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Rheinland-Pfalz tritt heute in zweite Stufe des Perspektivplans ein

Region/Mainz – Heute tritt die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Mit ihr sind weitere vorsichtige Schritte aus den pandemiebedingten Beschränkungen möglich. „Gemeinsam haben die Menschen im Land viel erreicht. Die Infektionszahlen sinken weiter. Gleichzeitig steigt die Zahl der geimpften Menschen im Land. Das macht Mut und Hoffnung und ermöglicht uns, die zweite Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz zu aktivieren und weitere vorsichtige Öffnungsschritte zu wagen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Land gehe umsichtig und zielstrebig mit großen Schritten einem positiven Sommer entgegen. „Die warmen Temperaturen treiben die Menschen nach draußen. Wir werden daher im Bereich des Sports und der Freizeitgestaltung einige Beschränkungen im Freien lockern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Der positive Trend der letzten Wochen verfestigt sich. Dies gilt es auszubauen und gleichzeitig nicht leichtsinnig zu werden. Das Bedürfnis nach Normalität ist bei uns allen enorm. In der aktuellen Lage mit sinkenden Inzidenz- und steigenden Impfzahlen dürfen wir auch berechtigt optimistisch auf die kommenden Wochen blicken. Dennoch lassen wir Vorsicht walten, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen“, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Trotz der guten Entwicklung blieben daher die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand halten, Hygienevorschriften beachten und regelmäßiges Testen die Kernstrategie gegen die Corona-Pandemie. Auch die Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen blieben zunächst bestehen.

Mit der neuen Verordnung treten folgende Änderungen in Kraft:

Bei einer Inzidenz unter 100:

Kultur im Freien mit maximal 100 Zuschauern auch beim Sport auf festen Plätzen sind wieder möglich. Ein vorangegangener negativer Test ist Pflicht. Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.

Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines Trainers mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten wieder möglich.

Das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt.

Bei einer Inzidenz unter 50:

Kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen können mit entsprechendem Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden.

Angebote auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der Gastronomie wieder möglich. Dabei ist die aktuelle Inzidenz „Unter 100“ oder „Unter 50“ entscheidend.

Darüber hinaus wurde die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung an die neue Version der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst, die dieser am 13. Mai 2021 erlassen hat. Neben den Ausnahmen für symptomlose geimpfte und symptomlose genesene Personen gibt es nur kleinere Anpassungen: Beispielweise können sich Einreisende aus einfachen Risikogebieten sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen sich Kinder bis zum sechsten Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Sollte sich der positive Trend wie bisher fortsetzen, so ist ab dem 2. Juni eine dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz vorgesehen, die weitere Erleichterungen im Bereich des Tourismus, der Freizeit, des Sports und der Kultur vorsieht

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Öffnungs-Perspektiven auch für Kirmes, Volksfeste und Markt-Veranstaltungen in NRW

Region/Düsseldorf – Minister Pinkwart und Minister Laumann: Mit Hygienekonzept könnten im Spätsommer erste regionale Feste unter freiem Himmel stattfinden. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:

Sinkende Infektions- und steigende Impfzahlen schaffen in vielen Bereichen Öffnungsperspektiven. Setzt sich diese positive Entwicklung stabil fort, sind auch weitere Lockerungen für den späten Sommer oder Herbst möglich. Über mittel- bis langfristige Öffnungsperspektiven für Betreiber von Volksfesten, Kirmes- und Marktveranstaltungen tauschten sich Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schaustellerverbände in Nordrhein-Westfalen, aus.

Minister Pinkwart: „Auch für traditionelle, regionale Veranstaltungen mit begrenztem Teilnehmerkreis und familienorientiertem Charakter unter freiem Himmel muss es mit einem entsprechenden Hygienekonzept Öffnungsperspektiven geben. Diese Veranstaltungen, die ein wichtiges Kulturgut dieses Landes sind, sind anders zu bewerten als Großveranstaltungen mit internationalem Publikum, die oftmals weitgehend in geschlossenen Großzelten stattfinden. Bei einem weiteren Rückgang des Infektionsgeschehens bestehen für traditionelle, regionale Volksfeste unter freiem Himmel gute Aussichten für den Spätsommer. Vorausgesetzt, es liegt ein Hygienekonzept vor. Veranstalter sollten ihre Planungen nicht zu früh abbrechen.“

Minister Laumann: „Ich wünsche mir sehr, dass unsere beliebten traditionellen Feste in den Regionen Nordrhein-Westfalens so schnell wie möglich wieder stattfinden können. Wir werden alles daransetzen, insbesondere durch einen weiterhin guten Fortschritt beim Impfen der Bürgerinnen und Bürger, dass diese Veranstaltungen so bald wie möglich wieder besucht werden können. Und hier sind wir bereits auf einem sehr guten Weg. Ich verstehe, dass Veranstalter eine Planungsperspektive benötigen. Hier sind in der Vergangenheit gute Hygienekonzepte entwickelt worden. Bei einem nachhaltig stabilen und niedrigen Infektionsgeschehen und einem erheblichen Impfortschritt können solche umfassenden Konzepte berücksichtigt werden. Die temporären Freizeitparks aus dem vergangen Jahr stellen dabei ein gutes Beispiel dar, wie bei begrenzter Besucherzahl und entsprechendem Hygienekonzept das Infektionsrisiko minimiert werden kann.“

Albert Ritter: „Schausteller brauchen keine langfristigen Vorlaufzeiten und sind auch bereit, eventuelle Mietverträge mit kurzfristigen Auflösungsklauseln zu akzeptieren – wenn sie endlich eine Perspektive bekommen. Wir verfügen bereits über Hygieneschutz-Konzepte aus dem Jahr 2020, als sogenannte temporäre Freizeitparks veranstaltet werden konnten, bei denen ein Infektionsgeschehen nicht nachgewiesen wurde.“

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Sicher versorgt und medizinisch behandelt

Region/Mayen-Koblenz -Maximalversorger appelliert an die Bevölkerung, Krankheitssymptome ernst zu nehmen. Das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gewährleistet allen Patienten – auch in Zeiten der Corona-Pandemie – ein höchstmögliches Maß an Sicherheit. „Standardmäßige Corona-PCR-Testungen aller Patienten kurz vor der Aufnahme oder bei der Aufnahme, schnellere PCR-Tests (PCR-Schnelltests) bei Notfallpatienten sowie Verlaufs-Tests während des stationären Aufenthaltes werden ergänzt durch regelmäßige Testungen der gesamten Belegschaft und reduzieren zusammen mit unserem klinikinternen Hygienekonzept das Infektionsrisiko auf ein Minimum“, berichtet Dr. Markus Kirsch, Infektiologe und Ärztlicher Leiter der Stabsabteilung für Krankenhaushygiene, Infektionsprävention und Infektiologie.

