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Nur noch geimpft, genesen oder getestet – 3G in den Verwaltungs-Gebäuden der Stadt Aachen

Aachen – In den städtischen Verwaltungsgebäuden gilt ab sofort die 3G-Regelung für Alle. Mitarbeitende sowie Besucher*innen, die ein Gebäude der Stadtverwaltung Aachen betreten wollen, müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses darf der Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden (der PCR-Test höchstens 48 Stunden) zurück liegen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche brauchen lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Sie gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

Zusätzlich gilt in den Gebäuden weiterhin eine Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken getragen werden.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gibt eine Anpassung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben vor und bietet zudem die Möglichkeit, auch weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen. Zum Schutz von Besucher*innen und Mitarbeitenden hat sich die Verwaltungsspitze daher entschieden, 3G in allen Räumen umzusetzen.