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Bildung in der digitalen Welt – Benutzerfreundlich und datensicher – Online-Plattform Schulcampus RLP nach Pilotphase für alle Schulen

Region/Mainz, 05.04.2021 – „Alles, was im Schulalltag gebraucht wird, gibt es in Rheinland-Pfalz in Zukunft unter dem digitalen Dach des Schulcampus RLP. Er bringt Lehrern und Lehrerinnen, den Schülern und Schülerinnen sowie ihren Eltern große Vorteile und Chancen. Ich freue mich sehr, dass das Projekt nach der Pilotphase nun in die Fläche gehen kann. Das bringt die Digitalisierung in der Bildung mit einem riesigen Schritt weiter voran“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Vorstellung der neuen Plattform. Sie verbindet die digitalen Werkzeuge für den pädagogischen Alltag benutzerfreundlich und mit den höchsten Ansprüchen an Datensicherheit und Jugendmedienschutz. Bereits vor der Pandemie habe das Pädagogische Landesinstitut im Auftrag des Bildungsministeriums an der Entwicklung der gemeinsamen Plattform für alle digitalen Anwendungen in allen Schularten gearbeitet und sie zunächst in einer Pilotphase mit Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern erprobt. „Der Schulcampus wird das digitale Lernen auch über die Corona-Zeit hinaus enorm erleichtern“, so die Ministerpräsidentin.

Für Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig ist der Schulcampus RLP ein Quantensprung in der Entwicklung des digitalen Unterrichts. „Einmal einloggen, dann haben unsere Lehrkräfte und unsere Schülerinnen und Schüler Zugang zu allem, was sie online brauchen. Dazu gehören eine Mediathek mit 27.000 rechtssicheren Medien und Materialien, die das Land den Schulen in Rheinland-Pfalz zur kostenfreien Verwendung bereitstellt, außerdem die Lernplattform moodle@RLP, der digitale Lehrplan und die Kompetenzdokumentations- und -zertifizierungs-Plattform Curriculum sowie das Videokonferenzsystem BigBlueButton. Dazu werden auch Messenger-Dienste kommen, die die Kommunikation zwischen Schülern und Lehrern aber auch zwischen Schule und Eltern datensicher und einfach machen. In Echtzeit können gemeinsam Texte und andere Lehrmaterialien bearbeiten werden.  Der Schulcampus wurde von Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften pilotiert. So konnte er seit April 2019 gemeinsam mit insgesamt 48 Schulen sowie sieben Studienseminaren getestet, weiterentwickelt und optimiert werden“, so die Bildungsministerin.

Seit dem 1. März 2021 erhalten zunächst weitere 91 Schulen ihre Schulcampuszugänge. Die digitale Qualifizierung der jeweils zwei bis vier Campusbetreuerinnen und -betreuer – in Summe aktuell 281 Personen – für diese Gruppe startet parallel dazu und endet im Juni. Seit Mitte Januar 2021 konnten Schulen sich für verschiedene Start-Zeitpunkte registrieren. Der Märztermin ist der erste von mehreren Startterminen, ein weiterer liegt am Ende der Sommerferien. Insgesamt haben bereits 276 Schulen den Schulcampus beantragt. Ab April können sich Schulen wieder für den Sommer und weitere Starttermine für den Schulcampus anmelden.

„Wir richten uns mit dem Zeitplan nach den Bedürfnissen der Schulen. Sie steigen in die Arbeit mit dem Schulcampus ein, wann es für sie passt. Wir werden sie dabei mit vielen Angeboten unterstützen und begleiten“, berichtete Dr. Birgit Pikowsky, Direktorin des Pädagogischen Landesinstituts. Die betreuenden Lehrkräfte der Schulen werden neben der Qualifizierung durch vielfältige Hilfestellungen wie Erklärfilme, Online-Lernangebote, Materialien zum Nachlesen und technische sowie pädagogische Beratung durch Mitarbeitende des Pädagogischen Landesinstituts bei der Einführung und der Arbeit mit dem Schulcampus unterstützt.

Im Schulcampus werden die bestehenden Unterrichtswerkzeuge des Landes unter einem zentralen Login/einer Benutzerverwaltung/Single-Sign-On zusammengeführt. Lehrkräfte und Lernende finden hier eine Datencloud, die mit den angeschlossenen Diensten – einer Mediathek, der Lernplattform moodle@RLP, dem digitalen Lehrplan und der Kompetenzdokumentations- und -zertifizierungs-Plattform Curriculum – vernetzt ist. Die Lernplattform moodle@RLP und das Videokonferenzsystem BigBlueButton werden integriert.

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Freie Wähler: Öffnen – nicht verhindern!

Bitburg/Mainz/Berlin, 05.03.2021 – Spitzenkandidat Dr. Joachim Streit: Öffnungsperspektiven an Inzidenzwerten untauglich – Der Bürger versteht nicht mehr, was die Politik macht. Die FREIEN WÄHLER fordern sofortige Öffnungen der Geschäftswelt und lehnen die von der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten festgelegten fünf Öffnungsschritte ab. Diese seien keine Öffnungsperspektive, sondern eine Verhinderungsperspektive.

Spitzenkandidat Joachim Streit: „In der Pandemie haben wir immer nach dem Schutz des Einzelnen und des Gesundheitssystems geschaut, diese Ziele sollen auch in Zukunft voranstehen. Nachdem die Impfungen in Altenheimen, Einrichtungen, Krankenhäusern und bei großen Risikogruppen soweit fortgeschritten sind, ist es jetzt an der Zeit, die Inzidenzwerte für Öffnungsperspektiven abzuschaffen: Im Außenbereich kann mit den normalen Abstandsregeln geöffnet werden, insbesondere die Außengastronomie, Parks, Zoos und Sportstätten. Hier reichen die allgemeinen Abstandsregeln. Für Geschäfte und Handel genügt die Maskenpflicht und die bekannte Begrenzung auf Kunden pro Quadratmeter. Auch die Beherbergungsbranche und Gastronomie braucht keine Inzidenzwerte, sondern einfache Testverfahren, die Allen Sicherheit geben. Wir dürfen die Gastronomie nicht den Inzidenzwerten opfern.“

Rechtsanwalt Stephan Wefelscheid, Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER, weist auf einen besonderen Punkt der Untauglichkeit der neuen Regeln hin: „Kein Mensch versteht, was er wann wo machen darf. Das bürokratische Monstrum, das die Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten geschaffen hat, widerspricht dem Bestimmtheitsgrundsatz. Es ist auch keine Öffnungsperspektive, sondern eine Verhinderungsperspektive für die notleidenden Betrieben. Die einzige Notbremse, die hier eingebaut werden muss: Werft diese Regeln über Bord. Es muss schneller geimpft und mehr getestet werden und gebt uns Regeln, die wir Bürger verstehen und einhalten können.“

Die FREIEN WÄHLER werden mit dem Einzug in den Landtag auch ein Entschädigungsgesetz auf den Weg bringen. Hierzu hat Spitzenkandidat Joachim Streit bereits im Juli 2020 nach dem ersten Lockdown folgende Petition gestartet: Entschädigungsgesetz für Corona betroffene Selbstständige – Online-Petition (openpetition.de)

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Bätzing-Lichtenthäler fordert Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser durch Ganzjahresausgleich auch für das Jahr 2021

Region/Mainz, 04.03.2021 – „Die Corona-Pandemie macht den Krankenhäusern auch in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Viele Betten stehen weiter leer und die Krankenhäuser verzeichnen hohe Verluste. Allein in Rheinland-Pfalz sind seit dem 18. November 2020 auf Basis der Datenmeldungen der anspruchsberechtigten Krankenhäuser bislang bereits über 146 Mio. Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt worden. Das zeigt, wie dringend wir weiterhin ein Ausgleichszahlungsverfahren brauchen, um die wirtschaftliche Stabilität, Leistungsfähigkeit und Liquidität der Krankenhäuser und damit auch der Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich eines Austausches mit Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. und dem Marburger Bund.

Die Gesundheitsministerin begrüßte ausdrücklich die Verlängerung des Ausgleichs­zahlungsverfahrens über Ende Februar hinaus vorerst bis zum 11. April 2021. „Insbesondere Rheinland-Pfalz hat sich mehrfach und bei den verschiedensten Gelegenheiten nicht nur für die Verlängerung des Ausgleichszahlungsverfahrens eingesetzt, sondern zugleich auch immer wieder für einen Ganzjahresausgleich auch für das Jahr 2021,“ erklärte sie. „Unsere Forderungen wurden zuletzt auch durch den Expertenbeirat gem. § 24 KHG gestützt. Dieser empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2021 neben der Verlängerung der Ausgleichszahlungen den Ganzjahresausgleich für 2021“, so Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Bätzing-Lichtenthäler begrüßte auch, dass die prekäre finanzielle Situation der Krankenhäuser erneut Eingang in die Ministerpräsidentenkonferenz gefunden habe. Diese hat sich in der gestrigen Sitzung darauf verständigt, dem Bundesgesund­heitsministerium aufzugeben, auch für das Jahr 2021 eine Regelung zu treffen, die Krankenhäuser einen angemessenen Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 ermöglicht. „Ich begrüße sehr, dass die Bundesebene nunmehr der Forderung aus Rheinland-Pfalz nachgekommen ist und die so dringend benötigte finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser durch einen Ganzjahresausgleich 2021 nun umgesetzt wird“, so die Ministerin.

Hintergrund

Für das Jahr 2020 war neben den Ausgleichszahlungen auch ein Ganzjahresausgleich für die Krankenhäuser gesetzlich geregelt, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie zu kompensieren. Im Rahmen des ersten Ausgleichs­zahlungsverfahrens bis September 2020 hatten alle Krankenhäuser die Möglichkeit, Ausgleichszahlungen zu erhalten. In dem seit November 2020 geltenden, mittlerweile modifizierten Verfahren ist die Anspruchsberechtigung an verschiedene Voraus­setzungen geknüpft, mit der Folge, dass nicht mehr alle Krankenhäuser einen Ausgleich erhalten können. Zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser hatte Rheinland-Pfalz auch für das Jahr 2021 die Möglichkeit eines Ganzjahresausgleichs gefordert.

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Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung aus Rheinland-Pfalz

Region/Mainz/Wendelstein, 04.03.2021 – Wendelsheimer Unternehmen AESKU – DIAGNOSTICS erhält Zulassung für Eigentest. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte hat am 03.03.2021 der rheinhessischen Firma AESKU-. DIAGNOSTICS eine Sonderzulassung nach §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 erteilt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte sich am Samstag selbst bei einem Besuch des Biotechnologieunternehmens ein Bild von der Anwendung dieser Selbsttests gemacht. „Schnell- und Eigentests können den Wendepunkt in der Pandemiebekämpfung darstellen. Ich bin sehr stolz, dass wir mit AESKU.DIAGNOSTICS ein Unternehmen im Land haben, das in der Lage ist, in kurzer Zeit sehr viele Eigentests herzustellen. Ich gehe davon aus, dass diese sehr bald im Einzelhandel verfügbar sein werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Eigentests ermöglichten es allen Menschen, die sich testen möchten, sich in einem ersten Schritt selbst zuhause zu testen und im Fall eines positiven Ergebnisses frühzeitig die notwendigen Maßnahmen wie Isolation zu ergreifen. „Das gibt den Menschen ein Stück mehr Sicherheit und stärkt auch ihre Eigenverantwortung“, so die Ministerpräsidentin. Ein positives Ergebnis eines selbst durchgeführten Testes müsse durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Die Mischung aus Eigentests und Schnelltests, die von Dritten durchgeführt werden, sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg aus dem Shutdown. Deswegen setze Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Kommunen alles daran, dass überall im Land Schnelltestzentren entstehen. Bislang haben sich bereits rund 1.500 Schnelltesthelferinnen und -helfer gemeldet, die aktuell vom Landesamt für Jugend und Soziales geschult werden.

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Christian Baldauf: Gut durchdachte Öffnungsschritte wichtig – Perspektive mit Vorsicht verbinden

Region/Mainz, 04.03.2021 – Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, kommentiert die aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse: „Wir stehen in einer schwierigen Phase der Pandemie. Sehr, sehr verständlich ist natürlich der Wunsch nach einem Stück Rückkehr zur Normalität. Denn ein ganzes Jahr mit wiederholten und anhaltenden Einschränkungen hat uns alle strapaziert. Eine gewisse Pandemie- und damit Disziplinmüdigkeit ist zu spüren. Aufgabe von Politik ist aber nicht, Entscheidungen nach Stimmungen und Wahlterminen auszurichten, sondern verantwortungsvoll zu handeln – auch, wenn das Beschwernisse und Gegenrede bedeutet.

Es gibt gegenwärtig Entwicklungen, die ermutigen, zugleich aber auch solche, die Sorgen auslösen und weiter zu großer Vorsicht mahnen. Wir müssen deshalb einen Weg der klugen Abwägung gehen.

Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel führt Deutschland mit der notwendi-gen Ruhe, Sachlichkeit und Verlässlichkeit durch diese schwere Krise. Ich sehe mich mit ihr einig, dass wir jetzt Perspektive mit Vorsicht verbinden können und müssen. Es gilt, das Erreichte nicht zu gefährden und zugleich neue Möglichkeiten, wie z.B. die breite Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests und die zunehmenden Impfungen für gut durchdachte Öffnungsschritte zu nutzen.

Der durch die Bund-Länder-Gespräche eingeschlagene Weg ist vertretbar. Ausgewogene Lockerungen, die Perspektiven eröffnen, verbunden mit einer Notbremse, die bei einem Anstieg der Infektionszahlen greift, alles das ist geboten. Für Rheinland-Pfalz brauchen wir jetzt folgendes:

– Unverzichtbar ist eine breite und umfassende Teststrategie. Diese fehlt in Rheinland-Pfalz. Je mehr und je breiter wir testen, desto größer ist die Chance für die Absicherung der gegebenen und für weitere kontrollierte Lockerungsschritte. Eine solche Teststrategie muss umgehend erarbeitet werden.

–  Eine Einrichtung von Corona-Testzentren in jeder Kommune ist notwendig und kann helfen, den Zugang zu Außengastronomie, Einzel-handel, Fitnessstudios und Sportvereinen zu ermöglichen.

–  Voraussetzung für einen sicheren Schulbetrieb und für eine Rückkehr zum Präsenzunterricht sind regelmäßige Testungen nicht nur von Lehrerinnen und Lehrern, sondern auch von Schülerinnen und Schülern – zwei Mal pro Woche. Andere Bundesländer machen das vor.

–  Erforderlich für breite Testungen ist die umgehende Beschaffung und bessere Bevorratung von Schnell- und Selbsttests durch das Land.

–  Für Perspektivplanungen unverzichtbar ist eine sehr enge Abstim-mung mit den angrenzenden Bundesländern mit gemeinsamen Länderpositionen. Nur so können wir für die Zukunft einheitliches Handeln zur Vermeidung eines Corona-Tourismus gewährleisten.“

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Mit Testen und Impfen in behutsamen Schritten aus dem Shutdown

Region/Mainz, 04.03.2021 – „Ich habe mich seit vielen Wochen dafür eingesetzt, den Familien im Land, der Wirtschaft, Kultur und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu geben. Wir haben mit einer steigenden Impfquote und künftig gut verfügbaren Schnelltests neue Faktoren, die die Bewertung der Lage deutlich verändern. Durch eine höhere Impfquote erwarten wir weniger schwere und tödliche Verläufe. Durch ein breites Testkonzept werden Infektionen schneller entdeckt und weitere Ansteckungen schneller verhindert. Das macht eine neue Risikobewertung nicht nur möglich, sondern notwendig“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einer Video-Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Merkel.

„Die Pandemie bedroht viele Existenzen und das Lebenswerk vieler Menschen in Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Veranstaltungsbranche. Deswegen war mir wichtig, diesen Bereichen eine klare Perspektive zu geben. Familien haben jetzt seit vier Monaten Beruf und Homeschooling vereinbaren müssen. Es war und ist ein Kraftakt. Bis zu den Osterferien werden alle Klassen wieder in die Schule gehen. Es bleibt aber beim Wechselunterricht. Wir verstärken zusätzliche Förderangebote für die Kinder. Auch der Einzelhandel und die Gastronomie brennen darauf, wieder zu öffnen. Die steigenden Temperaturen werden uns zusätzlich helfen, dass die Gastronomie zumindest im Außenbereich wieder öffnen kann“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die nächste MPK soll sich im Schwerpunkt mit dem Reisegeschehen beschäftigen. Rheinland-Pfalz setzt sich für eine klare Perspektive für Hotels, Ferienwohnungen und Wohnmobiltourismus über Ostern ein.

Neue Faktoren verändern die Risikobewertung

Mit großer Disziplin habe jede und jeder im Land einen großen Beitrag dazu geleistet, dass das Infektionsgeschehen zurückgegangen ist. Dafür danke sie den Menschen aus ganzem Herzen. „Rheinland-Pfalz hat schon heute 87 Prozent aller Bewohnerinnen und Bewohner von Altenheimen geimpft. In wenigen Wochen werden alle betagten Bürgerinnen und Bürger über 80, die dies wünschen, geimpft sein. Die Termine für Ende März werden in diesen Tagen verschickt. Sie sind die Bevölkerungsgruppe, in der bisher der größte Teil der schweren und tödlichen Verläufe in der Pandemie zu beklagen war. Durch die Impfungen wird bei vergleichbarem Infektionsgeschehen in Zukunft die Zahl der schweren und tödlichen Verläufe deutlich geringer sein. Trotzdem können keine beliebigen Neuinfektionsraten toleriert werden. Denn, wenn die Infektionszahlen erneut exponentiell ansteigen würden, könnte das Gesundheitswesen mit dann jüngeren Patienten schnell wieder an seine Belastungsgrenzen stoßen“, warnte die Ministerpräsidentin. Zahlreiche Berichte über COVID-19-Langzeitfolgen („long COVID“) mahnten ebenfalls zur Vorsicht.

Impfen nimmt weiter Fahrt auf

„Wir freuen uns auf die Aussicht, dass wir spätestens ab April so viel Impfstoff bekommen, dass wir auch die niedergelassenen Ärzte in die Impfstrategie über die Großhandelslogistik einbeziehen können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Gesundheitsminister Spahn hatte zuvor bei der Ministerpräsidentenkonferenz dargelegt, dass er erwarte, dass ab Ende März/Anfang April sehr viel mehr Impfstoff zur Verfügung stehe. Allein in den rheinland-pfälzischen Impfzentren stehen in dieser und der kommenden Woche 50.000 Erstimpfungen an.

Jeder und jede soll einmal pro Woche ein kostenloses Testangebot erhalten

Geplant sei nun ein Zweiklang aus Öffnen und Testen. Die jeweiligen Schritte sollen im Abstand von zwei Wochen erfolgen, um zu sehen, wie sich die einzelnen Schritte auf das Infektionsgeschehen auswirken.

Ab 8. März sollen alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Der Bund übernimmt dafür die Kosten. Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz richten dafür im ganzen Land Schnelltestzentren ein. „Ich bin unseren kommunalen Partnern und insbesondere den freiwilligen Feuerwehren unendlich dankbar: Wir haben jetzt schon fast 1500 freiwillige Schnelltesthelfer und -helferinnen am Start und können bereits ab Montag in den ersten Orten loslegen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die genauen Schnelltestzentren werden am Wochenende bekannt gegeben.

Neben den Eigentests werden Schnelltests wichtig bleiben, die von Dritten durchgeführt werden, dies mache die Dokumentation sicherer. Unabhängig vom Bund habe Rheinland-Pfalz bereits 4 Millionen Schnelltests bestellt und weitere 2 Millionen im Beschaffungsverfahren, damit wir bei uns so schnell wie möglich losgelegen können. Heute noch gehen die ersten 450.000 Testkits vom Land an die Kommunen. Dazu kostenfrei die Erstausstattung an Schutzausrüstung.

Die weitere Teststrategie und die zukünftigen Angebote – insbesondere von Unternehmen – wird der Bund noch in dieser Woche mit der Wirtschaft besprechen.

„Ich freue mich ganz besonders, dass die rheinhessische Firma AESKU.Diagnostics. gestern die Zulassung für Eigentests vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte erhalten hat“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie habe sich selbst erst vor wenigen Tagen einen Eindruck verschafft und sei sicher, dass diese bald auch im Einzelhandel zu beziehen seien. Die Eigentests ermöglichten es allen Menschen, die sich testen möchten, sich in einem ersten Schritt selbst zuhause zu testen und im Fall eines positiven Ergebnisses frühzeitig die notwendigen Maßnahmen wie Isolation zu ergreifen. „Das gibt den Menschen ein Stück mehr Sicherheit und stärkt auch ihre Eigenverantwortung“, so die Ministerpräsidentin. Ein positives Ergebnis eines selbst durchgeführten Testes müsse durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Rheinland-Pfalz testet in Schulen öfter als im Beschluss vorgesehen

Im Schulbetrieb werde Rheinland-Pfalz weiterhin an unserer großzügigeren Regelung festhalten, wonach sich Lehrerinnen und Lehrer so oft testen lassen können, wie sie wollen.

Öffnungsperspektiven

Nach dem ersten Öffnungsschritt am 22. Februar, als Grundschulen wieder im Wechselunterricht gestartet sind und Friseure wieder öffnen durften, folgen ab dem 8. März weitere Öffnungsschritte.

Mehr private Kontakte möglich

„Mir war wichtig, dass wir auch im privaten Bereich zu einer Entlastung kommen. Ab 8. März dürfen wieder zwei Hausstände zusammenkommen, jedoch nicht mehr als 5 Personen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Am 8. März können Vorschulkinder in Rheinland-Pfalz wieder in die Kita – ab 15. März entfällt der „dringende“ Appell

„Bildung steht für mich an erster Stelle. Deswegen habe ich mich massiv dafür eingesetzt, dass Erzieher und Erzieherinnen sowie Grundschullehrer und -lehrerinnen in der Impfreihenfolge vorgezogen werden. In Rheinland-Pfalz wird diese Berufsgruppe bis zum 15. März ihre erste Impfung erhalten haben. Sie können sich darüber hinaus schon jetzt jederzeit anlasslos testen lassen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Deswegen könnten die Vorschulkinder bald in die Kitas zurückkehren. Ab 15. März 2021 werde der Elternappell zurückgenommen. Es bleibe beim Betrieb der Kitas unter Coronabedingungen. Immer unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens.

Zweiter Öffnungsschritt ab 8. März

Ab dem 8. März werden Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder öffnen. Sie werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs gleichgestellt.

Auch die körpernahen Dienstleistungen können wieder starten. Angebote, bei denen keine Maske getragen werden kann, wie z.B. Kosmetik und Rasur sind nur nach vorherigem tagesaktuellem Test wieder möglich.

Inzidenzabhängige Öffnungen frühestens ab 8. März

„Es waren lange und schwierige Verhandlungen, aber mit einer Inzidenz von unter 50 gibt es eine klare Perspektive für Rheinland-Pfalz,“ so die Ministerpräsidentin. Sollte die Infektionslage aber nicht stabil unter 50 bleiben, sei bei einer Infektionslage zwischen 50 und 100 allerdings zumindest eine generelle Öffnung des Einzelhandels erst Anfang April möglich. „Im Moment bewegt sich die Inzidenz zwischen 48 und 52. Wir sind gut beraten, sehr akribisch vorzugehen. Wir haben gute Perspektiven, aber auch eine hohe Verantwortung“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Im Hinblick auf die Vereinbarung der Länder mit dem Bund, dass für einen möglichen dritten Öffnungsschritt eine „stabile Inzidenz“ unter 50 vorausgesetzt wird, und dass bei Überschreiten dieser Inzidenz nach drei Tagen wieder die Öffnung zurückzunehmen ist, werde das Land die weiteren Schritte in Rheinland-Pfalz in den kommenden Tagen insbesondere mit den Industrie- und Handelskammern, dem Einzelhandelsverband und den kommunalen Spitzenverbänden besprechen.

