Region/Mainz, 04.03.2021 – „Die Corona-Pandemie macht den Krankenhäusern auch in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Viele Betten stehen weiter leer und die Krankenhäuser verzeichnen hohe Verluste. Allein in Rheinland-Pfalz sind seit dem 18. November 2020 auf Basis der Datenmeldungen der anspruchsberechtigten Krankenhäuser bislang bereits über 146 Mio. Euro als Abschlagszahlungen ausgezahlt worden. Das zeigt, wie dringend wir weiterhin ein Ausgleichszahlungsverfahren brauchen, um die wirtschaftliche Stabilität, Leistungsfähigkeit und Liquidität der Krankenhäuser und damit auch der Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich eines Austausches mit Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. und dem Marburger Bund.
Die Gesundheitsministerin begrüßte ausdrücklich die Verlängerung des Ausgleichszahlungsverfahrens über Ende Februar hinaus vorerst bis zum 11. April 2021. „Insbesondere Rheinland-Pfalz hat sich mehrfach und bei den verschiedensten Gelegenheiten nicht nur für die Verlängerung des Ausgleichszahlungsverfahrens eingesetzt, sondern zugleich auch immer wieder für einen Ganzjahresausgleich auch für das Jahr 2021,“ erklärte sie. „Unsere Forderungen wurden zuletzt auch durch den Expertenbeirat gem. § 24 KHG gestützt. Dieser empfiehlt in seiner Stellungnahme vom 24. Februar 2021 neben der Verlängerung der Ausgleichszahlungen den Ganzjahresausgleich für 2021“, so Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.
Bätzing-Lichtenthäler begrüßte auch, dass die prekäre finanzielle Situation der Krankenhäuser erneut Eingang in die Ministerpräsidentenkonferenz gefunden habe. Diese hat sich in der gestrigen Sitzung darauf verständigt, dem Bundesgesundheitsministerium aufzugeben, auch für das Jahr 2021 eine Regelung zu treffen, die Krankenhäuser einen angemessenen Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 ermöglicht. „Ich begrüße sehr, dass die Bundesebene nunmehr der Forderung aus Rheinland-Pfalz nachgekommen ist und die so dringend benötigte finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser durch einen Ganzjahresausgleich 2021 nun umgesetzt wird“, so die Ministerin.
Hintergrund
Für das Jahr 2020 war neben den Ausgleichszahlungen auch ein Ganzjahresausgleich für die Krankenhäuser gesetzlich geregelt, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie zu kompensieren. Im Rahmen des ersten Ausgleichszahlungsverfahrens bis September 2020 hatten alle Krankenhäuser die Möglichkeit, Ausgleichszahlungen zu erhalten. In dem seit November 2020 geltenden, mittlerweile modifizierten Verfahren ist die Anspruchsberechtigung an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, mit der Folge, dass nicht mehr alle Krankenhäuser einen Ausgleich erhalten können. Zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser hatte Rheinland-Pfalz auch für das Jahr 2021 die Möglichkeit eines Ganzjahresausgleichs gefordert.