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Bistum Trier schafft Koordinierungs-Büro für den Wiederaufbau nach der Flut

Region/Trier – Früherer Bistumsmitarbeiter Peter Schuh übernimmt Koordinierung und Vernetzung. Peter Schuh, bis 2019 Leiter der Immobilienabteilung im Bischöflichen Generalvikariat Trier, wird künftig als Beauftragter des Bistums Trier für die Koordinierung des Wiederaufbaus in den von der Flutkatastrophe betroffenen Kirchengemeinden in der Eifel und an der Ahr tätig sein. Das gab Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg am 14. Oktober in Trier bekannt. „Ich bin dankbar, dass sich mit Peter Schuh ein langjähriger und erfahrener Kollege bereit erklärt hat, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen“, sagte von Plettenberg. Schuh sei im Generalvikariat bestens vernetzt und werde aufgrund seiner Erfahrungen als Netzwerker eine hilfreiche Rolle einnehmen können.

Schuh soll dabei wesentlich vor Ort tätig sein und will Kontakte, insbesondere zwischen der Ortsebene und der Diözesanebene, aber auch zu politisch Verantwortlichen im Land, herstellen und begleiten. Auch der Kontakt zu den Verantwortlichen für die Seelsorge an der Ahr gehört zum Arbeitsfeld. „Ich sehe meine Aufgabe darin, die von Bischof Ackermann beschriebenen Aufgaben der wirksamen Solidarität und der wachsamen Aufmerksamkeit in kleine Münzen umzusetzen und für die betroffenen Menschen und Pfarreien erfahrbar zu machen“, sagte Peter Schuh bei Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung mit dem Generalvikar. Er wird von einem beim Generalvikar eingerichteten Koordinierungsbüro unterstützt.

Mit ihm arbeitet dort Johannes Kölling, der auch weiterhin in der Geschäftsführung des Zentralbereichs 1 „Pastoral und Gesellschaft“ im Bischöflichen Generalvikariat tätig ist. Das Koordinierungsbüro hat somit die direkte Anbindung an die verschiedenen Fachabteilungen im BGV. Peter Schuh und Johannes Kölling sind erreichbar unter Tel.: 0651-7105-500, E-Mail: peter.schuh@bistum-trier.de

Generalvikar von Plettenberg informierte auch darüber, dass mittlerweile eine erste Übersicht über die voraussichtlichen Wiederherstellungskosten für die von der Flut betroffenen Immobilien vorliegt. „Insgesamt sind 58 Objekte betroffen, für die wir von einer Schadenssumme von 34 Millionen Euro ausgehen“, sagte von Plettenberg. Dazu gehören 26 Kirchen (9,3 Mio. Euro), 12 Pfarrheime (3,8 Mio. Euro), 8 Pfarrhäuser (3,4 Mio. Euro), 9 Kindertagesstätten (16,6 Mio. Euro) und drei weitere Immobilien (0,3 Mio. Euro). „Hier sind grob die Wiederherstellungskosten brutto kalkuliert, nachdem unsere Fachleute die Immobilien in Augenschein nehmen konnten“, erläuterte der Generalvikar. Er wies darauf hin, dass zukünftig aufgrund der Vorschädigung entstehende Folgeschäden und deren Beseitigung wie etwa Schimmelschäden nicht Bestandteil der Kalkulation sei. Eingerechnet worden seien Sofortmaßnahmen, Kosten für die provisorische Herrichtung, Bau- und Baunebenkosten.

Bund und Land hätten 16,6 Milliarden Euro an öffentlichen Fluthilfen zugesagt, berichtete von Plettenberg. Auch Religionsgemeinschaften könnten diese Unterstützung bis zum 30. Juni 2023 beantragen und könnten bis zu 80 Prozent der Kosten, für Kitas sogar bis zu 100 Prozent, als Unterstützung erhalten. Derzeit würde gemeinsam mit den Kirchengemeinden, die in der Regel Eigentümer der Immobilien sind, beraten, wie und in welcher Form der Wiederaufbau erfolgen könne. „Wir wollen den Wiederaufbau nachhaltig und bedarfsorientiert angehen“, sagte Generalvikar von Plettenberg.