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NRW Ministerin Gebauer: Weiterer Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021

Region/Düsseldorf – Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 100 ist ein wichtiges Stück Normalität für Kinder, Jugendliche und Familien. Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Nach geltendem Infektionsschutzgesetz des Bundes muss in den Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht erteilt werden; bei einer Inzidenz von weniger als 165 darf Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht stattfinden. Die anhaltend sinkenden Corona-Infektionszahlen führen dazu, dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen eine stabile Inzidenz von unter 100 aufweisen.

Es ist angesichts der derzeitigen Entwicklung davon auszugehen, dass sich bis Ende Mai diese Zahl noch deutlich erhöht. Die Landesregierung hat stets betont, das Infektionsgeschehen aufmerksam zu beobachten und alle weiteren Entscheidungen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der Infektionslage zu treffen. Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle Schulen aller Schulformen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht zurück. Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte dazu: „Die Entscheidung der Landesregierung mehrere Wochen vor den Sommerferien wieder zum angepassten Präsenzunterricht zurückzukehren, ist ein wichtiges Signal für die Familien und insbesondere die Schülerinnen und Schüler. Es ist für die Landesregierung stets selbstverständlich gewesen, dass wir bei sinkenden Infektionszahlen auch wieder mehr Präsenzunterricht ermöglichen wollen. Für mich persönlich haben die Entwicklung der Kinder und ihre Bildungschancen Priorität bei gleichzeitig größtmöglichem Gesundheitsschutz in den Schulen. Kinder brauchen Kinder. Kinder brauchen Bildung. Kinder brauchen Strukturen und wieder mehr regulären Alltag. Ich bin am heutigen Tage zuversichtlich, dass wir durch Schützen, Testen und Impfen der Lehrkräfte den jungen Menschen und der gesamten Schulgemeinschaft zum Schuljahresende ein wichtiges Stück Normalität zurückgeben können.“

Die Schulen und die Schulträger haben zusammen mit Experten sehr intensiv gut funktionierende und abgestimmte Hygienekonzepte erarbeitet und immer weiter verbessert. Neben den Infektions- und Hygieneschutzkonzepten an den Schulen, die die Landesregierung umfangreich unterstützt hat, setzt die Landesregierung zur Absicherung des Präsenzunterrichts als weiteren zentralen Baustein auf die Testpflicht in Schulen. Seit dem Frühjahr werden regelmäßig mindestens zwei Mal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in Präsenz getestet. Mit neuen Testverfahren für die Grund- und Förderschulen konnten die Testverfahren in den Schulen in den letzten Wochen weiter ausdifferenziert und optimiert werden.

Die Schulen wurden noch gestern mit einer Schulmail über den geplanten weiteren Schulbetrieb und die damit verbundenen Fragen informiert. Zum Ende der Woche wird mit dem Auslaufen der aktuellen Fassung die Corona-Betreuungsverordnung entsprechend angepasst, so dass die rechtlichen Grundlagen für den Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021 feststehen. Die Schulen, aber auch Lehrkräfte und Eltern haben so ausreichend Gelegenheit, sich auf die erforderlichen Änderungen im Schulbetrieb einzustellen.

Die Schulmail mit weiteren Informationen finden Sie in Kürze auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung oder direkt hier: www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv.

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Stärkung von IT-Kompetenzen zentral für das Erreichen digitaler Souveränität

Aachen/Berlin – Bündnis aus Digital- und Wirtschaftsverbänden fordert von der Politik im Superwahljahr mehr Tempo im Bereich digitaler Bildung. Welches Update braucht unser Bildungssystem für das 21. Jahrhundert? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer weiteren öffentlichen Live-Debatte, die gestern im Rahmen der Initiative Deutschland kann digital! stattfand.

Immer mehr Verbände versammeln sich hinter der Kampagne, die im Superwahljahr 2021 mehr Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit einer echten digitalen Souveränität lenken will. Ein bedeutender Hebel für das Erreichen dieses Ziels ist es, digitale Kompetenzen tiefer in der Gesellschaft zu verankern. Dies gilt nicht nur für die Anwendung digitaler Dienste und Produkte, sondern insbesondere auch für deren Herstellung. Damit Deutschland eine moderne und zukunftsfähige Volkswirtschaft bleiben kann, ist die Qualität und Verbreitung digitaler Bildung ein erheblicher Faktor.

Wirtschaftsvertreter machten dabei deshalb deutlich, wie groß die bevorstehenden Aufgaben seien. Angesichts der spätestens durch die Corona-Pandemie schonungslos offengelegten Defizite bei der Einbeziehung digitaler Lehrmittel und der digitalen Ausstattung im Bildungswesen bestehe dringender Handlungsbedarf. Von Seiten der Politik diskutierten die Bundestagsabgeordneten Katrin Staffler (CDU), Obfrau der Enquete-Kommission Berufliche Bildung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Thomas Sattelberger, Sprecher für Innovation, Bildung und Forschung der FDP-Bundestagsfraktion. Bei der Diskussion wurde deutlich, dass das Thema digitale Bildung durch die besonderen Herausforderungen in der Pandemie erneut an Bedeutung gewonnen hat und auch im anstehenden Bundestagswahlkampf ein zentrales Thema sein wird, an dem die Digitalstrategie der Parteien gemessen wird.

„Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht mehr digitale Kompetenzen als je zuvor, um auch im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Dafür ist die Vermittlung digitaler Lerninhalte und eine zeitgemäße Ausstattung in allen Bildungseinrichtungen unerlässlich. Ein Anfang wäre ein verpflichtender Informatikunterricht ab der 5. Klasse oder eine unbürokratischere Kooperation von Bund und Ländern bei Finanzierungsfragen. Wir können nur nachhaltig digitale Souveränität schaffen, wenn wir damit im Bildungswesen beginnen“, sagte BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün am Rande der Veranstaltung.

Die Dringlichkeit einer echten Digitalisierungswelle wird auch durch den regen Zulauf an Unterstützung deutlich, die die Kampagne innerhalb kurzer Zeit erfahren hat. Binnen weniger Wochen schlossen sich ihr neben dem KI Bundesverband auch die Gesellschaft für Informatik der inzwischen sechs Verbände starken Allianz an.

„Erstmals können digitalpolitische Fragen den Ausgang der Wahl entscheiden“, so Grün. Gemeinsam wolle man deshalb den engagierten Austausch mit der Politik vorantreiben und bereits jetzt wichtige Impulse für die digitale Agenda der kommenden Bundesregierung geben.

