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AOK aktualisiert „Online-Transparenz-Karte“

Region/Eisenberg – AOK-Forderung und Transparenz –  Mindestmengen für komplizierte OPs. 57 Kliniken in Rheinland-Pfalz und 13 Kliniken im Saarland haben die Erlaubnis erhalten, in 2022 Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchzuführen. Dies sind zwei Kliniken in Rheinland-Pfalz mehr, bzw. eine Klinik weniger im Saarland als in diesem Jahr.

Die Listen geben einen detaillierten Überblick über die aktuellen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den sieben komplexen Behandlungen, für die aktuell gesetzliche Mindestmengen-Vorgaben gelten. Auf der Online-Karte der AOK können sich Nutzerinnen und Nutzer die Standorte für die einzelnen Indikationen separat anzeigen lassen. Das Spektrum reicht von 55 Klinikstandorten, die 2022 Implantationen von künstlichen Kniegelenken durchführen dürfen (2021: 53 Standorte), bis hin zu 18 Standorten für Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse (2021: 17 Standorte). Die sogenannte Mindestmengenregelung ist dabei ein Mittel zur Qualitätsverbesserung vor allem bei operativen Eingriffen: Indem Krankenhäuser sich auf die Erbringung bestimmter Leistungen spezialisieren, können sie über mehr Erfahrungen bessere Qualität erbringen.

Patientensicherheit durch Mindestmengen

„Mindestmengen dienen der Patientensicherheit, denn sie tragen dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen an Krankenhäusern mit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden“, betont Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Jedoch hätten einige Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen wegen der Absage von planbaren OPs im Pandemie-Zeitraum nicht erreicht. „Aufgrund der besonderen Situation in den letzten beiden Jahren haben viele Kliniken dennoch eine OP-Erlaubnis für 2022 erhalten“, erklärt Niemeyer.

„Zur Qualitätssteigerung im Sinne von Ergebnisqualität ist Transparenz wichtig. Die Qualitätsvorgaben haben mehr Verbindlichkeit als bisher, und über die Angabe der Fallzahlen sowie der geographischen Angebote bekommen die Menschen zusätzliche wertvolle Informationen, die ihnen bei der Entscheidung für das favorisierte Krankenhaus helfen können“, sagt Niemeyer. „Krankenhäuser, die die Mindestmengen nicht einhalten und bei denen kein Ausnahmetatbestand vorliegt, erhalten keine Vergütung für diese Eingriffe. Denn es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Menge und Qualität. Doppelstrukturen verhindern aber die Einhaltung von Mindestmengen und führen sogar zu unnötigen Eingriffen. Dies kann durch mehr Spezialisierung und Konzentration der Häuser verhindert werden.“

AOK fordert weitere Strukturvorgaben für mehr Behandlungsqualität

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hatte die Große Koalition neue Vorgaben für die Festlegung und Durchsetzung neuer Mindestmengen vorgegeben. „Diese geänderten Vorgaben führen hoffentlich dazu, dass der Gemeinsame Bundesausschuss künftig schneller neue Mindestmengen verabschiedet, die Patientinnen und Patienten vor unnötigen Komplikationen bewahren“, sagt Niemeyer.

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es bisher für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr). Ende 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Erhöhung der Mindestmengen für die Speiseröhren-OPs von 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr und für die Versorgung der Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm von 14 auf 25 Fälle pro Jahr beschlossen. „Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn die bestehenden gesetzlichen Mindestmengen sind auch im internationalen Vergleich viel zu niedrig angesetzt“, betont Niemeyer. Allerdings greifen die höheren Mindestmengen erst ab dem Jahr 2023.  In der Zwischenzeit sind noch die bisherigen Mindest-Fallzahlen Basis für die Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen.

„Wir fordern zudem die Einführung neuer Mindestmengen für weitere Behandlungen, z.B. für Operationen bei Brust- oder Darmkrebs, aber auch für Hüftprothesen-Implantationen. Es operieren immer noch zu viele Kliniken mit zu wenig Routine und zu geringen Fallzahlen“, so Niemeyer weiter.

Hintergrund:

Seit 2019 gelten neue Vorgaben für Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen. Sie mussten den Krankenkassen in ihrem Bundesland bis Juli ihre aktuellen Fallzahlen melden und eine Prognose über die OP-Zahlen im kommenden Jahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen haben diese Angaben geprüft und dann entschieden, ob sie die Prognose akzeptieren. Eine positive Prognose für 2022 konnten auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von Operationen aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht erbracht haben – wenn sie nachweisen konnten, dass die Gründe für das Nicht-Erreichen der Mindestzahlen ausgeräumt wurden. Daneben gibt es auch Krankenhäuser, die die Leistungs-Berechtigung durch die zuständige Landesbehörde erhalten haben – zum Beispiel, um eine flächendeckende medizinische Versorgung in dem jeweiligen Land zu gewährleisten. Eine positive Prognose für das Folgejahr können auch Kliniken erhalten, die die notwendige Zahl von Operationen – zum Beispiel infolge der Absage von planbaren Eingriffen in der Coronavirus-Pandemie – nicht erbracht haben. Die „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK macht für jede einzelne Klinik transparent, auf welcher Basis die Berechtigung erteilt wurde und welche Fallzahlen zuletzt erreicht wurden.

Zu den Mindestmengen-Transparenzkarten, bzw. -listen:

Mindestmengen für komplexe Operationen: AOK Gesundheitspartner

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Erster Förderantrag im Projekt „Grüne Talachse Stolberg 2030“

Stolberg – Abwärme der Industrieunternehmen nutzen. „Wir haben erkannt, dass wir etwas tun müssen. Jetzt gehen wir mit vielen kompetenten Partnern schnell voran auf dem Weg zur Versorgung unserer Unternehmen mit sicherer, preiswerter und grüner Energie. Nur so sichern wir langfristig den Wirtschaftsstandort Stolberg.“ So fasst der Stolberger Bürgermeister Patrick Haas nicht nur die Zielsetzung der „Grünen Talachse Stolberg 2030“, sondern auch die Aufbruchsstimmung zusammen, die bei der Vorstellung des ersten Projektantrags bei allen Beteiligten herrschte.

Was in 2020 als gemeinsame Vision zwischen der FH Aachen und der Kupferstadt Stolberg begann, mündet nun in einen ersten konkreten Antrag. Auf dem Weg dorthin konnten 13 Unternehmen und ein einmaliges Akteurskonsortium bestehend aus der IHK Aachen, der StädteRegion Aachen und der AGIT mbH gemeinsam mit der Umlaut SE und der FH Aachen zahlreiche Ideen kreieren und setzen somit partnerschaftlich ein klares Statement für einen prosperierenden Industriestandort der Zukunft.

Der Projektantrag ist das erste Ergebnis zahlreicher Datenerhebungen, Workshops und einer Machbarkeitsstudie, die seit Februar dieses Jahres durchführt wurden. Das Ziel der beteiligten Akteure ist der Aufbau eines Wärmenetzes entlang der Talachse. Dabei geht es primär darum, die bislang ungenutzte Abwärme der energieintensiven Unternehmen zu nutzen, denn in Stolberg herrscht ein erhebliches Abwärmepotenzial, wie Ulf Herrmann, Professor am Solar-Institut Jülich der FH Aachen, erläutert: „Die Industrie produziert bisher quasi als Abfallprodukt so viel Abwärme, dass theoretisch fast ganz Stolberg mit dieser Wärme versorgt werden könnte.“ So kann die thermische Versorgung für Temperaturen bis 90 Grad Celsius für die Industrie und die Bürgerinnen und Bürger die fossilen Energieträger ersetzen.  Das CO²-Einsparpotenzial: 71.000 Tonnen.

„Der entsprechende Förderantrag wird nun über die EWV in die Förderkulisse des Bundes für effiziente Wärmenetze eingereicht“, erläutert Wirtschaftsförderungsamtsleiter Peter Wackers das weitere Vorgehen. Helfen würde das Nahwärmenetz nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, die mit günstiger und sicherer Wärme versorgt werden können, sondern auch der Industrie, die damit ihre Wettbewerbsfähigkeit deutlich steigern können.

Auch weitere Planungen werden konkretisiert, beispielsweise die modellhafte Umstellung eines Industrieprozesses auf Wasserstoff. Damit soll der Grundstein für ein Wasserstoff-Ökosystem in der Grünen Talachse gelegt werden.

