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16. Corona-Bekämpfungs-Verordnung in Rheinland-Pfalz beschlossen

Region/Mainz, 27.02.2021 – Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung die 16. Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit vorsichtige Öffnungen auf den Weg gebracht. Wie bereits angekündigt gelten ab dem 1. März folgende neue Regelungen:

  • Termin-Shopping / Click & Collect Regelungen: Gewerbliche Einrichtungen dürfen für vereinbarte Einzeltermine öffnen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Werden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so ist ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Termine freizuhalten.
  • Verkaufsstellen für Schnittblumen dürfen öffnen. Gleiches gilt für Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt.
  • Friseure dürfen öffnen unter Einhaltung des Abstandsgebotes zwischen den Kunden und Maskenpflicht. Der Zutritt muss durch Terminvereinbarung gesteuert werden.
  • Die Außenbereiche von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Auch hier gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig auf dem Gelände befinden dürfen, ist vorab von der zuständigen Behörde zu genehmigen.
  • In Präsenzform zulässig sind Angebote von Fahrschulen und Bildungsträgern der Berufskraftfahrerqualifikation sowie des Gefahrguts.
  • Ebenfalls zulässig sind Aus- und Weiterbildung der amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie der Fahrlehrer oder deren Auditierung.
  • In Präsenzform ist zulässig der außerschulische Musikunterricht bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson sowie einer Musikschülerin oder eines Musikschülers. Davon ausgenommen sind Tätigkeiten mit einem erhöhten Aerosolausstoß wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente.

Ebenfalls regelt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, dass Landkreise und kreisfreie Städte unverzüglich Allgemeinverfügungen erlassen, wenn die 7-Tages-Inzidenz der Gebietskörperschaft an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100 überschreitet.

Die Verordnung tritt am 1. März in Kraft und gilt bis zum 14. März 2021. Die Verkündung erfolgte gestern auf der Internetseite corona.rlp.de.

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Lewentz: Landesweiter Corona-Kontrolltag am Sonntag, 28. Februar in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz, 26.02.2021 – Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt wieder an und das Wetter lockt verstärkt zu Ausflügen, was wiederum zu größeren Ansammlungen an beliebten Ausflugsplätzen führen kann. „Der zuletzt positive Trend bei den Inzidenzwerten in Rheinland-Pfalz setzt sich augenscheinlich nicht mehr fort“, so Innenminister Lewentz. Umso mehr sei jetzt geboten, nicht nachlässig zu werden, mahnt der Innenminister.

Am zurückliegenden Wochenende waren viele Menschen im öffentlichen Raum zusammengekommen und es gab häufiger Verstöße gegen die geltenden Corona-Regeln. So stellte die Mainzer Polizei fest, dass im dichten Gedränge auf Straßen und beliebten Plätzen die Mindestabstände vielfach nicht eingehalten wurden.

„Ich verstehe, dass es die Bürgerinnen und Bürger ins Freie zieht. Das ist unter Beachtung der aktuellen Corona-Regeln auch möglich. So dürfen sich Personen aus einem Hausstand mit einer weiteren Person treffen. Im öffentlichen Raum ist zudem grundsätzlich ein Abstand zu anderen Personen von 1,50 Meter einzuhalten und es besteht ein absolutes Verbot, Alkohol zu konsumieren“, so Lewentz. Kein Verständnis hat der Minister für diejenigen, die sich trotz der schnell verbreitenden Virusmutationen beispielsweise nicht an die Maskenpflicht halten.

Daher werden Polizei und kommunaler Vollzugsdienst am Sonntag, 28. Februar, über die bereits bestehenden täglichen Einsatzmaßnahmen hinausgehend, einen gemeinsamen landesweiten „Corona-Kontrolltag“ durchführen. Mehr als 100 Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei werden zusätzlich im Einsatz sein. „Die Kontrollen umfassen die Überwachung der allgemeinen Corona-Regeln, wie zum Beispiel das Abstandsgebot sowie das Tragen von medizinischen Masken“, kündigt der Minister an. Im Fokus der Maßnahmen steht auch die öffentliche Sicherheit an stark besuchten Ausflugs- und Naherholungszielen. Die gemeinsamen Streifen und Kontrollmaßnahmen sollen gerade auch dazu dienen, dass sich alle Menschen sorglos und unbeschwert – unter Beachtung der AHA-Regeln – an der frischen Luft aufhalten können.

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Mechernicher Haushalt 2021 weist ein „strukturelles Defizit“ von 1,5 Millionen Euro aus

Mechernich, 26.02.2021 – „Die Corona-Pandemie wirkt sich gravierend auf den Haushalt aus.“ Mechernichs Kämmerer Ralf Claßen muss für das Haushaltsjahr 2021 ein strukturelles Minus von 1,5 Millionen Euro hinnehmen.

Trotz des vorhandenen Defizits gibt es vom Kämmerer aber auch gute Nachrichten an die Bürger: „Es sind keine Steuererhöhungen geplant.“ Und: „Wir kommen nicht ins Haushaltssicherungskonzept (HSK).“

Die Planung für den Haushalt 2021 weist laut Claßen Erträge rund 55,7 Millionen Euro aus, demgegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 60,1 Millionen Euro. In dem Minus von 4,4 Millionen Euro stecken allerdings allein 2,9 Millionen Euro Corona-bedingte Mindererlöse und Mehraufwendungen. Sie dürfen laut Landtagsbeschluss als „außerordentlicher Ertrag“ verrechnet werden und schlagen somit erst ab 2025 im Mechernicher Haushalt tatsächlich zu Buche. Sie müssen dann über 50 Jahre linear abgeschrieben werden. Die restlichen 1,5 Millionen Euro Defizit sind jedoch unabhängig von der Corona-Pandemie zu veranschlagen.

