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Aktuelle Umfrage im Gastgewerbe: Existenzen und Vertrauen in die Politik stehen auf dem Spiel

Region/Bad Kreuznach, 12.01.2021 – DEHOGA warnt vor großer Pleitewelle und drängt auf schnelle Auszahlung, sowie überfällige Korrekturen der Hilfsprogramme. Vor zehn Wochen mussten die gastgewerblichen Betriebe schließen und dennoch haben viele Betriebe immer noch keine Novemberhilfe erhalten. 75,5 Prozent der Gastronomen und Hoteliers bangen um ihre Existenz. Jeder vierte Gastgeber (24,9 Prozent) zieht konkret die Betriebsaufgabe in Erwägung, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), an der vom 04.-10.01.21 bundesweit 12.000 Betriebe davon 1.300 aus Rheinland-Pfalz teilgenommen haben.

Nach dem Corona-Jahr 2020 sind die Konten leer bei weiterhin hohen Kosten. Von den am 28. Oktober zugesagten Novemberhilfen sind bei den Betrieben bisher nur Abschlagszahlungen angekommen – und bei vielen noch nicht einmal diese. „Beispielsweise sind in Trier bei 48 Prozent der Antragssteller noch nicht einmal die beantragten Abschlagszahlungen auf dem Konto eingegangen“. Das sei genau „das Gegenteil von schnell und unbürokratisch“, erklärt DEHOGA Präsident Gereon Haumann. Die ebenfalls angekündigten Dezemberhilfen stehen auch noch aus.

„Unsere Betriebe befinden sich seit dem 2. November im Lockdown und eine Öffnungsperspektive fehlt“, sagt Präsident Gereon Haumann. „Die Existenznöte und Sorgen wachsen bedenklich an und der verlängerte und jetzt noch einmal verschärfte Lockdown drückt verständlicherweise zusätzlich negativ aufs Gemüt. Die Ungewissheit über ein Öffnungsdatum ist für viele unserer Gastgeber neben den existentiellen Sorgen eine zusätzliche zermürbende Belastung wie wir aus vielen – auch persönlichen – Gesprächen wissen. Die versprochenen November- und Dezemberhilfen müssen jetzt endlich bei allen Betrieben in voller Höhe ankommen“, drängt Haumann. Insbesondere gelte es, jetzt Klarheit und längst überfällige Korrekturen bei den Hilfsprogrammen vorzunehmen – wie vom DEHOGA seit Wochen gefordert:

  1. Wir erwarten schnellstmöglich eine Klarstellung bzw. die Außerkraftsetzung der EU-Beihilferegelungen für alle Entschädigungsleistungen (sog. „Novemberhilfe“ und „Novemberhilfe plus“, sog. „Dezemberhilfe“ und „Dezemberhilfe plus“ sowie die „Überbrückungshilfen“) für das Gastgewerbe, da die Pandemie bedingte Schließung der gesamten Branche – ohne eigenes Verschulden der Betriebe – zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes und der übrigen Wirtschaft einer einzelnen Branche ein Sonderopfer abverlangt, das zu entschädigen ist. Auf Entschädigungsleistungen ist das EU-Beihilferecht NICHT anzuwenden. Mit dieser Klarstellung könnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Komplexität und Unverständlichkeit der Programme geleistet werden.
  2. Kürzungen der zugesagten Entschädigungsleistungen (sog. „Hilfen“) durch nachträgliche Änderungen der Fördervoraussetzungen sind völlig inakzeptabel. Hier stehen die Bundesminister Olaf Scholz und Peter Altmaier ebenso im Wort wie die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
  3. KfW-Kredite dürfen nicht angerechnet werden. Kredite sind – wenn auch zinsfrei oder verbilligt – zurück zu zahlen und daher keine Entschädigungsleistung.
  4. Das 80:20-Erfordernis für Mischbetriebe und verbundene Unternehmen ist sachwidrig und daher ersatzlos zu streichen. Es kann nicht sein, dass Brauereigaststätten, Winzer mit Hotel und Gastronomie oder ein Restaurant, das Schulcatering betreibt, durch diese Regelung komplett durchs Raster fallen.
  5. Es muss endlich Klarheit darüber bestehen, wann nach welchen Kriterien große Unternehmen Anträge stellen können. Die Größe eines Unternehmens darf nicht zum Ausschluss bei der Gewährung von versprochenen Entschädigungsleistungen führen. Auch hier sind hemmende EU-Wettbewerbs-Regelungen solange außer Kraft zu setzen, wie durch den staatlichen Eingriff – der Pandemie bedingten Schließung – die Markt-mechanismen ohnehin (durch den Staat) komplett außer Kraft gesetzt sind.

„Die Betriebe haben sich darauf verlassen, dass die versprochenen umsatzorientierten Entschädigungsleistungen (sog. „Hilfen“) nach Abzug des Kurzarbeitergeldes in voller Höhe fließen. Stattdessen erleben sie jetzt, dass die sog. „unbürokratischen Hilfen“ wenn überhaupt nur sehr schleppend gezahlt werden und aufgrund von Anrechnungen an anderer Stelle auch nicht im vollen Umfang ankommen“, berichtet Haumann. „Dies führt zu Verzweiflung und maximalem Frust bei den notleidenden Betrieben. Das Vertrauen in die Politik und ihre Corona-Strategie wird damit unnötigerweise beschädigt, mancherorts vollends zerstört.“

Der DEHOGA fordert mehr Tempo bei der Abwicklung der Entschädigungsleistungen (so. „Hilfen“). Nach den vorliegenden Ergebnissen haben erst 68,1 Prozent der Betriebe Abschlagszahlungen von den sog. „Novemberhilfen“ erhalten und zwar in Höhe von durchschnittlich 10.927 Euro. Von März bis Dezember hat das Gastgewerbe fast die Hälfte seiner Umsätze verloren. Laut der DEHOGA-Umfrage meldeten die Betriebe von März bis Dezember Umsatzeinbußen von 47,0 Prozent. „Mit der Schließung am 2. November wurde von unserer Branche ein Sonderopfer abverlangt. Eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle wurde mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder am 28. Oktober zugesagt. Dieses Versprechen gilt es jetzt einzulösen“, fasst Präsident Gereon Haumann die Erwartungshaltung der Branche zusammen.