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Ein Jahr nach der Hochwasser-Katastrophe

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen und Bund haben betroffene Unternehmen mit 168 Millionen Euro unterstützt. Die Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr hat viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbständige in Nordrhein-Westfalen schwer getroffen. Beim Aufbau ist einiges schon geschafft, vieles bleibt aber noch zu tun. Mit einem umfangreichen Hilfspaket aus Soforthilfen und der Aufbauhilfe aus Bundesmitteln und dem NRW.BANK Universalkredit unterstützt die Landesregierung den zügigen und nachhaltigen Wiederaufbau in den Regionen nach Kräften.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Das Land unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer nach Kräften beim Wiederaufbau, und diese Hilfen stehen noch bis Mitte nächsten Jahres bereit. Ich empfehle allen betroffenen Unternehmen sich mit dem Aufbauprogramm auseinanderzusetzen, die Beratungsangebote der Kammern zu nutzen und im eigenen Interesse sorgfältig zu prüfen, ob und wie sie die öffentlichen Mittel für den Wiederaufbau beantragen können.“

Mehr als 7.000 Unternehmerinnen und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr die Soforthilfe, eine unbürokratische und pauschale Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro je Betriebsstätte, nach dem Hochwasser durch die Kommunen bewilligt und ausgezahlt bekommen. Diese Zahl der Unternehmen, die Soforthilfe erhalten haben, entspricht in etwa der Schätzung der Zahl von Unternehmen, die insgesamt durch die Katastrophe getroffen wurden. In dem laufenden Antragsverfahren aus dem Aufbauprogramm liegen mit Stand 1. Juli 2022 knapp 500 (genau 496) Anträge vor und damit bislang weniger Anträge als zunächst erwartet. Wie zahlreiche Gespräche mit betroffenen Unternehmen sowie mit Kammern und Verbänden zeigen, gibt es dafür mehrere Gründe. Hierzu zählen eine höhere Versicherungsquote für Elementarschäden als zunächst angenommen, aber auch noch laufende Planungen bei den Betrieben, Prüfungen und die Erstellung von Gutachten. Darüber hinaus haben Unternehmen den Aufbau nach dem Hochwasser zunächst vielfach aus eigenen Mitteln finanziert. Unternehmen, die anderweitig vorfinanziert haben, können natürlich auch im Nachgang einen Antrag auf Billigkeitsleistungen stellen. Die Antragsfrist für die Aufbauhilfe endet erst am 30. Juni 2023.

Aktuelle Zahlen aus dem Antragsverfahren

Mit Stand 1. Juli 2022 hat die NRW.BANK 400 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 115,43 Millionen Euro abschließend bewilligt. Dies entspricht einer Bewilligungsquote von 81 Prozent aller Anträge, die bisher bei der Bewilligungsstelle eingegangen sind. 87 Prozent der bewilligten Billigkeitsleistungen sind bereits an die Unternehmen ausgezahlt. Insgesamt unterstützen der Bund und das Land betroffene Unternehmen bislang mit mehr als 168 Millionen Euro. Zu den bewilligten 115 Millionen Euro der Aufbauhilfe kommen 36 Millionen Euro an Soforthilfe sowie 17 Millionen Euro als NRW.BANK-Universalkredite hinzu. Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern haben bereits mehr als 9.400 Beratungsgespräche mit den durch die Hochwasserkatastrophe geschädigten Unternehmen geführt.

Informationen für Unternehmerinnen und Unternehmer

Zur Erstberatung vor Antragstellung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer oder berufsständische Körperschaft. Wenn Ihr Unternehmen keiner Kammer oder berufsständischen Körperschaft angehört, gern auch an Ihre örtliche IHK. Die Beraterinnen und Berater erläutern Ihnen das Verfahren und Sie erhalten Informationen über Gutachten, die Sie aufgrund EU-Vorgaben benötigen. Nach einer ersten Prüfung durch die Kammern reichen Sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie zügig aus.

Die Verfahren zur Antragstellung werden aufgrund der praktischen Erfahrungen vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen weiter überprüft, vereinfacht und beschleunigt.

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GK-Mittelrhein informiert am Dienstag 12. Juli über Jobperspektiven im Gesundheitswesen

Region/Mayen-Koblenz – Eine Karrieremesse, die sich ausschließlich um Gesundheit und Pflege dreht? Das bietet die Chancen-Messe Gesundheit & Pflege, die am Dienstag, 12. Juli, in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz stattfindet. Dabei können sich Schüler, Studierende, Fachkräfte, Wechselinteressierte sowie Quer- und Wiedereinsteiger über die beruflichen Perspektiven im Gesundheitswesen insgesamt und speziell in der Pflege informieren und künftige Arbeitgeber und Kollegen kennenlernen. Die Messe beginnt um 9 Uhr exklusiv für Schüler. Von 11 bis 18 Uhr ist sie für alle Interessierten geöffnet.

Mitarbeitende aus dem Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein – unter anderem aus den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Physiotherapie, Medizinische Fachassistenz sowie ärztlicher Dienst – freuen sich an Stand Nr. 5 auf den persönlichen Austausch. Außerdem informieren Experten aus dem unternehmenseigenen Bildungs- und Forschungsinstitut sowie aus dem Dienstleistungscenter Personal & Soziales über Themen wie Praktikum, FSJ, Bundesfreiwilligendienst, Ausbildung, duales Studium sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im GK-Mittelrhein. Unter https://chancengesundheit.com/termin-gkm/ können auch vorab Gesprächstermine reserviert werden. Neben der persönlichen Beratung, spannenden Mitmachaktionen und einem Bewerbungsunterlagencheck werden auch Vorträge angeboten. Themen sind unter anderem: Ausbildungsstart, berufliche Perspektiven für Fach- und Führungskräfte und das GK-Mittelrhein als Arbeitgeber.

Weitere Informationen zur Chancen-Messen Gesundheit & Pflege gibt es online unter https://chancengesundheit.com/. Dort ist auch die Online-Anmeldung für den kostenlosen Messebesuch möglich.

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Zitat Habeck zu Uniper

Region/Berlin – Zum Thema Uniper sagt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an Stabilisierungsmaßnahmen. Wir sind hierzu mit allen Akteuren im engen Austausch. Über die konkrete Form der Unterstützung wird jetzt verhandelt und dann entschieden.

Politisch ist klar: Wir werden nicht zulassen, dass ein systemrelevantes Unternehmen in Insolvenz geht und infolgedessen der globale Energiemarkt in Turbulenzen gerät. Mit der neuen Gesetzgebung im Energiesicherungsgesetz haben wir verschiedene Möglichkeiten zum Handeln und wir werden handeln.“

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Mikromobilitäts-Marktführer Lime startet seinen E-Scooter-Service in Jülich

Jülich – Ab dem heutigen Freitag, 8. Juli, lassen sich E-Scooter von Lime auch in Jülich ausleihen. Das Unternehmen startet mit einer Flotte von 250 seiner nachhaltigen E-Scooter, so dass Fahrerinnen und Fahrer die letzte Meile zu den Verkehrsmitteln des ÖPNV mit dem E-Scooter nicht nur zuverlässig und staufrei, sondern auch emissionsfrei zurücklegen können.

„Die Mikromobilität hat längst Einzug auf unseren Straßen gehalten und ihren festen Platz als alternatives Verkehrsinstrument zum Auto eingenommen, jetzt auch in Jülich. Nicht zuletzt die Pandemie und die aktuelle politische Weltlage lassen die Menschen auf Verkehrsinstrumente zurückgreifen, die das eigene Portemonnaie und die Umwelt schonen und den Gesamtenergieverbrauch drastisch reduzieren. Jülich als Stadt der kurzen Wege ist ideal für die elektrischen ‘Mini-Fahrzeuge’, wenn es darum geht die letzte ‘nie enden wollende’ Meile zu bewältigen. Ob in Form des Nahverkehrsmixes zwischen Bahnhof oder Haltestelle und dem Arbeitsplatz oder zum Einkaufen im Supermarkt: der Verkehr auf unseren Straßen, besonders mit Blick auf den anstehenden Brücken-Neubau ‘Große Rurstraße’ wird entlastet, indem er einfach umfahren wird. Sie haben nun die Möglichkeit über einen Zeitraum von einem Jahr herauszufinden, ob sich das Mikro-Fahrzeug für Sie lohnt und ob Sie Freude an der etwas anderen Fortbewegung haben“, sagt Axel Fuchs, Bürgermeister der Stadt Jülich.

„Wir stellen unser Angebot in enger Absprache mit der Stadt Jülich zur Verfügung, um den Menschen eine nachhaltige Mobilitätsoption für die letzte Meile zu bieten, insbesondere als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr mit dem derzeit populären 9-Euro-Ticket. So helfen wir den Städten schrittweise, autospezifische Verkehrsprobleme wie Staus und Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen und bieten den Menschen gleichzeitig eine erschwingliche Alternative zur Autonutzung in der Stadt,“ sagt Jashar Seyfi, Deutschlandchef von Lime.

Die Ausleihe eines Lime Scooters kostet 1 Euro zum Entsperren und dann 19 Cent pro Minute. Mit dem Promo-Code HALLOJUELICH winkt allen Neukunden für zwei Wochen ein Rabatt von 50 Prozent bei den ersten fünf Fahrten. Bei Fragen können sich Fahrerinnen und Fahrer jederzeit an den Lime-Kundensupport unter hilfe@li.me wenden.

Lime ist der weltweit führende Anbieter von Mikromobilität. In Deutschland verleiht das Unternehmen per App E-Scooter und E-Bikes in nun über 60 Städten.

