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Regenbogen-Flagge vor dem Kreishaus: Landrat Wolfgang Spelthahn setzt klares Zeichen gegen Homophobie

Düren – „Der Kreis Düren ist bunt, vielfältig und steht für eine offene Gesellschaft“, betont Landrat Wolfgang Spelthahn zum internationalen Tag gegen Homophobie, der jedes Jahr am 17. Mai begangen wird. Auch der Kreis Düren setzt an diesem Tag wieder ein Zeichen und hisst die Regenbogenflagge vor dem Kreishaus, die für Vielfalt, Toleranz und Akzeptanz steht – Werte, mit denen sich der Kreis Düren vollkommen identifiziert.

 „Homophobie, Transphobie und Biphobie haben im Kreis Düren keinen Platz. Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Gemeinsam mit Karl Schavier, Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag, und Gudrun Zentis, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag, setzte er heute mit der Regenbogenflagge ein sichtbares Zeichen.

Auch zum Diversity-Tag am morgigen Dienstag, 18. Mai, weht die bunte Flagge vor dem Kreishaus. Der Begriff Diversität beziehungsweise Vielfalt beschreibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Menschen. Hierzu gehören zum Beispiel Unterschiede in Alter, ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlechtern, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung. „Unsere Gesellschaft lebt von der Vielfalt. Wir lernen von unseren unterschiedlichen Perspektiven. Vielfalt, in jeder Hinsicht, bringt uns voran“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Der Kreis Düren ist Teil der „Charta der Vielfalt“, einer Initiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Das kommunale Integrationszentrum des Kreises Düren lädt ein, zum Diversity-Tag am Quiz der Charta der Vielfalt teilzunehmen, um das eigene Wissen in Bezug auf Vielfalt auf die Probe zu stellen. Das Quiz finden Sie unter: bit.ly/FürToleranz

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Neues Lagezentrum für den Katastrophenfall

Mendig/Kreis Mayen-Koblenz – Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes unterzeichnen
Vereinbarung zur Nutzung des Bildungszentrums in Mendig. Seit Beginn des Jahres ist das Zentrum für Notfallseminare, Prävention und Gesundheitsprogramme des DRK-Kreisverbandes Mayen-Koblenz am Mendiger Flugplatz in Betrieb und wird für zahlreiche Aus-, Fort- und Weiterbildungen genutzt. Nun unterzeichneten Landkreis und DRK eine Vereinbarung, die die Nutzung der Räumlichkeiten im Krisenfall als Lagezentrum ermöglicht. „Das neu eingerichtete und mit modernster Technik ausgestattete Gebäude bietet eine hervorragende Infrastruktur, um im Notfall schnell agieren zu können“, betont Landrat Dr. Alexander Saftig. Da für die Nutzung als Lagezentrum spezifische Voraussetzungen geschaffen werden mussten, beteiligt sich der Landkreis an den Investitionskosten mit rund 14.000 Euro und an den laufenden Kosten mit 3.000 Euro jährlich.

Das ist das neue DRK-Bildungszentrum

Unbekannt ist das Gebäude dem Mayen-Koblenzer Katastrophenschutz keineswegs.  Bereits bei den schweren Unwettern bei Rock am Ring hatten die Räumlichkeiten als Lagezentrum gedient und stehen nun für alle Arten von Katastrophen als Schaltzentrale zur Verfügung. Doch auch im „Normalbetrieb“ wird das neue DRK-Bildungszentrum rege genutzt. Sechs Lehrsäle, Konferenzraum, Simulationsräume und Speiseraum – das alles dient dem DRK-Kreisverband Mayen-Koblenz, um die hohen Standards des Rettungsdienstes zu sichern. „Wir bilden am Mendiger Flugplatz nun in Kooperation mit dem DRK-Landesverband, dem Bildungsinstitut und der Berufsfachschule Rettungsfachpersonal, Notfallsanitäter und Rettungssanitäter aus und jährlich fort. Zudem schulen wir Leitungs- und Führungskräfte und bieten darüber hinaus ein breites Spektrum an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten“, erklärt Frank Minwegen, Leiter des Bildungszentrums. Dafür steht in den Lehrräumen modernste Technik zur Verfügung. Aktuell ist in den Räumlichkeiten darüber hinaus ein Corona-Schnelltestzentrum inklusive Drive-In eingerichtet.

Um im Krisenfall unter allen Umständen einsatzfähig zu sein, ist das Gebäude dank Notstrom komplett autark. Auch verfügt es über zwei Schnittstellen, über die sich die Einsatzleitwagen des Mayen-Koblenzer Katastrophenschutzes direkt an das Gebäude andocken können und so mit Strom und schnellem Internet versorgt sind. Darüber hinaus können einsatzrelevante Daten schnell und sicher zwischen den Einsatzleitfahrzeugen und dem Führungsstab ausgetauscht werden.

Wann kommt das Lagezentrum zum Einsatz?

