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Landesregierung NRW stellt Kliniken 100 Millionen Euro zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen schließt zudem eine Förderlücke für stark betroffene Krankenhäuser in den Hochwassergebieten. Zur Bewältigung der Krisensituation infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stellt die Landesregierung den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern zusätzliche 100 Millionen Euro für Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung.

Das Geld soll in die Verbesserung der Energieeffizienz und die Stärkung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen fließen. Gefördert werden zum Beispiel die Beschaffung von Photovoltaikanlagen oder die Optimierung der Beleuchtung (LED) oder von raumluft- und klimatechnischen Anlagen. Krankenhäuser, die die bereitgestellten Mittel in Anspruch nehmen wollen, können die Anträge bis zum 30. September 2023 einreichen.

„Mit dem 100 Millionen Euro schweren Förderprogramm für Energieeffizienzmaßnahmen setzt die Landesregierung ein klares Zeichen für eine zügige Modernisierung der Krankenhäuser – auch in Hinblick auf unser Ziel, Nordrhein-Westfalens CO-neutral und energiesouverän zu machen. Wir wissen, dass wir hier einen sehr ambitionierten Zeitrahmen für die Krankenhäuser setzen, die von der Förderung profitieren wollen. Wir sind aber überzeugt, dass den Kliniken jeder Euro hilft. Ich hoffe daher, dass möglichst viele Krankenhäuser im Land ihre geplanten Maßnahmen umsetzen können. Denn dieser Landesregierung sind flächendeckend modern ausgestattete Kliniken ein wichtiges Anliegen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Zudem schließt die Landesregierung eine Förderlücke bei den Preisbremsen der Bundesregierung für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme im Krankenhausbereich. Diese wird auf Basis der Bettenzahl zum Stichtag 31. März 2022 errechnet. Die Landesförderung unterstützt nun die Krankenhäuser, die so stark durch das Hochwasser geschädigt wurden, dass sie zu diesem Stichtag weniger Betten als für das Jahr 2020 an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet haben und keinen anderen Ausgleich für diese Einbußen durch den Bund erhalten haben. Das Land stellt diesen Häusern eine pauschale Ausgleichszahlung zur Verfügung und nimmt hierfür eine Million Euro in die Hand.

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Streitkräfte – RLP Minister Ebling nimmt Ehrenmedaille der U.S. Air Force entgegen

Region/Mainz – Dem rheinland-pfälzischen Innenministerium ist die Ehrenmedaille der U.S. Air Force Europa und Afrika (USAFE-AFARICA) verliehen worden. Die Auszeichnung, die normalerweise an Einzelpersonen für herausragende Leistungen in der Zusammenarbeit mit den US-Streitkräften vergeben wird, wurde erstmalig einem ganzen Ministerium als Institution verliehen.

Im Beisein von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums, die sich in den vergangenen Jahren in besonderer Weise für die traditionell guten deutsch-amerikanischen Kontakte in Rheinland-Pfalz eingesetzt haben, hat Innenminister Ebling die Auszeichnung entgegengenommen.

„Diese Auszeichnung besitzt für das Innenministerium insgesamt einen ganz besonderen Stellenwert. Rheinland-Pfalz engagiert sich in vielfältiger Weise für ein gutes deutsch-amerikanisches Miteinander, im Alltag wie auch bei besonderen Herausforderungen. Die konstruktive Zusammenarbeit der Behörden ist dabei von zentraler Bedeutung für eine pragmatische und freundschaftliche Nachbarschaft. Ich freue mich daher sehr, dass unsere Arbeit auch von US-Seite wertgeschätzt wird“, so Ebling.

Das Ministerium des Innern und für Sport erhält die Medaille im Speziellen für mehrere Leistungen zur Unterstützung der U.S. Air Force in Deutschland. So unterstützt das Programm ‚Willkommen in Rheinland-Pfalz‘ die Integration von US-Familien in ihren jeweiligen rheinland-pfälzischen Wohnortgemeinden. Auch beispielsweise im Rahmen der Corona-Pandemie wurde eine enge Abstimmung zwischen den Behörden gepflegt.

