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Neuer Vorstand bei den Unabhängigen (UWV) in Mechernich

Mechernich – Heike Waßenhoven weiter an der Spitze der Vereinigung – Geschäftsbericht wegen Corona für drei Jahre abgegeben, aber keine Beanstandungen. Einige wichtige Personalentscheidungen traf der Stadtverband der Unabhängigen Wählervereinigung (UWV) während einer Mitgliederversammlung im städtischen Bergbaumuseum. Dabei wurde Heike Waßenhoven, die Ortsbürgermeisterin von Satzvey und Stadtverordnete, als Stadtverbandsvorsitzende wiedergewählt.

Heinz Schmitz aus Mechernich und Karl-Heinz Seeliger aus Glehn wurden ebenfalls als Mitglieder im Stadtverbandsvorstand bestätigt. Kassenwartin wurde Stephanie Nöthen, Kassenprüfer Andrea Rademacher und Horst-Peter Litzbarski. Zu Beisitzern im Vorstand bestellte die Versammlung Rebekka Narres, Günter Nießen, Niklas Lünebach und Dr. Manfred Rechs.

Mit von der Partie war auch der Roggendorfer Klaus Hück, seines Zeichens ältester Vertreter der Wählervereinigung. Während der Versammlung konnte die Vorsitzende Heike Waßenhoven acht neue Mitglieder in den Reihen begrüßen. Das Goldhochzeitspaar Gertrud und Karl Heuel wurde mit einem Blumenstrauß geehrt.

Tagung im Bergbaumuseum

Gunnar Simon berichtete als Fraktionsvorsitzender aus der Corona-Zeit, die dank regelmäßiger Onlinebesprechungen erfolgsorientiert weitergeführt worden war. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Manfred Rechs stellte seine Präsentation zu UWV-Aktivitäten der vergangenen drei Jahre vor.

Der frühere jahrzehntelange Sprecher Heinz Schmitz erinnerte an die Anfänge des Mechernicher Besucherbergwerks und Bergbaumuseums, an deren Zustandekommen die Fraktion maßgeblichen kommunalpolitischen Anteil genommen habe. Horst-Peter Litzbarski und Dr. Manfred Rechs führten eine ausführliche Rechnungsprüfung für den coronabedingten langen Berichtszeitraum der Jahre 2020, 2021 und 2022 durch. Die Prüfung ergab aber keine Beanstandungen.

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Neuer Orts-Bürgermeister für Salmtal

Wittlich/Salmtal – Nachdem Markus-Peter Meyer unlängst sein Amt niederlegte, wählte der Gemeinderat in Salmtal am Montag, 13. März 2023 einen neuen Ortsbürgermeister.

Dabei wurde Dennis Junk zunächst vom Ersten Beigeordneten Karl Klein, der die Sitzung leitete, vorgeschlagen und schließlich vom Rat einstimmig gewählt. Junk nahm das an ihn herangetragene Amt an und bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.

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Weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist in der NRW-Soforthilfe 2020 bis zum 30. November 2023

Region/Düsseldorf – In der Kabinettsitzung am heutigen Dienstag, 14. März 2023, hat die Landesregierung auf gemeinsamen Vorschlag der Wirtschaftsministerin und des Ministers der Finanzen in der NRW-Soforthilfe 2020 eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe über den 30. Juni 2023 hinaus bis zum 30. November 2023 beschlossen. Infolge des Kabinettbeschlusses können Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger den zurückzuzahlenden Betrag jetzt bis zum 30. November 2023 ohne weitere Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalen überweisen. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen
oder Ratenzahlungen zu treffen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit der weiteren Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe 2020 gibt die Landesregierung Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Soloselbstständigen größeren Spielraum für eine Rückzahlung der Soforthilfe. Die wirtschaftliche Lage im Land bleibt weiter angespannt. Immer noch stehen viele Unternehmerinnen und Unternehmer vor erheblichen Herausforderungen vor allem wegen der Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, unterbrochener Lieferketten im internationalen Handelsverkehr und der Spätfolgen der Corona-Pandemie.“

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Die finanzielle Situation für Solo-Selbstständige und Unternehmen ist vielfach nach wie vor angespannt. Mit der Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe helfen wir unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen in unserem Land.“

Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind – gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde – aufrechterhalten werden. Aus einem Schlussbescheid folgt in Fällen einer Überkompensation die Verpflichtung des Antragstellenden zur Rückzahlung der Soforthilfe in dem Umfang der Überkompensation. Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus den erstinstanzlichen Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf (Az.: 20 K 7488/20, 20 K 393/22, 20 K 217/21), Köln (Az.: 16 K 125/22, 16 K 499/22, 16 K 406/22, 16 K 505/22, 16 K 127/22, 16 K 412/22) und Gelsenkirchen (Az.: 19 K 317/22, 19 K 297/22) zu Schlussbescheiden in der NRW-Soforthilfe 2020. Die Urteile bewirken keine Änderung der Rechtslage und haben lediglich für diejenigen Antragstellenden unmittelbare Auswirkungen, die fristgerecht gegen den Schlussbescheid geklagt hatten.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Die bestandskräftigen Schlussbescheide aufrechtzuerhalten, ist keine ungerechtfertigte Härte für die Antragstellenden. Nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens durch den Schlussbescheid hätte jeder Antragstellende die Möglichkeit gehabt, Klage gegen die Entscheidung der Bezirksregierung zu erheben und diese durch die Verwaltungsgerichte überprüfen zu lassen. Davon haben aber nur rund ein Prozent der Antragstellenden Gebrauch gemacht. Im Rückmeldeverfahren wurde für jeden Antrag nach den gleichen einheitlichen Kriterien durch die Bezirksregierungen ermittelt, ob die vorläufig als Pauschalbetrag ausgezahlte Soforthilfe behalten werden darf oder zurückzuzahlen ist. Durch die erneute Verlängerung der Rückzahlungsfrist bis zum 30. November 2023 steht den Unternehmerinnen und Unternehmern in Nordrhein-Westfalen weiterhin die benötigte Liquidität zur Verfügung.“

Die NRW-Soforthilfe ist mit mehr als 430.000 bewilligten Anträgen und ausgezahlten Zuschüssen in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro das größte Hilfsprogramm der Landesgeschichte. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe 2020 zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31. Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

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Keine Sperrung der Ahrtalbrücke während der Bauarbeiten

Ahrweiler/Berlin – Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil hatte sich zuletzt an die Bundesregierung mit Fragen zu anstehenden Baumaßnahmen an der Ahrtalbrücke im Zuge der Autobahn 61 gewandt. Von zentralem Interesse war für die Abgeordnete dabei der Aspekt, ob in diesem Zusammenhang mit einer Vollsperrung der Brücke zu rechnen sei.

Von besonderer Bedeutung ist dies für das Ahrtal, da die Bedarfsumleitung zwischen den A-61-Anschlusstellen Bad Neuenahr und Sinzig über die bei der Flut arg in Mitleidenschaft gezogene Ortsumgehung Heimersheim im Zuge der B 267 führt.

Wichtigster Aspekt der aktuellen Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium: bei der Ahrtalbrücke können Sanierungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchgeführt werden. Eine Sperrung der Brücke ist nicht erforderlich.

Weiter heisst es, dass für die Ahrtalbrücke keine Generalsanierung und auch kein Ersatzneubau vorgesehen sei.

Die Autobahn GmbH des Bundes plant demnach, ab März 2023 eine Brückeninstandsetzungsmaßnahme auf der Richtungsfahrbahn Koblenz unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen. Hierzu ist es erforderlich, den kompletten Verkehr der Richtungsfahrbahn Koblenz auf die gegenüberliegende Fahrbahn umzulegen. Aufgrund der Platzverhältnisse werden während der Bauzeit je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen mit reduzierter Breite eingerichtet.

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Aachener OBin Keupen: „Rückenwind für das Altstadt-Quartier Büchel“

Aachen – Nationale Projekte des Städtebaus: Stadt erhält für den Büchel Förderbescheid in Höhe von 5,5 Millionen Euro. Die Freude bei den Verantwortlichen ist groß. Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen dankt allen in Politik und Verwaltung, die es ermöglicht haben, dass diese außergewöhnliche Fördersumme nach Aachen fließt.

Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren erreichte Aachen die gute Nachricht, nun steht es auch formal fest: Die Stadt erhält für die Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel 5,5 Millionen Euro vom Bund. Die Fördersumme fließt im Rahmen des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus“ nach Aachen. Der so genannte Zuwendungsbescheid, der vor wenigen Tagen bei der Stadt eingegangen ist, besiegelt die wichtige Unterstützung für eines der prominentesten Stadtentwicklungsprojekte in Aachen.

OBin Keupen: „Rückenwind für das Altstadtquartier Büchel.“

Die finale Bestätigung, dass die 5,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen, löste vor Ort Freude aus. Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen: „Wir haben uns am Büchel auf einen spannenden Weg gemacht. Dort wollen wir gemeinsam mit engagierten Stadtmacher*innen für und mit den Menschen das neue Altstadtquartier entwickeln. Ich danke der SEGA und allen in Verwaltung und Politik, die mit dazu beigetragen haben, herzlich, dass wir mit dem Altstadtquartier deutschlandweit Beachtung finden. Viele haben erfolgreich daran gearbeitet, dass wir Teil des Programms ‚Nationale Projekte des Städtebaus‘ werden. Nun halten wir das Geld in der Hand und schreiten mit viel Zuversicht und Rückenwind voran.“

Die Entwicklung des Altstadtquartiers ist Aufgabe der eigens gegründeten Städtischen Entwicklungsgesellschaft Aachen (SEGA). Deren Geschäftsführer Christoph Vogt sagt: „Um am Büchel keine Zeit zu verlieren, haben wir mit Zustimmung des Fördergebers bereits erste Projekte umgesetzt und andere gestartet.“ Überhaupt, so Vogt weiter, sei die Zusammenarbeit mit dem Fördergeber bereits jetzt sehr vertrauensvoll und konstruktiv. Mit Hilfe der Fördermittel wurde auch der Abbruch des Parkhauses am Büchel und zuletzt die Herrichtung der Parkhausbrache für die Zwischennutzung als „ZwischenZeit am Büchel“ umgesetzt. Weitere Fördermittel sind für die Planung und Realisierung des endgültigen städtebaulichen Konzeptes und für den intensiven Beteiligungsprozess eingestellt. Auch der anstehende freiraumplanerische Wettbewerb für die künftige Freifläche am Büchel wird gefördert. „Nun können wir mit noch mehr finanzieller Sicherheit unsere nächsten Meilensteine angehen“ freut sich Vogt. „Der Förderzeitraum läuft noch bis Ende 2025, bis dahin müssen die wesentlichen Bausteine realisiert sein. Ein strammer Zeitplan, den wir nur – wie bisher – gemeinsam mit Verwaltung und Politik und in enger Abstimmung mit dem Fördergeber stemmen können“ so Vogt weiter.

Projekte mit besonderem Qualitätsanspruch

Nationale Projekte des Städtebaus sind national und international wahrnehmbare, größere städtebauliche Projekte mit deutlichen Impulsen für die jeweilige Gemeinde oder Stadt, die Region und die Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt. Sie zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und der Beteiligungsprozesse aus, leisten einen Beitrag zur Realisierung der baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf. Nationale Projekte des Städtebaus sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Im Vordergrund stehen die großen Herausforderungen, vor denen Städte und Gemeinden in Deutschland derzeit stehen (z.B. Transformation der Innenstädte, Bestandserhalt, Konversionen, nachhaltige Quartiersentwicklung).

All diese Kriterien sieht das Bundesinnenministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Projekt Altstadtquartier Büchel als erfüllt an. Auf der Basis wurde bereits im März 2021 die Förderung in Höhe von 5,5 Millionen Euro zugesagt. Zu den Fördermitteln des Bundes muss die Stadt Aachen 20 Prozent selbst beisteuern. Mit dem jetzt bei der Stadt eingegangenen Zuwendungsbescheid ist diese nun auch abschließend für Aachen gesichert. Aachen ist damit eine von vier Kommunen in NRW, die 2021 den Zuschlag bekommen haben. Mit der Höhe der Fördersumme steht die Stadt bundesweit auf einem der vorderen Plätze.

