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Konsequentes Testen wirkt als Barriere gegen die Pandemie und sichert Präsenz-Unterricht

Region/Düsseldorf – Lolli-Tests 2.0: hohe Sicherheit – weniger Aufwand. Das Schulministerium vereinfacht zum neuen Jahr das Lolli-Testverfahren an Grund- und Förderschulen sowie an Schulen mit Primarstufe: Statt nur einer geben die Schülerinnen und Schüler morgens künftig zwei Lolli-Test-Proben ab. Eine dieser Proben wird dann im Labor wie bisher gemeinsam mit denen der anderen Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe als sogenannter Pool-Test auf PCR-Basis überprüft. Fällt dieser Pool-Test negativ aus, können alle Schülerinnen und Schüler am nächsten Tag normal in die Schule gehen. Die zweite Speichelprobe („Rückstellprobe“) kommt nur dann zur Auswertung, falls der Pool-Test ein positives Ergebnis aufweist. In diesem Fall können im Labor unmittelbar im Anschluss an die Pooltestung noch am selben Tag die Rückstellproben aller Schülerinnen und Schüler individuell ausgewertet werden. Damit wird das Lolli-Test-Verfahren weiter optimiert und erheblich beschleunigt. Auch hierbei gilt: Alle Schülerinnen und Schüler, deren Test negativ ausfällt, dürfen am nächsten Tag wieder in die Schule. In Quarantäne müssen wie bisher die positiv nachgetesteten Schülerinnen und Schüler sowie gegebenenfalls deren direkte Sitznachbarinnen und Sitznachbarn.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das Lolli-Testverfahren in Nordrhein-Westfalen ist eine Erfolgsgeschichte. Kein anderes Bundesland hat bisher ein solches System flächendeckend und dauerhaft installiert. Dieses aufwändige PCR-Test-Verfahren bringt größtmögliche Sicherheit für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler. Das Testen bleibt das A und O für einen sicheren Präsenzunterricht. Die Testungen in Schulen sind eine starke Barriere gegen die Pandemie und eine wirksame Infektionsbremse. Es ist ein Verdienst der Schulen, die konsequent und professionell das Infektionsgeschehen mit den Testungen überwachen. Dies hat auch Auswirkungen auf alle anderen Lebensbereiche. Nordrhein-Westfalen hat früher als andere Bundesländer darauf gesetzt, Schülerinnen und Schüler sowie sämtliches Personal in den Schulen regelmäßig zu testen. Das Verfahren mit wöchentlich drei Antigen-Schnelltests an weiterführenden und zwei PCR-basierten Lolli-Tests an Grund- und Förderschulen sowie Schulen mit Primarstufe ist hervorragend eingespielt. Auch nach den Weihnachtsferien werden wir an unseren Schulen weiterhin regelmäßig testen. Dabei vereinfachen wir mit unserer Strategie ‚Lolli-Tests 2.0‘ die Testung zum neuen Jahr erheblich. Wir verringern den Aufwand für unsere Schulen und die Eltern, bieten aber weiterhin die hohe und verlässliche Sicherheit bei der Testung.“

Es bleibt dabei, dass Schülerinnen und Schüler bei einer positiven Pooltestung erst wieder in die Schule gehen dürfen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen können. Weil die Schülerinnen und Schüler künftig eine Rückstellprobe an die Labore mit abgeben, entfällt dieser bisherige Zwischenschritt auf dem Weg zur Nachtestung und die Zeit, in der Kinder nicht in die Schule können, wird reduziert. Eine notwendige Pool-Auflösung führt dann nicht mehr dazu, dass Schülerinnen und Schüler Unterricht versäumen.

So sollen die Lolli-Tests 2.0 ab dem 10. Januar 2022 ablaufen: An den wöchentlich zwei Test-Tagen, je nach Schule Montag und Mittwoch beziehungsweise Dienstag und Donnerstag, geben alle Schülerinnen und Schüler morgens zwei Speichelproben ab. Dazu lutschen sie nacheinander jeweils etwa 30 Sekunden lang auf einem wattierten Abstrichtupfer („Lolli“). Der eine Teil der Lollis aller Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe wird von der anwesenden Lehrkraft in einem Sammelgefäß („Pool“) zusammengeführt, die sogenannten Rückstellproben werden einzeln verpackt und namentlich gekennzeichnet. Alle Proben werden dann von der Schule ans Labor geschickt, wo zunächst der Pool-Test überprüft wird. Ist dieser negativ, so wird weiter nichts veranlasst. Alle Schülerinnen und Schüler dürfen am nächsten Tag wieder in die Schule, ihre Rückstellproben werden vom Labor entsorgt. Weist der Pool-Test jedoch ein positives Ergebnis auf, so werden die Rückstellproben im Labor sofort individuell nachgetestet. Bereits um 06.00 Uhr am Morgen nach der Pool-Testung liegen dann auch die Einzeltestergebnisse aller Schülerinnen und Schüler vor, deren Pool positiv getestet wurde. Eltern, deren Kinder positiv nachgetestet wurden, werden darüber direkt je nach Labor per SMS oder E-Mail informiert. Die Schule wird zwar ebenfalls informiert, muss aber nicht mehr die Meldekette in Gang setzen. Das bedeutet eine große Erleichterung für Schulen und Eltern. Im Fall eines positiven Tests müssen sich Eltern und Kinder unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Die vor Ort jeweils zuständige Gesundheitsbehörde, die über das positive Test-Ergebnis ebenfalls durch das Labor informiert wird, nimmt hierzu Kontakt mit den Betroffenen auf. Sie dürfen ihre Kinder wieder zur Schule schicken, sofern diese von den Gesundheitsbehörden nicht als direkte Kontaktperson eingestuft wurden.