„Das ist für uns in Mechernich wieder etwas Neues“, konstatiert Claßen. Mechernich habe zumindest seit 2015 immer positive Abschlüsse erzielen können. Bevor die Pandemie die Welt vereinnahmte, sei auch für 2020 ein Plus von 37.000 Euro geplant gewesen. Ein Überschuss werde aber für das Jahr 2020 nach heutigen Erkenntnissen nicht zu realisieren sein, zu groß sind die Einschnitte durch die Pandemie. Über die Jahre habe die Stadt Mechernich die Ausgleichsrücklage, ein Teil des Eigenkapitals, welche 2010 noch aufgezehrt war, sukzessive wieder aufbauen können. Zum Stichtag 31.12.2019 konnte der Kämmerer ein Plus von 11,1 Millionen Euro als Ausgleichsrücklage vorweisen und verkünden: „Damit können wir die kommenden Defizite fiktiv ausgleichen.“

„Kröte“ zu schlucken

Die Möglichkeit des nach hinten Verschiebens der Corona-Kosten hätte allerdings nicht nur Positives. Claßen spricht vielmehr von einer „Kröte, die wir schlucken müssen“, weil nachfolgende Generationen für heutige Mehr- und Mindereinnahmen zahlen müssen. Ein sofortiges Abzahlen der Corona-Summe sei aber noch weniger sinnvoll.

Ursächlich verantwortlich für die Corona-Beträge sind laut Claßen die Reduzierung oder das auf „Null“ setzen der Gewerbesteuervorauszahlungen und der sinkende Einkommenssteueranteil durch Zahlung von Kurzarbeitergeld.

Im Jahr 2020 schlug sich die Corona-Pandemie bereits auf den laufenden Haushalt nieder. Verrechnet werden musste Corona-bedingt auch ein um 600.000 Euro höherer Verlust der Eifel-Therme, ebenso höhere Kosten für die Schülerbeförderung, weil mehr Schulbusse im Einsatz waren. Außerdem unterstützte die Stadt die örtlichen Vereine und zahlte im Juni 2020 den doppelten Vereinsbeitrag und damit statt 3,20 Euro je Einwohner, statt 1,60 Euro. Im Dezember wurden weitere 42.000 Euro an die Vereine als „Finanzspritze“ ausgezahlt. Insgesamt wurden den Vereinen somit rund 88.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt um die Folgen der Pandemie zu kompensieren.

Ausgeschöpft seien auch die Einsparpotentiale der Stadt, sagt Claßen: „Viel mehr gibt der Haushalt nicht mehr her.“ Auch, weil 95 Prozent der Posten fremdbestimmt seien. So müssen die Mechernicher beispielsweise rund 22 Millionen an den Kreis Euskirchen als Kreisumlage zahlen und damit 347.000 Euro mehr.

Insgesamt habe die Stadt 224 Grundstücke in den vergangenen fünf Jahren veräußert und dafür rund drei Millionen Euro jährlich im Haushalt gutschreiben können – somit rund 15 Millionen Euro.

Davon habe die Stadt im Ganzen profitiert: die Gebührenhaushalte konnten konstant gehalten und wichtige Investitionen getätigt werden. „Das war die richtige Politik“, konstatierte deshalb auch Claßen. Für 2021 steht schon ein Gesamt-Investitionsvolumen von 21 Millionen Euro im Plan. Auf der Agenda steht auch der Ausbau der offenen Ganztagsschule Grundschule Mechernich.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 23. März bzw. 13. April soll der Haushaltsentwurf von der Politik beraten und verabschiedet werden.

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Regionales Traumazentrum in Daun erfolgreich rezertifiziert

Daun, 25.02.2021 – Die Qualitätskriterien sind hier von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) vorgegeben. Seit 2010 ist die Abteilung im Traumanetzwerk Mosel-Saar zugehörig. Durch ihre enge Kooperation besteht die bestmöglichste Versorgung schwerstverletzter Patienten. Wenn eine Rettungsmannschaft von außen einen Polytraumaalarm anfordert, stehen im Krankenhaus Daun, ob Tag oder Nacht, mindestens zehn Ärzte und Pfleger plus der Rettungsmannschaft innerhalb einer Viertelstunde zur Verfügung. Im speziell ausgestatteten Schockraum findet die erste Untersuchung der Verletzten statt.

Die Mitglieder des Trauma-Teams sind nach einem weltweit gültigen und erprobten Konzept ausgebildet, wobei ein fester Ablauf bei der Erstbehandlung der Patienten eingehalten werden muss. So besteht die Forderung, dass nach einer Viertelstunde Schockraumaufenthalt der Patient voll untersucht und das Prozedere festgelegt sein muss. Vom Schockraum ist entweder die sofortige Verbringung in den OP oder die Durchführung einer sogenannten Traumaspirale im Computertomogramm vorgesehen. In der Traumaspirale erfolgt die Bildgebung von Kopf bis Knie.

Die Röntgenbilder können dann bei Bedarf per Teleradiologie in verschiedene Zentren verschickt werden, damit so innerhalb von Minuten die beste Behandlung des Patienten beschlossen werden kann. Ein Mitarbeiter ist allein dafür zuständig, alle Schritte, Befunde, Zeiten und Medikamente zu dokumentieren und dieses an die deutschlandweite Registrierstelle weiterzugeben, um im Endeffekt aus diesen Erfahrungen und Auswertungen wissenschaftliche Fortschritte zu generieren. Mit der erfolgreichen Rezertifizierung wird das qualifizierte Team des regionalen Traumazentrums weiterhin für die Region einsatzbereit sein. Von Dr. med. Michael Pfeiffer, Chefarzt für Allgemein- und Unfallchirurgie.

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Innenminister Lewentz: Impfungen der Polizei in eigenen Zentren gestartet

Region/Mainz, 25.02.2021 – Mit der Impfung des medizinischen Funktionspersonals der Impfzentren wurden jetzt die ersten Angehörigen der rheinland-pfälzischen Polizei gegen COVID-19 geimpft. Innenminister Roger Lewentz und die Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Polizei,  Sabrina Kunz, begleiteten den Start der polizeiinternen Impfungen in eigenen Zentren, die auch dazu beitragen, die kommunalen Zentren zu entlasten.

„Es ist sehr erfreulich, dass innerhalb der rheinland-pfälzischen Polizei eine sehr hohe Impfbereitschaft herrscht. Direkt im Anschluss an das Funktionspersonal der Zentren werden ab nächster Woche die operativen Einsatzkräfte geimpft. Auf diese Weise kann die Einsatzfähigkeit der Polizei auch während der andauernden Pandemie-Lage weiterhin sichergestellt werden“, so Innenminister Roger Lewentz. Insgesamt haben sich im Rahmen des zweiwöchigen Anmeldeverfahrens mehr als 11.000 Angehörige der Polizei Rheinland-Pfalz für die Impfungen angemeldet. Das entspricht einer Quote von über 80 Prozent.

„Es ist ein wertschätzendes Signal, dass es nach all den Vorbereitungen nun mit dem Impfen in der Polizei losgehen kann. Gerade die Einsatzkräfte, welche sich im alltäglichen Dienst einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sehen, benötigen eine zügige Impfung. Rheinland-Pfalz geht im bundesweiten Vergleich einen vorbildhaften Weg. Ich werde am Ende zum Impfen gehen, sobald die Gruppe dran ist, welcher ich zuzuordnen bin“, sagte die Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Polizei, Sabrina Kunz.

Die Polizei Rheinland-Pfalz wird mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca geimpft. Der zur Verfügung stehende Impfstoff anderer Hersteller ist zum jetzigen Zeitpunkt für die Bevölkerungsgruppen unter 18 Jahren und über 64 Jahren vorgesehen. „Der AstraZeneca-Impfstoff bietet einen hochwirksamen Schutz gegen den schweren Verlauf der Krankheit und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Pandemie-Bewältigung. Ich bin dankbar dafür, dass ich zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der Polizei mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu einem so frühen Zeitpunkt ein Impfangebot erhalte“, betonte der medizinische Gesamtkoordinator und Leiter der Zentralstelle für Gesundheitsmanagement im Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT), Dr. Stefan Brill.

Das PP ELT war bereits Ende November 2020 von Seiten des Innenministeriums beauftragt worden, die Planungen der polizeiinternen Impfungen über die dortige Zentralstelle für Gesundheitsmanagement aufzunehmen und diese zu organisieren. Die technischen, logistischen und medizinischen Voraussetzungen wurden geschaffen. Es sind vier polizeiinterne Impfzentren eingerichtet worden. Sie befinden sich an den Standorten des PP ELT in Mainz und Enkenbach-Alsenborn sowie am Standort des PP ELT in Wittlich-Wengerohr und in einer Bundeswehr-Kaserne im Bereich Koblenz.

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Wichtige Erkenntnisse zur COVID-19-Versorgung in den Krankenhäusern

Region/Mainz, 24.02.2021 – Die Gewährleistung einer guten Krankenhausversorgung, auch während der Pandemie, erfordert eine umfassende Kenntnis des Krankheitsgeschehens, der Behandlungs­möglichkeiten und der Behandlungsdauer im Krankenhaus. Aus diesem Grund hat sich das Land Rheinland-Pfalz bereits im April des vergangenen Jahres dazu entschlossen, den Aufbau, die Pflege und den Betrieb eines von dem Institut für Herzinfarktforschung Ludwigshafen (IHF) initiierten COVID-19-Registers zu unterstützen und zu finanzieren.

Blaue Kurve: Darstellung der täglich gemeldeten SARS-CoV-2-Neuinfektionen (Quelle RKI)
Rote Kurve: Tagesaktuelle Darstellung der stationär behandelten SARS-CoV-2 (Quelle IHF)

Das COVID-19-Kapazitäts-Register liefert die Grundlage für die täglichen Lagemeldungen der COVID-19-Fälle im Krankenhaus, die das Gesundheitsministerium seit dem 22. März 2020 ohne Unterbrechung erstellt. Die Betrachtung der Fallzahlentwicklung erlaubt eine zuverlässige Einschätzung der Situation in den Krankenhäusern, denn eventuell auftretende Engpässe einzelner Krankenhäuser in den fünf Versorgungsgebieten können ebenso erkannt werden wie freie Behandlungskapazitäten. Daneben bietet das klinische COVID-19-Krankheitsregister wichtige Informationen über die in den Krankenhäusern behandelten COVID-19-Patientinnen und -Patienten und den Krankheitsverlauf.

Nun hat das IHF erneut Zwischenergebnisse aus der Arbeit des COVID-19-Registers vorgelegt. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wies zu diesem Anlass auf einige Besonderheiten hin: „Das Register nimmt auch die Situation auf den Normalstationen in den Blick, wo der weit überwiegende Teil der COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt wird. Wegen der einzuhaltenden Isolations­maßnahmen stellt gerade diese Behandlung eine zusätzliche logistische und personalintensive Belastung der Krankenhäuser dar. Für die effiziente Steuerung der Versorgung sind die vorgelegten Erkenntnisse des Erkrankungsgeschehens unerlässlich.“

Dr. Anselm Gitt, Vorstand der Stiftung Institut für Herzinfarktforschung Ludwigshafen und Studienleiter des COVID-19-Registers Rheinland-Pfalz, stellte die wichtigsten Zwischenergebnisse vor:

  • COVID-19-Kapazitäts-Register: Im Rahmen der zweiten Pandemie-Welle hat parallel zu den Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz auch die Anzahl der Patienten mit stationärer Behandlungspflichtigkeit deutlich zugenommen, im Januar mussten z.T. mehr als 1.100 Patienten täglich in den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz behandelt werden, mehr als ein Viertel davon auf Intensivstationen.
  • Im Zuge der zweiten Welle der Pandemie ist eine deutliche Zunahme älterer Patienten bei den Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 zu erkennen.
  • Im Dezember 2020 und Januar 2021 litten die Krankenhäuser durch die hohe Anzahl der zu versorgenden SARS-CoV-2-Patientinnen und -Patienten, sowie teilweise krankheits- oder quarantänebedingten Personalausfällen, unter einer angespannten Personalsituation. Bei einem Viertel der Krankenhäuser hatte dies eingeschränkte Behandlungskapazitäten zur Folge.
  • Durch den konsequenten Shutdown ist es zu einem Rückgang der Neuinfektionen und damit auch zu einem deutlichen Rückgang der stationär zu behandelnden Patienten mit SARS-CoV-2 in Rheinland-Pfalz gekommen.

