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Ausübung des Sports darf nicht untersagt werden

Region/Mainz – 28. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht 2G-Regelungen für den Sportbetrieb im Innenbereich vor. Bund und Länder haben ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, das insbesondere mit Blick auf die steigende Hospitalisierungsinzidenz und die Auslastung der Intensivstationen der Krankenhäuser schärfere Corona-Maßnahmen vorsieht. Die weitreichenden Beschlüsse werden nun umgehend auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt. So tritt ab Mittwoch, 24. November, die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) in Kraft.

Auch der Sport im Innenbereich ist von den strengeren Maßnahmen betroffen, die insbesondere die 2G-Regelungen ab einer Hospitalisierungsrate von 3,0 betreffen. Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz begrüßt die Entscheidung insbesondere den Kindern und Jugendlichen durch die Gleichstellung mit geimpften und genesenen Personen den Zugang zur sportlichen Betätigung zu gewähren und keinen weiteren Lockdown für diese Personengruppe auszurufen. Für die 12 bis 17-Jährigen gilt die 3G-Regel – wenn zu den obligatorischen zwei Tests pro Woche in der Schule noch ein dritter, aktueller Selbsttest für das gemeinsame Sporttreiben im Innenbereich vorliegt. Kinder bis 12 Jahre und drei Monate werden weiterhin immunisierten Personen gleichgestellt und sind frei von jedweden Beschränkungen.

„Sport und Bewegung tragen maßgeblich zur Gesunderhaltung der Bevölkerung bei“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Eine zweite pauschale Schließung von Spiel- und Sportstätten wäre daher ein falsches Zeichen gewesen – insbesondere für unsere Kinder und Jugendlichen. Die großzügigeren Regelungen für diese in besonderem Maße von der Pandemie betroffene Altersklasse begrüßen wir daher sehr.“ Damit stellt die Verordnung die Möglichkeiten des Sporttreibens für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der späten Impfempfehlung der STIKO noch die geringste Impfquote aufweisen, nicht nur im Freien, sondern auch im Innenbereich sicher. Die 3G-Regel und der damit einhergehende zusätzliche Selbsttest für nicht geimpfte Jugendliche sind aus Sicht des Hauptgeschäftsführers des Landessportbundes, Christof Palm, der aktuellen Situation „absolut angemessen“. „Und auch den Lockdown für ungeimpfte Personen, denen durch die neue Verordnung kein Zugang zum Sport im Innenbereich mehr ermöglicht wird, unterstützen wir ausdrücklich. Auch im organisierten Sport müssen wir leider den Druck auf die Ungeimpften erhöhen. Anstatt nach Impflücken zu suchen, müssen wir versuchen, die Impflücken zu schließen. Nur so werden wir es auf Dauer schaffen, dass wir in Zukunft wieder uneingeschränkt zusammen Sport treiben können“, so Palm weiter.

Für Personen ab 18 Jahren gilt: Ab dem Schwellenwert der Hospitalisierungsrate von 3,0 wird für den Sport im Innenbereich die 2G-Regelung greifen, die nur noch geimpften und genesenen Personen den Zugang zum Sportbetrieb ermöglicht. Sollte die Rate den Wert von 6,0 überschreiten, tritt die 2G-Plus-Regelung in Kraft. Dann brauchen geimpfte und genesene Personen zusätzlich einen negativen Corona-Test. „Mit Blick auf die sich aktuell verschärfende Situation auf den Intensivstationen und der nachweislich erhöhten Infektionsgefahr in Innenräumen, begrüßen wir die neuen Regelungen für den Sport im Innenbereich“, sagt LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Der Sport hat von Beginn an seinen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet und wird dies im Sinne seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung auch weiter tun.“ Ab einem Wert von 9,0 kann die Landesregierung noch schärfere Maßnahmen verhängen. Es wird dabei keine Unterscheidung nach Versorgungsgebieten oder Regionen geben, es gilt grundsätzlich nur die landesweite Hospitalisierungsrate, die nun maßgeblich für den Umfang der Schutzmaßnahmen ist. Im Außenbereich sieht das Infektionsschutzgesetz keine strengeren Regelungen für den Sport vor, sodass hier keine weiteren Einschränkungen gegenüber den aktuell geltenden Bestimmungen in Kraft treten werden.