Das Lagezentrum des Katastrophenschutzes soll bei größeren Bränden, Unwettern, Unfällen und anderen Gefahren, die das Leben und die Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung gefährden, zum Einsatz kommen. Im Ernstfall werden dann alle Aufgaben und Hilfskräfte, wie Feuerwehren, Rettungsdienste und Polizei, unter der sogenannten Einsatzleitung zusammengefasst, die den Einsatz koordiniert. Bei solchen Einsätzen des Katastrophenschutzes wird die Einsatzleitung vom Landkreis Mayen-Koblenz wahrgenommen. Unter der Gesamtverantwortung des Landrates gibt es hierzu eine Aufgabenteilung zwischen der Verwaltung, die alle erforderlichen Verwaltungsaufgaben erledigen muss, und den Einsatzkräften, die die Schadensbewältigung vor Ort übernehmen und in der Regel vom Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Landkreises mit Unterstützung der Technischen Einsatzleitung oder des Führungsstabes geführt werden.

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Statement von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian zur Windenergie in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich der Bundesregierung eine Frist bis zum 31. Dezember 2022 gesetzt, um weitere Reduktionspfade der Treibhausgase für 2030 bis 2050 zu definieren und das Klimaschutzgesetz zu novellieren. Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung geht über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus und schreibt sogar erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vor. Kommt ein Bereich dennoch vom vereinbarten Klimakurs ab, greift ein Sicherheitsnetz in Form einer gesetzlich verpflichtenden Nachsteuerung. Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, dass bis zum Jahr 2030 bereits mindestens 65% statt der vorgegebenen 55% der CO²-Emission reduziert werden sollen, es wurde ein Zwischenziel bis 2040 formuliert, welches eine 88%ige Reduktion anstrebt und die Klimaneutralität soll bereits 2045 anstatt 2050 gegeben sein. Auch die Kommunen vor Ort leisten ihren Beitrag, die gesetzlich vorgegebenen Ziele umzusetzen, um die angestrebten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Auch an der Stadt Bad Münstereifel ist der Klimawandel nicht spurlos vorbeigegangen. Ein Spaziergang durch den Stadtwald genügt, um zu sehen, wie viele Baumbestände zu großen Teilen zerstört sind. Der Rat der Stadt hat deshalb in seinem Klimaschutzkonzept, neben zahlreichen anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Blockheizkraftwerk für das eifelbad oder Photovoltaik auf den Dächern der städtischen Einrichtungen, wie Schulen oder Dorfgemeinschaftshäuser – der städtische Bauhof und die Kitas werden in Kürze folgen – auch den Ausbau der Windenergie beschlossen. Ziel ist es den Anteil an erneuerbaren Energien der Stadt Bad Münstereifel von 4,5% im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der bei 46,2% und dem Kreisdurchschnitt der bei 40,7% liegt, merkbar zu erhöhen.

Bis zum 30. Mai 2021 können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel mit Ihrer Stimme darüber entscheiden, ob durch Dürre, Stürme und Borkenkäferplagen zerstörte städtische Forstflächen im Wald bei Nöthen zur Verfügung gestellt werden, damit dort eine Prüfung zur möglichen Errichtung von Windenergieanlagen durchgeführt werden kann. Eine Waldinanspruchnahme ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in NRW ausnahmsweise möglich. Hierfür gibt es enge gesetzliche Vorgaben, die zu erfüllen sind.

Da es sich um städtische Flächen handelt, könnte der Stadtrat in einem nächsten Schritt entscheiden, welches Windenergieunternehmen sich am besten eignet, diese Flächen mit Windenergie zu bestücken. Bei dieser Entscheidung werden verträgliche Anlagenhöhen und die Abstände zu Wohnbebauungen eine entscheidende Rolle spielen. Dann wird auch genau geprüft, welches der derzeit vorliegenden vier Angebote, die besten Beteiligungsmodelle anbietet. Das ausgewählte Unternehmen muss dann durch unabhängige Gutachter umfangreich untersuchen lassen, wie die Auswirkungen bezogen auf den Landschaftsschutz, die gesamte Tierwelt, insbesondere die seltenen und besonders geschützten Tierarten, den Denkmalschutz, das Landschaftsbild, die Gesundheit, die möglichen Störungen der wissenschaftlichen Arbeiten des Radioteleskops Effelsberg und des Astropeilers Stockert und vieles mehr sein werden. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen kann das Windenergieunternehmen einen Antrag auf ein Genehmigungsverfahren beim Kreis Euskirchen einreichen, der alle Belange, auch die der Öffentlichkeit, nochmals sorgfältig prüfen wird.

Diese Schritte können aber erst erfolgen, wenn die städtischen Flächen im Rahmen des Bürgerentscheids am 30.05.2021 grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das heißt zusammengefasst, dass -entgegen anderslautenden Behauptungen- die Höhe und die Ausführung des Anlagenbaus ebenso wie die Genehmigungsfähigkeit zum heutigen Zeitpunkt noch nicht feststehen.

Auch auf privaten Flächen kann ein solches Genehmigungsverfahren beantragt werden, sofern die privaten Eigentümer ihre eigenen Flächen zur Verfügung stellen. Die Einnahmen kämen dann nur dem privaten Verpächter zugute und nicht dem städtischen Haushalt, in dem die Einnahmen aus der Windenergie bereits seit dem Jahr 2013, neben zahlreichen anderen Einnahmequellen zur Haushaltssicherung, einkalkuliert und politisch beschlossen sind. Seitdem kompensieren wir diese nicht vorhandenen Einnahmen Jahr für Jahr aus den Erträgen, die unser Forstbetrieb aus der Holzvermarktung erzielt. Diese Einnahmequelle wird aufgrund der geschädigten Baumbestände und der sinkenden Holzpreise für das Schadholz zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung, zur langfristigen Haushaltssicherung und zur Vermeidung höherer Steuerbelastungen benötigt die Stadt die beschlossenen Einnahmen aus der Windenergie.

Ein Instrument um Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen zu lenken, ist die Ausweisung einer sogenannten Konzentrationszone. Das macht nur dann Sinn, wenn eine Kommune über viele mögliche Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen verfügt. In Bad Münstereifel kommen nach verwaltungsseitiger Voruntersuchung unter enger anwaltlicher Begleitung nur wenige Flächen in Frage, die sich überhaupt für die Errichtung eignen. Diese hätten nach erster Einschätzung alle als potentielle Konzentrationszonen ausgewiesen werden müssen, auch die hier zur Abstimmung stehende Fläche in Nöthen, deshalb hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel keine Konzentrationszone ausgewiesen.

Die Beantwortung der Frage „Sind sie dagegen, dass städtische Flächen in der Gemarkung Nöthen zur Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden“ gibt den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des Bürgerentscheids nun die Möglichkeit, anstelle des Stadtrates, über den allerersten Schritt in Richtung einer möglichen Ansiedlung der Windenergie auf städtischen Flächen zu entscheiden. Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger bitten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Selbstverständlich werden auch wir weiter unsere Hausaufgaben machen und das gemeinsam beschlossene integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt, in dem zahlreiche Maßnahmen zum Schutze unseres „Stadtklimas“ enthalten sind, weiter verfolgen. Getreu unserem Leitbild „Qualität erhalten, Wandel selbstbewusst gestalten – Bad Münstereifel: naturnah, authentisch, lebendig!“

Mehr Informationen zu diesem Thema können auf der Homepage der Stadt unter www.bad-muenstereifel.de abgerufen werden.

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Der organisierte Sport nimmt kritisch Stellung zum neuen Koalitionsvertrag in RLP

Region/Mainz – „Das Zeugnis fällt eher bescheiden aus.“ Mit diesen Worten kommentiert der Präsident des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, Wolfgang Bärnwick, den Entwurf des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Aus Sicht des organisierten Sportes sei dies „keine Koalition des Aufbruches“, wie von den Parteien verkündet. Massive Kritik äußert der LSB an der bekundeten Absicht, E-Sport die Gemeinnützigkeit anzuerkennen: „Damit werden unsere Vereine in ihrer Existenz bedroht.“

Rückblick: Im Vorfeld der Landtagswahl hatten der Landessportbund und die regionalen Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen den Landtagsparteien Wahlprüfsteine übermittelt, um ihre Positionen zu zentralen Zukunftsfragen des organisierten Sportes zu erfahren. „Die Forderungen des organisierten Sports im Entwurf des Koalitionsvertrags sind nur bedingt abgebildet“, stellt Bärnwick klar. Neben der Nichtberücksichtigung einer eigenen Sportabteilung ist auch nichts von einem mehrjährigen Sportfördervertrag, nichts von einem Sonderprogramm „Sport & Corona“ oder einem Programm für mehr Digitalisierung im Sport zu lesen. „Wir gehen weiterhin davon aus, dass bei den Sportstätten ein enormer Sanierungsstau besteht, weshalb wir in unseren Wahlprüfsteinen eine Bestandsaufnahme in Verbindung mit einer zeitgemäßen Sportstättenentwicklungsplanung und entsprechender Finanzausstattung gefordert hatten“, zeigt sich Bärnwick enttäuscht. Der Hinweis der künftigen Landesregierung „Wir werden unsere Aktivitäten beim Bau und der Sanierung von Sportstätten intensivieren“ sei als „zarter Ansatz in die richtige Richtung“ zu bewerten – mehr aber auch nicht. Auch sei kein Hinweis zur Verwaltungserleichterung oder zur bürokratischen Entlastung der Vereine im Koalitionsvertrag zu finden.

Es gibt aber auch positive Fakten. Dass dem Sport mehr Platz im Koalitionsvertrag eingeräumt wurde als bisher, bewertet der LSB als ein gutes Zeichen für die künftige Zusammenarbeit. „Bei der wird auch immer wieder unsere Forderung im Vordergrund stehen, der größten Personenvereinigung im Land mit über 1,3 Millionen Mitgliedern eine eigene Sportabteilung einzurichten“, sagt Bärnwick. Hoffnungsvoll sei zudem, dass laut Koalitionsvertrag die Sportförderung ausgebaut werden soll. „An dieser Aussage werden sich die Koalitionäre messen lassen müssen. Nach Corona erwarten unsere Vereine klare Aussagen und Hilfen, wie sie die Folgen der Krise schultern können – dies geht nicht auf dem bisherigen Förderungsniveau“, betont Bärnwick. Gleiches gelte auch für den Leistungssport. „Erfolge wie die eines Niklas Kaul sollen künftig nicht nur durch Talent und elterliches Engagement, sondern durch verbesserte Infrastrukturen und Personalausstattung in den Leistungszentren ermöglicht werden“, sagt Bärnwick. Ausdrücklich positiv zu bewerten sei auch, dass laut Koalitionsvertrag die Förderung des Schwimmens bzw. des Schwimmenlernens mit finanzieller Unterstützung des Landes ausgebaut werden soll.

Angesichts all dieser Aufgaben erscheint es dem Landessportbund mehr als befremdlich, dass dem E-Sport die Gemeinnützigkeit zuerkannt werden soll. „Wenn dies geschieht, sehen wir die große Gefahr, dass Sportvereine neben einer geringeren finanziellen Unterstützung zudem noch größere Schwierigkeiten beim Zugang zu ausreichenden Sporträumen haben werden“, macht der LSB-Präsident deutlich. „So würde eine artfremde Nutzung von Sporthallen und -räumen für Computerspiele-Events als unmittelbare Konkurrenz auftreten – und den Sportvereinen die Durchführung ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe erschwert.“ In diesem Zusammenhang dankt Bärnwick dem Sportbund Rheinland, der zu dieser Thematik ein Positionspapier entworfen hat, das die Grundlage der Gespräche mit der künftigen Landesregierung sein wird. Daraus ist deutlich abzuleiten, dass der organisierte Sport im Land derzeitigen Initiativen, E-Sport als Sportart anzuerkennen und damit die Gemeinnützigkeit zuzuerkennen, deutlich widerspricht.

Vielmehr begrüßt der LSB, dass die Bundesregierung im Februar 2021 bereits deutlich gemacht hat, dass sie die Pläne aus dem Koalitionsvertrag zur Anerkennung des E-Sports als gemeinnützigen Zweck nicht mehr weiterverfolgen werde. Zudem entspricht der Bereich des E-Gamings ohne Sportbezug in seiner Gesamtheit nicht den zentralen Aufnahmekriterien, die das Sport- und Verbändesystem konstituieren und prägen. Beim E-Gaming gibt es keine Differenzierung nach ethischen Grundsätzen; vielmehr steht eine Vielzahl der Spiele im klaren Widerspruch zu den ethischen Werten des Sports, die auch im LSB-Ethik-Code formuliert sind.

Das von der Landesregierung initiierte Projekt „Land in Bewegung“, mit dem über landesweite Mitmachangebote breite Teile der Bevölkerung zu mehr Sport und Bewegung motiviert werden sollen, sieht Bärnwick nicht unkritisch. „Das ist genau der Ansatz, den die rheinland-pfälzischen Sportvereine seit jeher verfolgen und mit traditionell günstigen Mitgliedsbeiträgen auch seit Jahrzehnten leben“, so der LSB-Präsident. „Insofern begrüßen wir die Weiterentwicklung der Initiative nur, wenn es zu noch stärkeren Synergieeffekten mit dem organisierten Sport kommt. Ein anderer Ansatz wäre, die für das Programm geplanten finanziellen Mittel direkt dem organisierten Sport zur Weiterleitung an seine Verein und Verbände zugutekommen zu lassen.“

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Gewerbeflächen stärker für den PV-Ausbau nutzen

Region/Düsseldorf – Land NRW startet Informationsroadshow „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern – Kampagne 2021+“. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie von NRW teilt mit: Mit der Installation von Photovoltaik-Anlagen können Unternehmen in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien leisten. Um bislang ungenutzte Potenziale auf Gewerbedächern zu erschließen, startet das Land zusammen mit IHK NRW, dem Landesverband Erneuerbare Energien LEE NRW und der EnergieAgentur.NRW die Informationsroadshow „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern – Kampagne 2021+“. An der digitalen Auftaktveranstaltung mit Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart nahmen mehr als 600 Teilnehmer teil.

Minister Pinkwart: „Photovoltaik ist nicht nur ein zentraler Bestandteil der Energiewende, sondern auch eine lohnende Investition für Unternehmen, die mit ihren großen Gewerbeflächen günstige Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Ausbau bieten. Mit der Kampagne 2021+ unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem umfangreichen Informationsangebot dabei, Dachflächen stärker als bislang für Photovoltaik zu nutzen. So kommen wir unseren Klimazielen gemeinsam einen weiteren Schritt näher.“

Ralf Stoffels, Präsident IHK NRW: „Der Schutz des Klimas und die Anpassung an den Klimawandel gehören zu den zentralen Zukunftsaufgaben für die NRW-Wirtschaft. Schon heute ist eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen für viele Unternehmen zu dem entscheidenden Wettbewerbs- und Standortfaktor geworden. Auch in Nordrhein-Westfalen kann das Potenzial zum Ausbau der erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zur sicheren Stromversorgung leisten und sollte, wo es sinnvoll ist, schnell nutzbar gemacht werden. Gerne beteiligen wir uns mit den IHKs in Nordrhein-Westfalen daher an der PV-Offensive des Landes, um unsere Unternehmen über die Vorteile einer PV-Nutzung zu informieren und so gemeinsam einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten.“

Dipl. Ing. Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW: „Viele Unternehmen haben bereits die Vorteile der Energiewende für sich erkannt. Manche sind schon lange dabei, andere steigen gerade erst ein oder fragen sich, was sie tun können. Ziel muss es sein, den Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern der Industrie- und Gewerbebetriebe in Nordrhein-Westfalen weiter voranzutreiben. Es gibt allerdings auch viele Unternehmen, die in ihrem Tagesgeschäft gefangen sind. Deshalb ist es Ziel dieser Kampagne, noch mehr Unternehmen zu erreichen und für die Solarenergie zu begeistern, denn die Vorteile liegen auf der Hand: Solarenergie vom eigenen Firmendach senkt die Energiekosten nachhaltig, macht unabhängig von steigenden Strompreisen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus macht es das Unternehmen attraktiver für junge Fachkräfte.“

Carl-Georg von Buquoy, Leiter Photovoltaik der EnergieAgentur.NRW: „Das Potenzial, das Gewerbebauten in Nordrhein-Westfalen für die Photovoltaik bieten, ist immens. Ging man 2018 schon davon aus, 68 TWh Solarstrom auf den Dächern Nordrhein-Westfalens erzeugen zu können, liegt durch gesteigerte PV-Moduleffizienzen das Volumen heute über 80 TWh. In Nordrhein-Westfalen haben wir derzeit einen Bedarf von 140 TWh, der theoretisch so zu fast 60 Prozent gedeckt werden könnte. Durch Belegung von Gewerbedächern mit Photovoltaik, bei denen es sich zudem um bereits versiegelte Fläche handelt, kann das Tempo, dem Klimawandel entgegenzuwirken, erheblich gesteigert werden. Um die Leistung einer einzigen 750 kWp-Anlage auf einem Gewerbedach zu erreichen, müsste man mindestens 100 Einfamilienhäuser mit PV-Anlagen belegen.“

Die Kampagne bietet Gewerbetreibenden umfangreiche branchenspezifische Informationsangebote, einen Austausch mit Best-Practice-Unternehmen sowie nützliche und intuitive Tools, die bei der Realisierung des Ausbauvorhabens unterstützen. Die Informationsroadshow macht bis Januar 2022 an sechs verschiedenen IHK-Standorten mit Einzelveranstaltungen halt, die auch eine digitale Teilnahme ermöglichen.

Unter pv-auf-gewerbe.nrw gibt es weitere Informationen zur Kampagne sowie Planungshilfen zum eigenen PV-Ausbau im Gewerbe.

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Neue Einreise-Regelungen des Bundes ersetzen Landesregelungen ab 13. Mai

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aufgehoben, nachdem der Bund umfassende Regelungen geschaffen hat. Am Donnerstag, 13. Mai 2021, werden neue Einreiseregelungen des Bundes in Kraft treten, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen. Dann gilt für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber durch die Übermittlung eines negativen Tests an die zuständige Behörde aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.

Allerdings ist nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden –  eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach Einreise möglich. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.

Weiterhin gilt für Einreisen auch Hochinzidenzgebieten die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen negativen Tests. Hiervon sind nur Durchreisende und Transportpersonal (bei Aufenthalten unter 72 Stunden) ausgenommen. Grenzpendler müssen sich zweimal pro Woche testen lassen.

An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den landesweit über 6.000 Testzentren und anderen Teststellen wie Apotheken oder Ärzten kann die Testung vorgenommen werden.

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.

Die rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 12. Mai 2021 zu entnehmen.

Hintergrund:

Die Regelungen beziehen sich nur auf ausländische Risikogebiete und nicht auf innerdeutsche Regionen. Die Einstufung internationaler Risikogebiete erfolgt durch das Robert Koch-Institut unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete

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Draußen muss drin sein: DFB und DOSB starten Petition für Amateursport

Region – Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat mit seinen Regional- und Landesverbänden eine gemeinsame bundesweite Petition und Kampagne für den Amateur- und Breitensport mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gestartet. Unter der Überschrift „Draußen muss drin sein“ fordert die Initiative die schnellstmögliche Wiederzulassung des organisierten Sportbetriebs unter freiem Himmel, zunächst im Training, anschließend im Wettkampfbetrieb.

Nicht nur die mehr als sieben Millionen Mitglieder in rund 24.500 Vereinen des DFB sind in den nächsten drei Wochen aufgerufen, die Petition und ihr Vorhaben zu unterstützen. Mit Unterstützung des DOSB sollen auch die Mitglieder, Vereine und Verbände anderer Sportarten sowie alle Sportbegeisterten in Deutschland durch ihre Teilnahme an der einfach auszufüllenden Online-Petition dem Amateur- und Breitensport eine gemeinsame Stimme geben. Unter dem Dach des DOSB sind 90.000 Sportvereine mit insgesamt rund 27 Millionen Mitgliedern organisiert.

Ronny Zimmermann, zuständiger DFB-Vizepräsident für den Jugendfußball, sagt: „Die Amateurvereine und ihre Sportler*innen sind immer wieder in den Entscheidungen ignoriert und vergessen worden. Damit muss jetzt Schluss sein, speziell für unsere Kinder und Jugendlichen. Sport ist wichtig, Sport hat einen hohen gesellschaftlichen Wert, Sport ist gesund für Körper und Seele – auch in der Pandemie. Es sind nun schnelle, konkrete Perspektiven gefragt, das gilt nicht erst seit den aktuellen Entwicklungen beim Impfen und den Inzidenzwerten, die in Deutschland Hoffnung machen. So uneinig der DFB aktuell auftreten mag, hinter dieser Petition stehen wir alle, da gibt es keine zwei Meinungen. Die Vereine arbeiten höchst verantwortungsvoll, das haben sie beim Restart im vergangenen Jahr unter Beweis gestellt. Der Amateursport muss auf Grundlage aller vorliegenden Fakten endlich stärker gehört werden. Wir wollen einen nachhaltigen Weg aus der Krise finden. Gefragt ist eine neue Aufbruchstimmung für den Vereinssport, für Bewegung, Freude und das Gefühl von Gemeinschaft.“

Dr. Rainer Koch, zuständiger DFB-Vizepräsident für die Amateure, sagt: „Wir alle wissen um die aktuell schwierige Lage in den Führungsgremien beim DFB. Das Bild ist von Zerrissenheit geprägt. Das entbindet uns aber nicht davon, die Dinge anzupacken, die gerade jetzt von extremer Bedeutung für den Amateurfußball in unserem Land sind. Ganz im Gegenteil: Wir müssen unserer Verantwortung dringend gerecht werden. 7,1 Millionen Mitglieder allein im Fußball fordern zurecht, dass ihre bedrohliche Lage stärker als bisher wahrgenommen wird. Gemeinsam mit unseren Vereinen, den Frauen und Männern, Jungen und Mädchen sprechen wir mit dieser bundesweiten Petition die Sprache, die jeder versteht. Wir wollen in der Sache weiterkommen und fordern den großen, längst überfälligen Befreiungsschlag für den Amateursport: Macht endlich unsere Plätze wieder auf!“

Bernd Neuendorf, Präsident des Fußball-Verbandes Mittelrhein, sagt: „Seit Monaten ist der Amateursport in Deutschland weitgehend zur Bewegungslosigkeit verurteilt. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Wir brauchen jetzt eine klare Öffnungsperspektive – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Insgesamt 7,3 Millionen Mädchen und Jungen im Alter bis 18 Jahren sind in einem Sportverein aktiv, davon alleine 2,1 Millionen in einem Fußballverein. Sie brauchen die sportliche Aktivität und die sozialen Kontakte im Verein ganz besonders. Sie dürfen in der Pandemie nicht alleine gelassen werden. Angesichts sinkender Inzidenzwerte darf nicht nur darüber geredet werden, wann Restaurants wieder öffnen und wir wieder in Urlaub fahren dürfen. Mit der gleichen Intensität müssen die Sportvereine, die Sportlerinnen und Sportler, bei den Debatten über Lockerungen berücksichtigt werden. Denn Sport an der frischen Luft ist erwiesenermaßen kein Treiber der Pandemie. Im Gegenteil. Er kann in der Corona-Krise einen erheblichen Beitrag zur körperlichen und psychischen Gesundheit der Menschen leisten. Es wird höchste Zeit, dies anzuerkennen und die restriktiven Maßnahmen im Bereich des Sports zu beenden.“

Seit mehr als einem halben Jahr steht der Amateursport in Deutschland nahezu still. Spiele und Wettkämpfe sind untersagt, der Trainingsbetrieb ist allenfalls unter sehr starken Einschränkungen, zum Teil gar nicht möglich. Allein im Fußball sind knapp 140.000 Mannschaften betroffen – obwohl alle bisherigen Erkenntnisse in der Pandemie aufzeigen, dass auf dem Spielfeld nur ein äußerst geringes Ansteckungsrisiko besteht. Obwohl seit Monaten immer mehr Expert*innen aus Medizin und Wissenschaft, unter anderem aus Aerosolforschung, Epidemiologie und Sportwissenschaft, vor den gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren warnen, die mit dem aktuellen Verbot des organisierten Sporttreibens einhergehen. Obwohl vor allem für Kinder und Jugendliche negative Langzeitfolgen befürchtet werden. Obwohl die im vergangenen Jahr angewendeten Hygienekonzepte gerade im Fußball gut funktioniert haben.

Die aktuelle Kampagne und die Petition sollen einen wichtigen Schritt markieren. Die Aktion wird von umfassenden Aktivitäten im Online- und Social-Media-Bereich begleitet. Beim DFB-Pokalfinale am Donnerstag im Berliner Olympiastadion wird zudem ein Riesenbanner auf der Gegentribüne für die Petition werben. Die Petition für den Amateur- und Breitensport läuft drei Wochen.

Bereits Ende Februar hatte der DFB in einer bundesweiten Online-Umfrage ermittelt, wie es dem Amateurfußball nach einem Jahr mit der Pandemie geht. Mehr als 100.000 Menschen nahmen teil, verteilt über nahezu alle Altersgruppen. Fast alle sind Mitglieder in Amateurvereinen mit Fußballangebot. Die Ergebnisse, präsentiert im Rahmen einer live übertragenen Pressekonferenz, zeigten: Die Sehnsucht nach der Rückkehr auf den Platz ist riesig, die Herausforderungen für die Vereine sind es ebenfalls. 98 Prozent der Befragten vermissen den Amateurfußball, 96 Prozent die Aktivitäten in ihrem Verein. Besonders fehlen den Menschen die Gemeinschaft und das Gemeinschaftsgefühl (71 Prozent), noch mehr sogar als das aktive Fußballspielen selbst (68 Prozent).

