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Kostenlose Online-Weiterbildungs-Veranstaltung für Architekten und Ingenieure am 7. und 9. Dezember

Region/KoblenzWiederaufbau: Kostenlose Online-Weiterbildungsveranstaltung „Hochwasserangepasstes Bauen“ für Architekten und Ingenieure. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) lädt zu einer kostenlosen Online-Weiterbildungsveranstaltung „Hochwasserangepasstes Bauen“ für Architekten und Ingenieure ein. Sie findet am 7. und 9. Dezember 2021 sowie am 18. Januar 2022 jeweils von 16:00 -18.30 Uhr statt.

Ziel ist es, Fachwissen in den Themengebieten hochwasserangepasstes Planen und Bauen sowie wasserwirtschaftliche Rahmenbedingungen zu vermitteln. Anhand konkreter Ausführungsbeispiele erläutern erfahrene und langjährig in der Praxis tätige Architekten und Ingenieure Möglichkeiten und Grenzen des hochwasserangepassten Bauens.

Im Rahmen des Wiederaufbaus können von der Flutkatastrophe betroffene Hauseigentümer Förderanträge aus dem Wiederaufbaufonds stellen. Bei der Sanierung oder Wiederrichtung der Gebäude werden auch Maßnahmen für hochwasserangepasste Bauweisen gefördert. Diese ist in der Regel vorgeschrieben, wenn im neuen, vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet gebaut wird und eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.

Experten der Veranstaltung sind:

Herr Dipl.-Ing. Andreas Christ, Referent für Hochwasser Hochwasserrisikomanagement und Hydrologie im rheinland-pfälzischen Klimaschutzministerium.

Prof. Dr. Robert Jüpner leitet das Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft an der TU Kaiserslautern und ist seit 2009 Sprecher der DWA-Arbeitsgruppe „Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“, die 2016 das gleichnamige DWA-Merkblatt M 553 veröffentlicht hat.

Prof. Dr.-Ing. Matthias Kathmann lehrt im Studiengang Integrales Bauen an der FH Bielefeld. Als Architekt hat er in Hamburg verschiedene exponierte Gebäude hochwasserangepasst geplant und gebaut. 2015 wurde er an der TU Kaiserslautern zum Thema „Entscheidungshilfen für das nachhaltige Bauen von hochwasserangepassten Bauweisen in urbanen Gebieten“ promoviert.

Dipl.-Ing. (FH) Mark Bailey ist als Ingenieur bei INCA in Luxemburg für den Bereich Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz verantwortlich. Er hat u.a. das Mädchenpensionat St. Anne in Ettelbrück an der Alzette geplant und gebaut und berichtet über dieses Beispielprojekt des hochwasserangepassten Bauens.

Dipl.-Ing. Thomas Müller ist Tragwerksplaner bei WP-Ingenieure in Hamburg mit den Tätigkeitsschwerpunkten der Beratung, Planung und Bemessung von privaten Hochwasserschutzanlagen, sowie dem hochwasserangepassten Bauen.

Anmeldung und Organisation:

Um Anmeldung unter der Mailadresse vz103@mkuem.rlp.de oder telefonisch bei Frau Nadja Uth, 06131 / 16 – 2428 wird jeweils bis 2 Tage vor der Veranstaltung gebeten.

Die Einwahldaten zur Videokonferenz werden nach Anmeldung zur Verfügung gestellt.

Eine Kurzfassung der Vorträge wird den Teilnehmenden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

 

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NRW Ministerin Gebauer: Bildungs-Gutscheine helfen Lernlücken zu schließen

Region/Düsseldorf – Ankommen und Aufholen für Kinder und Jugendliche. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit: Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen, Schulträger und Bildungsanbieter in Nordrhein-Westfalen über das Verfahren zur Verteilung und Nutzung von Bildungsgutscheinen im Programm „Ankommen und Aufholen“ informiert. Insgesamt rund 50 Millionen Euro werden im Rahmen der individuellen Förderung in Form von Bildungsgutscheinen an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben. Der finanzielle Gegenwert eines einzelnen Bildungsgutscheins beträgt 200 Euro. Damit können aus den bereitgestellten Mitteln rund 250.000 Schülerinnen und Schüler gefördert und Bildungsangebote bei externen Anbietern in Anspruch genommen werden.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Um die Auswirkungen der Pandemie auf Schülerinnen und Schüler so gut wie möglich abzufedern hat die Landesregierung frühzeitig reagiert und bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. Ein weiterer zentraler Baustein in unserem Gesamtkonzept sind die Bildungsgutscheine. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, damit Kinder und Jugendliche ihre Lernlücken schließen können. Einzelne besonders förderbedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten damit ein zusätzliches individuelles Angebot.“

Die Bildungsgutscheine werden von den Schulträgern an die Schulen ausgegeben. Jede Schule soll Bildungsgutscheine erhalten. Im Anschluss sollen die Bildungsgutscheine im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben werden. Die Identifizierung von Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Förderbedarfen obliegt den Lehrkräften. Die Schulleitung stellt sicher, dass Kriterien zur Verteilung der Bildungsgutscheine festgelegt werden. Sollte der Bedarf die Anzahl der Bildungsgutscheine übersteigen, kann sich die Schulleitung an den Schulträger wenden und diesen über den zusätzlichen Bedarf informieren. Die Erziehungsberechtigten der einzelnen Schülerinnen und Schüler, die über einen Bildungsgutschein gefördert werden sollen, werden in einem Elternbrief über das Verfahren informiert.

Zur Entlastung der Schulträger erstellt das Ministerium für Schule und Bildung eine Liste von Bildungsanbietern, die sich beim Ministerium für Schule und Bildung für das Bildungsgutschein-Verfahren angemeldet haben. Die Wahl eines geeigneten Bildungsanbieters erfolgt dann durch die Schülerin oder den Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte. Die Schule unterstützt bei der Suche.

Der Bildungsgutschein berechtigt die Schülerin oder den Schüler dazu, bei einem der von Ministerium für Schule und Bildung zugelassenen Bildungsanbieter insgesamt zehn Lerneinheiten à 90 Minuten für individuelle Förderung in einer Kleingruppe in Anspruch zu nehmen. Dabei darf die Kleingruppe maximal sechs Schülerinnen und Schüler umfassen. Die individuelle Förderung wird in der Regel einmal wöchentlich durchgeführt. Der Bildungsanbieter darf also für jede erbrachte Lerneinheit 20 Euro pro Teilnehmerin oder Teilnehmer abrechnen.

Bund und Land stellen bis 2022 insgesamt 430 Millionen Euro zur Verfügung, um Schülerinnen und Schülern das gezielte Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände zu ermöglichen. Durch diese zusätzlichen finanziellen Mittel sollen mit dem Programm „Ankommen und Aufholen“ vor Ort individuelle Förderangebote ermöglicht, weiteres Personal eingestellt und Kooperationen mit außerschulischen Partnern organisiert werden. Die Bildungsgutscheine sind ein Teil dieses Programms.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Das Land stellt die erforderlichen Mittel bereit, damit jedes Kind mit seinem individuellen Förderbedarf bei einem externen Bildungsanbieter in seiner Region ein passendes Angebot finden kann. Damit werden wir beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände einen wichtigen Schritt vorankommen.“

Weitere ausführliche Informationen zu den Bildungsgutscheinen gibt es im Bildungsportal

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evm unterstützt Fördervereine

Kelberg – Über insgesamt 1.500 Euro aus der „evm-Ehrensache“ dürfen sich zwei Fördervereine aus der Verbandsgemeinde Kelberg freuen. Mit ihrem Spendenprogramm unterstützt die Energieversorgung Mittelrhein (evm) jedes Jahr Vereine und Institutionen aus der Region, wenn es um kulturelle, soziale und gemeinnützige Projekte geht.

Am Donnerstag, 25. November, übergab Berthold Nick, Leiter der kommunalen Betreuung bei der evm, den Spendenbetrag gemeinsam mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thomas Scheppe. „Es ist schön, so engagierte Projekte in unserer Verbandsgemeinde unterstützen zu können“, erklärt Thomas Scheppe. „Ich freue mich über das große Engagement der beiden Fördervereine der Schulen in der Region. Es ist schön zu sehen, wie sich die Ehrenamtlichen für die Kinder und Jugendlichen einsetzen.“

600 Euro gehen an den Förderverein der Grund- und Realschule St. Martin Kelberg. Weitere 900 Euro erhält der Förderverein der Grundschule Uersfeld.

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Nur noch geimpft, genesen oder getestet – 3G in den Verwaltungs-Gebäuden der Stadt Aachen

Aachen – In den städtischen Verwaltungsgebäuden gilt ab sofort die 3G-Regelung für Alle. Mitarbeitende sowie Besucher*innen, die ein Gebäude der Stadtverwaltung Aachen betreten wollen, müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses darf der Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden (der PCR-Test höchstens 48 Stunden) zurück liegen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche brauchen lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Sie gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Zusätzlich gilt in den Gebäuden weiterhin eine Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken getragen werden.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gibt eine Anpassung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben vor und bietet zudem die Möglichkeit, auch weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen. Zum Schutz von Besucher*innen und Mitarbeitenden hat sich die Verwaltungsspitze daher entschieden, 3G in allen Räumen umzusetzen.

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Notunterkunft für Obdachlose im Winter in Euskirchen

Euskirchen – In der kalten Jahreszeit hat es eine Personengruppe besonders schwer: Obdachlose Menschen haben im Winter mit Kälte und Frost zu kämpfen. Darum hat die Stadtverwaltung Euskirchen jetzt sogenannte „Iglous“ angeschafft.

Diese bieten Menschen Schutz vor Unterkühlung und einen kleinen Rückzugsort zum Schlafen. Sie sind für Personen gedacht, die keinen Unterschlupf in einer Notschlafstelle während des Winters finden können oder wollen.

In Euskirchen wird das Projekt vom Caritasverband begleitet, hier sind die Iglous abholbereit. Laut Herstellerangaben sind bereits mehrere hundert Iglous weltweit für Obdachlose erfolgreich in Umlauf, unter anderem in Kanada, Frankreich, Niederlande, Tschechien, Großbritannien – und jetzt auch in Euskirchen.

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Eifelkreis Bitburg-Prüm und DRK richten „Booster-Impfstelle“ im ehemaligen Impfzentrum ein

Bitburg – Ab Samstag, dem 4. Dezember werden im ehemaligen Impfzentrum in Bitburg (Adresse „Am Wasserturm“) ausschließlich Auffrischungsimpfungen an insgesamt drei Wochenenden angeboten.

Die Co­ro­na-Fallzahlen stei­gen auch im Eifelkreis Bitburg-Prüm stetig an. Da­mit bis­lang un­ge­impf­te Personen mög­lichst schnell ei­nen Schutz ge­gen das Vi­rus er­hal­ten, werden vonseiten des Landes Impf­bus­se eingesetzt; zudem öffnet am 24. November wieder das Impfzentrum in Trier als eines von bisher acht Impfzentren in Rheinland-Pfalz.

Fünf Monate nach erfolgter Zweitimpfung werden Auf­fri­schungs­imp­fun­gen emp­foh­len. Um den Bürgerinnen und Bürgern im Eifelkreis Bitburg-Prüm in ausreichender Zahl sogenannte Booster zu ermöglichen, richtet die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit dem DRK Kreisverband eine zusätzliche Hilfe im Kampf gegen das Coronavirus ein:

Ab dem 4. Dezember werden im ehemaligen Impfzentrum in Bitburg (Adresse „Am Wasserturm“) ausschließlich Auffrischungsimpfungen an insgesamt drei Wochenenden angeboten:

  1. und 5. Dezember, 9 bis 19 Uhr
  2. und 12. Dezember, 9 bis 19 Uhr
  3. und 19. Dezember, 9 bis 19 Uhr

„Im eiligen Kampf gegen die andauernde Pandemie wird mit der Booster-Impfstelle eine effiziente und bürgerfreundliche Lösung für den Eifelkreis angeboten. Mein Dank gilt den ehrenamtlichen Kräften des DRK Kreisverbands, die dieses Angebot möglich gemacht haben“, so der künftige Landrat Andreas Kruppert.

Wichtig: Besuch nur mit Terminvergabe
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, werden feste Impftermine vergeben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können seit Montag, den 29. November, 8 Uhr ihren Termin über die Internetseite der Kreisverwaltung unter www.bitburg-pruem.de buchen (Gelb markierte Auswahl „Termine“) oder direkt unter: www.bitburg-pruem.de/link/termine

In Ausnahmefällen, z.B. wenn kein Zugang zum Internet besteht, sind telefonische Terminbuchungen innerhalb der Dienstzeit über die zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung möglich:

VG Bitburger Land: 06561 664444

VG Arzfeld: 06550 9740

VG Prüm: 06551 943555

VG Südeifel: 06564 6918300

VG Speicher: 06562 643711 und 643712

Stadt Bitburg: 06561 6001122 oder 6001121

Mitzubringen sind Personalausweis, Impfpass, Krankenkassenkarte und, falls vorhanden, einen Medikamentenplan. Sofern möglich, ist das Aufklärungsmerkblatt „Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoffen“ bereits ausgefüllt mitzubringen. Dieses ist auf der Internetseite www.rki.de oder unter www.corona-schutzimpfung.de (Auswahl „Corona-Schutzimpfung“ unter „Downloads“) hinterlegt.

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Weihnachtsmarkt in Mechernich-Glehn am 4. und 5. Dezember

Mechernich-Glehn – Trotz der aktuellen Lage soll nach einem Jahr Pause wieder ein Weihnachtsmarkt in Glehn stattfinden, und zwar am 2. Adventswochenende, 4. und 5. Dezember, samstags ab 13.oo Uhr und sonntags ab 11.00 Uhr. Es gilt die 2-G-Regel, Besucher müssen also entweder geimpft oder genesen sein und das auch nachweisen.

Veranstalter ist das Vereinskartell Glehn, Marktplatz der Dorfanger an der Kirche. Einheimische Bastler, Künstler und Handwerker präsentieren Holz- und Handarbeiten, Spielzeug, Karten und vieles mehr. Für das leibliche Wohl ist mit Glühwein, Kakao, Kaffee, Punsch und Kaltgetränken gesorgt. Es gibt frische Reibekuchen, geräucherte oder gegrillte Forellen, heiße Crepes, Waffeln, Suppe, Leckeres vom Grill und Fritten.

Der Musikverein „Waldlust“ Glehn unterhält die Besucher an beiden Tagen mit vorweihnachtlicher Blasmusik. Kinder und Jugendliche werden gebeten, ihren Schülerausweis mitzubringen. Für sie sind nach derzeitigem Stand Ausnahmen von der 2-G-Regel geplant.

Der Eintritt beträgt einen Euro für Erwachsene, der heilige Nikolaus hat für beide Tage sein Kommern angekündigt. Rückfragen an Karl-Heinz Seeliger 0178-3033762, Birgit Braun-Näger 01573-9437464 oder Andrea Meyer  0177-3377599.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt einheitliche Beschlüsse zu Groß-Veranstaltungen und Einzelhandel

Region/Mainz/Berlin – Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte, dass Bund und Länder in ihrer heutigen Konferenz einheitliche Beschlüsse zu Großveranstaltungen und Einzelhandel gefasst haben. „Die Pandemie trifft ganz Deutschland hart. In vielen Regionen geraten Krankenhäuser an die Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Deshalb ist es wichtig, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Infektionszahlen sinken und unser gesamtes Gesundheitssystem entlastet wird. Die heutigen Beschlüsse stellen eine wichtige Ergänzung zu unserer Landesverordnung dar, die wir am Dienstag im Kabinett beschlossen haben“, sagte die Ministerpräsidentin nach der heutigen Bund-Länder-Schalte. Große Hoffnung setze sie in den neuen Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt, der bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung unterstützen solle. „Ich hatte heute vor der Ministerpräsidentenkonferenz einen ‚Runden Tisch Impfen‘ in der Staatskanzlei, dabei hat sich ganz klar gezeigt, dass wir sehr schnell, agil und auch unkonventionell Schutzimpfungen ermöglichen müssen, und dafür brauchen wir eine verlässliche Impfstofflieferung.“

Impfungen verstärken

Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden, und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischungsimpfung benötigen, diese zu ermöglichen. „Viele Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen haben sich in den vergangenen Monaten gegen das Corona-Virus impfen lassen. Über 6,1 Millionen Impfungen sind in Rheinland-Pfalz bislang verabreicht worden. Wir haben in Rheinland-Pfalz das Ziel, bis zum Jahresende über eine Million Impfdosen zusätzlich zu verimpfen“, so die Ministerpräsidentin.

Der Bund werde zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Es soll eine Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten. „Auch darüber habe ich mit Vertreterinnen und Vertretern der niedergelassenen Haus- und Fachärzte, der Apothekerinnen und Apotheker, des Deutschen Roten Kreuzes und der kommunalen Familie heute Morgen bei einem Runden Tisch einen engen Schulterschluss vereinbart. 100 Apothekerinnen und Apotheker haben bereits eine Zusatzqualifikation für die Corona-Impfung. 75 können im Januar hinzukommen. In Rheinland-Pfalz stehen alle bereit, um möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen“, so die Ministerpräsidentin.

Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, werde der Impfstatus, das heißt die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt, so ein weiterer Beschluss der Bund-Länder-Runde. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll.

Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung

Zwar werde bundesweit künftig der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung inzidenzunabhängig zunächst nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich gemacht. Rheinland-Pfalz bleibe aber bei der strengeren Linie, dass überall dort, wo keine Maske getragen werden könne, auch für Geimpfte und Genesene ein Test notwendig sei (2GPlus). Ein aktueller Test unter Aufsicht könne vor Ort vorgenommen werden. Dieser gelte dann aber nur für diesen speziellen Anlass und gelte nicht als allgemeiner Testnachweis.

Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test.

Regeln für den Einzelhandel

Die 2G-Regeln werden nach dem Beschluss bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. „Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden“, so die Ministerpräsidentin. Welche Geschäfte davon ausgenommen sind, orientiert sich am Katalog der Bundesnotbremse.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen.

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen

Fußballspiele, Konzerte oder ähnliche Veranstaltungen, die sehr viel Publikum mit einem weiten Einzugskreis anziehen – dies ist jedenfalls ab 1.000 Personen anzunehmen – werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien dürfen nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 10.000 Zuschauenden. „Ich liebe Fußball, aber er sollte nicht zum Gefahrenherd werden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Darüber hinaus sollen medizinische Masken getragen werden. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden“, so die Ministerpräsidentin.

Clubs und Diskotheken

Laut Bundesbeschluss sollen spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen Clubs und Diskotheken geschlossen werden.

Hot-Spots

In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohnern müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

Schulen

In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

Kontrollen

„Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. „Rheinland-Pfalz geht mit seinem heutigen landesweiten Kontrolltag mit gutem Beispiel voran. Die Schwerpunkt-Kontrollen ergänzen die ohnehin verstärkten Kontrollmaßnahmen im täglichen Dienst von Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden“, so die Ministerpräsidentin.

Infektionsschutzgesetz

Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene, zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (zum Beispiel Landkreise) angeordnet werden können.

Impfpflicht

„Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Das begrüße ich sehr“, so die Ministerpräsidentin. Es sei gut, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie könne greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.

Hilfen

Hilfsinstrumente für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte und Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso werden die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert.

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Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende März 2022 verlängert

Region/Berlin – Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen. Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich – in Umsetzung des MPK Beschlusses vom 18. November 2021 und im Lichte des heutigen MPK-Beschlusses – auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit erhalten Unternehmen Sicherheit und Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen.

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.

Die Förderbedingungen im Einzelnen

Die neue Überbrückungshilfe IV ist weitgehend deckungsgleich mit der laufenden Überbrückungshilfe III Plus.

Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Kostenpositionen bleiben weitgehend unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden. Kostenpositionen, wie Modernisierungs- oder Renovierungsausgaben, die seit dem Förderzeitraum November 2020 von vielen Unternehmen bereits genutzt wurden, sind künftig keine förderfähigen Kostenpositionen mehr.

Außerdem haben sich Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium darauf geeinigt, erweiterte beihilferechtliche Spielräume, die die Europäische Kommission in der letzten Woche ermöglicht hat, in der Überbrückungshilfe IV zu nutzen. Insgesamt werden die beihilferechtlichen Höchstgrenzen um 2,5 Mio. Euro erhöht. Damit sind maximal, unter Berücksichtigung aller beihilferechtliche Vorgaben, über alle Programme hinweg 54,5 Mio. Euro Förderung pro Unternehmen und Unternehmensverbund möglich. Der maximale monatliche Förderbetrag liegt weiterhin bei 10 Mio. Euro.

Zusätzlich Unterstützung durch den verbesserten Eigenkapitalzuschuss

Unternehmen, die pandemiebedingt besonders schwer von Schließungen betroffen sind, erhalten einen zusätzlichen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung.

Wenn sie durchschnittlich im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durch Corona bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen, können sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung nach Nr.1 bis 11 des bekannten Fixkostenkatalog erhalten.

Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent. Sie müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen.

Um allen Antragstellern und prüfenden Dritten bessere Möglichkeiten zu geben, die Hilfsprogramme zu nutzen, werden mit der Verlängerung der Hilfen selbst auch die Fristen verlängert. Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum 31. März 2022 gestellt werden und für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

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eRocket GmbH wächst im Business Park Hoengen rasant

Alsdorf – Die Richtung ist klar: es geht nach oben. Und zwar steil. Am neuen Firmenstandort im Business Park Hoengen wächst die eRocket GmbH rasant. Seit gut einem Jahr sind die Büroräume und die Halle an der Konrad-Zuse-Straße bezogen, seitdem kommen stetig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzu.

„Wir haben unsere Belegschaft in den vergangenen 24 Monaten verdoppelt“, sagte Geschäftsführer Özgür Yilmaz beim Firmenbesuch von Bürgermeister Alfred Sonders. Auch der Platzbedarf des 2014 in Eschweiler gegründeten Unternehmens ist gestiegen. Zu den 13.000 Quadratmetern am neuen Hauptstandort in Alsdorf sind vor wenigen Monaten weitere 20.000 Quadratmeter in einer angemieteten Halle des insolventen Unternehmens Avos Logistics hinzugekommen. Einer Halle, die einst zu Cinram gehörte. „Wir sind froh, dass nun auch diese Fläche wieder genutzt werden kann“, sagte Alfred Sonders.

Der Vertrieb der Eigenmarke „Paco Home“, zu der Teppiche und Leuchten und demnächst auch Kleinmöbel gehören, ist der Firmenkern. „Im Bereich e-Commerce ist die Lagerhaltung des Entscheidende, die Produkte müssen stets verfügbar sein“, sagte Özgür Yilmaz beim Rundgang durch die Halle, in der viel Fluktuation herrscht. Neue eintreffende Waren und die im so genannten „Dropshipping-Modell“ versandten Produkte wechseln einander rasch ab. Die starke Nachfrage im Online-Handel werde in absehbarer Zukunft zu weiterer Expansion führen. Yilmaz: „In zwei Jahren könnten wir uns wohl wieder verdoppelt haben.“

Auch in Nordamerika und in der Türkei ist die eRocket GmbH neben dem europäischen Markt stark vertreten. „Unsere Ausrichtung ist ganz klar global“, so Özgür Yilmaz. „Das ist das Beste, das einer Stadt passieren kann – einem erfolgreichen Unternehmen den Weg zu ebnen“, sagte Alfred Sonders, der die soziale Ausrichtung lobte. So gibt es einen eigenen „Feel Good“-Manager im Unternehmen, der sich um Wünsche der Belegschaft kümmert. Auch bauliche Details wie die großen Glasflächen im Dach der Halle, die viel natürliches Licht in die Lagerräume hineinlassen, belegen den Wunsch von eRocket, ein Wohlfühlklima zu schaffen. „Unternehmen, die das Soziale so stark im Blick haben, kann man sich nur wünschen“, lobte Sonders. Das geht auch über die Firma hinaus.

Beim Besuch durfte der Bürgermeister als Vizepräsident des Lions Clubs Alsdorf eine Spende in Höhe von 10.000 Euro entgegennehmen. Eine Summe, die dem Hilfswerk des Lions Clubs zugutekommt. Wöchentlich versorgt das Hilfswerk die Kitas in der Stadt mit Obst- und Gemüsekisten. „Dank dieser Spende können wir die Kisten für ein Jahr finanzieren“, dankte Sonders beim Besuch. (apa)