Das Schulministerium hat die Grund- und Förderschulen sowie die Schulen mit Primarstufe am Dienstag mit einer SchulMail umfassend und frühzeitig über das vereinfachte Lolli-Test-Verfahren informiert. Mit dieser SchulMail wurde den Schulen zudem die Vorlage eines in verschiedenen Sprachen und auch in einer einfachen Sprache übersetzten Infobriefs übersandt, um die Eltern über die zum neuen Jahr geplante Vereinfachung des Verfahrens und die hierfür nötigen Schritte aufzuklären. Darüber hinaus hat das Schulministerium die Schulen auf diesem Wege auch über den für die letzte Woche vor den Weihnachtsferien (KW51) geplanten Testrhythmus informiert. Demnach sollen am Mittwoch, dem 22. Dezember 2021, alle Schülerinnen und Schüler zeitgleich getestet werden, sodass am darauffolgenden letzten Schultag vor den Weihnachtsferien nur noch Einzeltestungen zur Auflösung positiver Pool-Tests nach dem bisherigen Verfahren durchgeführt werden müssen.

„Durch den für die letzte Schulwoche in diesem Jahr angepassten Testrhythmus wollen wir unseren Schulen und Lehrkräften sowie den Schülerinnen, Schülern und ihren Eltern einen sicheren Übergang in die wohlverdienten Weihnachtsferien ermöglichen. Im neuen Jahr werden wir die bewährten Tests an unseren Schulen dann zunächst bis zu den Osterferien weiterführen, um den Präsenzunterricht verlässlich abzusichern“, so Ministerin Gebauer abschließend.

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Mehr Impfen, mehr Testen und mehr 2G – Gemeinsam die vierte Welle brechen

Region/Mainz – „Fast genau vor einem Jahr mussten wir in Deutschland alle Freizeiteinrichtungen schließen, um Kontakte zu reduzieren. Es folgte der Lockdown auch im Einzelhandel und Schulschließungen für eine quälend lange Zeit. Das wollen wir im Winter 2021 abwenden. Zum Glück haben wir in diesem Winter einen Impfstoff. Die Mehrheit der Bevölkerung hat sich mit einer Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt und die Menschen schützen andere, weil sie sehr viel weniger ansteckend sind. Und trotzdem erleben wir wieder eine sehr hohe Infektionsdynamik. Die Belastungen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen nehmen zu. Dort ringen vor allem Ungeimpfte mit dem Tod. Wir haben große Kraft in die Impfkampagne gesetzt, aber es gibt noch immer zu viele Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen. Deswegen können wir nicht wieder einen Lockdown für die gesamte Gesellschaft verhängen. Wir halten aber einen Lockdown für Ungeimpfte für eine Schutzmaßnahme, um die vierte Welle zu brechen, ohne dass wir wieder Schulen, Kitas, Einzelhandel, Kultureinrichtungen, Betriebe oder Hotel und Gastronomie schließen müssen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schalte der Länderchefs – und chefinnen mit der amtierenden Kanzlerin und dem amtierenden Vizekanzler.

„Viele fragen sich, warum die Intensivstationen trotz Impfung wieder volllaufen. Die Gründe sind vielfältig: Ungeimpfte Patienten bleiben länger auf den Intensivstationen, wir haben Pflegepersonal durch die lange, kräftezehrende Coronapandemie in Krankenhäusern verloren. Und wir haben in Rheinland-Pfalz bislang nicht grundsätzlich dringende Operationen verschoben, um Platz für COVID19-Patienten und Patientinnen zu schaffen. Und das wollen wir auch weiterhin verhindern, denn es ist für Menschen mit einer Krebserkrankung oder einer Herzerkrankung eine große Belastung, wenn ersehnte und dringende Operationen nicht durchgeführt werden können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Ihr sei wichtig, dass Bund und Länder weiterhin geschlossen gegen die Pandemie kämpfen und sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen und damit der Bevölkerung auch Orientierung geben. Das neue Infektionsschutzgesetz, das der Deutsche Bundestag heute verabschiedet hat, ermögliche es den Ländern, auch nach dem 24. November rechtssicher die Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die das jeweilige Geschehen notwendig macht. „Wir haben einen Instrumentenkasten, der aktuell in bestimmten Bereichen weitergeht als die bislang angewandten Maßnahmen: Das sind 3-G am Arbeitsplatz, 3-G im öffentlichen Personennahverkehr und in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs (außer Schülerbeförderung) und 2-G bei Freizeitveranstaltungen, Kultur, Hotel und Gastro und körpernahen Dienstleistungen. Für Kinder und Jugendliche sollen dabei besondere Regeln gelten. Wir weiten die Testpflicht aus, machen kostenfreie Bürgertests wieder möglich und forcieren das Boostern für alle ab 18 Jahre“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir sind den ganzen Sommer über und auch im Herbst mit unseren Impfbussen durchs Land gefahren, wir haben geworben und appelliert. Aber es kamen immer weniger Menschen zur Impfung. Aktuell erleben wir einen regelrechten Ansturm; weil sich jetzt sehr viele, deren Zweitimpfung länger als 6 Monate vorbei ist, boostern lassen wollen. Wir setzen alles daran, zusammen mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Krankenhäusern, den Betriebsärzten, und wir reaktivieren Impfzentren, um das Angebot wieder deutlich hochzufahren. Wir wollen so schnell wie möglich so viele Menschen wie möglich impfen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Deswegen blieben regelmäßige Tests auch bei Geimpften, AHA und Masken ein ganz wichtiger Schutz. „Wir haben in Rheinland-Pfalz bereits eine Verschärfung unserer Corona-Bekämpfungsverordnung vorbereitet und werden die Beschlüsse der MPK umsetzen“, so die Ministerpräsidentin.

Anbei die Punkte im Einzelnen:

Impfangebote ausweiten – Boostern forcieren

„Entscheidend bleiben Erst und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte; aber auch den Auffrischungsimpfungen kommt eine immer wichtigere Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu. Da der Bedarf für alle weiter stark ansteigen wird, haben wir in Rheinland-Pfalz das bestehende Impfangebot der Ärzteschaft, der mobilen Impfteams und der Impfbusse bereits um 21 Impfstellen in Krankenhäusern und acht Impfzentren erweitert. Alle Bürger und Bürgerinnen sollen eine Booster-Impfung anhand der Empfehlung der Ständigen Impfkommission erhalten können, wenn die Zweitimpfung mindestens fünf Monate zurückliegt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir werden uns auch vorbereiten, dass Kinder zwischen 5 und 12 Jahren geimpft werden können, sobald die EMA dies genehmigt und der Bund den dazu notwendigen Impfstoff geliefert hat.“

Schutz von vulnerablen Gruppen in Pflegeeinrichtungen

„Es gibt zunehmend wieder Infektionsfälle bei den vulnerablen Gruppen, insbesondere bei älteren pflegebedürftigen Menschen“, so die Ministerpräsidentin. Daher habe Rheinland-Pfalz bereits eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern eingeführt. Dies gelte auch für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in ähnlichen Einrichtungen.