Der Büchel ist ein wichtiger Baustein des Zukunftsprozesses Innenstadtmorgen. Über weitere aktuelle Projekte und Infos dieses Prozesses informiert die Seite www.innenstadt-morgen.de. Zudem finden Interessierte dort viele Möglichkeiten, aktiv mitzumischen und sich als Morgenmacher*in einzubringen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet:

Das Altstadtquartier Büchel: www.buechel-aachen.de
Die ZwischenZeit am Büchel: www.zzab.de
Nationale Projekte des Städtebaus: www.nationale-staedtebauprojekte.de

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Nachhaltigkeits-Rating – Bestnote für Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich

Region/Düsseldorf – Die Ratingagentur Moody´s ESG Solution in Kooperation mit der imug Beratungsgesellschaft für sozial-ökologische Innovationen mbH bewertet seit Jahren das Land Nordrhein-Westfalen mit einem Nachhaltigkeitsrating. Untersucht wurden diverse Felder, wie beispielsweise Umwelt, Klimaschutz, Biodiversität und Menschenrechte. Aktuell hat Nordrhein-Westfalen dabei erneut – wie in den vergangenen Jahren – die Bestnote „advanced“ erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr konnte das Ergebnis nochmals um einen Punkt auf ein Score von 65 verbessert werden. Damit belegt Nordrhein-Westfalen im Vergleich mit 29 europäischen Gebietskörperschaften den zweiten Platz.

Umweltminister Oliver Krischer: „Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas machen. Diese Transformation wird eine Kraftanstrengung. Sie wird uns aber nur gelingen, wenn wir es schaffen, den ökologischen Umbau voranzutreiben und unser Bundesland gleichzeitig zu einem der nachhaltigsten, wettbewerbsfähigsten und sozial gerechtesten Wirtschaftsstandorte in Europa zu gestalten. Dass wir hiermit auf dem richtigen Weg sind, bestätigt die Bestnote der Ratingagenturen und spornt uns weiter an, die Nachhaltigkeit zum zentralen Leitbild unserer Politik zu machen.“

Vorreiterrolle bei Nachhaltigkeitsanleihen

Nachhaltigkeitsratings werden vor allem von institutionellen Investorinnen und Investoren für die Einschätzung der Qualität von Wertpapieren für Investitionsentscheidungen nachgefragt. So nimmt Nordrhein-Westfalen bei der Ausgabe von Nachhaltigkeitsanleihen zur Finanzierung sozialer und ökologischer Projekte eine Vorreiterrolle ein. Schon 2015 emittierte es als erstes deutsches Bundesland derartige Anleihen. In den vergangenen Jahren hat das Land neun Nachhaltigkeitsanleihen mit einem Gesamtvolumen von rund 20,3 Milliarden Euro auf den Finanzmärkten herausgegeben. Damit ist Nordrhein-Westfalen einer der größten öffentlichen Emittenten von Nachhaltigkeitsanleihen weltweit.

„Das Rating attestiert Nordrhein-Westfalen Exzellenz bei wichtigen Nachhaltigkeitsfaktoren wie Klimaschutz, Artenvielfalt und Menschenrechten. Und es zeigt: Nachhaltigkeit ist heute nicht nur Ausdruck eines globalen Verantwortungsbewusstseins, sondern Grundlage für Wohlstand. Vielen Investorinnen und Investoren wird es immer wichtiger, ihr Geld mit Blick auf Nachhaltigkeit anzulegen – und das aktuelle Rating verdeutlicht ihnen: In Nordrhein-Westfalen sind sie richtig,“ so Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk über das Ergebnis.

Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen

Grundlage für ein nachhaltiges Nordrhein-Westfalen ist die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung. Diese wurde zuletzt im September 2020 in weiterentwickelter Fassung verabschiedet. Sie orientiert sich an den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen, betrachtet dabei die speziellen Nachhaltigkeitsherausforderungen des Landes und gibt den Fahrplan für ein nachhaltiges Nordrhein-Westfalen bis 2030 vor. Zur Umsetzung tragen die einzelnen Ressorts in ihren Themenfeldern bei, zum Beispiel mit den Nachhaltigkeitsanleihen und der Fortentwicklung der nachhaltigen Anlagerichtlinien für den Pensionsfonds des Landes.

Im Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung sind eine Vielzahl spezifischer Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen enthalten, die es in den kommenden Monaten und Jahren umzusetzen gilt. Dazu gehören unter anderem die Fortschreibung der „Nachhaltigkeitsstrategie NRW“, die Unterstützung der Kommunen bei einem ambitionierten Nachhaltigkeitsmanagement, die Einführung eines verpflichtenden Nachhaltigkeits-Checks bei Gesetzentwürfen sowie die ressort- und sektorenübergreifende Ausrichtung auf Nachhaltigkeit. Auch das eigene Handeln des Landes soll sich an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten – Ziel ist die nachhaltige Landesverwaltung bis zum Jahr 2030.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

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NRW Bundesrats-Initiative „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung“

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen bringt eine Initiative zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung in den Bundesrat ein. Extremwetterereignisse treten immer häufiger auf. Starkregen und Hochwasser haben zuletzt im Juli 2021 insbesondere in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu verheerenden Schäden auch an Wohn- und Gewerbeimmobilien geführt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die furchtbare Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat gezeigt, dass unser Land widerstandsfähiger werden muss. Die Schäden waren enorm. Allein in Nordrhein-Westfalen starben 49 Menschen. Viele Häuser wurden zerstört oder massiv beschädigt. Familien standen vor dem Nichts. Die Länder sind sich deshalb einig: die bundesweite Pflichtversicherung für Elementarschäden muss kommen. Wir haben bereits im Juni 2022 eine Zusage des Bundeskanzlers erhalten, das Thema anzugehen. Doch bis heute hat der Bund keine brauchbaren Lösungswege präsentiert. Aus Sicht der Länder, parteiübergreifend, muss das Vorhaben auf der Tagesordnung bleiben, denn es gibt dringenden Handlungsbedarf. Nordrhein-Westfalen wird das Thema deshalb im Rahmen einer Bundesratsinitiative weiter vorantreiben. Es darf nicht sein, dass das Thema nur unmittelbar nach einer Katastrophe auf der Agenda steht und danach vergessen wird. Wir brauchen eine vorausschauende und verantwortungsbewusste Politik. Der Ball liegt beim Bund.“

Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach macht deutlich: „Menschenleben, Gesundheit und verlorene Erinnerungen sind nicht zu ersetzen. Aber der materielle Schaden sollte abgesichert sein und niemanden in Existenzangst versetzen. Deshalb ist es an der Zeit, systematisch Maßnahmen zu ergreifen, damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss.“

Eine flächendeckende private Versicherung von Gebäudeeigentümern gegen Elementarschäden ist eine langfristige Risikoprävention. Die Gebäudeeigentümer übernehmen Verantwortung und schützen ihr Hab und Gut. Da bisher bundesweit nur rund die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer über eine Elementarschadenversicherung verfügt und die Gefahr existenzbedrohender Schäden nach einer Unwetterkatastrophe häufig wieder verdrängt wird, hat sich die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) bereits im Juni 2022 klar für die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Nur eine bundesweite Regelung erscheint sachgerecht, weil Naturkatastrophen nicht an den Ländergrenzen halt machen.

Die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben daher beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Mit diesem soll die Bundesregierung aufgefordert werden, kurzfristig einen konkreten Regelungsvorschlag zur Einführung einer bundeseinheitlichen Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. Hierdurch soll ein System weitgehend flächendeckender privater Versicherungen von Gebäudeeigentümern gegen Elementarrisiken etabliert werden.

Minister der Justiz Dr. Limbach: „Ein Warten auf bessere Zeiten – oder auf das nächste Großschadenereignis – ist keine Option. An die Stelle öffentlicher Hilfen, die die Allgemeinheit trägt, muss eine systematische, bundesweite Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten.“

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Nordrhein-Westfalen und Sachsen fordern unverzügliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zeitungen und Anzeigenblätter

Region/Düsseldorf – Die Medienminister aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Nathanael Liminski und Oliver Schenk, fordern gemeinsam die Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen auch weiterhin zu gewährleisten.

Anlass dafür sind die weiterhin hohen Energie-, Kraftstoff- und Papierkosten sowie die Erhöhung der Lohnkosten seit letztem Oktober. Dies macht die Zeitungszustellung in weiten Teilen des Landes und insbesondere im ländlichen Raum unwirtschaftlich.

Nach einer jüngst veröffentlichten Umfrage des Bundesverbands der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), konnten 2022 vier von fünf Verlagen Verluste bei gedruckten Zeitungen nicht ausgleichen. Dabei sehen die Verleger in den steigenden Kosten in der Zustellung das größte Problem. Fast zwei Drittel der Umfrageteilnehmer spielen danach mit dem Gedanken, die Zustellung in unwirtschaftlichen Bereichen einzustellen; fast die Hälfte will nötigenfalls die Zustellqualität reduzieren.

Das Problem stellt sich bundesweit: So hat die westfälische Unternehmensgruppe Aschendorff nunmehr angekündigt, den Druck sämtlicher Anzeigenblätter zum Mai einzustellen. Auch Ostseezeitung und Westfalenblatt haben jüngst Anzeigenblätter eingestellt.

Um die aktuelle Situation ging es auch bei einem Treffen mit mehreren Vertretern von Branchenverbänden und -verlagen am Freitag, 3. März 2023, in Berlin, zu dem beide Medienminister eingeladen hatten.

Medienminister Oliver Schenk sagte im Anschluss: „Diese Entwicklung erfüllt mich mit großer Sorge. In Zeiten von Fake News, Desinformation und Verschwörungstheorien kommt den Zeitungen und Anzeigenblättern auch weiterhin eine zentrale Rolle für die Information der Öffentlichkeit, die öffentliche Meinungsbildung und damit für die Stabilisierung der demokratischen Ordnung zu. Ein Blick ins Ausland zeigt, was passiert, wenn es in weiten Teilen des Landes überhaupt keine regionale Zeitung mehr gibt. Die Folgen sind ein Nachlassen der politischen Bürgerbeteiligung, ein Rückgang der öffentlichen Kontrolle von Verwaltungen und Unternehmen, die Radikalisierung des öffentlichen Diskurses durch die Bildung von Filterblasen und damit verbunden die Manipulation der politischen Willensbildung – dem Herzstück jeder Demokratie. Deshalb muss der Bund jetzt endlich aktiv werden und handeln.“

Medienminister Nathanael Liminski betonte: „Starker Lokaljournalismus ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Es ist in unser aller Interesse, dass die gedruckte Zeitung auch zukünftig in der Fläche gelesen werden kann. Die Mediennutzung wird immer digitaler. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass es nach wie vor sehr viele Menschen gibt, die auf die gedruckte lokale Presse nicht verzichten wollen oder können. Umso bedauerlicher ist es, dass die Bundesregierung den entsprechenden Auftrag im Koalitionsvertrag bislang nicht umgesetzt hat. Es ist höchste Zeit, dass der Bund seine Pläne konkretisiert und klar kommuniziert, damit die Branche in einem schwierigen Marktumfeld schnellstmöglich Planungssicherheit bekommt.“

Der Bundesrat hat bereits im letzten September auf Initiative Sachsens einstimmig eine entsprechende Entschließung „für den Erhalt der Pressevielfalt – innovationsoffene und plattformneutrale Förderung der flächendeckenden Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen schnellstmöglich beginnen“ angenommen.

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, sich dafür einzusetzen, die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen zu gewährleisten. Seither ist von der Bundesregierung aber wenig in der Angelegenheit unternommen worden. Eine Ende 2021 vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Studie zur „Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Bundesförderung der Pressewirtschaft“ wurde bislang nicht veröffentlicht, innerhalb der Bundesregierung ist die Zuständigkeit nicht geklärt und im Bundeshaushalt wurden bislang keine Mittel eingestellt.

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100 Millionen Euro für Notstrom-Versorgung in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern

Region/Düsseldorf – Zur Bewältigung der aktuellen Krisensituation in Folge des Ukraine-kriegs hat die Landesregierung finanzielle Mittel zur Umsetzung kurzfristiger Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zur Verbesserung der Notstromversorgung stellt die Landesregierung den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel können beispielsweise zur Beschaffung von Notstromaggregaten, zur Erweiterung von Kraftstofftanks oder zum Anschluss weiterer medizinischer Einrichtung eingesetzt werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Die letzten Monate haben uns alle gezeigt: Alte Gewissheiten gelten nicht mehr. Wir müssen Vorsorge treffen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Das gilt auch für mögliche „blackouts”. So soll sichergestellt werden, dass die stationäre Versorgung bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs nicht zusammenbricht. Wir werden die Mittel nun schnellstmöglich zur Verfügung stellen, damit die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser sich für solche Fälle – von denen wir alle hoffen, dass sie niemals eintreten werden – noch besser vorbereiten können.”

Berechtigt sind nordrhein-westfälische Krankenhäuser im Sinne des § 18 des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW). Diese sind nun seitens des Ministeriums aufgefordert worden, die erforderlichen Aufträge bis zum 30. September 2023 einzureichen. Nach einer inhaltlich-formellen Prüfung erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Mittel. Vorgesehen ist, dass die Notstromversorgung für mindestens 72 Stunden ausreichen und alle für einen Notbetrieb erforderlichen Leistungsbereiche abdecken muss, sodass bis zur Wiederherstellung des Regelbetriebs eine Sicherstellung der stationären Versorgung erfolgen kann. Im Falle eines längerfristigen „blackout” werden die 72 Stunden benötigt, um zusätzlichen Kraftstoff heranzuführen, mit denen der Notbetrieb verlängert werden kann.

Zudem hat das Kabinett die Bereitstellung weiterer 100 Millionen Euro für Maßnahmen der Energieeffizienz in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern beschlossen. Hierüber und über weitere Maßnahmen aus dem zweiten Maßnahmenpaket wird der Landtag in der Plenarwoche vom 8. bis 10. März 2023 entscheiden.

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Bürgermeister Schmidt vor Ort – Tour des Wachtberger Bürgermeisters durch alle Ortschaften gestartet

Wachtberg – 16 Ortschaften, ein Bürgermeister, ein Ziel: Gute Gespräche mit den Wachtbergerinnen und Wachtbergern. So kann man kurz und knapp das Vorhaben von Bürgermeister Jörg Schmidt zusammenfassen, das er sich für 2023 vorgenommen hat.

Die ersten drei Termine fanden bereits in Werthhoven, Züllighoven und Villiprott statt. Selbst das Auftakttreffen in Werthhoven bei Nieselregen und Kälte war gut besucht. Dies bestärkt den Plan von Jörg Schmidt, der die ungezwungene Atmosphäre vor Ort sehr schätzt: „Für mich sind die Termine bei ‚Bürgermeister vor Ort‘ immer spannend und etwas Besonderes. Im Vorfeld weiß ich nicht, wer kommt, was die Anliegen sind und wie die Stimmung sein wird. Dass meine Tour selbst in der kalten Jahreszeit schon so viel Anklang finden würde, hat mich sehr gefreut!“

Die Anliegen vor Ort sind sehr vielfältig: Ob es um den aktuellen Sachstand zur Brandruine in Werthhoven, das Aufstellen der neuen Infotafeln an Bushaltestellen oder allgemein um Schlaglöcher geht – auf alle Fragen versucht Schmidt vor Ort zu antworten. Andere Themen nimmt er mit ins Rathaus und lässt sie dort von den Fachabteilungen prüfen.

Ganz besonders gefreut hat sich Bürgermeister Jörg Schmidt darüber, dass bei zwei Veranstaltungen auch Kinder und Jugendliche etwas auf dem Herzen hatten und bei ihm vorstellig wurden. So konnte er beispielsweise Auskunft darüber geben, dass die Ampelphasen an der Rathausstraße noch angepasst werden und die Verwaltung gerne prüft, ob ein Spielplatz mit zusätzlichem Spielgerät ausgerüstet werden kann.

Zu den Terminen trifft sich der Bürgermeister mit allen Interessierten an den angegebenen Treffpunkten. Bei Bedarf findet auch ein kleiner Rundgang durch die Ortschaft statt, um verschiedene Örtlichkeiten direkt in Augenschein nehmen zu können. Bei schlechtem Wetter muss der Termin ggf. kurzfristig abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Aktuelle Informationen zu den Terminen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Gemeinde unter www.wachtberg.de Die Mitglieder der jeweils zuständigen Ortsausschüsse werden ebenfalls eingeladen. (mt)