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„Testen für alle“ im Landkreis Vulkaneifel

Daun, 13.04.2021 – Bereits seit dem 08. März setzt der Landkreis Vulkaneifel die Vorgabe des Bundes nach kostenlosen Schnelltests im Rahmen des Projektes „Testen für alle“ um und bietet kostenlose Antigen Schnelltests für alle Einwohner des Landkreises Vulkaneifel an. Mit den Schnelltests ist es möglich, innerhalb kurzer Zeit festzustellen, ob jemand ohne Symptome mit COVID-19 infiziert ist. Alle Beteiligten im Landkreis Vulkaneifel wollen damit einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, Infektionsketten aufzuspüren und schneller zu unterbrechen.

Kostenlose Testungen in Daun, Gerolstein, Jünkerath, Hillesheim, Gillenfeld und Uersfeld

Auf Grund der erhöhten Nachfrage aus der Bevölkerung werden die freiwilligen und kostenlosen Antigen-Schnelltests zukünftig wieder montags, mittwochs und freitags an den 6 Standorten im Landkreis von 16:00 – 19:00 Uhr angeboten.

Hier ein Überblick über die einzelnen DRK/DLRG – Teststationen im Landkreis Vulkaneifel:

DRK-Teststation Daun

Gäste und Veranstaltungszentrum Forum Daun, (Unterer Nebeneingang), Leopoldstrasse 5, 54550 Daun

DRK-Teststation Gerolstein

Fuchsbau (Richtung Büschkapelle), 54568 Gerolstein

DRK-Teststation Hillesheim

Handwerkerstr. (Nähe Polster Moritz), 54576 Hillesheim

DRK-Teststation Uersfeld

Bürgersaal, Schulstraße, 56767 Uersfeld

DRK/DLRG-Teststation Gillenfeld

Mehrzweckhalle Gillenfeld, Schulstrasse 12, 54558 Gillenfeld

DRK-Teststation Jünkerath

Glaadter Str. 12, 54584 Jünkerath

Eine vorherige Anmeldung für die kostenlosen Schnelltests ist nicht notwendig. Lediglich der Personalausweis oder Reisepass muss mitgebracht werden.

Personen mit Symptomen sollten Hausarzt oder Corona Ambulanzen aufsuchen

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass Personen mit typischen COVID-19 Symptomen nicht per Schnelltest getestet werden. In diesem Fall soll direkt der Hausarzt oder die Corona-Ambulanzen telefonisch kontaktiert werden.

AHAL-Regeln gelten weiterhin

Darüber hinaus sollte auch bei vorliegendem negativem Schnelltest keine falsche Sicherheit aufkommen. Die Schnelltests bieten eine sehr gute Möglichkeit, unerkannte und asymptomatische Infektionen zu entdecken und somit eine weitere Verbreitung zu unterbrechen. Sie sind jedoch immer nur eine Momentaufnahme. Die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie die Regularien der Kontaktbeschränkungen lt. Aktueller Corona-Bekämpfungsverordnung bzw. je nach Inzidenzwert zusätzlicher Allgemeinverfügung gelten unangetastet selbstverständlich weiterhin.

Apotheken und Ärzte

Darüber hinaus gibt es niedergelassene Ärzte und Apotheken im Landkreis, die ebenso dieses Angebot täglich anbieten. Eine Übersicht finden Sie sowohl unter www.vulkaneifel.de als auch unter corona.rlp.de/de/testen.

Darüber hinaus steht ein „Mobiles Testzentrum“ – eingerichtet in einem ehemaligen Feuerwehrfahrzeug – zur Verfügung.

Ansprechpartnerin ist Melanie Scholzen,

DRK-Kreisverband Vulkaneifel e. V., m.scholzen@vulkaneifel.drk.de, Tel.: 06592/9500-21

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Am Johannes-Sturmius-Gymnasium Schleiden haben die Arbeiten des zweiten Bauabschnitts begonnen

Schleiden, 13.04.2021 – Nachdem vor den Osterferien die Baustelleneinrichtung fertiggestellt wurde, wird seit dem 29. März der Verbindungsgang zwischen den Gebäudeteilen B und C am Johannes-Sturmius-Gymnasium Schleiden abgerissen. Bis zum Ende der Woche soll dieser vollständig zurück gebaut sein.

Anschließend wird am Eckbereich zwischen dem Gebäudeteil A an der Blumenthaler Straße und der ehemaligen Aula eine Wandscheibe sowie das vorhandene Treppenhaus abgebrochen. Dort entsteht später der neue Eingang zur Stadtbibliothek und Bürgerhalle. Durch den Einbau eines Aufzuges sind auch diese beiden Bereiche künftig barrierefrei zugänglich.

Für viele Schüler*innen und Lehrkräfte, vor allem aber für viele Ehemalige stellt der Verbindungsgang eine sehr bleibende Erinnerung dar: Zum einen musste er häufig mehrmals am Schultag durchquert werden und zum anderen bot der Glasgang einen Überblick über den Schulhof, das Bahngelände, zur Mensa und auf fast alle Gebäudeteile; eine kleine Abwechslung zum Schulalltag. „Das neue multifunktionale Gebäude mit einer Freiraumklasse samt Terrasse, welches an dieser Stelle errichtet wird, wird noch einen viel besseren Überblick bieten“, verspricht Erster Beigeordneter Wolter. „Der vorübergehende Umweg während der Bauphase wird sich also lohnen.“

Nach den Abbrucharbeiten geht es nahtlos mit den Rohbauarbeiten für die neue Bürgerhalle und die Stadtbibliothek weiter.

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Kinder-Tagesstätten im Kreis Ahrweiler erhalten 2,3 Millionen Euro zusätzlich

Ahrweiler, 13.04.2021 – Mit der Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes Rheinland-Pfalz erhält der Kreis Ahrweiler als verantwortlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe jährlich zusätzliche Landesmittel in Höhe von rund 1,36 Millionen Euro. Der Kreis beteiligt sich ab Sommer mit weiteren 924.000 Euro pro Jahr. Das sogenannte Sozialraumbudget ermöglicht dem Jugendamt, den Trägern und den Kitas durch den Einsatz von Personal eine zusätzliche Steuerung und Schwerpunktbildung, um Kindern und deren Eltern eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Förderung und Unterstützung zukommen zu lassen. Über die konkrete Ausgestaltung und den Einsatz der Mittel hat aktuell der Jugendhilfeausschuss auf Grundlage eines von der Verwaltung ausgearbeiteten Konzepts beraten und dieses einstimmig beschlossen.

„Insbesondere im Hinblick auf die großen Herausforderungen, die unsere Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie seit über einem Jahr mit Bravour meistern, freuen wir uns, dass nun ab Sommer weitere Fördermittel gezielt vor Ort eingesetzt werden können und damit den individuellen Bedarfen von Kindern und Eltern Rechnung getragen werden kann“, betont Landrat Dr. Jürgen Pföhler.

Der größte Anteil – rund 1,74 Millionen Euro – soll direkt an die Kita-Träger weitergegeben werden, um individuelle Maßnahmen vor Ort umsetzen zu können. Schwerpunkte können beispielsweise in der inklusiven, interkulturellen Arbeit oder in der Netzwerkarbeit gesetzt werden. Darüber hinaus sollen ab Juli 2021 zwei Kita-Sozialarbeiterinnen beziehungsweise -Sozialarbeiter im Kreis eingesetzt werden, um Träger, Kitas und Eltern im Sinne der Chancengerechtigkeit zu beraten und zu unterstützen. Erprobt werden soll die Umsetzung des Konzepts zunächst über drei Jahre.

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Wehrleiter wird zum Angestellten

Mechernich, 13.04.2021 – Mechernichs Wehrleiter Jens-Peter Schreiber ist ab 1. Mai Angestellter der Stadt Mechernich. Das hat die Stadtspitze im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss in der Kommerner Bürgerhalle verkündet.

Schreiber sei aber weiterhin ehrenamtlicher Wehrleiter, betont Erster Beigeordneter Thomas Hambach. Vielmehr werde er die Sachbearbeitung Feuerwehrwesen übernehmen sowie als Mitarbeiter des Ordnungsamtes tätig sein. „Durch die Einstellung hat Jens Schreiber dann auch viel mehr Zeit für die organisatorischen Aufgaben des Wehrleiters, etwa die Planung von Schulungen, die Erstellung von Statistiken und die Einsatzauswertungen“, erklärt Hambach weiter.

Mechernich habe die größte freiwilligen Feuerwehr im Kreis Euskirchen. „Da ist die Bewältigung der Aufgabe zu viel für ein Ehrenamt“, meint Hambach. Durch die Anstellung Schreibers entstehe ein direkter Draht zwischen Wehr und Verwaltung. Auch die beiden Gerätewarte sind Schreiber unterstellt. „Mit der Einstellung erfüllen wir eine Auflage der Bezirksregierung und optimieren unsere Abläufe. Das ist eine echte Verbesserung“, so Hambach weiter.

Silvia Jambor, Fachbereichsleiterin Ordnungswesen, verkündete in der Sitzung außerdem, unter welchen Auflagen die Bezirksregierung der Stadt Mechernich genehmigt hat, weiterhin auf eine ständig besetzte Feuerwache verzichten zu dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung ist bis zum 22. Dezember 2025 und damit für die maximale Dauer von fünf Jahren gültig. „Von dieser Dauer waren wir positiv überrascht“, gibt Silvia Jambor zu.

Zu den Bestimmungen gehören regelmäßige Berichte in diversen Bereichen. So verlangt die Bezirksregierung eine halbjährliche Auswertung aller Einsatzberichte sowie ein jährliches Brandschutzgespräch. Der Haupt- und Finanzausschuss hat außerdem einen jährlichen Bericht an den Ausschuss beschlossen.

Die Stadt muss außerdem jährlich einen Personalentwicklungsplan vorlegen sowie die personelle Verfügbarkeit der freiwilligen Wehrkräfte am Tag und in der Nacht. Darüber hinaus müssen Berichte über die Löschwasserversorgung erstellt werden. Hier sind die Stadtwerke momentan damit beschäftigt, ein Löschwasserkataster zur erstellen. „Die Löschwasserversorgung ist geregelt“, erklärt Thomas Hambach beruhigend. Durch das Kataster werde aber sichtbar, wo die Wasserversorgung verbessert werden sollte.

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„Auf geht’s!“: Antragsverfahren für die zweite Runde der Künstler-Stipendien ab sofort online

Region/Düsseldorf, 13.04.2021 – Die Landesregierung von NRW schreibt erneut 15.000 Stipendien aus – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Setzen erfolgreiches Programm fort, um weiterhin künstlerisches Arbeiten in der Krise zu ermöglichen.

Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten erneut Anträge für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ der Landesregierung stellen. Im Rahmen der Neuauflage des Programms stehen weitere 15.000 Stipendien zur Verfügung. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler erhalten 6.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten (April bis September), um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den Bedingungen der Pandemie nachzugehen. Das Antragsformular steht über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zur Verfügung (www.mkw.nrw).

„Nach der großen Resonanz auf die erste Antragsrunde setzen wir unser Stipendienprogramm jetzt fort. Denn die Pandemie schränkt die Möglichkeiten der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler nach wie vor empfindlich ein. Unser Ziel ist es, ihnen in dieser Situation mit Hilfe des unbürokratischen Stipendiums dennoch das künstlerische Arbeiten zu ermöglichen“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021.

Das Stipendienprogramm ist Teil des großangelegten NRW-Stärkungs-pakets „Kunst und Kultur“ zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise im Bereich der Kultur. Die erste Runde des Stipendienprogramms war im August 2020 mit einer Gesamtsumme von 105 Millionen Euro ausgeschrieben worden. Insgesamt 14.500 Künstlerinnen und Künstler haben bislang von diesen Mitteln profitiert. Die Landesregierung stellt nun zusätzlich weitere 90 Millionen Euro für die Fortsetzung des Programms zur Verfügung.

Das Antragsverfahren, alle Informationen zur Ausschreibung und zum Online-Antrag sowie häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18 Uhr) oder per Mail (NRW-Kuenstlerstipendium@mkw.nrw.de) gestellt werden.

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Bauarbeiten am Bahnhof Mechernich

Mechernich, 13.04.2021 – Bahnreisende ab dem Bahnhof Mechernich müssen sich vom 3. Mai an auf eine baubedingte Änderung einstellen. Gleis 1 ist ab diesem Datum bis voraussichtlich Jahresende nicht mehr in Betrieb. Dafür ist ab diesem Zeitpunkt der neue Mittelbahnsteig für alle Fahrtrichtungen geöffnet. Der Zugang erfolgt ausschließlich über die Friedrich-Wilhelm-Straße. So teilen es Karl Hansen, der das Projekt von Stadtseite aus betreut, sowie Ingenieur Wilfried Claesgens vom Büro Gotthardt + Knipper mit.

„Der neue Mittelbahnsteig ist bis dahin fertig“, erläutert Claesgens. Der Hausbahnsteig – so werden die Bahnsteige direkt am Bahnhofsgebäude genannt – stehe ab dem 3. Mai voraussichtlich bis Jahresende nicht mehr zur Verfügung. „Wir werden das natürlich örtlich ausschildern und auch auf den Fahrtanzeigern wird das dargestellt“, so Karl Hansen. Lautsprecherdurchsagen wird es ab dem 3. Mai nicht mehr geben, da die Kabel im Rahmen der Baumaßnahme gekappt werden. Der Fahrkartenautomat, der sich momentan am Gleis 1 befindet, ist dann natürlich auch nicht erreichbar. Auf dem Mittelbahnsteig wird aber ein Fahrkartenautomat errichtet.

„Wichtig ist: Der Zugang zu dem Mittelbahnsteig erfolgt vom 3. Mai bis zum Ende der Baumaßnahme nur über die Friedrich-Wilhelm-Straße“, erklärt Claesgens. Der Park-and-Ride-Platz auf der Rückseite des Bahnhofs, der momentan durch die Baumaßnahme belegt ist, ist dann wieder frei. Dafür wird der Parkplatz links vor dem Bahnhofsgelände (in Richtung Stadt) ab dem 3. Mai gesperrt. Der Park-and-Ride-Platz rechts vor dem Bahnhofsgelände (in Richtung Krematorium) bleibt geöffnet. „Wer dort parkt, muss allerdings die Unterführung nutzen, um zum Mittelbahnsteig zu gelangen“, erklärt Claesgens.

Eine Möglichkeit, vom Gleis 1 zu den anderen Gleisen zu kommen, wird es während der Arbeiten nicht geben. „Bei dem barrierefreien Umbau handelt es sich um eine große Baumaßnahme. Der alte Bahnsteig wird abgetragen, es gibt während der Arbeit keine befestigte Fläche und einen Höhenunterscheid von 75 Zentimetern zum Gleis“, erklärt Hansen.

Auch die Busbetriebe sind informiert. Es besteht allerdings keine Möglichkeit, den Busverkehr so umzuleiten, dass die Busse an der Friedrich-Wilhelm-Straße halten. Die Bushaltestelle bleibt also vor dem Bahnhof, sodass Bahnreisende die Unterführung nutzen müssen. „Das hat mehrere Gründe: Zum einen sind da das bestehende Busnetz sowie die vorhandene Haltestelle, zum anderen gibt es an der Friedrich-Wilhelm-Straße keine Wendemöglichkeit“, berichtet Karl Hansen.

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Stadtbücherei Alsdorf freut sich über eine Spende der „enwor – energie & wasser vor ort GmbH“

Alsdorf, 13.04.2021 – Die Stadtbücherei Alsdorf freut sich über neue Bilderbücher. Erneut konnte sich die Stadtbücherei Alsdorf über eine Spende der „enwor – energie & wasser vor ort GmbH“ freuen. Eine ganze Kiste voller neuer Bilderbücher übergab Ina Albersmeier, Leiterin der Stabsstelle Marketing/Öffentlichkeitsarbeit bei enwor, an Heike Krämer von der Stadtbücherei. Enwor hat sich die Förderung von Kindern und Jugendlichen seit vielen Jahren zum Ziel gesetzt und unterstützt durch Spenden Schulen, Kindergärten und auch Büchereien.

Auch in diesem für alle sehr schwierigen Jahr muss der Zugriff auf Bücher für alle einfach und kostengünstig bleiben und gerade Büchereien ermöglichen allen einen unkomplizierten Zugriff auf eine große Vielfalt von Medien und Themen.

Besonders die Kleinsten sollten schon früh an das Medium Buch herangeführt werden, damit sie die so wichtige Lese- und Sprachkompetenz erlangen. Schon im Kleinkindalter fördert das tägliche Vorlesen in einem gemütlichen und behüteten Umfeld das Interesse an Büchern und am Lesen. Bilderbücher sind dabei besonders geeignet die Aufmerksamkeit eines Kindes zu fesseln, da sie die Kreativität fördern und den Kindern Gefühle anschaulich vermitteln. „Es ist gut”, sagt Heike Krämer, „dass es auch 2021 wieder eine Fülle an wunderschönen Bilderbüchern gibt, in denen die Kinder ihrer Fantasie freien Lauf lassen können. Dabei sind besonders liebevolle und spannende Bilderbücher, in denen sich die Kinder mit ihren eigenen alltäglichen Erlebnissen wiederfinden und im besten Fall auch noch etwas lernen können, eine große Hilfe um in dieser außergewöhnlichen Zeit zurecht zu kommen.“ Alle von Enwor gespendeten Bücher sind ab sofort im Bestand der Stadtbücherei Alsdorf zu finden und können ausgeliehen werden. (apa)

