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Auf über 260.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche werden zusätzliche Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen durchgeführt

Region/Koblenz – Die Mitteilung der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt, dass zum 1. Dezember 30 Millionen Euro für zusätzliche von den Landwirten durchgeführte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ausgezahlt wurden, hat der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, ausdrücklich begrüßt. „Angesichts explodierender Produktionskosten durch gestiegene Preise bei Dünger, Futter und Energie sind diese Zahlungen jetzt enorm wichtig für die Landwirte und ihre Betriebe“, so Horper.

Die Auszahlung sei auch eine Anerkennung gegenüber der Bereitschaft der Landwirtschaft, die mit Maßnahmen zum Schutz des Klimas, der Arten und der Natur zum Erhalt der Biodiversität in der Kulturlandschaft beitrage. Dabei würden sich die Landwirte für fünf Jahre verpflichten, besondere Bewirtschaftungsformen einzuhalten und damit Ertragsminderungen sowie höheren Aufwand in Kauf zu nehmen. „263.000 Hektar werden unter besonderen naturschutzfachlichen Gesichtspunkten bewirtschaftet. Das sind großartige 37 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Rheinland-Pfalz – eine Fläche fast 5-mal so groß wie der Bodensee“, betonte der Präsident des Bauernverbandes. Hinzu kämen noch 20 Mio. Euro, die an ökologisch wirtschaftende Betriebe gezahlt würden, wenn diese ihren gesamten Betrieb umgestellt und in Folge dessen höhere Aufwendungen bei geringen Erträgen hätten. Diese würden in der Regel nicht durch höhere Verkaufspreise ausgeglichen.

Seinen besonderen Dank spricht Horper den Kreisverwaltungen aus. Diese stünden den Betrieben bei der Antragstellung zur Seite und legten den Grundstein dafür, dass die Auszahlung der Prämien für die Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen durch das Landwirtschaftsministerium ohne Verzögerungen erfolgen könne.

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Nach Einführung 2G-Regel – Spielbetrieb des Fußball-Verbandes-Rheinland und des SWFV wird fortgesetzt

Region/Mayen-Koblenz – Der Spielbetrieb im Regionalverband Südwest sowie in den Landesverbänden des FVR und des SWFV wird auch nach Einführung der 2G-Regel fortgesetzt. Im Vorfeld der Veröffentlichung der 29. Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kommen sowohl der Fußball-Regionalverband Südwest, der Fußballverband Rheinland als auch der Südwestdeutsche Fußballverband zu der Einschätzung, dass ab dem heutigen Samstag, 04. Dezember, nun auch beim Sport im Freien die 2G-Regel Anwendung finden wird.

Das bedeutet, dass Personen ab 18 Jahren Fußball auch im Freien nur dann spielen können, wenn sie den 2G-Status nachweisen, also geimpft oder genesen sind. Im Bereich des Kinder- und Jugendfußballs gehen die drei Verbände davon aus, dass weiterhin besondere Regelungen gelten, die diesem Altersbereich auch künftig die Ausübung von Wettkampf und Training im Breiten- und Freizeitsport ermöglichen. Die Kontrolle des Impfstatus ist im Senioren- als auch im Jugendbereich durch den gastgebenden bzw. veranstaltenden Verein zu führen.

Die Präsidien des Regionalverbandes Südwest, des Fußballverbandes Rheinland und des Südwestdeutschen Fußballverbandes haben sich nach eingehenden Beratungen mit den Vorsitzenden der spieltechnischen Ausschüsse kurzfristig mit den zu erwartenden Veränderungen in der 29. Corona-Verordnung beschäftigt und Folgendes für alle ihre Spielklassen beschlossen:

1. Der Spielbetrieb wird auch nach Einführung der sogenannten 2G-Regel fortgesetzt. Nach den Ankündigungen der politischen Entscheidungsträger ist zu erwarten, dass der 2G-Status künftig Voraussetzung zur Teilnahme am öffentlichen Leben und damit auch am Sport sein wird. Da eine grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen vorerst nicht zu erwarten ist, wäre eine kurzfristige Einstellung des Spielbetriebs wegen der Einführung der 2G-Regelung daher mit einer langfristigen Aussetzung des Spielbetriebs gleichzusetzen.