Von besonderer Bedeutung für die US-Seite war die schnelle und pragmatische Unterstützung im Rahmen der US-Evakuierungsmission vom afghanischen Kabul auf die Air Base Ramstein im Sommer 2021. In den vergangenen Monaten war wiederholt die Vorbereitung der Treffen der sogenannten ‚Ukraine Kontaktgruppe‘, bei der sich die Verteidigungsminister von knapp 50 Nationen auf der Air Base Ramstein treffen, ein wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit.

Die Verleihung in Mainz wurde von US-Generalleutnant John Lamontagne vorgenommen. „Die Beziehungen zwischen der USAFE-AFRICA und der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind von strategischer Bedeutung“, erläutert der stellvertretende Kommandeur der U.S. Air Force in Europa. „Wir schätzen das gegenseitige Vertrauen und die offene Kommunikation mit der Landesregierung, die dazu beiträgt, dass sich die Amerikaner hier in Deutschland willkommen fühlen“, so Lamontagne weiter.

„Ich nehme die Auszeichnung sehr gerne stellvertretend für das Innenministerium entgegen. Mir ist dabei aber auch wichtig zu betonen, dass es die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sind, denen diese Auszeichnung zuallererst gebührt“, hob Minister Ebling hervor.

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Fünf Millionen Euro für bäuerliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Damit die Energieversorgung der Landwirtschaft gesichert ist – Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise treffen auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Um für mögliche Stromausfälle in der Tierhaltung und bei der Lebensmittellagerung in landwirtschaftlichen Betrieben gewappnet zu sein, stellt das Land fünf Millionen Euro im Jahr 2023 bereit. Landwirtschaftliche Betriebe können Geld für die Anschaffung und Montage von Technik zur Sicherung der Notstromversorgung erhalten.

Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Für die tierwohlgerechte Versorgung der Nutztiere und zur ordnungsgemäßen Lagerung frischer Lebensmittel ist eine kontinuierliche Energieversorgung unerlässlich. Ohne Strom können Kühe nicht gemolken werden, Obst und Gemüse würden verderben und die Regale im Supermarkt blieben leer. Unsere Bäuerinnen und Bauern versorgen uns mit hochwertigen und gesunden Lebensmitteln. Damit erfüllen sie eine sehr wichtige Aufgabe. Wir unterstützen deshalb unsere landwirtschaftlichen Betriebe, damit sie ihre Ställe und Lagerräume in jeder Situation mit der notwendigen Energie versorgen können.“

Die Förderung pro Betrieb beträgt maximal 20.000 Euro und kann seit dem 17. März 2023 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW beantragt werden. Mit diesem Förderprogramm kann beispielsweise die Stromversorgung für die Melktechnik oder die Kühlung von Obst- und Gemüselägern auf landwirtschaftlichen Betrieben durch die Aufrüstung von Blockheizkraftwerken zu Notstromversorgern sichergestellt werden.

Karl Werring, Präsident der Landwirtschaftskammer NRW: „Die Sicherstellung einer kontinuierlichen Energieversorgung hat im letzten Jahr auf den landwirtschaftlichen Betrieben an Bedeutung zugenommen. Wir sind froh darüber, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Mittel bereitgestellt hat. Die geplante Förderung soll es den Betrieben ermöglichen, die Betriebsabläufe zu jedem Zeitpunkt aufrecht erhalten zu können.“

Um bei Stromausfällen die Versorgung der Nutztiere und damit auch der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen mit frischen Lebensmitteln sicherzustellen, leistet der Ausbau und die Modernisierung zur Sicherung der Stromversorgung einen wichtigen Beitrag. Durch die Energiekrise hat die Vorbereitung auf ein Szenario mit längeren Stromausfällen nochmals deutlich an Bedeutung gewonnen.