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Mayener Inner Wheel Club spendet 2.800 Euro an das städtische Jugendamt

Mayen, 13.04.2021 – Erneut unterstützt der Inner Wheel Club Mayen das Stadtjugendamt – diesmal mit einer Spende in Höhe von 2800 Euro. Die Spendengelder werden bedürftigen und finanziell schwächeren Familien zu Gute kommen, die dringend Hilfe benötigen sowie 500 Euro von dem erhaltenen Betrag sind für die Stadtranderholung. Oberbürgermeister Dirk Meid und die Bereichsleiterin „Jugendamt“ Sandra Dietrich-Fuchs nahmen  die großzügige Spende entgegen und bedankten sich bei den engagierten Frauen.

„Durch solche Spenden kann unser Jugendamt Familien auch über den gesetzlichen Rahmen hinaus helfen, die dringend weitere Unterstützung benötigen. Deshalb freue ich mich über die seit vielen Jahren gewährten sozialen Hilfen für Menschen in unserer Stadt, “ so der Stadtchef.

Der Inner Wheel Club spendet seit über 20 Jahren an das Jugendamt. Mit verschiedenen Aktionen sammeln die Inner Wheel Clubfreundinnen Geld für soziale Zwecke.

Seit seiner Gründung 1987 setzt sich der Inner Wheel Club Mayen für soziale Projekte ein. Als weltweite Organisation mit 100.000 Mitgliedern steht Inner Wheel für Freundschaft untereinander und den Dienst am Nächsten. Dabei finden sich die Frauen in den Clubs zusammen um ehrenamtlich soziales Engagement und internationale Verständigung zu pflegen. Der persönliche Einsatz vor Ort gilt dabei als selbstverständlich.

Entsprechend ihrem Leitsatz „Mayen für Mayen“ kommen sämtliche Spenden des Inner Wheel Clubs Projekten in Mayen zugute.

 

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Rückgang der 7-Tage-Inzidenz im Eifelkreis Bitburg-Prüm: Allgemein-Verfügung vom 8. April tritt außer Kraft

Bitburg, 12.04.2021 – Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung vom zurückliegenden Freitag, den 8. April außer Kraft gesetzt wird. Ab dem morgigen Dienstag, den 13. April gelten wieder die Maßnahmen, die für eine Inzidenz zwischen 50 und 100 festgelegt wurden. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung wird nicht verlängert. Zurückgenommen wird die Vorgabe für Tankstellen und Lebensmittelmärkte, um 21 Uhr zu schließen. Außerdem darf der Einzelhandel je 40 qm Verkaufsfläche wieder einem Kunden Zugang gewähren.

Die bis vorerst 23. April geltenden Regelungen in Kurzform:

Kontaktbeschränkungen
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.

Gastronomie
Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche unter strengen Hygieneauflagen für Gäste öffnen. Die gastronomischen Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung erlaubt.

Einzelhandel:

Gewerbliche Einrichtungen wie insbesondere Geschäfte sind grundsätzlich für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden. Dabei ist die Kundenzahl beschränkt: Pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche darf nur einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt werden (sog. Terminshopping). Bei den Einzelterminen müssen medizinische Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Es besteht eine Verpflichtung zur Erfassung der Kontaktdaten.

Weiterhin geöffnet bleiben dürfen unter Einhaltung der bisherigen Hygienevorschriften, Abstandsregeln und Personenbeschränkungen:

– Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien und Babyfachmärkte

– Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht

– Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser

– Tankstellen

– Banken und Sparkassen, Poststellen

– Reinigungen, Waschsalons

– Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen

– Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte

– Großhandel

– Blumenfachgeschäfte

– Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte

Sport

Sport ist im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Beim Sport gilt das Abstandsgebot. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich zulässig. Auch dabei gilt das Abstandsgebot.

Freizeit

Proben und Auftritte der Breiten- und Laienkultur (z.B. Orchester-, Theater- oder Chorproben) sind weiterhin untersagt.

Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe

Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen ihre Dienstleistungen nach den Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung erbringen. Erlaubt sind unter den geltenden Vorgaben die körpernahen Dienstleistungen aus medizinischen und hygienischen Gründen, also solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege sowie der Podologie, bei Physio-, Ergo- und Logotherapien, beim Rehabilitationssport und Funktionstraining oder Ähnliches.

Die Regelungen treten am 13.04.2021 um 0:00 Uhr in Kraft, gelten vorerst bis zum Ablauf des 23. April und stehen unter dem Vorbehalt neuer Vorgaben auf Bundes- oder Landesebene.

Der genaue Wortlaut der neuesten Allgemeinverfügung vom 12.04.2021 ist einsehbar unter:

https://www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen

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Nordrhein-Westfalen schreibt Bodenschutzpreis aus

Region/Düsseldorf, 12.04.2021 – Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. NRW-Umweltministerium und AAV schreiben den Preis in diesem Jahr zum fünften Mal aus. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung loben im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ in diesem Jahr zum fünften Mal nach den Jahren 2009, 2011, 2014 und 2018 den mit 10.000 Euro dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen aus. Der Bodenschutzpreis soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Feier durch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am 2. Dezember 2021 in Düsseldorf.

„Fläche ist endlich. Unterschiedliche Ansprüche führen zu Nutzungskonflikten und lassen die natürliche Ressource Boden immer knapper werden. Um den Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen weiter einzudämmen, haben wir ein ressort-übergreifendes Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächenentwicklung auf den Weg gebracht“, sagte die Ministerin. „Bausteine sind unter anderem die Entwicklung eines Brachflächenkatasters sowie eines Flächenzertifikathandels. Zum Schutz unserer Böden und Flächen ist der AAV unser wichtiger Partner. Die gemeinsame Auslobung des Bodenschutzpreises 2021 soll das öffentliche Bewusstsein für dieses wichtige Thema stärken. Zur Vermeidung von Natur- und Freiraumverbrauch und zur Risikovorsorge für Böden und Grundwasser ist insbesondere die Aufbereitung innerstädtischer Brachflächen von zentraler Bedeutung.“

Mit dem Preis sollen darüber hinaus Impulse zur Standortverbesserung und Innenentwicklung gesetzt werden. Gleichzeitig verdeutlicht die Auszeichnung, dass der Sanierung von Altlasten eine hohe Bedeutung zufällt, zugleich aber bei Bau- und Investitionsvorhaben keine unüberwindbaren Barrieren darstellen.

Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung

Zur Vermeidung von zusätzlichem Natur- und Freiraumverbrauch und zur Risikovorsorge für Böden und Grundwasser ist die Aufbereitung von industriell vorbelasteten Brachflächen durch Flächenrecycling und Altlastensanierung die bestimmende Zukunftsaufgabe. Die Aufbereitung innerstädtischer Brachflächen leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung unserer Städte und Regionen und die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen sowie der Sicherung eines attraktiven Lebensumfeldes. Berücksichtigt werden unter anderem modellhafte Strategien zur Entwicklung brach gefallener Areale, Beiträge zur Innenentwicklung und Standortverbesserung sowie die Berücksichtigung von Ressourcen- und Klimaschutz und Maßnahmen der Klimawandelvorsorge.

Teilnahmevoraussetzungen

Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Handwerk, an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie private Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie z. B. Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Bauträger und Baufirmen.

Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 realisiert wurden und eine erkennbare und konkrete Folgenutzung zeigen. Die Bewerbung erfolgt online über: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html.

Bewerbungsschluss ist der 16.08.2021 um 12 Uhr. Die eingereichten Projekte werden zunächst von einer Fachkommission vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt, die aus folgenden Personen besteht:

  • Hans Richter, stellvertretender Verbandsvorsitzender des AAV (Juryvorsitz)
  • Dipl.-Ing. Harald Burmeier, Vorsitzender des ITVA Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V.
  • Susanne Crayen, Vizepräsidentin der Architektenkammer NRW
  • Andrea Dittrich-Wesbuer, stellvertretende Leiterin des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung
  • Michael Fastring, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände NRW
  • Alexander Felsch, Geschäftsführer bei unternehmer nrw
  • Thomas Harten, Geschäftsführer der Handwerkskammer Münster
  • Ursula Necker, Vizepräsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW
  • Dr. Anna von Mikecz, Vorstandsmitglied des NABU Naturschutzbund Deutschland e.V.
  • Jörg Winkelsträter, Fachpolitischer Sprecher der IHK NRW für Umwelt

Weitere Informationen zur Ausschreibung und das Bewerbungsformular finden sich im Internet: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html