Weshalb er das betont? Aktuell verunsichert die Corona-Pandemie viele Patienten: Können sie sich trotz Corona in der Klinik sicher fühlen oder müssen sie eine Ansteckung befürchten? Bergen die neu entdeckten Virusvarianten eine besondere Gefahr? Viele Patienten fragen sich, ob sie sich jetzt operieren lassen sollen oder lieber die Schmerzen mit starken Schmerzmitteln weiter ertragen. Die nun mehr ein Jahr andauernde Corona-Pandemie hat viele aufschiebbare Operationen mittlerweile zu dringlichen Eingriffen werden lassen.

„Wir sehen viele Patienten zu spät. Ihre Termine haben Sie aus Sorge vor dem Coronavirus verschoben. Das ist besonders problematisch, wenn es sich um einen Notfall oder eine dringend zu behandelnde Erkrankung handelt. Wir können also nur appellieren, sich mit Beschwerden oder Krankheitssymptomen unbedingt in ärztliche Behandlung und bei notwendiger Krankenhausbehandlung ohne Umwege zu uns zu begeben. Wir möchten den Menschen unabhängig von der Entwicklung der Pandemie durch die bestmögliche Behandlung eine Aussicht auf Heilung geben“, sagt Prof. Dr. Bernd Markus, Ärztlicher Direktor des Kemperhofs, einem der fünf Standorte des GK-Mittelrhein.

Das Corona-Sicherheitskonzept orientiert sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie den Vorgaben der Bundes- und der Landesverordnungen. Es wird fortlaufend aktualisiert und angepasst.

Schutzmaßnahmen für Patienten und Mitarbeiter im Überblick:

  • Es gilt die strikte Einhaltung der AHA-Regeln in allen Bereichen des Klinikums
  • Bis auf Weiteres gilt Besuchsverbot, um externe Kontakte und somit die Einschleppung von Infektionsquellen einzudämmen. Ausnahmen werden transparent auf der Internetseite www.gk.de kommuniziert.
  • Durch eine Optimierung der Terminvergabe ist die Anzahl der Personen in den Wartebereichen reduziert
  • Alle Patienten müssen bei der Aufnahme einen Covid-19-Risikofragebogen ausfüllen
  • Alle Patienten erhalten vor oder bei Aufnahme einen Covid-Abstrich (PCR-Test), der als sicherste diagnostische Maßnahme gilt („Goldstandard“)
  • Seit Anfang Januar werden Impfkampagnen für unsere Mitarbeiter durchgeführt, so dass nahezu alle in der Patientenversorgung Tätigen inzwischen vollständig geimpft werden konnten.
  • Darüber hinaus werden regelmäßige Testungen der Mitarbeiter durchgeführt.
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NRW Ministerin Gebauer: Weiterer Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021

Region/Düsseldorf – Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 100 ist ein wichtiges Stück Normalität für Kinder, Jugendliche und Familien. Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Nach geltendem Infektionsschutzgesetz des Bundes muss in den Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht erteilt werden; bei einer Inzidenz von weniger als 165 darf Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht stattfinden. Die anhaltend sinkenden Corona-Infektionszahlen führen dazu, dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen eine stabile Inzidenz von unter 100 aufweisen.

Es ist angesichts der derzeitigen Entwicklung davon auszugehen, dass sich bis Ende Mai diese Zahl noch deutlich erhöht. Die Landesregierung hat stets betont, das Infektionsgeschehen aufmerksam zu beobachten und alle weiteren Entscheidungen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der Infektionslage zu treffen. Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle Schulen aller Schulformen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht zurück. Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte dazu: „Die Entscheidung der Landesregierung mehrere Wochen vor den Sommerferien wieder zum angepassten Präsenzunterricht zurückzukehren, ist ein wichtiges Signal für die Familien und insbesondere die Schülerinnen und Schüler. Es ist für die Landesregierung stets selbstverständlich gewesen, dass wir bei sinkenden Infektionszahlen auch wieder mehr Präsenzunterricht ermöglichen wollen. Für mich persönlich haben die Entwicklung der Kinder und ihre Bildungschancen Priorität bei gleichzeitig größtmöglichem Gesundheitsschutz in den Schulen. Kinder brauchen Kinder. Kinder brauchen Bildung. Kinder brauchen Strukturen und wieder mehr regulären Alltag. Ich bin am heutigen Tage zuversichtlich, dass wir durch Schützen, Testen und Impfen der Lehrkräfte den jungen Menschen und der gesamten Schulgemeinschaft zum Schuljahresende ein wichtiges Stück Normalität zurückgeben können.“

Die Schulen und die Schulträger haben zusammen mit Experten sehr intensiv gut funktionierende und abgestimmte Hygienekonzepte erarbeitet und immer weiter verbessert. Neben den Infektions- und Hygieneschutzkonzepten an den Schulen, die die Landesregierung umfangreich unterstützt hat, setzt die Landesregierung zur Absicherung des Präsenzunterrichts als weiteren zentralen Baustein auf die Testpflicht in Schulen. Seit dem Frühjahr werden regelmäßig mindestens zwei Mal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in Präsenz getestet. Mit neuen Testverfahren für die Grund- und Förderschulen konnten die Testverfahren in den Schulen in den letzten Wochen weiter ausdifferenziert und optimiert werden.

Die Schulen wurden noch gestern mit einer Schulmail über den geplanten weiteren Schulbetrieb und die damit verbundenen Fragen informiert. Zum Ende der Woche wird mit dem Auslaufen der aktuellen Fassung die Corona-Betreuungsverordnung entsprechend angepasst, so dass die rechtlichen Grundlagen für den Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021 feststehen. Die Schulen, aber auch Lehrkräfte und Eltern haben so ausreichend Gelegenheit, sich auf die erforderlichen Änderungen im Schulbetrieb einzustellen.

Die Schulmail mit weiteren Informationen finden Sie in Kürze auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung oder direkt hier: www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv.

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Stärkung von IT-Kompetenzen zentral für das Erreichen digitaler Souveränität

Aachen/Berlin – Bündnis aus Digital- und Wirtschaftsverbänden fordert von der Politik im Superwahljahr mehr Tempo im Bereich digitaler Bildung. Welches Update braucht unser Bildungssystem für das 21. Jahrhundert? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer weiteren öffentlichen Live-Debatte, die gestern im Rahmen der Initiative Deutschland kann digital! stattfand.

Immer mehr Verbände versammeln sich hinter der Kampagne, die im Superwahljahr 2021 mehr Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit einer echten digitalen Souveränität lenken will. Ein bedeutender Hebel für das Erreichen dieses Ziels ist es, digitale Kompetenzen tiefer in der Gesellschaft zu verankern. Dies gilt nicht nur für die Anwendung digitaler Dienste und Produkte, sondern insbesondere auch für deren Herstellung. Damit Deutschland eine moderne und zukunftsfähige Volkswirtschaft bleiben kann, ist die Qualität und Verbreitung digitaler Bildung ein erheblicher Faktor.

Wirtschaftsvertreter machten dabei deshalb deutlich, wie groß die bevorstehenden Aufgaben seien. Angesichts der spätestens durch die Corona-Pandemie schonungslos offengelegten Defizite bei der Einbeziehung digitaler Lehrmittel und der digitalen Ausstattung im Bildungswesen bestehe dringender Handlungsbedarf. Von Seiten der Politik diskutierten die Bundestagsabgeordneten Katrin Staffler (CDU), Obfrau der Enquete-Kommission Berufliche Bildung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Thomas Sattelberger, Sprecher für Innovation, Bildung und Forschung der FDP-Bundestagsfraktion. Bei der Diskussion wurde deutlich, dass das Thema digitale Bildung durch die besonderen Herausforderungen in der Pandemie erneut an Bedeutung gewonnen hat und auch im anstehenden Bundestagswahlkampf ein zentrales Thema sein wird, an dem die Digitalstrategie der Parteien gemessen wird.

„Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht mehr digitale Kompetenzen als je zuvor, um auch im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Dafür ist die Vermittlung digitaler Lerninhalte und eine zeitgemäße Ausstattung in allen Bildungseinrichtungen unerlässlich. Ein Anfang wäre ein verpflichtender Informatikunterricht ab der 5. Klasse oder eine unbürokratischere Kooperation von Bund und Ländern bei Finanzierungsfragen. Wir können nur nachhaltig digitale Souveränität schaffen, wenn wir damit im Bildungswesen beginnen“, sagte BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün am Rande der Veranstaltung.

Die Dringlichkeit einer echten Digitalisierungswelle wird auch durch den regen Zulauf an Unterstützung deutlich, die die Kampagne innerhalb kurzer Zeit erfahren hat. Binnen weniger Wochen schlossen sich ihr neben dem KI Bundesverband auch die Gesellschaft für Informatik der inzwischen sechs Verbände starken Allianz an.

„Erstmals können digitalpolitische Fragen den Ausgang der Wahl entscheiden“, so Grün. Gemeinsam wolle man deshalb den engagierten Austausch mit der Politik vorantreiben und bereits jetzt wichtige Impulse für die digitale Agenda der kommenden Bundesregierung geben.

Die nächste Live-Debatte widmet sich am 9. Juni dem Thema der digitalen Verwaltung. Mehr zur Kampagne Deutschland kann digital!: deutschlandkanndigital.de/

Informationen zur Veranstaltung Deutschland kann digital! live Folge drei:
Digitaler Staat am 09. Juni: deutschlandkanndigital.de/deutschland-kann-digital-live-digitaler-staat/

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Jetzt stehen die Fußwege im Fokus – Jülich gewinnt Wettbewerb

Jülich – Verkehrsminister Hendrik Wüst übergibt Urkunde an Bürgermeister Axel Fuchs. Es ist die umweltfreundlichste Fortbewegungsart der Welt, und deshalb soll das Gehen in Jülich nun mehr Aufmerksamkeit bekommen: Beim landesweiten Wettbewerb um einen professionellen „Fußverkehrs-Check“ wurde Jülich vom Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Zukunftsnetz Mobilität NRW als Teilnehmer ausgewählt.

Aus den Händen von Minister Hendrik Wüst (2.v.r.) nahm Bürgermeister Axel Fuchs (2.v.l.) die Urkunde im Beisein der Landtagsabgeordneten Patricia Peill (r.), AVV-Geschäftsführer Hans-Peter Geulen (M.) und der städtischen Mobilitätsbeauftragten Claudia Tonic-Cober (l.) entgegen. Fotos: Stadt Jülich/Gisa Stein

Dafür erhielt Bürgermeister Axel Fuchs am 18. Mai stellvertretend für Jülich die Gewinner-Urkunde von Minister Hendrik Wüst, der Jülich besuchte, um dem Wettbewerbsgewinner persönlich zu gratulieren und sich vor Ort zu informieren und über diese Urform der Mobilität auszutauschen.

Bürgermeister Axel Fuchs (l.) freute sich über die Übergabe der Urkunde durch NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (r.)

„Bessere, sichere und saubere Mobilität ist Standortfaktor und Lebensqualität. Dazu gehören auch gute Fußwege“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst bei der Verkündung der Gewinner des „Fußverkehrs-Check“. „Fußgänger tragen zur Reduktion der Lärm-, CO2- und Schadstoffbelastung bei und halten sich außerdem fit. Der „Fußverkehrs-Check“ ist das ideale Unterstützungspaket, damit Kreise, Städte und Gemeinden die umweltfreundlichste aller Fortbewegungsarten fördern können und so auch die Lebensqualität verbessern.“

In der Kulturmuschel des Brückenkopf-Parks fand die Übergabe der Urkunde im Beisein von Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltungsspitze einen feierlichen Rahmen.