2. Auf Grund der zu erwartenden kurzfristigen Bekanntgabe der Verordnung können erhebliche Probleme bei der organisatorischen Umsetzung bei den überwiegend ehrenamtlich strukturierten Amateurvereinen auftreten. Daher können die Vereine für alle im Dezember 2021 angesetzten Spiele eine Verlegung per E-Postfach bzw. Verlegungsantrag im DFBnet bei dem jeweils zuständigen Staffelleiter beantragen. Das Einverständnis des jeweiligen Gegners ist in diesem besonderen Fall für eine Verlegung nicht notwendig. Das Spiel wird mit einem Termin im neuen Jahr durch den Staffelleiter angesetzt. Somit wird allen Fußballern, die zum aktuellen Zeitpunkt noch keinen vollständigen Impfschutz vorweisen können, die Gelegenheit gegeben, dies zeitnah nachzuholen und somit kein Spiel ihrer Mannschaft zu verpassen. Die Fußballverbände hoffen, auch auf diesem Weg die Impfkampagne des Landes Rheinland-Pfalz unterstützen zu können.

 

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Kreissparkasse Ahrweiler sammelte über 100.000 €

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Spendenscheck für gemeinnützigen Verein der Ahrwinzer. „Solche Spenden- und Hilfsprojekte zeigen uns, dass die Menschen den Weinbau an der Ahr weiterhin unterstützen und beim Wiederaufbau helfen möchten. Im Namen aller Weinerzeuger möchten wir uns bei den Spenderinnen und Spendern und natürlich bei der Kreissparkasse Ahrweiler für dieses große Engagement bedanken“, führt Adeneuer aus.

Am Freitagnachmittag, 19. November 2021, trafen sich die beiden Vorsitzenden des neuen gemeinnützigen Vereins der Ahrwinzer „AHR – A wineregion needs Help for Rebuilding e.V.“, Marc Adeneuer vom Weingut J.J. Adeneuer und Peter Kriechel vom Weingut Peter Kriechel, mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Ahrweiler, Dieter Zimmermann. Anlass für das gemeinsame Treffen in der Geschäftsstelle der Kreissparkasse war die Übergabe eines Spendenschecks in Höhe von 103.429,48 EUR, den die beiden Vorsitzenden des Vereins dankend von Zimmermann entgegennahmen. Das Geld konnte im Zuge einer Spendenaktion gesammelt werden, die die Kreissparkasse Anfang Oktober zugunsten aller von der Flut betroffenen Weinerzeuger im Ahrtal initiiert hatte. Die Aktion wurde zudem in das Rahmenprogramm der Preisverleihung „Ahrwein des Jahres 2021“ integriert, die am 05. Oktober 2021 via Live-Stream als Online-Benefizveranstaltung von der Kreissparkasse durchgeführt wurde. Peter Kriechel und Marc Adeneuer hatten den gemeinnützigen Verein kurz nach der Flutkatastrophe gegründet und ein entsprechendes Spendenkonto eingerichtet.

Deutlich weniger erfreulich ist die derzeitige Lage hinsichtlich der Spendenverwendung für den vorgesehenen Zweck, denn der aktuelle Katastrophenerlass des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz vom 26.07.2021 verbietet es, gemeinnützigen und mildtätigen Körperschaften – und somit auch dem neu gegründeten Verein – Mittel an Unternehmer zuzuwenden. „Diese Einschränkung geht an der Realität vorbei. Viele Weinbauunternehmen im Ahrtal stehen derzeit vor dem Ruin. Die Spendengelder, die in den letzten Monaten für diese Unternehmer gesammelt wurden, sollten nun auch an die Betroffenen ausgezahlt werden können – so wie es auch in früheren Katastrophenfällen Verwaltungspraxis war“, erläutert Kriechel.

Zusammen mit weiteren engagierten Organisationen, Vereinen und Verbänden in der Weinbranche, wie beispielsweise dem Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) und dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., stehen die beiden Winzer seit Beginn der Flutkatastrophe im intensiven Austausch, um entsprechende Lösungen zu finden.

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Angebot für über 60-Jährige im Kreis Düren – Führerschein abgeben und kostenfrei ÖPNV nutzen

Düren – Wer über 60 Jahre alt ist und seinen Führerschein abgeben möchte, kann dafür nun im Gegenzug bei der Rurtalbus GmbH ein kostenfreies Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr im Kreis Düren für 12 Monate einlösen. Das Ticket gilt im gesamten Verbundraum des AVV.

Ziele der Aktion sind unter anderem der Klimaschutz, aber auch die Minimierung des Individualverkehrs. Das Angebot soll einen Anreiz für die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs darstellen und Menschen, die ohnehin über die Abgabe ihres Führerscheins nachgedacht haben, eine Möglichkeit bieten, dennoch mobil zu bleiben.

Wer also bereit ist, seinen Führerschein beim Straßenverkehrsamt abzugeben, erhält darüber einen Nachweis, mit dem das Ticket bei der Rurtalbus GmbH eingelöst werden kann. Der Aktionszeitraum beläuft sich auf das Jahr 2022. Wer also sein Ticket im Mai 2022 einlöst, kann den Öffentlichen Nahverkehr bis Mai 2023 kostenfrei nutzen. Möglich ist dies mit einer Chipkarte, die für ein Jahr ihre Gültigkeit behält.

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Mechernicher diskutierten mit MdL Klaus Voussem – Gesamtschüler im Landtag

Mechernich/Düsseldorf  –  Mechernicher Gesamtschüler der Jahrgänge 7 bis 10 waren zu Gast bei MdL Klaus Voussem im Landtag Nordrhein-Westfalen. So ein Besuch schärfe den Blick für Demokratie und Föderalismus, schreibt Voussem.

Die elf Mechernicher wurden von ihrer Lehrerin Cornelia Carl und Kursleiter Jirka Bükow begleitet. Der Besuch im Landesparlament steht im Zusammenhang mit dem Kursus „Sozialer Erste-Hilfe-Dienst“, in dem die Jugendlichen beispielsweise lernen, Konflikte in der Schule zu schlichten.

Nach einem Frühstück in der Landtagskantine wurden die Mechernicher durch den Plenarsaal geführt, dann diskutierte der Euskirchener Abgeordnete Klaus Voussem mit ihnen. Dabei ging es nicht nur um Landes-, sondern auch um Kommunalpolitik.

Klaus Voussem erklärte, wie eine Woche des politischen Alltagsgeschäfts aussehen kann, zudem hatten die Schülerinnen und Schüler viele Fragen zur Coronapolitik und deren Auswirkungen auf den Schulunterricht.

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Zum Tod von Horst Eckel

Region/Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Vorbild einer ganzen Nation. Mit Betroffenheit und Trauer hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer auf den Tod von Horst Eckel reagiert. Der ehemalige Fußballspieler starb im Alter von 89 Jahren. „Horst Eckel war Fußballspieler mit Leib und Seele und gehörte zweifelsohne zu den herausragendsten Fußballern unseres Landes. Als deutscher Nationalspieler führte er seine Mannschaft 1954 zum unvergesslichen ‚Wunder von Bern’. Seine Natürlichkeit und Teambereitschaft machten ihn zum Vorbild einer ganzen Nation. Mit seiner außerordentlichen Spielfreude und Einsatzbereitschaft begeisterte er Massen. Zu Recht lässt sich sagen, dass Horst Eckel im nachkriegsversehrten Deutschland Hoffnung und Zuversicht verkörperte. Die sportlichen Erfolge seiner Mannschaft verhalfen unserem Land nach schweren Zeiten wieder zu internationalem Ansehen“, so die Ministerpräsidentin.

„Die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer waren immer stolz darauf, dass seine internationale Karriere hier ihren Anfang genommen und er Rheinland-Pfalz stets die Treue gehalten hat“, sagte die Ministerpräsidentin. Auch bei seiner späteren beruflichen Tätigkeit als Lehrer war Rheinland-Pfalz seine erste Wahl.

Nach seiner Zeit als aktiver Fußballer blieb Horst Eckel dem Sport treu und war als Repräsentant der Sepp-Herberger-Stiftung und der Deutschen Sporthilfe tätig. Für sein soziales Engagement erhielt er 2004 das Bundesverdienstkreuz.

„Trotz seiner Berühmtheit und seines unvergleichbaren Erfolgs blieb Horst Eckel stets ein bodenständiger Mensch, der nie vergessen hat, wo er herkommt“, so die Ministerpräsidentin. Sie sprach der Familie im Namen des Landes Rheinland-Pfalz ihr Beileid aus und betonte, dass das Land ihm ein ehrendes Andenken bewahren werde.

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Dreifach Geimpfte von Testpflicht ausgenommen – IHKs begrüßen pragmatische Anpassung der Corona-Regeln

Region/Mainz/Trier/Ludwigshafen/Koblenz – Ab  dem heutigen Samstag, den 4. Dezember, gelten auch in Rheinland-Pfalz die im Grundsatz bundesweit einheitlichen Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen im Wesentlichen die 2G-Zugangsbeschränkung im Handel und die 2G-Plus-Zugangsbeschränkung in Innenbereich, hiervon sind vor allem die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen aber auch Fitessstudios betroffen. „Wir würden es begrüßen, wenn im Handel statt einer Zugangskontrolle auf Stichproben gesetzt wird. So lässt sich im Einzelhandel die 2G-Regel relativ einfach umsetzen. Durch die stichprobenartige Kontrolle an der Kasse kann das Weihnachtsgeschäft weitergehen, ohne dass teure und abschreckende Zugangskontrollen nötig sind“, so Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.

Die Befreiung von der Testpflicht für dreifach geimpfte Personen begrüßen die vier rheinland-pfälzischen IHKs: „Wir erwarten diesmal eine erfolgreiche Booster-Kampagne. Gelingt diese, werden immer mehr Menschen auch ohne zusätzlichen Test in Restaurants und Gaststätten gehen können. Zudem gibt es so einen größeren Anreiz zur Dritt-Impfung“, unterstreicht Rössel. „Bis dahin wird es aber noch dauern, darum sind die aktuell fehlenden Testkapazitäten und langen Warteschlangen vor den Testzentren ein ernstes Problem.“

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Wirtschaft

Bund und Land unterstützen die Wirtschaft auch in der vierten Welle

Region/Düsseldorf – NRW Minister Pinkwart: Die auch auf Drängen von Nordrhein-Westfalen verlängerten Corona-Hilfen können erneute Belastungen der Wirtschaft abmildern. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW teilt mit:

Um die vierte Corona-Welle zu brechen, hat die Landesregierung weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Die Regeln stellen Unternehmen und ihre Beschäftigten erneut vor große Herausforderungen. Auf Drängen der Länder unter Koordination von Nordrhein-Westfalen hat der Bund Hilfen verlängert und teils ausgeweitet.

Minister Pinkwart: „Die vierte Welle macht erneute Einschränkungen unumgänglich. Diese führen besonders in Gastronomie, Handel und Veranstaltungswirtschaft zu erheblichen Belastungen. Frühzeitig hat die Wirtschaftsministerkonferenz unter meinem Vorsitz eine Verlängerung der Bundeshilfen angeregt. Dabei sind wir zu guten Lösungen gekommen, die den Unternehmen Verbesserungen gegenüber der bisherigen Überbrückungshilfe III bieten, z.B. beim Eigenkapitalzuschuss.

Handel und Gastronomie bleiben unter 2G-Regeln geöffnet und das ist vor Weihnachten trotz der Einschränkungen ein wichtiges Signal. Um Arbeitsplätze zu sichern und Bürgerinnen und Bürgern Einkäufe und Restaurantbesuche zu ermöglichen, arbeiten wir mit Unternehmen, Verbänden und Kommunen an pragmatischen und sicheren Lösungen.

Benötigen einzelne Branchen auch über den 31. März 2022 hinaus Unterstützung, werden wir uns beim Bund erneut rechtzeitig dafür einsetzen.“

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich nun auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-
Wirtschaftshilfen geeinigt. Die Maßnahmen im Überblick:

Fortführung: Die Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV bis zum 31. März 2022 fortgeführt.

Eigenkapitalzuschuss: Neben der Fixkostenerstattung von bis zu 90 Prozent bei einem Umsatzausfall von mehr als 70 Prozent können von den erneuten Einschränkungen besonders betroffene Unternehmen einen erhöhten Eigenkapitalzuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten.

Pyrotechnik: Eine gesonderte Unterstützung ist bei Bedarf für Unternehmen der pyrotechnischen Industrie vorgesehen.

Verderbliche Ware: Branchenspezifische Regelungen, wie z. B. der Ausgleich von Warenwertverlusten verderblicher oder saisonaler Ware, werden fortgeführt.

Neustarthilfe: Neben der Überbrückungshilfe IV wird auch die Neustarthilfe in das Jahr 2022 hinein verlängert. Auch hier findet vor allem eine Verlängerung des bestehenden Hilfsinstrumentariums statt.

KfW-Kredite: Die Antragsfrist im KfW-Sonderprogramm bei gleichzeitiger Erhöhung der Kreditobergrenzen wird bis zum 30. April 2022 ebenso verlängert wie die Corona-Sonderbedingungen für Bürgschafts- und Garantieprogramme.

Die rechtliche Grundlage für die Verlängerung der Coronahilfen und auch des Kurzarbeitergeldes liefert der befristete Rahmen für staatliche Corona-Beihilfen der EU-Kommission. Dieser wurde ebenfalls bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Umfangreiche Informationen zu den Coronahilfen finden Sie hier.

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Top-Events

Live Benefiz-Versteigerung zu Gunsten der Kindergärten im Ahrtal am Samstag 04. Dezember in Bad Bodendorf

Bad Bodendorf/Ahrtal – Im Rahmenprogramm der Eifelschau gibt es eine Live Versteigerung zu Gunsten der „Kindergärten im Ahrtal“ am 04.12.21 ab 12:00 Uhr in der Schützenhalle Bad Bodendorf. Unterstützt wird diese Aktion durch BNI, das Unternehmernetzwerk in der Region Trier-Koblenz.

Die Versteigerungsware bittet der Veranstalter zur ersten Registrierung unter info@messecom.eu (mit Photo) anzumelden. Die Anlieferung der Versteigerungsartikel sollte mind. 2 Stunden vor dem Versteigerungsbeginn erfolgen.

Der Gesamtumsatz der Versteigerung kommt den Kindergärten im Ahrtal  zugute. Anmeldung für Besucher und Bieter unter  https://messecom.eu/versteigerung.html

Bitte die aktuellen Corona-Regeln beachten! www.ahrtal.de/service/aktuelle-hinweise

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Top-Themen

Nationale Solidarität in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Deutliche Kontaktreduzierungen für Ungeimpfte und Begrenzungen für Großveranstaltungen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung setzt die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie erneut konsequent und zügig in Nordrhein-Westfalen um. Sie hat die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der auf ein deutlich kritisches Niveau gestiegenen Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab Samstag, 4. Dezember 2021, damit weitere zielgerichtete Maßnahmen in Kraft, die das Infektionsgeschehen bremsen sollen und insbesondere einen weiteren Anstieg der Hospitalisierungsfälle verhindern sollen. Mit den Maßnahmen soll auch den möglichen Risiken der neuen Omikron-Variante sehr frühzeitig entgegengewirkt werden.

Mit Inkrafttreten der Änderungen der neuen Coronaschutzverordnung werden die Einschränkungen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, nochmals deutlich verschärft. Aufgrund der erheblich höheren Infektions- und Erkrankungsrisiken dieser Personen mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Gesundheitssystem sind hier erhebliche Kontaktreduzierungen erforderlich. Deshalb gilt für diese Personen künftig bei allen privaten Kontakten im öffentlichen und im privaten Bereich eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines anderen Haushalts. Zudem erfolgt die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel unter Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs.

Neben den Beschränkungen für nicht geimpfte/genesene Personen macht das aktuelle Infektionsgeschehen auch allgemein gültige zusätzliche Beschränkungen erforderlich: Als Einrichtungen mit hohen Infektionsrisiken müssen Clubs und Diskotheken auch für immunisierte Personen schließen. Zudem gelten neben prozentualen Kapazitätsbegrenzungen bei Großveranstaltungen nun auch absolute Zuschauer- Obergrenzen: nämlich in Innenräumen von 5.000 Personen sowie im Freien von 15.000 Personen. Schließlich greifen in Kreisen und Großstädten mit einer besonders hohen Inzidenz (über 350) Personenbegrenzungen für private Zusammenkünfte und Feiern.

„Wir befinden uns in einer sehr kritischen Lage und es fällt uns allen schwer, dass wir jetzt allen Menschen in unserem Land Einschränkungen abverlangen müssen – auch denen, die durch eine Impfung ihren Beitrag zur Überwindung der Pandemie geleistet haben. Wir alle hätten uns eine infektiologisch entspannte Advents- und Weihnachtszeit gewünscht. Jetzt aber bringen die höheren Risikopotentiale, die von der viel zu großen Zahl nicht geimpfter Menschen ausgehen, unsere Krankenhäuser und vor allem das medizinische Personal wieder an die Belastungsgrenze. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt konsequent die Risiken durch und für nicht immunisierte Menschen begrenzen. Jedem muss inzwischen klar sein: Ohne Impfung werden wir unsere Normalität nicht zurückbekommen. Ich hoffe, dass diejenigen, die das bislang anders gesehen haben, nun zur Vernunft kommen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Insgesamt sind bisher 71,8 Prozent der Menschen (Stand 2. Dezember 2021) in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Für diese Menschen soll auch weiterhin so viel Normalität wie möglich gewährleistet blieben. Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt aber auch für diese Menschen von Bedeutung – gerade in Innenräumen. Daher gilt die Maskenpflicht weiterhin in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs und in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, und nun zudem bei Großveranstaltungen ist es auch im Freien Pflicht.

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz in den Klassenräumen hatte die Landesregierung bereits mit Wirkung ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt.

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung zunächst nach wie vor bis zum 21. Dezember 2021.

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen

Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Diese strenge Regelung greift auch dann, wenn ungeimpfte mit geimpften bzw. genesenen Personen zusammentreffen. Nur für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen, gilt die vorgenannte Kontaktbeschränkung nicht.

Private Zusammenkünfte in Hotspots

In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Für nicht immunisierte Personen bleibt es bei den oben genannten deutlich strengeren Kontaktbeschränkungen; finden Feiern in Einrichtungen mit einer 2G-Regelung statt, können sie ohnehin nicht teilnehmen.

Schließung von Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko

Um die Ausbreitung des Virusgeschehens weiter einzudämmen, werden Clubs und Diskotheken als Einrichtungen mit besonders hohem Infektionsrisiko geschlossen. Dies erfolgt aufgrund der überregionalen Einzugsgebiete bewusst unabhängig von der lokalen Inzidenz mit Wirkung für das gesamte Land.

Kapazitätsbegrenzung für Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Die Kapazitätsbegrenzung greift nun bereits ab 1.000 Zuschauenden. Darüber darf nur noch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden. Alternativ kann auch auf 50 Prozent der Gesamtkapazität abgestellt werden. Allerdings gilt in beiden Varianten unabhängig von der Größe des Veranstaltungsorts: Es besteht eine absolute Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauenden in Innenräumen und maximal 15.000 Zuschauenden im Freien. Für diese Veranstaltungen gelten weiterhin die 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) sowie grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ausweitung der 2G-Regeln für den Einzelhandel

Im Bereich von freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben die bestehenden 2G-Regelungen erhalten und werden auf den Einzelhandel erweitert. Zugang zu Geschäften haben demnach nur noch vollständig Geimpfte und Genesene. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang wird von den Geschäften kontrolliert.

Weihnachtsmärkte bleiben unter 2G- und AHA-Regeln möglich

Ebenfalls unter der 2G-Regelung können auch Weihnachtsmärkte geöffnet bleiben. Weil im Freien die Ansteckungsgefahren geringer sind als zum Beispiel in der Innengastronomie, ist dies bei den aktuellen Inzidenzzahlen in Nordrhein-Westfalen – die immer noch sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen – nach wie vor vertretbar. Möglichst viel Abstand und je nach kommunaler Regelung eine Maskenpflicht sind aber wichtig, um verbleibende Infektionsrisiken auch hier möglichst zu minimieren.

Hochschulen

Um den Herausforderungen der aktuellen Pandemiesituation angemessen zu begegnen, hat die Landesregierung darüber hinaus eine neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen. Diese gibt den Hochschulen je nach Infektionslage die Möglichkeit, den Anteil von Präsenzveranstaltungen innerhalb eines Studiengangs auf mindestens ein Viertel zu reduzieren. So können Hochschulen eigenständig, flexibel und angemessen auf die jeweilige Pandemiesituation vor Ort reagieren. Damit den Studierenden keine Nachteile entstehen, werden mit der neuen Verordnung Freiversuche und die Möglichkeit zum Rücktritt von Prüfungen wiedereingeführt, soweit die Hochschule nichts Anderes regelt. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, so viel Lehre in Präsenz anzubieten, wie möglich und verantwortbar ist. Wichtige Grundlagen hierfür sind die hohe Impfquote unter Studierenden, eine möglichst umfassende Kontrolle der 3-G-Nachweise und die allgemeinen und tragfähigen Infektionsschutzvorkehrungen an den Hochschulen. Die neue Fassung ist am 2. Dezember in Kraft getreten.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung sowie die neue Fassung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung finden Sie zeitnah unter www.land.nrw/corona