Die nächste Live-Debatte widmet sich am 9. Juni dem Thema der digitalen Verwaltung. Mehr zur Kampagne Deutschland kann digital!: deutschlandkanndigital.de/

Informationen zur Veranstaltung Deutschland kann digital! live Folge drei:
Digitaler Staat am 09. Juni: deutschlandkanndigital.de/deutschland-kann-digital-live-digitaler-staat/

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Jetzt stehen die Fußwege im Fokus – Jülich gewinnt Wettbewerb

Jülich – Verkehrsminister Hendrik Wüst übergibt Urkunde an Bürgermeister Axel Fuchs. Es ist die umweltfreundlichste Fortbewegungsart der Welt, und deshalb soll das Gehen in Jülich nun mehr Aufmerksamkeit bekommen: Beim landesweiten Wettbewerb um einen professionellen „Fußverkehrs-Check“ wurde Jülich vom Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Zukunftsnetz Mobilität NRW als Teilnehmer ausgewählt.

Aus den Händen von Minister Hendrik Wüst (2.v.r.) nahm Bürgermeister Axel Fuchs (2.v.l.) die Urkunde im Beisein der Landtagsabgeordneten Patricia Peill (r.), AVV-Geschäftsführer Hans-Peter Geulen (M.) und der städtischen Mobilitätsbeauftragten Claudia Tonic-Cober (l.) entgegen. Fotos: Stadt Jülich/Gisa Stein

Dafür erhielt Bürgermeister Axel Fuchs am 18. Mai stellvertretend für Jülich die Gewinner-Urkunde von Minister Hendrik Wüst, der Jülich besuchte, um dem Wettbewerbsgewinner persönlich zu gratulieren und sich vor Ort zu informieren und über diese Urform der Mobilität auszutauschen.

Bürgermeister Axel Fuchs (l.) freute sich über die Übergabe der Urkunde durch NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (r.)

„Bessere, sichere und saubere Mobilität ist Standortfaktor und Lebensqualität. Dazu gehören auch gute Fußwege“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst bei der Verkündung der Gewinner des „Fußverkehrs-Check“. „Fußgänger tragen zur Reduktion der Lärm-, CO2- und Schadstoffbelastung bei und halten sich außerdem fit. Der „Fußverkehrs-Check“ ist das ideale Unterstützungspaket, damit Kreise, Städte und Gemeinden die umweltfreundlichste aller Fortbewegungsarten fördern können und so auch die Lebensqualität verbessern.“

In der Kulturmuschel des Brückenkopf-Parks fand die Übergabe der Urkunde im Beisein von Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltungsspitze einen feierlichen Rahmen.

„Gehen hat als nachhaltige Fortbewegungsmethode großes Potenzial, das wir noch besser nutzen können“, sagte der Jülicher Bürgermeister Axel Fuchs bei der Urkundenverleihung. „Dafür wollen wir als Verwaltung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern daran arbeiten und das Gehen noch attraktiver machen.  Dass wir ausgewählt wurden, bestärkt uns, dass wir bei unserer Planung die richtige Richtung einschlagen.“

Gemeinsamer Einsatz für Fußgänger

„Fußverkehrs-Checks“ sind ein Angebot des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, in dem Jülich seit Januar 2020 Mitglied ist. Hans-Peter Geulen, Geschäftsführer des Aachener Verkehrs-Verbund, erläutert das praktische Prinzip: „Die Methode enthält mehrere Bausteine. Begehungen sind das Kernstück – vor Ort haben Teilnehmer die Gelegenheit, Probleme und Sichtweisen auszutauschen und neue Lösungsansätze und Ideen an einem gemeinsamen Beispiel zu diskutieren.“ Durch den Austausch zwischen Verwaltung, Politik und der Bürgerschaft kann so auch die Beteiligungskultur gestärkt werden.

Um einen professionellen und zielführenden Ablauf zu gewährleisten, begleitet und moderiert ein Fachbüro den Prozess und wertet die Ergebnisse aus, damit die Jülicher Stadtverwaltung darauf bei Bedarf mit konkreten Maßnahmen aufbauen kann. 41 Kommunen hatten sich landesweit beworben, zwölf bekamen den Zuschlag. Für die Gewinner des Wettbewerbs ist der gesamte Check kostenlos, er wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Konkrete Pläne in Jülich

Für Jülich gibt es schon konkrete Pläne. „Wir wissen schon genau, wo wir ansetzen wollen“, sagt Bürgermeister Axel Fuchs. „Durch den professionellen Check und die Begleitung durch ein Fachbüro bekommen wir die Chance, in die Fußverkehrsförderung einzusteigen und gleichzeitig die Bürgerbe­teiligung voranzutreiben.“

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ist ein Netzwerk, das Kommunen berät und dabei unterstützt, mithilfe eines Kommunalen Mobilitätsmanagements nachhaltige Mobilitätskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Das Ziel: attraktive und nachhaltige Mobilitätsangebote für Kommunen und eine verlässliche Anbindung der ländlichen Räume an die Städte zu schaffen. Es gibt drei regionale Koordinierungsstellen: Westfalen-Lippe, Rhein-Ruhr und Rheinland. Die Geschäftsstelle ist angesiedelt beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in Köln. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW wird gefördert vom Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen und der Unfallkasse NRW.

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Größte und schnellste Hilfsaktion für die Wirtschaft in der NRW Landesgeschichte

Region/Düsseldorf – Hunderttausende von der Corona-Pandemie betroffene nordrhein-westfälische Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige mit zweistelligen Milliardenbeträgen unterstützt. Wirtschaftsminister Pinkwart und Minister der Finanzen Lienenkämper bilanzieren die Corona-Hilfen und steuerlichen Entlastungen für die Unternehmen. Landesregierung beschließt Rückmeldephase und deutliche Fristverlängerung für mögliche Rückzahlungen um ein Jahr bei der NRW-Soforthilfe

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium der Finanzen teilen mit: Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „In einem beispiellosen Kraftakt haben Bund und Land die nordrhein-westfälische Wirtschaft in der Corona-Krise mit Zuschüssen in Höhe von 9,4 Milliarden Euro unterstützt. Hinzu kommen Bürgschaften sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro. Diese Hilfen tragen dazu bei, dass viele Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ihr Überleben sichern konnten und können. Mit Blick auf die zum Teil noch andauernde Pandemie bedingten Einschränkungen für Betriebe wird die Frist für mögliche Rückzahlungen bei der Soforthilfe um ein Jahr auf Ende Oktober 2022 verlängert.“

„Neben den unterschiedlichen Zuschüssen und Finanzhilfen haben wir die betroffenen Unternehmen mit gezielten steuerlichen Maßnahmen in einem Umfang von fast 22 Milliarden Euro zeitweise entlasten können“, zieht Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, eine Zwischenbilanz der steuerlichen Maßnahmen zur Krisenbekämpfung. „Mit diesen unmittelbar wirksam werdenden Maßnahmen wie Steuerstundungen und der vereinfachten Herabsetzung von Steuervorauszahlungen stärken wir die Liquidität von Unternehmen, um Arbeitsplätze zu sichern und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken.“ Diese Maßnahmen können in den kommenden Monaten weiterhin genutzt werden.

Zu den 9,4 Milliarden Euro aus Zuschüssen aus dem NRW-Rettungsschirm und Bundesmitteln addieren sich Bürgschaften mit einem Kreditvolumen von über einer Milliarde Euro sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen der NRW.BANK von rund 400 Millionen Euro sowie 12 Milliarden Euro durch die bundeseigene KfW in Nordrhein-Westfalen.

Damit auch weiterhin möglichst viele Existenzen gesichert werden können, hat die Landesregierung nun eine verbesserte Umsetzung des Rückmelde- und Rückzahlungsverfahrens bei der NRW-Soforthilfe beschlossen, um den Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfängern bestmöglich entgegen zu kommen. Zugleich startet die Härtefallhilfe.

Bilanz der Corona-Hilfen

NRW-Soforthilfe: Allein im Rahmen dieses Programms wurden auf von Ende März bis Ende Mai 2020 gestellte Anträge rund 4,5 Milliarden Euro an etwa 430.000 Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Bundesprogramm dabei mit den Bezirksregierungen umgesetzt und insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zusätzlich zur Verfügung gestellt. Bereits in der ersten Aprilwoche konnten drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbständige in Nordrhein-Westfalen ausbezahlt werden.

Überbrückungshilfen: Im Rahmen der an die Soforthilfe anschließenden Überbrückungshilfe I haben Bund und Land rund 34.200 Antragstellerinnen und Antragstellern weitere 364 Millionen Euro gewährt und aus der Überbrückungshilfe II nochmals 702 Millionen Euro auf 57.700 genehmigte Anträgen hin ausgezahlt. Derzeit werden noch Bewilligungen in der Überbrückungshilfe III ausgesprochen: Bislang sind hier ca. 32.300 Anträge bewilligt und rund 1,5 Milliarden Euro an die Betroffenen geflossen. Anstelle der Überbrückungshilfe III können Solo-Selbstständige und Kapitalgesellschaften wahlweise auch die Neustarthilfe beantragen. Auf etwa 29.900 bewilligte Anträge hin wurden hier bisher 187 Millionen Euro ausgezahlt.

Novemberhilfe/Dezemberhilfe: In der Novemberhilfe kommen darüber hinaus bereits über eine Milliarde Euro Auszahlungen auf 63.800 bewilligte Anträge. Insgesamt haben die Bezirksregierungen bisher 94 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Bei der Dezemberhilfe wurden rund 59.000 Anträge mit einem Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro bereits genehmigt. Die Bezirksregierungen haben damit 87 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Anträge auf November- und Dezemberhilfe konnten noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.

Bürgschaften: Seit Beginn der Corona-Pandemie verzeichnen die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sowie das Landesbürgschaftsprogramm eine stark erhöhte Nachfrage nach ihren Angeboten. Die Bürgschaftsbank hat seither über 600 Anträge zur Absicherung eines Kreditvolumens von 257 Millionen Euro bewilligt und damit ein Bürgschaftsobligo von rund 192 Millionen Euro übernommen. Aus dem Landesbürgschaftsprogramm konnten 60 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von 731 Millionen Euro, davon 588 Millionen Euro Bürgschaftsobligo, bewilligt werden. Darüber hinaus hat sich Nordrhein-Westfalen an sechs Bund-Länder-Bürgschaften mit einem Volumen von über 813 Millionen Euro beteiligt.

NRW.BANK-Programme: Um Förderlücken zu schließen, hat die NRW.BANK 2020 u.a. die Programme NRW.Start-up akut und NRW.BANK.Infrastruktur Corona neu eingeführt. Bei Start-up akut handelt es sich um ein Wandeldarlehen der NRW.BANK, das sich an durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigte Jungunternehmen in der Seed- oder Start-up-Phase richtet. Bis zum 31. März 2021 haben 124 Start-ups auf das Förderprogramm zugegriffen und Finanzierungen im Volumen von mehr als 23 Millionen Euro erhalten. NRW.BANK.Infrastruktur Corona ist ein Förderprogramm für Betriebsmitteldarlehen mit 80-prozentiger Haftungsfreistellung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Antragsberechtigt sind neben gewerblichen auch öffentliche und gemeinnützige Unternehmen. Bis Ende März 2021 ist es in 14 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 363 Millionen Euro in Anspruch genommen worden.

Bilanz der steuerlichen Entlastungen

Die Landesregierung unterstützt nordrhein-westfälische Firmen, die unter der Krise leiden, seit mehr als einem Jahr effektiv mit steuerlichen Maßnahmen. Für das Jahr 2020 summieren sich die Herabsetzungen der Steuervorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf rund 6,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 kamen in der ersten Jahreshälfte etwa 7,5 Milliarden Euro hinzu. Die Finanzämter im Land gewährten darüber hinaus bis dato Stundungen im Volumen von über 7,3 Milliarden Euro.

Eine bundesweite Vorreiterrolle übernahm Nordrhein-Westfalen mit seinem Vorstoß zur Möglichkeit der Erstattung der Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer. Hier sicherten Erstattungen von rund 1,7 Milliarden Euro die Liquidität von fast 75.000 Unternehmen.

Den Erfolg bei den steuerlichen Maßnahmen führt Minister Lienenkämper jedoch nicht nur auf die Bandbreite der verschiedenen Erleichterungen und den damit verbundenen großen Adressatenkreis zurück. „Besonders wichtig war es uns, die entsprechenden Antragsformulare bewusst übersichtlich und bürgerfreundlich zu gestalten. Zum schnellen Abruf haben wir kurze, einfach verständliche Formulare auf unserer Homepage eingestellt, die teilweise nur eine Seite umfassen“, erläutert Lienenkämper. Dadurch können die Antragsteller online die zwingend erforderlichen Angaben machen und die finanziellen Hilfen auf den Weg bringen. Gleichzeitig sorgt die Finanzverwaltung durch flexible Organisation und hohe Priorität der Anträge in den Finanzämtern für eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung. „Hierfür haben wir viel positive Resonanz aus der Wirtschaft erhalten“, stellt Lienenkämper fest.

Im Einzelnen kommen die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen mit diesen steuerlichen Erleichterungen entgegen:

  • Zinslose Steuerstundungen
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vereinfachtes Verfahren für vorgezogenen Verlustabzug
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen

Ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen kommen ebenfalls steuerliche Entlastungen zugute. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. „Das ist ein wichtiges Zeichen und ein Ausdruck des Respekts für all diejenigen, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft und den Schutz der Gesundheit einsetzen“, sagt Minister Lienenkämper.

Nordrhein-Westfalen hatte im vergangenen Jahr federführend daran mitgewirkt, dass speziell für das Ehrenamt signifikante steuerliche Verbesserungen im neuen Jahressteuergesetz festgeschrieben werden konnten. Konkret helfen ehrenamtlich tätigen Menschen seit dem 1. Januar 2021 die folgenden Erleichterungen:

  • Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter ist von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
  • Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
  • Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
  • Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 000 Euro abgeschafft worden ist.

Kabinettbeschluss zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe

In Nordrhein-Westfalen haben alle rund 430.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 seit Dezember vergangenen Jahres die Möglichkeit, ihre im Förderzeitraum pauschal bewilligte Soforthilfe freiwillig vorzeitig abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Damals wurden sie darüber informiert, dass die Landesregierung im Frühjahr 2021 nochmals auf diejenigen zukommt, die bis dahin noch nicht abgerechnet haben.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung nun beschlossen, dass die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass Mitte Juni 2021 erfolgen werden. Die Unternehmen erhalten bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen. Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel wird bis Ende Oktober 2022 verlängert.

Bund und Land starten die Härtefallhilfe NRW

Für Unternehmen und Selbstständige, die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, stellen Bund und Land insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ausschließlich über prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer, beginnend im Laufe dieser Woche über das gemeinsame Antragsportal der Länder unter www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht sein. Über die Förderhöhe und die Antragsberechtigung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall eine im Wirtschaftsministerium eingerichtete Härtefallkommission, an der auch die Staatskanzlei sowie das Finanz- und das Arbeitsministerium beteiligt sind. Weitere Informationen finden Sie auf dem gemeinsamen Antragsportal der Länder www.haertefallhilfen.de.

Minister Pinkwart: „Mit der Härtefallhilfe und einer erneuten Verlängerung der Überbrückungshilfe III für weiterhin betroffene Unternehmen bis zum Jahresende 2021 leisten Bund und Land einen weiteren wichtigen Beitrag, um die Pandemie bedingten negativen Folgen für die Wirtschaft abzumildern und den Fortbestand möglichst vieler Betriebe zu sichern.“

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Neuer Landtag nimmt Arbeit auf – Malu Dreyer zur Ministerpräsidentin gewählt

Region/Mainz – Der 18. rheinland-pfälzische Landtag hat am 18. Mai 2021 seine Arbeit aufgenommen. Bei der konstituierenden Sitzung wurde Malu Dreyer (SPD) mit 55 Stimmen erneut zur Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz gewählt. Im neuen Landtag sitzen 101 Abgeordnete aus den sechs Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FDP und erstmals auch die Freien Wähler. Als Landtagspräsident wurde Hendrik Hering (SPD) wiedergewählt. Pandemiebedingt fand die Sitzung im Gutenberg-Saal der Mainzer Rheingoldhalle statt.

Als Landtagsvizepräsidenten wurden Astrid Schmitt (SPD) und Matthias Lammert (CDU) gewählt. Bei der konstituierenden Sitzung des Landtags am 18. Mai übernehmen alle neu gewählten Landtagsabgeordnete offiziell ihr Mandat. Neben verschiedenen Wahlen nahm der Landtag auch eine vorläufige Geschäftsordnung an. Diese wird nun in einem Unterschuss noch weitergehend beraten. Die Regierungskoalition im Landtag bilden die Fraktionen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Ebenfalls am 18. Mai wurden die Ministerinnen und Minister von Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der Staatskanzlei ernannt und anschließend vom Landtag bestätigt und vereidigt.

Gedenken an Corona-Opfer/Verurteilung von Antisemitismus

Zu Beginn seiner Antrittsrede gedachten Landtagspräsident Hendrik Hering und das Parlament mit einer Schweigeminute der Opfer der Corona-Pandemie. Über 3.600 Menschen fielen allein in Rheinland-Pfalz der Pandemie zum Opfer. Deutlich verurteilte Hendrik Hering den verstärkten und unverhohlenen Antisemitismus in Deutschland, der unter dem Deckmantel der Israelkritik erscheine. „Es beschämt mich zutiefst und es ist eine Schande für unser Land, wenn Juden in Deutschland in Angst leben müssen.“ Er betonte: „Antisemitismus ist keine Meinung, sondern menschenverachtend und rassistisch.“

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Sicher unterwegs mit Bus und Bahn in Pandemie-Zeiten

Region/Düsseldorf – Charité-Studie belegt: Kein erhöhtes Corona-Risiko für Pendlerinnen und Pendler im ÖPNV. Das Ministerium für Verkehr NRW teilt mit: Wer regelmäßig mit Bus und Bahn fährt und dabei die Corona-Regeln einhält, wie das konsequente Tragen einer FFP2-Maske, hat kein höheres Risiko sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, als Pendlerinnen und Pendler, die mit Rad, Auto oder Motorrad unterwegs sind. Das ist das Ergebnis einer in dieser Form einzigartigen Studie der Charité Research Organisation (CRO). Das Forschungsinstitut hat im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Bundesländer sowie des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das konkrete Ansteckungsrisiko mit Sars-CoV-2 von Fahrgästen untersucht und verglichen.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Gute Nachrichten für alle Pendlerinnen und Pendler, die auch in der Pandemie auf Bus und Bahn angewiesen sind. Die Studie der Charité belegt, dass der ÖPNV ein sicheres und zuverlässiges Mobilitätsangebot ist, wenn sich alle an die Regeln halten und ihre FFP2-Maske tragen. Trotz sinkender Fahrgastzahlen während der Pandemie haben wir die Taktung im ÖPNV beibehalten, damit möglichst großer Abstand eingehalten werden kann. Das alles trägt dazu bei, dass Pendlerinnen und Pendler in Bus und Bahn in Nordrhein-Westfalen sicher unterwegs sind.“

Für die unabhängige epidemiologische Studie hat die Research Organisation der Berliner Charité seit Februar 2021 über einen Zeitraum von fünf Wochen insgesamt 681 freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter von 16 bis 65 Jahren im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) begleitet. Die Infektionsgefahr sollte in der Realsituation und nicht im Labor getestet werden. Die Probanden sind für einen Zeitraum von vier Wochen werktags entweder mit dem ÖPNV oder mit dem Individualverkehr (Auto / Fahrrad) zur Arbeit, Schule oder Ausbildung gependelt.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zu Beginn und am Ende der Studie durch PCR-Testung (akute Infektion) oder Antikörpertestung (überstandene Infektion) medizinisch untersucht worden. Sie führten ein digitales Tagebuch, in dem neben dem konkreten Mobilitätsverhalten auch Kontakte, Erkältungssymptome oder die Einhaltung von Hygieneregeln im ÖPNV festgehalten wurden.

Die CRO hat in ihrer Studie keinen Unterschied im Hinblick auf ein mögliches erhöhtes Infektionsrisiko bei der ÖPNV-Nutzung im Vergleich mit dem Individualverkehr festgestellt. Die regelmäßige Nutzung von Bussen und Bahnen führte laut Studie nicht zu einer höheren Ansteckungsgefahr. Auch im Vergleich verschiedener ÖPNV-Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen oder U- und S-Bahnen) wurden keine Unterschiede festgestellt. Die zum Zeitpunkt der Untersuchung gültigen Schutzmaßnahmen, also die FFP2-Maskenpflicht, ausreichende Abstände und gute Durchlüftung der Fahrzeuge im ÖPNV waren auf Basis der Studienergebnisse wirksam.

Neben Nordrhein-Westfalen haben auch die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland und der VDV die Studie finanziert.

Nähere Informationen zur Studie unter: https://www.besserweiter.de

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LSB-Bestands-Erhebung: Großvereine leiden besonders unter Corona

Region/Mainz – Dass das Corona-Jahr 2020 gravierende Spuren bei den rheinland-pfälzischen Vereinen sowie den Fachverbänden hinterlassen würde, war klar. Die aktuelle Bestandserhebung des Landessportbundes unterfüttert dies nun mit Zahlen, Daten und Fakten. Genau 1.344.127 Mitgliedschaften meldeten die 5.931 Mitgliedsvereine ihrem Dachverband. Dies sind genau 54.093 Vereinsmitgliedschaften weniger als ein Jahr zuvor und entspricht einem historischen Rückgang von 3,87 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Prozentwert entspricht ziemlich exakt auch dem nationalen Vergleich – der DOSB spricht von rund einer Millionen weniger Vereinsmitgliedschaften.

In der Bestandserhebung sind alle Vereinsmitgliedschaften zum Stichtag 1. Januar 2021 erfasst. Die Zahl der Sportvereine im Land ging um 51 Vereine zurück. 5.931 Vereine bedeuten den niedrigsten Wert seit 1992. Auch der Organisationsgrad, also der Anteil der Rheinland-Pfälzer*innen, die als Mitglied in einem Sportverein registriert sind, ist coronabedingt mit 39,79 Prozent um einen guten halben Prozentpunkt gesunken. „Der organisierte Sport bleibt in Rheinland-Pfalz eine unverzichtbare gesellschaftliche Kraft, hat aber die Corona-Auswirkungen – wenig überraschend – deutlich zu spüren bekommen“, kommentiert LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Mit Blick darauf, dass der Vereinssport in den vergangenen Monaten über lange Zeit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war, danken wir einer überwältigenden Mehrheit der Sporttreibenden, dass sie ihren Vereinen treu geblieben sind.“ Laut Bärnwick handelt es sich beim Sport nach wie vor um die größte und mitgliederstärkste Bürgerbewegung im Land. Dies sei ein Verdienst aller Personen, die sich in der Regel ehrenamtlich und nicht selten mit jeder Menge Herzblut als Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Coach, Betreuer*innen, Abteilungsleiter*innen oder Vorstandsmitglieder in den Vereinen und Verbänden einbringen und so Jahr für Jahr unzählige Stunden in ihr Hobby investieren. Zahlreiche Sportvereine haben die Gelegenheit beim Schopf gepackt und während der Pandemie mit alternativen Konzepten ihre kreative Ader unter Beweis gestellt. Online-Übungsstunden oder -Seminare sind vielerorts selbstverständlich geworden, diverse Vereine haben nicht zuletzt dank maßgeschneiderter digitaler Tools schon mindestens eine Jahreshauptversammlung online abgehalten.

Entwicklung könnte sich noch verschärfen

Nicht zuletzt aufgrund der komplett weggefallenen Neuanmeldungen in den Vereinen – etwa für Kursangebote – ist allerdings die Gesamtzahl so tief wie seit fast 30 Jahren nicht mehr. 1992 hatten die Statistiker 1,337 Millionen Mitglieder im organisierten Sport in RLP ermittelt. „Angesichts der fortgesetzten Einschränkungen könnte es sein, dass sich diese Entwicklung im zweiten Quartal 2021 noch weiter verschärfen wird“, konstatiert auch Monika Sauer, Präsidentin des weiterhin mitgliederstärksten Sportbund Rheinland. Und auch der Präsident des Sportbundes Rheinhessen, Klaus Kuhn, hat nach eigener Aussage „keine große Hoffnung“ auf eine Besserung noch in diesem Jahr – im Gegenteil: „Je länger die Menschen keinen organisierten Sport treiben dürfen, desto mehr Verluste müssen wir verkraften.“

„Problematisch“, so LSB-Hauptgeschäftsführer Christof Palm, „ist dabei, dass die Mitgliederrückgänge die finanzielle Basis des Vereinssports teilweise dramatisch schwächen. Wir sind überzeugt, dass die meisten Sportvereine diese Entwicklung langfristig einigermaßen kompensieren werden. Aber in der aktuellen Situation hätten sie zusätzliche öffentliche Unterstützung benötigt, mittelfristig insbesondere zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, längerfristig zur Mitgliederbindung und -gewinnung, weshalb wir uns auch bei der Landesregierung für finanzielle Unterstützung einer Mitgliedergewinnungskampagne einsetzen“.

Besonders die Rückgänge beim Nachwuchs alarmieren

Alarmierend sind insbesondere die Rückgänge im Kinder- und Jugendbereich. Auffällig ist, dass der Großteil des Mitgliederrückgangs – nämlich mehr als 30.000 Mitgliedschaften – im Altersbereich von 0 bis 18 Jahren zu verzeichnen ist. „Die Zahlen zeigen ein besorgniserregendes Bild, hier müssen wir mit einer Mitgliedergewinnungskampagne ansetzen, Vereine und Familien unterstützen, dass die Kinder und Jugendlichen wieder schnell den Weg in die Sportvereine finden“, kommentiert Palm. Die Zahlen resultieren insbesondere aus geringeren Neueintritten, etwa bei den 0- bis 6-Jährigen. Hier zeigt sich auch der prozentual größte Rückgang mit fast 18 Prozent (13.802 Mitgliedschaften), da für sämtliche Kleinkindgruppen coronabedingt keine Anmeldungen möglich waren. Allerdings stellt die Gruppe der 0- bis 6-Jährigen mit 65.232 nur fünf Prozent der LSB-Mitgliedschaften und ist die kleinste aller sieben Altersgruppen. Die größte Gruppe stellen mit 350.921 oder 26 Prozent die 41-60-Jährigen, hier gab es denn auch mit 14.021 Austritten (3,84 Prozent) die – in absoluten Zahlen gerechnet – größten Verluste. Auch alle anderen Gruppen fuhren Verluste ein: Die 7- bis 14 Jahre alten Schüler*innen (minus 12,674 oder minus 5,64 Prozent) ebenso wie die Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren (minus 3.737/minus 3,96), die Jugendlichen im Alter von 19 bis 26 Jahren (minus 5.453/minus 3,97) sowie die Mitglieder im Alter von 27 bis 40 Jahren (minus 6.289/minus 3,03). Abweichend vom allgemeinen Trend ist die Entwicklung der Mitgliederzahlen bei der Ü60-Gruppe. Diese Gruppe ist die einzige, die sich auf nahezu identischem Vorjahresniveau bewegt – und sogar einen leichten Zuwachs verbucht. 291.086 Mitgliedschaften und damit immerhin 1.883 Mitglieder mehr als in der Vorjahresstatistik zählt der LSB in dieser Altersklasse – plus 0,65 Prozent. Damit ist mehr als jede/r fünfte Vereinssportler*in in RLP über 60.

Mehr als die Hälfte der Vereine geschrumpft

Fast 60 Prozent der Vereine sind geschrumpft, bei zehn Prozent sind die Zahlen konstant geblieben – aber 30 Prozent konnten sogar Mitglieder hinzugewinnen. Die Vereinsgröße spielt dabei eine entscheidende Rolle. Häufig mit eigenen Sportstätten und festangestellten Mitarbeitenden ausgestattet, leiden Großsportvereine nicht nur finanziell stärker unter der Krise als andere. Sie sind auch überproportional stark von Mitgliederverlusten betroffen. Während kleinere Vereine (bis 100 Mitglieder) im Schnitt 0,5 Prozent verlieren, was nahezu der Entwicklung der Vorjahre entspricht, kann man sagen: je größer der Verein, desto größer der prozentuale Verlust. Die Großvereine (über 1.000 Mitglieder) sind mit sechs Prozent im Schnitt dabei – in Einzelfällen auch bis zu 15 Prozent Verlust. Im Zusammenspiel mit den weiterlaufenden Betriebskosten für vereinseigene Sportinfrastruktur gestaltet sich die Finanzsituation für diesen Vereinstyp entsprechend kritisch. Zu den Vereinen mit den höchsten Rückgängen zählen insbesondere auch solche, die sehr stark als Dienstleister agieren – und möglicherweise weniger stark als klassischer Ort der Gemeinschaft wahrgenommen werden. So verlieren Vereine, die in der Vergangenheit in größerem Umfang Mitglieder über Kurssysteme oder Fitnessstudio-Angebote gewinnen konnten, deutlicher. Ohne Möglichkeit der Angebote fehlen die Eintritte bzw. treten Mitglieder schneller aus als in Klubs, die sich im Wesentlichen über Mannschaftssport – hier ist die Mitgliederbindung deutlich größer – definieren. Das gleiche gilt für Vereine, die intensiv in der Jugendarbeit tätig sind. Normalerweise profitieren sie stark davon, dass Kinder nachkommen. Das funktioniert aktuell nicht. Weil der Vereinsbetrieb über mehrere Monate geruht hat. Dadurch ist der normale Vereinsfluss – Austritte und Eintritte gleichen sich in etwa aus – unterbrochen.

58 von 72 Fachverbänden quittieren Verluste

58 der 72 rheinland-pfälzischen Fachverbände haben Mitglieder verloren. Deutlich zu erkennen ist, dass sich die Fachverbände bzw. Sportarten, die auch während des Lockdowns lange Zeit möglich waren – da überwiegend im Freien und als Individualsport durchführbar – am positivsten entwickelt haben. Genannt seien hier Tennis, Golf oder Radsport. Signifikant schlechter sieht es derweil bei den Kontaktsportarten aus. Judo, Ju-Jutsu, Karate und Co. eignen sich nicht, um Abstandsgebote einzuhalten. Aber auch Ski oder Schwimmen sind stärker von Mitgliederrückgängen betroffen als der Durchschnitt. Kritisch gestaltet sich die Entwicklung aber auch gerade im Behinderten- und Rehabilitationssport – der Behinderten- und Rehasportverband RLP hat fast 29 Prozent seiner Mitglieder verloren. Die Fachverbände mit den größten Verlusten in absoluten Zahlen sind Turnen (minus 17.706), Fußball (minus 11.893), Behinderten- und Rehasport (minus 4.907), Leichtathletik (minus 3.421), DLRG (minus 1.956) und Handball (minus 1.598) – dagegen haben Tennis (1.550), Golf (347), Alpenverein (201), Luftsport (125), Radsport (123) und Bogenschießen (96) hier die meisten Neueintritte zu verzeichnen.

„König Fußball“ trotz Verlusten weiter klar die beliebteste Sportart

Bei den beliebtesten Sportarten nimmt „König Fußball“ unverändert mit riesigem Vorsprung die Spitzenposition ein. Die beiden rheinland-pfälzischen Fußballverbände zählen 390.396 Mitgliedschaften – haben damit jedoch auch 11.893 Mitgliedschaften gegenüber dem Vorjahr (2,96 Prozent) eingebüßt. Die Turner*innen, die von 2016 auf 2017 um fast 8.000 Mitgliedschaften zugelegt hatten, belegen Platz zwei (291.493 Mitgliedschaften/minus 17.706) vor Tennis (79.082/plus 1.550), Leichtathletik (51.998/minus 3.421) und Schießen (46.100/minus 742). Damit weist von den TOP 5 Tennis mit 2,00 Prozent den größten Zuwachs auf, während Turnen (minus 5,73 Prozent) und vor allem Leichtathletik (minus 6,17 Prozent) die höchsten Einbüßen an Mitgliedschaften quittieren mussten. Bei den mitgliederstärksten Vereinen behaupten die „üblichen Verdächtigen“ ihre Spitzenplätze. Der vierfache deutsche Meister und zweimalige DFB-Pokalsieger 1. FC Kaiserslautern hat nach den auch im vergangenen Jahr meist eher mauen Darbietungen seiner Profi-Fußballer 661 Mitglieder verloren (16.376 statt zuletzt 17.037/-3,88 Prozent). Die Mitgliederzahl der sportlich wie wirtschaftlich grundsoliden Erstliga-Fußballer von Mainz 05 ist trotz Corona und seiner Folgen „nur“ um 1,87 Prozent bzw. 230 Personen geschrumpft (12.059 statt 12.289). Der lange Zeit größte Mehrsparten-Breitensportverein des Landes TSV Schott Mainz, der vor ein paar Jahren einen enormen Aufschwung genommen hatte, hat gegenüber dem Vorjahr erneut 458 Mitglieder eingebüßt und ist in der RLP-Rangliste damit auf Platz sieben abgerutscht. Am TSV Schott ist nun neben dem vorderpfälzischen Großverein TSV Speyer auch der Schwimmverein Freibad Gimbsheim vorbeigezogen, der trotz bzw. gerade wegen Corona seine Mitgliederzahl um 562 von 3.489 auf 4.051 und damit um veritable 16,11 Prozent steigern konnte. Weiter nach oben entwickeln sich wie gehabt die Zahlen beim Deutschen Alpenverein Sektion Mainz mit 7.612 Mitgliedern (plus 208 bzw. 2,81 Prozent) und beim Deutschen Alpenverein Sektion Koblenz mit 6.031 Mitgliedern (plus 26 bzw. 0,43 Prozent). 28 rheinland-pfälzische Sportvereine weisen mindestens 2.000 Mitglieder auf – davon gehören 14 dem Sportbund Rheinhessen, 9 dem Sportbund Pfalz und 5 dem Sportbund Rheinland an.

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Regenbogen-Flagge vor dem Kreishaus: Landrat Wolfgang Spelthahn setzt klares Zeichen gegen Homophobie

Düren – „Der Kreis Düren ist bunt, vielfältig und steht für eine offene Gesellschaft“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn zum internationalen Tag gegen Homophobie, der jedes Jahr am 17. Mai begangen wird. Auch der Kreis Düren setzt an diesem Tag wieder ein Zeichen und hisst die Regenbogenflagge vor dem Kreishaus, die für Vielfalt, Toleranz und Akzeptanz steht – Werte, mit denen sich der Kreis Düren vollkommen identifiziert.

 „Homophobie, Transphobie und Biphobie haben im Kreis Düren keinen Platz. Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Gemeinsam mit Karl Schavier, Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag, und Gudrun Zentis, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag, setzte er heute mit der Regenbogenflagge ein sichtbares Zeichen.

Auch zum Diversity-Tag am morgigen Dienstag, 18. Mai, weht die bunte Flagge vor dem Kreishaus. Der Begriff Diversität beziehungsweise Vielfalt beschreibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Menschen. Hierzu gehören zum Beispiel Unterschiede in Alter, ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlechtern, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung. „Unsere Gesellschaft lebt von der Vielfalt. Wir lernen von unseren unterschiedlichen Perspektiven. Vielfalt, in jeder Hinsicht, bringt uns voran“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Der Kreis Düren ist Teil der „Charta der Vielfalt“, einer Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Das kommunale Integrationszentrum des Kreises Düren lädt ein, zum Diversity-Tag am Quiz der Charta der Vielfalt teilzunehmen, um das eigene Wissen in Bezug auf Vielfalt auf die Probe zu stellen. Das Quiz finden Sie unter: bit.ly/FürToleranz

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Neues Lagezentrum für den Katastrophenfall

Mendig/Kreis Mayen-Koblenz – Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes unterzeichnen
Vereinbarung zur Nutzung des Bildungszentrums in Mendig. Seit Beginn des Jahres ist das Zentrum für Notfallseminare, Prävention und Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbandes Mayen-Koblenz am Mendiger Flugplatz in Betrieb und wird für zahlreiche Aus-, Fort- und Weiterbildungen genutzt. Nun unterzeichneten Landkreis und DRK eine Vereinbarung, die die Nutzung der Räumlichkeiten im Krisenfall als Lagezentrum ermöglicht. „Das neu eingerichtete und mit modernster Technik ausgestattete Gebäude bietet eine hervorragende Infrastruktur, um im Notfall schnell agieren zu können“, betont Landrat Dr. Alexander Saftig. Da für die Nutzung als Lagezentrum spezifische Voraussetzungen geschaffen werden mussten, beteiligt sich der Landkreis an den Investitionskosten mit rund 14.000 Euro und an den laufenden Kosten mit 3.000 Euro jährlich.

Das ist das neue DRK-Bildungszentrum

Unbekannt ist das Gebäude dem Mayen-Koblenzer Katastrophenschutz keineswegs.  Bereits bei den schweren Unwettern bei Rock am Ring hatten die Räumlichkeiten als Lagezentrum gedient und stehen nun für alle Arten von Katastrophen als Schaltzentrale zur Verfügung. Doch auch im „Normalbetrieb“ wird das neue DRK-Bildungszentrum rege genutzt. Sechs Lehrsäle, Konferenzraum, Simulationsräume und Speiseraum – das alles dient dem DRK-Kreisverband Mayen-Koblenz, um die hohen Standards des Rettungsdienstes zu sichern. „Wir bilden am Mendiger Flugplatz nun in Kooperation mit dem DRK-Landesverband, dem Bildungsinstitut und der Berufsfachschule Rettungsfachpersonal, Notfallsanitäter und Rettungssanitäter aus und jährlich fort. Zudem schulen wir Leitungs- und Führungskräfte und bieten darüber hinaus ein breites Spektrum an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten“, erklärt Frank Minwegen, Leiter des Bildungszentrums. Dafür steht in den Lehrräumen modernste Technik zur Verfügung. Aktuell ist in den Räumlichkeiten darüber hinaus ein Corona-Schnelltestzentrum inklusive Drive-In eingerichtet.

Um im Krisenfall unter allen Umständen einsatzfähig zu sein, ist das Gebäude dank Notstrom komplett autark. Auch verfügt es über zwei Schnittstellen, über die sich die Einsatzleitwagen des Mayen-Koblenzer Katastrophenschutzes direkt an das Gebäude andocken können und so mit Strom und schnellem Internet versorgt sind. Darüber hinaus können einsatzrelevante Daten schnell und sicher zwischen den Einsatzleitfahrzeugen und dem Führungsstab ausgetauscht werden.

Wann kommt das Lagezentrum zum Einsatz?

Das Lagezentrum des Katastrophenschutzes soll bei größeren Bränden, Unwettern, Unfällen und anderen Gefahren, die das Leben und die Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung gefährden, zum Einsatz kommen. Im Ernstfall werden dann alle Aufgaben und Hilfskräfte, wie Feuerwehren, Rettungsdienste und Polizei, unter der sogenannten Einsatzleitung zusammengefasst, die den Einsatz koordiniert. Bei solchen Einsätzen des Katastrophenschutzes wird die Einsatzleitung vom Landkreis Mayen-Koblenz wahrgenommen. Unter der Gesamtverantwortung des Landrates gibt es hierzu eine Aufgabenteilung zwischen der Verwaltung, die alle erforderlichen Verwaltungsaufgaben erledigen muss, und den Einsatzkräften, die die Schadensbewältigung vor Ort übernehmen und in der Regel vom Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises mit Unterstützung der Technischen Einsatzleitung oder des Führungsstabes geführt werden.

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Statement von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian zur Windenergie in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich der Bundesregierung eine Frist bis zum 31. Dezember 2022 gesetzt, um weitere Reduktionspfade der Treibhausgase für 2030 bis 2050 zu definieren und das Klimaschutzgesetz zu novellieren. Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung geht über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus und schreibt sogar erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vor. Kommt ein Bereich dennoch vom vereinbarten Klimakurs ab, greift ein Sicherheitsnetz in Form einer gesetzlich verpflichtenden Nachsteuerung. Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, dass bis zum Jahr 2030 bereits mindestens 65% statt der vorgegebenen 55% der CO²-Emission reduziert werden sollen, es wurde ein Zwischenziel bis 2040 formuliert, welches eine 88%ige Reduktion anstrebt und die Klimaneutralität soll bereits 2045 anstatt 2050 gegeben sein. Auch die Kommunen vor Ort leisten ihren Beitrag, die gesetzlich vorgegebenen Ziele umzusetzen, um die angestrebten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Auch an der Stadt Bad Münstereifel ist der Klimawandel nicht spurlos vorbeigegangen. Ein Spaziergang durch den Stadtwald genügt, um zu sehen, wie viele Baumbestände zu großen Teilen zerstört sind. Der Rat der Stadt hat deshalb in seinem Klimaschutzkonzept, neben zahlreichen anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Blockheizkraftwerk für das eifelbad oder Photovoltaik auf den Dächern der städtischen Einrichtungen, wie Schulen oder Dorfgemeinschaftshäuser – der städtische Bauhof und die Kitas werden in Kürze folgen – auch den Ausbau der Windenergie beschlossen. Ziel ist es den Anteil an erneuerbaren Energien der Stadt Bad Münstereifel von 4,5% im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der bei 46,2% und dem Kreisdurchschnitt der bei 40,7% liegt, merkbar zu erhöhen.

Bis zum 30. Mai 2021 können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel mit Ihrer Stimme darüber entscheiden, ob durch Dürre, Stürme und Borkenkäferplagen zerstörte städtische Forstflächen im Wald bei Nöthen zur Verfügung gestellt werden, damit dort eine Prüfung zur möglichen Errichtung von Windenergieanlagen durchgeführt werden kann. Eine Waldinanspruchnahme ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in NRW ausnahmsweise möglich. Hierfür gibt es enge gesetzliche Vorgaben, die zu erfüllen sind.

Da es sich um städtische Flächen handelt, könnte der Stadtrat in einem nächsten Schritt entscheiden, welches Windenergieunternehmen sich am besten eignet, diese Flächen mit Windenergie zu bestücken. Bei dieser Entscheidung werden verträgliche Anlagenhöhen und die Abstände zu Wohnbebauungen eine entscheidende Rolle spielen. Dann wird auch genau geprüft, welches der derzeit vorliegenden vier Angebote, die besten Beteiligungsmodelle anbietet. Das ausgewählte Unternehmen muss dann durch unabhängige Gutachter umfangreich untersuchen lassen, wie die Auswirkungen bezogen auf den Landschaftsschutz, die gesamte Tierwelt, insbesondere die seltenen und besonders geschützten Tierarten, den Denkmalschutz, das Landschaftsbild, die Gesundheit, die möglichen Störungen der wissenschaftlichen Arbeiten des Radioteleskops Effelsberg und des Astropeilers Stockert und vieles mehr sein werden. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen kann das Windenergieunternehmen einen Antrag auf ein Genehmigungsverfahren beim Kreis Euskirchen einreichen, der alle Belange, auch die der Öffentlichkeit, nochmals sorgfältig prüfen wird.

Diese Schritte können aber erst erfolgen, wenn die städtischen Flächen im Rahmen des Bürgerentscheids am 30.05.2021 grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das heißt zusammengefasst, dass -entgegen anderslautenden Behauptungen- die Höhe und die Ausführung des Anlagenbaus ebenso wie die Genehmigungsfähigkeit zum heutigen Zeitpunkt noch nicht feststehen.

Auch auf privaten Flächen kann ein solches Genehmigungsverfahren beantragt werden, sofern die privaten Eigentümer ihre eigenen Flächen zur Verfügung stellen. Die Einnahmen kämen dann nur dem privaten Verpächter zugute und nicht dem städtischen Haushalt, in dem die Einnahmen aus der Windenergie bereits seit dem Jahr 2013, neben zahlreichen anderen Einnahmequellen zur Haushaltssicherung, einkalkuliert und politisch beschlossen sind. Seitdem kompensieren wir diese nicht vorhandenen Einnahmen Jahr für Jahr aus den Erträgen, die unser Forstbetrieb aus der Holzvermarktung erzielt. Diese Einnahmequelle wird aufgrund der geschädigten Baumbestände und der sinkenden Holzpreise für das Schadholz zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung, zur langfristigen Haushaltssicherung und zur Vermeidung höherer Steuerbelastungen benötigt die Stadt die beschlossenen Einnahmen aus der Windenergie.

Ein Instrument um Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen zu lenken, ist die Ausweisung einer sogenannten Konzentrationszone. Das macht nur dann Sinn, wenn eine Kommune über viele mögliche Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen verfügt. In Bad Münstereifel kommen nach verwaltungsseitiger Voruntersuchung unter enger anwaltlicher Begleitung nur wenige Flächen in Frage, die sich überhaupt für die Errichtung eignen. Diese hätten nach erster Einschätzung alle als potentielle Konzentrationszonen ausgewiesen werden müssen, auch die hier zur Abstimmung stehende Fläche in Nöthen, deshalb hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel keine Konzentrationszone ausgewiesen.

Die Beantwortung der Frage „Sind sie dagegen, dass städtische Flächen in der Gemarkung Nöthen zur Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden“ gibt den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des Bürgerentscheids nun die Möglichkeit, anstelle des Stadtrates, über den allerersten Schritt in Richtung einer möglichen Ansiedlung der Windenergie auf städtischen Flächen zu entscheiden. Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger bitten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Selbstverständlich werden auch wir weiter unsere Hausaufgaben machen und das gemeinsam beschlossene integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt, in dem zahlreiche Maßnahmen zum Schutze unseres „Stadtklimas“ enthalten sind, weiter verfolgen. Getreu unserem Leitbild „Qualität erhalten, Wandel selbstbewusst gestalten – Bad Münstereifel: naturnah, authentisch, lebendig!“

Mehr Informationen zu diesem Thema können auf der Homepage der Stadt unter www.bad-muenstereifel.de abgerufen werden.