COVID-19-Krankheits-Register:

Die Zwischenauswertung des COVID-19-Krankheits-Registers Rheinland-Pfalz beschreibt 706 Patienten, die wegen einer SARS-CoV-2-Infektion stationär in Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz behandelt wurden und deren Therapie bereits abgeschlossen ist:

  • Die stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus erfolgt im Mittel 4 Tage nach dem Auftreten erster Krankheitssymptome. Die häufigsten Aufnahmesymptome sind Husten, Fieber, Kurzatmigkeit und Ermüdung.
  • 55 Prozent der stationären COVID-19-Patienten sind männlich, das mittlere Alter beträgt 66 Jahre.
  • Mehr als zwei Drittel der stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten weist kardiovaskuläre und / oder cerebrovaskuläre Risikofaktoren auf.
  • 25,6 Prozent aller COVID-19-Patientinnen und -Patienten im Krankenhaus werden intensivbehandlungspflichtig, die übrigen werden auf der so genannten „Normalstation“ behandelt.
  • Bei einem Drittel der Patienten auf Normalstation und bei mehr als zwei Drittel der Intensivpflichtigen kommt es im Verlauf des Krankenhausaufenthaltes zu Kompli­kationen wie Pneumonie, Atemnot oder Nierenversagen.
  • Der Krankenhausaufenthalt beträgt auf einer Normalstation durchschnittlich 10 Tage, auf einer Intensivstation mehr als 20 Tage.
  • Rund 17 Prozent der COVID-19-Patientinnen und -Patienten versterben während des Krankenhausaufenthaltes, überwiegend ist respiratorisches Versagen die Ursache.
  • Wird während des stationären Aufenthaltes eine intensivmedizinische Behandlung notwendig, so ist die Sterblichkeit bei 36 Prozent. Für Patienten, die eine maschinelle Beatmung benötigen, beträgt die Sterblichkeit mehr als 50 Prozent.

Für Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler zeigen die Ergebnisse des Registers sehr deutlich die Gefahren auf, die von einer COVID-19-Infektion speziell für ältere Menschen ausgehen. „Es war und ist es absolut richtig, den Fokus bei den Impfungen zunächst auf die Personengruppe der über 80-Jährigen, insbesondere auch in den Alten- und Pflegeheimen, zu richten“, betonte die Ministerin.

Dr. Gitt verwies nochmals auf den z.T. schweren Krankheitsverlauf der stationär zu behandelnden COVID-Patienten: „Auch, wenn vorwiegend ältere Patienten mit Vorerkrankungen stationär aufgenommen werden müssen, so gibt es auch bei jüngeren Patienten schwere und zum Teil tödliche Krankheitsverläufe. Bis heute gibt es keine spezifische Therapie gegen die COVID-19-Infektion. Daher sind alle Strategien zur Vermeidung der COVID-19-Infektionen so ausgesprochen wichtig. Die vom Register attestierte, hohe Belastung der Krankenhäuser zum Jahreswechsel zeige auch, wie unbedingt notwendig der Shutdown zur Stabilisierung der Situation in den Krankenhäusern gewesen sei. „Die Anfang November 2020 von uns anhand der Daten der Register getroffene Prognose der steigenden Zahlen stationärer Patienten durch die Zunahme der Neuinfektionen ist leider in den Monaten Dezember und Januar eingetreten und hat die Krankenhäuser in einigen Regionen an die Grenzen ihrer Versorgungkapazitäten gebracht“ berichtete Gitt.

„Auch in der angespannten Phase ist die Versorgung in den Krankenhäusern nicht zuletzt durch die gute Zusammenarbeit der Kliniken in den regionalen Versorgungsnetzen immer gewährleistet gewesen. Trotzdem bin ich natürlich sehr froh, dass die Zahl der stationären COVID-Patientinnen und -Patienten in den letzten Tagen zurückgegangen ist und sich die Situation in den Krankenhäusern aktuell entspannt hat“, betonte die Ministerin.

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152 neue Fachkräfte im Handwerk – Winterprüfungen erfolgreich abgeschlossen

Prüm/Wittlich, 24.02.2021 – Insgesamt 152 neue Fachkräfte (14 Gesellinnen und 138 Gesellen) in elf verschiedenen Handwerksberufen konnten erfolgreich ihre Prüfungen in den vergangenen drei Monaten ablegen. Die Kreishandwerkerschaft (KH) Mosel-Eifel-Hunsrück-Region (MEHR) und ihre angeschlossenen Innungen und Gesellenprüfungsausschüsse freuen sich über die neuen Gesellinnen und Gesellen. „Eine schwierige Situation, während des Lockdowns die Prüfungen zu meistern. Für die Prüflinge selbst wie für die Verantwortlichen der Prüfungsausschüsse. Desto mehr sind wir stolz auf die junge Generation im Handwerk und wünschen ihr viel Erfolg für die berufliche Zukunft“, so Geschäftsführer Dirk Kleis von der KH MEHR.

Simone Assmann, verantwortlich für den Bereich Ausbildungs- und Prüfungswesen bei der KH und für die Betreuung der Gesellenprüfungsausschüsse der Innungen: „Ein ganz besonderes Dankeschön geht an alle, die den beruflichen Abschluss überhaupt erst möglich machen: Die Mitglieder in den Prüfungsausschüssen. Alle Prüferinnen und Prüfer leisten zweimal im Jahr nebenberuflich im Ehrenamt großartige Arbeit. Wir würden uns wünschen, dass noch mehr Betriebe diese Arbeit unterstützen, sprich alle ausbildenden Betriebe im Prüfungsausschuss mitarbeiten. Ob persönlich als Arbeitgebervertreter oder durch Freistellung und Entsendung von sach- und fachkundigen Gesellen und Meistern als Arbeitnehmervertreter.“

Dass es zu keinen zeitlichen Verschiebungen bei den Prüfungen kam, anders als in so manchen Bereichen der Gesellschaft, darüber ist auch Dirk Kleis froh. Alle jungen Handwerker konnten ihre Prüfungen ablegen und beziehen damit nun auch Gesellengehalt. „Es hätte für alle Beteiligten große Folgen, wenn die Prüfungen nicht fristgerecht erfolgen würden. Daher haben wir alle nötigen Hygienestandards umgesetzt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten“, berichtet Kleis. Der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Raimund Licht weiß: „Mit dem Gesellenbrief steht jedem die Welt offen. Die duale Ausbildung, wie wir sie in Deutschland haben, wird überall geschätzt. Aber natürlich wünschen wir uns, dass ein Großteil die Meisterschule besuchen und verantwortliche Positionen in den Betrieben übernehmen wird. Es stehen in den nächsten zehn bis 20 Jahren zahlreiche Unternehmen zur Betriebsnachfolge an. Auch dafür ist der Gesellenbrief der erste Schritt.“

 Folgende Gewerke haben Fachkräfteverstärkung:

26 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

(Innung Sanitär-Heizung-Klimatechnik Bernkastel-Wittlich und Sanitär und Heizungs- und Klimatechnik-Innung Westeifel)

1 Bäcker (Bäcker-Innung MEHR)
3 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk – Schwerpunkt Bäckerei (Bäcker-Innung MEHR)

21 Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik

(Elektroinnung Westeifel und Innung für Elektro- und Gebäudesystemtechnik Bernkastel-Wittlich)

52 Kfz-Mechatroniker für Personenkraftwagentechnik und
12 Kfz-Mechatroniker für Nutzfahrzeugtechnik

(Kfz-Innung Bernkastel-Wittlich-Bitburg und Kfz-Innung Daun-Prüm)

4 Maler- und Lackierer Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung

(Maler- und Lackierer-Innung Westeifel)

1 Hochbaufacharbeiter und 4 Maurer (Baugewerbe-Innung MEHR)
17 Metallbauer für Konstruktionstechnik

(Metall-Innung Westeifel und Metallbauer und Feinwerkmechaniker-Innung Bernkastel-Wittlich)

6 Tischler (Schreiner-Innung Westeifel)
5 Zimmerer (Holzbau- und Zimmerer-Innung Westeifel)

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Geänderte Corona-Bekämpfungs-Verordnung gültig ab 1. März 2021 – Dreyer: Mehr Impfungen und vorsichtige Perspektiven für Rheinland-Pfalz

Region/Mainz, 24.02.2021 – Der Ministerrat hat gestern am 23.02.2021 Eckpunkte für die Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 1. März beschlossen. Darin werden die Vereinbarungen der vergangenen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin umgesetzt und Angleichungen an die Regelungen anderer Länder vorgenommen.

„Wir haben in Rheinland-Pfalz beim Infektionsgeschehen große Fortschritte gemacht. Mein Dank dafür gilt allen Bürgern und Bürgerinnen, die dies durch ihr diszipliniertes Verhalten möglich gemacht haben. Die getroffenen Schutzmaßnahmen sind erfolgreich gewesen, aber ihre Wirkung lässt nun etwas nach, weil die Mutation stärker zum Tragen kommt. Nach dem deutlichen Rückgang der Inzidenzwerte in den vergangenen Wochen stagnieren die Zahlen nun, in einigen Bundesländern gehen sie auch wieder nach oben“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrates. „Wir sehen, dass die Ungeduld in der Bevölkerung und im Handel wächst und den starken Wunsch nach Öffnungen, dafür habe ich auch großes Verständnis. Auf der anderen Seite steigt die Unsicherheit über die Entwicklungen der Mutation und dafür treffe ich Vorsorge“, so die Ministerpräsidentin.

„Wir passen deshalb jetzt nur behutsam unsere Verordnung an und werden uns bei der Bund-Länder-Schalte über grundsätzliche weitere Schritte abstimmen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Klar sei, die epidemiologische Entwicklung werde weiterhin sorgsam und gründlich beobachtet, bevor weitere Entscheidungen getroffen würden.

Änderungsverordnung zum 1. März

Ministerpräsidentin Malu Dreyer sieht einen Dreiklang aus niedrigen Infektionszahlen, guter Impf- und einer hohen Testquote, um Öffnungen möglich zu machen. Die Änderungsverordnung wird bis Ende der Woche verkündet und tritt am kommenden Montag in Kraft. „Neben der Öffnung der Frisöre als Hygieneberuf kann auch generell die Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder angeboten werden. Darüber hinaus nehmen wir Anpassungen an die Regelungen in unseren Nachbarbundesländern vor: Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck können öffnen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Etliche Bundesländer hätten Gärtnereien und Gartenbaubetriebe geöffnet. Dies werde mit Einschränkungen auch in Rheinland-Pfalz ermöglicht. Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe könnten ab 1. März im Freien mit dem Verkauf starten. Dies gelte dann bei einer Beschränkung auf ein gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche der Baumärkte.

Fahrschulen können ab. 1. März in Rheinland-Pfalz wieder praktischen Unterricht, wie in den umliegenden Bundesländern bereits zulässig, anbieten. Es gilt die Maskenpflicht. Aus Gleichbehandlungsgründen und wegen der besonderen Bedeutung der außerschulischen Bildung, dürfen sodann auch Musikschulen Einzelunterricht mit Maske und Abstand anbieten. Gesangsunterricht und Unterrichtin Blasinstrumenten bleiben untersagt.

„Wir erweitern im kleinen Rahmen auch unsere „Click&Collect“ Regelungen. Ab. 1. März ist dann auch ein „Termin-Shopping“ möglich. Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten. Das ist zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden eine Perspektive“, so die Ministerpräsidentin. Bei den Einzelterminen gelte die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Würden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so sei ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine freizuhalten, um Hygienemaßnahmen vorzunehmen und zu lüften.

Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen dürfen wie im Saarland auch ihre Außenbereiche wieder öffnen. Hier seien Tickets im Voraus zu buchen. Es dürften maximal 25 Prozent der Kapazität eingelassen werden. „Wir werden diese Vorschläge heute dem Landtag übersenden. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wird sie dann morgen im Ausschuss zur Beratung vorstellen. Eine abschließende Beratung ist am Freitag im Ministerrat vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Verkündung der Verordnung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfportal für Beschäftigte in Kindergärten und in der Kindertagespflege, in Grund- und Förderschulen ab Samstag 27.02.2021 geöffnet

Zur Diskussion um den Impfstoff AstraZeneca sagte die Ministerpräsidentin: „Ich bin froh, dass in Rheinland-Pfalz kein Impfstoff liegen bleibt. Der Impfstoff AstraZeneca wurde von der sehr strengen Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassen. Das heißt, er wurde erprobt, geprüft und für sehr wirksam befunden. Anders als der Biontech-Impfstoff soll er aber nicht an Menschen über 65 Jahren verimpft werden. Der zusätzliche Impfstoff hilft uns, immer schneller voranzukommen. Wir öffnen am Samstag die Anmeldung für einzelne Berufsgruppen aus der Prioritätsgruppe zwei. Keine Ampulle sollte liegen bleiben, wenn wir raus aus dem Lockdown wollen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir haben die Grundschulen im Wechselunterricht geöffnet und unsere Kitas im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf verzeichnen einen Anstieg der Betreuungszahl, deswegen werden wir ab Samstag, den 27. Februar das Impfportal des Landes zur Neuregistrierung für sie öffnen. Die Terminregistrierung erfolgt zunächst ausschließlich online. Der Termin wird per Email verbindlich mitgeteilt. Bereits ab dem 1. März erfolgen dann die Impfungen in den Impfzentren in einer Größenordnung von etwa 20.000 Impfungen pro Woche“, kündigte die Ministerpräsidentin an.

Neu priorisiert sind

  • 40.000 Erzieher und Erzieherinnen sowie Kindertagesväter und -mütter sowie weitere Beschäftigte in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten,
  • 6.000 Förderschullehrer und Förderschullehrerinnen,
  • 12.000 Grundschullehrer und -lehrerinnen sowie weitere Beschäftigte an den Grundschulen.

Hinzu kommen unter anderen noch folgende Berufsgruppen; das zuständige Ministerium wird eine detaillierte Liste dazu vorlegen:

  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko tätig sind (oder eine eigene medizinische Einrichtung sind); Hebammen, Personal in therapeutischen Praxen, Personal bei körpernahen medizinischen Dienstleistern z.B. Podologen, Personal in Rehakliniken, Personal in geriatrischen Kliniken, Mitarbeitende von Hausnotrufanbietern etc.
  • Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst, Personal in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur. Dazu zählen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krematorien und Personen, die nach Sozialgesetzbuch „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ leisten.

Auch folgende Berufsgruppen zählen dazu; diese erhalten aber ein gesondertes Angebot über die jeweilige Einrichtung und müssen sich nicht registrieren:

  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Mitarbeitende der Polizei und des Justizvollzugs.

Fast alle Zweitimpfungen in Altenheimen diese Woche erreicht

Insgesamt stehe Rheinland-Pfalz beim Impfen im Ländervergleich weiterhin sehr gut da: „Stand gestern, dem 22. Februar, wurden in Rheinland-Pfalz 312.869 Impfungen verabreicht, davon 180.953 Erstimpfungen und 131.916 Zweitimpfungen“, so Malu Dreyer. Besonders erfreulich sei es, dass noch in dieser Woche alle Zweitimpfungen durch die mobilen Impfteams in den Altenpflegeeinrichtungen abgeschlossen würden. Daran anschließend starte der zweite Durchgang von Erstimpfungen für die Bewohner und Mitarbeiter in den Heimen die in der ersten Runde noch nicht impfbereit oder impffähig waren. „Das ist ein riesiger Erfolg beim Schutz der besonders vulnerablen Gruppen“, so die Ministerpräsidentin.

Erstimpfungen von Bewohnern und Mitarbeitern von Betreuten Wohngruppen in Trägerverantwortung sowie von Tagespflegeeinrichtungen starten ab dem 1. März. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuten Wohngruppen (Pflege-Wohngemeinschaften) sowie den Tagespflegeeinrichtungen erhielten bis spätesten Ende April ein Impfangebot.

„Impfen bleibt der Schlüssel zum Ende der Pandemie. Corona verlangt uns immer noch viel zu viel ab. Unsere Fortschritte können sich sehen lassen. Es liegt an uns, dass wir diese nicht verspielen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch weiterhin an einem Strang ziehen, um dieses Virus zu besiegen und endlich wieder in ein normales Leben zurückzufinden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer

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GK-Mittelrhein ist neuer Partner von „Wir für Gesundheit“

Region/Koblenz/Mayen, 23.02.2021 – Der Maximalversorger gehört ab sofort dem deutschlandweiten Qualitätsnetzwerk an. Die fünf Krankenhäuser des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein in Koblenz, Mayen, Boppard und Nastätten sind neue Partnerkliniken des wachsenden, trägerübergreifenden Qualitätsnetzwerks „Wir für Gesundheit“. Das Netzwerk umfasst rund 330 ausgewählte Partnerkliniken sowie eine Vielzahl ambulanter Einrichtungen in ganz Deutschland, die überdurchschnittlich hohe Behandlungs- und Servicequalität erbringen.

„Wir freuen uns, nun mit unseren fünf Kliniken und zahlreichen Praxen und Ambulanzen Mitglied im deutschlandweiten Qualitätsnetzwerk zu sein. Dies ist dem Engagement und der Leistung unserer mehr als 4100 Mitarbeiter zu verdanken“, betont Geschäftsführerin Melanie Zöller. Der erfolgreiche Vergleich mit den externen Qualitätsdaten der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) war Basis für die Aufnahme in das Netzwerk „Wir für Gesundheit“.

„Wir für Gesundheit“ ist das größte deutsche Gesundheitsnetzwerk und hat gemeinsam mit dem Debeka Krankenversicherungsverein a. G. speziell für Arbeitgeber die PlusCard entwickelt. Damit ermöglichen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Privatpatienten-Komfort in allen Partnerkliniken des Netzwerks sowie weitere Services.

„Zurzeit steht Gesundheit mehr denn je im Fokus. Da ist die PlusCard als betriebliche Krankenzusatzversicherung eine ganz besondere fürsorgliche Wertschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dass nun das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein in Koblenz Partnerklinik von Wir für Gesundheit ist, freut mich sehr, zumal sich eine seiner Kliniken in unmittelbarer Nachbarschaft unserer Hauptverwaltung befindet“, sagt Paul Stein, Vertriebsvorstand der Debeka.

„Wir freuen uns, dass unser Qualitätsnetzwerk entlang des Rheins wächst. Mit dem Beitritt des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein können nun auch Arbeitgeber aus Koblenz, Mayen, Boppard, Nastätten und der ganzen Region ihren Belegschaften die Vorteile der PlusCard ermöglichen“, so Silvio Rahr, Geschäftsführer von „Wir für Gesundheit“.

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Mechernich wird städtischer werden

Mechernich, 23.02.2021 – Die Nachfrage nach Baugebieten im Mechernicher Stadtgebiet ist ungebrochen. „Zurzeit werden wir überrannt mit Anfragen nach Baugrundstücken“, sagte Stadtplaner Thomas Schiefer im Planungsausschuss. Insgesamt 120 Familien, Ehepaare und Singles stehen demnach aktuell auf der Warteliste für freie Flächen.

So attraktiv könnte Mechernichs Neue Mitte nach den Ideen aus dem Integrierten Handlungskonzept in Zukunft aussehen. Foto: MWM/pp/Agentur ProfiPress

Wie Stadtentwickler Dennis Müller im Gespräch mit dem Bürgerbrief auf Nachfrage erklärt, erreichen ihn die Anfragen zu etwa zwei Dritteln aus dem Mechernicher Raum und nächster Umgebung, ebenso aus den Ballungszentren wie Köln und Bonn. Gerade in Corona-Zeiten scheint der Wunsch nach einem Eigenheim im Grünen für die Familie besonders erstrebenswert. Hatte man noch vor wenigen Jahren allerorten aussterbende Dörfer aufgrund des demographischen Wandels prognostiziert, ist in Mechernich davon nichts zu spüren.

„Das typische Klientel sind junge Pärchen, die aus der Eifel kommen, in die Stadt gezogen sind und nun wieder zurückkommen, um hier eine Familie zu gründen und Wurzeln in ihrer Heimat zu schlagen“, so Müller. In den Gesprächen mit den Interessenten kristallisiere sich heraus, dass die Stadt Mechernich vor allem punkten kann mit den „schnellen Verbindungen in jede Richtung“, wie Müller sagt.

Aktuell wird auch das Gleisbett am Bahnhof umgebaut, um ihn fit für die Zukunft zu machen. In das Projekt investiert die Stadt mit nahezu umfassender Förderung rd. 10 Mio. Euro. Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick (r.) und Erster Beigeordneter Thomas Hambach vor Ort noch vor Baubeginn. Foto: Kirsten Röder/Archiv/pp/Agentur ProfiPress

1a-Standortfaktoren

Insbesondere für Pendler spiele die hervorragende Anbindung über die Autobahn A1 eine gewichtige Rolle. Aber auch der Bahnhof in Mechernich, der einen Halbstundentakt nach Köln/Bonn und Trier möglich macht, ist von zentraler Bedeutung für die hohe Attraktivität der Stadt, wie auch sein Pendant in Satzvey. „Ein absoluter Standortfaktor ist aber auch die medizinische Versorgung mit dem hier ansässigen Kreiskrankenhaus und den praktizierenden Ärzten“, berichtet Müller weiter. Die flächendeckende Ausstattung mit Kitas sowie die breit aufgestellte Schullandschaft mit Grundschulen als auch weiterführenden Schulen sei ein weiteres Plus. Erleichternd hinzu komme, dass die Preise für das Eigenheim in Mechernich noch „moderat“ sind im Gegensatz zu den meisten Standorten in Ballungszentren. Die Grundstückspreise reichen in Mechernich je nach Lage jüngst von 80 Euro bis 170 Euro für den städtischen Quadratmeter. Müller: „Tendenz eher steigend“.

224 Grundstücke wurden seit 2015 im gesamten Stadtgebiet neu erschlossen. Darunter zehn in Glehn, 35 in Wachendorf, 48 im Wachholder II (Mechernich-Nord), 59 im großen und kleinen Bruch (Kommern-Süd). Strempt schlägt mit 29 zu Buche, die Schavener Heide mit bisher acht und weiteren 35 in Firmenich.

Diese Baugebiete waren bereits mit dem Flächennutzungsplan (FNP) von 2006 beschlossen worden, teilweise liegen ihre Anfänge sogar noch vor der Amtszeit von Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick zurück. Damals hatte man sich außerdem auf die beiden Siedlungsschwerpunkte Mechernich/Mechernich-Nord und Kommern/Kommern-Süd mittelfristig festgelegt, als dritter rückte Firmenich-Obergartzem in den langfristigen Fokus. Grünes Licht für die Planung kam nicht nur von der Mechernicher Politik, sondern auch von der Bezirksregierung.

Aus dieser Zeit ist auch das Baugebiet „Donnermaar“ in Mechernich-Nord noch offen. 40 Grundstücke sind auf dem Areal vorgesehen und sollen in Kürze erschlossen werden. „Die weitere wohnbauliche Entwicklung der Bereiche Mechernich-Nord, Kommern und Kommern-Süd ist zukünftig nur noch sehr eingeschränkt möglich“, so Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick.

Lediglich in Richtung Burgfey gebe es noch Flächenpotentiale, die aus abwassertechnischen Gründen aber nur teilweise erschlossen werden könnten. Der Fokus werde nun schwerpunktmäßig auf den dritten Siedlungsraum gelegt. Ein Rahmenplan werde aktuell erarbeitet und der Politik in Kürze vorgestellt.

15 Millionen insgesamt

Durchschnittlich drei Millionen pro Jahr, insgesamt also 15 Millionen Euro, wurden seit 2015 aus den Verkäufen städtischen Baulands erwirtschaftet. „Natürlich sind das für uns Einnahmen. Dafür investieren wir aber auch kräftig. Nicht zuletzt in die Infrastruktur und damit in die Zukunft unserer Stadt“, so Mechernichs Kämmerer Ralf Claßen.

Mehrere Millionen steckte die Stadt zum Beispiel geballt in Kitas und Schulen sowie die Stadtentwicklung insgesamt. So sollen mit Um-, An- und Neubauten rund 210 Kita-Plätze bis 2022 für junge Familien neu geschaffen werden. Grundschulen und weiterführende Schulen werden mit rund 1.200 Tablets ausgestattet.

Die Gleisanlage des Bahnhofs Mechernich wird derzeit ausgebaut, damit barrierefrei zugänglich und noch attraktiver für Reisende und Pendler aufgestellt. 70 Fahrradstellplätze sollen hinzukommen. „Wir arbeiten zurzeit auch am Thema Mobilität am Bahnhof Satzvey. Er soll an die umgebenden bestehenden und geplanten Neubaugebiete über Radschnellwege angebunden werden“, so Stadtplaner Schiefer: „Das Ziel ist es Pendler, auf die Bahn zu bringen!“

Nicht genügend Wohnraum, da sind sich Fachleute in Deutschland einig, sei die Folge davon, dass über Jahre zu wenig gebaut worden ist. Den Spagat zwischen Angebot und Nachfrage nach Bauland ökologisch gerecht zu realisieren, wird in Zukunft nicht einfacher. „Wir wollen grüner bauen, das ist keine Frage“, betont Schiefer. Dennoch komme es einer Quadratur des Kreises gleich, eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Bauweise in Einklang zu bringen mit einer immer größer werdenden Flächenversiegelung und dem damit einhergehenden enormen Flächenverbrauch. Denn der Wunsch der Bevölkerung nach einem Eigenheim im Grünen und den eigenen vier Wänden wird immer größer.

Daher müssten langfristig Antworten gefunden und passende Konzepte erarbeitet werden. „Das setzt aber auch eine Politik voraus, die mitzieht“, so Schiefer. Grundsätzlich wolle man zukünftig, wo es sich anbietet, mehr in die Höhe bauen, um Flächen zu sparen.

Verdichten

Ein weiteres Ziel der Mechernicher Stadtentwicklung liegt deshalb darin, auch in den Dörfern Bauflächen zur Verfügung zu stellen und damit die bestehende Bebauung zu verdichten. Aktuell sind 32 neue Wohneinheiten in Kallmuth in Planung, die nachfrageorientiert in drei Teilabschnitten über mehrere Jahre realisiert werden sollen, und weitere 60 Grundstücke in Strempt. Klar sei aber auch, so Schick: „Wir werden die Probleme der Stadt Köln nicht hier in Mechernich lösen.“

Allerdings ist es auch noch gar nicht so lange her, da wurde angesichts des drohenden demographischen Wandels in Mechernich (wie in vielen anderen Regionen im ländlichen Raum) eine düstere Aussicht hinsichtlich der Landflucht und sinkender Einwohnerzahlen prognostiziert. Mechernich hat den Wandel geschafft. Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger konnten sogar leicht gesteigert werden: von 1999 bis heute wuchs sie von 26.488 auf 28.438 (Stand 31.12.2020).

Doch auch die Innenstadt behält man im Blick: Um deren Entwicklung weiter voranzubringen, und damit den Handel und Dienstleistungen auszubauen, wurde 2020 ein Konzept zur neuen Mitte Mechernichs gemeinsam mit Bürgern und Gewerbetreibenden erarbeitet, um die Innenstadt kunden- und bürgerfreundlicher zu gestalten, aber auch die Verweilqualität zu erhöhen.

„Letztlich greift jedes Puzzlestück in das andere und ist immer ein Teil eines großen Ganzen“, so Dr. Schick. Daher dürfe man nie einzelne Positionen einer Stadtentwicklung singulär betrachten, sondern strategisch und voneinander abhängig. Mit Blick in die Zukunft sagt er: „Mechernich wird sich als Mittelzentrum weiterentwickeln und auch städtischer werden.“