„Gehen hat als nachhaltige Fortbewegungsmethode großes Potenzial, das wir noch besser nutzen können“, sagte der Jülicher Bürgermeister Axel Fuchs bei der Urkundenverleihung. „Dafür wollen wir als Verwaltung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern daran arbeiten und das Gehen noch attraktiver machen.  Dass wir ausgewählt wurden, bestärkt uns, dass wir bei unserer Planung die richtige Richtung einschlagen.“

Gemeinsamer Einsatz für Fußgänger

„Fußverkehrs-Checks“ sind ein Angebot des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“, dem landesweiten Unterstützungsnetzwerk für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, in dem Jülich seit Januar 2020 Mitglied ist. Hans-Peter Geulen, Geschäftsführer des Aachener Verkehrs-Verbund, erläutert das praktische Prinzip: „Die Methode enthält mehrere Bausteine. Begehungen sind das Kernstück – vor Ort haben Teilnehmer die Gelegenheit, Probleme und Sichtweisen auszutauschen und neue Lösungsansätze und Ideen an einem gemeinsamen Beispiel zu diskutieren.“ Durch den Austausch zwischen Verwaltung, Politik und der Bürgerschaft kann so auch die Beteiligungskultur gestärkt werden.

Um einen professionellen und zielführenden Ablauf zu gewährleisten, begleitet und moderiert ein Fachbüro den Prozess und wertet die Ergebnisse aus, damit die Jülicher Stadtverwaltung darauf bei Bedarf mit konkreten Maßnahmen aufbauen kann. 41 Kommunen hatten sich landesweit beworben, zwölf bekamen den Zuschlag. Für die Gewinner des Wettbewerbs ist der gesamte Check kostenlos, er wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Konkrete Pläne in Jülich

Für Jülich gibt es schon konkrete Pläne. „Wir wissen schon genau, wo wir ansetzen wollen“, sagt Bürgermeister Axel Fuchs. „Durch den professionellen Check und die Begleitung durch ein Fachbüro bekommen wir die Chance, in die Fußverkehrsförderung einzusteigen und gleichzeitig die Bürgerbe­teiligung voranzutreiben.“

Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ist ein Netzwerk, das Kommunen berät und dabei unterstützt, mithilfe eines Kommunalen Mobilitätsmanagements nachhaltige Mobilitätskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Das Ziel: attraktive und nachhaltige Mobilitätsangebote für Kommunen und eine verlässliche Anbindung der ländlichen Räume an die Städte zu schaffen. Es gibt drei regionale Koordinierungsstellen: Westfalen-Lippe, Rhein-Ruhr und Rheinland. Die Geschäftsstelle ist angesiedelt beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in Köln. Das Zukunftsnetz Mobilität NRW wird gefördert vom Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen und der Unfallkasse NRW.

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Größte und schnellste Hilfsaktion für die Wirtschaft in der NRW Landesgeschichte

Region/Düsseldorf – Hunderttausende von der Corona-Pandemie betroffene nordrhein-westfälische Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige mit zweistelligen Milliardenbeträgen unterstützt. Wirtschaftsminister Pinkwart und Minister der Finanzen Lienenkämper bilanzieren die Corona-Hilfen und steuerlichen Entlastungen für die Unternehmen. Landesregierung beschließt Rückmeldephase und deutliche Fristverlängerung für mögliche Rückzahlungen um ein Jahr bei der NRW-Soforthilfe

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium der Finanzen teilen mit: Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „In einem beispiellosen Kraftakt haben Bund und Land die nordrhein-westfälische Wirtschaft in der Corona-Krise mit Zuschüssen in Höhe von 9,4 Milliarden Euro unterstützt. Hinzu kommen Bürgschaften sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro. Diese Hilfen tragen dazu bei, dass viele Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ihr Überleben sichern konnten und können. Mit Blick auf die zum Teil noch andauernde Pandemie bedingten Einschränkungen für Betriebe wird die Frist für mögliche Rückzahlungen bei der Soforthilfe um ein Jahr auf Ende Oktober 2022 verlängert.“

„Neben den unterschiedlichen Zuschüssen und Finanzhilfen haben wir die betroffenen Unternehmen mit gezielten steuerlichen Maßnahmen in einem Umfang von fast 22 Milliarden Euro zeitweise entlasten können“, zieht Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, eine Zwischenbilanz der steuerlichen Maßnahmen zur Krisenbekämpfung. „Mit diesen unmittelbar wirksam werdenden Maßnahmen wie Steuerstundungen und der vereinfachten Herabsetzung von Steuervorauszahlungen stärken wir die Liquidität von Unternehmen, um Arbeitsplätze zu sichern und den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken.“ Diese Maßnahmen können in den kommenden Monaten weiterhin genutzt werden.

Zu den 9,4 Milliarden Euro aus Zuschüssen aus dem NRW-Rettungsschirm und Bundesmitteln addieren sich Bürgschaften mit einem Kreditvolumen von über einer Milliarde Euro sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen der NRW.BANK von rund 400 Millionen Euro sowie 12 Milliarden Euro durch die bundeseigene KfW in Nordrhein-Westfalen.

Damit auch weiterhin möglichst viele Existenzen gesichert werden können, hat die Landesregierung nun eine verbesserte Umsetzung des Rückmelde- und Rückzahlungsverfahrens bei der NRW-Soforthilfe beschlossen, um den Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfängern bestmöglich entgegen zu kommen. Zugleich startet die Härtefallhilfe.

Bilanz der Corona-Hilfen

NRW-Soforthilfe: Allein im Rahmen dieses Programms wurden auf von Ende März bis Ende Mai 2020 gestellte Anträge rund 4,5 Milliarden Euro an etwa 430.000 Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Bundesprogramm dabei mit den Bezirksregierungen umgesetzt und insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zusätzlich zur Verfügung gestellt. Bereits in der ersten Aprilwoche konnten drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbständige in Nordrhein-Westfalen ausbezahlt werden.

Überbrückungshilfen: Im Rahmen der an die Soforthilfe anschließenden Überbrückungshilfe I haben Bund und Land rund 34.200 Antragstellerinnen und Antragstellern weitere 364 Millionen Euro gewährt und aus der Überbrückungshilfe II nochmals 702 Millionen Euro auf 57.700 genehmigte Anträgen hin ausgezahlt. Derzeit werden noch Bewilligungen in der Überbrückungshilfe III ausgesprochen: Bislang sind hier ca. 32.300 Anträge bewilligt und rund 1,5 Milliarden Euro an die Betroffenen geflossen. Anstelle der Überbrückungshilfe III können Solo-Selbstständige und Kapitalgesellschaften wahlweise auch die Neustarthilfe beantragen. Auf etwa 29.900 bewilligte Anträge hin wurden hier bisher 187 Millionen Euro ausgezahlt.

Novemberhilfe/Dezemberhilfe: In der Novemberhilfe kommen darüber hinaus bereits über eine Milliarde Euro Auszahlungen auf 63.800 bewilligte Anträge. Insgesamt haben die Bezirksregierungen bisher 94 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Bei der Dezemberhilfe wurden rund 59.000 Anträge mit einem Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro bereits genehmigt. Die Bezirksregierungen haben damit 87 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Anträge auf November- und Dezemberhilfe konnten noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.

Bürgschaften: Seit Beginn der Corona-Pandemie verzeichnen die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sowie das Landesbürgschaftsprogramm eine stark erhöhte Nachfrage nach ihren Angeboten. Die Bürgschaftsbank hat seither über 600 Anträge zur Absicherung eines Kreditvolumens von 257 Millionen Euro bewilligt und damit ein Bürgschaftsobligo von rund 192 Millionen Euro übernommen. Aus dem Landesbürgschaftsprogramm konnten 60 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von 731 Millionen Euro, davon 588 Millionen Euro Bürgschaftsobligo, bewilligt werden. Darüber hinaus hat sich Nordrhein-Westfalen an sechs Bund-Länder-Bürgschaften mit einem Volumen von über 813 Millionen Euro beteiligt.

NRW.BANK-Programme: Um Förderlücken zu schließen, hat die NRW.BANK 2020 u.a. die Programme NRW.Start-up akut und NRW.BANK.Infrastruktur Corona neu eingeführt. Bei Start-up akut handelt es sich um ein Wandeldarlehen der NRW.BANK, das sich an durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigte Jungunternehmen in der Seed- oder Start-up-Phase richtet. Bis zum 31. März 2021 haben 124 Start-ups auf das Förderprogramm zugegriffen und Finanzierungen im Volumen von mehr als 23 Millionen Euro erhalten. NRW.BANK.Infrastruktur Corona ist ein Förderprogramm für Betriebsmitteldarlehen mit 80-prozentiger Haftungsfreistellung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Antragsberechtigt sind neben gewerblichen auch öffentliche und gemeinnützige Unternehmen. Bis Ende März 2021 ist es in 14 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 363 Millionen Euro in Anspruch genommen worden.

Bilanz der steuerlichen Entlastungen

Die Landesregierung unterstützt nordrhein-westfälische Firmen, die unter der Krise leiden, seit mehr als einem Jahr effektiv mit steuerlichen Maßnahmen. Für das Jahr 2020 summieren sich die Herabsetzungen der Steuervorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf rund 6,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 kamen in der ersten Jahreshälfte etwa 7,5 Milliarden Euro hinzu. Die Finanzämter im Land gewährten darüber hinaus bis dato Stundungen im Volumen von über 7,3 Milliarden Euro.

Eine bundesweite Vorreiterrolle übernahm Nordrhein-Westfalen mit seinem Vorstoß zur Möglichkeit der Erstattung der Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer. Hier sicherten Erstattungen von rund 1,7 Milliarden Euro die Liquidität von fast 75.000 Unternehmen.

Den Erfolg bei den steuerlichen Maßnahmen führt Minister Lienenkämper jedoch nicht nur auf die Bandbreite der verschiedenen Erleichterungen und den damit verbundenen großen Adressatenkreis zurück. „Besonders wichtig war es uns, die entsprechenden Antragsformulare bewusst übersichtlich und bürgerfreundlich zu gestalten. Zum schnellen Abruf haben wir kurze, einfach verständliche Formulare auf unserer Homepage eingestellt, die teilweise nur eine Seite umfassen“, erläutert Lienenkämper. Dadurch können die Antragsteller online die zwingend erforderlichen Angaben machen und die finanziellen Hilfen auf den Weg bringen. Gleichzeitig sorgt die Finanzverwaltung durch flexible Organisation und hohe Priorität der Anträge in den Finanzämtern für eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung. „Hierfür haben wir viel positive Resonanz aus der Wirtschaft erhalten“, stellt Lienenkämper fest.

Im Einzelnen kommen die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen mit diesen steuerlichen Erleichterungen entgegen:

  • Zinslose Steuerstundungen
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vereinfachtes Verfahren für vorgezogenen Verlustabzug
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen

Ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen kommen ebenfalls steuerliche Entlastungen zugute. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. „Das ist ein wichtiges Zeichen und ein Ausdruck des Respekts für all diejenigen, die sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft und den Schutz der Gesundheit einsetzen“, sagt Minister Lienenkämper.

Nordrhein-Westfalen hatte im vergangenen Jahr federführend daran mitgewirkt, dass speziell für das Ehrenamt signifikante steuerliche Verbesserungen im neuen Jahressteuergesetz festgeschrieben werden konnten. Konkret helfen ehrenamtlich tätigen Menschen seit dem 1. Januar 2021 die folgenden Erleichterungen:

  • Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter ist von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
  • Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
  • Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
  • Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 000 Euro abgeschafft worden ist.

Kabinettbeschluss zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe

In Nordrhein-Westfalen haben alle rund 430.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 seit Dezember vergangenen Jahres die Möglichkeit, ihre im Förderzeitraum pauschal bewilligte Soforthilfe freiwillig vorzeitig abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Damals wurden sie darüber informiert, dass die Landesregierung im Frühjahr 2021 nochmals auf diejenigen zukommt, die bis dahin noch nicht abgerechnet haben.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat die Landesregierung nun beschlossen, dass die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass Mitte Juni 2021 erfolgen werden. Die Unternehmen erhalten bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen. Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel wird bis Ende Oktober 2022 verlängert.

Bund und Land starten die Härtefallhilfe NRW

Für Unternehmen und Selbstständige, die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, stellen Bund und Land insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ausschließlich über prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer, beginnend im Laufe dieser Woche über das gemeinsame Antragsportal der Länder unter www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht sein. Über die Förderhöhe und die Antragsberechtigung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall eine im Wirtschaftsministerium eingerichtete Härtefallkommission, an der auch die Staatskanzlei sowie das Finanz- und das Arbeitsministerium beteiligt sind. Weitere Informationen finden Sie auf dem gemeinsamen Antragsportal der Länder www.haertefallhilfen.de.

Minister Pinkwart: „Mit der Härtefallhilfe und einer erneuten Verlängerung der Überbrückungshilfe III für weiterhin betroffene Unternehmen bis zum Jahresende 2021 leisten Bund und Land einen weiteren wichtigen Beitrag, um die Pandemie bedingten negativen Folgen für die Wirtschaft abzumildern und den Fortbestand möglichst vieler Betriebe zu sichern.“

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Neuer Landtag nimmt Arbeit auf – Malu Dreyer zur Ministerpräsidentin gewählt

Region/Mainz – Der 18. rheinland-pfälzische Landtag hat am 18. Mai 2021 seine Arbeit aufgenommen. Bei der konstituierenden Sitzung wurde Malu Dreyer (SPD) mit 55 Stimmen erneut zur Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz gewählt. Im neuen Landtag sitzen 101 Abgeordnete aus den sechs Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FDP und erstmals auch die Freien Wähler. Als Landtagspräsident wurde Hendrik Hering (SPD) wiedergewählt. Pandemiebedingt fand die Sitzung im Gutenberg-Saal der Mainzer Rheingoldhalle statt.

Als Landtagsvizepräsidenten wurden Astrid Schmitt (SPD) und Matthias Lammert (CDU) gewählt. Bei der konstituierenden Sitzung des Landtags am 18. Mai übernehmen alle neu gewählten Landtagsabgeordnete offiziell ihr Mandat. Neben verschiedenen Wahlen nahm der Landtag auch eine vorläufige Geschäftsordnung an. Diese wird nun in einem Unterschuss noch weitergehend beraten. Die Regierungskoalition im Landtag bilden die Fraktionen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Ebenfalls am 18. Mai wurden die Ministerinnen und Minister von Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der Staatskanzlei ernannt und anschließend vom Landtag bestätigt und vereidigt.

Gedenken an Corona-Opfer/Verurteilung von Antisemitismus

Zu Beginn seiner Antrittsrede gedachten Landtagspräsident Hendrik Hering und das Parlament mit einer Schweigeminute der Opfer der Corona-Pandemie. Über 3.600 Menschen fielen allein in Rheinland-Pfalz der Pandemie zum Opfer. Deutlich verurteilte Hendrik Hering den verstärkten und unverhohlenen Antisemitismus in Deutschland, der unter dem Deckmantel der Israelkritik erscheine. „Es beschämt mich zutiefst und es ist eine Schande für unser Land, wenn Juden in Deutschland in Angst leben müssen.“ Er betonte: „Antisemitismus ist keine Meinung, sondern menschenverachtend und rassistisch.“

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Sicher unterwegs mit Bus und Bahn in Pandemie-Zeiten

Region/Düsseldorf – Charité-Studie belegt: Kein erhöhtes Corona-Risiko für Pendlerinnen und Pendler im ÖPNV. Das Ministerium für Verkehr NRW teilt mit: Wer regelmäßig mit Bus und Bahn fährt und dabei die Corona-Regeln einhält, wie das konsequente Tragen einer FFP2-Maske, hat kein höheres Risiko sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, als Pendlerinnen und Pendler, die mit Rad, Auto oder Motorrad unterwegs sind. Das ist das Ergebnis einer in dieser Form einzigartigen Studie der Charité Research Organisation (CRO). Das Forschungsinstitut hat im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Bundesländer sowie des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das konkrete Ansteckungsrisiko mit Sars-CoV-2 von Fahrgästen untersucht und verglichen.

Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Gute Nachrichten für alle Pendlerinnen und Pendler, die auch in der Pandemie auf Bus und Bahn angewiesen sind. Die Studie der Charité belegt, dass der ÖPNV ein sicheres und zuverlässiges Mobilitätsangebot ist, wenn sich alle an die Regeln halten und ihre FFP2-Maske tragen. Trotz sinkender Fahrgastzahlen während der Pandemie haben wir die Taktung im ÖPNV beibehalten, damit möglichst großer Abstand eingehalten werden kann. Das alles trägt dazu bei, dass Pendlerinnen und Pendler in Bus und Bahn in Nordrhein-Westfalen sicher unterwegs sind.“

Für die unabhängige epidemiologische Studie hat die Research Organisation der Berliner Charité seit Februar 2021 über einen Zeitraum von fünf Wochen insgesamt 681 freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter von 16 bis 65 Jahren im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) begleitet. Die Infektionsgefahr sollte in der Realsituation und nicht im Labor getestet werden. Die Probanden sind für einen Zeitraum von vier Wochen werktags entweder mit dem ÖPNV oder mit dem Individualverkehr (Auto / Fahrrad) zur Arbeit, Schule oder Ausbildung gependelt.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind zu Beginn und am Ende der Studie durch PCR-Testung (akute Infektion) oder Antikörpertestung (überstandene Infektion) medizinisch untersucht worden. Sie führten ein digitales Tagebuch, in dem neben dem konkreten Mobilitätsverhalten auch Kontakte, Erkältungssymptome oder die Einhaltung von Hygieneregeln im ÖPNV festgehalten wurden.

Die CRO hat in ihrer Studie keinen Unterschied im Hinblick auf ein mögliches erhöhtes Infektionsrisiko bei der ÖPNV-Nutzung im Vergleich mit dem Individualverkehr festgestellt. Die regelmäßige Nutzung von Bussen und Bahnen führte laut Studie nicht zu einer höheren Ansteckungsgefahr. Auch im Vergleich verschiedener ÖPNV-Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen oder U- und S-Bahnen) wurden keine Unterschiede festgestellt. Die zum Zeitpunkt der Untersuchung gültigen Schutzmaßnahmen, also die FFP2-Maskenpflicht, ausreichende Abstände und gute Durchlüftung der Fahrzeuge im ÖPNV waren auf Basis der Studienergebnisse wirksam.

Neben Nordrhein-Westfalen haben auch die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland und der VDV die Studie finanziert.

Nähere Informationen zur Studie unter: https://www.besserweiter.de

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LSB-Bestands-Erhebung: Großvereine leiden besonders unter Corona

Region/Mainz – Dass das Corona-Jahr 2020 gravierende Spuren bei den rheinland-pfälzischen Vereinen sowie den Fachverbänden hinterlassen würde, war klar. Die aktuelle Bestandserhebung des Landessportbundes unterfüttert dies nun mit Zahlen, Daten und Fakten. Genau 1.344.127 Mitgliedschaften meldeten die 5.931 Mitgliedsvereine ihrem Dachverband. Dies sind genau 54.093 Vereinsmitgliedschaften weniger als ein Jahr zuvor und entspricht einem historischen Rückgang von 3,87 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Prozentwert entspricht ziemlich exakt auch dem nationalen Vergleich – der DOSB spricht von rund einer Millionen weniger Vereinsmitgliedschaften.