Der gesellschaftliche Wert des Amateurfußballs wurde im vergangenen Jahr mit Hilfe einer wissenschaftlichen Modellrechnung in Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Fußball-Union (UEFA), dem DFB und zehn Universitäten errechnet. Basierend auf dem UEFA GROW SROI-Modell („Social Return on Invest“) beträgt die soziale und ökonomische Wertschöpfung des Amateurfußballs allein in Deutschland 13,9 Milliarden Euro pro Jahr.

Das Modell quantifiziert den sozialen und wirtschaftlichen Mehrwert, der deshalb entsteht, weil in 24.500 Amateurvereinen Fußball gespielt und ehrenamtliche Arbeit geleistet wird. Demnach senkt Fußballspielen unter anderem das Erkrankungsrisiko und damit Gesundheitskosten, wodurch 5,6 Milliarden Euro im öffentlichen Gesundheitssystem eingespart werden. Die Steigerung des subjektiven Wohlbefindens entspricht einer sozialen Wertschöpfung von 4,86 Milliarden Euro. Allen voran für Kinder und Jugendliche sind Amateursportvereine wichtige soziale Tankstellen. Tankstellen, die seit Monaten kaum angezapft werden können. Auch darum muss draußen endlich wieder drin sein.

Link zur Petition: www.dfb.de/petition

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Betriebliches Impfen in RLP – Vorbereitungen laufen in enger Absprache zwischen Land und Betrieben

Region/Mainz – Neben den Impfungen in den 32 Impfzentren des Landes und den Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, soll laut Bundesgesundheitsministerium ab 7. Juni auch das Impfen in den Betrieben als dritte Säule beginnen. Seitens des Bundes wurde in Aussicht gestellt, dass in den ersten Wochen zusätzlich rund 500.000 Dosen Impfstoff wöchentlich dafür zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei einer möglichen Verteilung nach dem Bevölkerungsanteil wird daher für Rheinland-Pfalz zunächst mit rund 25.000 Dosen wöchentlich gerechnet.

Auch wenn darüber hinaus nur wenig Konkretes seitens des Bundes bekannt gegeben wurde, rüstet sich Rheinland-Pfalz für den Einsatz der dritten Säule der Impfstrategie. Arbeits- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler machte deutlich: „Es ist uns ein hohes Anliegen, dass sich interessierte Betriebe möglichst gut vorbereiten können, damit die zusätzlich in Aussicht gestellten Impfdosen möglichst zügig an die Beschäftigten in den Betrieben verimpft werden können.“

Das Arbeits- und Gesundheitsministerium steht dazu in einem engen Austausch mit der Landesvereinigung der Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz und den Industrie- und Handelskammern. Betriebe sollen beim Aufbau geeigneter Maßnahmen unterstützt werden. „Impfen ist die beste Gesundheits- und Wirtschaftspolitik. Für eine Rückkehr in ein uneingeschränktes Leben müssen wir eine Impfquote von mindestens 70 Prozent erreichen. Das Impfen in Betrieben spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Modellprojekte zeigen eine hohe Akzeptanz und Effizienz. Viele Betriebe sind bereits jetzt startklar. Sie warten sehnsüchtig auf den Startschuss aus Berlin und eine ausreichende Menge an Impfdosen. Anfänglich wird nur wenig Impfstoff für die Betriebsärzte zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung muss bei der Beschaffung noch ambitionierter vorgehen“, erläuterte Karsten Tacke, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU).

„Leider fehlen uns derzeit noch verlässliche Angaben, welche konkreten Vorgaben für die dritte Säule des betrieblichen Impfens zu erwarten sind, zum Beispiel auf welchen Wegen der Impfstoff geliefert wird, wer ihn konkret bestellen kann, ob es Verteilungsschlüssel geben wird und wie die Dokumentation der Impfungen gesichert werden kann. Wir appellieren daher dringend an den Bund, die erforderliche Anpassung der Corona-Impfverordnung umgehend auf den Weg zu bringen“, so der Landesimpfkoordinator Dr. Alexander Wilhelm. Betriebe und Beschäftigte brauchen ebenso wie Kommunen und Land Planungssicherheit.

Derzeit arbeiten LVU und IHKen mit Unterstützung des MSAGD an Informationen über die Rahmenbedingungen des betrieblichen Impfens, die sich an den unterschiedlichen Konstellationen der Betriebe vor Ort orientieren. Das Land hat bereits angekündigt, das betriebliche Impfen zum Beispiel durch die Anbindung an das landeseigene Dokumentationsportal, die Meldung der Daten an das RKI oder den Informations­transfer vom Landesimpfzentrum zum Aufbau einer betrieblichen Impfstelle zu unterstützten.

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Internationaler Tag der Pflegenden 2021

Region/Düsseldorf – Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann würdigt am 12. Mai zum „Internationalen Tag der Pflegenden“ die Arbeit der Beschäftigten in der Pflege: „Am heutigen Tag gilt mein besonderer Dank den vielen Beschäftigten in der Pflege. Die Corona-Pandemie führt uns allen vor Auge, was die Beschäftigten in der Pflege tagtäglich leisten. Sie stellen die Versorgung der Pflegebedürftigen auf einem hohen Niveau sicher und gehen dabei an ihre Grenzen. Niemand kann jetzt noch behaupten, ihm seien die teils schwierigen Arbeitsbedingungen im Pflegebereich nicht bewusst. Die Pflegenden sind eine unverzichtbare Säule unserer Gesundheitsversorgung und verdienen mehr denn je gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und vor allem auch eine tarifliche Entlohnung. Dafür sind Politik und Arbeitgeber in der Verantwortung.“

In Nordrhein-Westfalen habe man sich in den vergangenen Jahren bereits auf den Weg gemacht, den Pflegebereich nachhaltig zu stärken. Das Gesundheitsministerium fördert mit rund 100 Millionen Euro 50 Projekte in Nordrhein-Westfalen zum Aufbau von mehr als 5.000 neuen Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsfachberufen. Mit der generalistischen Pflegeausbildung wurde in Nordrhein-Westfalen im letzten jahr zudem ein Höchststand an Auszubildenden in der Pflege erreicht. „Besonders in der Corona-Pandemie ist deutlich geworden: Die personelle Lage im medizinischen und pflegerischen Bereich ist angespannt. Es freut mich daher um so mehr, dass wir die Nachwuchsgewinnung in der Pflege gezielt fördern“, so Laumann weiter.

Zusätzlich stellt das Gesundheitsministerium im Kampf gegen den Fachkräftemangel in Nordrhein-Westfalen rund 250 Millionen Euro für die Pflegeausbildung aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Vergütung dient den Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen zur Modernisierung bestehender Gebäude und zur Finanzierung von bis zu 7.000 zusätzlichen Schulplätzen. Die mehr als 150 Pflegeschulen, die nicht mehr mit einem Krankenhaus verbunden sind, haben damit die Möglichkeit, in eine zukunftsorientierte Fachkraftausbildung zu investieren.

„Es ist an uns, die jüngere Generation für den Pflegeberuf dauerhaft zu begeistern. Daher fördern wir eine attraktive Berufsausbildung in Nordrhein-Westfalen. Als wichtiger Akteur des Gesundheitssystems braucht die Pflege aber auch eine starke Stimme in Politik und Gesellschaft. Sie soll ihre Position selbstbewusst in den höchsten Gremien der Selbstverwaltung einbringen können. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen wird den Berufsstand nachhaltig stärken. Damit ermöglichen wir den professionell Pflegenden von Beginn an in die wichtigsten Entscheidungen zu ihrem Berufsstand eingebunden zu werden“, bekräftigt Laumann.

Eine Grundsatzfrage bleibe allerdings eine angemessene Bezahlung. Der Bundesvorstoß zur Tarifbindung in der Altenpflege sieht dabei vor, dass von Juli 2022 an Pflegeeinrichtungen nur noch zugelassen sind, wenn sie ihre Pflegekräfte nach einem aner­kannten Tarifvertrag be­zahlen oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind. Minister Laumann erklärt: „Den Vorstoß des Bundes, die Zulassung von Pflegeeinrichtungen an die Tarifbindung zu koppeln, unterstütze ich aus ganzem Herzen. Tarifbindung darf nicht mehr eine Ausnahme, sondern muss die Regel sein. Jeder, der seinen Pflegern keinen Tariflohn anbietet, sollte seine Einrichtung dichtmachen. Es ist ein Skandal, dass auch heute noch vielen Pflegekräften der Tariflohn vorenthalten wird.“

Zum Hintergrund:

Der Internationale Tag der Pflegenden wird jährlich am 12. Mai gefeiert, dem Geburtstag von Florence Nightingale. Sie war eine britische Krankenschwester und gilt als die Pionierin der modernen Krankenpflege. Mit dem Internationalen Tag der Pflegenden soll die Leistung der professionell Pflegenden gewürdigt werden.

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12. Mai Tag der Pflege – Wertschätzung ist wertvoll: GK-Mittelrhein sagt Danke

Region/Mayen-Koblenz – Maximalversorger macht den Tag der Pflege zum Tag der GKler und überrascht seine mehr als 4100 Mitarbeiter. Jedes Jahr am 12. Mai wird der Internationale Tag der Pflege gefeiert. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. „In diesem Jahr feiern wir im Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein noch etwas größer“, sagt Geschäftsführerin Melanie Zöller und ergänzt: „Da sich in der Corona-Pandemie einmal mehr zeigt, wie wertvoll die Arbeit aller Beteiligten in unseren Krankenhäusern, Praxen und Reha- und Seniorenrichtungen ist, möchten wir, neben den pflegenden Kollegen, alle unsere Mitarbeiter würdigen. Wir machen den Tag der Pflege 2021 kurzerhand zum Tag der GKler.“

Mit Botschaften wie „Was für ein Glück, dass wir Pflegeprofis haben, die immer die passenden Worte finden“ oder „Was für ein Glück, dass wir Führungskräfte haben, die ihr Wissen an den Nachwuchs weitergeben“ schafft das GK-Mittelrhein seinen Mitarbeitern auch öffentlich in seinen Medienkanälen eine Bühne.

Und als kleines I-Tüpfelchen dürfen sich alle Mitarbeiter über ein passendes, süßes Präsent freuen. Es steht symbolisch für die Wertschätzung und den Dank!