„Daher ist es erforderlich, dass bundeseinheitlich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie alle Besucher und Besucherinnen in diesen Einrichtungen eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Auch geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden. Ein möglichst lückenloses Monitoring-System soll dies kontrollieren und auch erfassen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die „Booster“-Impfung erhalten haben.

Wir müssen besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich schützen. Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen.“

3G –Regelung am Arbeitsplatz

„Der Arbeitsplatz muss coronasicher sein. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Die Arbeitgeber sollen weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden“, so die Ministerpräsidentin.

3G –Regelung im ÖPNV

Bei der Beförderung von Personen in Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen, im Fährverkehr und in Flugzeugen sei es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Schülerverkehre sind davon ausgenommen. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

2G-Regelung für Veranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen

Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher seien besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt, so die Ministerpräsidentin. „Wir werden daher auch in Rheinland-Pfalz ab einem Schwellenwert der Hospitalisierungsrate über 3 den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und –ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen – in Innenräumen – sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen. Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von diesen Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert“, so die Ministerpräsidentin.

2G plus ab Hospitalisierungsrate über 6

„Wenn der Schwellenwert der Hospitalisierungsrate 6 überschreitet, werden wir in Rheinland-Pfalz in weiten Bereichen auch bei geimpften und genesenen Personen ein negatives Testergebnis notwendig machen.“

(2G plus) Länderöffnungsklausel ab Hospitalisierungsrate über 9

„Wir haben die Möglichkeit, ab einer Hospitalisierungsrate von 9 mit der Zustimmung des Parlamentes bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems weitergehende landesrechtliche Schutzmaßnahmen zu treffen.“

Kostenloses Testen bis zum 20. März 2022

„Wir begrüßen, dass der Bund wieder die Bürgertests kostenlos anbietet“, so die Ministerpräsidentin.

Strafverfolgung bei Fälschung von Impf- und Testzertifikaten

„Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass die Nachweise über eine erfolgte Impfung oder Genesung gültig und korrekt ausgestellt sind. Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz sorgt dafür, dass diejenigen, die Impf- und Genesenenzertifikate fälschen oder gefälschte Nachweise nutzen, künftig rechtssicher bestraft werden können. Das gilt auch für diejenigen, die sich mit gefälschten Nachweisen ein elektronisches Impf- oder Genesenenzertifikat ausstellen lassen wollen. Strafbar ist es auch, eine falsche Testbescheinigung auszustellen. Das ist kein Kavaliersdelikt, daher werden in Rheinland-Pfalz gezielte Kontrolltage vornehmen“, so die Ministerpräsidentin.

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Gelungener Projektstart „Ganzheitliches Coaching in der Flutregion Ahrtal “

Region/Mainz – Um die arbeitssuchenden Menschen im Ahrtal in ihrem veränderten Alltag zu unterstützen und sie zu begleiten, werden seit Mitte Oktober die beiden Projekte „Ganzheitliches Coaching in der Flutregion“ durchgeführt. „Es freut mich sehr, dass wir nach den ersten vier Wochen sehen, dass das geschaffene Angebot vor Ort gebraucht und rege genutzt wird. Bereits mehr als 50 Menschen profitieren von dem ganzheitlichen Coaching und weitere Erstgespräche mit Teilnehmenden sind terminiert“, sagte Arbeitsminister Alexander Schweitzer.

Auch nach Monaten zeigt sich, dass die Auswirkungen der Flutkatastrophe immer noch den Alltag der Menschen bestimmt. Insbesondere vor den anstehenden Wintermonaten hat die Klärung der Wohnsituation oberste Priorität in den Projekten. Die Coaches nehmen die Belange der Teilnehmenden ganzheitlich in den Blick und verstehen sich als Lotsen zu bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Dabei geht es nicht nur um die Sicherung der Grundversorgung in der Alltagsbewältigung, sondern auch um die Entwicklung von beruflichen Perspektiven bzw. Neuorientierung.

Insgesamt stehen in den beiden vom Land, der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen und dem Jobcenter Ahrweiler geförderten Projekten 80 Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung. Diese werden durch Beratungsgespräche im Jobcenter Ahrweiler oder der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen vermittelt. Nach erfolgreicher Teilnahme können die Plätze nachbesetzt werden. Von den Gesamtkosten der Projekte in Höhe von 390.000 Euro trägt das Land einen Anteil von rund 275.000 Euro.

„Ich bin dankbar, dass wir mit den beiden Projektträgern GFBI GmbH und rm competence GmbH zwei erfahrene Träger arbeitsmarktpolitischer Projekte haben, die die Strukturen und Netzwerke vor Ort kennen, um so schnell und verbindlich zu helfen. Daneben ist es wichtig, den Menschen eine berufliche Zukunftsperspektive zu geben, die auch auf den regionalen Arbeitsmarkt vor Ort abzielt, ganz nach dem Motto – Fachkräfte in der Region und für die Region. Wir wissen aber auch, dass wir hierfür einen langen Atem brauchen. Daher haben wir uns auch ganz bewusst dafür entschieden, die Laufzeit der beiden Projekte bis zum 31. Dezember 2022 festzulegen“, sagte Schweitzer.

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Kreis Düren bekennt Farbe gegen Gewalt an Frauen

Düren – Der Kreis Düren bekennt in diesem Jahr am „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ Farbe. Am Donnerstag, 25. November, werden ab dem späten Nachmittag Gebäude in der Stadt Düren und in den kreisangehörigen Kommunen Kreuzau, Vettweiß, Linnich und Jülich in Orange erstrahlen.

Der weltweite Aktionstag „Orange your City“ soll auf das Thema Gewalt an Frauen aufmerksam machen, orange ist die Kampagnenfarbe der UN-Women (englisch United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women, zu Deutsch: „Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen) und dient als weltweit einheitliches Symbol. Neben einigen Behörden nehmen auch andere Beratungsstellen, Firmen, Einkaufsmärkte, Einzelhändler, Krankenhäuser und Kirchengemeinden an der Aktion teil. Zudem sind Interessierte aufgerufen, sich mit kleinen Farbakzenten in orange und kreativen Lösungen an der Aktion zu beteiligen. „Interessierte Bürgerinnen und Bürger können uns bei der Aktion unterstützen und mit Hilfe von orangefarbenem Transparentpapier ihre Fenster zu Hause bekleben und anstrahlen“, sagt Andrea Kenter, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Düren. Das Papier gibt es kostenlos an den Infotheken der Rathäuser in Jülich und Linnich und im Gleichstellungsbüro der Stadt Düren, Weierstraße 6. „Wenn viele Bürgerinnen und Bürger die Aktion unterstützen, schaffen wir auch eine große Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema“, sagt Peter Kaptain, Allgemeiner Vertreter des Landrats des Kreises Düren.

Das Organisationsteam bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Düren, der Städte Düren, Linnich und Jülich und der Gemeinde Kreuzau sowie der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen im Kreis Düren und dem Verein Hobas e.V. rufen gemeinsam zu dieser Aktion auf, die unter anderem durch die Förderung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW ermöglicht wird. Sie ist der Auftakt für kommende Aktionen in den nächsten Jahren.

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Transparenz-Register: Das „Bürokratie-Monster“ ist vertrieben

Region/Mainz – Sportbünde erleichtert über die neu geregelte Gebührenbefreiung. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat juristisch bestätigt, dass Vereine sich nur noch einmal – nämlich in diesem Jahr – um die Befreiung der Gebühren zur Eintragung im Transparenzregister bemühen müssen. Laut der Bundesanzeiger Verlag GmbH, die das Transparenzregister führt, lautet die Vorgabe für Vereine in einfache Wort übersetzt: „Der Antrag zur Gebührenbefreiung kann unkompliziert per Formular gestellt werden. Darin erteilt der Verein der registerführenden Stelle das Recht, beim Finanzamt eine Bestätigung über den steuerbegünstigten Zweck einholen zu dürfen.“

Das entsprechende individuelle Antragsformular wird derzeit postalisch an die eingetragenen Vereine versendet. „Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz freut sich, dass das Bürokratiemonster Transparenzregister mit viel Energie und Einsatz besiegt werden konnte“, gibt sich LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick erleichtert. Der LSB hatten im März dieses Jahres alle rheinland-pfälzischen Mitglieder des Bundestages kontaktiert und um Unterstützung geben, die Gebühren für Vereine abzuschaffen und die Eintragungspflicht zu erleichtern. Den letzten Schritt zum Bürokratieabbau hat man beim Bundesanzeiger Verlag wohl nicht gehen können oder wollen – nämlich das Formular online bereitzustellen. Immerhin dürfen die Vereine den Antrag per E-Mail zurücksenden. Bei den Vereinen wird um Geduld geworben, bis alle ihr persönliches Schreiben erhalten haben. Weil das Formular mit Daten des Vereins vorausgefüllt ist, soll davon abgesehen werden, ein vielleicht schon vorliegendes Exemplar beim Nachbarsportverein zu kopieren.

Mit den Änderungen des Geldwäschegesetzes (GwG), das die Grundlage des Transparenzregisters ist, sind zum 1. August 2021 einige Änderungen in Kraft getreten, die erst jetzt vom Bundesanzeiger Verlag an den DOSB und seine Mitgliedsorganisation kommuniziert wurden. Neben der Änderung zur Gebührenbefreiung sieht das neue GwG vor, dass gemeinnützige Vereine sich nicht mehr aktiv im Transparenzregister eintragen müssen. Hierfür wird der Eintrag im Vereinsregister herangezogen. Wichtig ist dabei, dass der dortige Eintrag aktuell gehalten wird – also Änderungen zu Vorständen, Wohnorten etc. Stellt sich heraus, dass die Daten im Vereinsregister nicht aktuell sind, drohen Bußgelder.

In der Vergangenheit erhielten viele Vereine vom Bundesanzeiger Verlag eine Rechnung für die Führung des Transparenzregisters über eine pauschale Jahresgebühr. Aufgrund der massiven Proteste des organisierten Sports in Rheinland-Pfalz und anderer Verbände wurde im § 24 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz eine Ausnahmeregelung geschaffen. Für gemeinnützige Einrichtungen (Vereinigungen nach § 20 GwG, die einen steuerbegünstigten

Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen) ist seitdem auf Antrag gesetzlich eine Gebührenbefreiung vorgesehen. Dafür wurde die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) geändert.

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40. Verleihung des Landes-Verdienstordens – Ehrenamtlicher Einsatz gehört zum Lebensgefühl von Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – „Es macht mich stolz, auch in diesem Jahr Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen auszuzeichnen, die sich in besonderer Weise um die Gemeinschaft verdient gemacht haben. Durch ihr Engagement haben sie dazu beigetragen, Menschen in Not zu helfen, unser Land weiterzuentwickeln und unsere Gesellschaft zu stärken – dieser Einsatz macht auch das Lebensgefühl und die Lebensqualität in Rheinland-Pfalz aus“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer anlässlich der 40. Verleihung des Landesverdienstordens. Den Orden erhalten seit 1982 jährlich Bürgerinnen und Bürger, die Außergewöhnliches für Rheinland-Pfalz geleistet haben.

In Vertretung für die Ministerpräsidentin überreichte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt die Auszeichnung in der Staatskanzlei an zehn neue Ordensträgerinnen und Ordensträger. Sie hob hervor, welche herausragende Bedeutung dem ehrenamtlichen Engagement zukomme. „Insbesondere in den herausfordernden Zeiten während der Pandemie sowie in Folge der schrecklichen Flutkatastrophe sind Menschen eng zusammengerückt, haben sich gegenseitig unterstützt und Kraft gegeben. Auch in vielen anderen Bereichen leisten die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz Großartiges.

Sie unterstützen jene, die Hilfe benötigen. Sie engagieren sich und bringen tolle Projekte voran. Sie sind der soziale Kitt unserer Gesellschaft und Zukunftsgestalter. Die heute geehrten Landesverdienstordensträger stehen für das herausragende gesellschaftliche Engagement in unserer Gesellschaft. Dieses Handeln verdient unbedingt eine herausragende Würdigung und Anerkennung“, sagte Staatsministerin Daniela Schmitt. Von den Engagements der Ordensträgerinnen und Ordensträger zu lesen, habe sie tief beeindruckt. Der ehrenamtliche Einsatz mache sie sehr zuversichtlich, denn dieser Zusammenhalt sei es, der die Gesellschaft stärke. „Gerade, weil Ehrenamt oft im Hintergrund stattfindet, ist es uns wichtig, Ihr Engagement heute ins Rampenlicht zu stellen. Auch dazu soll diese Feierstunde Gelegenheit geben“, so Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Der Landesverdienstorden ist die höchste Auszeichnung des Landes. Um diese Bedeutung hervorzuheben, ist die Zahl der Ordensträgerinnen und Ordensträger auf 800 begrenzt.

Geehrt wurden (in alphabetischer Reihenfolge):

Elke Boné-Leis, Trier

Elke Boné-Leis engagiert sich seit vielen Jahrzehnten für den Kinderschutz. Im Kinderschutzbund Trier hat sie zahlreiche Angebote für Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht, wie beispielsweise den Krankenhausbesuchsdienst und das Projekt „Lichtblick“, eine Fachstelle für Kinder und Jugendliche aus suchtkranken Familien. Im Jahr 2010 gründete sie die Gruppe „Helfende Hände“, eine Vernetzung mit dem Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Trier.

Seit 2015 widmet sie sich daneben verstärkt der Flüchtlingsarbeit. Mit finanzieller Hilfe der LOTTO-Stiftung ermöglichte sie eine Ausbildung für 14 Flüchtlingsbegleiterinnen und -begleiter. Zudem organisierte sie das Integrationsprojekt „Kultur & Kreativität ohne Grenzen“, das Kindern und Jugendlichen aus verschiedenen Sprachbereichen die Möglichkeit geben soll, spielerisch und vorurteilsfrei Zugang zueinander zu finden.

Astrid Clauss, Mainz

Astrid Clauss hat sich während ihres gesamten Arbeitslebens, aber vor allem auch in ihrem ehrenamtlichen Engagement für die Belange der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie für die Gleichstellung von Mann und Frau eingesetzt. Über drei Jahrzehnte war sie die beamtenpolitische Stimme des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die über Partei- und Ministeriumsgrenzen hinweg große Anerkennung gefunden hat. Mit ihrem Expertenwissen und ihrer guten Vernetzung hat sie sich konsequent für eine verbesserte Besoldungspolitik, Arbeitszeitreduzierung, Arbeitszeitsouveränität und mehr personalvertretungsrechtli­che Mitbestimmung eingesetzt.

Darüber hinaus engagiert sie sich unter anderem als ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht und Sozialgericht Mainz sowie am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Sie ist zudem als ehrenamtliche Versichertenberaterin für die Deutsche Rentenversicherung tätig. Dort war sie von 2005 bis 2011 stellvertretendes Mitglied im Vorstand.

Prof. Ingeborg Henzler, Bendorf

Prof. Ingeborg Henzler agiert seit Jahrzehnten als Mittlerin zwischen Wirtschaft, Kultur, Forschung und Lehre. Von 2002 bis 2009 war sie Vizepräsidentin der Fachhochschule Koblenz und war unter anderem im Koblenzer Netzwerk zur Förderung von Existenzgründungen an Hochschulen aktiv. Während ihrer Präsidentschaft an der Hochschule Koblenz von 2008 bis 2011 stellte sie weitere wichtige Weichen für die Zukunft der Hochschule, unter anderem durch die Gründung eines internen Forschungszentrums.

Über den Wissenschaftsbereich hinaus setzte sie sich auch für die Kultureinrichtungen in der Region ein. Unter anderem engagierte sie sich viele Jahre für den Förderkreis Kulturzentrum Festung Ehrenbreitstein, den Marketing-Club Rhein-Mosel, die Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation, das Landesmuseum Koblenz und die Koblenzer Kulturstiftung.

Prof. Dr. Klaus Merle, Mainz (nicht anwesend)

Prof. Dr. Klaus Merle hat insbesondere um die Digitalisierung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz große Dienste erworben. Bereits 1995 startete er mit der Planung des Wissenschaftsnetzes Rheinland-Pfalz. Dieses wird durch das Zentrum für Datenverarbeitung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz betrieben, welches Prof. Dr. Merle mehrere Jahre leitete, und zählt zu den leistungsfähigsten Wissenschaftsnetzen Deutschlands. Trotz seines Ruhestands engagiert Prof. Dr. Merle sich fortlaufend für dessen Weiterentwicklung.

Während der Pandemie wirkte er entscheidend darin mit, den Anschluss der Universität Mainz an den Internet-Knotenpunkt DE-CIX Frankfurt in kürzester Zeit für die verstärkte Nutzung digitaler Dienste auszubauen. Dank seines Engagements konnte die Universität neben den Hochschulen auch bis zu 60.000 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig mit einem Videokonferenz-Dienst versorgen und somit datenschutzkonformen Online-Unterricht ermöglichen.

Klaus Puderbach, Mainz

Klaus Puderbach hat sich auf Landes- und Bundesebene über viele Jahre für den Opferschutz sowie für die Umsetzung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingesetzt. Seinem engagierten Wirken ist es in hohem Maße zuzuschreiben, dass der Täter-Opfer-Ausgleich heute allgemein anerkannt und zur Normalität im Justizalltag geworden ist. Als Leitender Oberstaatsanwalt sowie in seinen Ehrenämtern setzte er sich zudem für das Haus des Jugendrechts in Mainz und für die Umsetzung solch vernetzter Strukturen in anderen Häusern des Jugendrechts ein.

Die Belange sozial benachteiligter Jugendlicher sowie die Wiedereingliederung Straffälliger unterstützte er beispielsweise in Projekten wie „Kunst statt Knast“. Zudem engagierte er sich jahrelang ehrenamtlich bei justiznahen freien Trägern wie der Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen e.V., Tatausgleich und Konsens e.V. und dem Förderverein für Konfliktschlichtung in Köln.

Claudia Margarete Rankers, Flörsheim

Claudia Rankers hat sich herausragende Dienste durch ihr langjähriges und vielfältiges Engagement für frauenpolitische Themen erworben. Im Fokus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit stehen Frauennetzwerke sowie Beruf und Einkommen von Frauen. Seit 2014 ist sie Vorsitzende des Landesfrauenrates Rheinland-Pfalz, dessen Aktivitäten sie deutlich belebt hat. In mehreren innovativen Projekten vertiefte sie das Thema „Frauen und Finanzen“ unter anderem im Hinblick auf die Entgeltgleichheit, die Bedeutung der Berufswahl, die Versorgung von Frauen im Alter und die Steuergerechtigkeit.

Seit rund zwanzig Jahren engagiert Claudia Rankers sich zudem im Frauennetzwerk ZONTA. Sie vertritt den ZONTA Club Mainz im Landesfrauenrat und hat einen „Thinktank“ eingeführt, der Frauen aus verschiedenen Berufen und Branchen zur Vernetzung einlädt. 2019 wurde sie zudem in die Expertinnen-Jury des Marie Juchacz-Frauenpreises berufen.

Marc Ulrich und Thomas Pütz, Bad Neuenahr-Ahrweiler

Unmittelbar nach der Flutkatastrophe erkannten Marc Ulrich und Thomas Pütz das logistische Problem bei der Koordinierung ehrenamtlicher und freiwilliger Hilfe und initiierten einen Shuttle-Service, der mittlerweile mehr als 180.000 Helferinnen und Helfer sicher und organisiert in die betroffenen Regionen gebracht hat. Sie entwickelten darüber hinaus die digitale Plattform #SolidAHRität, um Hilfsangebote zu erfassen und zu vermitteln.

Ein weiteres erfolgreiches Projekt ist das Helfercamp auf dem Gelände des Innovationsparks Rheinland, an dem sich Helferinnen und Helfer versammeln und austauschen können. Mit der Gründung des Spenden-Shuttles, dem Marc Ulrich und Thomas Pütz gemeinsam vorstehen, haben sie erneut eine einzigartige Plattform geschaffen, die ihnen die gezielte Verteilung von Spendengeldern ermöglicht.

Prof. Dr. Fred Zepp, Mainz

Prof. Dr. Fred Zepp leitete von 1998 bis 2021 sehr erfolgreich das Zentrum für Kinder- Jugendmedizin der Universitätsmedizin Mainz und gründete 1999 die Stiftung Präventive Pädiatrie – heute „Kinder.Gesundheit.Mainz – Stiftung für das Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin“. Neben einer Vielzahl weiterer Funktionen war er von 2009 bis 2011 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. und genießt auf seinem Fachgebiet höchste Reputation.

Darüber hinaus hat sich Prof. Dr. Zepp der Impfprävention verschrieben – seit 1995 ist er Mitglied in der Impfkommission Rheinland-Pfalz, seit 1998 in der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts und seit 2012 im Committee for Human Medicinal Products der EMA. Als Mitglied im Corona-Expertenteam des Landes wirkte er auch an der Erarbeitung von Hygieneplänen für Schulen und Kitas in Rheinland-Pfalz mit.

Heik Zimmermann, Saulheim

Heik Zimmermann setzt sich für das eigene transidente Kind und als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Transsexualität und Intersexualität seit 2013 für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ein, insbesondere für transidente Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. 2013 schuf Heik Zimmermann erstmals Beratungsangebote für Familien mit LSBTI- und nichtbinären Angehörigen in Rheinhessen und dem Rhein-Main-Gebiet und gründete einen Elterntreff zu dem Thema in Mainz.

2014 baute Heik Zimmermann ein Beratungsangebot für Kitas, Schulen und pädagogische Fachkräfte-Teams auf und initiierte 2016 gemeinsam mit weiteren Personen den Arbeitskreis Rheinland-Pfalz der Deutschen Gesellschaft für Transsexualität und Intersexualität. Darüber hinaus wirkte Heik Zimmermann maßgeblich an Projekttagen, Fortbildungen und anderen Hilfsangeboten zu dem Thema mit.

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AG Wiederaufbau meldet erste Ergebnisse zu Ersatz-Wohnbauflächen im Ahrtal

Ahrtal/Koblenz – Wo können die von der Flutkatastrophe besonders stark betroffenen Menschen im Ahrtal in Zukunft Heimat finden? Die bei der SGD Nord eingerichtete Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ hat für diese drängende Frage erste Prüfergebnisse erarbeitet.

„Für die Ortsgemeinden Altenahr, Ahrbrück und Rech der Verbandsgemeinde Altenahr ist die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit abgeschlossen. Danach sind drei Flächen in einer Größe von zusammen knapp 5,7 Hektar für Wohnbauzwecke geeignet. Auf diesen Flächen könnten etwa 85 Wohneinheiten realisiert werden. Hinzu kommen sechs weitere Ersatzwohnbauflächen, die allerdings nur bedingt für eine Wohnbebauung geeignet sind, “ so SGD Nord-Präsident-Treis.

Für neun weitere Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr und zwei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau werden derzeit weitere Ersatzflächen von der AG Wiederaufbau auf die Machbarkeit hin überprüft. Die Einleitung der Prüfung potenzieller Ersatzwohnbauflächen in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die aktuell von der Stadtverwaltung gemeldet worden sind, steht unmittelbar bevor.

„Es ist eines unserer vorrangigen Ziele, unseren betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen adäquaten Ersatz für ihr Grundstück anzubieten und ihnen damit zu ermöglichen, in unserer Heimat, unserem schönen Kreis Ahrweiler, wohnen zu bleiben. Natürlich geht es vielen Menschen nicht schnell genug, denn sie möchten Stück für Stück und das so schnell wie möglich, in ihr gewohntes Leben zurückkehren. Aber die Arbeit der Arbeitsgruppe ‚Wiederaufbau‘ hat in kurzer Zeit Enormes geleistet“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL.

Die bei der SGD Nord eingerichtete AG Wiederaufbau unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen. Konkret geht es darum, die Machbarkeit der von den Kommunen gemeldeten Flächen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen wie etwa der Raumordnung, dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft, der Forstwirtschaft oder der Archäologie in einem beschleunigten Verfahren zu prüfen.

Durch die Flutkatstrophe wurden zahlreiche Wohngebäude zerstört. Ein Wiederaufbau ist in vielen Fällen nicht mehr möglich oder wegen der Hochwasserrisiken von den Eigentümern nicht mehr gewollt, Baulücken und sonstige Baulandreserven an anderer Stelle liegen jetzt häufig im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Ahr und sind deshalb nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen bebaubar.

Über die Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“:

Nach der verheerenden Flutkatastrophe unterstützt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) als Obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Ahrweiler den Wiederaufbau im Ahrtal insbesondere in Bezug auf das Thema Bauleitplanung. Mit der eigens dafür gegründeten Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ werden komplexe Aufgaben fachübergreifend und gebündelt sowie möglichst pragmatisch und zeitnah abgearbeitet. Die „AG Wiederaufbau“ berät betroffene Gemeinden und Verbandsgemeindeverwaltungen und hat dafür die folgenden zentralen Kontaktmöglichkeiten geschaffen: Telefonnummer: 0261 – 120 – 8005 oder Email: ahrtal@sgdnord.rlp.de

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Warum die Caritas auf langfristige und nachrangige Hochwasser-Hilfe setzt

Region/Trier – Langfristig und nachrangig: Diese beiden Worte fallen immer wieder, wenn die Caritas von Fluthilfe spricht. Doch was ist damit genau gemeint? „Wir beginnen, wenn das Blaulicht weg ist.“ So umschreibt Mario Götz seine Arbeit. Seit 20 Jahren arbeitet er beim Diözesan-Caritasverband (DiCV) Passau in unterschiedlichen Bereichen, aber es wird schnell klar, welches sein liebstes Arbeitsfeld ist: die Fluthilfe. So war er 2013 aktiv, als Donau und Inn mit der Ilz über die Ufer getreten waren und rund 2.500 Haushalte teils unbewohnbar gemacht hatten. Bei seinem Einsatz 2016 sei die Lage eher mit der Hochwasser-Katastrophe vom Juli 2021 vergleichbar gewesen: Eine Gewitterzelle hatte zu einem sogenannten Sturzflutereignis geführt; allein im Landkreis Rottal-Inn waren rund 5.000 Haushalte betroffen.

„Mit Abstand die vielfältigste Stelle“ sei die Fluthilfe gewesen, sagt auch Michalina Jonderko. Genau zum Zeitpunkt des Elbe-Hochwassers 2013 wechselte sie als Hochwasserkoordinatorin zur Caritas nach Leipzig ins Bistum Dresden-Meißen. In Grimma südöstlich von Leipzig, wo die in die Elbe mündende Mulde zusammen mit vielen kleinen Nebenflüssen zum Hochwassergebiet wurde, betreute sie über zwei Jahre lang rund 150 Haushalte. Seit 2015 arbeitet sie als sozialpastorale Mitarbeiterin im Bistum Trier und seit Juli auch ehrenamtlich in der Hochwasserhilfe für den DiCV Trier und den Caritasverband im Ahrtal.

Was im Fachjargon „aufsuchende Sozialarbeit“ heißt, bedeutet konkret: „Vor Ort sein, einfach da sein“, erklärt Jonderko. Wie eine Fall-Managerin müsse sie viele Aspekte auf dem Schirm haben, verschiedene Bereiche „vor- und mitdenken“. Denn in der Regel standen sie und ihr Passauer Kollege vor Menschen, die (fast) alles verloren hatten. Deshalb sei es auch wichtig, für Klarheit zu sorgen, betont Götz: „Der Klient hat so viele Fragen, er steht vor Entscheidungen als ‚Bauherr wider Willen‘. Er ist vielleicht durch erste Erfahrungen vor den Kopf gestoßen, weil Hilfsaktionen nicht hinhauen; er weiß nicht, wie viel Geld er bekommen wird.“ Götz und Jonderko betonen, dass die Arbeit der Caritas da ansetzt, wo staatliche Hilfen enden – nachrangige Hilfe eben, langfristig angelegt. Und da hatten manche Menschen in Sachsen durchaus schlechte Erfahrungen gemacht: Bereits 2002 hatte es ein schreckliches Hochwasser an der Elbe gegeben. Doch weil staatliche Hilfsgelder teils falsch verwendet wurden und dann zurückgezahlt werden mussten und auch weil es Missbrauch mit Hilfsgeldern gab, registrierte Jonderko eine Zurückhaltung gegenüber staatlicher, aber auch karitativer Unterstützung. Doch die „breit aufgestellte Hilfe“ der Caritas konnte 2013 letztlich doch überzeugen. „Aus den Erfahrungen von 2002 hatte die Caritas in Grimma das Christophorus-Büro aufgebaut, in der diverse Fachdienste vertreten waren.“

Aber was passiert mit den Spenden, die die Caritas damals wie heute sehr großzügig von vielen tausenden Menschen erhielt? „Im Grunde genommen erhalten wir unseren Auftrag von den Spenderinnen und Spendern, die uns ihr Geld zur Verfügung stellen“, erklärt Götz mit einem Beispiel: „Da ist jemand, dessen Haus stark zerstört ist, der alles verloren hat. Der Staat zahlt 80 Prozent der Wiederaufbaukosten, die restlichen 20 Prozent muss der Betroffene als Eigenanteil selbst aufbringen. Und oft mangelt es dann an den 20 Prozent – hier können wir dann helfen. Dazu müssen wir solvent sein.“ Wobei das Geld meist nicht das erste Thema gewesen sei, wenn die Caritas-Leute zu den Flutopfern kamen: „Fotos anzuschauen oder einfach zuzuhören war erstmal viel wichtiger!“, sagt Götz. Das bestätigt Jonderko: Von den 150 Haushalten, die sie in zwei Jahren betreute, hatten letztendlich 33 die Wiederaufbauhilfe für das Wohngebäude erhalten. Nicht in jedem Fall habe eine finanzielle Bedürftigkeit vorgelegen. Für viele sei anderes wichtiger gewesen und die finanzielle Unterstützung nur ein Aspekt unter vielen. „Oft war es schon gut, dass wir einfach sagen konnten: Es ist okay, überfordert zu sein.“ Jonderko hat Menschen zu Ämtern begleitet, psychosoziale Begleitung vermittelt oder auch eine Baufachberatung. Selten habe sie eine so große Wirksamkeit von Hilfe erlebt, „gemeinsam mit den Menschen“, erinnert sie sich. Dabei will sie Misserfolge nicht ausblenden. Sie habe auch immer Verständnis gehabt, wenn Menschen aufgrund ihrer Vorerfahrungen misstrauisch waren. Niemandem soll etwas aufgezwungen werden: „Die Menschen haben ja Wahlfreiheit, auch was den Umfang oder die Art der Unterstützung angeht.“

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Zehn Jahre Arabellion: Welche Rolle spielt die EU? – Online-Diskussion am Dienstag 16. November

Aachen – 2011 ging von vielen arabischen Staaten der Ruf nach Freiheit aus, der laut und deutlich bis nach Europa zu hören war. Die Macht von Herrschern wie Hosni Mubarak in Ägypten war in der EU und im ganzen Westen viele Jahre wohlgelittenen. Aber diese Herrschaft endete unter dem Eindruck von Massenprotesten. Ganz Europa verfolgte den so genannten „Arabischen Frühling“ in den Medien, welcher an vielen Stellen blutig niedergeschlagen wurde. Nur Tunesien schien nach der „Jasminrevolution“ der EU Anlass zur Hoffnung zu geben, wird aber aktuell von einer sich zuspitzenden politischen und wirtschaftlichen Krise sowie sozialen Unruhen erschüttert.

Sind fast alle Hoffnungen auf Freiheit und Demokratie in der arabischen Welt buchstäblich versandet? Was hat Europa, das jahrelang Diktatoren hofiert hat, damit zu tun? Bei ‚Europa am Dienstag‘ wird dieses Mal mit Prof. Dr. Hanan Badr diskutiert, vor welchen Herausforderungen die arabischen Staaten stehen und welche Rolle dabei die EU spielt. Sie arbeitete an der Gulf University of Kuwait und ist jetzt an der Uni Salzburg tätig. Als Mitglied der Arab German Young Academy of Sciences and Humanities reist sie regelmäßig nach Kairo und ist eine Kennerin der Umbrüche in der arabischen Welt. Der Politologe Siebo Janssen gibt darüber hinaus einen Überblick, was aus dem einst so hoffnungsvollen Arabischen Frühling geworden ist.

Bei der Online-Diskussion können die Gäste ihre Fragen und Kommentare per Tastatur eingeben und der Moderator Jochen Leyhe wird die Fragen aufgreifen. Los geht es am Dienstag, 16. November um 19 Uhr. Die Anmeldung für die kostenlose Veranstaltung erfolgt auf der Website von ‚Europa am Dienstag‘ unter www.europa-dienstag.de .

Zugleich ist die Veranstaltung Teil der Konferenz zur Zukunft Europas. Die Ergebnisse werden protokolliert und in die entsprechende Plattform eingegeben. Die Gäste können dort nach der Veranstaltung weitere Kommentare und Anregungen eintragen.

Die Veranstaltungsreihe ‚Europa am Dienstag‘ wird zusammen durchgeführt vom Informationszentrum EUROPE DIRECT, dem Europäischen Klassenzimmer der Route Charlemagne und der Bischöflichen Akademie Aachen.

Direkter Link zur Anmeldung: https://ogy.de/Arabellion

Facebook: https://www.facebook.com/events/312112473661868

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Spendengelder – Kreis Ahrweiler zahlt neun Millionen Euro an betroffene Kommunen

Ahrweiler – Mehr als 16.705 Anträge auf Soforthilfe abschließend bearbeitet. Der Kreis- und Umweltausschuss wurde in seiner jüngsten Sitzung über den aktuellen Stand zur Soforthilfe des Kreises Ahrweiler informiert. Zudem wurde die Auszahlung von rund neun Millionen Euro Spendengeldern des Landes Rheinland-Pfalz an die vier am stärksten von der Flutkatastrophe betroffenen Kommunen beschlossen.

„Wir sind noch immer überwältigt von der nach wie vor anhaltenden Spendenbereitschaft. Das ist für alle Betroffenen ein wichtiges Signal und ein Baustein, um den Blick nach vorne zu richten“, so der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL.

Auf dem Spendenkonto des Kreises sind bislang rund 33,56 Millionen Euro von Privatpersonen, Vereinen, Firmen, anderen Kommunen und weiteren Spendern eingegangen (Stand 09.11.2021). Hinzu kommen die Gelder des Spendenkontos des Landes, die sich auf 11,28 Millionen Euro belaufen. Insgesamt sind somit circa 44,84 Millionen Euro an Spenden zusammengekommen. Von den 16.705 bis zur Antragsfrist eingegangenen Anträgen auf Soforthilfe sind bereits 99,9 Prozent abschließend bearbeitet und somit mehr als 34,37 Millionen Euro ausgezahlt. Hierin enthalten ist auch die zweite Auszahlungsrunde je registrierter und berechtigter Privathaushalt in Höhe von je 1200 Euro.

Nach der Unwetterkatastrophe hatte auch das Land ein Spendenkonto eingerichtet und zu Geldspenden für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufgerufen. Die eingegangenen Spenden wurden gemäß einer Quote, die sich an der Zahl der Betroffenen orientiert, an die jeweiligen Gebietskörperschaften verteilt. Der Anteil des Kreises Ahrweiler von rund 11,28 Millionen Euro wurde bislang dafür verwendet, die Soforthilfe des Kreises aufzustocken. Nach Bearbeitung aller Soforthilfe-Anträge werden jedoch Spendengelder übrigbleiben. Daher können bereits jetzt neun Millionen Euro an die Verbandsgemeinden Adenau (eine Million Euro) und Altenahr (3,5 Millionen Euro) sowie die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler (3,5 Millionen Euro) und Sinzig (eine Million Euro) verteilt werden. Die Kommunen können diese Gelder nach eigenem Ermessen für Projekte, Initiativen und Vereine, deren Arbeit unmittelbar den von der Katastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt, einsetzen.