Kategorien
Politik

Heizkostenhilfe – Antragstellung für Härtefallhilfen für Privathaushalte ab sofort auch auf Papier möglich

Region/Mainz – Neben dem digitalen Antragsverfahren stehe in Rheinland-Pfalz ab sofort auch ein analoger Weg zur Antragstellung bereit, kündigte der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer an. Seit dem 8. Mai 2023 können Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz die Härtefallhilfen des Bundes für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Bisher seien mehr als 11.000 Anträge über die digitale Antragsplattform eingegangen, teilte Sozialminister Alexander Schweitzer Anfang der Woche in Mainz mit.

„Das digitale Antragsverfahren soll eine schnelle Entlastung der Anspruchsberechtigten gewährleisten. Für Menschen, die im Umgang mit digitalen Medien noch nicht geübt sind, kann dies mit Herausforderungen verbunden sein. Wer über keinen Internetzugang verfügt oder Schwierigkeiten mit dem digitalen Antragsverfahren hat, kann die Antragsformulare daher ab sofort auch postalisch einreichen“, erklärte Schweitzer.

Die Antragsformulare können über die Hotline 0800- 5758100 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bestellt werden. Der Papierantrag wird sodann per Post an die angegebene Adresse zugesandt. Die vollständig ausgefüllten Papieranträge werden durch das Landesamt gesammelt und zur weiteren Bearbeitung nach Hamburg weitergeleitet. Anträge können bis voraussichtlich 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Hintergrund

Mit dem Bundesprogramm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung in Rheinland-Pfalz finden sich auf  www.heizkostenhilfe.rlp.de. Unter der Hotline 0800- 5758100 informiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr über das Antragsverfahren. Über einen Online-Rechner des Bundes kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Die tatsächliche Antragsprüfung findet nach Antragstellung statt.

 

 

Kategorien
Politik

NRW Landesregierung entlastet Kommunen bei der Flüchtlings-Unterbringung

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Paul: Die Kommunen leisten Herausragendes, deshalb rechnen wir die Schutzsuchenden in Landeseinrichtungen künftig eins zu eins auf die Aufnahmeverpflichtung an. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Kinder, Frauen und Männer fliehen nach Deutschland und Nordrhein-Westfalen – vor Russlands völkerrechtswidrigem Angriffskrieg und vor Krieg, Bomben, Ausbeutung, Verfolgung, Folter und Tod überall auf der Welt. Dabei stehen gerade die Kommunen bei der Unterbringung der Schutzsuchenden sowie der Integration vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung steht innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen zu ihrer Verantwortung, diesen Menschen Schutz zu gewähren und die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung zu unterstützen.

Um die Kommunen aufgrund der hohen Zugänge von Geflüchteten zu entlasten, sollen die Unterbringungsplätze in Landesunterkünften unabhängig vom Einrichtungstyp künftig im Verhältnis eins zu eins – also zu 100 Prozent – auf die Aufnahmeverpflichtung der jeweiligen Kommunen angerechnet werden. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz, kurz FlüAG) hat das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wird zügig angestoßen.

Flüchtlingsministerin Josefine Paul: „Insbesondere die Kommunen und die vielen Engagierten vor Ort leisten derzeit Herausragendes bei der Unterbringung und Versorgung der Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Terror zu uns fliehen – und gehen dabei oft bis an die Belastungsgrenze. Wir wissen um diese Situation und kommen nun einer Forderung aus dem kommunalen Raum nach. Wir sind zuversichtlich, dass die 1:1-Anrechnung dazu führt, dass sich mehr Kommunen bereit erklären, den Weg für eine Landeseinrichtung auf ihrem Gemeindegebiet zu ebnen und gleichzeitig eine höhere Akzeptanz der Landeseinrichtungen vor Ort erzielt wird.“

Bisher vermindert sich die Aufnahmeverpflichtung einer Kommune um 50 Prozent der Kapazitätszahl einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) bzw. einer Notunterkunft (NU) sowie um 70 Prozent bei einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), die auf dem eigenen Gemeindegebiet durch das Land betrieben wird. Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über insgesamt 44 Landesunterkünfte (fünf EAE, 27 ZUE und zwölf NU). Seit Beginn des Ukrainekrieges haben gut 218.000 Menschen aus der Ukraine in Nordrhein-Westfalen Schutz gefunden. Hinzu kommen Schutzsuchende aus anderen Ländern, in den ersten vier Monaten des Jahres 2023 haben entsprechend rund 22.000 Menschen Erstanträge auf Asyl in Nordrhein-Westfalen gestellt.