„Unser aller Ziel: Jeder Einzelne kann dabei helfen, die Infektionslage unter Kontrolle zu behalten, stabil unter 50 zu bleiben und damit Öffnungen zu ermöglichen,“ appellierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Dies sei eine besondere Herausforderung. Rheinland-Pfalz habe dank des Einsatzes und der Disziplin unserer Menschen viel erreicht. Bundesweit gebe es die höchste Quote an verimpften Dosen und seit einiger Zeit eine der besten epidemiologischen Lagen. Seit dem vergangenen Samstag befindet sich die Inzidenz wieder unter 50. Es sei aber noch nicht absehbar, in welche Richtung sich die Infektionen in den kommenden Tagen entwickeln werden.

Klar sei jetzt schon, in Landkreisen und kreisfreien Städten über einer Inzidenz von 100 werde es diese Öffnungsschritte nicht geben können.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Land stabil unter 50 liegen, könne der Einzelhandel wieder öffnen, ebenso Museen, Galerien und botanische Gärten. Die geöffneten Einzelhandelsbereiche sind verpflichtet, die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherzustellen.

Mit benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um eine länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden.

Liegen die Infektionen über dieser Marke bis maximal 100, greifen in diesem Öffnungsschritt erhöhte Schutzmaßnahmen. Dann wird weiterhin nur das Termin-Shopping möglich sein. Dieses wird etwas erweitert werden. Der Besuch in Galerien, Zoos und botanischen Gärten wird dann nur mit Terminbuchung und Dokumentation möglich.

„Ganz wichtig, besonders auch für die jungen Menschen, dass kontaktfreier Außensport wieder etwas mehr möglich sein wird, insbesondere für Kinder unter 14 Jahren. Hier werden sogar Gruppenangebote ermöglicht“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Steigt die 7-Tagesinzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, ziehen wir ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Notbremse und kehren zu den heute gültigen Regelungen zurück.“

Vierter inzidenzabhängiger Öffnungsschritt – frühestens ab 22. März

Wenn die 7-Tagesinzidenz weitere 14 Tage stabil bleibt, kann ab dem 22. März auch die Außengastronomie wieder öffnen. Die dann notwendigen Auflagen sind abhängig von der epidemiologischen Entwicklung.

Gleiches gilt für Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos. Auch kontaktfreier Sport in Innenräumen soll dann wieder möglich sein. Liegen die Inzidenzen über 50, sind für diese Angebote tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests verpflichtend.

Fünfter inzidenzabhängiger Öffnungsschritt – frühestens ab dem 5. April

Auch wenn die Inzidenzen nicht stabil unter 50 sinken aber unter 100 bleiben, kann spätestens am 5. April auch der Einzelhandel öffnen. Über weitere Öffnungsschritte der hier noch nicht benannten Bereiche werden Bund und Länder am 22. März beraten.

Wirtschaftshilfen und Härtefallfonds für Fälle, die bislang durchs Raster fielen

„Bund und Länder stehen mit umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen weiterhin an der Seite der Unternehmen. Allein seit November wurden über die verschiedenen Hilfsprogramme des Bundes über 8 Milliarden Euro ausgezahlt. Mit der inzwischen gestarteten Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, die wegen geringer betrieblicher Fixkosten nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen konnten. Mit der sogenannten Erweiterten November-/Dezemberhilfe und der Erhöhung der Abschlagszahlungen in der Überbrückungshilfe III auf bis zu 800.000 Euro kann ab sofort auch großen Unternehmen mit einem höheren Finanzbedarf geholfen werden. Mit einem hälftig finanzierten Härtefallfonds wollen Bund und Länder ein zusätzliches Angebot machen, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten. Die Details der Regelung werden bis zur nächsten Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien geklärt“, so die Ministerpräsidentin.

Grenzregime in den Regionen, die an das Virusvariantengebiet Moselle angrenzen

Unabhängig von der Ministerpräsidentenkonferenz informierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer darüber, dass es keine temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen gibt. „Es findet eine enge Abstimmung der Einsatzmaßnahmen an der deutsch-französischen Grenze mit den zuständigen Stellen des Saarlandes und in Rheinland-Pfalz sowie der französischen Seite statt, um ein gemeinsames regionales Vorgehen sicherzustellen. Im Falle von etwaigen Feststellungen im Rahmen der bestehenden Grenzfahndungsmaßnahmen (z.B. Pendler ohne aktuellen Test) wird man die betreffenden Einreisenden auf die Rechtslage hinweisen, gegebenenfalls an das nächstgelegene Testzentrum verweisen und das örtliche Gesundheitsamt informieren.“

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Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Mio. Euro Umsatzgrenze entfällt für vom Lockdown betroffene Branchen

Region/Berlin, 03.03.2021 – Seit heute können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von
750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie,
der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des
Großhandels und der Reisebranche.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Wegfall der 750 Millionen Euro Umsatzgrenze ist eine wichtige und gute Nachricht für viele große Mittelständler. Gerade große mittelständische Betriebe im Handel, in der Gastronomie oder im Hotelbereich leiden stark unter der aktuellen Krise. Mit der Überbrückungshilfe III können diese
Unternehmer jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat an Unterstützung erhalten – und bis zu 3 Millionen Euro pro Monat, wenn es sich um verbundene Unternehmen handelt.“

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen Euro pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von max. 12 Millionen Euro erhalten.

Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Für Unternehmen, die unterhalb der 750 Millionen Umsatz-Grenze liegen, sind Antragstellungen bereits seit dem 10. Februar 2021 möglich; seit dem 12. Februar fließen für diese Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der
beantragten Förderhöhe, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat.

Von diesen Abschlagszahlungen können seit heute auch vom Lockdown betroffene Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro profitieren.

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Expertenrat Corona legt fünfte Stellungnahme vor

Region/Düsseldorf, 03.03.2021 – Interdisziplinäre Expertenrunde empfiehlt Strategie proaktiver, vorsichtiger und geschützter Öffnungen. Die Staatskanzlei teilt mit: Mit Blick auf die anstehenden Bund-Länder-Gespräche unterbreitet der Expertenrat Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in seiner fünften Stellungnahme drei konkrete Empfehlungen für die weitere Strategie im Kampf gegen das Coronavirus und den vorsichtigen Weg aus dem Lockdown.

So sollen Öffnungsschritte aus dem Lockdown an individuell angepasste Schutz- und Hygienekonzepte geknüpft sein, zur Einordnung der pandemischen Lage auf lokaler Ebene soll eine Kombination an Indikatoren eingeführt werden und das Impfangebot sollte über priorisierte Gruppen hinaus von Bund und Ländern erweitert werden. Die empfohlenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Öffnungsschritte zu evaluieren und kurzfristig gezielt auf die Infektionsdynamik reagieren zu können.

Die zentrale Empfehlung des Expertenrats Corona ist, die Öffnungsschritte aus dem Lockdown nicht durch zeitliche Vorgaben und eine Abgrenzung nach Branchen, sondern vielmehr an den verfügbaren Schutzkonzepten zu orientieren. Hierfür sei eine Ausweitung der Testkapazitäten, eine technologische Plattform, die unter Einbeziehung der Gesundheitsämter eine umfassende und tagesgleiche Nachverfolgung der Infektionsketten gewährleiste sowie eine digitale Technologie zur Nachverfolgung von Clusterinfektionsherden erforderlich. Letzteres könne durch eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App erfolgen.

Zur Einordnung der epidemischen Lage auf lokaler Ebene empfiehlt der Expertenrat, mehrere Indikatoren in den Blick zu nehmen, da das Infektionsgeschehen durch die nach wie vor hohe Unsicherheit keine Abbildung durch einen einzelnen Faktor erlaube. Insbesondere müssten neben der 7-Tages-Inzidenz auch der Anteil intensivmedizinisch behandelter Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der betreibbaren Bettenkapazitäten oder die wöchentlich hospitalisierten Fälle unter den über 60-Jährigen in den Blick genommen werden.

Bund und Länder fordert das zwölfköpfige Gremium auf, das Impfangebot über die priorisierten Gruppen hinaus rasch zu erweitern.

Zu dem zwölfköpfigen Gremium gehören:

  • Dr. Dr. Udo Di Fabio, Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn und früherer langjähriger Richter am Bundesverfassungsgericht
  • Stephan Grünewald, Diplom-Psychologe und Gründer des Markt- und Medienforschungsinstituts „rheingold“
  • Dr. Dr. h.c. mult. Otfried Höffe, emeritierter Philosophie-Professor an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln
  • Monika Kleine, Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen in Köln
  • Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach
  • Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende der Geschäftsführung beim Maschinenbauer Trumpf
  • Dr. Armin Nassehi, Professor für Allgemeine Soziologie und Gesellschaftstheorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Claudia Nemat, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG
  • Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung
  • Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn
  • Dr. Christiane Woopen, Humanmedizinerin und Vorsitzende des Europäischen Ethikrates

Weitere Informationen zu der Arbeit sind abrufbar unter www.land.nrw/de/expertenrat-corona.

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Schutzimpfungen für Vorerkrankte und Kontaktpersonen der Priogruppe 2 – Ministerin: „Es bleibt kein Impfstoff liegen!“

Region/Mainz, 02.03.2021 – Rheinland-Pfalz ermöglicht weiteren Personen der Priorisierungsgruppe 2 eine Corona-Schutzimpfung. Vom 6. März an können sich vorerkrankte Menschen dieser Priorisierungsgruppe sowie Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren über das Online-Impfportal für Termine registrieren. „Ich freue mich sehr, dass wir nun so zeitnah auch diesen Personengruppen einen Impfschutz anbieten können“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Vorstellung der aktuellen Impfzahlen. „Dies ist nach der Öffnung der Schutzimpfungen für bestimmte Berufsgruppen der Priogruppe 2 wie Lehrer, Erzieher und Polizisten der nächste große Schritt, die Impfungen weiterhin schnell und verlässlich anzubieten.“

Zu den Erkrankungen mit Priorisierungsfolge zählen beispielsweise Demenz, spezielle Formen der Diabetes, Leberzirrhose sowie andere Leber- oder Nierenerkrankungen. Um eine Impfung erhalten zu können, benötigen die Betroffenen gemäß den Vorgaben der Impfverordnung des Bundes eine ärztliche Bescheinigung. Für Kontaktpersonen hingegen stellt das Land einen Vordruck zur Verfügung. Dieser ist dann von der Kontaktperson und der gepflegten oder schwangeren Person zu unterschreiben. Gegebenenfalls muss dies durch Dokumente wie beispielsweise einer Kopie des Mutterpasses oder einer ärztlichen Bescheinigung ergänzt werden.

Insgesamt bleibt Rheinland-Pfalz mit seinen Impfungen in der Spitzengruppe der Bundesländer. Stand 1. März wurden 359.102 Impfungen verabreicht, davon 218.951 Erst- und 140.151 Zweitimpfungen. Damit haben mehr als 5 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer zumindest die Erstimpfung erhalten. In der Gruppe der mit Erst- und Zweitdosis bereits vollständig geimpften Menschen ist Rheinland-Pfalz mit einer Quote von 3,4 Prozent weiterhin bundesweit führend.

Seit vergangenem Wochenende können sich im Land auch bestimmte Berufsgruppen der Priogruppe 2 für ihre Corona-Schutzimpfungen registrieren lassen. Davon haben bisher alleine in der Gruppe der priorisierten Lehrer, Erzieher und Beschäftigten in Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagespflege mehr als 44.000 Menschen Gebrauch gemacht. Von ihnen haben bereits 20.000 einen Termin bis zum 13. März erhalten. Die ersten Impfungen haben schon gestern stattgefunden. Auch aufgrund dieser neuen Impfgruppen gelinge es Rheinland-Pfalz sehr gut, den zugelieferten Impfstoff auch von AstraZeneca schnell und verlässlich zu verimpfen, so die Ministerin. „Wir haben in Rheinland-Pfalz keinen ungenutzten Überschuss an AstraZeneca. Jede Dosis des bisher gelieferten Impfstoffs ist mit einer konkreten Planung für die kommenden beiden Wochen belegt“, erläuterte Bätzing-Lichtenthäler.

Die Ministerin wiederholte in diesem Kontext ihre Terminzusage an die Gruppe der über 70-Jährigen im Land. „Unsere Planung sieht vor, dass diese Gruppe ab Mitte März die Möglichkeit zu einer Terminregistrierung erhält. Dabei ist weiterhin die gelieferte Menge des Biontech-Impfstoffs der limitierende Faktor“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Wenn die Ständige Impfkommission allerdings entscheidet, AstraZeneca auch für Menschen über 65 freizugeben, kann auch schon früher und schneller geimpft werden.“ Sollte eine solche Zulassung erfolgen, werden alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer von 70 bis 79 unverzüglich per Brief über die Registrierungsmöglichkeit informiert.

Im Anschluss gab Gesundheitsstaatssekretär und Landeskoordinator Impfen Dr. Alexander Wilhelm einen Ausblick auf die Impfungen in dieser und der kommenden Woche. „Unsere Planungen sehen vor, dass wir alleine diese Woche mehr als 65.500 Erstimpfungen durchführen können. In der kommenden Woche wollen wir diese Zahl dann sogar auf mehr als 70.000 steigern.“ So sich die gelieferte Impfstoffmenge in den kommenden Wochen erhöhe, steige auch die Zahl der Impfungen im Land parallel an.

Hintergrund:

Gelistet sind in der Priogruppe 2 Personen mit folgenden Vorerkrankungen:

  • Demenz
  • psychiatrische Erkrankung
  • Organtransplantation
  • Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder

Behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt

  • interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder andere, ähnlich schwer chronische Lungenerkrankung
  • Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥58 mmol/mol bzw. ≥7,5%)
  • Adipositas (Body-Mass-Index über 40)
  • Leberzirrhose und andere chronische Lebererkrankung
  • Chronische Nierenerkrankung
  • Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung im Einzelfall ein sehr hohes

oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht.

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Nordrhein-Westfalen stellt Impfplan für die Priorisierungs-Gruppe 2 vor

Region/Düsseldorf, 01.03.2021 – Minister Laumann: Weiterer Meilenstein im Kampf gegen Corona. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute Montag, 01. März 2021, den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten.

„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, so Minister Laumann. „Wir setzen dabei unsere Strategie fort, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“

Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen. Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:

  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen
  • Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren

Ab 8. März erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:

  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen
  • Lehrerinnen und -lehrer an Grund-, Förder- und Sonderschulen
  • Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe. Personen unter 65 Jahren erhalten regelhaft AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Woche. Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.

Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot.

Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können“, so der Minister.

Minister Laumann: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“

Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem. Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.