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Statement von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian zur Windenergie in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich der Bundesregierung eine Frist bis zum 31. Dezember 2022 gesetzt, um weitere Reduktionspfade der Treibhausgase für 2030 bis 2050 zu definieren und das Klimaschutzgesetz zu novellieren. Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung geht über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus und schreibt sogar erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vor. Kommt ein Bereich dennoch vom vereinbarten Klimakurs ab, greift ein Sicherheitsnetz in Form einer gesetzlich verpflichtenden Nachsteuerung. Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, dass bis zum Jahr 2030 bereits mindestens 65% statt der vorgegebenen 55% der CO²-Emission reduziert werden sollen, es wurde ein Zwischenziel bis 2040 formuliert, welches eine 88%ige Reduktion anstrebt und die Klimaneutralität soll bereits 2045 anstatt 2050 gegeben sein. Auch die Kommunen vor Ort leisten ihren Beitrag, die gesetzlich vorgegebenen Ziele umzusetzen, um die angestrebten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Auch an der Stadt Bad Münstereifel ist der Klimawandel nicht spurlos vorbeigegangen. Ein Spaziergang durch den Stadtwald genügt, um zu sehen, wie viele Baumbestände zu großen Teilen zerstört sind. Der Rat der Stadt hat deshalb in seinem Klimaschutzkonzept, neben zahlreichen anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Blockheizkraftwerk für das eifelbad oder Photovoltaik auf den Dächern der städtischen Einrichtungen, wie Schulen oder Dorfgemeinschaftshäuser – der städtische Bauhof und die Kitas werden in Kürze folgen – auch den Ausbau der Windenergie beschlossen. Ziel ist es den Anteil an erneuerbaren Energien der Stadt Bad Münstereifel von 4,5% im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der bei 46,2% und dem Kreisdurchschnitt der bei 40,7% liegt, merkbar zu erhöhen.

Bis zum 30. Mai 2021 können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel mit Ihrer Stimme darüber entscheiden, ob durch Dürre, Stürme und Borkenkäferplagen zerstörte städtische Forstflächen im Wald bei Nöthen zur Verfügung gestellt werden, damit dort eine Prüfung zur möglichen Errichtung von Windenergieanlagen durchgeführt werden kann. Eine Waldinanspruchnahme ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in NRW ausnahmsweise möglich. Hierfür gibt es enge gesetzliche Vorgaben, die zu erfüllen sind.

Da es sich um städtische Flächen handelt, könnte der Stadtrat in einem nächsten Schritt entscheiden, welches Windenergieunternehmen sich am besten eignet, diese Flächen mit Windenergie zu bestücken. Bei dieser Entscheidung werden verträgliche Anlagenhöhen und die Abstände zu Wohnbebauungen eine entscheidende Rolle spielen. Dann wird auch genau geprüft, welches der derzeit vorliegenden vier Angebote, die besten Beteiligungsmodelle anbietet. Das ausgewählte Unternehmen muss dann durch unabhängige Gutachter umfangreich untersuchen lassen, wie die Auswirkungen bezogen auf den Landschaftsschutz, die gesamte Tierwelt, insbesondere die seltenen und besonders geschützten Tierarten, den Denkmalschutz, das Landschaftsbild, die Gesundheit, die möglichen Störungen der wissenschaftlichen Arbeiten des Radioteleskops Effelsberg und des Astropeilers Stockert und vieles mehr sein werden. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen kann das Windenergieunternehmen einen Antrag auf ein Genehmigungsverfahren beim Kreis Euskirchen einreichen, der alle Belange, auch die der Öffentlichkeit, nochmals sorgfältig prüfen wird.

Diese Schritte können aber erst erfolgen, wenn die städtischen Flächen im Rahmen des Bürgerentscheids am 30.05.2021 grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das heißt zusammengefasst, dass -entgegen anderslautenden Behauptungen- die Höhe und die Ausführung des Anlagenbaus ebenso wie die Genehmigungsfähigkeit zum heutigen Zeitpunkt noch nicht feststehen.

Auch auf privaten Flächen kann ein solches Genehmigungsverfahren beantragt werden, sofern die privaten Eigentümer ihre eigenen Flächen zur Verfügung stellen. Die Einnahmen kämen dann nur dem privaten Verpächter zugute und nicht dem städtischen Haushalt, in dem die Einnahmen aus der Windenergie bereits seit dem Jahr 2013, neben zahlreichen anderen Einnahmequellen zur Haushaltssicherung, einkalkuliert und politisch beschlossen sind. Seitdem kompensieren wir diese nicht vorhandenen Einnahmen Jahr für Jahr aus den Erträgen, die unser Forstbetrieb aus der Holzvermarktung erzielt. Diese Einnahmequelle wird aufgrund der geschädigten Baumbestände und der sinkenden Holzpreise für das Schadholz zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung, zur langfristigen Haushaltssicherung und zur Vermeidung höherer Steuerbelastungen benötigt die Stadt die beschlossenen Einnahmen aus der Windenergie.

Ein Instrument um Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen zu lenken, ist die Ausweisung einer sogenannten Konzentrationszone. Das macht nur dann Sinn, wenn eine Kommune über viele mögliche Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen verfügt. In Bad Münstereifel kommen nach verwaltungsseitiger Voruntersuchung unter enger anwaltlicher Begleitung nur wenige Flächen in Frage, die sich überhaupt für die Errichtung eignen. Diese hätten nach erster Einschätzung alle als potentielle Konzentrationszonen ausgewiesen werden müssen, auch die hier zur Abstimmung stehende Fläche in Nöthen, deshalb hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel keine Konzentrationszone ausgewiesen.

Die Beantwortung der Frage „Sind sie dagegen, dass städtische Flächen in der Gemarkung Nöthen zur Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden“ gibt den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des Bürgerentscheids nun die Möglichkeit, anstelle des Stadtrates, über den allerersten Schritt in Richtung einer möglichen Ansiedlung der Windenergie auf städtischen Flächen zu entscheiden. Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger bitten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Selbstverständlich werden auch wir weiter unsere Hausaufgaben machen und das gemeinsam beschlossene integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt, in dem zahlreiche Maßnahmen zum Schutze unseres „Stadtklimas“ enthalten sind, weiter verfolgen. Getreu unserem Leitbild „Qualität erhalten, Wandel selbstbewusst gestalten – Bad Münstereifel: naturnah, authentisch, lebendig!“

Mehr Informationen zu diesem Thema können auf der Homepage der Stadt unter www.bad-muenstereifel.de abgerufen werden.