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Apell zum Verzicht – Keine Wasserentnahme aus Fließgewässern

Region/Mayen-Koblenz – Untere Wasserbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz appelliert an Verantwortungsbewusstsein der Bürger. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und des derzeitigen Niedrigwassers appelliert die Untere Wasserbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu verzichten. „Es besteht aktuell die Gefahr, dass die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern durch die Entnahme von Wasser nachhaltig gestört wird.“, sagt Tanja Stromberg aus dem Kreishaus.

Zum Schutz der Gewässer bittet die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz um folgende Verhaltensweisen:

Bis auf Weiteres ist kein Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bäche, Gräben, Flüsse, Teiche und Seen zu entnehmen. Dies gilt insbesondere auch für Anlieger von Grundstücken, die an diesen Gewässern gelegen sind. Hiervon ausgenommen ist das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bei ausreichender Wasserführung. Das Aufstauen oder Anlegen von Vertiefungen ist nicht erlaubt, ebenfalls nicht der Gebrauch von Pumpen. Aktuell bestehende Benutzungsrechte (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) sind hiervon nicht betroffen. Es wird jedoch dringend auf die Beachtung der im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Wasserständen hingewiesen.

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Digitales Finanzamt in NRW – papierlos, schnell und überall

Region/Düsseldorf – Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide jetzt rein digital empfangen – Die Digitalisierung in der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen schreitet weiter voran: Ab sofort können Gewerbesteuermess- und -Zerlegungsbescheide sowie Körperschaftsteuerbescheide direkt in ELSTER zugestellt werden – papierlos, schnell und überall.

Nach den Einkommensteuerbescheiden können ab sofort auch die Gewerbesteuermessbescheide, Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide und die Körperschaftsteuerbescheide vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Diese Neuerung ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Land, dass die erweiterte digitale Bekanntgabe für die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuerbescheide anbietet.

„Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil des alltäglichen Lebens und hilft dabei, notwendige Erledigungen einfacher, schneller und komfortabler zu machen – für Menschen wie für Unternehmen. Mit der digitalen Zustellung der Bescheide bei Gewerbe- und Körperschaftsteuer geht Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zu einer digitalen Steuerverwaltung weiter voran und trägt maßgeblich dazu bei, ELSTER zu einem echten Online-Finanzamt auszubauen“, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk.

Der digitale Bescheid kann so vom Unternehmen direkt elektronisch abgelegt oder weiterverarbeitet werden. Um Unternehmen in ihren Abläufen zu stärken und auch langfristig an Nordrhein-Westfalen zu binden, ist der Bürokratieabbau ein wichtiges Instrument gegen die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland. Durch diese auch ökologisch sinnvolle Vereinfachung stärkt die Finanzverwaltung den Bürokratieabbau und die Unternehmerfreundlichkeit im Umgang mit dem Finanzamt.

Der Weg von der Abgabe der Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt ist damit komplett digital möglich. Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 kann bei der elektronischen Abgabe der Gewerbesteuererklärung zudem die digitale Bekanntgabe des kommunalen Gewerbesteuerbescheids beantragt werden. Den digitalen Bescheid-Service für die kommunale Gewerbesteuer wollen viele Kommunen bis zum Jahresende für Unternehmerinnen und Unternehmer anbieten.

Die Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen hat ihren digitalen Bürgerservice über das ELSTER-Portal in den vergangenen Jahren deutlich verstärkt. Bereits heute können Steuererklärungen und -anmeldungen online eingereicht werden. Bei der Einkommensteuererklärung werden 37 Mitteilungsarten elektronisch übermittelt und automatisch in ELSTER übertragen – darunter etwa Mitteilungen über Rentenbezug oder die Krankenversicherung.

Die Voraussetzung, um die digitale Bekanntgabe in Anspruch zu nehmen, ist die vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater – diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich geändert werden.

 

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Gemeinsamer Einsatz für Betroffene der Flut im Ahrtal

Ahrtal – Unterschiedliche Hilfsorganisationen sind noch immer im Ahrtal unterwegs. Dabei sind sie keine Konkurrentinnen, sondern arbeiten eng zusammen. Unmittelbar nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 haben sich verschiedene Hilfsorganisationen im Ahrtal vernetzt, um gemeinsam die jeweils beste Unterstützung für Betroffene möglich zu machen. „Wir arbeiten seitdem eng zusammen, vermitteln die Menschen bei Bedarf weiter und nutzen Synergieeffekte, um jedem Einzelnen optimal helfen zu können“, sagt Stephan Zöllner vom RegionalTeam Ahrtal der Diakonie Katastrophenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe (DKH RWL). „Manche vermuten, dass wir Konkurrenten sind, aber das Gegenteil ist richtig“, ergänzt Christiane Böttcher von der Flutkoordinationsstelle der Caritas in Ahrweiler.

„Bereits seit September 2021 treffen wir uns regelmäßig alle sechs bis acht Wochen, um gemeinsame Absprachen zu treffen, uns auszutauschen und gegenseitig Tipps zu geben und das bestmögliche für die Betroffenen zu erreichen“, berichtet Böttcher- Bei diesen Treffen geht es etwa um allgemeine Themen wie Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit, den Umgang mit Versicherungen oder aktuelle Informationen der Landesregierung. Oder sie überlegen, welche Aktionen sie künftig gemeinsam planen und umsetzen können.

Weiterhin aufsuchende Hilfe im Flutgebiet

An diesem Nachmittag ist die Caritas Gastgeberin des Treffens von Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), DKH RWL) Hospizverein Rhein-Ahr, Johanniter und Malteser Fluthilfe – Region Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Thema unter anderem: „Wie können wir noch mehr Betroffene erreichen, um sie sowohl finanziell beim Wiederaufbau als auch seelisch mit psychosozialen Angeboten bestmöglich zu unterstützen?” Eine wesentliche Rolle spielt dabei die aufsuchende Hilfe, betonen die Teilnehmenden. „Mit Flyern und Infoständen allein ist es längst nicht getan. Vielmehr sind wir alle regelmäßig im Tal unterwegs, klingeln bei den Menschen und sprechen sie gezielt an“, erklärt Anke Sattler von der Malteser Fluthilfe. „Unser gemeinsames Ziel ist, dass wir so viele Betroffene wie möglich erreichen und sie beraten oder dorthin vermitteln, wo sie die optimale Unterstützung finden.“ Das kann beispielsweise auch eine Schuldnerberatungs­stelle sein, die an diesem Nachmittag durch Michal-Patrigk Kalinowski vom Diakonischen Werk des evangelischen Kirchenkreises Koblenz vertreten ist. „Unsere Arbeit greift an vielen Stellen ineinander und ergänzt sich“, sagt der Sozialarbeiter, der seit der Flut in der Außenstelle der Schuldnerberatung in Bad-Neuenahr-Ahrweiler beschäftigt ist.

Spendenmittel unterstützen beim Wiederaufbau

Auch fast zwei Jahre nach der Flut, so die Erfahrung aller Beteiligten des Treffens, gibt es in der weitläufigen Region noch immer Menschen, die die umfassenden Förderangebo­te der verschiedenen Hilfsorganisationen nicht kennen. „Viele wissen etwa nicht, dass wir Spendengelder vermitteln und damit beim Finanzieren des Eigenanteils von 20 Prozent beim Wiederaufbau einer Immobilie unterstützen können und dass Betroffene bei mehreren Hilfsorganisationen parallel finanzielle Unterstützung zu unterschiedlichen Finanzhilfeverfahren beantragen können.“

Andere haben sich mit ihren Sorgen und Erinnerungen an die Katastrophe komplett zurückgezogen. „Sie sind traumatisiert, haben noch nicht wieder ins Leben zurückgefunden und sind nicht in der Lage, Anträge auszufüllen, Gutachten zu organisieren und sich um den Wiederaufbau ihres Hauses zu kümmern“, berichtet Sabine Israel von der Johanniter Fluthilfe im Ahrtal. „Wir treffen beispielsweise Menschen, die 20 Monate lang ihre Kontoauszüge nicht angeschaut haben, weil ihnen dafür die Kraft fehlt“, ergänzt Anke Sattler. In ihren Beratungsgesprächen und bei unterschiedlichen psychosozialen Angeboten nehmen sich die Mitarbeitenden der Fluthilfeteams ausreichend Zeit für die Betroffenen.

„Insgesamt sind die Fälle mittlerweile komplexer und die Situation der Betroffenen ist schwieriger geworden“, fasst Jeannette Hess von der Hochwasserhilfe der Arbeiterwohlfahrt die aktuellen Beobachtungen der Fluthelferinnen und Fluthelfer zusammen. „Wir müssen die Menschen deshalb noch stärker an die Hand nehmen und eng begleiten. Dass wir untereinander so gut vernetzt sind, hilft uns dabei sehr.“

In ihrer täglichen Arbeit haben die Fluthilfeteams auch die Betroffenen im Blick, die die Fördermöglichkeiten zwar kennen, aber aus unterschiedlichsten Gründen keine Unterstützung annehmen möchten. „Manche waren bislang noch nie auf Spendengelder angewiesen und schämen sich regelrecht, ein öffentliches Infotreffen aufzusuchen“, beschreibt Armeen Kolians, Leiter Hochwas­serhilfe ASB, die Situation. „Und andere reden ihre Probleme klein und sagen, dass andere die Unterstützung noch nötiger hätten.“ Auch diese Menschen möchten die Fluthilfeteams im Ahrtal noch unbedingt erreichen. ( Eberhard Thomas Müller/Caritas Ahrweiler )

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Projekt Flutmuseum im Ahrtal – Machbarkeitsstudie abgeschlossen

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Vom Gutachter empfohlene Standorte liegen in Rech und in Bad Neuenahr-Ahrweiler – Zwei Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal steht neben dem Hauptthema Wiederaufbau auch die Frage im Raum, wie ein zentraler Erinnerungsort als Museum oder Dokumentationsstätte einmal aussehen könnte. Im Rahmen des „Nachhaltigen Tourismuskonzeptes Ahrtal 2025“ hat daher auch ein mögliches Flutmuseum als Leitprojekt Eingang in die Konzeptentwicklung gefunden. Eine vom Ahrtal-Tourismus in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zum Projekt mit dem Arbeitstitel „Ausstellungs-/Besucherzentrum Flut und Gedenkstätte“ konnte im Juni finalisiert werden.

Nach einer Ausschreibung ist es dem Ahrtal-Tourismus gelungen, das renommierte Atelier Brückner als Auftragnehmer für die Machbarkeitsstudie zu gewinnen. Das Atelier Brückner mit Firmensitzen in Stuttgart und Seoul, Korea konzipiert und gestaltet narrative Architekturen für Marken, Ausstellungen und Museen. Nach ihren Ideen wurden beispielsweise folgende Museen konzipiert: das Natural History Museum Oslo, das GEM – Grand Egyptian Museum Gizeh, das Viking Kopenhagen, das Nobel Museum Stockholm und das Deutsche Sport- und Olympia-Museum in Köln. Oberstes Ziel der Studie ist, eine zentrale und eine nationale Gedenkstätte/Museum zu konzipieren, die alle betroffenen Orte und Initiativen bündelt und eine für alle Beteiligten, insbesondere für die Einwohnerinnen und Einwohner des Ahrtals, sensible Konservierung der Ereignisse des Sommers 2021 vornimmt. Damit verbunden sind auch eine Standortauswahl, erste thematische und szenarische Entwürfe sowie eine Kostenschätzung.

David Bongart, Projektleiter Tourismuskonzept beim Ahrtal-Tourismus erläutert: „Uns ist natürlich bewusst, dass noch nicht alle unsere Vision und Planung nachvollziehen können. Wer tagtäglich noch über unbefestigte Straßen fahren muss, den Lückenschluss des Radwegs zwischen Altenahr und Walporzheim herbeisehnt oder noch nicht wieder seinen Betrieb eröffnen oder in sein Wohnhaus zurückziehen konnte, der kann die Überlegungen zu einem solchen Projekt eventuell nicht nachvollziehen. Wichtig ist uns, dass wir uns bereits heute damit beschäftigen, da wir eine Projektdauer ab Startschuss von mindestens vier bis fünf Jahre einkalkulieren müssen. Des Weiteren müssen wir bereits heute anfangen, die potentiellen Exponate zu kuratieren, da einige bereits unwiderruflich entsorgt worden sind.“

Im Rahmen von Workshops hat das Atelier Brückner nun eine erste Planung für ein Flutmuseum erarbeitet. Bewusst hat die Machbarkeitsstudie acht mögliche Standorte entlang des Ahrlaufes unter die Lupe genommen, beispielsweise in Antweiler, Schuld und Altenahr. Aus Sicht der Planer ergaben sich hierbei zwei Favoriten: Die Alte Schule in Rech und die Pius-Kirche in Bad Neuenahr-Ahrweiler. „Mit der Machbarkeitsstudie haben wir schon einen ersten Meilenstein erreicht, denn wir haben nun eine Basis für alle weiteren Schritte und Gedanken.“ Er erklärt weiter, dass alle Standorte nur aus Sicht der Machbarkeitsstudie bewertet worden seien. Die Genehmigungen und Möglichkeiten könnten jedoch erst nach der erfolgreichen Akquise von monetären Mitteln erfolgen. „Somit könnte sich theoretisch auch noch ein ganz anderer Standort in der finalen Planung ergeben“, so Bongart.

Für den Standort Pius-Kirche hat das Atelier Brückner exemplarisch eine erste Visualisierung und Storyline ausgearbeitet, bei der Projektleiterin Milic-Grunwald laut Bongart sehr viel Fingerspitzengefühl bewiesen habe. Neben dem Gedenken an die Opfer und der Dokumentation der schrecklichen Katastrophe sollen auch die einmalige Solidaritätsleistung und der Wiederaufbau ihren Platz in der Ausstellung finden. „Sollte sich jemand auf Landes- und/oder Bundesebene finden, der diese Option unterstützt, könnten wir in konkrete Gespräche einsteigen und eine Eröffnung des Flutmuseums noch in diesem Jahrzehnt anpeilen“, sagt Bongart. Als möglicher Bestandteil des Flutmuseums wurde beispielsweise das MOMAHR mit in die Planungen integriert, der Cube mit Exponaten aus der Flut, welche Initiatoren der Flutwein-Kampagne erstellt haben.

Parallel zu der Machbarkeitsstudie durch den Ahrtal-Tourismus für die Gedenkstätte hat die Kreisverwaltung Ahrweiler für das eher wissenschaftlich orientierte Projekt „ICCA – International Crisis Center Ahr“ ebenfalls eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Das ICCA soll mit Laboren, Vortrags- und Tagungsräumen der Forschung und Lehre Raum bieten und professionelles, zukunftsweisendes Sprachrohr und Plattform der Krisenwissenschaft und Katastrophendienste sein. Daneben soll es mit (Wechsel-) Ausstellungen als multimediales und interaktives Besucherzentrum zum Thema Krise dienen und sich mit den Auswirkungen des Klimawandels beschäftigen. Bongart erklärt: „Es wird aber keinen Wettbewerb zwischen den beiden Konzepten geben. Wir stehen hier im engen Austausch mit der Kreisverwaltung. Denn der nun ausgearbeitete museale Part könnte später auch ein Baustein des ICCA sein. Ob man am Ende die Themen an zwei Standorten spielt oder die Inhalte in einem Projekt bündelt, wird sich in den weiteren Schritten zeigen. Aktuell wären beide Varianten denkbar.“

Derzeit ist der Ahrtal-Tourismus dabei, alle Kernaussagen der umfangreichen Machbarkeitsstudie aufzubereiten und zusammenzufassen, um dann potentielle Förderer und Sponsoren anzusprechen. Bongart: „Für alle Leitprojekte aus dem nachhaltigen Tourismuskonzept gilt, dass wir keine Papiere für die Schublade entwickeln wollten, sondern uns bewusst auf umsetzbare und gewinnbringende Inhalte für die Region des Ahrtals fokussiert haben. Jetzt fängt die eigentliche Arbeit jedoch erst an, indem wir Finanzierungsmöglichkeiten suchen.“ Je nach Größe und Ausführung würde das Flutmuseum laut den ersten Schätzungen der Gutachter bei Kosten zwischen 10 und 20 Millionen Euro liegen.

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AOK ermöglicht ab sofort Einlösen des E-Rezeptes per Versichertenkarte

Region/Eisenberg – Die AOK ermöglicht ihren Versicherten ab sofort die Einlösung des elektronischen Rezeptes über die Versichertenkarte. Mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke gibt es damit künftig eine einfache Alternative zum Papier-Rezept.

„Die AOK hat den neuen Prozess in ihre IT-Systeme integriert und unterstützt ab sofort den neuen Einlöseweg für E-Rezepte“, sagt die Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Dr. Martina Niemeyer. „Für unsere Versicherten ist dieser Prozess ein Fortschritt, denn er ist einfacher und komfortabler als alle bisher verfügbaren Varianten.“, ergänzt Niemeyer.

Für Arztpraxen bietet der neue Einlöseweg eine Reihe von Vorteilen. So sind beispielsweise keine händischen Unterschriften des Arztes oder der Ärztin auf Papier mehr nötig. „Allerdings funktioniert die neue Variante nur, wenn Arztpraxen und Apotheken die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen haben“, betont Niemeyer. Hier seien die Apotheken in der Umsetzung aktuell schon weiter als die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. „Am Ende kann es nur gemeinsam gehen. Daher bitten wir unsere Versicherten um Verständnis, wenn das neue Angebot zum Start noch nicht flächendeckend von allen Ärztinnen und Ärzten unterstützt wird.“

Das neue Verfahren ist nach den Vorgaben der gematik umgesetzt worden und erfüllt alle vorgegebenen Datenschutz-Anforderungen. So wird das E-Rezept beispielsweise nicht direkt auf der Karte gespeichert. Stattdessen fordert die Apotheke nach dem Stecken der Karte die Nachweise, die für das Einlösen des Rezepts benötigt werden, bei der Krankenkasse des Versicherten an. Neben dem neuen und komplett digitalen Einlöseweg per elektronischer Gesundheitskarte kann das E-Rezept auch über einen Papierausdruck der Arztpraxis eingelöst werden. Außerdem gibt es den Weg über die E-Rezept-App der gematik, die jedoch erst nach einem mehrstufigen Anmeldeprozess genutzt werden kann.

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RLP Ministerpräsidentin Malu Dreyer gratuliert zur Eröffnung des „Solarpark Bitburger Land“

Bitburg/Mainz – Anlässlich der Eröffnung eines Solarparks der Trianel GmbH gratulierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer dem Unternehmen, den beteiligten Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern. „Die Einweihung des „Solarpark Bitburger Land“ ist ein weiterer Meilenstein auf dem sehr erfolgreichen Weg der Energiewende im Kreis Bitburg-Prüm! Die Kooperation der Trianel GmbH mit den Kommunen, unterstützt genau das Ziel der Landesregierung, dass die Kommunen und damit die Menschen vor Ort von der Energiewende auch direkt profitieren. So macht uns erneuerbare, heimische Energieerzeugung nicht nur unabhängig von Energieimporten und schützt unser Klima – sie schafft regionale Wertschöpfung und eröffnet den Kommunen neue Handlungsspielräume für ihre Bürger und Bürgerinnen“, hob Ministerpräsidentin Malu Dreyer hervor.

„Mit zahlreichen geplanten und bereits realisierten Erneuerbaren Projekten in der Region entwickelt sich der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die VG Bitburg-Land immer stärker zu einer tragenden Säule und einem Leuchtturm der Energiewende hier im Land. Ein wichtiger Erfolgsfaktor hier vor Ort sind dabei innovative, regionale engagierte – oder verankerte – Unternehmen, die gemeinsam mit Kommunen und engagierten Bürgern und Bürgerinnen konkrete Projekte umsetzen. Damit leisten die Unternehmen, Kommunen und Bürger und Bürgerinnen einen ganz konkreten Beitrag zur Erreichung unseres Ziels, bereits 2030 unseren Strom im Land zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu gewinnen und bis spätestens 2040 die Klimaneutralität im Land zu erreichen“, bedankte sich die Ministerpräsidentin für das große Engagement für die Energiewende vor Ort.

Um das Engagement vor Ort zu stärken und so den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch stärker zu beschleunigen, habe man sowohl im Land, als auch im Bund mit einer Vielzahl von Maßnahmen „Bremsklötze“ gelöst. So sei die jährlich ausgeschriebene Fläche für PV-Freiflächen bereits vervierfacht worden und solle jetzt noch einmal auf 400 MW pro Jahr verdoppelt werden. Auch werde das Landessolargesetz, mit dem bereits zum Jahresanfang eine PV-Pflicht auf Gewerbeneubauten und gewerbliche Parkplätze ab 50 Stellplätzen eingeführt wurde, noch einmal deutlich ausgeweitet. Sie solle künftig auf Gebäuden und Parkplätze von Land und Kommunen ausgeweitet werden, zudem müssten künftig alle Neubauten PV-ready gebaut werden.

„Die regionale Verfügbarkeit von „grünem Strom“ – und künftig auch von grünem Wasserstoff – ist für Unternehmen längst ein wichtiges Standortkriterium und damit eine Voraussetzung für den Erhalt des Industriestandorts. Das große Engagement von Kommunen und Landkreis Bitburg-Prüm zahlt sich für alle im Kreis aus. Wer jetzt voran geht, sichert die Zukunft“, so die Ministerpräsidentin.

Die Trianel GmbH ist die führende Stadtwerke-Kooperation in Europa. Das Unternehmen wurde 1999 gegründet, um die Interessen von Stadtwerken zu bündeln und deren Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im Energiemarkt zu stärken. Rund 330 Mitarbeitende unterstützen die Stadtwerke entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Die Trianel GmbH wird bis zum Sommer 2023 Solarparks mit 80 MWp realisieren. Weitere 140 MWp sind im Bitburger Land in Planung. (gesamt 220 MWp).

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Konsens statt Konflikt bei der Flüchtlings-Unterbringung in Mendig – Weichen einstimmig gestellt

Mendig – Der Rat der Verbandsgemeinde Mendig hat in seiner Sitzung vom 28. Juni eine dezentrale Lösung für Flüchtlingsunterkünfte an vier Standorten einstimmig auf den Weg gebracht. Zwei kleine Einfamilienhäuser der Stadt Mendig, die entsprechend ertüchtigt werden sollen, sowie kleine Tiny-Haus-Siedlungen in der Jahnstraße/Verbindungsstraße Industriegebiet und gegebenenfalls am Flugplatz sollen entsprechenden Wohnraum bieten und damit die Integrationsbemühungen unterstützen.

Im gesamten Jahr 2023 ist mit einer Zuweisung von 53 Personen zu rechnen, die die Verbandsgemeinde Mendig aufnehmen muss. 32 davon konnten bereits bis zur Jahresmitte in dezentralen Mietwohnen aufgenommen werden, so dass 21 Flüchtlinge in den nächsten sechs Monaten zu erwarten sind.

Für diesen Personenkreis ist es im Moment schwierig bis unmöglich ausreichenden Wohnraum zu beschaffen. Letztlich kann die Kommune nicht über das „Ob“, sondern nur über das „Wie und wo“ der Aufnahme von schutzbedürftigen Personen entscheiden.

Der Verbandsgemeinderat hatte bereits im Rahmen seiner letzten Sitzung im März die Flüchtlingsunterbringung in Tiny-Häusern favorisiert, sofern keine geeigneten Mietwohnungen mehr zur Verfügung stehen. „Statt Turnhallen zu schließen oder Containerstandorte mit einer großen Menschendichte zu erzeugen, sehen wir in der Tiny-Haus-Siedlung die sozial verträglichste und integrativ beste Möglichkeit. Unser Wunsch war und ist die Zuweisung von Familien, da über die Kinder die Integration sehr positiv begünstigt wird“, führte Jörg Lempertz, Bürgermeister VG Mendig, aus.

In der Jahnstraße sollen fünf Tiny-Häuser den erwarteten Bedarf nach Unterkünften vorerst sichern. „Wir wollen und müssen vorbereitet sein, möchten aber auch auf die Anforderungen flexibel reagieren und sie am tatsächlichen Bedarf orientieren“, beschreibt Lempertz die Vorgehensweise, die vom Rat einstimmig mitgetragen wurde. Die Verkleinerung des Projektes in der Jahnstraße – auf fünf von ursprünglich bis zu 30 möglichen Tiny-Häusern – entspreche der Größenordnung, die auch von den Initiatoren eines eingereichten Einwohnerantrags und von einem Anliegervertreter als sozial verträglich empfunden wird.

Ein weiterer Standort am Flugplatz Mendig soll helfen, einen etwaigen weiteren Bedarf abzudecken. Der Flugplatz Mendig sei durch das Projekt zugunsten der von der Flut betroffenen Ahrbewohner bereits bestens erprobt. Den etwas höheren Herausforderungen der Integration müsste an dieser Stelle durch Integrationskonzepte begegnet werden. Dies habe bei den Ahrbewohnern hervorragend funktioniert, erklärte der VG-Bürgermeister und appellierte an die Bürgerinnen und Bürger: „Wir werden diese Herausforderung nur meistern, wenn wir sie nicht gegeneinander, sondern miteinander angehen. Das bisherige gelebte Miteinander aus ehrenamtlichen Kräften der Flüchtlingshilfe, der Einwohnerinnen und Einwohner sowie den Flüchtlingen ist Basis des Erfolges.“

Der vom Verbandsgemeinderat einstimmig verabschiedete Beschluss:

  1. Der Verbandsgemeinderat hält an der Strategie fest, vorrangig dezentralen Wohnraum für die Unterbringung von Schutzsuchenden anzumieten und bereitzustellen, soweit solcher verfügbar und geeignet ist. Dabei bleibt es auch bei dem primären Willen, sich bei den Zuweisungsstellen insbesondere um die Aufnahme von Familien zu bewerben.
  2. Der Verbandsgemeinderat bittet die Stadt Mendig, zwei ältere Häuser im Eigentum der Stadt für die Aufnahme von Flüchtlingen zu ertüchtigen. Die Kostenerstattung richtet sich nach den Bestimmungen des Kreises.
  3. Die Tiny-Haus-Siedlung in der Jahnstraße wird aus sozialpolitischen Gründen verwirklicht, aber entgegen der ursprünglichen Planung von 30 Tiny-Häusern auf maximal fünf Tiny-Häuser reduziert.
  4. Die Verbandsgemeinde befürwortet, für die Sicherstellung der Unterbringung von Schutzsuchenden den dann gegebenenfalls noch verbleibenden Bedarf durch die Errichtung einer zweiten Tiny-Haus-Siedlung auf dem Flugplatz zu decken.

Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden ermächtigt, über alle zur Umsetzung des Gesamtprojekts „Flüchtlingsunterbringung“ erforderlichen Maßnahmen zu entscheiden sowie die dafür notwendigen Aufträge zu vergeben. Dazu zählen insbesondere Auftragsvergaben zur Beschaffung von Unterkünften, Erschließungsmaßnahmen, Abschluss von Miet-/Pachtverträgen, etwaige Verpflichtung sozialer Dienste, Hausmeistertätigkeit.

Ferner bewilligt der Verbandsgemeinderat alle in diesem Zusammenhang gegebenenfalls erforderlichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben zur Projektverwirklichung und -umsetzung.

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Keine Photovoltaik-Ausweitung auf landwirtschaftlichen Flächen

Region/Koblenz – Der Präsident des Bauern- und Winzerbandes Rheinland-Nassau Michael Horper kritisiert den zunehmenden Verbrauch an landwirtschaftlich genutzten Flächen scharf: „Das Land trägt Verantwortung für die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Diese dürfen nicht verbraucht werden, sondern müssen für die Nahrungsmittelproduktion und landwirtschaftliche regenerative Energien zur Verfügung stehen. Für den Bau von Solaranlagen müssen zuerst versiegelte Flächen, Verkehrsflächen und Konversionsflächen herangezogen werden.“

In seiner Stellungnahme über die Landesverordnung für Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten lehnt die berufsständische Vertretung die Erweiterung des Errichtungsvolumens für Freiflächen-Solaranlagen von 200 auf 400 Megawatt je Kalenderjahr ab. So hat sich der Verbandsrat des Bauern- und Winzerverbandes (BWV) einstimmig gegen den weiteren Ausbauzuwachs von Solaranagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgesprochen. Der BWV teilt weiter mit, dass bereits heute durch die Errichtung von Freiflächenanlagen zu viele landwirtschaftliche Flächen verloren gingen. Nicht nur die Verwerfungen auf dem Pacht- und Grundstücksmarkt seien beachtlich, landwirtschaftliche Betriebe, die schließlich von ihren Flächen abhängig seien, würden wirtschaftlich massiv geschädigt.

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, maximal zwei Prozent der Ackerflächen in Rheinland-Pfalz für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereitzustellen. Der BWV fordert daher die Regierung auf, im Rahmen eines Monitorings die Gesamtphotovoltaikfreiflächen zu ermitteln und sicherzustellen, dass dieses politische Ziel nicht übererfüllt wird.

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Bekämpfung von Geldautomaten-Sprengungen – SoKo in Nordrhein-Westfalen legt Zwischenbilanz vor

Region/Düsseldorf – NRW Minister Reul: Wir werden besser, aber die Sprenger gefährden weiter Leib und Leben unbeteiligter Menschen – Die Sonderkommission zur Bekämpfung und Ermittlung von Geldautomatensprengungen im nordrhein-westfälischen Innenministerium (SoKo BE-GAS) ist seit April 2022 im Einsatz. Seitdem ist viel passiert: Bis heute wurden 35 – vorwiegend niederländische – Tatverdächtige festgenommen, die Fahndung intensiviert, Ermittlungen in den Großbehörden zentralisiert, Sprengtests an Geldautomaten durchgeführt und die behörden-, landes- und grenzübergreifende Zusammenarbeit ausgebaut. Nicht zuletzt hat die Polizei im Dezember 2022 eine individuelle Gefährdungsbewertung für die über 10.000 Automaten in Nordrhein-Westfalen erstellt.

Innenminister Herbert Reul bilanziert: „Wir werden besser, aber die Sprenger gefährden mit ihren Taten weiter akut Leib und Leben unbeteiligter Menschen. Noch immer fliegen zu viele Automaten in die Luft und reißen nicht selten Gebäudeteile mit. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres waren es 83. Das ist ein Minus von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum – immerhin. Die Zahl zeigt aber auch: Ein Allheilmittel gegen diese moderne Form des Bankraubs wird es – wie bei anderen Kriminalitätsphänomenen auch – nicht geben. Es braucht viele verschiedene Maßnahmen, die ganzheitlich ineinandergreifen. Und es hilft zu verstehen, wie diese Sprengerbanden vorgehen. Die Agenda von BEGAS bleibt: Den Sprengern das Geschäft zu vermiesen.“

Leiterin von BEGAS ist Kriminaldirektorin Christa Lübbers. Sie ist seit fast 30 Jahren bei der Polizei und weiß, dass viel Durchhaltevermögen gefragt ist, um das Phänomen „Geldautomatensprengungen“ in den Griff zu bekommen: „Es geht darum, die Tatorte zu verstehen und die Spuren richtig zu lesen. Genauso müssen wir überlegen, wie wir gemeinsam mit den Kreditinstituten das Bargeld schützen und die Automaten so gesichert werden, dass die Täter erfolglos bleiben und es beim nächsten Mal gleich lassen.“

Meist kommen bei den Taten mehrere Ladungen Sprengstoff zum Einsatz. Dabei werden oft nicht nur die Automaten selbst, sondern umliegende Wohnhäuser und Ladenlokale mitbeschädigt. Bei Sachschäden bleibt es nicht immer. In den vergangenen zwei Jahren registrierte die Polizei in Nordrhein-Westfalen sechs leicht verletzte unbeteiligte Personen, die durch einen Schock zu Schaden gekommen sind.

Zusammen mit der niedersächsischen Polizei – die in ähnlicher Weise mit Geldautomatensprengungen zu kämpfen hat wie Nordrhein-Westfalen –, den Sicherheitsbeauftragten aus den Sparkassenverbänden in Nordrhein-Westfalen, der Targobank sowie der Bundesbank und der VdS Schadenverhütung wurden im April 2023 Testsprengungen an mehreren Automaten durchgeführt. Dabei ging es auch darum, passive Einfärbesysteme zu prüfen, die das Bargeld bei einer Sprengung unbrauchbar machen und als Raubgut kennzeichnen. In Nordrhein-Westfalen können sich Kreditinstitute fachlichen Rat der kriminalpräventiven Beratungsstellen der Kreispolizeibehörden einholen und mit ihnen gemeinsam überlegen, welche Sicherungsmaßnahmen für ihre Automaten sinnvoll sind. So hat sich die Zahl der verbauten Einfärbesysteme in den zurückliegenden 12 Monaten von zunächst fünf Prozent auf inzwischen 20 Prozent erhöht – Tendenz steigend.

Innenminister Reul freut sich über die gute Zusammenarbeit mit der Finanzwirtschaft an dieser Stelle: „Ich bin froh, dass viele Banken ihre Automaten aufrüsten. Die Sonderkommission BEGAS, das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und die Kreispolizeibehörden stehen hierbei beratend zur Seite. Denn eines ist klar: Unsere Geldautomaten und das Geld darin sind kein Freiwild. Wir müssen schauen, was möglich ist, um Automaten robuster zu machen. Wir alle wollen und werden es den Tätern mit jedem Tag schwerer machen, Geldautomaten zu sprengen. Denn sichere Automaten bedeuten auch mehr Sicherheit für unbeteiligte Dritte.“

Seit Juni 2023 ist die Zuständigkeit bei den Ermittlungen auf die sechs Großbehörden der Polizei in Köln, Düsseldorf, Essen, Dortmund, Münster und Bielefeld gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen konzentriert. Durch die Bündelung von Kompetenzen und Spezialwissen wird eine Ermittlungsführung auf hohem Niveau in diesen komplexen Ermittlungsverfahren ermöglicht. Vor diesem Schritt war seit Mai 2022 die Spurensicherung bereits den 18 Kreispolizeibehörden mit Kriminaltechnischer Untersuchungsstelle (KTU) zugewiesen worden. „So geht sicher keine Spur verloren. Die Einbindung der KTU ist zum Standard geworden. Sie gewährleistet eine qualifizierte Spurensicherung an jedem Tatort. Dafür nimmt Sie den Tatort mit einem dreidimensionalen Laserscanner oder einer Drohne auf“, so Minister Reul.

Unter enger Begleitung der SoKo BEGAS wurde durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen eine landesweite Risikobewertung, eine Art „Risiko-Karte“, nahezu aller Geldautomaten in Nordrhein-Westfalen erstellt. Hieran können die Banken und andere Automatenbetreiber sehen, inwieweit ihre Geldautomaten gefährdet sind. Basierend darauf können weitere individuelle Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Faktoren wie zum Beispiel die Entfernung zur Landesgrenze oder zur Autobahn wurden in die Risikobewertung einbezogen.

BEGAS ist eine fünfköpfige Sonderkommission im nordrhein-westfälischen Innenministerium, die sich mit dem ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung des Deliktphänomens der Geldautomatensprengungen befasst. Es geht darum, gemeinsam mit den Polizeibehörden im Land, den Kreditinstituten, den Behörden der Länder und des Bundes sowie insbesondere den niederländischen Polizeibehörden die Ermittlungen zu verbessern und Maßnahmen zu ergreifen, um Sprengungen effektiver zu verhindern. Der Einsatz der SoKo BEGAS wurde zunächst bis zum 31. März 2024 verlängert.

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KSK Mayen investiert in die Sicherung ihres Geldautomaten-Netzes

Mayen – Rollläden und Stahlplatten schützen künftig vor Sprengversuchen – Nachdem die Kreissparkasse (KSK) Mayen in der jüngeren Vergangenheit mehrfach an verschiedenen ihrer Standorte zwischen Mayen und Andernach das Ziel von Geldautomatensprengungen mit nicht unerheblichem Sachschaden wurde, hat man sich bei dem Mayener Geldhaus in den letzten Monaten intensiv mit der Frage beschäftigt, wie man die Geldautomatenstandorte der KSK Mayen weiter sichern, bzw. „härten“ kann, um den Automatensprengern ihr kriminelles Handwerk zu erschweren und somit im besten Falle künftige Sprengungen zu verhindern.

„Wir haben aktuell an einigen Standorten eine Sicherungsmaßnahme in Form von Rollläden aus Stahl bzw. mit massiven Stahlplatten installiert, die in den Nachtstunden vor den Automaten herunter gefahren werden,“ erklärt der KSK-Vorstandsvorsitzende Karl-Josef Esch. „Wir werden so schnell wie möglich weitere unserer Standorte mit entsprechender Sicherheitstechnik nachrüsten. Insgesamt werden rund 400.000 Euro in die Hand genommen, die wir einerseits als wichtiges Investment in die Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und anderseits in die Sicherung unserer Geldautomatenstandorte sehen, um Sprengversuche erheblich zu erschweren“, erklärt der KSK-Chef weiter.