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Gemeinschafts-Aktion „Blühwiese“: 2. Veranstaltung von „Aachen blüht“ in Richterich

Aachen – Das Ruhemöbel „Haltende Hand“ der Künstlerin Brigitta Lancé rundet die neugeschaffene grüne Oase ab. Im Rahmen der städtischen Mitmach-Kampagne „Aachen blüht“ wurde am Mittwoch, 12. Mai, die Gemeinschaftsaktion „Blühwiese“ in Richterich vorgestellt.

Bereits im Herbst 2020 hatte die Senior*innenberatung der Malteser Richterich in Kooperation mit dem NABU und dem Familienzentrum Grünenthaler Straße begonnen, eine Wildblumenwiese samt Insektenhotels anzulegen: „Die Aktionen hier in Richterich zeigen, wieviel ehrenamtliches Engagement in unserer Stadt stattfindet. Wenn Menschen zusammenkommen, entwickeln sich ganz tolle Projekte“, steht für Bürgermeisterin Hilde Scheidt fest.

Neben Frühlingsblühern, wie Tulpen und Narzissen, sprießen auf der 70 Quadratmeter großen Blühwiese, die sich auf dem Friedhof neben der Kirche St. Martinus befindet, auch erste Wildblumen. Zahlreiche Insektenhotels, die die Kinder des Familienzentrums gestaltet und gebastelt haben, sind fester Bestandteil der Richtericher „Blühwiese“: „Mein Herz schwappt förmlich über, wenn ich sehe, wie sich das hier entwickelt. Kinder und Erwachsene leisten zusammen einen nachhaltigen Beitrag“, freut sich Bezirksbürgermeister Hubert Meyers.

Die „gelungene generationsübergreifende Zusammenarbeit“ lobt auch Bezirksamtsleiterin Yvonne Moritz: „Die Malteser haben mit Hilfe der Wiese einen Ort der Begegnung geschaffen und unterschiedliche Akteur*innen zusammengebracht.“

Apfelbaum gepflanzt und Apfelsaft gepresst

Ein Apfelbaum, der aktuell erste zarte Blüten trägt, befindet sich direkt neben der Blühwiese: „Im Herbst 2020 haben wir gemeinsam mit Senior*innen aus Richterich das Bäumchen gepflanzt, Apfelsaft aus alten Aachener Sorten gepresst und anschließend die Blühwiese erstmalig angelegt. Wir mussten zwar aufgrund von Corona umstrukturieren, aber wir haben es geschafft“, freut sich Ute Offermann-Wilden, Koordinatorin ambulanter Demenzdienst der Malteser, die sich mit dem floralen Projekt „einen stillen Traum erfüllt hat“.

Ute Wallraven-Achten, Referentin Soziales Ehrenamt Malteser Hilfsdienst e.V., plant bereits weitere Projekte für Kinder, Erwachsene uns Senior*innen: „Auch in der aktuellen gesundheitlichen Lage haben die Ideen bei uns weitergeblüht.“

Ruhemöbel „Haltende Hand“

Die Künstlerin Brigitta Lancé bereichert das Projekt mit dem Ruhemöbel „Haltende Hand“, das die neugeschaffene grüne Oase gebührend abrundet und zum Verweilen einlädt.

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Nagelneuer Audi Q2 S-Line geht nach Mendig

Mayen/Region – Albert Wagner aus Mendig gewinnt beim PS-Sparen der Kreissparkasse Mayen. Albert Wagner aus Mendig staunte nicht schlecht, als er vor einigen Tagen von seiner Kundenberaterin des KSK-BeratungsCenters in Mendig darüber informiert wurde, er habe mit einem seiner Lose beim PS-Sparen der Sparkassen ein nagelneues Auto gewonnen. „Ein Gewinn, denn wir normalerweise eher selten übergeben dürfen, nun aber innerhalb weniger Wochen bereits zum dritten Male im Kreise unserer Kunden“, freut sich KSK-Kundenberaterin Alexandra Priwitzer gemeinsam mit dem Gewinner Albert Wagner und seiner Frau Renate Porz bei der offiziellen Gewinnübergabe auf dem Kundenparkplatz vor dem BeratungsCenter in der St.-Veit-Straße in Mayen. Gemeinsam mit Vertriebsleiter Alexander Müller gratulierte Alexandra Priwitzer dem glücklichen Gewinner, der seit knapp 20 Jahren am PS-Sparen teilnimmt, mit einem Blumenstrauß zu seinem Gewinn und übergab symbolisch den „großen“ Autoschlüssel zum neuen Fahrzeug.

„Beim PS-Sparen kann man bereits mit der Investition kleiner Beträge regelmäßig sparen und zusätzlich mit etwas Glück tolle Geld- und Sachpreise gewinnen“, erklärt Alexandra Priwitzer den Gedanken des PS-Sparens der Sparkassen. „Schon mit fünf Euro im Monat ist man dabei, von denen vier Euro gespart werden und ein Euro an der PS-Lotterie mit der Chance auf Gewinne teilnimmt“, ergänzt Vertriebsleiter Alexander Müller.

Ganz besonders steht neben dem Spargedanken beim PS-Sparen aber auch der soziale Aspekt im Vordergrund, denn von jedem Los werden auch 25 Cent zur Förderung sozialer und gemeinnützige Projekte der Region eingesetzt, die regelmäßig in Form von Spenden ausgeschüttet werden.

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Wirtschaft

Handwerk in der Region hat ein vertrautes Gesicht

Prüm/Region – Stolz auf das Handwerk: Der Gewinnerbetrieb der Aktion „Nebenan ist hier.“, Holzbau und Bedachungen Reichert aus Kommen, präsentiert sich auf Plakatwänden als Teil der „Wirtschaftsmacht von nebenan“. „Nebenan ist hier.“ – bei der Mitmach-Aktion der Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück-Region nutzten zum Jahresende 2020 zahlreiche Innungsfachbetriebe die Möglichkeit, sich im bekannten Design der bundesweiten Imagekampagne des Handwerks zu präsentieren: Unter dem Motto „Die Wirtschaftsmacht bekommt unser Gesicht.“ gestaltete ein kostenfreier Grafikservice individuelle Werbemittel für die tägliche Kundenansprache und Mitarbeiterfindung. Dabei winkte einem glücklichen Teilnehmer ein ganz besonderer Hauptgewinn: das persönliche Motiv auf den Plakatwänden rund um den Betriebsstandort. Gewonnen hat die Firma Reichert Holzbau und Bedachung aus Kommen mit ihrem Teamfoto im heimischen Wald. In der Zeit von Anfang Mai bis Ende Juni werden Plakate in Wittlich, Bernkastel-Kues und in Morbach die Botschaft des Innungsfachbetriebes der Baugewerbe-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region an die Verbraucher tragen: „Danke. Für Ihr Vertrauen in unser Handwerk.“

Das Handwerk ist in der Region präsent

Gerade in den aktuellen Zeiten, in denen immer noch alle auf Abstand zueinander gehen müssen, freut man sich bei der Hunsrücker Firma Reichert Holzbau und Bedachungen über diese großartige Werbemöglichkeit. Dank den individualisierten Plakatwänden ist dem Innungsfachbetrieb die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden und Nachwuchskräfte sicher – und auch die übrigen Teilnehmer profitieren von der Aktion ihrer Kreishandwerkerschaft. „Mit den personalisierten Werbemitteln hat das Handwerk in unserer Region nun viele vertraute Gesichter“, freut sich der vorsitzende Kreishandwerksmeister Raimund Licht und ergänzt: „Ganz besonders gratulieren wir natürlich dem Gewinnerbetrieb!“ Neben der Unterstützung durch die Aktion Modernes Handwerk e. V. leisteten auch die handwerksnahen Partner SIGNAL IDUNA und MEWA Textil-Management ihren Beitrag für den Erfolg der Aktion.

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Impftermine im Kreis Euskirchen waren heiß begehrt

Euskirchen – Sonder-Impfaktion AstraZeneca: 1000 Impftermine waren innerhalb von rund 20 Minuten ausgebucht / Nachrücker von Reserveliste haben gute Chancen. Bereits um 7.30 Uhr an Christi-Himmelfahrt waren über 1000 Menschen auf der Corona-Website des Kreises Euskirchen, um sich einen Termin für die Sonder-Impfaktion zu sichern – was zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich war. Nach der Freischaltung um Punkt 8 Uhr wuchs diese Zahl dann innerhalb von wenigen Minuten auf über 10.000 an, so dass die Homepage kurzzeitig nicht mehr erreichbar war. Doch die IT der Kreisverwaltung bekam das Problem schnell in den Griff, die Anmeldungen landeten im Sekundentakt im Impfzentrum. Etwa 20 Minuten nach der Freischaltung waren bereits alle 1000 Termine vergeben, allerdings wurden danach noch weitere Anmeldungen für eine Reserveliste aufgenommen.

„Die große Resonanz auf unsere Sonderaktion zeigt, wie groß die Impfbereitschaft der Menschen ist“, freute sich Landrat Markus Ramers. „Wir hätten gerne bereits jetzt allen ein Impfangebot gemacht, doch leider ist der Impfstoff weiterhin nur begrenzt verfügbar. Wir gehen aber davon aus, dass alle, die jetzt nicht zum Zuge gekommen sind, in den nächsten Wochen ein Impfangebot erhalten werden.“

Wer bei der Sonderaktion einen Impftermin bekommen hat, erhält in den nächsten zwei Wochen eine Erstimpfung mit AstraZeneca im Regionalen Impfzentrum in Marmagen. Die Anmeldelisten werden aktuell mit Hochdruck geprüft, da sich zum einen auch mehrere Menschen angemeldet haben, die nicht im Kreis Euskirchen wohnen. Bedingung für diese Sonderaktion war aber ein Wohnsitz im hiesigen Kreis. Darüber hinaus haben andere gleich mehrere Termine gebucht.

„Wir sind froh, dass wir von Anfang an eine Reserveliste angelegt haben, von der mit Sicherheit eine ganze Reihe von Plätzen ziehen werden“, so Landrat Ramers. Alle, die entsprechend der Vorgaben einen Termin bekommen haben, sind noch am gestrigen Abend per E-Mail informiert worden. Wer nicht im Kreis Euskirchen wohnt bzw. mehrere Termine gebucht hat, wird erneut angeschrieben und über die Absage informiert. Und wer über die Reserveliste nachrückt, erhält kurzfristig ein Impfangebot des Impfzentrums.

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Tourismus

Landkreis MYK unterstützt Gastbetriebe und Einzelhandel in der Pandemie

Region/Mayen-Koblenz – Die Tourismusbranche in Deutschland befindet sich derzeit durch die Corona-Pandemie in ihrer größten Krise. Auch die Hotel- und Gastronomiebetriebe im Landkreis Mayen-Koblenz leiden nach wie vor unter den damit einhergehenden Einschränkungen und Einbußen. Auswirkungen werden auch in den Folgejahren erwartet. Gleiches gilt für die Situation im Einzelhandel.

Hier wollen Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbH (WFG) und Rhein-Mosel-Eifel-Touristik (REMET), die beiden Organisationen des Landkreises Mayen-Koblenz, aktiv unterstützen. Inhaltlich und finanziell. „Vier große Maßnahmen werden abgestimmt ineinandergreifen und unterstützend helfen“, so WFG- und REMET-Geschäftsführer Henning Schröder. 125.000 Euro werden hierfür bereitgestellt.

Wie bereits in 2020 wird die WFG im Rahmen eines „Re-Openings“ Unternehmen aus den Branchen Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus finanziell bei der Werbung unterstützen. Konkret wird die Entwicklung von Marketingkonzepten, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Kosten für die werbliche Bekanntmachung im Zuge der Wiederöffnung nach der Corona-bedingten Schließung gefördert. „50.000 Euro stellen wir für 2021 bereit“, so Schröder. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Unternehmensvereinigungen bzw. -kooperationen sowie Institutionen. Im Falle von Anträgen, die durch Unternehmen gestellt werden, müssen mindestens zwei Unternehmen oder Einrichtungen an der Marketingmaßnahme beteiligt sein. Der Fördersatz liegt bei 40 Prozent und ist auf eine maximale Förderhöhe bis 2.500 Euro pro Antrag begrenzt. „Die Erfahrungen aus dem Programm in 2020 haben uns gezeigt, dass die Anforderungen zur Inanspruchnahme nicht zu anspruchsvoll sein sollten. So war ein wesentlicher Hemmschuh für die Antragstellung im letzten Jahr die Voraussetzung, dass sich mindestens fünf (unabhängige) Partner für die Beantragung bzw. Durchführung der Maßnahme zusammenfinden“, so Schröder weiter. Diese Voraussetzung wurde für 2021 daher deutlich vereinfacht.

„Weit weg – ganz nah“ – unter diesem Slogan wurde in 2020 gemeinsam von der Stadt Koblenz und der Region eine Werbekampagne auf die Beine gestellt und in den Monaten Juli / August / September 2020 mit fast 300.000 Euro Budget deutschlandweit für die Region als Reiseziel geworben – auf großformatigen bundesweiten Plakaten, über social-media und im Rahmen eines Gewinnspiels. Die touristischen Sehenswürdigkeiten der Region wurden international bekannten Highlights gegenübergestellt, zum Beispiel Mosel statt Arizona (Moselschleife gegen Grand Canyon). Aus den großformatigen bundesweiten Plakaten resultierten in 2020 mehr als 49 Millionen Kontakte und über Anzeigen rund 6,8 Mio. Auflagen. „Die erfolgreiche Werbekampagne wird 2021 weiterentwickelt, um zusätzliche Motive erweitert und in ihrer Reichweite erhöht – und Mayen-Koblenz ist intensiver dabei“, so Michael Schwippert, stellvertretender Geschäftsführer der REMET.  Konkret mit dem Geysir Andernach, der Burg Eltz, der Sayner Hütte, den Traumpfaden, dem Laacher See und der Mayener Genovevaburg. Die Kampagne mit großflächigen Plakaten in vielen deutschen Großstädten spricht das Fernweh der Gäste an und verspricht Linderung dessen ganz in der Nähe.  „Wir arbeiten seit Jahren eng und partnerschaftlich mit den Koblenzer Kollegen zusammen. Daher haben wir direkt unsere Zustimmung für eine gemeinsame Werbung in 2021 erteilt, so Schwippert. Auch wird die REMET einen attraktiven Hauptpreis für das Gewinnspiel zur Verfügung stellen.

50.000 Euro lässt sich der Landkreis mit seinen Organisationen diese Kampagne kosten. „Das ist gut angelegtes Geld“, so WFG-Chef Henning Schröder, „um trotz Pandemiezeiten ein begehrtes Urlaubsziel der Deutschen zu bleiben“.

Im Januar 2022 wird zum 10. Mal das gemeinsame Traumpfade- und Traumpfädchen- Gastgeberverzeichnis erscheinen, welches auf 2 Jahre ausgelegt ist. Ziel ist es, möglichst vielen Gastgebern einen Eintrag zu ermöglichen. Neben dem gedruckten Verzeichnis (Auflage 25.000), werden die Gastgeber in dem „Interaktiven Tourenplaner“ und somit auch in der Traumpfade-App aufgenommen. „Wir möchten es den MYK-Gastbetrieben in deren schwerer Corona-Zeit finanziell erleichtern, dabei zu sein“, so WFG- und REMET-Geschäftsführer Henning Schröder. Durch die Gewährung einer einmaligen Förderung der Gastbetriebe soll eine umfassende Einbindung möglichst vieler Betriebe sichergestellt werden. Die Förderung der WFG soll in Höhe von 50 Prozent der Werbungskosten des jeweiligen Betriebes in Abhängigkeit der Anzeigengröße erfolgen. Der Zuschuss beträgt bei einer 1/3 Seite 117,50 Euro bei einer 2/3 Seite 197,50 Euro und bei einer Seite 302,50 Euro pro Unternehmen. Hierfür stellt die WFG in 2022 ein Budget von 25.000 Euro zur Verfügung.

„Von Seiten unserer Gastbetriebe kam nach dem letzten Lockdown der Wunsch auf, die touristische Saison zu verlängern und das Thema Sicherheit aufzugreifen, so Henning Schröder. Im Gespräch mit Gastronomen wurde deutlich, dass die Kommunikation von Sicherheit und Wohlfühlen in der Gastronomie ein wichtiges Anliegen ist. Zu diesem Zweck hat die WFG in 2020 vier Videos produzieren lassen in denen auch der Liefer- und Abholservice thematisiert wird. Auch in diesem Jahr werden weitere Videos folgen. Hier werden die Hygieneregeln zwar noch Thema sein, stehen aber nicht mehr an erster Stelle. Vielmehr wird die Region mit ihren Sehenswürdigkeiten und möglichen Aktivitäten im Vordergrund stehen.

„Mit dem aktuellen vier Maßnahmen umfassenden Re-Openingprogramm geben wir eine Vitaminspritze in Gastbetriebe und Einzelhandel. Dieser Energieschub wird gemeinsam mit Impfungen und Testungen weitere Zuversicht verbreiten“, so Henning Schröder abschließend.

Weitere Infos unter www.wfg-myk.de und www.remet.de

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Covid-Fälle bei der Aachener Firma Continental

StädteRegion Aachen/Aachen – Im Rahmen der Arbeitgeber-Testungen sind bei dem Aachener Reifenhersteller Continental am Mittwoch 11 positive Testungen aufgetreten. Daraufhin wurden noch am Mittwoch umgehend alle 11 betroffenen Personen einer PCR-Testung unterzogen. Die Laborergebnisse werden noch im Laufe des heutigen Tages erwartet. Das Gesundheitsamt ist heute vor Ort in dem Betrieb, um gemeinsam mögliche weitere Maßnahmen (evtl. Reihentestung) zu besprechen.

Neue Coronaschutzverordnung NRW mit Öffnungsperspektiven

Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung vorgelegt, die am morgigen 15. Mai in Kraft tritt. Sie gilt bis zum 4. Juni. Sie zeigt in den Bereichen wie Ausgangsbeschränkung, Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Beherbergung, Messen und Märkten, Tagungen und Kongressen, privaten Veranstaltungen, Sport, Freizeit und Einzelhandel konkrete Öffnungsperspektiven auf.

Dabei gelten die ersten Öffnungsschritte, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz (mindestens fünf hintereinander folgende Werktage) von unter 100 erreicht worden ist. Eine zweite Öffnungsstufe wird erreicht, nachdem eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 zu verzeichnen ist.

Da die StädteRegion Aachen bislang noch an keinem Tag eine geringere Inzidenz als 100 erreicht hat, greifen sämtliche Festlegungen und Öffnungsschritte der Coronaschutzverordnung NRW bei uns noch nicht. Das bedeutet konkret, dass in der StädteRegion Aachen nach wie vor die Bundesnotbremse zur Anwendung kommt – auch mit den dort festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre.

Sobald die StädteRegion die erste Marke von einer stabilen Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erreicht hat, informieren die Krisenstäbe ausführlich über die genauen neuen Regelungen. Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.

Neue Bundeseinreiseverordnung: Quarantänepflicht für Urlauber, die aus den Niederlanden zurückkehren.

Seit dem gestrigen Donnerstag, 13. Mai, gelten auch in der StädteRegion Aachen neue Einreiseregelungen des Bundes, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen.

Damit gilt nun für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber direkt schon durch die Übermittlung eines negativen Tests aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.

Allerdings ist neu, dass nun nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich ist. So lange gilt in jedem Fall die Quarantänepflicht. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.

Grenzpendler müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen.

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.

Die rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 12. Mai 2021 zu entnehmen.

In der StädteRegion ist „click & meet“ im Einzelhandel möglich

Seit dem 12. Mai, ist wieder „click & meet“ (Einkaufen mit Test und Termin)  im Einzelhandel möglich. Es gelten somit die Regeln für den Einzelhandel, die bis zum 29. April gegolten haben. Voraussetzung für den Zutritt im Rahmen von „click & meet“ ist weiterhin ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. In der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wurden vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt.

Weitere Maßnahmen der Bundes-Notbremse werden auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen inklusive der Stadt Aachen noch nicht aufgehoben. Auch hierfür gilt wieder die Regel: Der Inzidenzwert muss an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert – in unserem Fall unter dem Wert von 100 – liegen, bevor das Land Nordrhein-Westfalen die Aufhebung weiterer Maßnahmen zulässt.

Impfungen im Hausarztsystem: Priorisierung für AstraZeneca sowie Johnson&Johnson wurde aufgehoben.

Für Impfungen bei den Hausärztinnen und Hausärzten mit „AstraZeneca“ sowie „Johnson&Johnson“ wurde die Impfpriorisierung aufgehoben. Zudem wurde die Empfehlung für das Intervall zur Zweitimpfung mit AstraZeneca auf den Zeitraum von vier bis zwölf Wochen ausgeweitet. In Nordrhein-Westfalen können bereits seit letzter Woche Arztpraxen Personen unter 60 Jahren unabhängig von ihrer Priorisierung mit AstraZeneca impfen. Voraussetzung ist, dass sich die zu impfende Person nach einer individuellen Risikoanalyse und nach sorgfältiger Aufklärung durch den impfenden Arzt oder die impfende Ärztin dafür entscheidet. Die Termine werden mit den jeweiligen Arztpraxen vereinbart. Hier kann in Absprache mit dem Arzt der flexiblere Zeitraum für die Terminierung der Zweitimpfung genutzt werden. Denjenigen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, steht es darüber hinaus frei, sich mit ihrem Arzt über eine Verkürzung der Frist bis zur zweiten Impfung auszutauschen.

Sonder-Impfaktion „AstraZeneca für über 60-Jährige“

Die Sonderaktion, bei der alle über 60-Jährigen in der StädteRegion Aachen ohne weitere Priorisierung als ihr Alter mit AstraZeneca geimpft werden konnten, ist beendet. Gut 1.400 Personen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nach Falschmeldungen in sozialen Netzwerken haben allerdings auch unter 60-Jährige die für ältere Menschen vorgesehenen Termine gebucht. Mehr als 250 Termine mussten deshalb storniert werden. Anders als in Arztpraxen darf AstraZeneca auf Weisung des Landes in Impfzentren auch weiter nur bei über 60-Jährigen verimpft werden, damit die notwendige individuelle ausführliche Würdigung der Krankengeschichte gewährleistet werden kann. Die nicht abgerufenen Restbestände werden nun durch das Impfzentrum an Arztpraxen in der StädteRegion abgegeben. Dazu wurden alle Arztpraxen durch das Gesundheitsamt angeschrieben. Sämtliche 3500 Dosen des Wirkstoffs wurden daraufhin abgerufen und können nun von Hausärzten zusätzlich verimpft werden.

Sonderaktion des Landes

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen weist 15 Kreisen und kreisfreien Städten Sonderkontingente mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen zu. Als Indikator wurde der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung ausgewählt. Die StädteRegion Aachen ist nicht für die Sonderaktion des Landes ausgewählt worden.

Impfzentrum

Bereits vereinbarte Zweitimpfungstermine im Impfzentrum können aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes nicht nach vorne gezogen werden.

Nach den aktuellen Ankündigungen des Landes NRW sind im Impfzentrum auch keine weiteren Impfkontingente im Mai über die schon vereinbarten Termine hinaus zu erwarten. Sobald es aufgrund von weiteren Lieferungen von Impfdosen wieder die Möglichkeit gibt, im Impfzentrum einen Termin zu vereinbaren, informieren die Krisenstäbe umgehend darüber.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona

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evm öffnet Kundenzentrum Gerolstein wieder

Gerolstein – Dank konstant niedriger 7-Tages-Inzidenz können die Geschäfte in Gerolstein wieder öffnen. Dazu gehört auch das Kundenzentrum der Energieversorgung Mittelrhein (evm). Die Berater stehen ab Montag, 17. Mai, Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr, wieder für alle Fragen rund um das Thema Energie zur Verfügung. Einen Termin müssen Kunden und die, die es werden wollen, vorab nicht ausmachen. „Wir freuen uns, auch wieder persönlich für die Menschen da zu sein“, so evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. „Auch wenn wir weiterhin digital und telefonisch erreichbar waren, sind wir doch stolz darauf, auch direkt vor Ort sein zu können. Schön, dass das nun wieder möglich ist.“

Die evm bittet alle Kunden beim Besuch des Kundenzentrums die gängigen Hygienemaßnahmen wie FFP2- oder medizinische Masken und Abstände zu beachten. Wer nicht persönlich zum Energieversorger kommen möchte, kann ihn auch weiterhin per Telefon unter 0261 402-11111, per E-Mail an serviceteam@evm.de, im evm-Kundenportal unter www.evm.de/kundenportal oder per Videochat unter www.evm.de/videoberatung erreichen.

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Statement von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian zur Windenergie in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich der Bundesregierung eine Frist bis zum 31. Dezember 2022 gesetzt, um weitere Reduktionspfade der Treibhausgase für 2030 bis 2050 zu definieren und das Klimaschutzgesetz zu novellieren. Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung geht über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus und schreibt sogar erstmals gesetzlich verbindliche Klimaziele mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft vor. Kommt ein Bereich dennoch vom vereinbarten Klimakurs ab, greift ein Sicherheitsnetz in Form einer gesetzlich verpflichtenden Nachsteuerung. Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, dass bis zum Jahr 2030 bereits mindestens 65% statt der vorgegebenen 55% der CO²-Emission reduziert werden sollen, es wurde ein Zwischenziel bis 2040 formuliert, welches eine 88%ige Reduktion anstrebt und die Klimaneutralität soll bereits 2045 anstatt 2050 gegeben sein. Auch die Kommunen vor Ort leisten ihren Beitrag, die gesetzlich vorgegebenen Ziele umzusetzen, um die angestrebten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.

Auch an der Stadt Bad Münstereifel ist der Klimawandel nicht spurlos vorbeigegangen. Ein Spaziergang durch den Stadtwald genügt, um zu sehen, wie viele Baumbestände zu großen Teilen zerstört sind. Der Rat der Stadt hat deshalb in seinem Klimaschutzkonzept, neben zahlreichen anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Blockheizkraftwerk für das eifelbad oder Photovoltaik auf den Dächern der städtischen Einrichtungen, wie Schulen oder Dorfgemeinschaftshäuser – der städtische Bauhof und die Kitas werden in Kürze folgen – auch den Ausbau der Windenergie beschlossen. Ziel ist es den Anteil an erneuerbaren Energien der Stadt Bad Münstereifel von 4,5% im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der bei 46,2% und dem Kreisdurchschnitt der bei 40,7% liegt, merkbar zu erhöhen.

Bis zum 30. Mai 2021 können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel mit Ihrer Stimme darüber entscheiden, ob durch Dürre, Stürme und Borkenkäferplagen zerstörte städtische Forstflächen im Wald bei Nöthen zur Verfügung gestellt werden, damit dort eine Prüfung zur möglichen Errichtung von Windenergieanlagen durchgeführt werden kann. Eine Waldinanspruchnahme ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in NRW ausnahmsweise möglich. Hierfür gibt es enge gesetzliche Vorgaben, die zu erfüllen sind.

Da es sich um städtische Flächen handelt, könnte der Stadtrat in einem nächsten Schritt entscheiden, welches Windenergieunternehmen sich am besten eignet, diese Flächen mit Windenergie zu bestücken. Bei dieser Entscheidung werden verträgliche Anlagenhöhen und die Abstände zu Wohnbebauungen eine entscheidende Rolle spielen. Dann wird auch genau geprüft, welches der derzeit vorliegenden vier Angebote, die besten Beteiligungsmodelle anbietet. Das ausgewählte Unternehmen muss dann durch unabhängige Gutachter umfangreich untersuchen lassen, wie die Auswirkungen bezogen auf den Landschaftsschutz, die gesamte Tierwelt, insbesondere die seltenen und besonders geschützten Tierarten, den Denkmalschutz, das Landschaftsbild, die Gesundheit, die möglichen Störungen der wissenschaftlichen Arbeiten des Radioteleskops Effelsberg und des Astropeilers Stockert und vieles mehr sein werden. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen kann das Windenergieunternehmen einen Antrag auf ein Genehmigungsverfahren beim Kreis Euskirchen einreichen, der alle Belange, auch die der Öffentlichkeit, nochmals sorgfältig prüfen wird.

Diese Schritte können aber erst erfolgen, wenn die städtischen Flächen im Rahmen des Bürgerentscheids am 30.05.2021 grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das heißt zusammengefasst, dass -entgegen anderslautenden Behauptungen- die Höhe und die Ausführung des Anlagenbaus ebenso wie die Genehmigungsfähigkeit zum heutigen Zeitpunkt noch nicht feststehen.

Auch auf privaten Flächen kann ein solches Genehmigungsverfahren beantragt werden, sofern die privaten Eigentümer ihre eigenen Flächen zur Verfügung stellen. Die Einnahmen kämen dann nur dem privaten Verpächter zugute und nicht dem städtischen Haushalt, in dem die Einnahmen aus der Windenergie bereits seit dem Jahr 2013, neben zahlreichen anderen Einnahmequellen zur Haushaltssicherung, einkalkuliert und politisch beschlossen sind. Seitdem kompensieren wir diese nicht vorhandenen Einnahmen Jahr für Jahr aus den Erträgen, die unser Forstbetrieb aus der Holzvermarktung erzielt. Diese Einnahmequelle wird aufgrund der geschädigten Baumbestände und der sinkenden Holzpreise für das Schadholz zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung, zur langfristigen Haushaltssicherung und zur Vermeidung höherer Steuerbelastungen benötigt die Stadt die beschlossenen Einnahmen aus der Windenergie.

Ein Instrument um Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen zu lenken, ist die Ausweisung einer sogenannten Konzentrationszone. Das macht nur dann Sinn, wenn eine Kommune über viele mögliche Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen verfügt. In Bad Münstereifel kommen nach verwaltungsseitiger Voruntersuchung unter enger anwaltlicher Begleitung nur wenige Flächen in Frage, die sich überhaupt für die Errichtung eignen. Diese hätten nach erster Einschätzung alle als potentielle Konzentrationszonen ausgewiesen werden müssen, auch die hier zur Abstimmung stehende Fläche in Nöthen, deshalb hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel keine Konzentrationszone ausgewiesen.

Die Beantwortung der Frage „Sind sie dagegen, dass städtische Flächen in der Gemarkung Nöthen zur Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden“ gibt den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des Bürgerentscheids nun die Möglichkeit, anstelle des Stadtrates, über den allerersten Schritt in Richtung einer möglichen Ansiedlung der Windenergie auf städtischen Flächen zu entscheiden. Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger bitten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Selbstverständlich werden auch wir weiter unsere Hausaufgaben machen und das gemeinsam beschlossene integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt, in dem zahlreiche Maßnahmen zum Schutze unseres „Stadtklimas“ enthalten sind, weiter verfolgen. Getreu unserem Leitbild „Qualität erhalten, Wandel selbstbewusst gestalten – Bad Münstereifel: naturnah, authentisch, lebendig!“

Mehr Informationen zu diesem Thema können auf der Homepage der Stadt unter www.bad-muenstereifel.de abgerufen werden.

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„Ein Meilenstein für Aachen“

Aachen – Nach jahrzehntelangen Diskussionen beginnen die Abrissarbeiten des alten Parkhauses im Herzen der City, um Platz für ein neues Stück Stadt mit viel Grün und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Die Abrissbirne rollt an diesem Tag in einem unscheinbaren kleinen Holzkarren am Büchel an. Und sie – die ganz offiziell „Pyrus communis“ (Gallert`s Butterbirne) heißt – symbolisiert bereits die Zukunft des Altstadtquartiers. Denn „sie“ ist ein Baum und kein Bagger. Genauer gesagt: ein Birnbaum. Der grüne Aufschlag mit Augenzwinkern ist Teil der „Initiative Wanderbaum Aachen“, die am Büchel in diesen Tagen ihren Start feiert. Bei den Bauexperten hat die klassische Abrissbirne unterdessen längst ausgedient. Am Büchel kommt in den nächsten Wochen modernstes Gerät zum Einsatz, um die stolze Menge von 25.000 Tonnen Beton und Stahl Stück für Stück „abzuknabbern“. Alle Aufträge an die Spezialfirmen sind mittlerweile erteilt, die Entkernungsarbeiten haben bereits begonnen, bevor voraussichtlich Mitte Juni die großen Bagger anrücken.

OBin Keupen: „Ein Meilenstein für Aachen.“

Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen würdigte den offiziellen Start der Arbeiten im Rahmen eines Pressetermins am Mittwoch (12. Mai) als Meilenstein für die Aachener Innenstadtentwicklung: „Wir reißen ein Parkhaus ab und gestalten anschließend alle gemeinsam ein neues Stück Stadt. Was lange Zeit ein viel diskutierter Wunsch vieler Menschen war, wird nun endlich greifbare Realität! Der Büchel steht für die Aufbruchstimmung mitten in unserer Stadt. Hier werden wir zusammen mit vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern viel bewegen können und damit Impulse in die gesamte Innenstadt senden. Mit den wegweisenden politischen Entscheidungen zum Schwerpunkt „Wiese“ im Rücken bin ich zuversichtlich, dass das Altstadtquartier der Zukunft mit viel Grün und einer hohen Aufenthaltsqualität zu einer lebendigen grünen Mitte wächste..“ Die nun startenden Abrissarbeiten seien Auftakt für eine spannende Entwicklung im Herzen der Altstadt.

Stadtbaurätin Burgdorff: „Aachen erhält eine neue Adresse.“

Frauke Burgdorff, städtische Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Mobilität, sagt: „Ich freue mich außerordentlich, dass wir uns am Büchel geschlossen als Aachener Stadtgesellschaft, über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg und Dank des Engagements vieler Menschen innerhalb und außerhalb der Verwaltung auf diesen für die Stadt neuen kooperativen Weg ,Stadt machen am Büchel‘ begeben haben. Wir haben bis heute bereits eine ganze Menge erreicht: Wir haben die Zusage des Bundes, dass unser Büchel-Projekt über das Programm ‚Nationale Projekte des Städtebaus‘ mit bis zu 5,5 Millionen Euro gefördert wird. Wir blicken stolz auf eine fachlich auf höchstem Niveau abgelaufene Planungswerkstatt mit den außergewöhnlich qualifizierten Planungsbüros aus Deutschland zurück, die uns den Weg für die vor kurzem gefasste Leitentscheidung ‚Wiese‘ weist. Dieses städtebauliche Konzept arbeiten wir nun aus. ‚Wiese‘ steht natürlich für mehr Grün am Büchel, aber eben nicht nur: Der Begriff steht für attraktiven öffentlichen Raum im Herzen der Stadt, der jede und jeden künftig dazu einlädt, dort zu verweilen. Eine junge Adresse, die Freude macht.“

SEGA-Geschäftsführer Vogt: „Sind stets für die Bürger*innen ansprechbar“

Die Verantwortung für den Abriss und die künftige Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel liegt federführend in den Händen der Städtischen Entwicklungsgesellschaft (SEGA), die selbst mit ihrer Geschäftsstelle nur wenige Meter von der Baustelle entfernt in der Mefferdatisstraße beheimatet ist. SEGA-Geschäftsführer Christoph Vogt sagt: „Viele Monate der Vorbereitungen und Untersuchungen liegen hinter uns. Die Aufträge sind nun erteilt. Die Entkernungsarbeiten im Parkhaus laufen. Das alte Büchel-Parkhaus verschwindet aus dem Stadtbild und macht Platz für etwas Neues. Wir wissen: Die kommenden Wochen und Monate bringen besondere Belastungen für die Aachener Innenstadt und die Menschen, die in direkter Nähe zum Büchel leben und arbeiten.” Vogt versichert: “ Wir tun unser Bestes, um die Belastungen so gut wie möglich in einem erträglichen Rahmen zu halten.“ Und sollte es doch einmal an der ein oder anderen Stelle haken, sei die SEGA ansprechbar und habe ein offenes Ohr für alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere Betroffene. Vogt: „Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns – sollte es erforderlich sein – gemeinsam Lösungen finden.“ Voraussichtlich ab Herbst soll auf dem Gelände des ehemaligen Parkhauses dann die gut 5000 Quadratmeter große Freifläche hergerichtet werden, die als „ZwischenZeit Büchel“ ab Frühjahr 2022 temporär bespielt, als Aufenthaltsfläche genutzt und begärtnert werden kann. Die Planungen hierzu laufen von Seiten der SEGA bereits auf Hochtouren.

Modernes -Abbruchgerät kommt zum Einsatz

Damit Komplikationen so weit wie möglich ausgeschlossen werden können, sind in den vergangenen zwei Jahren intensive Untersuchungen und Planungen erfolgt. Projektleiter Frank Schneiderwind und Klaus Schavan, Geschäftsführer des städtischen Gebäudemanagements behalten bei den komplexen Fragestellungen den Überblick: „Wir haben unzählige Aspekte – von der Statik bis zu den Schadstoffen, von der Beweissicherung der umliegenden Gebäude bis zu Baugrundfragen, vom Thermalwasser bis zu archäologischen Sondierungen im Umfeld – berücksichtigen müssen und daraufhin das genaue Vorgehen entworfen. Nach den vorbereitenden Arbeiten können bald die sichtbaren Abrissarbeiten starten. Dabei kommt modernes Abbruchgerät zum Einsatz, das das Parkhaus von West nach Ost Stück für Stück ‚abknabbert‘. In einem ersten Schritt wird das Parkhaus von den denkmalgeschützten Nachbarhäusern in der Nikolausstraße gelöst.

In der Hochphase der Abrissarbeiten rechnen Stadt und SEGA mit bis zu 25 bis 30 Lkw-Fahrten pro Tag, um den Parkhaus-Schutt abtransportieren zu können. Um die Staubbelastung gering zu halten, werden zusätzlich Wasserkanonen eingesetzt. Die Arbeiten werden montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr stattfinden, freitags bis spätestens 15 Uhr. Als Fahrtweg ist die alte Zufahrt zum Parkhaus vorgesehen – also rollen die Lkw über Peterstraße, Ursulinerstraße und Buchkremerstraße hin zum Büchel. Dann fahren sie über eine eigens eingerichtete Baustraße die Fußgängerzone Dahmengraben kreuzend wieder in Richtung Peterstraße ab. Es kommt am Büchel zu keinen grundsätzlichen Straßensperrungen. Der Kfz- wie auch der Radverkehr wird trotz der Abrissarbeiten weiterhin rollen können. Mit kurzzeitigen Behinderungen durch den Baustellenverkehr ist natürlich dennoch zu rechnen. Zudem wird während der Zeit der Abbrucharbeiten ein absolutes Halteverbot in der Straße Büchel direkt gegenüber vom Parkhaus eingerichtet.

Weitere Infos zum „Wanderbaum“:

Der erste Wanderbaum Aachens ist die „Abrissbirne“. Die Initiative Wanderbaum Aachen ist ein von Bürger:innen initiiertes Projekt des gemeinnützigen VCD Aachen-Düren: https://wanderbaumallee-aachen.de/. Der Birnbaum (Pyrus communis `Gallert`s Butterbirne`) im typischen Wanderbaum-Wagen wird von der Städtischen Entwicklungsgesellschaft Aachen (SEGA) im Zuge der Quartiersentwicklung Büchel finanziert. Die „Abrissbirne“ ist Symbol für den Umbruch vom Parkhaus zur öffentlichen Grünfläche und will dabei das Augenmerk auf Stadtgrün und andere, temporäre Nutzungsformen lenken. Gebaut hat den ersten Wanderbaum Aachens die low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH, weitere Baumgestelle sind bereits ehrenamtlich in Arbeit.

Weitere Infos zum Altstadtquartier Büchel und Kontaktadressen zur SEGA finden Sie im Internet auf www.buechel-aachen.de.

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Wirtschafts-Service-Portal.NRW: Digitale Verwaltungs-Dienste werden gebündelt und massiv ausgebaut

Region/Düsseldorf – Minister Pinkwart: Digitale Services entlasten Wirtschaft und Verwaltung in Nordrhein-Westfale. Ein Gewerbe anmelden, Erlaubnisse für den Betrieb einer Gaststätte oder die Tätigkeit als Versicherungsvermittler beantragen, sich in die Handwerksrolle eintragen: Services wie diese können Unternehmerinnen und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen digital nutzen und sich den Behördengang sparen. Dazu hat das Digitalministerium im Jahr 2018 das Gewerbe-Service-Portal.NRW gestartet und zunächst Gründerinnen und Gründern die Gewerbeanmeldung vom Sofa aus ermöglicht. Nun gibt das Land den Startschuss für ein umfassendes digitales Zugangstor für die Wirtschaft und hat dazu eine weitreichende Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden, der IHK NRW und dem Westdeutschen Handwerkskammertag vereinbart. Die gemeinsame Digitalisierung von Verwaltungsleistungen beschleunigt Prozesse und entlastet Unternehmen und Behörden. Zentraler digitaler Zugang ist das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW), das nun mit 31 Verwaltungsleistungen an den Start geht und bis zum Sommer um weitere 41 Services ergänzt wird.

Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Nordrhein-Westfalen geht bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland voran. Mit der weitreichenden Kooperation und dem Rollout zahlreicher neuer Services führen wir diese Erfolgsgeschichte gemeinsam in die nächste Phase. Das entlastet neue und etablierte Unternehmen ebenso wie die Behörden: Dauerte etwa die analoge Gründung eines Gaststättenbetriebes einen oder mehrere Arbeitstage, so sinkt der Zeitbedarf über das WSP.NRW nun auf eine halbe Stunde. Das spart Gründerinnen und Gründer eine halbe Million Arbeitsstunden im Jahr. Nun bauen wir das Portal zur Allround-Plattform für digitale Serviceleistungen für die nordrhein-westfälische Wirtschaft aus. Damit schaffen wir ein umfassendes digitales Angebot für Gewerbe, Freie Berufe und grenzüberschreitende Dienstleister.“

Ralf Stoffels, Präsident IHK NRW: „Die Themen Bürokratie und Digitalisierung der Verwaltung sind für viele Unternehmen ein Dauerbrenner, und das nicht nur für Sonntagsreden. Gerade in der Corona-Krise hat sich gezeigt, wie wichtig gute, digitale Verwaltungsprozesse für das Funktionieren unserer Wirtschaft sind. Daher sind wir froh, dass das Land mit dem WSP.NRW vor allem Gründerinnen und Gründern den Start deutlich erleichtert. Als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft setzen wir auf die Digitalisierung unserer Dienstleistungen im Sinne unserer Mitglieder. Als schöner Nebeneffekt hilft das WSP.NRW dabei, die Angebote der Verwaltungen zu vernetzen.“

Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages: „Das Handwerk freut sich im Interesse seiner Betriebe, dass Nordrhein-Westfalen bei der Digitalisierung der Verwaltung so mutig vorangeht. Die Corona-Krise hat uns unmissverständlich vor Augen geführt: Wir haben hier in ganz Deutschland einen enormen Aufholbedarf. Gleichzeitig ist es aus Sicht des Handwerks von entscheidender Bedeutung, dass die Selbstverwaltung des Handwerks und der Wirtschaft insgesamt auch in der digitalen Zukunft gestärkt wird und sichtbar bleibt. Der Ansatz des Wirtschafts-Service-Portals.NRW ist deswegen genau richtig: Kooperation im Sinne der Bürgerinnen und Bürger statt Vereinheitlichung.“

Die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Helmut Dedy (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Christof Sommer (Städte- und Gemeindebund NRW) erklären: „Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist ein Aushängeschild mit Vorbildcharakter. Mit den digitalen Einer-für-Alle-Services werden vormals aufwändige Verwaltungsabläufe verschlankt und wichtige Dienstleistungen können schnell erledigt werden. Das ist ein echter Mehrwert für Unternehmen. Die Kommunen bringen sich mit vollem Elan in den Aufbau des Portals ein, denn mit diesem Angebot steigern wir die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes.“

Mit der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung gehen 31 neue digitale Leistungen für die Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich aller Kooperationspartner an den Start. Darunter sind Online-Dienste von Handwerksunternehmen zur Eintragung in die Handwerksrolle sowie in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerke (Handwerkskammern), die Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder –berater (Industrie- und Handelskammern), die Erlaubnis für Bewachungsunternehmen (Kreisordnungsbehörden) sowie die Pfandleiherlaubnis und die Anzeigen und Erlaubnisse rund um das Gaststättengewerbe (Kommunale Ordnungsbehörden). Weitere 41 Onlinedienste folgen bis zum Sommer: Darunter sind Services wie die Veranstaltungserlaubnis z.B. für Wochenmärkte und Straßenfeste oder die Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum, etwa für Außengastronomie oder die Verlegung von Leitungen.

Darüber hinaus werden bis Ende 2022 allein im WSP.NRW rund 350 Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft als „Einer-für-Alle“-Dienst für die bundesweite Nutzung digitalisiert. Schnellstmöglich werden sowohl die medienbruchfreie Einbindung von Wirtschaftsregistern, wie beispielsweise das Handelsregister, und eine intuitive Nutzerführung umgesetzt. Unternehmen sollen ihre Daten für verschiedene Verwaltungsleistungen nur einmal eingeben müssen („Once-Only-Prinzip“).

Die bisherigen digitalen Angebote stoßen auf eine steigende Nachfrage der Wirtschaft: Waren es 2019 rund 6500 Gewerbeanzeigen (An-, Um- und Abmeldungen), so kletterte die Zahl 2020 auf 26.000. Auf Basis des ersten Quartals 2021 (11.000) erwartet das Digitalministerium im laufenden Jahr eine Verdopplung.