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Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren

StädteRegion Aachen – Geltende Vorschriften an Karneval. In der StädteRegion gelten auch an Karneval die Regelungen der Coronaschutzverordnung. Brauchtumszonen wurden keine eingerichtet – deshalb gibt es hier auch keine verschärften Regeln. Somit gilt auch an Karneval in Kneipen die „normale“2G-Plus-Regelung:

Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene mit aktuellem, negativem Coronatest. Die Testpflicht in Bereichen, in denen 2G-Plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder

  • über eine Auffrischungsimpfung verfügen (also insgesamt drei Impfungen),
  • geimpft genesene Personen (Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben) oder
  • sogenannte „frisch Geimpfte“ (Personen, bei denen die zweite Impfung mindestens 14 Tage und höchstens 90 Tage her ist) oder
  • „frisch Genesene“ (Personen, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist) sind.

Kinder und Jugendliche gelten bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren als immunisiert. Schüler*innen ab 16 Jahren gelten bei Vorlage einer Bescheinigung der Schule als getestet.

In Kneipen gilt die Maskenpflicht, ausgenommen an festen Sitz- oder Stehplätzen. Im Freien besteht keine Maskenpflicht mehr.

Partys und Tanzveranstaltungen sind durch die aktuelle Coronaschutzverordnung untersagt – auch an Karneval. Diskotheken sind geschlossen.

Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, können wieder ohne zahlenmäßige Begrenzung stattfinden.

Kontaktbeschränkungen gelten ausschließlich für nicht immunisierte Menschen. Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Treffen im öffentlichen und privaten Raum weiterhin nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Dabei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit. Bei der Bestimmung des Haushalts gelten Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als ein Haushalt, auch wenn sie nicht zusammenwohnen.

Organisierte Veranstaltungen – auch Brauchtumsveranstaltungen – können auf Basis der Coronaschutzverordnung durchgeführt werden.

Im Impfzentrum wird jetzt auch Novavax angeboten: Eine Impfung ist nur mit Termin möglich!

Ab Montag (28. Februar 2022) wird im Impfzentrum der StädteRegion Aachen (Trierer Straße 1 in Aachen) auch Novavax verimpft. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, weil die StädteRegion Aachen bei der Terminvergabe folgende Vorgaben des Landes zu berücksichtigen hat:

  • 75 Prozent der verfügbaren Impfdosen sind den Personengruppen anzubieten, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen sind. Ein Nachweis kann über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen, die man auf der Seite der StädteRegion Aachen downloaden kann.
  • Weitere 20 Prozent sollen für Personen reserviert werden, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe bescheinigt wurde. Hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich.
  • Fünf Prozent der Impfdosen stehen den Menschen zur Verfügung, die noch keine Impfung erhalten haben.

Der Impfstoff von Novavax ist ein sogenannter Proteinimpfstoff. Die STIKO empfiehlt ihn für Personen über 18 Jahren alternativ zu den bereits bekannten Impfstoffen. Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die STIKO nicht empfohlen. Impfungen nach einer alleinigen Covid-Infektion sind drei Monate nach Genesung möglich. Derzeit können nur Personen geimpft werden, die entweder eine deutsche Krankenversicherung oder einen deutschen Wohnsitz vorweisen können. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Den zweiten Termin bekommt man direkt vor Ort. Eine Boosterimpfung mit Novavax ist nicht möglich.

Alle weiteren Informationen und die freien Impftermine findet man unter: https://www.staedteregion-aachen.de/novavax.

Neues Beratungsangebot im Impfzentrum

Menschen, die generell ein Beratungsgespräch zum Impfen wünschen, können ebenfalls ab sofort einen Termin buchen. Das Angebot richtet sich beispielsweise an diejenigen, die Bedenken gegen einen Impfstoff haben oder unsicher in Bezug auf die richtige Impfstoffwahl sind. Auch Personen mit Angst vor Spritzen, ohne eigenen Hausarzt oder mit Scham vor dem bekannten Arzt dürfen sich angesprochen fühlen. Auf Wunsch steht dann zusätzlich zu dem Arzt auch ein Dolmetscher zur Verfügung. Nach dem Gespräch können die Menschen in Ruhe entscheiden, ob sie geimpft werden möchten oder nicht.

Neue Öffnungszeiten des Impfzentrums

Ab 1. März sind die Impfzentren der StädteRegion wie folgt geöffnet:

  • Impfstelle für Jugendliche und Erwachsene: Dienstag bis Samstag, 13-19 Uhr, ohne Termin (bzw. mit Terminbuchung für Novavax)
  • Kinderimpfstelle: Freitag und Samstag, 13-19 Uhr (nur mit Terminbuchung)

Eine aktuelle Auflistung aller öffentlichen Impfmöglichkeiten mit Öffnungszeiten findet man hier: www.staedteregion-aachen.de/impfstellen