In der Bestandserhebung sind alle Vereinsmitgliedschaften zum Stichtag 1. Januar 2021 erfasst. Die Zahl der Sportvereine im Land ging um 51 Vereine zurück. 5.931 Vereine bedeuten den niedrigsten Wert seit 1992. Auch der Organisationsgrad, also der Anteil der Rheinland-Pfälzer*innen, die als Mitglied in einem Sportverein registriert sind, ist coronabedingt mit 39,79 Prozent um einen guten halben Prozentpunkt gesunken. „Der organisierte Sport bleibt in Rheinland-Pfalz eine unverzichtbare gesellschaftliche Kraft, hat aber die Corona-Auswirkungen – wenig überraschend – deutlich zu spüren bekommen“, kommentiert LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. „Mit Blick darauf, dass der Vereinssport in den vergangenen Monaten über lange Zeit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich war, danken wir einer überwältigenden Mehrheit der Sporttreibenden, dass sie ihren Vereinen treu geblieben sind.“ Laut Bärnwick handelt es sich beim Sport nach wie vor um die größte und mitgliederstärkste Bürgerbewegung im Land. Dies sei ein Verdienst aller Personen, die sich in der Regel ehrenamtlich und nicht selten mit jeder Menge Herzblut als Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Coach, Betreuer*innen, Abteilungsleiter*innen oder Vorstandsmitglieder in den Vereinen und Verbänden einbringen und so Jahr für Jahr unzählige Stunden in ihr Hobby investieren. Zahlreiche Sportvereine haben die Gelegenheit beim Schopf gepackt und während der Pandemie mit alternativen Konzepten ihre kreative Ader unter Beweis gestellt. Online-Übungsstunden oder -Seminare sind vielerorts selbstverständlich geworden, diverse Vereine haben nicht zuletzt dank maßgeschneiderter digitaler Tools schon mindestens eine Jahreshauptversammlung online abgehalten.

Entwicklung könnte sich noch verschärfen

Nicht zuletzt aufgrund der komplett weggefallenen Neuanmeldungen in den Vereinen – etwa für Kursangebote – ist allerdings die Gesamtzahl so tief wie seit fast 30 Jahren nicht mehr. 1992 hatten die Statistiker 1,337 Millionen Mitglieder im organisierten Sport in RLP ermittelt. „Angesichts der fortgesetzten Einschränkungen könnte es sein, dass sich diese Entwicklung im zweiten Quartal 2021 noch weiter verschärfen wird“, konstatiert auch Monika Sauer, Präsidentin des weiterhin mitgliederstärksten Sportbund Rheinland. Und auch der Präsident des Sportbundes Rheinhessen, Klaus Kuhn, hat nach eigener Aussage „keine große Hoffnung“ auf eine Besserung noch in diesem Jahr – im Gegenteil: „Je länger die Menschen keinen organisierten Sport treiben dürfen, desto mehr Verluste müssen wir verkraften.“

„Problematisch“, so LSB-Hauptgeschäftsführer Christof Palm, „ist dabei, dass die Mitgliederrückgänge die finanzielle Basis des Vereinssports teilweise dramatisch schwächen. Wir sind überzeugt, dass die meisten Sportvereine diese Entwicklung langfristig einigermaßen kompensieren werden. Aber in der aktuellen Situation hätten sie zusätzliche öffentliche Unterstützung benötigt, mittelfristig insbesondere zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, längerfristig zur Mitgliederbindung und -gewinnung, weshalb wir uns auch bei der Landesregierung für finanzielle Unterstützung einer Mitgliedergewinnungskampagne einsetzen“.

Besonders die Rückgänge beim Nachwuchs alarmieren

Alarmierend sind insbesondere die Rückgänge im Kinder- und Jugendbereich. Auffällig ist, dass der Großteil des Mitgliederrückgangs – nämlich mehr als 30.000 Mitgliedschaften – im Altersbereich von 0 bis 18 Jahren zu verzeichnen ist. „Die Zahlen zeigen ein besorgniserregendes Bild, hier müssen wir mit einer Mitgliedergewinnungskampagne ansetzen, Vereine und Familien unterstützen, dass die Kinder und Jugendlichen wieder schnell den Weg in die Sportvereine finden“, kommentiert Palm. Die Zahlen resultieren insbesondere aus geringeren Neueintritten, etwa bei den 0- bis 6-Jährigen. Hier zeigt sich auch der prozentual größte Rückgang mit fast 18 Prozent (13.802 Mitgliedschaften), da für sämtliche Kleinkindgruppen coronabedingt keine Anmeldungen möglich waren. Allerdings stellt die Gruppe der 0- bis 6-Jährigen mit 65.232 nur fünf Prozent der LSB-Mitgliedschaften und ist die kleinste aller sieben Altersgruppen. Die größte Gruppe stellen mit 350.921 oder 26 Prozent die 41-60-Jährigen, hier gab es denn auch mit 14.021 Austritten (3,84 Prozent) die – in absoluten Zahlen gerechnet – größten Verluste. Auch alle anderen Gruppen fuhren Verluste ein: Die 7- bis 14 Jahre alten Schüler*innen (minus 12,674 oder minus 5,64 Prozent) ebenso wie die Jugendlichen im Alter von 15 bis 18 Jahren (minus 3.737/minus 3,96), die Jugendlichen im Alter von 19 bis 26 Jahren (minus 5.453/minus 3,97) sowie die Mitglieder im Alter von 27 bis 40 Jahren (minus 6.289/minus 3,03). Abweichend vom allgemeinen Trend ist die Entwicklung der Mitgliederzahlen bei der Ü60-Gruppe. Diese Gruppe ist die einzige, die sich auf nahezu identischem Vorjahresniveau bewegt – und sogar einen leichten Zuwachs verbucht. 291.086 Mitgliedschaften und damit immerhin 1.883 Mitglieder mehr als in der Vorjahresstatistik zählt der LSB in dieser Altersklasse – plus 0,65 Prozent. Damit ist mehr als jede/r fünfte Vereinssportler*in in RLP über 60.

Mehr als die Hälfte der Vereine geschrumpft

Fast 60 Prozent der Vereine sind geschrumpft, bei zehn Prozent sind die Zahlen konstant geblieben – aber 30 Prozent konnten sogar Mitglieder hinzugewinnen. Die Vereinsgröße spielt dabei eine entscheidende Rolle. Häufig mit eigenen Sportstätten und festangestellten Mitarbeitenden ausgestattet, leiden Großsportvereine nicht nur finanziell stärker unter der Krise als andere. Sie sind auch überproportional stark von Mitgliederverlusten betroffen. Während kleinere Vereine (bis 100 Mitglieder) im Schnitt 0,5 Prozent verlieren, was nahezu der Entwicklung der Vorjahre entspricht, kann man sagen: je größer der Verein, desto größer der prozentuale Verlust. Die Großvereine (über 1.000 Mitglieder) sind mit sechs Prozent im Schnitt dabei – in Einzelfällen auch bis zu 15 Prozent Verlust. Im Zusammenspiel mit den weiterlaufenden Betriebskosten für vereinseigene Sportinfrastruktur gestaltet sich die Finanzsituation für diesen Vereinstyp entsprechend kritisch. Zu den Vereinen mit den höchsten Rückgängen zählen insbesondere auch solche, die sehr stark als Dienstleister agieren – und möglicherweise weniger stark als klassischer Ort der Gemeinschaft wahrgenommen werden. So verlieren Vereine, die in der Vergangenheit in größerem Umfang Mitglieder über Kurssysteme oder Fitnessstudio-Angebote gewinnen konnten, deutlicher. Ohne Möglichkeit der Angebote fehlen die Eintritte bzw. treten Mitglieder schneller aus als in Klubs, die sich im Wesentlichen über Mannschaftssport – hier ist die Mitgliederbindung deutlich größer – definieren. Das gleiche gilt für Vereine, die intensiv in der Jugendarbeit tätig sind. Normalerweise profitieren sie stark davon, dass Kinder nachkommen. Das funktioniert aktuell nicht. Weil der Vereinsbetrieb über mehrere Monate geruht hat. Dadurch ist der normale Vereinsfluss – Austritte und Eintritte gleichen sich in etwa aus – unterbrochen.

58 von 72 Fachverbänden quittieren Verluste

58 der 72 rheinland-pfälzischen Fachverbände haben Mitglieder verloren. Deutlich zu erkennen ist, dass sich die Fachverbände bzw. Sportarten, die auch während des Lockdowns lange Zeit möglich waren – da überwiegend im Freien und als Individualsport durchführbar – am positivsten entwickelt haben. Genannt seien hier Tennis, Golf oder Radsport. Signifikant schlechter sieht es derweil bei den Kontaktsportarten aus. Judo, Ju-Jutsu, Karate und Co. eignen sich nicht, um Abstandsgebote einzuhalten. Aber auch Ski oder Schwimmen sind stärker von Mitgliederrückgängen betroffen als der Durchschnitt. Kritisch gestaltet sich die Entwicklung aber auch gerade im Behinderten- und Rehabilitationssport – der Behinderten- und Rehasportverband RLP hat fast 29 Prozent seiner Mitglieder verloren. Die Fachverbände mit den größten Verlusten in absoluten Zahlen sind Turnen (minus 17.706), Fußball (minus 11.893), Behinderten- und Rehasport (minus 4.907), Leichtathletik (minus 3.421), DLRG (minus 1.956) und Handball (minus 1.598) – dagegen haben Tennis (1.550), Golf (347), Alpenverein (201), Luftsport (125), Radsport (123) und Bogenschießen (96) hier die meisten Neueintritte zu verzeichnen.

„König Fußball“ trotz Verlusten weiter klar die beliebteste Sportart

Bei den beliebtesten Sportarten nimmt „König Fußball“ unverändert mit riesigem Vorsprung die Spitzenposition ein. Die beiden rheinland-pfälzischen Fußballverbände zählen 390.396 Mitgliedschaften – haben damit jedoch auch 11.893 Mitgliedschaften gegenüber dem Vorjahr (2,96 Prozent) eingebüßt. Die Turner*innen, die von 2016 auf 2017 um fast 8.000 Mitgliedschaften zugelegt hatten, belegen Platz zwei (291.493 Mitgliedschaften/minus 17.706) vor Tennis (79.082/plus 1.550), Leichtathletik (51.998/minus 3.421) und Schießen (46.100/minus 742). Damit weist von den TOP 5 Tennis mit 2,00 Prozent den größten Zuwachs auf, während Turnen (minus 5,73 Prozent) und vor allem Leichtathletik (minus 6,17 Prozent) die höchsten Einbüßen an Mitgliedschaften quittieren mussten. Bei den mitgliederstärksten Vereinen behaupten die „üblichen Verdächtigen“ ihre Spitzenplätze. Der vierfache deutsche Meister und zweimalige DFB-Pokalsieger 1. FC Kaiserslautern hat nach den auch im vergangenen Jahr meist eher mauen Darbietungen seiner Profi-Fußballer 661 Mitglieder verloren (16.376 statt zuletzt 17.037/-3,88 Prozent). Die Mitgliederzahl der sportlich wie wirtschaftlich grundsoliden Erstliga-Fußballer von Mainz 05 ist trotz Corona und seiner Folgen „nur“ um 1,87 Prozent bzw. 230 Personen geschrumpft (12.059 statt 12.289). Der lange Zeit größte Mehrsparten-Breitensportverein des Landes TSV Schott Mainz, der vor ein paar Jahren einen enormen Aufschwung genommen hatte, hat gegenüber dem Vorjahr erneut 458 Mitglieder eingebüßt und ist in der RLP-Rangliste damit auf Platz sieben abgerutscht. Am TSV Schott ist nun neben dem vorderpfälzischen Großverein TSV Speyer auch der Schwimmverein Freibad Gimbsheim vorbeigezogen, der trotz bzw. gerade wegen Corona seine Mitgliederzahl um 562 von 3.489 auf 4.051 und damit um veritable 16,11 Prozent steigern konnte. Weiter nach oben entwickeln sich wie gehabt die Zahlen beim Deutschen Alpenverein Sektion Mainz mit 7.612 Mitgliedern (plus 208 bzw. 2,81 Prozent) und beim Deutschen Alpenverein Sektion Koblenz mit 6.031 Mitgliedern (plus 26 bzw. 0,43 Prozent). 28 rheinland-pfälzische Sportvereine weisen mindestens 2.000 Mitglieder auf – davon gehören 14 dem Sportbund Rheinhessen, 9 dem Sportbund Pfalz und 5 dem Sportbund Rheinland an.