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Corona-Wirtschaftshilfen werden als Absicherungs-Instrument bis Ende Juni 2022 verlängert

Region/Berlin – Bewährte Programmbedingungen werden fortgesetzt. Gemäß des Beschlusses der heutigen Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundesregierung sind sich Bund und Länder einig, die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben sich auf die Verlängerung verständigt. Die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden fortgesetzt. Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbständige und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Bund und Länder haben sich zudem dazu bekannt, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den kriminellen Missbrauch der Wirtschaftshilfen zu verhindern, damit sichergestellt ist, dass die Hilfen dort ankommen, wo sie benötigt werden.

Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck: „Es ist gut und richtig, dass Bund und Länder sich auf einheitliche stufenweise Öffnungsschritte verständigt haben. Wirtschaft und Beschäftigte brauchen Planungssicherheit und sie brauchen auch weiterhin eine Absicherung für den Fall, dass es länger dauert, bis die Geschäfte wieder anlaufen. Daher verlängern wir die bewährten Corona-Wirtschaftshilfen analog zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022. In der Systematik der Überbrückungshilfen ist es angelegt, dass diese dann helfen und greifen, wenn es nötig ist. Wenn die Wirtschaft schneller wieder anzieht und die Hilfen nicht mehr in Anspruch genommen werden müssen, dann umso besser.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner: „Die Lockerung der Corona-Beschränkungen gibt den Betrieben die Perspektive zurück, ihren Geschäften wieder wie gewohnt nachgehen zu können. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger baldmöglichst ohne Einschränkungen Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Den Betrieben, die nach wie vor von Umsatzeinbrüchen betroffen sind, stehen wir mit einer befristeten Verlängerung der Wirtschaftshilfen nochmals zur Seite. Damit erleichtern wir den Betroffenen den Übergang zur Normalität, der bald kommen soll und muss.“

Die Überbrückungshilfe IV wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Die Förderbedingungen im Einzelnen

Die verlängerte Überbrückungshilfe IV wird unverändert fortgesetzt bis Ende Juni 2022.

Grundlegende Antragsvoraussetzung ist weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Auch die umfassenden förderfähigen Fixkosten bleiben unverändert. So können weiterhin die Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. geltend gemacht werden.

Für Soloselbständige steht auch weiterhin die Neustarthilfe zur Verfügung. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022. Die „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Auch die „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ wird als Vorschuss ausgezahlt und muss je nach Umsatzentwicklung im Förderzeitraum anteilig zurückgezahlt werden. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute nach der MPK

Region/Mainz – Mit verantwortungsbewussten Öffnungen und Lockerungen schrittweise in die Normalität. „Endlich haben wir den Peak der Omikron- Welle erreicht. Die Vorhersagen haben sich bewahrheitet. Die Infektionszahlen sinken und es ist durch die große Disziplin in der Bevölkerung und das vorausschauende Handeln zur Sicherung der kritischen Infrastruktur gelungen, dass wir das Gesundheitswesen und das öffentliche Leben stabil halten konnten. Wir können jetzt zuversichtlich in die Zukunft blicken. Zwar stecken sich noch immer viele Menschen mit dem Virus an, wir dürfen aber davon ausgehen, dass die Infektionszahlen weiter abflachen und wir jetzt erste Schritte gehen können, um Corona-Beschränkungen stufenweise zurückzunehmen. Darauf haben wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz verständigt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Dreischritt

„Schritt für Schritt wollen wir in die Normalität gehen, angefangen bei der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und der Aufhebung der 2G-Regel im Handel. Damit sind Einkäufe für jedermann unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus möglich. In einem zweiten Schritt werden wir ab dem 4. März die 2Gplus-Regel in der Gastronomie aufheben. In Gastronomie und Hotellerie gilt, dass für Genesene, Geimpfte und Getestete die Angebote wieder offen stehen. Clubs und Diskotheken werden unter 2Gplus Regeln öffnen und wir werden wieder mehr Publikum bei überregionalen Großveranstaltungen zulassen. Im dritten und letzten Schritt werden ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Konferenz der Regierungschefs und –chefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz. „Wir machen diese Lockerungen nicht von heute auf morgen, sondern mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit den Expertinnen und Experten“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Handlungsfähig, wenn Infektionslage dies notwendig macht

Bund und Länder hätten Vorsorge getroffen, um handlungsfähig zu sein, wenn die Infektionslage dies notwendig mache. Es werde auch nach dem 19. März möglich sein, dass die Länder mit Basis-Schutzmaßnahmen reagieren können. Hierzu zählen insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Test­erfordernisse vorzusehen, sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Darüber hinaus müssen für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutz­maß­nahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen.  Dies haben die Regierungschefinnen und Chefs der Bundesländer heute deutlich gemacht.