Sicherheit

Lime fordert seine Nutzer auf, die Verkehrsregeln einzuhalten, nur auf Straßen sowie Radwegen zu fahren, und stets ordnungsgemäß zu parken. Dafür weist Lime seinen Kunden in der App auf die zulässigen Abstellbereiche hin. Ein Foto vom korrekt geparkten Fahrzeug nach Fahrtende soll ordnungsgemäßes Parken sicherstellen.

Nachhaltigkeit

Lime E-Scooter sind besonders robust mit einer langen Lebensdauer, die bei mindestens fünf Jahren liegt. Lime entwickelt seine Fahrzeuge selbst, wobei austauschbare Bauteile dazu beitragen, deren Lebensdauer zu verlängern.

Ausgemusterte E-Scooter werden entweder gespendet oder recycelt. Lime Fahrzeuge sind so konzipiert, dass sie am Ende ihrer Nutzungsdauer mit den richtigen lokalen Partnern zu fast 100% auf Deponien entsorgt werden können.

Lime’s Partnerprogramm für den Nah- & Regionalverkehr

Lime arbeitet jeden Tag daran multimodale, erschwingliche und emissionsfreie Shared-Mobility-Lösungen voranzutreiben. Dabei kann dieses Ziel nur gemeinsam mit starken Partnern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreicht werden. Mit der Einführung eines für den ÖPNV maßgeschneiderten Partnerprogramms kann jeder kommunale Verkehrsbetrieb Lime kontaktieren und einen GBFS-Feed (Deep Linking) für seine App anfordern.

https://www.li.me/de-de/about/partners/transit-portal

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Ein Jahr Eifel e-Bike – Über 9.000 Ausleihen im ersten Betriebsjahr des Eifel e-Bikes

Euskirchen – Vor einem Jahr startete das Eifel e-Bike im Kreis Euskirchen – Zufriedenstellende Nachfrage trotz schwieriger Rahmenbedingungen – Ab sofort dauerhaft 30-minütige Freifahrten mit VRS-Abotickets. Vor einem Jahr, Anfang Juli 2021, erhielt der Kreis Euskirchen als erst zweiter Landkreis in Deutschland ein flächendeckendes E-Bike-Verleihsystem zur Ergänzung seines öffentlichen Mobilitätsangebotes von Bus, Bahn und TaxiBusPlus.

Über 9.000 Ausleihen fanden im ersten Betriebsjahr des Eifel e-Bikes statt, knapp 2.500 Menschen haben sich bisher für das Angebot registriert. So wie Vanessa Becker aus Euskirchen: „Ist total praktisch. Ich nutze die Eifel e-Bikes immer wieder gerne, wenn ich in der Stadt rasch etwas erledigen muss. Einfacher geht’s nicht.“

Landrat Markus Ramers blickt positiv auf das erste Jahr zurück: „Pandemie und Hochwasser-Katastrophe waren schwierige Rahmenbedingungen für den Start des Angebotes. Unter diesen Umständen sind wir mit der bisherigen Akzeptanz zufrieden. Zur Stärkung des Umweltverbunds aus Bus, Bahn und Leih-E-Bike werden wir ab sofort 30-minütige Freifahrten für VRS-Abokundinnen und -kunden dauerhaft einführen.“ Zur Nutzung der Freifahrten muss das VRS-Aboticket mit dem Eifel-e-Bike-Kundenaccount verknüpft werden.

Insgesamt richtet sich die klimafreundliche Mobilitätsalternative gleichermaßen an Pendler wie auch Naherholungssuchende bzw. Touristen und wird auch von beiden Nutzergruppen gut frequentiert. Die Ausleihe der Räder erfolgt per Smartphone-App (Link unten stehend), über das VRS e-Ticket oder per Telefon. Die Entleihe erfolgt an voll-automatisierten Stationen. Diese sind aktuell an folgenden Orten zu finden:

  • Bad Münstereifel Bahnhof
  • Blankenheim Wald Bahnhof
  • Dahlem Bahnhof
  • Euskirchen Bahnhof
  • Euskirchen-Kuchenheim Bahnhof
  • Hellenthal Busbahnhof
  • Kall Bahnhof
  • Mechernich Bahnhof
  • Schleiden Gemünd-Mitte
  • Zülpich Mühlenberg

Daneben ergänzen zahlreiche virtuelle Stationen das System, deren Standorte auf der Kartendarstellung in der App zu sehen sind. An den virtuellen Stationen können Räder ebenfalls entliehen oder abgegeben werden.

Das Eifel e-Bike wird in Kooperation zwischen Kreis Euskirchen (Auftraggeber), der Regionalverkehr Köln GmbH (Koordinator) und der Firma nextbike (Betreiber) umgesetzt und im Rahmen des Programms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ vom Ministerium für Verkehr des Landes NRW gefördert.

Weitere Infos unter www.rvk.de/e-bike

nextbike im App Store (apple.com)

nextbike – Apps bei Google Play

Um weitere Erkenntnisse aus einem Jahr Eifel e-Bike ziehen zu können, erhalten alle bisherigen NutzerInnen einen Link (https://wupperinst.limequery.net/858258?lang=de ) zu einem Fragebogen zur Nutzung des Angebotes. Die Kooperationspartner würden sich freuen, wenn so viele NutzerInnen wie möglich an der Befragung teilnehmen, damit das Angebot weiterentwickelt werden kann.

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Ahrtal – Zukünftig in Härtefällen Abschlags-Zahlung bis 40 Prozent möglich

Ahrtal/Mainz – Regierungserklärung der Ministerpräsidentin Malu Dreyer – Gemeinsam bauen wir wieder auf. Mit aller Kraft. Die betroffenen Kommunen, die Landesregierung, die vielen Helfer und Helferinnen und vor allem: die Einwohner und Einwohnerinnen. Alle Beteiligten sind sich einig in dem Ziel, insbesondere das schwer getroffene Ahrtal nachhaltig wiederaufzubauen. Es ist beeindruckend, mit wieviel Heimatliebe die Menschen diese Riesenaufgabe meistern“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei ihrer Regierungserklärung vor dem rheinland-pfälzischen Landtag.

„Die Naturkatastrophe vom 14./15. Juli, bei der 135 Menschen ihre Leben verloren haben und zwei noch immer vermisst sind, hat Rheinland-Pfalz und auch mich zutiefst erschüttert, sie hat die ganze Bundesrepublik bewegt. Über viele Wochen und Monate fuhren Kräfte aus Deutschland und europäischen Nachbarländern den bisher größten und längsten Rettungseinsatz in der deutschen Geschichte. Hinzu kamen schätzungsweise 100.000 ehrenamtlich Engagierte“, erklärte die Ministerpräsidentin. Der Wiederaufbau der betroffenen Regionen habe unmittelbar nach der Flut begonnen. „Bund und Länder haben in sehr kurzer Zeit 15 Milliarden Euro für den Wiederaufbau in Rheinland-Pfalz mobilisiert.“

„Die finanzielle Hilfe für die Menschen spielt eine ganz zentrale Rolle“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Direkt nach der Katastrophe wurden 167 Millionen Euro Soforthilfen ausgezahlt. Bis heute sind 540 Millionen Euro Aufbauhilfen bewilligt, darunter 222 Millionen Euro für Gebäude.“ Insgesamt seien über 90 Prozent aller vollständig eingereichten Anträge bewilligt. Die Landesregierung habe schon früh beim Antragsverfahren deutliche Erleichterungen beschlossen, damit die Menschen nicht auf hohen Rechnungen sitzenblieben. Nach der Abschlagszahlung von 20 Prozent seien die Bürgerinnen und Bürger nicht auf eine feste Auszahlungsfolge festgelegt, so die Ministerpräsidentin.

„Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter: Um die Betroffenen möglichst gut zu unterstützen, kann ihnen bei Bedarf zukünftig ein erhöhter Abschlag von bis zu vierzig Prozent ausgezahlt werden“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ein solch erhöhter Abschlag werde als vorweggenommene Härtefallregelung dann gewährt, wenn den Antragstellerinnen und Antragstellern ein erhöhter Liquiditätsbedarf durch eine anstehende Zahlungsverpflichtung entstünde und eine Zwischenfinanzierung nicht möglich sei.

„Mit Hotlines, Infopoints und der ‚Aufsuchenden Hilfe‘ unterstützen wir das Antragsverfahren. Die geschulten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hätten bereits Hunderte von Menschen beraten.

„Wer am ersten Tag nach der Flut im Ahrtal war, sieht den bis heute erreichten Fortschritt. Wer jedoch nicht das ganze Ausmaß der Zerstörung kennt, erschrickt beim Anblick der vielen Häuser, die noch einem Rohbau gleichen. Und natürlich stellt sich bei manchen das Gefühl ein, es ginge nichts oder zu wenig voran. Es gibt Engpässe bei Handwerkern und Gutachtern, dazu kommen teils langwierige Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Ich verstehe, wie sehr das zermürben kann“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Mich beeindrucken die Menschen immer wieder, die sich den großen Herausforderungen stellen, die anpacken und zusammenhalten. Sie zeigen tagtäglich etwas sehr Wertvolles: Zukunftsmut.“

Auch wenn es angesichts der großen Zerstörungen noch ungemein viel zu tun gebe, seien die Fortschritte beachtlich. Ministerpräsidentin Malu Dreyer zählte Meilensteine des Wiederaufbaus auf. „Bereits 100 Tage nach der Flutkatastrophe konnte die schwer beschädigte Gashochdruckleitung wieder in Betrieb genommen werden und so tausende Anwohner versorgen, nahezu alle der zerstörten Ölheizungen werden durch neue Heizsysteme ersetzt.“ Das sei wichtiger Schritt für die Klimabilanz. Alle Schulstandorte und Kitas seien wieder in Betrieb, an einigen Standorten mit Behelfslösungen. Sechs Wochen nach der Naturkatastrophe seien alle Ortschaften wieder an das klassifizierte Straßennetz angebunden. Nach vier Monaten konnte die Ahrtalbahn wieder auf dem wichtigen Pendler- Teilstück zwischen Remagen nach Ahrweiler fahren, auch Eifelstrecke zwischen Trier und Köln könne wieder abschnittsweise genutzt werden. „Wir gehen davon aus, dass die gesamte Eifelstrecke bis Ende 2023 wieder in Betrieb genommen werden kann. Die zerstörte Schieneninfrastruktur an der Ahr und in der Eifel wird elektrifiziert und fit für einen nachhaltigeren Verkehr gemacht“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Für die weitere, rechtssichere Planung sei ein neues vorläufiges Hochwasserschutzgebiet im Ahrtal festgelegt worden. Der Wiederaufbaufonds mache hochwasserangepasste Bauweisen zur Förderbedingung. „Beim Wiederaufbau gilt die Maxime, der Ahr mehr Raum zu geben“, so die Ministerpräsidentin.

Der Landesregierung sei bewusst, dass viele Menschen auch seelisch schwer an den Geschehnissen zu tragen hätten, so die Ministerpräsidentin. Kein Mensch solle mit seinem Schmerz und seinen Ängsten alleingelassen werden, deshalb unterstütze die Landesregierung den Aufbau von Therapienetzwerken und das Traumahilfezentrum.

Auch der kommunale Wiederaufbau nehme mit mehreren tausend Einzelmaßnahmen Fahrt auf, hierfür seien rund 4 Milliarden Euro vorgesehen. Es gebe Vergabeerleichterungen für öffentliche Auftraggeber. Sie können bis 2023 Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unter erleichterten vergaberechtlichen Anforderungen beauftragen. Das schrittweise Anlaufen des Tourismus in der Region sei ein weiterer wichtiger Punkt. „Besuchen Sie uns im Ahrtal“, lud die Ministerpräsidentin ein.

Rheinland-Pfalz sei ein Land, das Hochwasser kenne und schon viele, auch sehr schwere Hochwasser erlebt und bewältigt habe mit dem Katastrophenschutz, so wie dieser seit Jahrzehnten aufgestellt sei. „Unsere politische Verantwortung besteht nun nach der verheerenden Naturkatastrophe darin, Schlüsse zu ziehen, auch weil wir immer häufiger mit Extremwetterereignissen zu kämpfen haben werden. Daran arbeiten wir als Landesregierung, mit der Enquete Kommission und auch mit dem Gutachten des Katastrophenschutzexperten Broemme. Zudem befassen sich auch auf der Bundesebene die Fachleute damit“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Erste Schritte seien bereits gemacht: Der Landkreis Ahrweiler errichte derzeit im Ahrtal mit Unterstützung des Landes ein flächendeckendes modernes Sirenenwarnnetz mit etwa 85 Sirenenstandorte, das kurz vor der Fertigstellung stehe.

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Kurzzeit-Vermietung von Wohnraum in Aachen ab 01. Juli nur noch mit Wohnraum-ID möglich

Aachen – Eigentümer*innen in Aachen müssen ab dem 1. Juli 2022 ihre Immobilie bei touristischer Vermietung anmelden. Angebote, zum Beispiel auf Portalen, dürfen dann nur noch mit zugeteilter Identifikationsnummer gemacht werden.

Mit Inkrafttreten des Wohnraumstärkungsgesetzes im Juni 2021 wurden unter anderem neue Vorschriften zur Kurzzeitvermietung von Wohnraum zum Beispiel zum Zweck der touristischen Beherbergung oder des so genannten Medizintourismus erlassen. Zum 30. Juni läuft die Übergangsregelung aus, die Kommunen bisher erlaubt hat, für angezeigte Kurzzeitvermietungen die Vergabe einer Wohnraum-ID zunächst auszusetzen.

Aachen und andere von erheblichem Wohnraummangel betroffenen Kommunen haben sich im vergangenen Jahr zusammen mit dem Ministerium auf die Einführung der Wohnraum-Identitätsnummer vorbereitet und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Stadt Aachen hatte hierzu im August 2019 erstmals eine Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum erlassen, die aufgrund gesetzlicher Neuerungen zum 1. März 2022 aktualisiert wurde.

Von Seiten des Landes NRW wurde ein für die kommunalen Behörden landeseinheitlicher Online-Dienst nach Hamburger Modell in Auftrag gegeben, der einen fast vollständig automatisierten Prozess zur Vergabe der Wohnraum-ID ermöglichen soll.

Sowohl auf private Kurzzeitvermieter*innen wie auch auf Plattformbetreiber*innen, wie zum Beispiel Airbnb, booking.com oder fewo-direkt, kommen damit neue Vorgaben zu. Ab dem 1. Juli 2022 gelten für Kurzzeitvermietungen auch in Aachen insbesondere folgende Regelungen:

Es besteht eine Registrierungspflicht für Wohnraum, der für Kurzzeitvermietung genutzt werden soll. Diese Regelung schließt auch Ferienwohnungen oder Pensionen ein, wenn sie auf Ferienwohnungsplattformen und vergleichbaren Medien angeboten und/oder beworben werden.

Betreibende von Online-Plattformen und anderer Medien dürfen nur noch Angebote mit ausgewiesener Wohnraum-Identitätsnummer zulassen.

Der Bußgeldkatalog für Fälle, in welchen dies unrechtmäßig nicht geschieht, wurde erweitert und der Bußgeldhöchstbetrag auf 500.000 Euro festgesetzt.

Diese Regelungen sind verpflichtend und gelten auch für die genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung. Genehmigungsfrei darf Wohnraum in Aachen bis zu drei Monaten, längstens 90 Tage im Kalenderjahr, für die Kurzzeitvermietung überlassen werden.

Für Studierende besteht eine Sonderregelung, sodass sie den von ihnen angemieteten Wohnraum für weitere drei Monate, längstens für insgesamt 180 Tage im Kalenderjahr, für die Kurzzeitvermietung nutzen können.

Die Nutzung von Wohnraum über diese Zeiträume hinaus bedarf einer Genehmigung der Stadt Aachen.

Für private Kurzzeitvermieter*innen, die bereits Wohnungen auf den bekannten Portalen oder anderen Plattformen anbieten, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.September 2022 zur Beantragung der Wohnraum-Identitätsnummer.

Die Wohnraum-Identitätsnummer kann ab sofort über das Service-Portal des Landes Gemeinsam-Online unter www.serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienst beantragt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Serviceseite der Stadt Aachen unter www.aachen.de/wohnraumid . Zu Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration gerne per Mail unter wohnraumschutz@mail.aachen.de oder telefonisch unter den Nummern 0241 432 – 56401, -56403, -56433 oder -56445 zur Verfügung.

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Schutzschild für Vereine in Not in Rheinland-Pfalz bis Ende 2022 verlängert

Region/Mainz – „Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unserer Zivilgesellschaft. Sie sind unverzichtbar für ein lebendiges Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Schutzschild haben wir im Mai 2020, auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns, ein Instrument geschaffen, um Vereine in Existenznot vor der drohenden Insolvenz zu schützen. Nach bereits mehrmaligen Verlängerungen haben wir die Laufzeit des Programms nun bis Ende des Jahres 2022 ausgedehnt. Wir wollen der Vereinslandschaft damit die Sicherheit geben, dass diese wichtigen Hilfen auch im Herbst zur Verfügung stehen, sollte dies notwendig sein“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der Schutzschild bietet Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können beantragt werden unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare.

Besonders wichtig: Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, können auch 2022 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Programm 10 Millionen Euro für den Schutzschild zur Verfügung.

„Der Schutzschirm ist ein wichtiges Instrument, mit der wir in der Pandemie Vereinsauflösungen und einer Erosion der Zivilgesellschaft wirkungsvoll begegnen konnten. Corona hat viele Vereine vor große Herausforderungen gestellt. Veranstaltungen mussten abgesagt werden, geplante Aktivitäten waren nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, Zusammenhalt und Gemeinschaft wurden auf eine harte Probe gestellt. Deshalb haben wir unsere Vereine mit einem unbürokratischen Schutzschirm unterstützt und tun dies weiter“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Weitere Informationen finden Sie unter https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/corona-pandemie/.