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Hilfstransport in Corona-Zeiten

Euskirchen, 06.04.2021 – Die Hilfsorganisation Rumänien-Sunshine e.V. hat mithilfe des Euskirchener Rotkreuz-Kreisverbandes und weiteren Ehrenamtlern am Donnerstag, 25. März, in der Marienborn-Pflege „Maria Hilf“ in Bornheim-Roisdorf Hilfsgüter in Rotkreuz-Lastwagen verladen. Dabei handelt es sich um den insgesamt 61. Hilfstransport nach Rumänien.

„Maria Hilf“ spendete 28 Betten, Matratzen und Nachtschränke. Die freiwilligen Helfer organisierten neun weitere Betten, ein Ultraschallgerät, zwei Krankenliegen, zwei Paletten Hand- und Körperschutzmittel, zwei 60-Liter-Behälter mit Handwaschseife und sechs Vakuummatratzen. Die Feuerwehr Wachtberg stiftete des Weiteren Feuerwehr-Schutzkleidung

Die Betten, Nachtschränke, das Ultraschallgerät und die Hälfte der Waschlotion kommen dem Krankenhaus Moreni zugute. Das Hospital wird mit städtischen Mitteln getragen und ist wegen begrenzter finanzieller Mittel nur notdürftig ausgestattet. Die Feuerwehr Morojen erhält die Schutzkleidung. Die restlichen Güter werden an Bedürftige, durch das Rumänische Rote Kreuz im nahen Umfeld der Stadt Targoviste verteilt.

Alle beteiligten Helfer, darunter auch Herbert Schmitz, Kreisschirrmeister des Rotkreuz-Kreisverbandes, wurden vor Beginn negativ auf Corona getestet, die Arbeiten fanden unter Einhaltung der Vorgaben aus der Corona-Schutzverordnung statt. Die Transportkosten belaufen sich auf zirka 2500 Euro.

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Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden ab dem 06. April

Region/Düsseldorf, 06.04.2021 – Nordrhein-Westfalen setzt Entscheidung des Bundes um. Ministerpräsident Laschet: „Grenzverkehr auf das Notwendige reduzieren“ Die Bundesregierung hat die Niederlande am 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab heute bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Das entspricht ähnlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft. Der niederländische Ministerpräsident Rutte und Ministerpräsident Laschet hatten bereits am Freitag gemeinsam dazu aufgerufen, nicht notwendige Reisen in das Nachbarland zu vermeiden.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Gerade nach der Einstufung der Niederlande als Hochinzidenzgebiet müssen wir den Grenzverkehr auf das Notwendige reduzieren. Für diejenigen, die trotzdem reisen müssen, haben wir klare Regeln geschaffen. Die Testpflicht für Einreisende ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Tests helfen, Infektionen zu entdecken und die Virusverbreitung zu verhindern. Für den grenzüberschreitenden Lebensalltag von Pendlern haben wir eine Lösung gefunden, die sowohl der pandemischen Lage als auch der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird.“

Nordrhein-Westfalen arbeitet gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn in der von Ministerpräsident Laschet ins Leben gerufenen „Cross Border Taskforce Corona“, um die Fragen zu klären, die die Entscheidung der Bundesregierung nach sich zieht.

Ministerpräsident Armin Laschet weiter: „Wieder bewährt sich die Task Force, die wir vor einem Jahr gegründet haben. Wir stehen im engen Austausch mit unseren niederländischen Freunden, um alle aufkommenden Fragen und Probleme schnell zu lösen.“

Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen.

Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind.

In allen übrigen Fällen ist ein negativer Test nur 48 Stunden ab Testvornahme gültig.

Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.

Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.

Die Niederlande sind bereits seit dem 17. Oktober 2020 als Risikogebiet eingestuft. Die Einstufung zum Hochinzidenzgebiet tritt am 6. April 2021 um 0 Uhr in Kraft. Die Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht die Gesamtliste tagesaktuell online.

Eine Liste der Testzentren in Nordrhein-Westfalen ist abrufbar unter: https://www.land.nrw/corona#testzentren

Die Regelungen des Bundes zur Testpflicht bei Hochinzidenzgebieten sind abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.

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Kommunen haben ausreichend Zeit, Konzepte für Modellkommunen einzureichen

Region/Mainz, 06.04.2021 – „Ich freue mich über das große Interesse im Land und die ersten Bewerbungen. Wir sehen zwar, dass die Infektionszahlen aktuell weiter stark steigen. Es bleibt dennoch wichtig, Alternativen zum Lockdown zu entwickeln. Auch wenn interessierte Kommunen aktuell oberhalb der 7-Tagesinzidenz von 50 liegen, können sie schon jetzt an ihren Konzepten arbeiten und ihre Ideen einreichen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der eigenen Region biete sich die Chance, ihre Infektionszahlen konstant niedrig zu halten oder wieder niedrig zu bekommen und gleichzeitig Wege zurück in die Normalität zu entwickeln. Aktuell liegen der Entwicklungsagentur des Landes drei Bewerbungen vor.

Eine Bewerbungsfrist wurde nicht festgesetzt. Vielmehr gehe es darum, in Modellkommunen schlüssige Konzepte in Ruhe auszuarbeiten. Es müsse nicht zwingend nächste Woche oder in der Woche darauf losgehen: „Die Kommunen wünschen sich ausreichend Zeit, vor Ort genau jene Konzepte auszuarbeiten und die wissenschaftliche Begleitung anzulegen“, so die Ministerpräsidentin.

Eingegangene Bewerbungen werden von einem Team aus Staatskanzlei, Gesundheitsministerium, Innenministerium und Entwicklungsagentur geprüft. Dabei ist eine Reihe von Kriterien zu erfüllen. Teilnehmen können Kommunen, die unter anderem zum Zeitpunkt der Auswahl in der 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegen; ab einer Inzidenz von 100 ist die Notbremse zu ziehen. Schnell- und Selbsttests beschaffen die teilnehmenden Kommunen, möglich ist eine Allianz und finanzielle Beteiligung der Einzelhändler, der Außengastronomie, Theater oder Fitnessstudios. Außerdem müssen die teilnehmenden Kommunen in ihrem Konzept sicherstellen, dass lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium sowie IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis eingesetzt werden. Hierbei ist die Nutzung von SORMAS und der Luca-App verpflichtend. „Auch wenn die Infektionszahlen aktuell viel zu hoch sind: Die Arbeit an den Modellkommunen bietet auch einen Anreiz. Einzelne Landkreise und Städte haben es immer wieder geschafft, zusammen mit ihren Bürgern und Bürgerinnen die Infektionszahlen drastisch zu senken“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Eine vollständige Liste der Kriterien finden Sie hier: https://ea-rlp.de/wp-content/uploads/2021/03/20210324a-Web_Informationen-fuer-Bewerber-Kommunen-als-Modell-Kommune-RLP.pdf?x62878

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Startschuss für digitalen Personal-Ausweis auf dem Smartphone

Region/Berlin, 06.04.2021 – BMWi fördert mit über 50 Millionen Euro sichere digitale Identitäten: Erstes Projekt startete am Gründonnerstag.

Das BMWi wird Personalausweis, Führerschein und andere Dokumente sicher auf das Smartphone bringen. Mit über 50 Millionen Euro fördert das BMWi im Innovationswettbewerb „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ bis zu vier große Schaufensterprojekte. Sie sollen mit alltagstauglichen Anwendungen die Vorteile und Möglichkeiten einer digitalen Ausweisfunktion auf dem Smartphone in den beteiligten Städten und Regionen aufzeigen. Dabei werden von Beginn an Kommunen und Landkreise sowie die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger in die geplanten Entwicklungen einbezogen. Mit IDunion startete Gründonnerstag das erste Projekt des Schaufensterprogramms.

Thomas Jarzombek, Beauftragter des BMWi für die digitale Wirtschaft und Start-ups: „Wir sehen zunehmend, dass amerikanische Plattformen mehr und mehr Identifikationslösungen in den Markt drücken. Ich finde es wichtig, dass es auf dem Smartphone eine vom Staat abgesicherte Möglichkeit der Identifizierung gibt, die insbesondere auch ohne kommerzielle Hintergedanken in Bezug auf Nutzerdaten funktioniert. Vorhaben des Staates haben in der Vergangenheit zu wenig Nutzerorientierung gezeigt und waren zu kompliziert. Insbesondere müssen wir ein Angebot schaffen, dass auch von Unternehmen mit genutzt wird und einen festen Platz im Alltag der Menschen erreicht. Hier ist das neue Programm deutlich besser als frühere Initiativen.“

Digitale Identitäten sind ein wesentlicher Baustein für die digitale Souveränität Deutschlands und Europas. Über eine gleichermaßen sichere und einfach nutzbare Lösung zur elektronischen Identifizierung (eID) können zahlreiche Dienste der Wirtschaft vereinfacht werden und Behördengänge entfallen.

Das Projekt IDunion realisiert an zahlreichen Standorten in Deutschland realitätsnahe Anwendungsbeispiele in den Bereichen eGovernment, Bildung, Finanzwirtschaft, Industrie / IoT, eCommerce, Mobility, Identity Access Management und Gesundheit. Das Projekt wird von der Main Incubator GmbH geleitet und in der Rechtsform einer europäischen Genossenschaft aufgebaut werden. Das BMWi fördert IDunion mit 15,6 Millionen Euro.

Geplant ist, darüber hinaus bis zu drei weitere Schaufenster zu fördern. Sie sollen ab Mai dieses Jahres starten. Die vier großen Schaufensterprojekte hat das BMWi aus insgesamt zehn eingereichten Konzepten zu elektronischen Identifikationslösungen ausgewählt. Die Auswahl der Konsortien wurde von einer Fachjury begleitet.

Neben der Förderung der Schaufenster-Projekte spielt das BMWi eine aktive Rolle in dem vom Bundeskanzleramt und dem Bundesinnenministerium angestoßenen Projekt „Digitale Identitäten“. Hier werden ausgewählte Anwendungsfälle und Demonstratoren entwickelt und ein Netzwerk aus eID-Anbietern und großen Anwender-Unternehmen aufgebaut. Noch in diesem Jahr sollen wichtige Fortschritte bei der Nutzung von Online-Ausweisen über das Smartphone erzielt werden. Der BMWi Innovationswettbewerb „Sichere Digitale Identitäten“ flankiert das Projekt, erweitert die Anwendungsbereiche für elektronische Identifizierungen und verstetigt sie nachhaltig.

Thomas Jarzombek: „Wir müssen hier ein deutlich höheres Tempo bei der Umsetzung an den Tag legen und werden als BMWi hier die Entwicklung pushen.“

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Wie funktioniert BestellHier.de?

Ahrweiler, 06.04.2021 – Online-Seminar für Einzelhändler und Gastronomen zur digitalen Bestellplattform. Im März ist die digitale Bestellplattform BestellHier.de online gegangen. Händler und Gastronomen können sich und ihre jeweiligen Produkte online präsentieren, gleichzeitig erhalten Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, einfach und schnell lokale Angebote zu nutzen. Dank einer Kooperation der Kreiswirtschaftsförderung mit der shapefruit AG, die das Portal entwickelt hat, ist die Nutzung für Unternehmen in Kreis Ahrweiler ein Jahr lang kostenfrei.

In einem ebenfalls kostenlosen und unverbindlichen Online-Seminar erhalten interessierte Unternehmen wichtige Informationen rund um die Möglichkeiten und Funktionen der Plattform. Neben einer Einführung in die verschiedenen Einrichtungen des Systems wird es in einer offenen Runde auch Platz für Fragen geben. Anmeldungen zum Online-Seminar am 14. April, 10 Uhr, unter https://www.shapefruit.de/seminar/.

Weitere Informationen zum Online-Portal unter www.bestellhier.de.

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Landesregierung von NRW führt Testpflicht an Schulen ein

Region/Düsseldorf, 06.04.2021 – Künftig für alle Schülerinnen und Schüler zwei Tests pro Woche. Die Landesregierung von NRW wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden werden können. Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.“

Die Selbsttests werden in den Schulen gut angenommen und die Durchführung gelingt weitestgehend problemlos. Um den Testanstrengungen in den Schulen im Interesse des Gesundheitsschutzes für alle noch mehr Wirkung zu verleihen, ist nunmehr eine Testpflicht vorgesehen – wie auch in anderen Bundesländern beabsichtigt. Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz ist, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen. Das soll mit einer Testpflicht sichergestellt werden.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Ministerium für Schule und Bildung darüber informiert, dass es nach den Osterferien zunächst keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Schulen zunächst auf der Grundlage der Schulmail vom 25. März 2021 für die Dauer von zwei Wochen in den Wechselunterricht starten. Nach den Osterferien sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Schulen zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen. Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Wir wollen alles tun, um eine Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Osterferien zu ermöglichen und tauschen uns dazu wie angekündigt in der kommenden Woche mit den schulischen Verbänden aus.“

Bereits vor den Ferien wurden die weiterführenden Schulen mit Selbsttests beliefert. Die Auslieferung wird auch in den Ferien nach den Ostertagen fortgesetzt und um den Kreis der Grund-  und Förderschulen erweitert. Durch diese Vorkehrungen vor und in den Ferien wird sichergestellt, dass bei einem Schulstart nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler zwei Selbsttests pro Woche bereitstehen.

Abschließend betonte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war Vorreiter bei den Regelungen zu einer weitreichenden Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht. Nachdem darüber anfangs heftig debattiert wurde, ist die Maskenpflicht zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie heute selbstverständlich. Mit der Testpflicht schaffen wir eine weitere Voraussetzung dafür, dass so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann.“

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Neuer Eigenkapital-Zuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen

Region/Berlin, 06.04.2021 – Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise und setzt Ziffer 8 des MPK-Beschlusses vom 23.März 2021 um.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen und Beschäftigte weiterhin hart. Einige Wirtschaftszweige sind seit über einem halben Jahr geschlossen. Diesen Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern machen wir ein zusätzliches Hilfsangebot. Mit einem neuen Eigenkapitalzuschuss stärken wir unmittelbar die Substanz dieser Unternehmen und helfen ihnen so durch diese schwere Zeit. Auch verbessern wir nochmals die Bedingungen der Überbrückungshilfe III und helfen damit unter anderem auch der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft, die ebenfalls weiter unter der Krise leiden.“

Bundesfinanzminister Scholz: „Die Hilfspolitik wirkt, weil wir entschlossen gegen die Krise halten. Wirtschaftlich ist Deutschland deutlich besser durch die Pandemie gekommen als vergleichbare Staaten. Trotzdem ist klar, mit der Zeit geht die Corona-Krise den Unternehmen an die Substanz. Deshalb packen wir bei den Hilfen jetzt noch mal eine kräftige Schippe drauf. Mir lag besonders am Herzen, dass wir Unternehmen einen Zuschlag geben, die besonders lange und hart getroffen sind. Wir müssen weiter zusammenhalten und uns gegenseitig unterstützen. Nur so können wir nach der Pandemie auch wirtschaftlich wieder richtig durchstarten. Ich bin voller Zuversicht, gemeinsam stemmen wir das!“

Ergänzende Informationen zum neuen Eigenkapitalzuschuss und zu den Verbesserungen der Überbrückungshilfe III:

Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.

Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d.h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses) einzuhalten. Die Überbrückungshilfe III stützt sich auf die Bundesregelung Kleinbeihilfen, die De-minimis-Verordnung und die Bundesregelung Fixkostenhilfe. Unternehmen, die auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe ihren Antrag stellen, können daher eine Förderung nur bis zu 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten im Sinne des europäischen Beihilferechts im beihilfefähigen Zeitraum (März 2020 bis Juni 2021) erhalten. Im Falle von kleinen und Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von nicht mehr als 10 Mio. Euro), die auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe ihren Antrag stellen, darf die gewährte Hilfe bis zu 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten betragen.

  1. Neuer Eigenkapitalzuschuss

Der Eigenkapitalzuschuss im Überblick:

  1. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
  2. Der neue Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt (vgl. FAQ zur Überbrückungshilfe III). Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat. Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Fördersätze:

 

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent Höhe des Zuschlags
1. und 2. Monat Kein Zuschlag
3. Monat 25 Prozent
4. Monat 35 Prozent
5. und jeder weitere Monat 40 Prozent

 

Beispiel: Ein Unternehmen erleidet in den Monaten Januar, Februar und März 2021 einen Umsatzeinbruch von 55 Prozent. Das Unternehmen hat jeden Monat 10.000 Euro betriebliche Fixkosten aus Mietverpflichtungen, Zinsaufwendungen und Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung und beantragt dafür die Überbrückungshilfe III. Das Unternehmen erhält eine reguläre Förderung aus der Überbrückungshilfe III in Höhe von jeweils 6.000 Euro für Januar, Februar und März (60 Prozent von 10.000 Euro). Es erhält für den Monat März zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 1.500 Euro (25 Prozent von 6.000 Euro).

  1. Der neue Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt.
  1. Weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe III
  • Neben dem neuen Eigenkapitalzuschuss wird die Überbrückungshilfe auch insgesamt nochmal verbessert: Die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler werden auf Hersteller und Großhändler erweitert.
  • Für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.
  • Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen.
  • Antragstellern wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
  • Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften sowie junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31. Oktober 2020 sind ab jetzt antragsberechtigt. Bisher konnten nur Unternehmen, die bis zum 30. April 2020 gegründet waren, einen Antrag stellen.
  • Wie für Soloselbständige mit Einnahmen ausschließlich aus freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten wird auch für Soloselbständige, die Gesellschafter von Personengesellschaften sind, ein Wahlrecht geschaffen: Sie können den Antrag auf Neustarthilfe entweder über einen prüfenden Dritten oder als Direktantrag stellen (die Antragstellung auf Neustarthilfe über prüfende Dritte ist damit nur noch für Kapitalgesellschaften verpflichtend).
  • Unternehmen und Soloselbstständige erhalten ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung. So kann die im Einzelfall günstigste Hilfe aufgrund des unsicheren Verlaufs der ökonomischen Entwicklung nachträglich bestimmt werden.

Der Eigenkapitalzuschuss und die weiteren Verbesserungen werden im Rahmen der bestehenden Überbrückungshilfe III gewährt. Damit wird eine zügige Umsetzung gewährleistet. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht, darin wird das Verfahren zur Auszahlung des Eigenkapitalzuschusses erläutert. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt in der Verantwortung der Länder.

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Den Kreuzweg mal anders gebetet

Ulmen, 05.04.2021 – In diesem Jahr wurde am Karfreitag in Ulmen der Kreuzweg einmal auf andere Weise gebetet. Wurde in der Vergangenheit immer eine Prozession entlang der 14 Kreuzwegstationen gehalten, die an der Pfarrkirche St. Matthias begann und an der Kapelle am Antoniuskreuz endete und in den letzten Jahren von den aktuellen Kommunionkindern mitgestaltet wurde, so hatten sich die Verantwortlichen unter der Leitung von Inge Dietzen in diesem Jahr entschlossen, wegen den geltenden Corona-Beschränkungen auf eine Prozession zu verzichten.

Einige Kommunionkinder, die die Bilder gemalt hatten, waren auch zur Kreuzwegandacht gekommen. Foto: Wilfried Puth

Da aber Andachten im Freien mit der Einhaltung der durch Corona gebotenen Regelungen möglich waren, wurden die aktuellen Kommunionkinder aus Ulmen und Auderath gebeten, jeweils ein Bild einer Kreuzwegstation zu malen.

Die einlaminierten Bilder und die dazu passenden Texte in leichter Sprache wurden an Holzkreuzen befestigt, die die Schreinerei Michels angefertigt hatte und von fleißigen Helfern vor der Kapelle am Antoniuskreuz aufgestellt wurden. Diese Bilder, Texte und Kreuze dienten als Grundlage für die inhaltliche Gestaltung von zwei Kreuzwegandachten am Karfreitagvormittag, zu denen zunächst einige Kommunionkinder dieses Jahres mit ihren Eltern zusammenkamen und später dann mehr als 40 Gläubige aus Ulmen und Umgehung bei zwar sehr kühlem, aber trockenem Wetter teilnahmen. Die Gebete der 14 Kreuzwegstationen, die von Inge Dietzen, Hiltrud Käfer und Uschi Barschdorf im Wechsel vorgetragen wurden, nahmen vor allem die Auswirkungen, Beeinträchtigungen und Sorgen, Nöte und Ängste in den Blick, die durch die nun schon mehr als ein Jahr anhaltende Corona-Pandemie verursacht wurden und noch werden. Den Schlusssegen bei beiden Andachten spendete Diakon Wilfried Puth.

„Ich danke allen, die bei der Vorbereitung und der Durchführung dieser beiden Andachten am Karfreitag mitgeholfen haben – besonders den Kommunionkindern. Schade, dass heute nicht alle Kids aus Ulmen und Auderath an dieser Karfreitagsandacht teilgenommen haben, aber dennoch freue ich mich, dass trotz der eisigen Kälte so viele Gläubige gekommen sind, um mit uns zu beten“, zog Inge Dietzen ein positives Resümee. Wilfried Puth

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Beschleunigte Impfkampagne am Oster-Wochenende: 369.658 Termine für Über-60-Jährige in zwei Tagen vergeben

Region/Düsseldorf, 05.04.2021 – Minister Laumann: Akzeptanz und Vertrauen in AstraZeneca sind gestärkt. „Die Impfkampagne in Nordrhein-Westfalen hat am Osterwochenende deutlich Fahrt aufgenommen. Und die Akzeptanz und das Vertrauen in den Impfstoff AstraZeneca sind klar gestärkt worden.” Das sind für Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die wichtigen Signale, die zum Ende der Vergabe von zusätzlichen Impfdosen für Menschen über 60 Jahre mit dem Impfstoff AstraZeneca vom gestrigen Tage ausgehen.

Am frühen Nachmittag des Ostersonntags hatte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe mitgeteilt, dass alle Impftermine vergeben seien. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein meldete am Abend, dass nur noch wenige Termine bis einschließlich Dienstagmorgen (6. April) um 7.00 Uhr in vereinzelten Impfzentren gebucht werden könnten. Damit sind aus dem zusätzlichen Impfangebot für Menschen ab 60 Jahren wegen des großen Interesses bereits einen Tag früher als geplant weitestgehend die Termine vergeben. Insgesamt wurden ab Samstag 369.658 Termine im Buchungssystem eingestellt. Die übrigen 80.342 Termine mit AstraZeneca werden auf Wunsch der Kreise und kreisfreien Städte über kommunale Strukturen oder Hausärzte an über 60-Jährige vergeben. Erste Impfungen für Über-60-Jährige, die dieses Angebot wahrgenommen hatten, gab es bereits am Ostersamstag, am Ostersonntag wurde dann in allen Impfzentren in Nordrhein-Westfalen mit Hochdruck geimpft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich freue mich auch, dass wir so kurzfristig rund 450.000 Nordrhein-Westfalen vor dem Virus schützen können. Gerade mit wieder ansteigenden Infektionszahlen ist das ein wichtiger Schritt. Ich bedanke mich bei allen, die diese Aktion so kurzfristig möglich gemacht haben, insbesondere bei den 53 Impfzentren und beiden Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe.” Der Gesundheitsminister verweist zudem auf seine Ankündigung, die Impfkampagne des Landes im April weiter beschleunigen zu wollen: „Wir werden alleine im April rund 1,9 Millionen Impfungen mit BioNTech und Moderna durchführen.”

Ergänzend zu diesen werden ab dem 6. April Impfungen in den Arztpraxen mit weiteren Impfdosen des Bundes stattfinden. Darüber hinaus starten in der kommenden Woche dann ebenfalls die ersten Impfungen der Über-70-Jährigen in den Impfzentren – beginnend mit dem Jahrgang 1941. Das Land wird sukzessive in den kommenden Wochen weitere Jahrgänge einladen. Die Impfungen der Berufsgruppen aus der Priorisierungsgruppe werden ebenfalls am kommenden Dienstag weiter durchgeführt .

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Ein Ostern der verhalteneren Freude

Region/Trier, 05.04.2021 – Bischof Ackermann predigt im Osterhochamt über unterschiedliche Ostererfahrungen. Ostern 2021 ist für Bischof Dr. Stephan Ackermann ein „Ostern der stilleren, der verhalteneren Freude – kein Ostern als Eruption mit Pauken und Trompeten, wie es so viele Bilder der abendländischen Kunst suggerieren“. Das hat der Bischof beim Osterhochamt am 4. April in seiner Predigt im Trierer Dom gesagt.

Dass die Osterbotschaft auch in diesem Jahr nicht laut besungen werden könne und die Gottesdienstgemeinde Hörende bleibe, sei einerseits dem Infektionsschutz geschuldet. Ackermann erinnerte daran, dass es für manche Menschen aber auch innere Gründe geben könne: Trauer, Sorge oder die schlichte Ermüdung durch den kräftezehrenden Pandemie-Marathon. Angesichts dieser Situation falle ihm auf, das auch das Johannes-Evangelium bei der Entdeckung des leeren Grabes von einer verhaltenden, tastenden Osterfreude spreche. Das Evangelium berichtet von einer geheimnisvollen Ordnung im leeren Grab: von den Leinenbinden, aber vor allem vom Schweißtuch, das „zusammengebunden an einer besonderen Stelle“ lag.

Neben der Interpretation, dass nicht Grabräuber den Leichnam gestohlen haben, zeige dieser Hinweis, dass der Leib des Auferstandenen – selbst mit seinen Wundmalen – eine Würde habe, die ihm nicht mehr genommen werden kann. Außerdem sei das zusammengefaltete Schweißtuch ein Zeichen der Ordnung und bedeute, dass „das, was die Jünger sehen – auch wenn es sie zuerst erschreckt -, so in Ordnung ist“, sagte Ackermann. „Dass das Grab leer ist, ist kein Zufall und kein Unfall, sondern: So ist es richtig. So entspricht es dem Weg Jesu.“ Das scheine dem Jünger, der zusammen mit Petrus ans Grab gelaufen ist, auch aufzugehen. Denn: „Er sah und glaubte.“ Diese verhaltene Erfahrung des Jüngers sei nicht so spektakulär wie die von Maria Magdalena, der ersten Osterzeugin. Sie sei eher eine Art des stillen Einverständnisses. Und sie gehöre zum Spektrum der Ostererfahrungen dazu, betonte Bischof Ackermann: „Da ist zunächst die schmerzliche Leere des Grabes. Aber die geheimnisvolle Ordnung, die in ihm herrscht, führt ihn zum Glauben. Denn sie sagt ihm: Alles ist gut.“

Vielleicht sei dies die Art von Ostererfahrung, die sich nicht nur besonders für die Coronazeit eigne, „sondern auch für das Ostern unseres Alltags; das heißt für die Zeit, in der wir nicht besonders hochgestimmt sind, sondern in der es darum geht, mit unangenehmen Überraschungen, mit Irritationen, Enttäuschungen, Verlusten und Ängsten umzugehen.“ Auch dafür biete Ostern eine Antwort. „Sie trifft uns vielleicht nicht direkt ins Herz. Sie braucht vielleicht ihre Zeit.“ Aber vielleicht wachse sie in den Menschen so, wie der Glaube des Johannes aufgekeimt ist im leeren Grab. „Wo dieser Glaube wächst und mit ihm die ruhige Überzeugung, dass Gott `bei denen, die ihn lieben, alles zum Guten führt´ (Röm 8,28), da ist Ostern auch jenseits von Jubel und Festzeit.“ (JR)