Der Fokus des organisierten Sports liegt nicht erst jetzt, sondern von Beginn an auf den Kindern und Jugendlichen. Deshalb setzt der organisierte Sport unter Federführung der Sportjugenden in Rheinland-Pfalz seine Impfkampagne mit Impfbussen-Terminen bei rheinland-pfälzischen Sportvereinen weiter fort. Bei über 20 Terminen konnten bereits tausende Impfungen durchgeführt werden, damit konnte insbesondere der Personengruppe der 12- bis 17-Jährigen ein unkompliziertes Impfangebot gemacht werden. In den nächsten Wochen folgen weitere Termine. Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz appelliert sehr deutlich an die Eltern der Jugendlichen. „Lasst eure Kinder impfen; es ist nicht nur der einzige Weg aus der Pandemie, auch wird es nur so möglich sein, dass sie auch in Zukunft bei steigenden Zahlen weiter Sport in ihren Sportvereinen treiben können“, sagt die Präsidentin des Sportbundes Rheinland, Monika Sauer.

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Positiv Getestete und Erkrankte werden durch Gesundheitsamt Wittlich nicht mehr kontaktiert

Wittlich – Seit Wochen gibt es täglich neue Rekordmeldungen bei den Corona-Infektionszahlen. Bis jetzt konnten die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in Wittlich alle Erkrankten und deren Kontaktpersonen individuell beraten und testen.

Aufgrund der zahlreichen neuen Fälle sind die personellen Ressourcen zurzeit jedoch erschöpft. Das Gesundheitsamt Bernkastel-Wittlich kann daher die positiv Getesteten und Erkrankten nicht mehr kontaktieren. Diese Personen müssen sich gemäß der Absonderungsverordnung in häusliche Quarantäne begeben und selbständig ihre Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen informieren. Auch diese Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen müssen sich dann selbständig in Quarantäne begeben, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Quarantäne erfolgt dann in der Regel für 14 Tage für Positive beziehungsweise 10 Tage für Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen. Ausführliche Antworten finden Betroffene auf der Internetseite des Landes https://corona.rlp.de/de/service/faqs/. Auf der Internetseite des Landkreises www.Corona.Bernkastel-Wittlich.de ist unter Erkrankte/Tests ebenfalls ein Merkblatt aufrufbar.

Das Gesundheitsamt bittet zudem alle positiv Getesteten und an Corona Erkrankten, die im Gesundheits- oder Pflegebereich tätig sind, sich an ihre Arbeitgeber zu wenden. Diese werden dann das Fallgeschehen mit dem Gesundheitsamt besprechen.

Das Testangebot des Landkreises ist eine freiwillige Aufgabe, die das Gesundheitsamt neben den zahlreichen anderen Tätigkeiten in der Bewältigung der Corona-Pandemie zusätzlich übernommen hat. Diese Teststelle ist die einzige kommunal betriebene Einrichtung dieser Art und Größe in Rheinland-Pfalz. Die Teststation des Landkreises in Wittlich steht ab sofort jedoch nur noch für Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen wie beispielsweise Kitas, Schulen oder Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Ab dem 1. Dezember 2021 kann die Station auch keine Personen mit Überweisungen von Ärzten zur Testung annehmen. Bürgertests, Tests für Selbstzahler usw. können ebenfalls nicht mehr an der Teststation des Landkreises durchgeführt werden. Teststellen in der Region finden die Bürger auf der Internetseite des Landes (https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/). Erkrankte mit entsprechenden Symptomen sollen sich an ihren Hausarzt wenden.

Auf Grund des hohen Infektionsgeschehens kann die Hotline des Gesundheitsamts derzeit nicht betrieben werden. Daher verweist das Gesundheitsamt nochmals auf die Antworten der Landesregierung zu den häufig gestellten Fragen unter https://corona.rlp.de/de/service/faqs/.

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bedauert diese Schritte sehr und bittet die Bürgerinnen und Bürger von Anrufen oder Mails abzusehen, da dies nur weitere Kapazitäten binden würde. Das Gesundheitsamt appelliert noch einmal an alle bisher ungeimpften Bürgerinnen und Bürger sich impfen zu lassen. Dies sei nach wie vor der wirksamste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen.

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Neue Coronaschutz-Verordnung ab heute Mittwoch 24. November 2021

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab dem heutigen Mittwoch, 24. November 2021 damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die im gesamten Freizeitbereich das ansteigende Infektionsgeschehen einbremsen sollen. Hier gelten künftig umfassende und flächendeckende 2G-Regelungen für den Zugang bzw. 2G-plus-Regelungen für Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen wie etwa Clubs, Tanzveranstaltungen und Karnevalsveranstaltungen. Zudem gelten weitgehende 3G-Regelungen etwa bei Messen und Kongressen, nicht freizeitorientierten Versammlungen in Innenräumen und standesamtlichen Trauungen.

„Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens ist besorgniserregend. Hier müssen wir gegensteuern. Wir setzen bewusst konsequent auf die 2G-Regel, weil nicht geimpfte Menschen viel stärker von einem schweren Verlauf der Erkrankung bedroht sind und deshalb das Gesundheitssystem viel stärker belasten. Wir wissen, dass auch Geimpfte die Infektion weitergeben können, aber ihnen droht nur in seltenen Fällen ein Krankenhausaufenthalt oder gar eine Intensivbehandlung. Deshalb bleibt für sie nach wie vor weitgehende Normalität möglich. Zugleich lautet nochmals mein dringender Appell an alle, die das bisher noch nicht getan haben: Lassen Sie sich impfen! Das schützt nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das Leben anderer. Und umso schneller können wir alle zur Normalität zurückkehren“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Zentrales Anliegen der Landesregierung ist es daher, die Impfkampagne voranzutreiben. Insgesamt sind über 71 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt auch für diese Menschen von Bedeutung. Daher gilt in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, ist es auch im Außenbereich Pflicht.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 21. Dezember 2021.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).

2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen

Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

Ergänzung der 3G-Regelungen

Im Bereich von nicht freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt. Demnach ist der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern gilt weiterhin eine Kapazitätsbegrenzung: Hier darf bei Veranstaltungen mit Steh- oder Sitzplätzen die über 5.000 Zuschauende hinausgehende Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden; bei Veranstaltungen im Freien gilt dies nur für die Stehplätze. Die Einhaltung und Kontrolle von Maskenpflichten ist sicherzustellen.

Kontrolle und Überprüfung der aufgestellten Regelungen

Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Bei Missachtung zentraler Regeln sind die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht zu informieren, um die Zuverlässigkeit der Betreiber überprüfen zu können.

Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Weitergehende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsinzidenz und regionalem Infektionsgeschehen

Besonderem regionalen Infektionsgeschehen oder einer hohen Belastung der regionalen Krankenhäuser können die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Maßnahmen entgegenwirken. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beim Überschreiten einer Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der in Bezug auf Covid-19 in ein Krankenhaus aufgenommene Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von sechs weitergehende Schutzmaßnahmen nötig werden. Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter drei, werden Schutzmaßnahmen dagegen wieder zurückgenommen.

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Aachen leuchtet am 25. November wieder orange

Aachen – Aachen sagt nein zu Gewalt an Frauen. Aachen leuchtet am 25. November wieder orange, um das Thema „Gewalt gegen Frauen“ ins Bewusstsein zu rücken. Und der Zonta-Club Aachen ruft auch in diesem Jahr zur Mitwirkung an der weltweiten Aktion „Orange the world“ auf. Zentrale Aachener Gebäude wie das Rathaus, der Elisenbrunnen, die Citykirche, die Domschatzkammer werden an diesem Tag orange leuchten.

Häusliche Gewalt im Fokus

Gewalt gegen Frauen ist häufig häusliche Gewalt, die während der Corona-Pandemie stärker in den Fokus gerückt ist. Gleichzeitig verzeichnet die aktuelle Statistik auch steigende Fallzahlen. Elisabeth Auchter-Mainz, Präsidentin des Aachener Zonta Clubs und Opferschutzbeauftragte NRW, stellt alarmierende Zahlen aus der Kriminalstatistik vor: „In Deutschland stirbt nach wie vor jeden zweiten bis dritten Tag eine Frau an den Folgen häuslicher Gewalt. Im letzten Jahr gab es in NRW 29.155 Fälle von häuslicher Gewalt – das sind 7.7 Prozent mehr registrierte Fälle als 2019. Die Zahl der Tötungen, der sexuellen Nötigung und Vergewaltigungen sind angestiegen. Das sind alarmierende Zahlen. Wir dürfen hier nicht lockerlassen“.

„Häufig werden diese Gewalttaten und „Femizide“, und nichts anderes sind Morde an Frauen innerhalb von Partnerschaften, als Beziehungstat oder Familientragödie verharmlosend dargestellt. Wir müssen die Gewaltdelikte gegen Frauen beim Namen nennen und gemeinsam gegen die Strukturen arbeiten, die Gewalt entstehen lassen,“ fordert Sabine Bausch, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aachen.

Zur Info: Aktuell werden in der deutschen Rechtsprechung Tötungsdelikte, die nach einer Trennung an der (Ex-)Partnerin begangen werden, mitunter nicht als Mord gewertet, wenn die Trennung vom Opfer ausging und der Täter die Frau nicht verlieren wollte. Dies widerspricht der Istanbul-Konvention.

Petition zur Umsetzung der Istanbul Konvention

Mit einem dringenden Appell an die neue Bundesregierung startet die Union deutscher Zonta Clubs ihre diesjährigen bundesweiten Aktionen anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November mit einer Petition. Diese fordert eine ressortübergreifende, staatliche Koordination zur konsequenten Umsetzung der Istanbul Konvention. Damit reagiert Zonta auch auf Erfahrungen von häuslicher Gewalt Betroffener, die auf gefährliche Lücken in der Anwendung des rechtsverbindlichen Regelwerks hinweisen. Walburga Haueis-Liegl, Zonta-Club Aachen, wirbt für die Unterzeichnung der Petition: „Schließen Sie sich unserem Appell an, indem Sie die Petition unterstützen. Wir benötigen eine koordinierte Gewaltschutzstrategie, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.“

Die Aktion „Orange your City“ am 25. November in Aachen wird in enger Zusammenarbeit von Sabine Bausch, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Aachen, sowie von Elisabeth Auchter-Mainz und Walburga Haueis-Liegl vom Zonta Club Aachen organisiert.

Geplant war am Abend des 25. November eine Veranstaltung im Krönungssaal des Aachener Rathauses mit hochrangigen Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, die nun wegen der aktuellen Situation abgesagt wird. „Die Stadt Aachen muss hier mit gutem Vorbild vorangehen. Nicht absolut notwendige Veranstaltungen können aufgrund der sich zuspitzenden Coronalage nicht durchgeführt werden. Wir bedauern die Absage sehr, aber sind zuversichtlich, dass wir im kommenden Jahr eine ähnliche Veranstaltung wiederholen können,“ so Sibylle Keupen, Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen.

Appell zum Mitmachen

Umso eindringlicher der Appel zum Mitmachen bei der Aktion „Orange your City“. Jedes Jahr machen mehr Geschäfte und Einrichtungen mit; auch die Stadtteilbüros in Aachen-Ost/ Rothe Erde, Kullen und Kronenberg, Preuswald, sowie Forst/Driescher Hof sind wieder mit dabei und schließen sich dem Aufruf an. Sie werden ihre Eingangsbereiche an diesem Tag ebenfalls orange beleuchten und entsprechendes Infomaterial ausgeben. „Je mehr Menschen mitmachen, desto stärker das Signal! Daher bieten wir für Ihre Einrichtung, Ihr Geschäft oder Ihr Zuhause im jeweiligen Stadtteilbüro orangefarbenes Transparentpapier zur Verwendung an den eigenen Fenstern an. Sie können das Papier kostenlos in unseren Stadtteilbüros abholen,“ ermutigt Myriam Rawak, Teamleiterin des städtischen Quartiersmanagements.

Auch die Aachener Beratungsinstitutionen schließen sich der Kampagne „Orange your City“ an, um auf das Recht auf ein gewaltfreies Leben aufmerksam zu machen und die politisch Verantwortlichen aufzufordern, diesem wichtigen Themenfeld mehr Bedeutung zuzumessen:

Hülya Gökgöz-Corsten, SKF Aachen: „Durch die Aktion „Orange your City“ unterstützen der Zonta-Club Aachen und das Gleichstellungsbüro der Stadt Aachen unsere Arbeit und setzen somit ein Zeichen, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder keine Privatangelegenheit sein darf.“

Angelika Gey, Frauen helfen Frauen e.V.: „Physische und psychische Gewalt in Beziehungen verletzt die Betroffenen in ihren ganz grundlegenden Rechten und Bedürfnissen. Das eigene Zuhause, wo Menschen Geborgenheit, Ruhe und Schutz finden sollten, ist für Frauen weltweit der gefährlichste Ort überhaupt.“

Agnes Zilligen, Geschäftsführerin RückHalt e.V. – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt weist auf die finanzielle Ausstattung von Beratung hin: „Es braucht deutlich mehr öffentliche Finanzierung, damit die Hilfe und Unterstützung für von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen all denen zugutekommen kann, die sie benötigen!“

Renate Wallraff, Diakonie, ergänzt: „Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen sollen einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz erhalten, gleichgültig von ihrer finanziellen und aufenthaltsrechtlichen Situation.“

Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen kennt die Problematik der Beratungsinstitutionen noch aus ihrer Zeit als Vorsitzende des Frauennetzwerks Städteregion Aachen: „Beratungseinrichtungen benötigen weiterhin bedarfsgerechte strukturelle Unterstützung, um hier vor Ort von Gewalt betroffenen Personen helfen zu können. Prävention und Gewaltschutz müssen gut abgestimmt ineinandergreifen.“

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Landesverband für Friseure im Rheinland kritisiert drohende 2G+-Regelung

Prüm/Region – Die Kundschaft bleibt schon aus – 2G-Plus Regelung darf nicht kommen. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch hat gestern die Änderungen für die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vorgestellt. Ab dem kommenden Mittwoch dürfen aufgrund der überschrittenen Hospitalisierungsquote von über 3 nur noch geimpfte und genesene Kunden zum Friseur. Diese Regelung trifft das Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz erneut sehr hart.

„Friseurtermine werden bereits abgesagt, ob geimpft oder ungeimpft. Die Menschen sind verunsichert und bleiben dem Haareschneiden fern. Friseurinnen und Friseure arbeiten seit März 2020 unter erschwerten Bedingungen. Die bereits seit Wochen bestehende Testpflicht für Kunden beeinträchtigt bereits die Arbeit. Jetzt kommt ab Mittwoch die 2G Regelung. Eine weitere Erschwernis zu 2G Plus würde die Friseurbetriebe in Existenznot bringen. Die Friseurbetriebe haben ihre Rücklagen in den 16 Wochen Corona-Lockdown aufgebraucht und haben sich noch lange nicht von dieser schweren Zeit erholt“, erklärt Landesinnungsmeister Guido Wirtz.

In den Friseursalons wird ein strenges und erfolgreiches Hygienekonzept praktiziert, welches sich an dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft ausrichtet und unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Landesverordnungen einen sicheren Salonbesuch ermöglicht. Erfolgreich ist das Hygienekonzept deshalb, da nachweislich lediglich 155 meldepflichtige Verdachtshinweise einer Covid-19-Erkrankung bei der Berufsgenossenschaft gemeldet wurden. Davon sind 40 Fälle als Berufskrankheit anerkannt worden. – Und das bei über 700.000 täglichen Kundenkontakten in 80.000 Friseurbetriebsstätten mit ca. 240.000 Beschäftigten in ganz Deutschland.

„Wir fordern die rheinland-pfälzische Landesregierung dazu auf, mit Augenmaß und Vernunft zu verfahren. Die 2G-Regelung ist vielleicht gerade noch zu verkraften. Die 2G-Plus Regelung darf nicht kommen. Dies käme einem Berufsverbot der Salons gleich. Infektionsherde sind woanders zu finden, nicht in den Friseur- und Kosmetiksalons von Rheinland-Pfalz“, fasst Wirtz seine Position zusammen. Die Kundschaft wird aber nicht warten bis die Pandemie vorüber ist. 2G-Plus wird die Abwanderung der Kundinnen und Kunden in unseriös und nicht pandemie-gerecht geführte Etablissements beschleunigen. Dort bekommen sie ihren Haarschnitt, dann aber ohne Hygienekonzept und Nachvollziehbarkeit. Diese Maßnahmen befeuern die Schwarzarbeit und tragen daher nicht zur Pandemiebekämpfung bei. Dass es auch anders geht zeigt das Beispiel der Corona-Bekämpfungsverordnung in Hessen. Hier sind die Friseure von 2G und 2G+ ausgenommen, da hier das Friseurhandwerk zur Grundversorgung der Bevölkerung zählt. In Hessen gilt im Friseurhandwerk auch weiterhin die 3G-Regelung.

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Resolution der Vertreter-Versammlung der Landes-Apotheker-Kammer Rheinland-Pfalz vom 20.11.2021

Region/Mainz – Die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz forderte auf ihrer Sitzung vom 20. November 2021 den Bundesgesundheitsminister auf, die Einführung der Höchstbestellmengen von Biontech-Impfstoff zurückzunehmen.

Begründung:

Die besondere Kurzfristigkeit dieser Maßnahme, sowie die zu befürchtende mangelnde Akzeptanz seitens der zu impfenden Menschen als auch der impfenden Ärzteschaft in Deutschland gefährden unnötig den Erfolg der Impfkampagne. Die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz sieht dadurch die überaus notwendige Steigerung der Corona-Impfrate gefährdet.

Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ist die öffentlich-rechtliche Berufsstands-vertretung der ca. 3.650 Apothekerinnen und Apotheker in Rheinland-Pfalz, die gesetzliche Mitglieder der Kammer sind. Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und unterliegt der Rechtsaufsicht des Staates. Die Landesapotheker-kammer Rheinland-Pfalz versteht sich als Dienstleistungsorganisation, die einerseits bei den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens mitwirkt und andererseits die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Staat und Gesellschaft wahrnimmt.

Die Vertreterversammlung ist das höchste Beschlussorgan der Kammer und setzt sich aus 63 gewählten Vertreterinnen und Vertretern zusammen.

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Landkreis Mayen-Koblenz siegt bei MINT-Förder-Wettbewerb

Region/Mayen-Koblenz – Junge Menschen für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik zu begeistern – das ist eines der großen Zukunftsthemen, da gerade Kenntnisse in diesen Bereichen in vielen Berufen von immer größerer Bedeutung sind. Um diese Entwicklung auch in Mayen-Koblenz verstärkt voranzutreiben, hatte sich der Landkreis beim MINT-Förderwettbewerb des Landes Rheinland-Pfalz beworben und wurde nun als MINT-Region ausgezeichnet. Mit einer Förderung von 30.000 Euro können in den nächsten zwei Jahren gezielte Projekte in MYK angestoßen um umgesetzt werden.

„Schon heute arbeitet jeder fünfte Beschäftigte in Mayen-Koblenz im MINT-Sektor, Tendenz steigend. Gleichzeitig werden die vorhandenen Fachkräfte immer älter. Kurz gesagt: MINT-Fachkräfte sind Mangelware. Deshalb freuen wir uns sehr, dass Mayen-Koblenz als Projekt-Region ausgewählt wurde“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig. Gemeinsam mit regionalen Kooperationspartnern wie Kommunen, Schulen, Hochschulen, Wirtschaftspartnerpartnern sowie weiteren MINT-Akteuren nimmt der Landkreis nun seine Arbeit auf. „Ziel unserer Arbeit ist es unter anderem, Karriere- und Berufschancen in diesem Bereich aufzuzeigen und bereits eine Frühförderung für MINT-Berufe sicherstellen“, erläutert Henning Schröder, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein. Als Beispiele dafür nennt Schröder eine bessere Abstimmung schulischer MINT-Bildung mit außerschulischen Angeboten. Auch eine Förderung junger Menschen soll, sowohl in der Breite als auch gezielt als Talentförderung, ins Auge gefasst werden. „Darüber hinaus müssen wir auch an vermeintlich kleine Stellschrauben drehen. Zum Beispiel braucht nicht jede Schule einen  eigenen Experimentier-Raum. Ein gutes Buchungssystem ermöglicht vielen Gruppen einen freien Zugang zu Räumlichkeiten, die ansonsten nicht ausgelastet wären“, sagt Henning Schröder. Und auch das öffentliche Verständnis für die große Bedeutung dieses Sektors und den Stellenwertes der Berufs- und Studienorientierung sei Kernaufgabe der nächsten Projektschritte.

Hintergrundinformation:

Mit dem rheinland-pfälzischen Förderwettbewerb für MINT-Regionen wurde seit 2018 die regionale Entwicklung von innovativen MINT-Netzwerken unterstützt. Die Ministerien für Bildung sowie für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und für Wissenschaft und Gesundheit richteten den Förderwettbewerb dabei jedes Jahr gemeinsam aus. Eine Jury, bestehend aus Expertinnen und Experten der drei Ministerien sowie der Landesvereinigung rheinland-pfälzischer Unternehmerverbände, der Körber Stiftung sowie des Pädagogischen Landesinstituts, war mit der Auswahl der Siegerregionen betraut.

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Medienkongress Content Convention 2021 – Dreyer & Raab: Medien müssen zeitgemäße Formate schaffen

Region/Mainz – „Die Medienwelt verändert sich rasant. Die digitale Transformation stellt alle vor große Herausforderungen und bietet gleichzeitig Riesenchancen. Das hat Auswirkungen auf die Produktion, Formate oder Bezahlmodelle. Dabei brauchen wir auch ein Denken über das rein Marktwirtschaftliche hinaus, ein Verantwortungsgefühl und ein Bewusstsein für den Wert der Medien für unsere Demokratie“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer anlässlich der Content Convention in Mainz. Der internationale Medienkongress fand dieses Jahr als hybride Veranstaltung mit rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Halle 45 in Mainz und als Livestream-Event mit zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern statt.

„Wir sind in Deutschland zu Recht stolz auf unser duales Mediensystem mit vielen privaten Anbietern und einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diesen wollen wir zukunftsfest machen. Das bedeutet auch, digitale Transformation zu ermöglichen, um auf verändertes Mediennutzungsverhalten einzugehen. Wir wollen die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule für Medienvielfalt und damit Demokratie stärken. Dazu gehören Qualität, Publikumsdialog und Beitragsakzeptanz“, so die Ministerpräsidentin. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang auch an die heute startende öffentliche Anhörung zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf www.rundfunkkommission.rlp.de.

„Vielfalt bedeutet auch, Menschen etwas zuzumuten, ihnen Dinge zu präsentieren, die sie gerade nicht hören, nicht sehen, nicht lesen wollen“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wenn unsere Medien ihrer wichtigen Rolle für die Demokratie und die Gesellschaft gerecht werden wollen, müssen sie durch zeitgemäße Formate relevant bleiben und die Menschen in jeder Generation über alle Kanäle erreichen.“

„Regeln zur Sicherstellung eindeutiger Verantwortlichkeiten, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, zur Einhaltung wichtiger Standards, wie Menschenwürde, Jugend- und Verbraucherschutz, zur Sicherstellung von Angebotsvielfalt und zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht durch einzelne Gruppen – all das macht unser freiheitliches und demokratisches Mediensystem seit jeher aus“, erklärte Heike Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa und Medien in der Paneldiskussion „Streaming kills TV?“ mit ZDF-Intentant Dr. Thomas Bellut, SWR-Intentand Dr. Kai Gniffke sowie Götz Trillhaas von Snap und Sabine Frank von YouTube. Es sei wichtig, auch die neuen Akteure einzubinden und gleichzeitig zeitgemäße Entwicklungsbedingungen zu gewährleisten.

„Rheinland-Pfalz ist einer der bedeutendsten Medienstandorte in Deutschland. Die Landesregierung will kreative Medienschaffende in allen relevanten Bereichen ihres Schaffens fördern und hat deswegen gemeinsam mit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, SWR und ZDF in diesem Jahr die Medienförderung Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Der Fokus der Förderung liegt auf innovativen digitalen Formaten und umfasst audiovisuelle Werke wie Serien, Filme, Videos sowie Games“, so die Staatssekretärin. Damit investiere die Landesregierung nicht nur in Kultur- und Medienschaffende sondern auch in den Medienstandort Rheinland-Pfalz.

Die Content Convention fand bereits zum dritten Mal statt. Initiiert wird sie in Kooperation der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei mit ZDF Digital, dem ZDF und dem SWR, Google, Ubisoft, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz sowie der Hochschule Mainz. Die Vorträge und Impulse des Medienkongresses richteten sich an Produzentinnen und Produzenten, Plattformbetreiberinnen und -betreiber, Entwicklerinnen und Entwickler, Rundfunkveranstalter und Agenturen. Für Mitwirkende und Teilnehmende gab es die Möglichkeit, neue Themen, Kanäle und Produktionsansätze zu verstehen und zu erleben. Vertreten waren unter anderem Adobe, Amazon Prime, DAZN, Epic Games, Google, Instagram, Patreon, Snap, Synthesia, Vodafone sowie YouTube.

„Die Content Convention ist Plattform und Motor. Sie verbindet den starken Medienstandort Mainz, seine hochwertigen Inhalte und Produktionen, mit internationalen und globalen Playern der Medienbranche. Damit strahlt sie weit über unser Land hinaus“, sagte Staatssekretärin Heike Raab.

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#wirgegengewalt – landesweite Aktionswoche gegen Gewalt an Frauen vom 22. bis 27. November

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Scharrenbach: Hinsehen, handeln, helfen. Auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen findet vom 22. November bis 27. November 2021 die landesweite Aktionswoche gegen Gewalt an Frauen statt. Gemeinsam mit über 250 kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Verbänden und Einrichtungen der Frauenunterstützungsinfrastruktur aus 164 Kommunen rückt das Ministerium mit Veranstaltungen vor Ort und Aktionen im Netz, unter dem Hashtag #wirgegengewalt, landesweit das Thema „Gewalt an Frauen“ in den Fokus der Öffentlichkeit und informiert über Hilfsangebote.  Die Aktionswoche findet rund um den 40. Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2021 statt.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Erstmals findet in Nordrhein-Westfalen eine landesweite Aktionswoche online und offline statt, mit der wir den Scheinwerfer auf das Thema Gewalt gegen Frauen richten. Denn Gewalt gegen Frauen passiert tagtäglich im Schatten von Gesellschaft und Öffentlichkeit. Wir wollen mit der breit angelegten Kampagne jeden Winkel unseres Landes erreichen. Opfer sollen wissen, dass es für sie Schutz und Hilfe gibt und wo sie die gezielten Angebote finden können. Gewaltbetroffene Frauen sollen wissen: Sie sind nicht allein. Außerdem informieren die Beteiligten der Aktionswoche über Hilfsprogramme. Nur wenn betroffene Frauen wissen, wo sie Hilfe finden, können sie die Angebote auch nutzen.“

Mehr als jede zehnte von Gewalt betroffene Person nimmt Hilfe und Unterstützung nicht in Anspruch, weil ihr Unterstützungsangebote nicht bekannt sind. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“, die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben wurde.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik hat im Jahr 2020 für Nordrhein-Westfalen 32.705 Opfer vollendeter und versuchter Delikte der häuslichen Gewalt ausgewiesen. Darunter waren 22.905 weibliche Opfer (70,0 Prozent) und 9.800 männliche Opfer (30,0 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Opferzahl um 7,9 Prozent (2019: 30.300 Opfer). Daneben wurden 26 Fälle von Zwangsheirat verzeichnet, während die landesgeförderten Fachberatungsstellen gegen Zwangsheirat etwa 200 Fälle in diesem Zeitraum beraten haben. Nach dem Lagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Landeskriminalamtes hat es zudem 2019 in Nordrhein-Westfalen 113 erfasste Opfer im Kontext von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung gegeben. Neben offiziellen Zahlen muss jedoch von einem nicht bezifferbaren Dunkelfeld ausgegangen werden, da viele Fälle nicht zur Anzeige gelangen – insbesondere bei weiblicher Genitalverstümmelung. Laut Schätzungen der Menschenrechtsorganisation für Frauen und Mädchen Terres des Femmes aus dem Jahr 2020 sind 15.217 Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen hiervon betroffen, weitere 4.682 sind gefährdet.

Die Gewalt habe dabei viele Gesichter, erläutert Ministerin Scharrenbach: Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, aber auch Menschenhandel und weibliche Genitalverstümmelung kämen nach wie vor auch in Nordrhein-Westfalen vor und stellten schlimmste Formen der Unterdrückung dar. Die landesweite Aktionswoche sei ein wichtiges Hilfsmittel, um Schutz und Unterstützungsangebote sichtbarer zu machen, so Ministerin Scharrenbach. Das Ministerium beteiligt sich unter anderem mit einem Riesenplakat an der Hausfront. Zudem erstrahlt das Ministeriumsgebäude am 25. November 2021 in orange, als Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Die Aktionswoche wird durch die über 250 mitwirkenden kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Verbände und Einrichtungen der Frauenunterstützungsinfrastruktur durch vielfältige Veranstaltungen und Aktionen wie Fachvorträge, Kulturveranstaltungen, Diskussionsrunden und vieles mehr begleitet. Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit stellt das Ministerium den teilnehmenden Akteurinnen und Akteuren Vorlagen für digitale und Printformate zur Verfügung. Über den gesamten Zeitraum der Aktionswoche steht täglich ein anderes Thema im Mittelpunkt (22.11.: Häusliche Gewalt; 23.11.: Zwangsheirat; 24.11.: Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung von Frauen; 25.11.: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen; 26.11.: Genitalverstümmelung; 27.11.: Sexualisierte Gewalt).

Über Mitmachaktionen in den sozialen Medien können Bürgerinnen und Bürger zudem auch selbst aktiv werden und ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen setzen. Dazu zählen zum einen die Möglichkeit der Einbindung einer bereitgestellten Grafik zur Aktionswoche im eigenen Facebook-Profilbild, zum anderen über einen Vordruck für eine Hand in der Symbolfarbe zum Aktionstag: Orange. Diese kann ausgedruckt, ausgeschnitten und ins Fenster geklebt werden sowie anschließend in den sozialen Medien via Foto geteilt werden. Anleitungen zu den Aktionen gibt es auf der Webseite des Ministeriums: www.exit.nrw.

„Wir freuen uns sehr, dass so viele an der Aktionswoche mitwirken. Neben der finanziellen Unterstützung bedarf es solcher Aktionen, um die nötige Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Aktionswoche ist ein starkes Signal für einen besseren Schutz für von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen. An alle Bürgerinnen und Bürger die herzliche Bitte: Machen auch Sie mit, schauen Sie hin und zeigen Sie den Opfern, dass sie nicht alleine stehen. Allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren gilt schon jetzt mein besonderer Dank“, sagt Ministerin Scharrenbach.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat seit 2017 die finanzielle Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen entscheidend gestärkt und zukunftsfest gemacht. Zur Finanzierung von Schutz- und Beratungsangeboten für Frauen in Nordrhein-Westfalen stehen für das Haushaltsjahr 2021 rund 30,2 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 2017 ist das ein Anstieg um 7,3 Millionen Euro beziehungsweise rund 31,9 Prozent. Für die Träger von Frauenhäusern sind dafür 12.970.500 Euro bestimmt, für die Träger von Frauenberatungsstellen und spezialisierten Fachberatungsstellen 13.956.100 Euro. 3.304.600 Euro stehen zur Umsetzung weiterer Maßnahmen wie der anonymen Spurensicherung, Förderung der örtlichen Runden Tische gegen Gewalt an Frauen usw. zur Verfügung. Für die „Runden Tische gegen Gewalt“, die jährlich durch das Programm für örtliche/regionale Kooperationen gegen Gewalt an Frauen des Ministeriums gefördert werden, erhöhte sich in diesem Jahr der mögliche Förderbetrag von bis zu 12.500 Euro für Maßnahmen im Rahmen der landesweiten Aktionswoche auf bis zu 17.500 Euro. Insgesamt 38 dieser örtlichen Arbeitskreise nutzten diese Möglichkeit und nahmen eine Förderung im Rahmen der Aktionswoche von insgesamt rund 300.000 Euro in Anspruch.

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