Sollten sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Dieses soll eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten enthalten, bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht.

Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus verlängern  

Von zentraler Bedeutung sei es zudem, dass zunächst weiterhin Masken getragen würden und sich Personen mit Symptomen konsequent selbst isolierten und testeten. Die Bundesregierung solle eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus entwickeln und die Testverordnung verlängern, so die Ministerpräsidentin.

Impflücke schließen

„Auch im Frühling schauen die Länder und die Bundesregierung natürlich auf den Herbst. Um dann bestmöglich gegen neue Virusvarianten geschützt zu sein, ist es wichtig, die Impflücke weiter zu schließen. Es ist nicht vorbei und es liegt an uns allen, das Virus zu besiegen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ungeimpfte Personen, über 60-Jährige sowie Menschen mit Grunderkrankungen tragen das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe durch eine Omikron-Infektion. Diese werden sich nach Ansicht des Expertenrats bei den Lockerungen wieder vermehrt infizieren und erkranken. Ich bitte die 2,8 Millionen ungeimpften Menschen dieser Altersgruppe sich impfen zu lassen. Wir werden weiter intensiv für das Impfen werben und niedrigschwellige Impfangebote machen. Impfen hilft, die dreifache Impfung ist das beste Instrument, um die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs zu minimieren und unser Land vor einer neuen Welle im Herbst zu bewahren“, unterstrich die Ministerpräsidentin. „Die konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht spielt dabei eine große Rolle.“ Um Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Covid-19 Erkrankung zu schützen, setze die Landesregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März um. Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich müssen künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Weitere wichtige Beschlüsse sind:

  • Die Einstufung der Hochrisikogebiete soll überprüft und angepasst werden. Damit werde vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können. Mit Blick auf die neue Situation durch die Omikron-Variante und die auch in Deutschland hohen Inzidenzen ist es nicht gerechtfertigt, Länder vor allem wegen einer Inzidenz deutlich über 100 als Hochrisikogebiet einzustufen. Die damit verbundenen Konsequenzen nach der Corona-Einreiseverordnung (v.a. Quarantänepflichten) sind hier nicht mehr angemessen und schränken das hohe Gut der Reisefreiheit, ebenso Handel und Wirtschaft unverhältnismäßig ein;
  • Kinder und Jugendliche haben in den letzten zwei Jahren große Solidarität gezeigt, leiden aber auch in besonderem Maße unter der Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen. Deswegen werden auch weiterhin sämtliche Anstrengungen unternommen, die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern;
  • die Evaluation des Infektionsschutzgesetzes;
  • ein effizientes Monitoring der Krankheitslast;
  • die Festlegung zum Geimpften- und Genesenenstatus wird künftig wieder unmittelbar im Verordnungstext geregelt und nicht durch Verweise auf Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts oder des Paul-Ehrlich-Instituts.

Die Ministerpräsidentin begrüßte die Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So werde den Betrieben, die seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffen sind, auch nach dem 31. März die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument werde bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Zudem begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dass der Bund die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern werde.

Folgende Beschlüsse wurden getroffen, die für Rheinland-Pfalz gelten sollen. Die nachfolgende Systematik basiert auf der gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind:

  1. In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen.

  1. In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Über­nachtungs­angebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tages­aktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).

Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tages­aktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innen­räumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchst­kapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht über­schritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personen­zahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

  1. In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutz­gesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Groß­raum­büros).
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Eislaufen lernen mit Marina Kielmann in Bad Neuenahr

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Ehemalige Eiskunstläuferin unterrichtete Bad Neuenahrer Grundschüler. Voller Aufregung haben Schülerinnen und Schüler der Grundschule Bad Neuenahr die Schlittschuhe auf der Eisbahn im Kurpark geschnürt. Denn auf dem Stundenplan stand für mehrere Klassen exklusiver Unterricht im Eislaufen.

Gerne nahmen die Kids die Hinweise von Eislauf-Profi Marina Kielmann an und probierten ihre Tipps gleich aus. Foto: © Martin Gausmann

Als „Lehrerin“ kam für drei Vormittage keine andere als die ehemalige Eiskunstläuferin Marina Kielmann. Sie errang in den 1990er Jahren Top-Ergebnisse bei Europa- und Weltmeisterschaften. Ihr größter Erfolg war der Gewinn der Silbermedaille bei den Europameisterschaften 1992. Der Kontakt zu ihr kam über Frank Schönherr und die Neighbours by Dorint Stiftung zustande. Organisiert hat die Termine daraufhin die Ahrtal und Bad Neuenahr-Ahrweiler Marketing GmbH. Der Rotary Club Bad Neuenahr-Ahrweiler unterstützte die Aktion finanziell.

Staunend erlebten die jungen Eisläufer zum Auftakt, wie Marina Kielmann elegant über das Eis schwebte – scheinbar mühelos und ganz von alleine. Mit guter Laune und allerhand Tipps und Tricks erklärte sie sodann den Kindern, wie das Eislaufen am besten funktioniert. Wie setze ich die Kufen aufs Eis? Wie halte ich das Gleichgewicht? Voller Eifer und Spaß probierten die Kinder sich aus und schnell stellten sich erste Fortschritte ein. Wer mal ausrutschte, rappelte sich sofort wieder auf und weiter ging’s.

„Eine tolle Aktion und einmalige Möglichkeit für unsere Schülerinnen und Schüler“, freute sich Schulleiterin Ursula Bell. Die kostenlose Nutzung der Eisbahn für Schulen sei bereits eine willkommene und wichtige Abwechslung für die Kinder im Schulalltag. „Dass jetzt auch noch Marina Kielmann persönlich zum Eislaufunterricht zu uns kam, war natürlich das i-Tüpfelchen obendrauf!“ Die Kinder seien durchweg begeistert gewesen.

Zum Abschluss des durchaus sportlichen Trainings gab es für alle noch Kinderpunsch vom Team der städtischen OKUJA.

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Heute 16. Februar 17.00 bis 18.00 Uhr Telefon-Sprechstunde mit Oberärztin Dr. Ümmügül Behr

Region/Mayen-Koblenz – Mein Kind hat vergrößerte Lymphknoten – Muss ich mir Sorgen machen? Oberärztin informiert am heutigen 16. Februar in einer Telefonsprechstunde. Lymphknoten sind Organe, in denen sich vor allem Antikörper produzierende Zellen anreichern. Geschwollene Lymphknoten sind daher meist kein Grund zur Besorgnis, sondern in der Regel ein Anzeichen für ein aktives Immunsystem und eine gutartige Erkrankung wie eine Entzündung, bakterielle Infektion oder Virusinfektion. Nur in sehr seltenen Fällen sind geschwollene Lymphknoten im Kindesalter Zeichen einer bösartigen Krebserkrankung.

Was im Falle vergrößerter Lymphknoten bei Kindern zu tun ist, ist Thema einer weiteren Telefonsprechstunde des GK-Mittelrhein. Am Mittwoch, 16. Februar, steht Dr. Ümmügül Behr, Oberärztin der Pädiatrischen Hämatologie und Onkologie, dafür zur Verfügung. Diese Klinik am Kemperhof ist eine von nur zwei Kliniken in Rheinland-Pfalz, in denen Kinder und Jugendliche mit Krebserkrankungen behandelt werden. Betroffene Angehörige und Interessierte können zwischen 17 und 18 Uhr unter Telefon 0261 499-2602 anrufen und der Expertin ihre Fragen stellen.

Die Telefonberatung ist ein Angebot des GK-Mittelrhein, um auch in Zeiten der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen in gewohnt kompetenter Weise mit Patienten und Interessierten in den Austausch zu gehen. Abgedeckt werden ausgewählte Themen der Informationsreihe „Patienten fragen – GK-Mittelrhein antwortet“. Wie kann man mitmachen? Einfach im genannten Zeitraum die angegebene Telefonnummer wählen, mit etwas Glück durchkommen und die gewünschte Frage zum Thema stellen.

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Aachener Stadtbibliothek ist Bildungspartner NRW

Aachen – Stolz präsentierten jetzt Stadtbibliotheks-Leiterin Doris Reinwald und Stellvertreterin Lisa Kmoch die Bildungspartner-Plakette, die aktuell im Eingangsbereich der Bibliothek angebracht wurde. Die Plakette steht Symbol für eine Initiative des Landes NRW, die seit 2005 die Zusammenarbeit von Schulen und kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen fördert. Insgesamt sind bereits mehr als 1300 Schulen und über 400 außerschulische Partner Bildungspartner NRW.

Die Stadtbibliothek Aachen hat inzwischen mit 14 Kitas, Schulen und Weiterbildungs-Einrichtungen Kooperationsverträge abgeschlossen. „Die Stadtbibliothek und die Schulen ergänzen sich bei der Förderung von Lese- und Informationskompetenz in idealer Weise. Schulen verfügen über das pädagogische Know-how, wir kennen uns aus, wenn es um die Auswahl und Erschließung von Medien, um Leseförderung und die Vermittlung von Medienkompetenz geht“, sagt Doris Reinwald.

Als Partner für das Lernen in allen Lebensabschnitten fördert die Bibliothek so die Recherchefähigkeit und Informationskompetenz der Schülerinnen und Schüler. Sie unterstützt und ergänzt die Schulen bei der Leseförderung und leistet durch gezielte Leseanimation einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer lebenslangen Lesekultur. Denn Lesen ist eine Schlüsselkompetenz und hat entscheidenden Einfluss auf erfolgreiche Bildungsbiografien sowie auf eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sowie auf den selbstbestimmten Umgang mit Medien aller Art.

Doris Reinwald weiter: „Die Bildungspartner-Plakette ist ein wirkliches Qualitätssiegel für die Stadtbibliothek Aachen und macht für alle Besucher*innen das besondere Engagement der Stadtbibliothek zur Unterstützung des schulischen Lernens durch eine verlässliche sowie dauerhafte Kooperationen sichtbar“.

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Westnetz digitalisiert Infrastruktur mit modernem Kamerafahrzeug

Saffig – Digitale Netzdokumentation im Vorbeifahren. Im Kreis Mayen-Koblenz ist ab nächster Woche ein besonderes Fahrzeug der Westnetz GmbH im Einsatz. Ein Opel Astra mit einem smarten optischen Messsystem fährt das Versorgungsgebiet des Energieunternehmens ab, um die Strom- und Breitbandtrassen digital zu erfassen. Erst seit kurzem nutzt der Verteilnetzbetreiber diese Art der Netzdokumentation.

Sven Nahles aus der Netzdokumentation des Regionalzentrums Rauschermühle erklärt: „Mit dem sogenannten Mobile Mapping sind wir jetzt noch schneller und detaillierter in unserer Dokumentation. Die Fotos liefern neben dem optischen Zustand der Umgebung wichtige Geodaten. Unter anderem können wir in den Fotos später auch Entfernungen messen. Das hilft uns bei der Planung und dem Bau von Versorgungsleitungen und der Verlegung von Glasfaserkabeln. Wichtig zu wissen: Personen und Autokennzeichen werden selbstverständlich unkenntlich gemacht. Die gespeicherten Daten sind nur für einige unserer Mitarbeiter einsehbar.“

Insbesondere für die Vermessung und Planung der neuen Glasfasertrassen im Rahmen des NGA-Breitbandausbaus (Next Generation Access) im Kreis Mayen-Koblenz ist diese Dokumentation für Westnetz hilfreich. Denn der Verteilnetzbetreiber wird in den kommenden Monaten im Auftrag der Westenergie Breitband GmbH in den Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Pellenz, Vordereifel und der Stadt Mayen die sogenannten weißen Flecken mit einem Glasfasernetz ausbauen und die Kommunen ans schnelle Internet bringen.

Durch das Mobile Mapping-Verfahren kann ohne viel Aufwand vor und nach dem Bau einer Versorgungsleitung oder der Verlegung von Glasfaserkabeln der Zustand der Trasse detailliert abgebildet werden. Das ist praktisch und zeitsparend, denn bisher mussten die Westnetz-Mitarbeiter die Strecken deutlich aufwendiger dokumentieren. Das Mobile Mapping liefert Fotos und weitere wichtige Informationen über die Strecke automatisch beim Befahren.

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Titz freut sich über die erste von vier Mobilstationen für Radfahrer

Düren/Titz – Im fahrradfreundlichen Kreis Düren werden zurzeit 49 Mobilstationen gebaut,  um Fahrradfahrern den Umstieg in öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern. Landrat Wolfgang Spelthahn und der Titzer Bürgermeister Jürgen Frantzen stellten der Öffentlichkeit am gestrigen Dienstag, 15. Februar die überdachte Abstellanlage am Einkaufszentrum des Zentralortes der Landgemeinde vor. An der dortigen Bushaltestelle steht der Öffentlichkeit nun ein wettergeschützter Ort für acht Fahrräder zur Verfügung.

„Mit diesen Station laden wir die Menschen ein, auf klimaschonende Verkehrsmittel umzusteigen“,  sagte Landrat Wolfgang Spelthahn vor Ort und verwies auf die Initiative des Kreises, bis 2035 klimaneutral zu werden. In Titz, „der am schnellsten wachsenden Kommune des Kreises“, schlug er zudem den Bogen zur Wachstumsinitiative, mit der Kreis seine Einwohnerzahl durch Zuzug von außen mittelfristig über die 300.000er Marke hieven will. „Der Kreis Düren bietet die Vorzüge des Landlebens. Mit diesen Stationen ermöglichen wir es den Menschen, auch ohne Auto mobil zu sein.“

Bürgermeister Jürgen Frantzen begrüßte das neue Angebot an der Heinrich-Gossen-Straße im Zentralort und verwies auf die weiteren Mobilstationen, die künftig Hasselsweiler, Jackerath und Rödingen bereichern werden. Alle 49 Mobilstationen im Kreisgebiet werden in der Dunkelheit beleuchtet; der Strom wird jeweils vor Ort von einer Photovoltaikanlage erzeugt. Die Hälfte der Anlagen ist bereits fertig, im Sommer 2022 sollen alle vorhanden sein.

2,4 Millionen Euro werden in die sogenannten Bike & Ride-Anlagen investiert. 90 Prozent der Kosten übernimmt der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), die Standortkommunen decken jeweils die restlichen zehn Prozent ab. Unterstützt wird der Bau der Mobilitätsstationen durch das Planungsbüro BüroStadtVerkehr Hilden, für das Dino Kubura vor Ort war.

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Jahresrückblick – Feuerwehr Mayen meistert in zwei Pandemiejahren große Herausforderungen

Mayen – Der Monat Januar ist für die Feuerwehr Mayen traditionell mit der Jahreshauptversammlung und dem Rückblick auf die vergangenen zwölf Monate verbunden. Wie bereits 2020 kann diese Veranstaltung jedoch nicht durchgeführt werden, dennoch  blickt die Feuerwehr der Stadt Mayen auf ein ereignis- und zuvorderst auch einsatzreiches Jahr zurück.

Insgesamt waren im Jahr 2021 von den Wehrleuten 406 Einsätze zu bewältigen. Dies sind 172 Einsätze mehr als noch im vorhergehenden Jahr. Der wesentliche Anteil hiervon entfällt auf die Hochwasserlage vom 14. bis zum 16.07.2021.

„Die ergiebigen Niederschläge in den Einzugsgebieten von Nette und Nitz Ende Juni bis Mitte Juli haben die Stadt wie auch die Wehr vor erhebliche Herausforderungen gestellt.“´, so Wehrleiter Andreas Faber rückblickend.

Insgesamt waren rund 150 Kräfte des Technischen Hilfswerkes (THW), der Bundeswehr, des Betriebshofes der Stadt, des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sowie der Feuerwehren aus Mayen sowie aus dem weiteren Kreisgebiet im Einsatz. „Dank einer Vorplanung aus den Erfahrungswerten der Hochwasserlage im Jahr 2016 und dem effizienten Zusammenwirken aller an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen, konnte die Lage zügig bewältigt und den betroffenen Bewohnern umfangreiche Hilfe angeboten werden.“, stellt Wehrleiter Andreas Faber fest.

Neben diesem herausragenden Einsatz hatte die Feuerwehr jedoch auch das Tagesgeschäft im Sinne von Routineeinsätzen zu bewältigen. Zum Einsatzspektrum zählen, neben der Rettung von Personen aus Gebäuden mittels der im Jahr 2019 beschafften Drehleiter, mehrere Wohnungs- und Zimmerbrände, der Brand einer Garage in Hausen mit einstehendem Oldtimer, Verkehrsunfälle sowie Flächenbrände in den Sommermonaten.

Zum Abschluss des Jahres 2021 war die Feuerwehr durch einen Bombenfund im Bereich „Im Preul“ / „Neustraße“ gefordert. Hier galt es 1.900 Einwohnerinnen und Einwohner einschließlich zweier Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu evakuieren. Insgesamt waren 230 Einsatzkräfte von DRK, THW sowie von der Feuerwehr im Stadtgebiet tätig.

„Zur Bewältigung dieser Aufgaben ist die Feuerwehr Mayen auf eine Vielzahl von Aktiven im Einsatzdienst angewiesen. Glücklicherweise ist die Personalentwicklung stabil.“, so Wehrleiter Andreas Faber. Die Feuerwehr Mayen verfügt zum Ende des Jahres 2021 über insgesamt 254 Wehrleute. Davon entfallen 134 auf den aktiven Einsatzdienst, 25 auf die Jugendfeuerwehr, 59 auf die Alters- und Ehrenabteilungen sowie 36 auf die musiktreibenden Züge. Dies sind insgesamt 13 Personen weniger als im Vorjahr.

„Rückblickend war die Gewährleistung des Ausbildungs- und Übungsbetriebes in den nunmehr zwei hinter uns liegenden Pandemiejahren eine besondere Herausforderung“, stellt Wehrleiter Andreas Faber fest. Sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 war der Lehrgangsbetrieb auf Ebene des Landkreises als auch bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzakademie in Koblenz erheblich eingeschränkt. Dank einem alternativen, digitalen Schulungsangebot konnten jedoch eine Vielzahl von Kameradinnen und Kameraden fortgebildet werden. Entsprechende Onlineschulungen werden seit Jahresbeginn 2021 auch für die Mayener Wehr auf örtlicher Ebene angeboten.

Die praktischen Übungen und Ausbildungen fanden überwiegend in Kleingruppen sowie im Freien statt. Hier konnten besonders realistische Darstellungen zu Bränden und Verkehrsunfällen geübt werden. Auch sind die erforderlichen Übungen, insbesondere für die Atemschutzgeräteträger, bei der Berufsfeuerwehr in Koblenz unter Beachtung infektionsschutzrechtlicher Maßgaben durchgeführt worden. „Diese Maßnahme dient unmittelbar der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Wehr, da jeder Atemschutzgeräteträger eine solche Übung einmal jährlich zu absolvieren hat.“, resümiert Wehrleiter Andreas Faber.

Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Tätigkeiten der Feuerwehr wurden wiederum von der Stadt bereitgestellt. Als größte Positionen sind die Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses in Hausen sowie die Fortsetzung der Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in der Kernstadt zu nennen. Hierfür sind durch die Stadt in den zurückliegenden zwei Jahren Mittel in Höhe von 1.490.317 EUR investiert worden. Auf den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hausen entfielen hiervon in den zurückliegenden zwei Jahren insgesamt 645.960 EUR sowie auf die Fortsetzung der Kernsanierung des Feuerwehrgerätehauses in der Kernstadt 844.357 EUR. Hier konnte bereits im Jahr 2020 das Alte Depot niedergelegt und mit der Errichtung eines zeitgemäßen Neubaus begonnen werden. Mit einer Fertigstellung ist noch im Jahr 2022 zu rechnen. Auch die feuerwehrtechnischen Gerätschaften konnten mit 71.895 EUR nochmals erweitert werden. Neben der Beschaffung von Atemschutzausstattung wurde das Konzept zur Vegetationsbrandbekämpfung mit speziellen Schläuchen und Geräten in die Umsetzung gebracht. Ferner verfügen die Feuerwehrfahrzeuge zur Verhinderung von Verkehrsunfällen nunmehr über entsprechende Abbiegeassistenten.

„Die zurückliegenden zwei Jahre haben die Wichtigkeit der Arbeit unserer Wehr für die Stadt gezeigt.“, betont Oberbürgermeister Dirk Meid als „Chef“ der Wehr. „Ich danke allen Feuerwehrangehörigen, die in dieser Zeit Außerordentliches geleistet haben.“, schließt Wehrleiter Andreas Faber an.

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Wer macht denn so etwas?

Wachtberg-Berkum – Bäume und Sträucher in Rondo-Grünanlage teils stark beschädigt. Im Rahmen von routinemäßigen Pflegearbeiten in den öffentlichen Grünanlagen haben Mitarbeiter der Gemeinde Wachtberg jetzt entdeckt, dass im Rondo-Gebiet zahlreiche Jungbäume und Sträucher mutwillig beschädigt worden sind.

Die Rinde der Bäume ist, vermutlich mit einem Messer, regelrecht abgeschält worden. Ein Wasserfluss ist ohne Rinde aber nicht mehr gegeben, so dass die Bäume kaum noch Überlebenschancen haben werden. Insgesamt wurde an sieben Bäumen und mehreren Sträuchern ein derartiger Schaden festgestellt. „Die Sträucher werden wir bereits jetzt absetzen, damit sie nächstes Jahr neu austreiben“, teilt Markus Sturm mit. Der Leiter des Baubetriebshofs hofft, die Büsche auf diese Weise noch retten zu können. Bei den beschädigten Bäumen hingegen sieht es so aus, dass diese im kommenden Herbst wohl gefällt werden müssen.

Bürgermeister Jörg Schmidt und Beigeordneter Swen Christian zeigen sich betroffen angesichts dieser Zerstörungen. Bürger*innen, die mit sachdienlichen Hinweisen zur Aufklärung beitragen können, möchten sich bitte ans Rathaus wenden (Fachbereich 2, Herr Schatton: Telefon 0228/9544-219, E-Mail: jan.schatton@wachtberg.de). (mm)

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Ernte-Versicherungen im Weinsektor werden gefördert – Anträge bis 15. April einreichen

Wittlich – Das Land Rheinland-Pfalz erhöht die Förderung zur Mehrgefahrenversicherung im Weinbau. Winzer können ab diesem Jahr einen höheren Prämienzuschuss erhalten. Ernteversicherungen sind ein wichtiges Instrument für das Risikomanagement von Weinbaubetrieben. Dies trifft vor allem bei Risiken im Zusammenhang mit widrigen Witterungsverhältnissen, wie den immer häufiger auftretenden Spätfrösten und Hagelereignissen, zu. Winzer, die eine Mehrgefahrenversicherung abschließen, können aus einem EU-Programm einen Prämienzuschuss erhalten. Die Höhe der Unterstützung wird ab diesem Jahr von 50 Prozent auf 80 Prozent der gezahlten Versicherungsprämie, jedoch höchstens 300 Euro je Hektar, angehoben. Unterstützungen unter 200 Euro je Antrag werden nicht gewährt. Unterstützt werden Prämien für Mehrgefahrenversicherungen, die Ertragsverluste und Qualitätseinbußen im Weinsektor mindestens durch die Risiken Hagel und Frost absichern. Die Risiken müssen in einem sogenannten Kombivertrag versichert sein.

Bezuschusst werden Prämienzahlungen, die bis spätestens 30. Juni des Jahres, für das die Unterstützung beantragt wird, erfolgt sind. Darüber hinaus ist bis spätestens 10. Juli ein Versicherungsnachweis über das Bestehen der Mehrgefahrenversicherung bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen. Für jeden Versicherungsvertrag ist ein separater Antrag auf Unterstützung einzureichen.

Abweichend vom Antragsjahr 2021 wird die Unterstützung ausschließlich bei elektronischer Übermittlung der unterstützungsrelevanten Antragsdaten durch das Versicherungsunternehmen an die zuständige Stelle gewährt. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der Kreisverwaltungen. Der Antragsteller muss daher per Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen, dass er mit dem elektronischen Datenaustausch zwischen Versicherungsunternehmen und zuständiger Behörde einverstanden ist.

Erläuterungen zum Verfahren, Antrag sowie ausführliches Merkblatt sind unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/ernteversicherungen-im-weinsektor-mehrgefahrenversicherung/ zu finden.

Anträge sind bis spätestens 15. April 2022 mit dem entsprechenden Formular bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau, Sebastian Wagner, Tel.: 06571 14-2417, E-Mail: Sebastian.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de einzureichen.