Kategorien
Politik

NRW Sport-Staatssekretärin Milz stellt das Modellvorhaben mobile Schwimmcontainer „narwali“ vor

Region/Düsseldorf – Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz hat am heutigen Montag, 22. Mai 2023, das Modellvorhaben mobile Schwimmcontainer „narwali“ zusammen mit den Projektträgern vorgestellt und das Logo des Modellvorhabens präsentiert.

Das Modellvorhaben mobile Schwimmcontainer „narwali“ wurde von der Landesregierung im Rahmen der Schwimmoffensive entwickelt. Zentrales Ziel der Landesregierung ist es, die Schwimmfähigkeit von Kindern zu erhöhen, Aufmerksamkeit auf die lebenswichtige Kulturtechnik Schwimmen zu lenken und mehr Wasserflächen vor Ort in mobiler Form zur Verfügung zu stellen.

„Wir wollen mit diesem innovativen Modellvorhaben „narwali“ die Schwimmlernzeit von Kindern in allen fünf Regierungsbezirken verkürzen“, so Staatssekretärin Andrea Milz. „Ich freue mich über die vielfältige Projektträgerstruktur und ihre vielversprechenden Ansätze zur Projektdurchführung. Ich bin überzeugt, dass viele Kinder Spaß und Freude mit „narwali“ haben werden. Schon bald werden wir alle Kommunen und Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und offene Ganztagseinrichtungen auffordern, sich bei unseren Projektträgern zu bewerben.“

Für das Projekt stehen drei Millionen Euro zur Verfügung. Pro Regierungsbezirk wird ein Schwimmcontainer für zwei Jahre zum Einsatz kommen. Durch einen regelmäßigen Standortwechsel sollen möglichst viele Kinder im Vorschul- und Grundschulalter direkt vor Ort von dem Angebot profitieren. Im Rahmen der aktiven Projektlaufzeit von zwei Jahren werden die Projektträger einen Schwimmcontainer anschaffen und entsprechendes Personal zur Unterrichtung von Kindern im Bereich Schwimmen beschäftigen.

Die im Modellvorhaben „narwali“ eingesetzten Schwimmcontainer haben im Vergleich zu stationären Schwimmbädern den Vorteil, dass sie rasch verfügbar und kostengünstig in der Anschaffung sowie Bewirtschaftung sind. Um Aufmerksamkeit und Signalwirkung für die hohe Bedeutung der lebenswichtigen Schwimmtechnik zu erzeugen, werden alle Schwimmcontainer das gleiche Branding mit dem Logo „narwali“ erhalten.

Für den Regierungsbezirk Arnsberg wird der SV Hattingen 1968 e.V. Projektträger in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Ennepe-Ruhr sein. Für den Regierungsbezirk Detmold wird der Kreissportbund Paderborn Projektträger in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Euskirchen (stellvertretend für die Flutgebiete) sein. Für den Regierungsbezirk Düsseldorf wird der SV Bayer Uerdingen 08 e.V. Projektträger sein. Für den Regierungsbezirk Köln wird der Kreissportbund Düren Projektträger sein. Für den Regierungsbezirk Münster wird der TV Jahn Rheine 1885 e.V. Projektträger in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Steinfurt sein.

Für die aktive Projektlaufzeit wird die Landesregierung einen Projektmanager bzw. Projektmanagerin zur Projektsteuerung einsetzen. Zudem wird die Landesregierung das einzigartige Modellvorhaben wissenschaftlich begleiten lassen.

Kategorien
Politik

Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas – Antragsstart in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger ist in Nordrhein-Westfalen gestartet. In einem ersten Schritt können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in spätestens zwei Wochen geöffnet. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen: Vor dem Hintergrund hoher Antragsvolumen starten wir mit den Haushalten, die selbst eine Feuerstätte betreiben. Anschließend erfolgt eine Öffnung für Vermieter. Für unser Bundesland stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“

Ab sofort können selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden. Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2 000 Euro pro Privathaushalt. Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen.

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.

Die Umsetzung der Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig erstattet werden.

Kategorien
Politik

Smart Meter-Gesetz final beschlossen – Flächendeckender Einsatz intelligenter Stromzähler kommt

Region/Berlin – Bis 2032 sollen Smart Meter weitgehend Standard sein und althergebrachte Stromzähler ersetzen – Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Gesetzesnovelle am 20.04.2023 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie schaffen über die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage, die für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig ist. Vielmehr ermöglichen sie Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für den beschleunigten Einbau der intelligenten Messsysteme und treibt die Digitalisierung bei der Energieversorgung voran. Sie greift auch Kritikpunkte des Bundesrates auf, die dieser im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angebracht hatte.

Die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Netze, Erzeugung und Verbrauch effizient, sicher und intelligent miteinander zu verknüpfen. Auf der einen Seite werden klimaneutrale und umweltfreundliche Energieträger in ein „intelligentes Stromnetz“ (engl. „smart grid“) eingespeist; auf der anderen Seite helfen die „Smart Meter“ dabei, diese Energie effektiv zu nutzen. Sie treten als moderne intelligente Messsysteme an die Stelle der bekannten Stromzähler und erfüllen höchste Sicherheits- und Datenschutzanforderungen. Der große Vorteil: Smart Meter messen nicht mehr nur den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge, um Abrechnungen erstellen zu können, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen, damit diese zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend automatisiert aufeinander abstimmen können. So wird ein „Treffen“ von Erzeugung und Nachfrage auch in einem sich stetig verändernden Energiesystem möglich.

Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.

Die Messstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen beim Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindest-Funktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ ihre Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflichtrollout gilt. Die Stromzähler selbst werden dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter.

Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren. Die einfachere Analyse des eigenen Nutzungsverhaltens ermöglicht es im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. Letztlich lassen sich dadurch in erheblichem Maße Kosten sparen.

Im Zusammenhang mit der Smart-Meter-Technologie hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das heute vom Bundesrat gebilligte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert – gegebenenfalls sogar anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten. Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet werden und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesem Zusammenhang sogenannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert, was ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleistet. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind höher als etwa beim Online Banking; europaweit ist Deutschland damit Vorreiter in Sachen Datensicherheit.

Kategorien
Politik

Schwierige Lage bei der Flüchtlings-Unterbringung und Versorgung in den Kommunen

Region/Düsseldorf – NRW Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Leider ignoriert die Bundesregierung bisher weitgehend die Lage vor Ort. Die Hilferufe aus Städten und Gemeinden werden aus Berlin abgetan. Austausch der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit den Bundesspitzen der Kommunalen Spitzenverbände.

Die Staatskanzlei NRW teilt mit:

Im Vorfeld der Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler zum Thema „Flüchtlingspolitik“ haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gestern mit den Bundesspitzen der Kommunalen Spitzenverbände ausgetauscht. Die Kommunalen Spitzenverbände haben in dem Gespräch noch einmal sehr eindrücklich die schwierige Lage bei der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung in den Kommunen geschildert.

Hierzu erhalten Sie Statements vom MPK-Vorsitzenden und niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und dem Co-MPK-Vorsitzenden und nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst:

