Prüm/Region – Die Kundschaft bleibt schon aus – 2G-Plus Regelung darf nicht kommen. Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch hat gestern die Änderungen für die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vorgestellt. Ab dem kommenden Mittwoch dürfen aufgrund der überschrittenen Hospitalisierungsquote von über 3 nur noch geimpfte und genesene Kunden zum Friseur. Diese Regelung trifft das Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz erneut sehr hart.
„Friseurtermine werden bereits abgesagt, ob geimpft oder ungeimpft. Die Menschen sind verunsichert und bleiben dem Haareschneiden fern. Friseurinnen und Friseure arbeiten seit März 2020 unter erschwerten Bedingungen. Die bereits seit Wochen bestehende Testpflicht für Kunden beeinträchtigt bereits die Arbeit. Jetzt kommt ab Mittwoch die 2G Regelung. Eine weitere Erschwernis zu 2G Plus würde die Friseurbetriebe in Existenznot bringen. Die Friseurbetriebe haben ihre Rücklagen in den 16 Wochen Corona-Lockdown aufgebraucht und haben sich noch lange nicht von dieser schweren Zeit erholt“, erklärt Landesinnungsmeister Guido Wirtz.
In den Friseursalons wird ein strenges und erfolgreiches Hygienekonzept praktiziert, welches sich an dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft ausrichtet und unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Landesverordnungen einen sicheren Salonbesuch ermöglicht. Erfolgreich ist das Hygienekonzept deshalb, da nachweislich lediglich 155 meldepflichtige Verdachtshinweise einer Covid-19-Erkrankung bei der Berufsgenossenschaft gemeldet wurden. Davon sind 40 Fälle als Berufskrankheit anerkannt worden. – Und das bei über 700.000 täglichen Kundenkontakten in 80.000 Friseurbetriebsstätten mit ca. 240.000 Beschäftigten in ganz Deutschland.
„Wir fordern die rheinland-pfälzische Landesregierung dazu auf, mit Augenmaß und Vernunft zu verfahren. Die 2G-Regelung ist vielleicht gerade noch zu verkraften. Die 2G-Plus Regelung darf nicht kommen. Dies käme einem Berufsverbot der Salons gleich. Infektionsherde sind woanders zu finden, nicht in den Friseur- und Kosmetiksalons von Rheinland-Pfalz“, fasst Wirtz seine Position zusammen. Die Kundschaft wird aber nicht warten bis die Pandemie vorüber ist. 2G-Plus wird die Abwanderung der Kundinnen und Kunden in unseriös und nicht pandemie-gerecht geführte Etablissements beschleunigen. Dort bekommen sie ihren Haarschnitt, dann aber ohne Hygienekonzept und Nachvollziehbarkeit. Diese Maßnahmen befeuern die Schwarzarbeit und tragen daher nicht zur Pandemiebekämpfung bei. Dass es auch anders geht zeigt das Beispiel der Corona-Bekämpfungsverordnung in Hessen. Hier sind die Friseure von 2G und 2G+ ausgenommen, da hier das Friseurhandwerk zur Grundversorgung der Bevölkerung zählt. In Hessen gilt im Friseurhandwerk auch weiterhin die 3G-Regelung.