Hintergrund:

Die fünf Millionen Euro stammen aus dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“. Die Landesregierung hatte im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, zusätzlich in einem ersten Schritt 1,6 Milliarden Euro Mittel bereitzustellen, um unter anderem die Folgen der Energiekrise abzufedern. Insbesondere Preissteigerungen für öffentliche Stellen und Einrichtungen, Institutionen der Daseinsvorsorge sowie bei Unternehmen sollen damit aufgefangen werden.

Weitere Informationen werden zeitnah auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW (www.landwirtschaftskammer.de) veröffentlicht.

Link zu Förderunterlagen:

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierwohlinvestitionen/index.htm

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Stadt Aachen ist Mitglied der NRW-Kooperation „Regional-Initiative Wind“

Aachen – Zwölf NRW-Kommunen und -Kreise wollen gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen optimieren, beschleunigen und unterstützen. So der Tenor einer Absichtserklärung, die neben den Städten Aachen, Köln, Leverkusen und Bonn unter anderem auch die Städteregion Aachen sowie die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg unterzeichnet haben. Die Absichtserklärung ist gleichzeitig ein Bekenntnis zu dem Ziel, in den nächsten fünf Jahren in NRW 1.000 Windkraftanlagen zu errichten.

Vereinbart wurde, dass Bezirksregierung und Kreise ebenso wie kreisfreie Städte in juristischen und fachlichen Fragestellungen eng zusammenarbeiten. Die Bezirksregierung Köln verpflichtet sich mit der Erklärung, Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzt zu unterstützen und die Kommunen zu beraten. Zudem soll es Möglichkeiten des regelmäßigen landesweiten Austauschs geben, um aktuelle Frage- und Problemstellungen zu beantworten oder schwierige Einzelfälle zu lösen. Ein Monitoring wird dazu beitragen, Erkenntnisse und Lösungsvorschläge landesweit präsent zu machen.

Die Stadt Aachen versteht den Ausbau der Windenergie als elementaren Beitrag, um die lokalen Klimaziele zu erreichen. Die jüngst begonnenen Änderungen des Flächennutzungsplans sollen den Ausbau der Windenergie erleichtern, indem sie Potenzialflächen für Windkraftanlagen explizit ausweisen. Dazu Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen: „Wir wollen unsere rechtlichen Handlungsspielräume maximal nutzen und die Windkraft nutzen, um Aachen energetisch zu stärken. Es gibt viele Betreiber*innen, die mit uns in den Startlöchern stehen.“ Die Stadt Aachen rechnet damit, dass in den Jahren 2023 und 2024 die ersten genehmigungsfähigen Anträge vorliegen werden.

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Neuer Vorstand bei den Unabhängigen (UWV) in Mechernich

Mechernich – Heike Waßenhoven weiter an der Spitze der Vereinigung – Geschäftsbericht wegen Corona für drei Jahre abgegeben, aber keine Beanstandungen. Einige wichtige Personalentscheidungen traf der Stadtverband der Unabhängigen Wählervereinigung (UWV) während einer Mitgliederversammlung im städtischen Bergbaumuseum. Dabei wurde Heike Waßenhoven, die Ortsbürgermeisterin von Satzvey und Stadtverordnete, als Stadtverbandsvorsitzende wiedergewählt.

Heinz Schmitz aus Mechernich und Karl-Heinz Seeliger aus Glehn wurden ebenfalls als Mitglieder im Stadtverbandsvorstand bestätigt. Kassenwartin wurde Stephanie Nöthen, Kassenprüfer Andrea Rademacher und Horst-Peter Litzbarski. Zu Beisitzern im Vorstand bestellte die Versammlung Rebekka Narres, Günter Nießen, Niklas Lünebach und Dr. Manfred Rechs.

