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Grußwort von Jürgen Nett zum Verkaufsoffnen Sonntag am 13. März 2022 in Mayen

Mayen – Start in den Frühling – Mayen erwacht. Liebe Bürgerinnen und Bürger – „Das Schöne am Frühling ist, dass er immer dann kommt, wenn man ihn am dringendsten  braucht“ (Jean Paul). Und endlich – er kommt: der Frühling in Mayen erwacht und heißt Sie herzlich willkommen am verkaufsoffenen Sonntag, 13.März 2022. Von 13 bis 18 Uhr laden wir Sie ein, bummeln Sie durch die Geschäfte, genießen Sie die tollen Aktionen – ob groß oder klein –  für jeden ist etwas dabei.

Ein buntes Rahmenprogramm erwartet Sie. Schauen Sie sich die neu gestalteten Schaufensterbemalungen vor allem in der  Brücken -, Neu-und Göbelstraße an. Die inspirierenden Sprüche, Lebensweisheiten sollte jeder gesehen haben; denn sie regen zum Schmunzeln oder auch Nachdenken an.

Der Einzelhandel heißt Sie mit vielen tausend bunt blühende Zwiebelpflanzen willkommen. Genießen Sie ein entschleunigtes Shopping-Erlebnis beim Bummeln durch die Fachgeschäfte und stärken Sie sich zwischendurch; denn für Ihr leibliches Wohl ist in vielerlei Hinsicht gesorgt. Seien Sie dabei, wenn die 5. Mayener Biathlonstaffel-Stadtmeisterschaft (Biathlon Deutschland Tour) an den Start geht. Jede kann selbst und kostenlos für einen Tag zum Biathleten werden.

Im letzten Jahr gab es Pandemie bedingt kein „Start in den Frühling“, umso mehr freuen wir uns Sie in diesem Jahr begrüßen dürfen, wenn der Frühling in Mayen erwacht.

Jürgen Nett
Ihr Vorsitzender der MY-Gemeinschaft e.V.

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Novavax – Impfungen im Kreis Düren ab Sonntag 27. Februar möglich

Düren – Gute Nachrichten für den Kreis Düren: Ein neuer Corona-Impfstoff erreicht den Kreis Düren noch an diesem Wochenende. Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff sind ab Sonntag, 27. Februar, in Düren möglich. „Ich freue mich, dass wir nun einen weiteren Impfstoff zur Verfügung haben. Ich hoffe, dass wir möglichst viele motivieren können, die bisher eine Impfung abgelehnt haben“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Aufgrund des begrenzten Kontingentes gibt es eine Impfpriorisierung der Personengruppen. Zudem muss zuvor ein verbindlicher Termin gebucht werden. Mitarbeitende der Johanniter Unfallhilfe werden die Impfungen verabreichen. Geimpft werden diejenigen, die bisher noch keine Impfung erhalten haben. 

  • Mit Novavax werden in erster Linie die Menschen geimpft, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März betroffen sind – also unter anderem Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, beim Rettungsdienst, etc. Ihnen stehen 75 Prozent des Kontingentes zu. Eine Arbeitgeberbescheinigung muss zum Impftermin mitgebracht werden.
  • Für die Menschen, die sich nachweislich nicht mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) impfen lassen können, sind 20 Prozent des Impfstoffes verfügbar. Hier muss ein ärztliches Attest mitgebracht werden, das bescheinigt, dass ein mRNA-Impfstoff nicht geimpft werden kann.
  • Der Rest des Impfstoffes (5 Prozent) wird ohne Priorisierung an die Allgemeinbevölkerung vergeben.

Eine verbindliche Buchung für einen Impftermin über das Portal www.impfzentrum-dueren.de ist notwendig.

Die Impftermine

Impfungen sind am Sonntag, 27. Februar, in den Gebäuden der Johanniter Unfallhilfe, Willi-Bleicher Straße 37, 52353 Düren (nur mit Termin!) möglich.

Die weiteren (Erst-)Impftermine sind am 5. und 6. März sowie 12. und 13. März in der bekannten Drive-In-Stelle der Johanniter, Am Langen Graben 25, in Düren möglich.

Die zweite Impfung findet exakt drei Wochen später statt. Für diejenigen, die sich am Sonntag, 27. Februar, impfen lassen, ist der 2. Impfungstermin aus organisatorischen Gründen am 27. März, am Langen Graben 25, Düren.

Eine Impfung mit Novavax ist ab 18 Jahren möglich. Diejenigen, die die Erstimpfung mit Novavax erhalten haben, werden auch bei der zweiten Impfung damit geimpft.

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Neue Plattform für digitalen Ausbildungs-Nachweis

Prüm – Kreishandwerkerschaft MEHR bietet innovative Lösung. Von Azubis gefürchtet, vom Ausbilder verlangt: das Berichtsheft. Aber warum eigentlich? Das sogenannte Berichtsheft ist nichts weiter als ein Ausbildungsnachweis, der die Tätigkeiten in der Ausbildung beschreibt. Es hilft dem Auszubildenden den Überblick über den Ablauf der Ausbildung zu behalten und sich mit dem Gelernten auseinanderzusetzen. Dem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule und dem Gesellenprüfungsausschuss dient das Berichtsheft als Dokumentation über die erworbenen Kenntnisse. Soweit so einfach. Bei der dualen Ausbildung ist das Führen eines Berichtsheftes aber sogar Pflicht und eine Voraussetzung, um zur Gesellenprüfung zugelassen zu werden. Und damit kommt dem Berichtsheft eine wichtige Bedeutung innerhalb der Ausbildung zu.

Die Innungen unter dem Dach der Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück-Region (KH MEHR), haben bereits in verschiedenen Ausbildungsberufen digitale Formen für das Berichtsheft eingeführt. Manche Berufe, wie zum Beispiel die Friseure oder auch die Kraftfahrzeugmechaniker, nutzen schon länger digitale Angebote statt dem traditionellen Berichtsheft aus Papier. Neu ist nun die Einführung einer branchenübergreifenden digitalen Lösung.

„Die Bedienung ist sowohl für den Betrieb als auch für die Azubis kinderleicht. Zudem ist es kostengünstig, sicher und vor allem komfortabel“, erläutert Christian Weirich, stellvertretender Geschäftsführer der KH MEHR, der diesen Prozess innerhalb der Kreishandwerkerschaft initiiert hat und die Umsetzung begleitet. „Das Berichtsheft kann wahlweise per Apple oder Android App auf dem Smartphone oder Tablet sowie über einen Webzugriff über den Browser geführt und verwaltet werden. Betriebe können also auch ohne App mit Laptop oder PC jederzeit auf das Berichtsheft zugreifen, eingereichte Berichte kontrollieren und freigeben.“

Dirk Kleis, Geschäftsführer bei der KH MEHR kennt noch die analogen Zeiten. „Bis vor einigen Jahren wurden Berichtshefte ausschließlich mit der Hand geschrieben. Im Zuge eines modernen Handwerks, deren Berufe ohnehin zum großen Teil digitalen Prozessen unterliegen, ist es nur zukunftsgerecht, diese digitale Lösung jetzt bei uns zu unterstützen und anzubieten. Analog wird noch zusätzlich bleiben, aber die digitalen Varianten bieten zahlreiche Zusatzvorteile“.

Der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Raimund Licht begrüßt ebenso diesen Zukunftsschritt. „Das klassische Berichtsheft, wie meine Generation es ausschließlich kannte, bekommt dadurch kräftige Konkurrenz. Aber das belebt ja bekanntlich das Geschäft. Und wenn es Auszubildende motiviert und es ihnen zusätzliche Lernvorteile verschafft, so ist es der richtige Weg. Denn wir brauchen neben einer zeitgemäßen Ausbildung auch zeitgemäße Werkzeuge. Da gehört der Ausbildungsnachweis mit dazu.“

Auf der Website www.das-handwerk.de informiert die KH MEHR im Bereich Ausbildung über das neue Angebot.

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Wundzentrum Mittelrhein darf das ICW Wundsiegel tragen

Region/Mayen-Koblenz/Boppard – Heilig Geist in Boppard bietet mit Chefarzt PD Dr. Gunnar Riepe ein zertifiziertes Zentrum für Patienten. ICW – für manch einen nur drei Buchstaben. Für Patienten mit chronischen Wunden aber viel viel mehr. Die Rede ist von der Initiative Chronische Wunde (ICW). Diese verleiht nach erfolgtem Zertifizierungsverfahren das ICW-Wundsiegel. Und eben dieses Qualitätssiegel für die Ausführung von zeitgemäßem und professionellem Wundmanagement darf seit kurzem das Wundzentrum Mittelrhein im Heilig Geist in Boppard tragen. „Ich bin stolz auf mein Team, dass dieses Bewertungsverfahren für die vernetzte Wundversorgung so erfolgreich bestanden hat“, freut sich Chefarzt Privatdozent Dr. Gunnar Riepe.

Chronische Wunden sind für Betroffene und ihre Angehörigen häufig sehr belastend. Sie können unter anderem Schmerzen verursachen und die Mobilität und Lebensqualität einschränken. Umso wichtiger ist es, dass Patienten den richtigen Ansprechpartner finden. Das Team um Dr. Gunnar Riepe ist bestens geschult und arbeitet interdisziplinär zusammen. Da chronische Wunden häufig im Verlauf chronischer Erkrankungen – etwa Diabetes mellitus oder Venenschwäche – auftreten, umfasst die Behandlung neben der Wunde selbst auch immer die Behandlung der Wundursache und anderer den Behandlungsverlauf beeinflussender Begleiterkrankungen.

„Unser Ziel ist es, Patienten mit chronischen Wunden nicht nur in der Wundheilung zu unterstützen, sondern sie auch im Umgang damit individuell zu beraten und ihre  Lebensqualität somit deutlich zu verbessern“, berichtet der Wundexperte. Um dies leisten zu können, bietet er eine spezielle Wundsprechstunde an. In dieser erfolgt neben der Wundanamnese, -beurteilung und -dokumentation auch eine Dopplersonografie und eine Neuropathie-Diagnostik. Letztgenannte untersucht die Nerven hinsichtlich des Berührungssinns, Tiefenberührungssinns und der Reflexe. Darüber hinaus kommen den Betroffenen die etablierten interdisziplinären Konferenzen mit den Teams der Gefäßchirurgie, Angiologie, Diabetologie, Venenheilkunde, Dialyse, Plastischen Chirurgie und Psychosomatik zugute. „Hier besprechen wir gemeinsam die für den Patienten geeignetste konservative oder chirurgische Therapie“, erläutert der Chefarzt.

Ergänzend profitieren die Patienten von Beratungen aus den Bereichen Diabetes, Ernährung, Wundversorgung oder Umgang mit Hilfsmitteln.

Termine für die Sprechstunden können unter der Telefonnummer 06742 101-4958 vereinbart werden. Ausführliche Informationen vorab gibt es online auf  www.wundzentrum-mittelrhein.de.

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AOK prämiert die Sieger des ersten BGF-Preis Gesunde Pflege 2021 in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Region/Eisenberg – Erstmals prämiert die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Einrichtungen aus der Pflegebranche, die im Sinne ihrer Belegschaft innovative Ansätze für eine nachhaltige, gesundheitsfördernde Arbeitsorganisation umsetzen. Am 1. April 2021 startete der Aufruf zum BGF-Preis „Gesunde Pflege“ 2021 der AOK.

Gesucht wurden Arbeitgeber in der Pflegebranche, die mit ganzheitlichen und innovativen Konzepten die Gesunderhaltung ihrer Beschäftigten stärken. Der Wettbewerb steht unter dem Motto „Gesund planen – doppelt gewinnen“ und richtete sich an (teil-)stationäre Altenpflege, ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser und Pflegefachschulen. Mit ihrem Schwerpunktthema „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) gibt die AOK wichtige Impulse und berät passgenau jährlich rund 1.500 kleine und große Unternehmen bei Projekten.

Die Sieger des BGF-Preis Gesunde Pflege:

Hauptpreis dotiert mit 5.000 Euro geht an:
Seniorenresidenz Kirchheimbolanden GmbH

drei regionale Sieger erhalten je 3.000 Euro:

Barmherzige Brüder Rilchingen
Marienhaus Gruppe Waldbreitbach
Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gGmbH
(Kontaktdaten und Projektbeschreibungen zu den Unternehmen s. Anhang.)

Die drei höchstbewerteten Projekte dieser Kategorie nehmen am bundesweiten AOK-Gesundheitspreis 2021 für die Pflegebranche am 12. Mai 2022 in Berlin teil.

„Die AOK gratuliert den Siegern ganz herzlich. Zugleich ist es uns wichtig, dass es den Beschäftigten auch in der Pflege gesundheitlich gut geht. Wir freuen uns daher über die vielen Projekte, Vorschläge und Ideen aus der Pflegebranche die direkt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Gute kommen und somit ganz wesentlich zu einer angenehmen Arbeitsatmosphäre im Betrieb beitragen. Dieser Einsatz im Sinne aller Beschäftigten bekräftigt uns darin, verstärkt im betrieblichen Gesundheitsmanagement aktiv zu sein – als zentraler Partner der Unternehmen und als sorgendes Netzwerk. Nicht zuletzt gewinnen durch gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen alle: das Pflegepersonal, die Einrichtung und auch die zu Pflegenden“, sagt Udo Hoffmann, Beauftragter des Vorstandes der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse weiter.

Mit dem BGF-Preis Gesunde Pflege belohnt die Gesundheitskasse innovative Ansätze für eine gesunde und nachhaltige Arbeitsorganisation wie beispielsweise

  • die mitarbeiterorientierte Gestaltung des Schichtplans
  • eine auf die Gesundheit der Mitarbeiter ausgerichtete Führungskultur
  • die Partizipation der Beschäftigten
  • eine faire Aufgabenverteilung mit Berücksichtigung des Alters
  • lebensphasenorientiertes Arbeiten
  • Förderung der Gesundheitskompetenz der Beschäftigten und der Organisation
  • das Verbessern der Teamarbeit
  • die Integration von Angehörigen in den Pflegeprozess
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • den Einsatz von Hilfsmitteln

Insgesamt folgten sechs Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser trotz Herausforderungen durch die Corona-Pandemie diesem Aufruf. Sie begeisterten die Jury aus Wissenschaft, Politik und Praxis mit ihren ganzheitlichen, partizipativen und nachhaltigen Projekten.

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Mehr Bus für MYK – Das neue ÖPNV-Konzept im Landkreis Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Die große Herausforderung eines zukunftsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere im ländlich geprägten Raum liegt vor allem darin, Lösungen für den sich abzeichnenden demografischen Wandel und das sich ändernde Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu finden. „Nichts zu tun und das alte ÖPNV-Angebot einfach weiterlaufen zu lassen, war daher nie eine Option“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig und bricht eine Lanze für den Grundgedanken des neuen ÖPNV-Konzeptes, das, unabhängig von erheblichen Start-Problemen mit dem Verkehrsunternehmen Transdev, erklärt werden soll.

Mit dem neuen Linienbündelungskonzept wird eine umfassende Verbesserung zum bisherigen Nahverkehrsangebot im Landkreis angestrebt. Grundlage dafür ist das ÖPNV-Konzept des Landes Rheinland-Pfalz, das unter anderem den Wünschen der Menschen nach mehr und besserer Mobilität sowie den gestiegenen Ansprüchen der Fahrgäste an einen erweiterten Fahrplan, an neue Verbindungen und an eine gehobene Fahrzeugausstattung bei den Bussen Rechnung trägt. „Auf dieser Basis wurden sämtliche Buslinien vom Verkehrsverbund Rhein-Mosel geplant. Die Pläne hat die Verwaltung eng mit den Kommunen im Landkreis abgesprochen und mit den Schulen abgestimmt. So konnte unsere Fachabteilung bestmöglich auf die an uns herangetragenen Wünsche eingehen“, berichtet der Landrat.

Getreu den Richtlinien des rheinland-pfälzischen ÖPNV-Konzepts haben sich die Planungen für die neuen Busverbindungen im Landkreis Mayen-Koblenz nicht am Bestand orientiert, sondern es wurde alles komplett neu konstruiert. Dabei wurde der Schülerverkehr vollumfänglich in den Linienverkehr integriert. Vertaktete Linien haben nach Möglichkeit einheitliche Linienwege und sind so konzipiert, dass sie Anschlussfahrten in beide Richtungen ermöglichen. Und nicht zuletzt werden touristische Ziele besser angebunden. „Denn neben einem besseren Nahverkehrsangebot für Pendler und Schüler sowie für Menschen, die den Bus zum Einkaufen oder für Arztbesuche nutzen, bieten wir fortan auch eine attraktive Alternative für Touristen und Einheimische, die mit sogenannten Freizeitbussen Attraktionen und sehenswerte Ziele in unserem schönen Landkreis, wie etwa die Burg Pyrmont, das Schloss Bürresheim oder auch zahlreiche Traumpfade und Traumpfädchen, leicht erreichen können“, betont Landrat Saftig.

Geht es um das neue ÖPNV-Angebot im Landkreis Mayen-Koblenz, fällt immer wieder der Begriff des Linienbündelungskonzeptes. Die Idee dahinter ist so simpel wie sinnvoll: Nachdem alle Buslinien einzeln definiert wurden, sind daraus Pakete mit mehreren Linien geschnürt worden, die unter anderem aufgrund der Linienführung zusammenpassen – die sogenannten Linienbündel. Im Landkreis Mayen-Koblenz gibt es insgesamt fünf Linienbündel: „Maifeld“, „Linke Rheinseite“, „Pellenz“, „Rechte Rheinseite“ und „Vordereifel“. Ein wesentliches Ziel bei der Bündelung von Linien ist die Vermeidung von „Rosinenpickerei“. Denn gäbe es keine Linienbündelung, könnten Verkehrsunternehmen einzelne wirtschaftlich attraktive Linien selbst betreiben. Und die ertragsschwachen Buslinien müssten hoch bezuschusst werden, da ansonsten kein Unternehmen diese Linien betreiben würde. „Damit ist glücklicherweise jetzt Schluss. Nachdem alle in der Vergangenheit erteilten Konzessionen zum Ende des Jahres 2021 ausgelaufen waren, konnten die lange zuvor geplanten und europaweit ausgeschriebenen neuen Linienbündel im Landkreis an den Start gehen“, erläutert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Das erklärte Ziel von Verkehrsverbund, Kreisverwaltung und Kommunen sowie der politischen Kreisgremien war und ist es nach wie vor, den öffentlichen Personennahverkehr in Mayen-Koblenz unter anderem durch häufigere Fahrten, vertaktete Anschlussknoten und Freizeitlinien auf ein qualitatives und quantitatives Niveau zu heben, das mit dem Individualverkehr konkurrieren kann. Bis sich dieses Angebot durchsetzt, kann es erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauern. „Uns ist bewusst: Niemand verkauft von heute auf morgen sein Auto, weil er nun auch mit dem Bus fahren könnte. Ganz ohne Auto wird es absehbar im ländlichen Bereich auch zukünftig trotz des tollen Angebots nicht gehen. Doch wenn eine Familie nur noch zwei statt fünf Autos im ´Fuhrpark´ hat und im Bedarfsfall auf den ÖPNV ausweicht, ist das auch schon ein erster, wichtiger Schritt“, erklärt Landrat Saftig. Auch ohne den chaotischen Start, der zweifelsohne zu einem enormen Imageverlust des ÖPNV geführt hat, habe niemand aus Verwaltung oder Politik erwartet, dass alle Busse von Beginn an ausgelastet durch den Landkreis fahren würden. „Wir werden noch lange damit zu kämpfen haben, das verlorene Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen. Doch ich bin mir sicher, dass sich die neuen Fahrpläne letzten Endes etablieren werden“, sagt der Landrat und versichert zugleich, dass man das ÖPNV-Angebot dennoch aufmerksam beobachten und gegebenenfalls evaluieren wird.

Hinweise und Anregungen zum Busverkehr im Landkreis Mayen-Koblenz nimmt die Kreisverwaltung unter der Internetadresse https://kurzelinks.de/Busbeschwerde entgegen.

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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren

StädteRegion Aachen – Geltende Vorschriften an Karneval. In der StädteRegion gelten auch an Karneval die Regelungen der Coronaschutzverordnung. Brauchtumszonen wurden keine eingerichtet – deshalb gibt es hier auch keine verschärften Regeln. Somit gilt auch an Karneval in Kneipen die „normale“2G-Plus-Regelung:

Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellem, negativem Coronatest. Die Testpflicht in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder

  • über eine Auffrischungsimpfung verfügen (also insgesamt drei Impfungen),
  • geimpft genesene Personen (Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben) oder
  • sogenannte „frisch Geimpfte“ (Personen, bei denen die zweite Impfung mindestens 14 Tage und höchstens 90 Tage her ist) oder
  • „frisch Genesene“ (Personen, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist) sind.

Kinder und Jugendliche gelten bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren als immunisiert. Schüler*innen ab 16 Jahren gelten bei Vorlage einer Bescheinigung der Schule als getestet.

In Kneipen gilt die Maskenpflicht, ausgenommen an festen Sitz- oder Stehplätzen. Im Freien besteht keine Maskenpflicht mehr.

Partys und Tanzveranstaltungen sind durch die aktuelle Coronaschutzverordnung untersagt – auch an Karneval. Diskotheken sind geschlossen.

Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, können wieder ohne zahlenmäßige Begrenzung stattfinden.

Kontaktbeschränkungen gelten ausschließlich für nicht immunisierte Menschen. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Treffen im öffentlichen und privaten Raum weiterhin nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Bei der Bestimmung des Haushalts gelten Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammenwohnen.

Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können auf Basis der Coronaschutzverordnung durchgeführt werden.

Im Impfzentrum wird jetzt auch Novavax angeboten: Eine Impfung ist nur mit Termin möglich!

Ab Montag (28. Februar 2022) wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen (Trierer Straße 1 in Aachen) auch Novavax verimpft. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, weil die StädteRegion Aachen bei der Terminvergabe folgende Vorgaben des Landes zu berücksichtigen hat:

  • 75 Prozent der verfügbaren Impfdosen sind den Personengruppen anzubieten, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen sind. Ein Nachweis kann über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen, die man auf der Seite der StädteRegion Aachen downloaden kann.
  • Weitere 20 Prozent sollen für Personen reserviert werden, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe bescheinigt wurde. Hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Fünf Prozent der Impfdosen stehen den Menschen zur Verfügung, die noch keine Impfung erhalten haben.

Der Impfstoff von Novavax ist ein sogenannter Proteinimpfstoff. Die STIKO empfiehlt ihn für Personen über 18 Jahren alternativ zu den bereits bekannten Impfstoffen. Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die STIKO nicht empfohlen. Impfungen nach einer alleinigen Covid-Infektion sind drei Monate nach Genesung möglich. Derzeit können nur Personen geimpft werden, die entweder eine deutsche Krankenversicherung oder einen deutschen Wohnsitz vorweisen können. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Den zweiten Termin bekommt man direkt vor Ort. Eine Boosterimpfung mit Novavax ist nicht möglich.

Alle weiteren Informationen und die freien Impftermine findet man unter: https://www.staedteregion-aachen.de/novavax.

Neues Beratungsangebot im Impfzentrum

Menschen, die generell ein Beratungsgespräch zum Impfen wünschen, können ebenfalls ab sofort einen Termin buchen. Das Angebot richtet sich beispielsweise an diejenigen, die Bedenken gegen einen Impfstoff haben oder unsicher in Bezug auf die richtige Impfstoffwahl sind. Auch Personen mit Angst vor Spritzen, ohne eigenen Hausarzt oder mit Scham vor dem bekannten Arzt dürfen sich angesprochen fühlen. Auf Wunsch steht dann zusätzlich zu dem Arzt auch ein Dolmetscher zur Verfügung. Nach dem Gespräch können die Menschen in Ruhe entscheiden, ob sie geimpft werden möchten oder nicht.

Neue Öffnungszeiten des Impfzentrums

Ab 1. März sind die Impfzentren der StädteRegion wie folgt geöffnet:

  • Impfstelle für Jugendliche und Erwachsene: Dienstag bis Samstag, 13-19 Uhr, ohne Termin (bzw. mit Terminbuchung für Novavax)
  • Kinderimpfstelle: Freitag und Samstag, 13-19 Uhr (nur mit Terminbuchung)

Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen

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Bereits über 20.000 zufriedene S-App Nutzer bei der Kreissparkasse Ahrweiler

Ahrweiler – Banking ohne Öffnungszeiten? Was früher noch ein Wunschtraum war, ist heute längst Alltag! Mit der erfolgreichen Sparkassen-App und ihren zahlreichen Funktionen können Sparkassenkunden von jedem Ort und zu jeder Uhrzeit bequem ihre Bankgeschäfte erledigen.

Sie ist eine mobile Schaltzentrale für alle finanziellen Angelegenheiten und die perfekte Ergänzung zur Internet-Filiale und der Beratung vor Ort. Die überraschend hohe Nutzerzahl zeigt, dass dieser wichtige Zugangsweg der Multi-Kanal-Strategie in Sachen Qualität und Sicherheit überzeugt. In 2020 nutzten von insgesamt 41.951 Kunden mit einem Onlinebanking-Zugang ca. 40 % bereits die Sparkassen-App. In 2021 waren es sogar ca. 48 % aller Onlinebanking-Nutzer, die die Sparkassen-App eingesetzt haben.

Ob per Fotoüberweisung schnell und unkompliziert Rechnungen mit dem Smartphone oder Tablet überweisen, Daueraufträge bearbeiten, Umsätze abfragen oder Kontoauszüge digital und kostenfrei abrufen – die App ermöglicht immer eine einfache Handhabung – und das auch für Konten bei anderen Banken. So benötigt man für die Verwaltung aller Konten nur eine App.

Mit der Sparkassen-App und der Funktion „giropay“ kann man sogar einfach und sicher Geld an die auf dem Smartphone gespeicherten Kontakte überweisen oder anfordern. Eine tolle Sache und Motivation für alle, offene Rechnungen unter Freunden schnell und einfach zu begleichen – und das bis 30 Euro sogar ohne TAN-Eingabe.

Eine große Stärke der Sparkassen-App liegt in ihrer Sicherheit. Mit dem pushTAN-Verfahren wird für jeden Auftrag die Freigabe individuell und sicher direkt in der kostenlosen pushTAN-App am Smartphone oder auch am Tablet erteilt. Das Verfahren ist vom TÜV geprüft und funktioniert super einfach.

Sie wollen mehr Informationen über die ausgezeichnete S-App erhalten? Dann besuchen Sie unsere Homepage www.ksk-ahrweiler.de oder wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater!

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Mehr Stellen zum Schuljahr 2022/23 in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für die Umsetzung der aktuellen Haushaltsbeschlüsse zum Schuljahr 2022/23. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Landesregierung ist angetreten, um die Rahmenbedingungen für unsere Schulen Schritt für Schritt zu verbessern. Allein mit dem Haushalt 2022 haben wir rund 4000 zusätzliche Stellen geschaffen. Wir investieren in Köpfe und damit in die Zukunft unserer Kinder.“

Mit der jährlichen Verordnung zur Ausführung von Paragraph 93 Absatz 2 Schulgesetz steuert das Ministerium für Schule und Bildung die Stellenzuweisung für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Darunter u.a.:

  • 250 Stellen für multiprofessionelle Teams an Förderschulen. Diese Stellen dienen dazu, die multiprofessionelle Expertise für die sonderpädagogische Förderung zu sichern.
  • 783 Stellen zur Umsetzung des Masterplans Grundschule. Die Stellen dienen u.a. der Entlastung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, indem die Zahl der Anrechnungsstunden weiter erhöht wird. Mit den Anrechnungsstunden erhalten Lehrinnen und Lehrer beispielsweise einen Ausgleich für besondere schulische Aufgaben oder für besondere unterrichtliche Belastungen.
  • 583 Stellen für den Bildungsgang „Berufliches Gymnasium“. Damit verbessert sich die Relation „Schülerinnen und Schüler je Stelle“ faktisch auf 12,70 zum Schuljahr 2022/23.
  • 749 Stellen für die Neuausrichtung der Inklusion an den Schulen des Gemeinsamen Lernens.

Der Verordnungsentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung in den für Schule und Bildung sowie für Haushalt und Finanzen zuständigen Ausschüssen vorgelegt. Die Verordnung soll zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft treten.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer. „Die Landesregierung hat seit 2017 viel Geld in die Hand genommen und in den Schulbereich investiert. Der Schuletat wurde in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 3,1 Milliarden Euro erhöht. Heute arbeiten und unterrichten 13.300 Pädagoginnen und Pädagogen und weitere Landesbedienstete mehr in der Schule als vor fünf Jahren. Seit 2017 hat die Landesregierung rund 16.000 Lehrerstellen geschaffen und erhalten.“

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Hellenthaler Bürgermeister Rudolf Westerburg lädt zum Solidaritätsgang am Sonntag 27. Februar

Hellenthal – Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Angriff auf die Ukraine ist ein Angriff auf unser freies Europa. Auch in der Gemeinde Hellenthal und in unserer Eifelregion wohnen und leben zahlreiche ukrainische Mitbürger. Ihnen und ihren Angehörigen im Heimatland gilt unsere Sorge und unsere Gedanken.

Unseren ukrainischen Mitbürgerinnen und Mitbürgen möchten wir unsere Solidarität zeigen. Ich lade Sie daher alle ein, am

Sonntag, den 27.02.22 um 18.00 Uhr

zu einem friedlichen Solidaritätsgang für die Menschen in der Ukraine vom Kreisverkehr am Busbahnhof in Hellenthal bis zur Grenzlandhalle.

Friedlich und still wollen wir der Menschen gedenken, die jetzt in schlimmsten Ausmaß von Krieg, Verletzung und Tod betroffen sind und ihnen unsere Unterstützung vermitteln.

Wer sich friedlich und still daran beteiligen möchte ist eingeladen mich zu begleiten.

Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass es keine Demonstration ist, sondern ausschließlich ein Denken an unsere Mitbürger!

Rudolf Westerburg

-Bürgermeister-