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Modernisierung der Keldunger Grillhütte abgeschlossen

Keldung – Beleuchtung und Elektrik nachhaltig erneuert – Westenergie fördert ehrenamtliches Engagement über Mitarbeiterinitiative „aktiv vor Ort“. Die Gemeinde Keldung freut sich über eine erfolgreiche Modernisierung der Beleuchtung in ihrer Grillhütte, denn diese wurde seit dem Bau im Jahr 1981 nicht mehr erneuert. Die nachhaltige Umrüstung auf LED-Beleuchtung wurde durch die Vereinsmitglieder der Dorfgemeinschaft ehrenamtlich umgesetzt. Hans Röser, Projektpate und ehemaliger Mitarbeiter des Energieunternehmens Westenergie, hatte seinen Arbeitgeber erfolgreich um die finanzielle Förderung von 2.000 Euro im Rahmen der Mitarbeiterinitiative „Aktiv vor Ort“ gebeten.

Nach dem Start des Projekts im September 2021 haben die freiwilligen Helferinnen und Helfer der Dorfgemeinschaft in den vergangenen Wochen etliche Stunden für das Projekt geleistet. Durch die Förderung konnten die notwendigen Kabel, Steckdosen, Lampen, Befestigungsmaterialien und Leerrohre für die dringend notwendige Umrüstung auf LED angeschafft werden. Da einige Mitglieder der Dorfgemeinschaft im Bereich Elektrik fachkundig geschult sind, konnten alle Arbeiten selbstständig erbracht und unter Einhaltung der jeweils aktuellen Hygienemaßnahmen ausgeführt werden.

Der Projektpate Hans Röser ist sehr zufrieden mit dem Ergebnis: „Es ist einfach toll zu sehen, wieviel Herzblut unsere Mitglieder bisher in die Renovierung der Grillhütte gesteckt haben, ein besonderer Dank gilt unseren Kollegen Kurt Koch und Thomas Brodale. Dies wird wieder ein Ort der Zusammenkunft und Freundschaft werden, sobald die Pandemielage es zulässt. Wir möchten uns ganz herzlich beim Energieunternehmen Westenergie für die finanzielle Unterstützung unseres Herzens-Projektes bedanken.“

In schwierigen Zeiten wie diesen ist Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft wichtiger denn je. Bei „aktiv vor Ort“ handelt es sich um eine Initiative der Westenergie, bei der sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Freizeit für Mitmenschen engagieren. Wer selbst die Ärmel hochkrempelt und sich für einen guten Zweck in seinem Heimatort einbringt, erhält bis zu 2.000 Euro für die Maßnahme. Westenergie unterstützt so das soziale und ehrenamtliche Engagement seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Olympische Winterspiele in Peking zu Ende

Region/Düsseldorf – Ministerpräsident Hendrik Wüst: Starker Auftritt der Athletinnen und Athleten aus Nordrhein-Westfalen. Die XXIV. Olympischen Winterspiele in Peking gehen zu Ende und das erfolgreiche Team Sportland.NRW kehrt aus China zurück. Medaillengaranten waren die Athletinnen und Athleten des nordrhein-westfälischen Bob- und Schlittensportverbandes (NWBSV) aus Winterberg, die mit dem Gewinn einer Goldmedaille im Skeleton (Hannah Neise), der Goldmedaille im Zweierbob der Frauen (Laura Nolte), einer Silbermedaille im Viererbob der Männer (Christopher Weber) und der Bronzemedaille im Zweierbob der Männer (Matthias Sommer) ein historisches Ergebnis erreicht haben.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Herzlichen Glückwunsch allen Sportlerinnen und Sportlern der deutschen Olympiamannschaft. Insbesondere freut mich der starke Auftritt der Athletinnen und Athleten aus Nordrhein-Westfalen bei den Olympischen Winterspielen in Peking. Sie kommen mit hervorragenden Platzierungen zurück, haben Medaillen gewonnen – oftmals mit persönlicher Bestleistung. Das gesamte Team Sportland.NRW hat unser Land bei Olympia bestens vertreten. Dafür allen mein herzlicher Dank.“

Der Bob- und Schlittensport hat am Standort Winterberg eine lange und erfolgreiche Tradition. Die Bob- und Rodelbahn entspricht den höchsten internationalen Standards und ist regelmäßig Austragungsort von Welt- und Europameisterschaften sowie Weltcuprennen. Die NRW-Sportschule und das Sportinternat ermöglichen es dem Nachwuchs, Schule und Leistungssport optimal zu verbinden. Der Olympiastützpunkt NRW/Westfalen bietet den Athletinnen und Athleten am Standort die erforderlichen Betreuungsleistungen und damit die unabdingbaren Voraussetzungen für Spitzenleistungen und Erfolge.

Die nächsten Olympischen Winterspiele finden im Jahr 2026 im italienischen Mailand und Cortina d’Ampezzo statt. Bereits 2024 richtet Paris Olympische Sommerspiele aus. Die französische Hauptstadt ist nach 1900 und 1924 bereits zum dritten Mal Gastgeber des größten Sportereignisses der Welt.

Weitere Informationen zum Leistungssport in Nordrhein-Westfalen und eine Übersicht der Medaillengewinnerinnen und -gewinner finden Sie unter: www.sportland.nrw

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Party on Ice – Der Dienstagabend für Jugendliche in Bad Neuenahr am Dienstag 22. Februar

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Am kommenden Dienstag, 22.02.2022 wird ab 18 Uhr mit chilligen Club-Sounds die Eisfläche im Kurpark zum Leben erweckt. „Party on Ice“ heißt es für die 14 bis 18-jährigen Jugendlichen, die mit ihren Freund*innen einen kostenfreien Abend auf der Eisbahn genießen können.

Nicht nur Eislaufen und gute Musik gehören zum Programm, auch coole Getränke, Hotdogs und Chili con Carne erwarten die Jugendlichen. Party on Ice ist eine Veranstaltung des AWO Bezirksverbands Rheinland e.V. in Unterstützung mit dem Bezirksjugendwerk AWO Rheinland und Aktion Deutschland Hilft.

Die Eisbahn ist bis Ende Februar täglich geöffnet: montags bis freitags ab 15 Uhr sowie samstags und sonntags ab 10 Uhr. Es gelten die aktuellen Corona-Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.

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Tourismus

Karneval unter Tage

Mechernich – Bergbaumuseum von Weiberdonnerstag bis Rosenmontag für Besucher geöffnet – Täglich Führungen durch das Bergwerk. Wie wäre es an Karneval mal mit einer Verkleidung als Bergmann? Das Bergbaumuseum Mechernich hat an den jecken Tagen von Weiberdonnerstag, 24. Februar, bis Rosenmontag, 28. Februar, täglich ab 14 Uhr sowie am Tulpensonntag ab 11 Uhr für Besucher geöffnet.

Das Bergbaumuseum Mechernich (Bleibergstraße 6) widmet sich der Geschichte der ehemals auf Bleierzabbau konzessionierten Grube Günnersdorf. Einst arbeiteten mehr als 4000 Menschen im Mechernicher Bleibergbau. Über das Bergbaumuseum ist das im Jahr 1957 stillgelegte Bleibergwerk für Besucher zugänglich. Führungen durch das Bergwerk finden täglich um 14 Uhr sowie sonntags um 11 Uhr und um 14 Uhr statt.

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Top-Events

Jazz im Köllenhof am 01. März mit dem Duo „Astatine & Uwe“

Wachtberg-Ließem – Endlich geht’s wieder los: Nach längerer Corona-Pause startet die beliebte Reihe „Jazz im Köllenhof“ am Dienstag, 01. März 2022 um 20.00 Uhr mit Brazil Jazz & Latin Grooves und dem Duo Astatine & Uwe.

Mit Astatines hypnotisierender Stimme und Uwes farbenfrohem Gitarrenspiel vermittelt das Duo einen neuen Ausdruck der brasilianischen Lebensfreude. Der Bonner Gitarrist Uwe Arenz vereint die brasilianischen Stile und Rhythmen mit der amerikanischen Jazztradition zu einer eigenen Note und balanciert gekonnt zwischen grooviger Latin Begleitung und nuancenreichen Improvisationen.

Über das neue Projekt sagt Astatine, die rumänische Sängerin Ana Maria Leistikow: „Trotz unterschiedlicher Sprache und Ästhetik finde ich mich in der lateinamerikanischen Musik immer wieder, fasziniert und unendlich inspiriert. Dabei bleibt meine heimische Essenz erhalten.“ In der Tat hauchen die beiden Musiker dem Latin Jazz ihre Persönlichkeit ein und erschaffen hierdurch einen eigenen Sound und Stil. Beliebte Sambas und sorgfältig adaptierte Balladen mit einer lebendigen Jazzbegleitung voller Improvisationen versprechen ein Programm mit ungewöhnlicher und frischer Note.

Infos zu den Musiker: www.astatine.de, www.facebook.com/Astatine.Jazz, www.facebook.com/UweArenz, www.instagram.com/astatine.jazz

Der Eintritt ist wie immer frei, der „Hut“ darf gerne voll werden. Anmeldung erforderlich: marlies.frech@wachtberg.de . Für diese Veranstaltung gelten die Corona-Bestimmungen NRW: 2 G und Maskenpflicht auch am Sitzplatz.

Dienstag, 01. März 2022, 20.00 Uhr
Köllenhof, Marienforster Weg 14, 53343 Wachtberg

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DRK für stressfreien Familienalltag – Fortbildung am Montag 21. Februar

Euskirchen – Fortbildung im Euskirchener Familienzentrum soll Austausch und Anregungen für einen ruhigen Familienalltag bieten – Dozent ist Moritz Kremer, Teilnahmekosten übernimmt das Familienzentrum. Mit der Fortbildung „Stressfreier Familienalltag“ am Montag, 21. Februar, von 18.30 bis 20 Uhr im Familienzentrum Kiefernweg (Paul-Keller-Straße 11 bis 13, 53879 Euskirchen) behandelt die Familienbildung des DRK Euskirchen Fragen, gegenseitigen Austausch und Anregungen zu Themen wie: Wie gelingt ein stressfreier Familienalltag? Oder: Wie können Eltern und Kinder den Alltag gemeinsam besser bewältigen?

Auch zur Wichtigkeit von Ritualen im Alltag wird referiert: Sie geben gerade Kindern Sicherheit, Klarheit, Orientierung und Geborgenheit. So können immer wiederkehrende Situationen wie Schlafen oder Mittagessen gemeinsam mit den Kindern besser gestaltet und gemeistert werden.

Als Dozent wird Moritz Kremer agieren, die Kosten übernimmt das Familienzentrum. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten telefonisch bei der Rotkreuz-Familienbildung unter 02251 791 181 oder per Mail beim Familienzentrum unter kita.kiefernweg@t-online.de.

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Impfen im Oktogon – Kreis Euskirchen impft im Mechernicher Schulzentum am Dienstag 22. Februar

Mechernich – Kein Termin nötig, Impfausweis muss mitgebracht werden. Der Kreis Euskirchen bietet einen mobilen Corona-Impftermin ab zwölf Jahren in Mechernich an. Stattfinden wird das ganze am Dienstag, 22. Februar, von 10 bis 15 Uhr im Oktogon, Mechernicher Schulzentrum (Nyonsplatz 1, 53894 Mechernich). Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht vor Ort.

Eine Anmeldung oder ein Termin sind nicht nötig – egal ob Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung. Mitgebracht werden muss der Impf- und der Personalausweis, sowie wenn möglich auch der ausgedruckte Anamnesebogen des RKI, der auch hier erhältlich ist.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

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Radfahren in Mayen wird einfacher

Mayen – Öffnung von weiteren Einbahnstraßen für den Radverkehr. Bereits 2014 wurden die ersten Einbahnstraßen für Radfahrer im Gegenverkehr geöffnet. Nun sind kürzlich weitere hinzugekommen:

  • Am Wittbender Tor
  • Burgfrieden
  • Pfarrer-Winand-Straße

In diesen Tagen wurde die entsprechende Beschilderung angebracht, die es Radfahrern erlaubt, die genannten Straßenbereiche entgegen der Einbahn zu benutzen. Wichtig ist, dass nur Einbahnstraßen entgegen der regulären Fahrtrichtung von Radfahrern befahren werden dürfen, die entsprechend beschildert sind.

„Fahrradfahrer sollten aber nicht widerrechtlich Bürgersteige, Zebrastreifen oder Fußgängerüberwege benutzen“, erinnert Oberbürgermeister Meid an die Pflichten der Radfahrer und bittet darum, ansonsten auch einmal abzusteigen, um eine sichere Nutzung von reinen Fußgängerbereichen zu gewährleisten.

Insgesamt appelliert die Stadtverwaltung an alle Verkehrsteilnehmer, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen.

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Erster Öffnungsschritt zum heutigen Samstag 19. Februar 2022 in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an. Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel / Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte / Kontaktfreier Sport im Freien und körpernahe Dienstleistungen unter 3G auch für nicht immunisierte Personen wieder zulässig. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am Mittwoch, 16. Februar 2022, gemeinsam beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung unverzüglich um. Die neuen Regelungen treten bereits am Samstag, 19. Februar 2022, in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

In einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen Öffnung entfallen mit Inkrafttreten der Verordnung ab Samstag die persönlichen Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen im privaten Bereich. Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen blieben dagegen zunächst noch bestehen.

Darüber hinaus werden die 2G-Zugangsbeschränkungen im gesamten Einzelhandel aufgehoben, abgesichert durch Basisschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese ist verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem ist künftig unter anderem die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wieder unter den Maßgaben von 3G möglich, gleiches gilt für Fahrschulen sowie körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios.

Die weiteren Schutzmaßnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden.

Weitere Lockerungen sind im Einklang mit den Beschlüssen der MPK zum 4. März geplant, soweit sich das Infektionsgeschehen weiterhin wie erwartet positiv entwickelt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate haben gewirkt. Durch das verantwortungsvolle Verhalten und das Mittragen der Einschränkungen seitens der Bevölkerung und nicht zuletzt mithilfe des Einsatzes der Menschen in der Medizin und Pflege, konnten wir die Omikron-Welle gut bewältigen. Unsere Leitlinie ‚Freiheiten wo möglich und Beschränkungen wo nötig‘, hat sich bewährt. Eine Überlastung in den Kliniken wurde erfolgreich verhindert. Die Infektionszahlen gehen zurück. Wir stehen jetzt an einem Wendepunkt, an dem wir mit gutem Gewissen schrittweise Beschränkungen zurückfahren können. Ich sage aber auch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Ein Basisschutz bleibt wichtig, genauso das Impfen. Die große Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen ist bereits geimpft. An diejenigen, die es jetzt immer noch nicht sind, appelliere ich: Lassen Sie sich impfen, damit auch Sie bestmöglich geschützt und wir als Gesellschaft insgesamt auch in Zukunft gut vorbereitet sind.“

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Wegfall von Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel

Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel. Somit ist die Kontrolle eines Test- oder Immunisierungsnachweises nicht mehr erforderlich und das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet. Zusätzlich zur Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird das Tragen speziell einer FFP2-Maske in Handelsgeschäften dringend empfohlen. Diese Empfehlung gilt darüber hinaus auch in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- oder fernverkehrs.

Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Immunisierte

Für vollständig geimpfte oder genesene Personen entfallen bei privaten Zusammenkünften die Kontaktbeschränkungen. Für nicht-immunisierte Personen gelten die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 19. März fort. Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Begrenzung bleibt auch für Treffen von Geimpften und Ungeimpften bestehen.

Lockerung der Zugangsregelungen von 2G auf 3G oder Wegfall 3G

Die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen sowie der Besuch von Sonnenstudios ist nun neben vollständig immunisierten Personen auch ungeimpften Personen unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises möglich (3G-Regel). Bei der Inanspruchnahme und Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist von nicht-immunisierten Personen verpflichtend eine Maske des Standards FFP2 zu tragen. Auch öffentliche Bibliotheken und die Bildungsangebote von Fahrschulen stehen künftig wieder nicht-immunisierten Personen mit einem negativen Test offen. Dies gilt ebenso für die gemeinsame Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf. Bei Kontaktsportarten im Freien gilt dies unter Einhaltung der für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen.

Zusätzlich entfällt die 3G-Regel bei der kontaktlosen Bibliotheksnutzung. Hier sind Ausleihe und Rückgabe nunmehr ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises wieder zulässig.

Publikumsmessen

Die Untersagung von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wird mit Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben. Publikumsmessen sind dann wieder unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) zulässig.

Reduzierung der Maskenpflichten im Freien

Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.

Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der weiteren verantwortungsvollen Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

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Bistum Trier setzt Arbeitsrechtliche Sanktionen bei Fragen persönlicher Lebensführung aus

Region/Trier – Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für kirchliche Mitarbeitende bei Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat im Bistum Trier: Dazu haben sich Bischof Dr. Stephan Ackermann und Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg verpflichtet. In einem Brief an die Mitarbeitenden des Bistums teilte von Plettenberg am 17. Februar mit, die Anwendung der entsprechenden Regeln der kirchlichen Grundordnung werde in Rücksprache und Übereinstimmung mit dem Bischof ausgesetzt, bis eine neue Grundordnung in Kraft trete. Arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung halte er nicht für angemessen. Seine Vorgänger und er hätten dies in der Vergangenheit bereits durch „Einzelfallbetrachtungen“ so gehandhabt und es habe keine Entlassungen aus diesen Gründen aus dem Bistumsdienst gegeben.

Mit der Selbstverpflichtung geht von Plettenberg nun einen Schritt weiter: Kündigungen wegen jener unter Artikel 5, Absatz 2, Ziffer 2, c und d in der Grundordnung genannten „Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten“ sind damit ausgeschlossen. Das gilt auch für die pastoralen Mitarbeitenden sowie jene mit einer kirchlichen Lehrbeauftragung. Er wolle auf diese Weise einen Beitrag dazu leisten, dass die Mitarbeitenden Kirche als einen Angst-freien Raum erlebten, und die Gewissheit hätten, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhingen, so der Trierer Generalvikar. Gleichzeitig ermutige er alle anderen kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum Trier, ähnliche Selbstverpflichtungen einzugehen.

Am 14. Februar hatten sich elf Generalvikare deutscher Bistümer unter Federführung Triers in einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, gewandt. Darin sprachen sie sich für eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Künftig solle in der Grundordnung auf alle Bezüge auf die persönliche Lebensführung verzichtet werden. Anlass dafür waren laut den Unterzeichnern die Initiative „#OutInChurch“, bei der sich queere kirchliche Mitarbeitende geoutet hatten, sowie die Beratungsergebnisse der jüngsten Vollversammlung des Synodalen Wegs.

Den Brief im Wortlaut gibt es auf den Seiten des Bistums Triers unter https://t1p.de/Bistum-TR-queer. (sb)