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Covid-Fälle bei der Aachener Firma Continental

StädteRegion Aachen/Aachen – Im Rahmen der Arbeitgeber-Testungen sind bei dem Aachener Reifenhersteller Continental am Mittwoch 11 positive Testungen aufgetreten. Daraufhin wurden noch am Mittwoch umgehend alle 11 betroffenen Personen einer PCR-Testung unterzogen. Die Laborergebnisse werden noch im Laufe des heutigen Tages erwartet. Das Gesundheitsamt ist heute vor Ort in dem Betrieb, um gemeinsam mögliche weitere Maßnahmen (evtl. Reihentestung) zu besprechen.

Neue Coronaschutzverordnung NRW mit Öffnungsperspektiven

Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung vorgelegt, die am morgigen 15. Mai in Kraft tritt. Sie gilt bis zum 4. Juni. Sie zeigt in den Bereichen wie Ausgangsbeschränkung, Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Beherbergung, Messen und Märkten, Tagungen und Kongressen, privaten Veranstaltungen, Sport, Freizeit und Einzelhandel konkrete Öffnungsperspektiven auf.

Dabei gelten die ersten Öffnungsschritte, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz (mindestens fünf hintereinander folgende Werktage) von unter 100 erreicht worden ist. Eine zweite Öffnungsstufe wird erreicht, nachdem eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 zu verzeichnen ist.

Da die StädteRegion Aachen bislang noch an keinem Tag eine geringere Inzidenz als 100 erreicht hat, greifen sämtliche Festlegungen und Öffnungsschritte der Coronaschutzverordnung NRW bei uns noch nicht. Das bedeutet konkret, dass in der StädteRegion Aachen nach wie vor die Bundesnotbremse zur Anwendung kommt – auch mit den dort festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre.

Sobald die StädteRegion die erste Marke von einer stabilen Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erreicht hat, informieren die Krisenstäbe ausführlich über die genauen neuen Regelungen. Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona.

Neue Bundeseinreiseverordnung: Quarantänepflicht für Urlauber, die aus den Niederlanden zurückkehren.

Seit dem gestrigen Donnerstag, 13. Mai, gelten auch in der StädteRegion Aachen neue Einreiseregelungen des Bundes, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen.

Damit gilt nun für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine zehntägige häusliche Quarantäne, die aber direkt schon durch die Übermittlung eines negativen Tests aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend.

Allerdings ist neu, dass nun nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich ist. So lange gilt in jedem Fall die Quarantänepflicht. Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden.

Grenzpendler müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen.

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen.

Die rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 12. Mai 2021 zu entnehmen.

In der StädteRegion ist „click & meet“ im Einzelhandel möglich

Seit dem 12. Mai, ist wieder „click & meet“ (Einkaufen mit Test und Termin)  im Einzelhandel möglich. Es gelten somit die Regeln für den Einzelhandel, die bis zum 29. April gegolten haben. Voraussetzung für den Zutritt im Rahmen von „click & meet“ ist weiterhin ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. In der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wurden vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt.

Weitere Maßnahmen der Bundes-Notbremse werden auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen inklusive der Stadt Aachen noch nicht aufgehoben. Auch hierfür gilt wieder die Regel: Der Inzidenzwert muss an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert – in unserem Fall unter dem Wert von 100 – liegen, bevor das Land Nordrhein-Westfalen die Aufhebung weiterer Maßnahmen zulässt.

Impfungen im Hausarztsystem: Priorisierung für AstraZeneca sowie Johnson&Johnson wurde aufgehoben.

Für Impfungen bei den Hausärztinnen und Hausärzten mit „AstraZeneca“ sowie „Johnson&Johnson“ wurde die Impfpriorisierung aufgehoben. Zudem wurde die Empfehlung für das Intervall zur Zweitimpfung mit AstraZeneca auf den Zeitraum von vier bis zwölf Wochen ausgeweitet. In Nordrhein-Westfalen können bereits seit letzter Woche Arztpraxen Personen unter 60 Jahren unabhängig von ihrer Priorisierung mit AstraZeneca impfen. Voraussetzung ist, dass sich die zu impfende Person nach einer individuellen Risikoanalyse und nach sorgfältiger Aufklärung durch den impfenden Arzt oder die impfende Ärztin dafür entscheidet. Die Termine werden mit den jeweiligen Arztpraxen vereinbart. Hier kann in Absprache mit dem Arzt der flexiblere Zeitraum für die Terminierung der Zweitimpfung genutzt werden. Denjenigen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, steht es darüber hinaus frei, sich mit ihrem Arzt über eine Verkürzung der Frist bis zur zweiten Impfung auszutauschen.

Sonder-Impfaktion „AstraZeneca für über 60-Jährige“

Die Sonderaktion, bei der alle über 60-Jährigen in der StädteRegion Aachen ohne weitere Priorisierung als ihr Alter mit AstraZeneca geimpft werden konnten, ist beendet. Gut 1.400 Personen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nach Falschmeldungen in sozialen Netzwerken haben allerdings auch unter 60-Jährige die für ältere Menschen vorgesehenen Termine gebucht. Mehr als 250 Termine mussten deshalb storniert werden. Anders als in Arztpraxen darf AstraZeneca auf Weisung des Landes in Impfzentren auch weiter nur bei über 60-Jährigen verimpft werden, damit die notwendige individuelle ausführliche Würdigung der Krankengeschichte gewährleistet werden kann. Die nicht abgerufenen Restbestände werden nun durch das Impfzentrum an Arztpraxen in der StädteRegion abgegeben. Dazu wurden alle Arztpraxen durch das Gesundheitsamt angeschrieben. Sämtliche 3500 Dosen des Wirkstoffs wurden daraufhin abgerufen und können nun von Hausärzten zusätzlich verimpft werden.

Sonderaktion des Landes

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen weist 15 Kreisen und kreisfreien Städten Sonderkontingente mit dem Impfstoff der Firma Johnson & Johnson für aufsuchende Impfangebote in sozial benachteiligten Stadtteilen zu. Als Indikator wurde der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung ausgewählt. Die StädteRegion Aachen ist nicht für die Sonderaktion des Landes ausgewählt worden.

Impfzentrum

Bereits vereinbarte Zweitimpfungstermine im Impfzentrum können aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwandes nicht nach vorne gezogen werden.

Nach den aktuellen Ankündigungen des Landes NRW sind im Impfzentrum auch keine weiteren Impfkontingente im Mai über die schon vereinbarten Termine hinaus zu erwarten. Sobald es aufgrund von weiteren Lieferungen von Impfdosen wieder die Möglichkeit gibt, im Impfzentrum einen Termin zu vereinbaren, informieren die Krisenstäbe umgehend darüber.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung. Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona