Region/Mainz – Neben dem digitalen Antragsverfahren stehe in Rheinland-Pfalz ab sofort auch ein analoger Weg zur Antragstellung bereit, kündigte der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer an. Seit dem 8. Mai 2023 können Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz die Härtefallhilfen des Bundes für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen. Bisher seien mehr als 11.000 Anträge über die digitale Antragsplattform eingegangen, teilte Sozialminister Alexander Schweitzer Anfang der Woche in Mainz mit.
„Das digitale Antragsverfahren soll eine schnelle Entlastung der Anspruchsberechtigten gewährleisten. Für Menschen, die im Umgang mit digitalen Medien noch nicht geübt sind, kann dies mit Herausforderungen verbunden sein. Wer über keinen Internetzugang verfügt oder Schwierigkeiten mit dem digitalen Antragsverfahren hat, kann die Antragsformulare daher ab sofort auch postalisch einreichen“, erklärte Schweitzer.
Die Antragsformulare können über die Hotline 0800- 5758100 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bestellt werden. Der Papierantrag wird sodann per Post an die angegebene Adresse zugesandt. Die vollständig ausgefüllten Papieranträge werden durch das Landesamt gesammelt und zur weiteren Bearbeitung nach Hamburg weitergeleitet. Anträge können bis voraussichtlich 20. Oktober 2023 gestellt werden.
Hintergrund
Mit dem Bundesprogramm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.
Weiterführende Informationen zur Antragstellung in Rheinland-Pfalz finden sich auf www.heizkostenhilfe.rlp.de. Unter der Hotline 0800- 5758100 informiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr über das Antragsverfahren. Über einen Online-Rechner des Bundes kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Die tatsächliche Antragsprüfung findet nach Antragstellung statt.