriebe und die Kommunen ausgezahlt, um direkt nach der Katastrophe Einsatz-, Räumungs- und Reinigungskosten sowie Soforthilfen für erste Instandsetzungen – unter anderem der Energieversorgung – zeitnah und unbürokratisch zu tragen.

Der nationale Fonds ‚Aufbauhilfe 2021‘ soll nun „den Menschen die Möglichkeit geben, ihre Heimat nachhaltig wiederaufzubauen. Schnelle und passgenaue Hilfen stehen an allererster Stelle. Doch wird bei Hochwasserschutz, Besiedlung und Bauen auch Nachhaltigkeit ein wichtiger Maßstab sein. Ich weiß, dass die betroffenen Menschen sich wünschen, sofort Geld zu bekommen, um ihr Haus wiederaufzubauen, ihre verwüstete Wohnung zu sanieren oder ihren Betrieb wiederaufzubauen. Ich versichere Ihnen, wir arbeiten rund um die Uhr daran. Aber bei 30 Milliarden Euro Steuergeld müssen wir auch sicherstellen, dass das Geld dahin kommt, wo es gebraucht wird“, so die Ministerpräsidentin. Die Aufgabe für die Zukunft sei klar: „Wir müssen – und wir werden den Hochwasser- und den Katastrophenschutz weiterentwickeln. Der Klimawandel begünstigt die Entstehung von Extremwetter­ereignissen. Wir müssen daher noch viel mehr Anstrengungen unternehmen, um ihn zu begrenzen. Lassen Sie uns die Zukunft der betroffenen Regionen beherzt gestalten. Das geht nur gemeinsam, als Verantwortungsgemeinschaft aller Bundesländer und des Bundes.“

Kategorien
Top-Themen

Stent ja oder nein? Liveübertragung in die USA

Region/Mayen-Koblenz – GK-Mittelrhein ist Vorreiter mit neuer Technik zur Stentimplantation. „Hello from Koblenz to San Diego“. Dr. Waldemar Bojara begrüßte Kollegen und Interessierte auf der anderen Seite der Welt per Videochat aus dem Herzkatheterlabor im Kemperhof, um eine hochmoderne Technik vorzustellen: „Wir können mittels virtueller Stentimplantation vorhersagen, was genau ein Stent in einem verengten Herzkranzgefäß bewirken würde, also ob sich der Durchfluss des Blutes verbessert oder nicht“, so Bojara. Während des Eingriffs im Herzkatheterlabor werden dafür angiographische Ergebnisse mit physiologischen Ergebnissen zusammengeführt. Der Computer berechnet und analysiert dann die Situation, die sich nach dem Setzen eines Stents ergeben würde. „Dadurch ist es uns möglich, sicher zu entscheiden, welcher Patient einen Stent benötigt und welcher nicht.“  Ein Stent ist ein Röhrchen aus einem sehr feinen Metallgerüst, das ein durch Ablagerungen verengtes Blutgefäß ­offenhält. Diese Stents bleiben ein Leben lang im Körper.

In Koblenz wird die die hochmoderne Technik bei der Stentimplantation seit 2017 eingesetzt. Das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein war neben dem Clinico San Carlos in Madrid und dem Imperial College in London eines der ersten Häuser weltweit, dass diese innovative Behandlung anbietet. Die Herstellerfirma hat das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein als Referenzzentrum ausgewiesen. Um nun die Arbeitsweise in der Praxis zu erleben, wurden deren Mitarbeiter aus Nordamerika und Kanada während eines Eingriffs zugeschaltet. „Nachdem wir den Krankheitsverlauf und die Diagnose des Patienten vorgestellt hatten, konnten alle an den Bildschirmen jeden einzelnen Schritt mit verfolgen, während ich die Technik und Arbeitsweise anschaulich erklärt habe. Es ist schon sehr fortschrittlich, was wir unseren Patienten hier anbieten können. Wenn ein Stent gesetzt wird, können wir auch vorhersagen, wie effizient die Verbesserung sein wird, damit geben wir den Patienten ein Gefühl von noch mehr Sicherheit mit auf den Weg.“