Ministerpräsident Stephan Weil: „Das Ergebnis des Gesprächs lässt sich klar zusammenfassen: Länder und Kommunen stehen Seite an Seite! Es besteht Einigkeit, dass der Bund zurückkehren muss zu einem atmenden System der Flüchtlingsfinanzierung. Die finanziellen Mittel des Bundes müssen sich an der tatsächlichen Zahl der zu uns geflüchteten Menschen ausrichten, mit einmaligen Pauschalzahlungen ist es nicht getan. Bei den Kosten der Unterbringung drängen die Kommunen darauf, dass der Bund die Kosten wieder zu einhundert Prozent übernimmt. Insgesamt benötigen Länder und Kommunen bei der Finanzierung wieder mehr Planungssicherheit. Dass jedes Jahr neu über die finanziellen Mittel verhandelt werden muss, kann auch nicht im Interesse des Bundes sein. Insofern steht es für Länder und Kommunen außer Frage, dass der Bund bei der Flüchtlingsfinanzierung mehr Gesprächsbereitschaft zeigen muss.“

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Leider ignoriert die Bundesregierung bisher weitgehend die Lage vor Ort. Die Hilferufe aus Städten und Gemeinden werden aus Berlin abgetan.

Wir brauchen deshalb endlich konkrete Ergebnisse vor allem für eine faire Lastenteilung bei der Finanzierung. Der Bund schuldet unseren Kommunen klare Zusagen mit Blick auf seine Beteiligung an den Kosten. Die Kommunen brauchen Verlässlichkeit. Denn die Unterbringung, Versorgung und vor allem Integration ist eine Daueraufgabe. Dafür müssen deutlich mehr Mittel bereit gestellt werden – und zwar dauerhaft und planbar.

Das Grundproblem ist, dass sich diese Bundesregierung vom bewährten System der Finanzierung verabschiedet hat, das bis 2021 galt. Dieses System wurde der Situation gerecht, weil es sich an den tatsächlichen Zugangszahlen orientiert hat. Wer eine humane Aufnahme und eine gelingende Integration will, muss für eine solche atmende Finanzhilfe eintreten.

Wir müssen wie damals auch jetzt wieder zu einer fairen Lastenverteilung zurückkommen.“

Kategorien
Politik

Wiederaufbau Landkreis Ahrweiler – Gemeinden der VG Altenahr erhalten weitere 8,6 Mio. Euro

Altenahr/Mainz – RLP Innenminister Michael Ebling hat Förderbescheide in Höhe von insgesamt 8,6 Millionen Euro für die Verbandsgemeinde Altenahr sowie die Ortsgemeinden Ahrbrück, Altenahr, Dernau und Rech überreicht. Die Fördermittel werden aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ bereitgestellt und sollen für verschiedene Maßnahmen im Rahmen des Wiederaufbaus eingesetzt werden.

„Die Verbandsgemeinde Altenahr möchte die bewilligten 2,48 Millionen Euro dazu nutzen, temporäre Übergangsmaßnahmen für die Ahrtal-Realschule plus und die Grundschule Altenburg voranzutreiben. Die beiden Schulen mussten aufgrund der Zerstörungen durch die Flut ausgelagert werden, bis deren Gebäude wieder vollständig hergestellt sind“, sagte Minister Ebling. Übergangsweise konnten die beiden Schulen in Grafschaft-Gelsdorf untergebracht werden.

Zudem werden der Ortsgemeinde Altenahr 1,1 Millionen Euro, Ahrbrück zwei Millionen Euro und der Ortsgemeinde Rech 1,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. „Die Fördermittel sollen insbesondere für die Behelfsbrücken Altenburg, Brück und Rech eingesetzt werden. Die Errichtung der Behelfsbrücken war und ist für die Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden unerlässlich“, so der Minister.

„Auch die Ortsgemeinde Dernau erhält eine Förderung in Höhe von 1,1 Millionen Euro. Mit der Förderung möchte die Ortsgemeinde die Wiederherstellung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung im Ort mitfinanzieren. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt für den Wiederaufbau der Infrastruktur in Dernau unternommen“, so Minister Ebling.

Mit dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ von Bund und Ländern werden Mittel zur Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser vom 14. und 15. Juli 2021 entstandenen Schäden bereitgestellt. Bislang wurden für die Wiederherstellung der allgemeinen kommunalen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz Förderungen in Höhe von rund 392 Millionen Euro aus dem Aufbauhilfefonds bewilligt.

„Die Wiederherstellung kommunaler Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Bürgerhäusern und vor allem auch der kommunalen Infrastruktur kommt allen zugute. Das Land wird den Gemeinden auch bei den künftigen Maßnahmen als Partner zur Seite stehen“, betonte Minister Ebling.

Kategorien
Politik

Digitalisierungs-Offensive für gemeinnützige Sport-Organisationen in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Mit einer Förderung von 30 Millionen Euro aus dem Programm REACT-EU der Europäischen Union hat die Landesregierung eine Digitalisierungsoffensive für den Breitensport gestartet. Insgesamt wurden mehr als 200 Anträge eingereicht. Mit den Mitteln sollen gemeinnützige Sportorganisationen ihre digitalen Infrastrukturen ausbauen. Stellvertretend für die verschiedenen Sportorganisationen haben der Deutsche Hockey-Bund als Bundesfachverband, der Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen als Landesfachverband, der Landessportbund Nordrhein-Westfalen als Träger von Verbandssportschulen sowie der Stadtsportbund Leverkusen als Repräsentant für die Weiterleitungen an die jeweiligen Sportvereine am 03. Mai 2023 die Zuwendungsbescheide von Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, erhalten.

Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen zeigt sich erfreut über die positive Resonanz: „Ich freue mich, dass durch die Förderung zur Digitalisierung von gemeinnützigen Sportorganisationen die bereits begonnenen Bemühungen der Modernisierung in Nordrhein-Westfalen nun zielgenau ergänzt werden. Dass dieses Programm genau zum richtigen Zeitpunkt kam, zeigt die große Zahl der Antragseingänge. Die den jeweiligen Kreis- und Stadtsportbünde zur Verfügung stehenden Fördermittel sind vielerorts um ein Vielfaches von den Sportvereinen überzeichnet worden. Dies zeigt den enormen Bedarf bei der Digitalisierung des Sports, der durch das Digitalisierungsprogramm für gemeinnützige Sportorganisationen ein Stück weit gemildert wird.“

Mit den Investitionen sollen auch die ehrenamtlichen Strukturen gestärkt und die Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Sport verbessert werden. Im Einzelnen können die Sportvereine und Sportorganisationen neben der Anschaffung von Laptops, Tablets, digitalen Smartboards oder Videokonferenzsystemen zum Beispiel auch in eine energetisch nachhaltige digitale Steuerungstechnik für Sporthallen und Vereinsgebäude investieren.

Zum Hintergrund:

Die Förderung wird von der Europäischen Union als Teil des Aufbauprogramms „REACT-EU” (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) finanziert. Ziel des Programms ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern sowie eine grüne, digitale und stabile Erholung der Wirtschaft zu unterstützen. Insgesamt stellt die Europäische Union dafür 260 Millionen Euro zusätzlich im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Nordrhein-Westfalen bereit.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.efre.nrw.de/wegezur-foerderung/react-eu/digitalisierung-gemeinnuetzigersportorganisationen-in-nrw/

Kategorien
Politik

MYK Landrat Dr. Alexander Saftig bittet Ministerpräsidentin und Land um Unterstützung

Region/Mayen-Koblenz – Kreischef: Ärztliche Versorgung in MYK mit Medizincampus Koblenz sichern – Seit Langem ist die zukünftige Entwicklung der ärztlichen Versorgung ein dringendes Thema im Landkreis Mayen-Koblenz. Aus diesem Grund hat sich der Kreistag in seiner Sitzung Ende März einstimmig dafür ausgesprochen, die Idee eines „Medizincampus Koblenz“ im Sinne des Konzeptes „CK/UMM“ (Campus Koblenz der Universitätsmedizin Mainz) zu unterstützen. Landrat Dr. Alexander Saftig hat sich nun in einem Schreiben an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt und sie um ihre Unterstützung in der Sache gebeten.

„Wir benötigen jetzt einen gemeinsamen politischen Schulterschluss· des Landes und der Region, um hier eine sich derzeit bietende, fast einmalige Chance zu nutzen. Wir müssen jetzt in unserer Region die Zukunft sichern, mit mehr klinischen Studienplätzen der Humanmedizin und Pharmazie“, schreibt der Landrat.

Zwar sei man mit der Universitätsmedizin Mainz in Rheinland-Pfalz gut aufgestellt, heißt es weiter in dem Schreiben, doch gebe es Optimierungspotential bei der klinischen Ausbildung junger Medizinstudierender. „Es ist meiner Ansicht nach sehr wichtig, dass die hochmotivierten Studierenden einen empathischen und professionellen Umgang mit den Pateinten erlernen und das theoretische Wissen umsetzen können, um zeitnah nach dem Studium die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu übernehmen“, betont Landrat Dr. Saftig. Durch die Schaffung eines „Medizincampus Koblenz“ und damit noch mehr Ausbildungsplätzen in hiesigen Kliniken erhofft sich der Landkreis Mayen-Koblenz, dass noch mehr junge Medizinstudenten die Standortvorteile von MYK und der Region zu schätzen lernen und sich nach dem Studium möglichst hier niederlassen.

 

Kategorien
Politik

NRW stärkt mit NEXT.IN.NRW Unternehmen und Betriebe bei der Forschung und Entwicklung innovativer Ideen

Region/Düsseldorf – Land und EU stellen 104 Millionen Euro für Innovationen in Kultur, Medien, Kreativwirtschaft und Informationstechnologien bereit. Ministerin Neubaur: Mit NEXT.IN.NRW stärken wir die Unternehmen und Betriebe bei der Forschung und Entwicklung innovativer Ideen.

Die Staatskanzlei teilt mit:

KI-Verfahren zur Datensparsamkeit, digitale Technologien für Kulturproduktionen oder Projekte, die den Faktor Mensch in der IT-Sicherheit im Blick haben: Kreativwirtschaft, Kultur und Medien sowie die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind in Nordrhein-Westfalen besonders vielfältig und innovativ. Um diese Innovationskraft weiter anzukurbeln, startet das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft und der Staatskanzlei den Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW“. Dafür stellt das Land gemeinsam mit der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen rund 104 Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Fonds für regionale Entwicklung für das EFRE/JTF-Programm NRW bereit.

Wirtschafts- und Industrieministerin Mona Neubaur: „Innovationen sind der Schlüssel für zukunftsfähige Produkte und Dienstleistungen. Eine stabile, nachhaltig wachsende Wirtschaft und klimafreundliche Industrie in Nordrhein-Westfalen ist genau auf diese Impulse angewiesen. Deshalb unterstützen wir sie mit „NEXT.IN.NRW“ dabei, weiter an klugen Innovationen und digitalen Technologien zu arbeiten, die unseren Wirtschaftsstandort und unsere Gesellschaft insgesamt voranbringen.“

Kultur- und Wissenschaftsministerin Ina Brandes: „Wissenschaft und Kultur sind Treiber der Transformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft. Das Förderprogramm hilft Kulturschaffenden, nachhaltige Produktionsformate zu entwickeln und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Zukunftstechnologien zu entwickeln, die das Leben der Menschen besser machen. So stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Kulturstandortes Nordrhein-Westfalen.“

Medienminister Nathanael Liminski: „Medien, Kultur- und Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch zukunftsweisende Produktionen und Dienstleistungen als Innovationstreiber für andere Wirtschaftszweige aus. Diese Potenziale wollen wir mit NEXT.IN.NRW stärken. Ich möchte die kreativen Unternehmerinnen und Unternehmer der Medienbranche ermutigen, mit offenem Blick in die Zukunft zu schauen und gemeinsam mit der Wissenschaft neue, innovative Projekte zu entwickeln. Sie bilden die Grundlage für die nachhaltige Entwicklung des vielfältigen Medien- und Digitalstandortes Nordrhein-Westfalen.“

Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte für Kultur, Medien und Kreativwirtschaft, KI und IKT-Wirtschaft“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Großunternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen, Forschungs- Bildungs- und Kultureinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen. Projektskizzen können in der ersten Einreichungsrunde bis zum 01. September 2023 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Weitere Informationen zum Wettbewerb, den Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen sowie Termine zu digitalen Informationsveranstaltungen finden Sie unter: https://www.in.nrw/next

Zum Hintergrund:

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen. Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw.