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Selbständige können ab heute Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

Region/Berlin – Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können ab heute Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unter­stützung für diesen Zeitraum erhalten. Die Antragsstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Auch die Förderbedingungen sind in Form von umfassenden FAQ-Listen auf dieser Website veröffentlicht. Die Antragstellung für die verlängerte Neustarthilfe Plus für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die ihre Anträge über prüfende Dritte einreichen, wird gesondert bekannt gegeben. Diese Anträge können ab Anfang November gestellt werden.

Die bis Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus ist inhaltlich unverändert zur Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 und führt die guten und bewährten Förderbedingungen fort. Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus, die heute startet, sind – wie auch bislang – Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sogenannte kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.

Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Bei der Endabrechnung müssen Antragsteller dann die Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förderzeitraum Juli bis September bzw. Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von über 60 % im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 zu verzeichnen haben, können Sie den Zuschuss in voller Höhe behalten. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, wird die Neustarthilfe Plus mit der Endabrechnung (anteilig) gekürzt und ist dann gegebenenfalls anteilig bis zum 30. September 2022 zurückzuzahlen.

Soloselbständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können bis 31. Dezember 2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen. Das geht sehr einfach: Wenn sich keine weiteren Änderungen ergeben haben, genügt dazu ein Klick im Antragssystem.

Praxistipp: Wichtig ist, dass die im Antrag angegebene Kontonummer fehlerfrei eingegeben wird und dass diese mit der Kontonummer übereinstimmt, die beim Finanzamt hinterlegt ist. Bei Anträgen mit abweichenden Kontonummern kommt es im Verfahren der Bewilligungsstellen, das Ende des Monats beginnt, immer wieder zu Rückfrageschleifen und damit zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Daher empfiehlt es sich bei Eingabe der Kontonummer besonders sorgfältig vorzugehen und die beim Finanzamt hinterlegte Kontonummer einzugeben.

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Stolbärchens Kinderkino präsentiert am Donnerstag 21. Oktober 2021 – „Scooby!“ voll verwedelt (2020) – Anmeldung erforderlich

Stolberg – Seit Anbeginn der Zeit herrscht eine epische Schlacht zwischen der Menschheit und gespenstischen Mächten des Bösen. Allein die deutsche Dogge Scooby kann das Böse verhindern. Dafür ist er jedoch auf die Hilfe seiner Freunde, die Detektive Fred Jones, Daphne Blake, Velma Dinkley und Scoobys Herrchen Norville „Shaggy“ Rogers angewiesen. Die Mystery Inc. wird auch diesmal wieder im Van — der Mystery Machine — von einem Abenteuer zum nächsten reisen, um Gespenstern, Monstern und bösen Mächten den Kampf anzusagen. Dabei könnte es allerdings etwas gruselig werden.

Beginn der Vorstellung: 21.10.2021, 16:00 Uhr im Saal des Bürgerhaus (Büsbach-Markt), Konrad-Adenauer-Straße 121, 52223 Stolberg (Datum und Zeit geändert!). Der Eintritt ist frei. Regie: Tony Cervone Laufzeit: 1h 34Min. (94 Min.) FSK-Freigabe: ab 6 Jahren

Eine Anmeldung ist erforderlich und kann hier getätigt werden:

Ansprechpartner: Hr. Dominique Lopes-Pedro

Jugendamt – Kommunale/Mobile Jugendarbeit

Kupfermeisterstraße 8 – 52222 Stolberg

Mobil: 01577 / 93 920 80

Email: dominique.lopes-pedro@stolberg.de

Es gelten die 3G-Regeln (Nachweis erforderlich)

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Stadt Wittlich stellt Klimaschutz-Manager ein

Wittlich – Vergangene Woche konnte Bürgermeister Joachim Rodenkirch Johannes Praeder als neuen Mitarbeiter der Stadtverwaltung herzlich willkommen heißen. Der studierte Geograph Johannes Praeder hat zum 1. Oktober die neu geschaffene Stelle Klimaschutzmanager bei der Stadt Wittlich angetreten.

Bürgermeister Joachim Rodenkirch freute sich, dass ein gebürtiger Wittlicher nach Studium und Arbeitserfahrungen unter anderem bei der Kreisverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler die Stelle innerhalb der Stadtverwaltung Wittlich besetzt und wünschte ihm alles Gute für sein Wirken. Diesen Wünschen schlossen sich die stellvertretende Personalratsvorsitzende Petra Hoffmann und der Fachbereichsleiter Hans Hansen gerne an.

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Museums-Vorträge im Eifelmuseum Mayen – Neues Format findet im November statt!

Mayen – Jetzt auch von zu Hause aus die Museumsvorträge genießen! Der Geschichts- und Altertumsverein für Mayen und Umgebung e.V. veranstaltet in Kooperationen mit der Stadt Mayen erstmalig hybride Museumsvorträge. Neben Altbewährtem werden neue Formate der Wissensvermittlung – in Präsenz und digital −, aber auch der Unterhaltung geboten.

Ein kombiniertes Format bietet die Möglichkeit, den Vortrag vor Ort im Eifelmuseum oder auch digital, via Livestream auf dem youTube Kanal der Stadt Mayen unter www.youtube.com/stadtmayenzeit, mitzuerleben.

Referent Nicolas Junglas M.A. von der Arbeitsgemeinschaft Mühlsteinrevier RheinEifel wird mit dem Vortrag „Mühlsteine prägen eine Region“ am 4. November beginnen: „Denn wenn wir durch die Straßen von Mayen, Mendig, Kottenheim und Ettringen gehen, dann fallen einem die vielen Mühlsteine auf, die so manchen Vorgarten zieren.“ Genau das möchte der junge Referent den Teilnehmern näher bringen und wird zudem auch von der Produktion von Reib- und Mahlsteinen sowie der für den Mühlsteintransport erforderlichen Infrastruktur berichten.

Weiter geht es mit dem zweiten Vortrag „ Wolfsjagd in der Eifel“ am 25. November, welcher von Prof. Dr. Wolfgang Schmid, Universität Trier, vorgetragen wird.

Die Rückkehr der Wölfe sorgt für aufgeregte Diskussionen. Für Historiker stellt sich die Frage, wie frühere Generationen mit dem Thema umgegangen sind.

Interesse geweckt und Lust an beiden Vorträgen teilzunehmen? Dann am 4. und 25. November, jeweils um 20 Uhr ins Eifelmuseum, Foyer-Ebene 0 kommen oder die Vorträge auf dem youTube Kanal www.youtube.com/stadtmayenzeit der Stadt Mayen mitverfolgen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Jedoch sind beim Besuch der Vorträge vor Ort die zu diesem Zeitpunkt geltende Corona-Verordnung und die 3-G Regeln zu berücksichtigen. Ein Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung ist am Vortragsabend vorzulegen.

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Bistum Trier schafft Koordinierungs-Büro für den Wiederaufbau nach der Flut

Region/Trier – Früherer Bistumsmitarbeiter Peter Schuh übernimmt Koordinierung und Vernetzung. Peter Schuh, bis 2019 Leiter der Immobilienabteilung im Bischöflichen Generalvikariat Trier, wird künftig als Beauftragter des Bistums Trier für die Koordinierung des Wiederaufbaus in den von der Flutkatastrophe betroffenen Kirchengemeinden in der Eifel und an der Ahr tätig sein. Das gab Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg am 14. Oktober in Trier bekannt. „Ich bin dankbar, dass sich mit Peter Schuh ein langjähriger und erfahrener Kollege bereit erklärt hat, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen“, sagte von Plettenberg. Schuh sei im Generalvikariat bestens vernetzt und werde aufgrund seiner Erfahrungen als Netzwerker eine hilfreiche Rolle einnehmen können.

Schuh soll dabei wesentlich vor Ort tätig sein und will Kontakte, insbesondere zwischen der Ortsebene und der Diözesanebene, aber auch zu politisch Verantwortlichen im Land, herstellen und begleiten. Auch der Kontakt zu den Verantwortlichen für die Seelsorge an der Ahr gehört zum Arbeitsfeld. „Ich sehe meine Aufgabe darin, die von Bischof Ackermann beschriebenen Aufgaben der wirksamen Solidarität und der wachsamen Aufmerksamkeit in kleine Münzen umzusetzen und für die betroffenen Menschen und Pfarreien erfahrbar zu machen“, sagte Peter Schuh bei Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung mit dem Generalvikar. Er wird von einem beim Generalvikar eingerichteten Koordinierungsbüro unterstützt.

Mit ihm arbeitet dort Johannes Kölling, der auch weiterhin in der Geschäftsführung des Zentralbereichs 1 „Pastoral und Gesellschaft“ im Bischöflichen Generalvikariat tätig ist. Das Koordinierungsbüro hat somit die direkte Anbindung an die verschiedenen Fachabteilungen im BGV. Peter Schuh und Johannes Kölling sind erreichbar unter Tel.: 0651-7105-500, E-Mail: peter.schuh@bistum-trier.de

Generalvikar von Plettenberg informierte auch darüber, dass mittlerweile eine erste Übersicht über die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten für die von der Flut betroffenen Immobilien vorliegt. „Insgesamt sind 58 Objekte betroffen, für die wir von einer Schadenssumme von 34 Millionen Euro ausgehen“, sagte von Plettenberg. Dazu gehören 26 Kirchen (9,3 Mio. Euro), 12 Pfarrheime (3,8 Mio. Euro), 8 Pfarrhäuser (3,4 Mio. Euro), 9 Kindertagesstätten (16,6 Mio. Euro) und drei weitere Immobilien (0,3 Mio. Euro). „Hier sind grob die Wiederherstellungskosten brutto kalkuliert, nachdem unsere Fachleute die Immobilien in Augenschein nehmen konnten“, erläuterte der Generalvikar. Er wies darauf hin, dass zukünftig aufgrund der Vorschädigung entstehende Folgeschäden und deren Beseitigung wie etwa Schimmelschäden nicht Bestandteil der Kalkulation sei. Eingerechnet worden seien Sofortmaßnahmen, Kosten für die provisorische Herrichtung, Bau- und Baunebenkosten.

Bund und Land hätten 16,6 Milliarden Euro an öffentlichen Fluthilfen zugesagt, berichtete von Plettenberg. Auch Religionsgemeinschaften könnten diese Unterstützung bis zum 30. Juni 2023 beantragen und könnten bis zu 80 Prozent der Kosten, für Kitas sogar bis zu 100 Prozent, als Unterstützung erhalten. Derzeit würde gemeinsam mit den Kirchengemeinden, die in der Regel Eigentümer der Immobilien sind, beraten, wie und in welcher Form der Wiederaufbau erfolgen könne. „Wir wollen den Wiederaufbau nachhaltig und bedarfsorientiert angehen“, sagte Generalvikar von Plettenberg.

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Wiederaufbau Landkreis Ahrweiler – Land nimmt Gasversorgungs-Anlage für 1.100 Haushalte in Betrieb

Ahrweiler/Mainz – 1.100 Haushalte in Bad Neuenahr-Ahrweiler können auf Betreiben des Landes ab heute wieder mit Gas versorgt werden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat hierfür eine mobile Gasversorgungsanlage in Bad Neuenahr-Ahrweiler errichtet, die nun in Betrieb geht. Die mobile Anlage dient der Wärmeversorgung zahlreicher Haushalte im bevorstehenden Winter, während die Energienetze Mittelrhein (enm) unabhängig davon an der Wiederherstellung der regulären Gashochdruckleitungen arbeiten. Das Versorgungsnetz in Bad Neuenahr-Ahrweiler war durch die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal vor rund drei Monaten zerstört worden.

„Beim Wiederaufbau im Ahrtal stehen die Energieversorger vor der großen und drängenden Herausforderungen, die Haushalte rechtzeitig zum Winter mit Wärme zu versorgen. Ich bin froh, dass das Land mit der mobilen Gasversorgungsanlage in Bad Neuenahr-Ahrweiler hier einen großen Beitrag leisten kann. 1.100 Haushalte in der Kreisstadt haben ab sofort die Möglichkeit, rechtzeitig zum Winter wieder Gas zu beziehen. Das Projekt verdeutlicht, dass das Land auch abseits der enormen finanziellen Aufbauhilfen alles unternimmt, um die Menschen bei einem schnellen Wiederaufbau zu unterstützen“, so die Wiederbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Staatssekretärin Nicole Steingaß, bei der Inbetriebnahme der mobilen Gasversorgungsanlage.

„Zu einer wirksamen Klimapolitik gehört, dass beim Wiederaufbau im Ahrtal neueste und sparsame Wärme- und Heiztechniken eingesetzt werden sollten“, sagte Klimaschutzstaatssekretärin Katrin Eder. „Jetzt geht es aber erst einmal darum, pragmatische und kurzfristige Lösungen zu finden. Deshalb berät die Energieagentur Rheinland-Pfalz zusammen mit der Schornsteinfegerinnung derzeit mit Hochdruck und kostenfrei vor Ort über kurzfristige Maßnahmen und bespricht mit den Betroffenen gleichzeitig, wie eine langfristige nachhaltige Wärmeversorgung aussehen könnte. Daran haben mehr als 80 Prozent der Betroffenen ein großes Interesse, wie unsere Energieberater vor Ort ermittelt haben.“

„Nach den im Sommer sehr schlechten Meldungen über eine fehlende Gasversorgung im Winter in weiten Teilen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, bin ich sehr froh, dass es uns nun gelungen ist, mit dieser Flüssigerdgas-Anlage eine Zwischenversorgung zu sichern“, so die Vizepräsidentin der ADD Begoña Hermann.

Nach der Ankündigung des Energieversorgers EVM im August, weite Teile der Kreisstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler voraussichtlich bis März 2022 nicht mit Gas versorgen zu können, hatte die ADD umgehend mit den Planungen für eine mobile Gasversorgungsanlage für die Kreisstadt begonnen. Unterstützt wurde die ADD durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz, die Hochschule Trier, das THW Dillenburg (Hessen) und das Deutsche Rote Kreuz sowie durch überregionale Gasversorger und Fachfirmen.

Von der nun installierten mobilen Gasanlage profitieren neben den 1.100 Haushalten im Norden von Bad Neuenahr-Ahrweiler auch Haushalte in sieben Ortschaften der Gemeinde Grafschaft, die nun wieder mit erhöhtem Druck beliefert werden können. Welche Gebiete, sogenannten Sektoren, wieder mit Gas versorgt werden, wird auf der Website der enm dargestellt. Durch die mobile Gasversorgungsanlage werden die Sektoren 8 und 8a komplett sowie 11 größtenteils angeschlossen.

Damit die Haushalte das Gas nutzen können, müssen zunächst die Hausanschlüsse wieder in Betrieb genommen werden. Hierfür bedarf es einer Entlüftung und Prüfung jedes einzelnen Anschlusses. Dort, wo Gaszähler und Hausdruckregler noch vorhanden und betriebsbereit sind, werden fortan Monteure der enm von Haus zu Haus gehen und die Wiederinbetriebnahme durchführen. Haushalte, bei denen der Gaszähler ausgebaut wurde, müssen einen Installateur beauftragen, der die Heizungsanlage wieder in Betrieb nimmt.

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Pater Dr. Friedrich Emde SDS ist neuer Provinzoberer der deutschen Provinz der Salvatorianer

Steinfeld – Pater Dr. Friedrich Emde SDS ist der neue Provinzobere der deutschen Provinz der Salvatorianer. In Steinfeld fand am Dienstag, 12. Oktober 2021, die Wahl statt. Dr. Friedrich Emde löst damit Pater Hubertus Veeser SDS ab, der nach neun Jahren Amtszeit nicht mehr zur Wiederwahl antreten konnte. Neun Jahre im Amt als Provinzoberer ist das Maximum, die Legislaturperiode dauert drei Jahre, dann ist eine Wiederwahl möglich von weiteren drei Jahren, und mit Genehmigung des Generaloberen sind drei weitere Jahre, also neun Jahre insgesamt im Amt des Provinzoberen, machbar.

Pater Dr. Friedrich Emde SDS ist neuer Provinzoberer der deutschen Provinz der Salvatorianer. Foto: Gudrun Klinkhammer

Im Amt bestätigt wurde Vize-Provinzoberer Pater Heribert Kerschgens SDS und Provinzökonom bleibt Pater Lambertus Schildt SDS, auch er wurde im Amt bestätigt. Zu den Gratulanten von Pater Friedrich Emde SDS zählten telefonisch Pater Milton Zonta SDS, der Generalobere der Salvatorianer. Vor Ort gratulierten unter anderem die Provinzoberin der Salvatorianerinnen, Schwester Klara Maria und Pater Agustín Van Baelen SDS, General Konsultor mit Sitz in Rom.

Pater Friedrich Emde SDS wurde am 19. Juli 1963 in Medebach im Sauerland geboren und wuchs als Ältester mit zwei jüngeren Geschwistern auf. 1986 legte er das Abitur ab, danach studierte er von 1987 bis 1997 in Passau und Tübingen. 1987 legte er die Ordensprofess ab, die Priesterweihe erhielt er 1993. Er arbeitete später als Religionslehrer und Schulleiter und lebt heute in Bad Wurzach.

Am 8. Dezember wird er sein Amt offiziell in München antreten, denn der Sitz des Provinzialates befindet sich in München. (gkli)

Interview mit Pater Dr. Friedrich Emde:

Frage: Pater Dr. Friedrich Emde, war das Ihr Lebensplan, Provinzoberer der Salvatorianer zu werden?

Pater Dr. Friedrich Emde: Nein, das war nicht mein Lebensplan, aber so ist es gekommen, und alles fing hier in Steinfeld vor vielen Jahren an. Damals war ich hier mit Freunden in der Gemeinschaft und lernte die Salvatorianer kennen, das hat mich so sehr angesprochen, dass ich mich ihnen anschloss.

Frage: Sie haben promoviert, womit beschäftigte sich Ihre Arbeit?

Pater Dr. Friedrich Emde: Mit Alfred Döblin, seinem Lebensweg und seinem Weg zum Christentum.

Frage: 2020 sind sie „ausgestiegen“, haben die Tätigkeit als Lehrer und Schulleiter in Bad Wurzach hinter sich gelassen und ein Sabbatjahr absolviert. Wie war das?

Pater Dr. Friedrich Emde: Eine Auszeit war das, sehr empfehlenswert. Wenige Mitbrüder machen davon Gebrauch. Nach dieser Auszeit, in der ich unter anderem in England war, widme ich mich nun wieder einer neuen Aufgabe, das ist schon etwas Besonderes, und jetzt geht es wieder richtig an die Arbeit. Ich werde von Bad Wurzach nach München ziehen, der Tag wird vom klösterlichen Leben bestimmt in einer Gemeinschaft mit zehn Mitbrüdern.

Frage: Kirche, was kommt? Wie sehen Sie die Zukunft?

Pater Dr. Friedrich Emde: Wir müssen uns verabschieden von der Kirche im Sinne einer Volkskirche, die herkömmlichen Strukturen, wie sie jetzt sind, werden nicht mehr lange halten. Doch merken wir auch, dass neue Menschen zu uns kommen, Kirche hat etwas mit Beziehung, mit Authentizität und der Suche nach Glauben. Wichtig für uns war und ist der Prozess, den Pater Hubert Veeser angestoßen hat: Die Fokusgemeinschaften. Aus sieben Niederlassungen der Salvatorianer wurden vier: München, Bad Wurzach, Steinfeld und Berlin. Mittelfristig sind diese vier Niederlassungen gesichert. Bei den vier Niederlassungen handelt es sich um Schulstandorte, Wallfahrtsziele, Zentren für persönliche Seelsorge und Pfarrgemeinden. Wir versuchen immer, Ort der Begegnung zu sein. Aufgegeben haben wir in den vergangenen Jahren die Niederlassungen in Stuttgart, Münster und Lochau.

Frage: Wie fühlen Sie sich?

Pater Dr. Friedrich Emde: Ich fühle mich in Aufbruchstimmung, jedem Anfang wohnt ein Zauber inne, an diesem Satz von Hesse ist wirklich etwas Wahres dran. Uns Salvatorianer beflügelt allerdings auch die Seligsprechung unseres Gründers, Pater Franziskus Jordan. Erst dachte ich: Schade, dass nur so wenige Menschen nach Rom fahren dürfen zur Seligsprechung im Mai 2021 wegen der Corona-Pandemie. Doch inzwischen denke ich, dass aufgrund der Übertragungsmöglichkeiten viel mehr Menschen die Feierlichkeiten sehen konnten, als gedacht, was mich sehr freut. Dieses Erlebnis gibt immer noch Aufschwung und Energie.

Danke für das Gespräch sagt Gudrun Klinkhammer.

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Neuer Online-Terminplaner bei der Verbandsgemeinde Vordereifel in Betrieb

Mayen/Region/Vordereifel – In wenigen Schritten online einen Termin vereinbaren. Für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Vordereifel ist es jetzt noch einfacher, einen Termin bei der Verbandsgemeinde Vordereifel für verschiedene Dienstleistungen zu vereinbaren.

Dazu gehören Personalausweis-, Reisepass- und Kinderreisepass-Antrag, Meldebescheinigungen, Wohnsitz An- und Ummeldung, Beglaubigungen, Führungszeugnis und Führerschein beantragen, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister sowie das Abholen von fertigen Dokumenten.

Auf der Startseite unserer Internetseite www.vordereifel.de befindet sich u.a. die Rubrik „Terminvereinbarung online“. Diese führt direkt zum Auswahlbereich, in dem die o.g. Leistungen alle auflistet sind.

Nachdem eine Dienstleistung per Mausklick markiert wurde, erreicht man über das Feld „Weiter zur Terminauswahl“ die Kalenderfunktion, wo die verfügbaren Daten und Uhrzeiten erscheinen.

Nachdem diese ausgewählt sind werden noch Name und E-Mail-Adresse benötigt, und der Termin kann gebucht werden. Eine Bestätigung erfolgt dann anschließend an die eingegebene E-Mail-Adresse.

„Dieses System erleichtert allen Beteiligten die erforderliche Terminvereinbarung enorm!“, freut sich Bürgermeister Alfred Schomisch und bemerkt weiter: „Die Verwaltungsdigitalisierung hat damit auch einen weiteren Schritt nach vorne gemacht.“

Mit der neuen Online-Terminvereinbarung kann nun jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger unabhängig von Öffnungszeiten den für sie oder ihn passenden Termin – entsprechend der ersichtlichen Verfügbarkeiten – direkt buchen.

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Ein Weg von Tor zu Tor – 442.000 Pflastersteine für Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Neben vielen zerstörten Häusern, wurden auch große Teile der Straßen und die darunter liegenden Leitungen beschädigt. Die Instandsetzungsarbeiten laufen auf Hochtouren, doch eine neue Pflasterung wird Zeit in Anspruch nehmen, denn die Arbeiten können erst begonnen werden, wenn alle Anschlüsse an den beschädigten Häusern innerhalb des Mauerrings hergestellt wurden. Als Starttermin wurde der 03.01.2022 ins Auge gefasst. Aufgrund der Größe des Bauprojektes wird mit der Fertigstellung Mitte 2022 gerechnet.

In der Ratssitzung am 04.10.2021 entschied der Rat der Stadt Bad Münstereifel einstimmig gesägtes Pflaster in der von der Flutkatastrophe schwer getroffenen Kernstadt vom Orchheimer bis zum Werther Tor verlegen zu lassen.

In der Sitzung wurden zu Beginn verschiedene Pflaster-Varianten diskutiert, die zuvor von Herrn Lorenz -aus dem gleichnamigen Ingenieurbüro- in einer Präsentation vorgestellt wurden. Großen Anklang fand das gesägte Pflaster mit schmalen Fugen, welches im Sinne der Inklusion den gesamten Straßenbereich für alle nutzbar und zugänglich zu macht.  Die Ratsmitglieder entschieden sich gegen eine „Rollatorbahn“, die die Nutzung einschränkt zugunsten einer barrierearmen, vollzugänglichen Lösung.

Insgesamt müssen 442.000 Pflastersteine ihren neuen Platz innerhalb des Mauerrings finden.  Die Beschaffung dieser Menge an Steinen wird in etwa drei Monate in Anspruch nehmen. Auch die Größe des anstehenden Projektes birgt besondere Herausforderungen. So handelt es sich um eine Baustelle mit rund 8.850 m² zu pflasternder Fläche. Das bedeutet, dass ein Unternehmen mit mindestens 25 Mitarbeiter:innen zeitgleich, an rund fünf unterschiedlichen Stellen parallel mit den Pflasterarbeiten beschäftigt ist und dies sechs Monate lang. Während der Pflasterarbeiten kommt es zu Einschränkungen, denn die betroffenen Gebäude werden nur fußläufig erreichbar sein, da eine Anfahrt mit Fahrzeugen nicht möglich ist.

Bis zum Beginn der Arbeiten stehen weitere Instandsetzungsarbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen an.

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Wiederaufbau nach Flut-Katastrophe – SGD Nord erlaubt Ausnahmen vom Arbeitszeit-Gesetz

Region/Koblenz – Um nach der Flutkatastrophe den zügigen Wiederaufbau im Ahrtal sowie in der Großregion Trier und die dort lebenden Menschen zu unterstützen, hat die Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung erlassen, die Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erlaubt. Diese ist bis zum 23. Dezember 2021 befristet und gilt für Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und mit der Folgenbeseitigung der Unwetterschäden in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel sowie in der kreisfreien Stadt Trier stehen.

So dürfen Personen an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 Abs. 1 ArbZG mit Tätigkeiten beispielsweise zur Wiederherstellung der Infrastruktur, der Entsorgung des auf Parkplätzen oder ähnlichen Flächen zwischengelagerten Abfalls oder der Restaurierung und Sanierung von Gebäuden beschäftigt werden. Im Rahmen der Ausnahmebewilligung muss ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden. Dabei müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.

Die Regelungen gelten für Beschäftigte über 18 Jahre. Ausgenommen davon sind Minderjährige, die weiterhin unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Für Schwangere und stillende Frauen gilt das Mutterschutzgesetz. Gerade mit Blick auf die schweren physischen und psychischen starken Belastungen durch die Arbeit in der Bewältigung der Hochwasserschäden, sollten die Arbeitsbedingungen auch bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen so gestaltet werden, dass den Beschäftigten situationsabhängig möglichst lange Erholungszeiten zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

Den Link zur Allgemeinverfügung finden Sie auf der Webseite der SGD Nord unter:

Arbeitszeit in Betrieben und im Straßenverkehr SGD Nord (rlp.de)

Bitte nutzen Sie bei Fragen zum Wiederaufbau Ahrtal folgende zentralen Kontakte:

Telefonnummer: 0261 – 120 – 8005 oder Email: ahrtal@sgdnord.rlp.de

Die Hotline ist in folgenden Zeiträumen erreichbar: Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr sowie am Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr.