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Großer Preis des Mittelstandes – Nominierungsphase gestartet

Ahrweiler, 14.01.2021 – Mit einer kostenfreien Beratung unterstützt die Kreiswirtschaftsförderung Firmen, die für den „Großen Preis des Mittelstandes“ nominiert werden. Der Wettbewerb gilt als einer der renommiertesten Wirtschaftspreise Deutschlands und wird von der Oskar-Patzelt-Stiftung ausgelobt. 2021 wird er bereits zum 27. Mal vergeben und steht unter dem Motto: „Jetzt erst recht!“. Mitmachen lohnt: In den zurückliegenden Jahren wurden mehrfach Unternehmen aus dem Kreis Ahrweiler ausgezeichnet.

Teilnehmen können Betriebe mit mindestens zehn Arbeitsplätzen, die einen Jahresumsatz von mindestens einer Million Euro vorweisen, wenigstens drei Jahre am Markt aktiv sowie frei von kommunaler oder staatlicher Beteiligung sind. Die Jury bewertet die nominierten Betriebe anhand von fünf Wettbewerbskriterien: Gesamtentwicklung des Unternehmens, Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Modernisierung und Innovation, Engagement in der Region sowie Service, Kundennähe und Marketing. Zusätzlich wird ein Sonderpreis „Junge Wirtschaft“ in Kooperation mit den Wirtschaftsjunioren vergeben.

Unternehmen können sich nicht selbst anmelden. Eine Nominierung ist erforderlich. Firmen, die sich von der Kreiswirtschaftsförderung bei der Teilnahme unterstützen lassen möchten, können sich bis 20. Januar 2021 an die Kreisverwaltung Ahrweiler, Wirtschaftsförderung, Telefon 02641/975-373, E-Mail Denis.Radermacher@kreis-ahrweiler.de , wenden. Weitere Infos auch unter www.mittelstandspreis.com .

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Aktuelle Umfrage im Gastgewerbe: Existenzen und Vertrauen in die Politik stehen auf dem Spiel

Region/Bad Kreuznach, 12.01.2021 – DEHOGA warnt vor großer Pleitewelle und drängt auf schnelle Auszahlung, sowie überfällige Korrekturen der Hilfsprogramme. Vor zehn Wochen mussten die gastgewerblichen Betriebe schließen und dennoch haben viele Betriebe immer noch keine Novemberhilfe erhalten. 75,5 Prozent der Gastronomen und Hoteliers bangen um ihre Existenz. Jeder vierte Gastgeber (24,9 Prozent) zieht konkret die Betriebsaufgabe in Erwägung, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), an der vom 04.-10.01.21 bundesweit 12.000 Betriebe davon 1.300 aus Rheinland-Pfalz teilgenommen haben.

Nach dem Corona-Jahr 2020 sind die Konten leer bei weiterhin hohen Kosten. Von den am 28. Oktober zugesagten Novemberhilfen sind bei den Betrieben bisher nur Abschlagszahlungen angekommen – und bei vielen noch nicht einmal diese. „Beispielsweise sind in Trier bei 48 Prozent der Antragssteller noch nicht einmal die beantragten Abschlagszahlungen auf dem Konto eingegangen“. Das sei genau „das Gegenteil von schnell und unbürokratisch“, erklärt DEHOGA Präsident Gereon Haumann. Die ebenfalls angekündigten Dezemberhilfen stehen auch noch aus.

„Unsere Betriebe befinden sich seit dem 2. November im Lockdown und eine Öffnungsperspektive fehlt“, sagt Präsident Gereon Haumann. „Die Existenznöte und Sorgen wachsen bedenklich an und der verlängerte und jetzt noch einmal verschärfte Lockdown drückt verständlicherweise zusätzlich negativ aufs Gemüt. Die Ungewissheit über ein Öffnungsdatum ist für viele unserer Gastgeber neben den existentiellen Sorgen eine zusätzliche zermürbende Belastung wie wir aus vielen – auch persönlichen – Gesprächen wissen. Die versprochenen November- und Dezemberhilfen müssen jetzt endlich bei allen Betrieben in voller Höhe ankommen“, drängt Haumann. Insbesondere gelte es, jetzt Klarheit und längst überfällige Korrekturen bei den Hilfsprogrammen vorzunehmen – wie vom DEHOGA seit Wochen gefordert:

  1. Wir erwarten schnellstmöglich eine Klarstellung bzw. die Außerkraftsetzung der EU-Beihilferegelungen für alle Entschädigungsleistungen (sog. „Novemberhilfe“ und „Novemberhilfe plus“, sog. „Dezemberhilfe“ und „Dezemberhilfe plus“ sowie die „Überbrückungshilfen“) für das Gastgewerbe, da die Pandemie bedingte Schließung der gesamten Branche – ohne eigenes Verschulden der Betriebe – zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und der übrigen Wirtschaft einer einzelnen Branche ein Sonderopfer abverlangt, das zu entschädigen ist. Auf Entschädigungsleistungen ist das EU-Beihilferecht NICHT anzuwenden. Mit dieser Klarstellung könnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Komplexität und Unverständlichkeit der Programme geleistet werden.
  2. Kürzungen der zugesagten Entschädigungsleistungen (sog. „Hilfen“) durch nachträgliche Änderungen der Fördervoraussetzungen sind völlig inakzeptabel. Hier stehen die Bundesminister Olaf Scholz und Peter Altmaier ebenso im Wort wie die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
  3. KfW-Kredite dürfen nicht angerechnet werden. Kredite sind – wenn auch zinsfrei oder verbilligt – zurück zu zahlen und daher keine Entschädigungsleistung.
  4. Das 80:20-Erfordernis für Mischbetriebe und verbundene Unternehmen ist sachwidrig und daher ersatzlos zu streichen. Es kann nicht sein, dass Brauereigaststätten, Winzer mit Hotel und Gastronomie oder ein Restaurant, das Schulcatering betreibt, durch diese Regelung komplett durchs Raster fallen.
  5. Es muss endlich Klarheit darüber bestehen, wann nach welchen Kriterien große Unternehmen Anträge stellen können. Die Größe eines Unternehmens darf nicht zum Ausschluss bei der Gewährung von versprochenen Entschädigungsleistungen führen. Auch hier sind hemmende EU-Wettbewerbs-Regelungen solange außer Kraft zu setzen, wie durch den staatlichen Eingriff – der Pandemie bedingten Schließung – die Markt-mechanismen ohnehin (durch den Staat) komplett außer Kraft gesetzt sind.

„Die Betriebe haben sich darauf verlassen, dass die versprochenen umsatzorientierten Entschädigungsleistungen (sog. „Hilfen“) nach Abzug des Kurzarbeitergeldes in voller Höhe fließen. Stattdessen erleben sie jetzt, dass die sog. „unbürokratischen Hilfen“ wenn überhaupt nur sehr schleppend gezahlt werden und aufgrund von Anrechnungen an anderer Stelle auch nicht im vollen Umfang ankommen“, berichtet Haumann. „Dies führt zu Verzweiflung und maximalem Frust bei den notleidenden Betrieben. Das Vertrauen in die Politik und ihre Corona-Strategie wird damit unnötigerweise beschädigt, mancherorts vollends zerstört.“

Der DEHOGA fordert mehr Tempo bei der Abwicklung der Entschädigungsleistungen (so. „Hilfen“). Nach den vorliegenden Ergebnissen haben erst 68,1 Prozent der Betriebe Abschlagszahlungen von den sog. „Novemberhilfen“ erhalten und zwar in Höhe von durchschnittlich 10.927 Euro. Von März bis Dezember hat das Gastgewerbe fast die Hälfte seiner Umsätze verloren. Laut der DEHOGA-Umfrage meldeten die Betriebe von März bis Dezember Umsatzeinbußen von 47,0 Prozent. „Mit der Schließung am 2. November wurde von unserer Branche ein Sonderopfer abverlangt. Eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle wurde mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder am 28. Oktober zugesagt. Dieses Versprechen gilt es jetzt einzulösen“, fasst Präsident Gereon Haumann die Erwartungshaltung der Branche zusammen.

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Frist für Betreiber von Photovoltaikanlagen läuft ab – Darauf weisen die Energienetze Mittelrhein (enm) hin

Ahrweiler/Koblenz, 12.01.2021 – Viele Betroffene aus dem Kreis Ahrweiler haben ihre Anlagen noch nicht registriert. Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Dies betrifft auch Betreiber von Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Darauf weisen die Energienetze Mittelrhein (enm) hin. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet am 31. Januar. Wer bis dahin seine Anlage nicht in das amtliche Register einträgt, verliert seinen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz).

Insgesamt hatte der Gesetzgeber eine 24-monatige Übergangsfrist eingeräumt. Ab dem 1. Februar werden für Einheiten, die nicht registriert sind, Zahlungen, von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG eingestellt. „Wir haben hier als Netzbetreiber keinen Spielraum, sondern dürfen dann keine Entgelte mehr auszahlen“, betont Marcelo Peerenboom, Pressesprecher der evm-Gruppe, zu der die enm zählt. „Auch nach mehrfachen Erinnerungen gibt es leider auch im Kreis Ahrweiler zahlreichew Betreiber, die ihre Anlagen bisher nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen haben“, so Peerenboom.

Auch Anlagen, deren Strom nicht vergütet wird, müssen eingetragen werden. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld. Das Register ist unter www.marktstammdatenregister.de zu finden.

Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Bundesnetzagentur, Telefon 0228/14-3333, wenden. Auch bei der enm gibt es Ansprechpartner: Torsten Brandt, torsten.brandt@enm.de

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IHK-Umfrage: Lage stabilisiert, Ausblick zwiegespalten

Aachen, 12.01.2021 – Bei einem Großteil der Unternehmen in der Region Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg hat sich die aktuelle Situation deutlich verbessert, wenngleich noch etliche Betriebe unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden. Jeder dritte Befragte beurteilt die aktuelle Situation positiv, jeder fünfte Unternehmer ist nicht zufrieden. Das ist das Ergebnis der jüngsten Konjunkturumfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen, an der sich mehr als 380 Unternehmen mit fast 30.000 Beschäftigten beteiligt haben. Besonders betroffen ist weiterhin das Gastgewerbe, das seit dem ersten Lockdown im Frühjahr massive Umsatzeinbrüche verzeichnet, während in der Industrie eine ausgewogene Lagebewertung vorherrscht.

„Bei der Mehrzahl der Industriebetriebe ist die Auslastung ihrer Produktionskapazitäten spürbar gestiegen“, sagt Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. „Diese positive Entwicklung zum Jahresende 2020 hat jedoch nicht ausgereicht, um die Ertragslage in Summe zu verbessern.“ Die gute Nachricht: Die meisten Befragten sehen nach wie vor keine gravierenden finanziellen Konsequenzen für ihr Unternehmen. Drei von zehn Unternehmern rechnen damit, dass die Nachfrage weiter anzieht, rund jeder vierte ist zurückhaltend. Über alle Branchen hinweg wird nur ein leichtes Umsatzwachstum vorhergesagt. „Die Spannbreite der Umsatzprognosen ist beachtlich“, betont Bayer. „Jeder sechste Unternehmer erwartet in den kommenden Monaten ein Umsatzwachstum von mindestens zehn Prozent, ebenso viele einen Rückgang um zehn Prozent oder mehr.“

Positive Erwartungen hat vor allem die Industrie. „Das liegt auch daran, dass im zweiten Lockdown zum Jahresende die Grenzen offen geblieben und dadurch die Lieferketten nicht von Einschränkungen betroffen sind“, resümiert Bayer. Dementsprechend sind die Befragten auch zuversichtlich, beim Export von der allgemeinen Erholung der Weltwirtschaft profitieren zu können. Die Arbeitslosenquote stieg in der Region Aachen innerhalb eines Jahres um 1,0 Prozentpunkt auf 6,9 Prozent. Sie liegt damit unter der Quote in NRW, die aktuell 7,5 Prozent beträgt, aber oberhalb der Arbeitslosigkeit in Deutschland mit 5,9 Prozent. „Der verhältnismäßig geringe Anstieg der Arbeitslosigkeit ist auch dem Instrument der Kurzarbeit zu verdanken, durch das viele Betriebe in der Lage waren, ihre Mitarbeiter zu halten“, erklärt Bayer.

Trotz der Pandemie gibt jeder dritte Unternehmer an, dass der Fachkräftemangel das derzeit größte Risiko für die konjunkturelle Entwicklung sei. Noch stärker sorgen sich allerdings zwei Drittel aller Befragten, dass die Inlandsnachfrage zurückgehen könnte. Rund die Hälfte befürchtet außerdem negative Auswirkungen durch wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Dazu zählen neben den Folgen der Corona-Pandemie vor allem Handelshemmnisse durch Zölle oder bürokratische Auflagen.

Bei der aktuellen Konjunkturumfrage hat die IHK Aachen mit den Vereinigten Industrieverbänden von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung e.V. (VIV) kooperiert und Unternehmer gemeinsam befragt. Der Konjunkturbericht ist auf der Internetseite der IHK Aachen unter www.aachen.ihk.de/konjunkturbericht zu finden.

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WFG Vulkaneifel präsentiert: Ein Interview mit Unternehmens-Beraterin und Jobcoach Carolin Goßen

Daun, 12.01.2021 – Carolin Goßen ist Beraterin und  Vortragsrednerin. Als TV-Jobcoach wurde sie deutschlandweit bekannt. Die Presse sagt über ihre Arbeit: »Orientierungslosigkeit war gestern«. Am 20. Januar 2021 ist Carolin Goßen um 8.30 Uhr mit ihrem Vortrag „Führung zur Selbstführung – eigene Stärken erkennen und nutzen“ zu Gast bei der Auftaktveranstaltung zu „WFG ImPuls“, der neuen Online-Veranstaltungsreihe der WFG Vulkaneifel. Im Gespräch mit WFG-Geschäftsführerin Judith
Klassmann-Laux gibt sie bereits im Vorfeld ein paar Einblicke in ihre Sicht auf Führung und Mitarbeiterbindung.

Frage: Frau Goßen, Sie sind Beraterin und TV-Jobcoach. Was macht aus Ihrer Sicht einen guten Unternehmensberater und Coach aus?

Goßen: Begeistern kann, wer begeistert ist. Das ist mein Leitsatz. Ein guter Berater (und ein guter Coach) muss für das brennen, was er tut. Nur wenn ich als Berater (oder Coach – schlussendlich gilt das für jeden Beruf) mit Leidenschaft dabei bin, kann ich gewährleisten, dass ich einen guten Job mache. Ich tauche als Beraterin in das ein, was ich tue. Wenn ich in ein Unternehmen gehe, schaue ich es mir im Vorfeld individuell an, auch dann, wenn ich vielleicht die Branche bereits gut kenne. Ich muss mich auf die Menschen einlassen, die hier handeln. In der Unternehmensberatung geht es oft nur um Kosten. Hier wünsche ich mir mehr Fokus auf den Menschen.

Frage: Der starke Fokus auf den Menschen – ist das Ihr Alleinstellungsmerkmal?

Goßen: Ein Stück weit ja. Ich biete Beratung mit Fokus auf den Menschen. Ich mache individuell zugeschnittene Prozesse für den Kunden. Ich gehe tief in die persönlichen Ebenen, auch im Unternehmenskontext. Das Ganze dann aber immer gepaart mit Witz und Humor. Schließlich muss der Spaß am Lernen erhalten bleiben.

Frage: Für Unternehmen im Mittelstand – vor allem in ländlichen Regionen – scheint es immer schwieriger zu werden, geeignetes Fachpersonal zu finden und dieses langfristig an das Unternehmen zu binden. Gleichzeitig scheinen vor allem junge Mitarbeiter hohe Erwartungen an ihre (zukünftigen) Arbeitgeber zu haben. Arbeitgeber bewerben sich ja mittlerweile regelrecht um Arbeitnehmer. Wie kommen die beiden Seiten hier zusammen?

Goßen: Bekanntlich gibt es ja viele Wege, die nach Rom führen. Für mich gibt es jedoch nur einen Weg, der hier funktioniert. Die sozialen Medien machen es uns vor: Wir müssen Mitarbeiter zu Fans und Followern des Unternehmen machen. Hier ist meine klare Empfehlung, aus den verkrusteten, alten Konzepten herauszukommen. Nur weil früher Lehrjahre Herrenjahre waren, müssen sie das heute nicht immer noch sein. So bekomme ich die jungen Menschen heute nicht. Wir brauchen Fans für die Unternehmen. Die Mitarbeiter müssen zu Botschaftern des Unternehmens werden, die dann wiederum andere Mitarbeiter, Bewerber und Kunden begeistern. Und wir müssen die Mitarbeiter artgerecht einsetzen. Dann erreichen wir bei ihnen eine intrinsische, eine aus ihnen selbst heraus entstehende Motivation. Dann reden wir über höheren Output, stärkere Bindung und weniger Krankheitstage. Auf Seiten der Arbeitgeber ist Flexibilität gefragt. Für den einen Mitarbeiter ist es z.B. artgerecht, 5 Tage in der Woche ins Unternehmen zu kommen, für andere ist es artgerecht, genau das 5 Wochen lang nicht zu tun.

Lasst die Menschen (soweit wie möglich) ihre Lieblingsaufgaben im Unternehmen übernehmen. Das Überraschende daran ist: es geht immer auf. Ein Beispiel aus dem Vertriebsinnendienst eines mittelständischen Unternehmens: Ich habe hier in einem Projekt einmal eine Abfrage unter den 20 Mitarbeitern eines Teams gemacht. Alle sollten ihre Aufgaben der Beliebtheit nach ranken. Dabei sind alle Aufgaben verteilt worden. Ja, es gab auch tatsächlich Kollegen, die gerne Reklamationen entgegen  genommen haben.  Hier müssen wir uns natürlich ein Stück weit vom „Schwarz-Weiß-Denken“ verabschieden. Es ist doch schon ein Erfolg, wenn dem Mitarbeiter heute 50% der Arbeit Spaß machen, es nach einer Aufgabenumverteilung aber 80% sind. Auch wenn wir oft so programmiert sind: Arbeit muss nicht anstrengend sein. Sie darf Spaß machen!

Frage: Welche Unternehmen gewinnen Ihrer Meinung nach in Deutschland den Kampf um die Talente? Welche Fähigkeiten muss der erfolgreiche Arbeitgeber von morgen mitbringen?

Goßen: Die Arbeit ist ein Wunschkonzert – das könnte der neue Leitsatz des erfolgreichen Arbeitgebers der Zukunft sein. Der erfolgreiche Arbeitgeber schaut sich die Menschen genau an, die er einstellen will, und stellt nur diejenigen ein, die mit Herzblut dabei sind. Dann führt vielleicht auch jemand den Vertriebsaußendienst, der nicht besonders gut im Vertriebsaußendienst war. Weil er Menschen liebt, ihm Führung Spaß macht und er das dementsprechend auch gut kann und nicht jemand, der draußen, alleine auf der Straße erfolgreich war und auf einmal im Büro sitzt und sich mit Führung beschäftigen muss, obwohl das für ihn nicht artgerecht ist.

Frage: Ihr persönlicher Leitsatz lautet „Begeistern kann, wer begeistert ist“. Was können Unternehmen konkret tun, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begeistert sind (und zukünftige Mitarbeiter begeistert werden)?

Goßen: Am Ende geht es darum, die Menschen ihren Stärken entsprechend einzusetzen. Die Unternehmen müssen den Fun-Faktor erhöhen. Ich meine damit nicht (nur) den Tischkicker und die Couch auf dem Flur (auch wenn eine angenehme Arbeitsatmosphäre auch einen Beitrag zum Spaß an der Arbeit leisten kann). Ich meine vielmehr den inhaltlichen Fun-Faktor. Unterschiedlichen Menschen machen unterschiedliche Dinge Spaß und der ideale Arbeitgeber ermöglicht seinen Mitarbeitern möglichst viele Aufgaben, die ihnen Spaß machen.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Goßen! Wir freuen uns auf Ihren Vortrag „Führung zur Selbstführung – eigene Stärken erkennen und nutzen“ im Rahmen der neuen WFG-Veranstaltungsreihe WFG ImPuls am 20. Januar 2021, 8.30 Uhr.

Zu Carolin Goßen:

Neue Denkansätze hervorrufen, Alltagsprozesse und Strukturen aufbrechen und hinterfragen? Ein Vortrag, der die Hörer fordert, der aufrüttelt, zum Nachdenken anregt und gleichzeitig motiviert? Genau das ist es, was Carolin Goßen stets mit großer Leidenschaft tut. Menschen dazu zu bewegen, sich selbst in Bewegung zu setzen, ist ihre große Leidenschaft. Ihre Expertise liegt vor allem in den Bereichen Talent- und Persönlichkeitsentwicklung. Ihre Herzensangelegenheit ist das Thema „Mensch“ und möglichst vielen Menschen dabei zu helfen ihr Privat- und Berufsleben sinnerfüllt zu gestalten. Ihre Vorträge sind geprägt durch Witz, Tiefgang, Verstand und Emotion. Diese Kombination liefert nicht nur neue Denkanstöße und Zukunftsvisionen, sondern berührt die Zuhörer direkt im Herzen.

Frei nach dem Motto »wer will findet Wege« schafft sie es immer wieder, sich in ihr jeweiliges Gegenüber hineinzuversetzen und so die unterschiedlichsten Meinungen und Ansichten in einer gemeinsamen Lösung zu vereinen. Egal ob Vorstand, Firmeninhaber, Mitarbeiter oder Privatperson – sie vermittelt zwischen den Welten wie keine andere, bringt Menschen immer wieder in ihren eigentlichen Stärken zusammen und schafft dadurch Wertschätzung und Toleranz im täglichen Miteinander.  Dies tut sie stets angetrieben von ihrem persönlichen Leitsatz: „Begeistern kann, wer begeistert ist“.

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Erneut ausgezeichnete Nachhaltigkeit für die Kreissparkasse Ahrweiler

Ahrweiler, 11.01.2021 – Das Thema „Nachhaltigkeit“ bleibt im Fokus unserer globalen Gesellschaft. Dabei ist die sinnvolle Verknüpfung von Ökologie, Ökonomie und sozialer Verantwortung entscheidend. Die Ansprüche der Gesellschaft im Bezug auf verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln wachsen von Tag zu Tag.

Auch die Gründungsgeschichte der Sparkassen basiert auf dem Gedanken der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit. „Unser Ziel ist es, ökonomische und soziale Grundlagen zu erhalten und für nachfolgende Generationen auszubauen. Das muss allerdings im Einklang mit ökologischen Zielsetzungen erfolgen“, betont Dieter Zimmermann, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Ahrweiler.

So wurde die Kreissparkasse Ahrweiler vor Kurzem erneut für ihre Nachhaltigkeit in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Sozialkompetenz vom Deutschen Institut für Nachhaltigkeit & Ökonomie zertifiziert. Die erste Zertifizierung erfolgte im März 2020. Dabei wurden die Produkt-, Service-, und Beratungsqualität, die wirtschaftliche Zukunftsausrichtung, das Unternehmensmanagement sowie ökologische und soziale Verantwortung der Kreissparkasse Ahrweiler geprüft und mit TOP-Bewertungen ausgezeichnet.

„Mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für regionale Unternehmen, gerade auch in der Corona-Krise, trägt die Kreissparkasse zum Erhalt von Arbeitsplätzen und der Generierung von Gewerbesteuer als wichtige Faktoren für die nachhaltige Entwicklung der Region bei“, bekräftigt Dr. Jürgen Pföhler, Landrat des Kreises Ahrweiler und Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse Ahrweiler.

Durch die Nutzung von regionalen Erzeugnissen und Arbeitskräften stärkt die Kreissparkasse zusätzlich die wirtschaftliche, ökologische und soziale Struktur im Kreis Ahrweiler. „Das positive Ergebnis der Erstauditierung und die weiterhin vorbildliche Umsetzung nachhaltigen Handelns, sowohl auf ökologischer, ökonomischer und sozialökonomischer Basis, haben zur erneuten Erteilung des Nachhaltigkeitssiegels geführt,“ freuen sich der Landrat Dr. Jürgen Pföhler und Gesamtvorstand der Kreissparkasse Ahrweiler über die nachgewiesene Nachhaltigkeit des Unternehmens auch in diesem Jahr.

Die ökologische Nachhaltigkeit hat das Ziel, Natur und Umwelt für nachfolgende Generationen zu erhalten. Zahlreiche Maßnahmen wie das Projekt der Zukunftsstiftung der Kreissparkasse Ahrweiler rund um das Thema „Artenreiche Wiese“, die erfolgreiche Ausgabe von 65.000 Saatgut-Tütchen im gesamten Kreis Ahrweiler in 2019, die Umstellung auf Umweltpapier mit dem „Blauen Engel“, die Nutzung vom Ökostrom, verstärkte Nutzung von Hybrid- und E-Fahrzeugen im Fuhrpark und ein nachgewiesenes sehr gutes Energieeffizienzniveau unterstreichen die Wichtigkeit nachhaltigen Handelns bei der Kreissparkasse Ahrweiler.

Die ökonomische Nachhaltigkeit sieht als notwendige Grunderfordernis, dass die Art des wirtschaftlichen Handelns so ausgerichtet ist, dass sie fortdauernd eine tragfähige Grundlage für Erwerb und Wohlstand bietet. Der Schutz wirtschaftlicher Ressourcen ist hier von besonderer Bedeutung. „Höchste Qualität und Leistungssicherheit, bester Service und eine innovative Produkt- und Unternehmenspolitik, sowie wirtschaftlich sinnvolles Handeln sichern langfristig den unternehmerischen Erfolg und damit auch den Fortbestand der Arbeitsplätze und deren Qualität,“ führt Guido Mombauer, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Ahrweiler, weiter aus.

Die soziale Nachhaltigkeit hat das Ziel, einen langfristigen positiven Nutzen für alle Mitglieder einer Gemeinschaft zu ermöglichen, um auf Dauer eine lebenswerte Gesellschaft zu erreichen. So werden die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Kreissparkasse Ahrweiler großgeschrieben. Die hohe sozialökonomische Kompetenz wird zudem durch das Prinzip der Regionalität und den absolut fairen Umgang mit Kunden gestärkt. Gleichbehandlung auf Augenhöhe, unabhängige Kundenbedarfsanalysen und ein sehr gutes Gemeinwohl-Verhalten unterstreichen eine gelebte Nachhaltigkeitsverantwortung.

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Hilfsgruppe Eifel richtet in Kooperation mit dem Möbelhaus Brucker 42 Elternzimmer im neuen Familienhaus der Uni-Kinderkrebs-Klinik Bonn ein

Kall/Bonn, 11.01.2021 – Im Kaller Möbelhaus Brucker gehen die Vorbereitungen zur Lieferung der Inneneinrichtungen für 42 Gästezimmer im neuen Familienhaus des Eltern-Kind-Zentrums der Uni-Klinik Bonn dem Ende entgegen. Plangemäß rollen ab dem 1. Februar die roten Möbelwagen aus der Eifel auf dem Bonner Venusberg an.

Sie bringen Betten, Schränke, Tische, Stühle, Garnituren und eine komplette Küche für das vierstöckige Familienhaus – die komplette Einrichtung. Dann kommen die Möbelmonteure von Brucker und bauen alles auf. Noch im Frühjahr soll das Haus mit gemütlichen Wohn-Oasen seiner Bestimmung übergeben werden.

Der Geschäftsführer der gemeinnützigen Familienhaus GmbH, Jan Hennemann, freut sich übet dfie große Unterstützung aus der Eifel. Foto: Bubenzer

Nach dem Umzug der Kinderkrebsklinik aus der Bonner Innenstadt in das neue Eltern-Kind-Zentrums der Uni-Klinik auf dem Venusberg hat der Bonner Förderkreis für krebskranke Kinder und Jugendliche e.V. dort ein neues Familienhaus in direkter Kliniknähe gebaut. Rund sechs Millionen Euro hat die eigens dafür gegründete gemeinnützige Familienhaus gGmbH für den Neubau investiert, der das bisherige Familienhaus in der Bonner Innenstadt ersetzt.

1,2 Millionen aus der Eifel

Die Hilfsgruppe Eifel, die den Bonner Förderkreis seit fast 30 Jahren mit bislang rund 1,2 Millionen Euro unterstützt hat, übernimmt in Kooperation mit dem Kaller Traditions-Familienunternehmen Brucker die Einrichtung der 42 Elternzimmer, in denen Mütter und Väter und manchmal auch Geschwister während der Behandlung der jungen Krebspatienten wohnen.

Im Juni vergangenen Jahres entschied sich die Hilfsgruppe Eifel um den Vorsitzenden Willi Greuel aus Lückerath, für Möbel 100.000 Euro bereitzustellen. Er und seine Mitstreiter sind froh, dass es nun mit der Einrichtung der 42 Zimmer bald los geht. Dabei ist Willi Greuel besonders begeistert von der logistischen Meisterleistung der Mitarbeiter des Kaller Möbelhauses.

Über Wochen wurden die bei Brucker angelieferten Massivholz-Teile in der Schreinerei vormontiert. Derzeit füllen die vormontierten Zimmereinrichtungen, die Küchenelemente und die Garnituren für die Flure in Kall vier Lageretagen auf einer Fläche von rund 1000 Quadratmetern. Aufwändig sind auch die Planungen für Logistik, Versand und Aufbau der Möbel vor Ort. „Umso mehr ist es eine Freude, wie unkompliziert die Vorbereitungen fluppen“, lobt Hilfsgruppen-Chef Willi Greuel.

Für die Hilfsgruppe sei es keine Frage gewesen, die Einrichtung des Elternhauses mit der Firma Brucker in Angriff zu nehmen, die seit vielen Jahren ein großer und zuverlässiger Unterstützer der Kinderkrebshilfe sei, sagte Greuel im Gespräch mit Familienhaus-Geschäftsführer Jan Hennemann und Firmenchef Andreas Brucker.

„Wir möchten unseren unermüdlichen Unterstützern der Hilfsgruppe Eifel und des Möbelhauses Brucker ganz herzlich danken“, schrieb Lutz Hennemann, der Gründer und Vorsitzende des Bonner „Förderkreises für krebskranke Kinder und Jugendliche e.V.“ in einer Information an Mitglieder, Freunde und Förderer.

Kraft tanken während Behandlung

Weil krebskranke Kinder meist in einer Fachabteilung behandelt werden müssen, die aber meistens weit vom Wohnort entfernt lägen, bedeutet dies, dass Eltern oft weite Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen, so Jan Hennemann. Die intensive Behandlung der schwerkranken Kinder mit ihren erheblichen Nebenwirkungen und Komplikationen mache aber gerade in diesen Situationen die Anwesenheit der Eltern erforderlich.

Als Rückzugsort in direkter Nähe zur Kinderklinik stelle das Elternhaus eine Unterkunft mit besonderem Flair dar. Hennemann: „Dort dürfen Eltern ihre Sorgen aussprechen, lachen und weinen, sie können nahe bei ihren Kindern sein und doch zwischendurch neue Kraft schöpfen.“

Der Förderkreis helfe den Eltern, die extremen Belastungen emotional, organisatorisch und finanziell zu überstehen: „Wir lassen keinen allein“. Andreas Brucker: „Wir sind froh, ein so wichtiges Projekt der Hilfsgruppe Eifel und des Bonner Förderkreises unterstützen zu können“.

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Corona-Gegenmaßnahmen: Ausbildungs-Sicherheit im Mittelstand wird gestärkt

Region/Koblenz, 11.01.2021 – Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spüren zunehmend die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das kann auch negative Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung haben, sollte durch wirtschaftliche Probleme die Fortführung der Ausbildung gefährdet sein. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll über die Nutzung der Verbund- und Auftragsausbildung Auszubildende auffangen, die im eigenen Betrieb ihre Ausbildung temporär nicht weiterführen können. „Interims-Ausbildungsbetriebe“ oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die in diesem Fall einspringen, werden durch Zuschüsse gefördert, die nicht zurück zu zahlen sind. Die Förderhöhe beträgt hierbei 4.000 Euro für jeden interimsweise übernommenen Auszubildenden.

Antragsberechtigt sind:

 

  • Ausbildende KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, die im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monate im eigenen Betrieb ausbilden und über die hierfür notwendige Ausbildungseignung verfügen. Als KMU gelten Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Der Sitz oder eine Niederlassung des Betriebes muss in Deutschland liegen.
  • Überbetriebliche Berufsausbildungsstätten (ÜBS) und andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die im Rahmen der Auftrags- oder Verbundausbildung für mindestens sechs Monat ausbilden.
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre als juristische Personen des öffentlichen Rechts oder im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts organisierte Mitglieder ÜBA durchführen.
  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind (Ausbildungsdienstleister).

Die Antragsstellung ist bei der Deutschen Rentenversicherung – Knappschaft-Bahn-See (KBS) unter www.kbs.de/bpa zu stellen. Die Frist zur entsprechenden Antragsstellung läuft bis 30. September 2021.

Weitere Informationenbei der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Koblenz, Tel.: 0261/ 398-361, ausbildung@hwk-koblenz.de

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Online-Beratung für Gründer und Unternehmer im Kreis Düren am 13. Januar

Düren, 09.01.2021 – Das Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung des Kreises Düren lädt in Kooperation mit der IHK Aachen seit Jahren monatlich zu kostenfreien Sprechtagen in die Region ein. Bedingt durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Vorsichtsmaßnahmen sind die Beraterinnen der Wirtschaftsförderung Kreis Düren dazu übergegangen, diese Sprechtage online über Webex anzubieten. Der nächste Termin ist Mittwoch, 13. Januar 2021, und richtet sich an interessierte Existenzgründer und bestehende Unternehmen aus dem Kreis Düren.

In dem – vorab vereinbarten – 45-minütigen Beratungsgespräch können konkrete Fragen mit den Gründungs- und Betriebsberatern der Industrie- und Handelskammer Aachen und der Wirtschaftsförderung Kreis Düren besprochen werden. Egal, ob man sich allgemein über ein Existenzgründungsvorhaben informieren möchten, ob ein etabliertes Unternehmen über Neuinvestitionen, Unternehmensnachfolgeregelung oder einen möglichen Rechtsformwechsel nachdenkt oder ob coronabedingte unternehmerische Probleme angesprochen werden sollen, die erfahrenen Fachberaterinnen Sabrina Hauck, Elke Mehl und Birgit Müller-Langohr stehen mit ihrem Praxiswissen gerne zur Verfügung.

Eine vorherige Anmeldung ist aus technischen und organisatorischen Gründen unbedingt notwendig. Möglich ist dies beim Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung, Sachgebiet 61/2 Wirtschaftsförderung. Ansprechpartnerin ist Elke Mehl unter 02421/22-1061211 oder per E-Mail an e.mehl@kreis-dueren.de.

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Corona setzt Weinexporte unter Druck

Region/Trier, 09.01.2021 – Die Covid-19-Pandemie wirkt sich unterschiedlich stark auf die Weinindustrie aus. So sind die Weinkellereien, größeren Genossenschaften und selbstvermarktenden Weingüter mit ihren Absatzzahlen weitestgehend zufrieden. Weingüter und Vermarkter, deren Kunden hauptsächlich in der Hotellerie- und Gastronomie sowie im Ausland zu finden sind, klagen hingegen über Verluste. Die Industrie- und Handelskammer Trier hat die aktuellen Exportdaten für Weinlieferungen untersucht und stellt im Vergleich zu den Vorjahresergebnissen in einzelnen Ländern deutliche Absatzeinbußen fest. Insgesamt hat der Deutsche Wein in der Menge 5,3 Prozent verloren und summiert sich damit auf 97,8 Millionen Liter. „Bedauerlicherweise sind zeitgleich auch die Verkaufspreise für den Wein gesunken“, bilanziert IHK-Geschäftsführer Albrecht Ehses und erklärt dies mit einer deutlichen Verschiebung der Absatzkanäle von Hotels und Restaurants mit höheren Preisstufen hin zum Lebensmittelhandel mit einem günstigeren Weinangebot.

Diese Entwicklung mache sich international bemerkbar. So liegt der Durchschnittspreis der Auslandslieferungen für einen Liter Wein bei 2,86 Euro und damit um 8,8 Prozent unter dem Vorjahreswert. Am besten schneidet hier im statistischen Vergleich noch die Mosel ab, für deren Weißweine im Export Durchschnittspreise von 3,89 Euro ausgewiesen werden. „Dennoch vollzog sich auch hier ein Wertverlust von mehr als neun Prozent, der hauptsächlich auf Exporte in die USA zurückgeht“, weiß Ehses. Dort sind die Exporteure nicht nur von den Corona-bedingten Auswirkungen betroffen, sondern leiden zusätzlich unter den seit November 2019 bestehenden Strafzöllen in Höhe von 25 Prozent. Waren es vor zehn Jahren noch 30 Millionen Liter, die in die USA geliefert wurden, so sind es aktuell nur noch 15,5 Millionen Liter. Das ist ein erneuter Rückgang um 7,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Der Durchschnittspreis ist von einem zufriedenstellenden Ausgangsniveau im Laufe des Jahres um 20 Prozent nach unten gerauscht und liegt nun bei 3,44 Euro je Liter“, stellt Ehses fest und hofft auf ein Einlenken unter dem neuen Präsidenten Joe Biden und auf eine Beilegung des seit Jahren anhaltenden Subventionsstreits.

Deutlich unter Druck stehen auch die Weinlieferungen nach Großbritannien. Der Export ist im Vorfeld des Brexits um 30 Prozent zurückgegangen. Damit werden an den einst wichtigsten Handelspartner noch 9,6 Millionen Liter Deutscher Wein geliefert. Das vereinbarte Freihandelsabkommen und der Verzicht auf die Einfuhr von Zöllen werden zwar seitens der IHK begrüßt, doch die in Aussicht stehende Verschlechterung der ökonomischen Lage sowie der bestehende harte Preiswettbewerb lassen kaum auf mehr Nachfrage hoffen. Deutlich besser sind hier die Aussichten für deutschen Wein in den skandinavischen Ländern. Besonders in Norwegen und Finnland haben sich die Absatzzahlen um mehr als 30 Prozent nach oben bewegt. Schweden und Dänemark gelten eher als stabil und aus Polen, der Schweiz und Russland zeigen sich positive Signale. „Insgesamt ist mit einer Erholung der deutschen Exporte in 2021 aber nicht zu rechnen“, fasst Ehses die Ergebnisse zusammen.