Mit von der Partie war auch der Roggendorfer Klaus Hück, seines Zeichens ältester Vertreter der Wählervereinigung. Während der Versammlung konnte die Vorsitzende Heike Waßenhoven acht neue Mitglieder in den Reihen begrüßen. Das Goldhochzeitspaar Gertrud und Karl Heuel wurde mit einem Blumenstrauß geehrt.

Tagung im Bergbaumuseum

Gunnar Simon berichtete als Fraktionsvorsitzender aus der Corona-Zeit, die dank regelmäßiger Onlinebesprechungen erfolgsorientiert weitergeführt worden war. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Manfred Rechs stellte seine Präsentation zu UWV-Aktivitäten der vergangenen drei Jahre vor.

Der frühere jahrzehntelange Sprecher Heinz Schmitz erinnerte an die Anfänge des Mechernicher Besucherbergwerks und Bergbaumuseums, an deren Zustandekommen die Fraktion maßgeblichen kommunalpolitischen Anteil genommen habe. Horst-Peter Litzbarski und Dr. Manfred Rechs führten eine ausführliche Rechnungsprüfung für den coronabedingten langen Berichtszeitraum der Jahre 2020, 2021 und 2022 durch. Die Prüfung ergab aber keine Beanstandungen.

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Neuer Orts-Bürgermeister für Salmtal

Wittlich/Salmtal – Nachdem Markus-Peter Meyer unlängst sein Amt niederlegte, wählte der Gemeinderat in Salmtal am Montag, 13. März 2023 einen neuen Ortsbürgermeister.

Dabei wurde Dennis Junk zunächst vom Ersten Beigeordneten Karl Klein, der die Sitzung leitete, vorgeschlagen und schließlich vom Rat einstimmig gewählt. Junk nahm das an ihn herangetragene Amt an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

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Weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist in der NRW-Soforthilfe 2020 bis zum 30. November 2023

Region/Düsseldorf – In der Kabinettsitzung am heutigen Dienstag, 14. März 2023, hat die Landesregierung auf gemeinsamen Vorschlag der Wirtschaftsministerin und des Ministers der Finanzen in der NRW-Soforthilfe 2020 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen. Infolge des Kabinettbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen
oder Ratenzahlungen zu treffen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit der weiteren Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe 2020 gibt die Landesregierung Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Soloselbstständigen größeren Spielraum für eine Rückzahlung der Soforthilfe. Die wirtschaftliche Lage im Land bleibt weiter angespannt. Immer noch stehen viele Unternehmerinnen und Unternehmer vor erheblichen Herausforderungen vor allem wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, unterbrochener Lieferketten im internationalen Handelsverkehr und der Spätfolgen der Corona-Pandemie.“

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die finanzielle Situation für Solo-Selbstständige und Unternehmen ist vielfach nach wie vor angespannt. Mit der Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe helfen wir unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen in unserem Land.“

Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind – gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde – aufrechterhalten werden. Aus einem Schlussbescheid folgt in Fällen einer Überkompensation die Verpflichtung des Antragstellenden zur Rückzahlung der Soforthilfe in dem Umfang der Überkompensation. Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus den erstinstanzlichen Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf (Az.: 20 K 7488/20, 20 K 393/22, 20 K 217/21), Köln (Az.: 16 K 125/22, 16 K 499/22, 16 K 406/22, 16 K 505/22, 16 K 127/22, 16 K 412/22) und Gelsenkirchen (Az.: 19 K 317/22, 19 K 297/22) zu Schlussbescheiden in der NRW-Soforthilfe 2020. Die Urteile bewirken keine Änderung der Rechtslage und haben lediglich für diejenigen Antragstellenden unmittelbare Auswirkungen, die fristgerecht gegen den Schlussbescheid geklagt hatten.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Die bestandskräftigen Schlussbescheide aufrechtzuerhalten, ist keine ungerechtfertigte Härte für die Antragstellenden. Nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens durch den Schlussbescheid hätte jeder Antragstellende die Möglichkeit gehabt, Klage gegen die Entscheidung der Bezirksregierung zu erheben und diese durch die Verwaltungsgerichte überprüfen zu lassen. Davon haben aber nur rund ein Prozent der Antragstellenden Gebrauch gemacht. Im Rückmeldeverfahren wurde für jeden Antrag nach den gleichen einheitlichen Kriterien durch die Bezirksregierungen ermittelt, ob die vorläufig als Pauschalbetrag ausgezahlte Soforthilfe behalten werden darf oder zurückzuzahlen ist. Durch die erneute Verlängerung der Rückzahlungsfrist bis zum 30. November 2023 steht den Unternehmerinnen und Unternehmern in Nordrhein-Westfalen weiterhin die benötigte Liquidität zur Verfügung.“

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe 2020 zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31. Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

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Keine Sperrung der Ahrtalbrücke während der Bauarbeiten

Ahrweiler/Berlin – Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil hatte sich zuletzt an die Bundesregierung mit Fragen zu anstehenden Baumaßnahmen an der Ahrtalbrücke im Zuge der Autobahn 61 gewandt. Von zentralem Interesse war für die Abgeordnete dabei der Aspekt, ob in diesem Zusammenhang mit einer Vollsperrung der Brücke zu rechnen sei.

Von besonderer Bedeutung ist dies für das Ahrtal, da die Bedarfsumleitung zwischen den A-61-Anschlusstellen Bad Neuenahr und Sinzig über die bei der Flut arg in Mitleidenschaft gezogene Ortsumgehung Heimersheim im Zuge der B 267 führt.

Wichtigster Aspekt der aktuellen Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium: bei der Ahrtalbrücke können Sanierungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt werden. Eine Sperrung der Brücke ist nicht erforderlich.

Weiter heisst es, dass für die Ahrtalbrücke keine Generalsanierung und auch kein Ersatzneubau vorgesehen sei.

Die Autobahn GmbH des Bundes plant demnach, ab März 2023 eine Brückeninstandsetzungsmaßnahme auf der Richtungsfahrbahn Koblenz unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen. Hierzu ist es erforderlich, den kompletten Verkehr der Richtungsfahrbahn Koblenz auf die gegenüberliegende Fahrbahn umzulegen. Aufgrund der Platzverhältnisse werden während der Bauzeit je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen mit reduzierter Breite eingerichtet.

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Aachener OBin Keupen: „Rückenwind für das Altstadt-Quartier Büchel“

Aachen – Nationale Projekte des Städtebaus: Stadt erhält für den Büchel Förderbescheid in Höhe von 5,5 Millionen Euro. Die Freude bei den Verantwortlichen ist groß. Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen dankt allen in Politik und Verwaltung, die es ermöglicht haben, dass diese außergewöhnliche Fördersumme nach Aachen fließt.

Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren erreichte Aachen die gute Nachricht, nun steht es auch formal fest: Die Stadt erhält für die Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel 5,5 Millionen Euro vom Bund. Die Fördersumme fließt im Rahmen des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus“ nach Aachen. Der so genannte Zuwendungsbescheid, der vor wenigen Tagen bei der Stadt eingegangen ist, besiegelt die wichtige Unterstützung für eines der prominentesten Stadtentwicklungsprojekte in Aachen.

OBin Keupen: „Rückenwind für das Altstadtquartier Büchel.“

Die finale Bestätigung, dass die 5,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen, löste vor Ort Freude aus. Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen: „Wir haben uns am Büchel auf einen spannenden Weg gemacht. Dort wollen wir gemeinsam mit engagierten Stadtmacher*innen für und mit den Menschen das neue Altstadtquartier entwickeln. Ich danke der SEGA und allen in Verwaltung und Politik, die mit dazu beigetragen haben, herzlich, dass wir mit dem Altstadtquartier deutschlandweit Beachtung finden. Viele haben erfolgreich daran gearbeitet, dass wir Teil des Programms ‚Nationale Projekte des Städtebaus‘ werden. Nun halten wir das Geld in der Hand und schreiten mit viel Zuversicht und Rückenwind voran.“

Die Entwicklung des Altstadtquartiers ist Aufgabe der eigens gegründeten Städtischen Entwicklungsgesellschaft Aachen (SEGA). Deren Geschäftsführer Christoph Vogt sagt: „Um am Büchel keine Zeit zu verlieren, haben wir mit Zustimmung des Fördergebers bereits erste Projekte umgesetzt und andere gestartet.“ Überhaupt, so Vogt weiter, sei die Zusammenarbeit mit dem Fördergeber bereits jetzt sehr vertrauensvoll und konstruktiv. Mit Hilfe der Fördermittel wurde auch der Abbruch des Parkhauses am Büchel und zuletzt die Herrichtung der Parkhausbrache für die Zwischennutzung als „ZwischenZeit am Büchel“ umgesetzt. Weitere Fördermittel sind für die Planung und Realisierung des endgültigen städtebaulichen Konzeptes und für den intensiven Beteiligungsprozess eingestellt. Auch der anstehende freiraumplanerische Wettbewerb für die künftige Freifläche am Büchel wird gefördert. „Nun können wir mit noch mehr finanzieller Sicherheit unsere nächsten Meilensteine angehen“ freut sich Vogt. „Der Förderzeitraum läuft noch bis Ende 2025, bis dahin müssen die wesentlichen Bausteine realisiert sein. Ein strammer Zeitplan, den wir nur – wie bisher – gemeinsam mit Verwaltung und Politik und in enger Abstimmung mit dem Fördergeber stemmen können“ so Vogt weiter.

Projekte mit besonderem Qualitätsanspruch

Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, leisten einen Beitrag zur Realisierung der baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf. Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Im Vordergrund stehen die großen Herausforderungen, vor denen Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit stehen (z.B. Transformation der Innenstädte, Bestandserhalt, Konversionen, nachhaltige Quartiersentwicklung).

All diese Kriterien sieht das Bundesinnenministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Projekt Altstadtquartier Büchel als erfüllt an. Auf der Basis wurde bereits im März 2021 die Förderung in Höhe von 5,5 Millionen Euro zugesagt. Zu den Fördermitteln des Bundes muss die Stadt Aachen 20 Prozent selbst beisteuern. Mit dem jetzt bei der Stadt eingegangenen Zuwendungsbescheid ist diese nun auch abschließend für Aachen gesichert. Aachen ist damit eine von vier Kommunen in NRW, die 2021 den Zuschlag bekommen haben. Mit der Höhe der Fördersumme steht die Stadt bundesweit auf einem der vorderen Plätze.

Der Büchel ist ein wichtiger Baustein des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen. Über weitere aktuelle Projekte und Infos dieses Prozesses informiert die Seite www.innenstadt-morgen.de. Zudem finden Interessierte dort viele Möglichkeiten, aktiv mitzumischen und sich als Morgenmacher*in einzubringen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet:

Das Altstadtquartier Büchel: www.buechel-aachen.de
Die ZwischenZeit am Büchel: www.zzab.de
Nationale Projekte des Städtebaus: www.nationale-staedtebauprojekte.de

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Nachhaltigkeits-Rating – Bestnote für Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich

Region/Düsseldorf – Die Ratingagentur Moody´s ESG Solution in Kooperation mit der imug Beratungsgesellschaft für sozial-ökologische Innovationen mbH bewertet seit Jahren das Land Nordrhein-Westfalen mit einem Nachhaltigkeitsrating. Untersucht wurden diverse Felder, wie beispielsweise Umwelt, Klimaschutz, Biodiversität und Menschenrechte. Aktuell hat Nordrhein-Westfalen dabei erneut – wie in den vergangenen Jahren – die Bestnote „advanced“ erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr konnte das Ergebnis nochmals um einen Punkt auf ein Score von 65 verbessert werden. Damit belegt Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit 29 europäischen Gebietskörperschaften den zweiten Platz.

Umweltminister Oliver Krischer: „Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas machen. Diese Transformation wird eine Kraftanstrengung. Sie wird uns aber nur gelingen, wenn wir es schaffen, den ökologischen Umbau voranzutreiben und unser Bundesland gleichzeitig zu einem der nachhaltigsten, wettbewerbsfähigsten und sozial gerechtesten Wirtschaftsstandorte in Europa zu gestalten. Dass wir hiermit auf dem richtigen Weg sind, bestätigt die Bestnote der Ratingagenturen und spornt uns weiter an, die Nachhaltigkeit zum zentralen Leitbild unserer Politik zu machen.“

Vorreiterrolle bei Nachhaltigkeitsanleihen

Nachhaltigkeitsratings werden vor allem von institutionellen Investorinnen und Investoren für die Einschätzung der Qualität von Wertpapieren für Investitionsentscheidungen nachgefragt. So nimmt Nordrhein-Westfalen bei der Ausgabe von Nachhaltigkeitsanleihen zur Finanzierung sozialer und ökologischer Projekte eine Vorreiterrolle ein. Schon 2015 emittierte es als erstes deutsches Bundesland derartige Anleihen. In den vergangenen Jahren hat das Land neun Nachhaltigkeitsanleihen mit einem Gesamtvolumen von rund 20,3 Milliarden Euro auf den Finanzmärkten herausgegeben. Damit ist Nordrhein-Westfalen einer der größten öffentlichen Emittenten von Nachhaltigkeitsanleihen weltweit.

„Das Rating attestiert Nordrhein-Westfalen Exzellenz bei wichtigen Nachhaltigkeitsfaktoren wie Klimaschutz, Artenvielfalt und Menschenrechten. Und es zeigt: Nachhaltigkeit ist heute nicht nur Ausdruck eines globalen Verantwortungsbewusstseins, sondern Grundlage für Wohlstand. Vielen Investorinnen und Investoren wird es immer wichtiger, ihr Geld mit Blick auf Nachhaltigkeit anzulegen – und das aktuelle Rating verdeutlicht ihnen: In Nordrhein-Westfalen sind sie richtig,“ so Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk über das Ergebnis.

Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen

Grundlage für ein nachhaltiges Nordrhein-Westfalen ist die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung. Diese wurde zuletzt im September 2020 in weiterentwickelter Fassung verabschiedet. Sie orientiert sich an den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen, betrachtet dabei die speziellen Nachhaltigkeitsherausforderungen des Landes und gibt den Fahrplan für ein nachhaltiges Nordrhein-Westfalen bis 2030 vor. Zur Umsetzung tragen die einzelnen Ressorts in ihren Themenfeldern bei, zum Beispiel mit den Nachhaltigkeitsanleihen und der Fortentwicklung der nachhaltigen Anlagerichtlinien für den Pensionsfonds des Landes.

Im Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung sind eine Vielzahl spezifischer Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen enthalten, die es in den kommenden Monaten und Jahren umzusetzen gilt. Dazu gehören unter anderem die Fortschreibung der „Nachhaltigkeitsstrategie NRW“, die Unterstützung der Kommunen bei einem ambitionierten Nachhaltigkeitsmanagement, die Einführung eines verpflichtenden Nachhaltigkeits-Checks bei Gesetzentwürfen sowie die ressort- und sektorenübergreifende Ausrichtung auf Nachhaltigkeit. Auch das eigene Handeln des Landes soll sich an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten – Ziel ist die nachhaltige Landesverwaltung bis zum Jahr 2030.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: