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Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Schneller Wiederaufbau erfordert Bundesgesetz noch in Sommerpause

Region/Mainz – „Es ist richtig und wichtig, dass wir den nationalen Aufbaufonds über ein Bundesgesetz schnell auf den Weg bringen. Wir brauchen schnell Klarheit darüber, wie das Geld bei den Betroffenen in den Katastrophen-Gebieten verlässlich ankommt. Ich begrüße die Pläne, möglichst noch im August in einer Sondersitzung des Bundestags zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Jeder Tag zähle.

Sie sei in enger Abstimmung mit der Bundesregierung und den anderen Ländern und schlage folgenden Weg vor: Nach erfolgter Schätzung der Schäden solle die Ministerpräsidenten-Konferenz am 10. August einen Beschluss fassen. Anschließend könnten Bundestag und Bundesrat ein Aufbauhilfegesetz zügig beraten und beschließen. „Es ist wichtig, dass die Hilfen schnell und zuverlässig ankommen. Wir dürfen die Menschen in den betroffenen Regionen nicht im Stich lassen“, betonte die Ministerpräsidentin.

„Nach den ersten groben Schätzungen aller Beteiligten gehen die Schäden in die Milliarden und dürften höher liegen als beim Oder-Hochwasser,“ so die Ministerpräsidentin. Sie begrüße daher eine gemeinsame Beteiligung aller Länder an dem Wiederaufbaufonds. Eine nationale Katastrophe erfordere eine nationale Kraftanstrengung. Eine vergleichbare Situation habe man auch beim Oder-Hochwasser 2013 erlebt. Auch damals war auf die Solidarität der Länderfamilie Verlass.

„Das wird ein langer Weg. Wir werden beim Wiederaufbau einen langen Atem brauchen, um zerstörte Häuser, Straßen und Brücken wiederherzustellen. Wir wollen den Menschen ihre Heimat zurückzugeben“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

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Nordrhein-Westfalen macht Schülerinnen und Schülern sowie Beschäftigten an Berufskollegs gezielte Impfangebote

Region/Düsseldorf – Um die Impfquote in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, wird Nordrhein-Westfalen ein weiteres niedrigschwelliges Impfangebot einrichten: Zum Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 (ab dem 18. August 2021) sollen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Beschäftigte der Berufskollegs spezielle Impfangebote erhalten. Diese Impfangebote sollen in den 53 nordrhein-westfälischen Impfzentren durch die Kreise und kreisfreien Städte organisiert werden. Dabei können in Abstimmung mit den jeweiligen Schulträgern und der Schulleitung auch sogenannte aufsuchende – mobile – Impfangebote an oder in den Berufskollegs geschaffen werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wir haben sehr gute Erfahrungen mit den vielfältigen niedrigschwelligen Aktionen der Impfzentren seit der Woche des Impfens gemacht. Mit dem Impfangebot an Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte von Berufskollegs gehen wir nun noch einen Schritt weiter. Rund 65 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren sind in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal geimpft. 53,9 Prozent sind sogar vollständig geimpft. Das ist ein toller Erfolg. Wer sich impfen lässt, leistet einen wichtigen Beitrag, um das Infektionsgeschehen nachhaltig zu hemmen. Diese Chance müssen wir nutzen.“

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Ich freue mich, dass wir mit gezielten Impfangeboten an den Berufskollegs künftig dazu beitragen können, die Impfquote in der Bevölkerung weiter zu verbessern. Daher ist es gut, dass wir jungen Erwachsenen jetzt die Möglichkeit geben, sich ohne großen organisatorischen Aufwand impfen zu lassen. Bei der weiteren Bekämpfung der Pandemie wird es künftig immer stärker auf solche pragmatischen Angebote ankommen, wie wir sie jetzt mit den mobilen Impfungen an unseren Berufskollegs umsetzen.“

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Psychologisches Beratungs-Angebot für Einsatzkräfte und Bürger*innen in Schleiden

Schleiden – Die Beratungs- und Koordinierungsstelle Schleidener Tal als Nachfolge der psychologischen Akuthilfe hat seit dem 1. August ihre Arbeit aufgenommen. Durch die Hochwasser-Katastrophe, die das Schleidener Tal in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli überflutet hat, haben viele Bürger*innen ihr Hab und Gut und vielleicht sogar einen lieben Mitmenschen verloren.

Aus diesem Grund wurde auf Initiative von Bürgermeister Pfennings vom 20. bis 30. Juli durch das PSNV-E und B Team der Malteser eine psychologische Akuthilfe im Gebiet der Stadt Schleiden angeboten. „In dieser Zeit haben insgesamt 1.050 Gesprächskontakte und Interventionen stattgefunden“, so Frank C. Waldschmidt, Fachberater für psychosoziale Notfallversorgung und Experte für Krisen- und Bedrohungsmanagement, der die fachliche Leitung der Beratungs- und Koordinierungsstelle (Beko) Schleidener Tal übernimmt. Diese tritt nun als Teil der mittel- und langfristigen Psychosozialen Notfallversorgung die Nachfolge der Akuthilfe an.

Ihre Kernaufgabe ist es, Menschen in der Stadt Schleiden, die von dem hoch belastenden Ereignis Hochwasser betroffen sind, sei es Bürger*innen oder Einsatzkräfte ein niedrigschwelliges, psychologisches Beratungsangebot, sowie wie weiterführende Hilfen zur Verfügung zu stellen. Ebenso wird auch Beratung z.B. im Umgang mit belasteten Kindern und Jugendlichen gegeben. Das Angebot richtet sich an alle 18 Ortschaften, insbesondere aber natürlich an die 5 im Tal gelegenen: Oberhausen, Schleiden, Olef, Nierfeld und Gemünd.

Für zunächst zwei Monate, so Pfennings, wird das Angebot in jedem Fall aufrechterhalten. „Herzlichen Dank an die Fraktionsvorsitzenden, mit denen ich unkompliziert und schnell die Einrichtung der Beko abstimmen konnte. Aufgrund vieler persönlicher Gespräche in den letzten Tagen und der Rückmeldungen des Akuthilfe-Teams bin ich mir sicher, dass der Bedarf an psychologischer Betreuung hoch ist und wir den Zeitraum sicher auch noch verlängern werden. Bitte nehmen Sie die Hilfe an!“

Menschen, die eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen möchten, können sich unter der Hotline 02445 89-500 oder nachsorge@schleiden.de wenden. Die Hotline für Einsatzkräfte 02445 89-510. Die Psycholog*innen stehen von 15:30 – 18:00 Uhr zur Verfügung. Montags in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr, werden im Rathaus Schleiden, Zimmer A2.220 vor Ort Beratungs- oder Infogespräche angeboten. Eine Terminvereinbarung ist über die Hotlines oder 0151 52381447 möglich.

Darüber hinaus findet künftig immer mittwochs in Schleiden und Gemünd im Wechsel eine Beratung vor Ort mit Fachpsychologen statt. Los geht es am 4. August 2021 ab 12:00 Uhr in der Mensa der Realschule Schleiden. Für Gemünd wird derzeit noch eine Räumlichkeit gesucht. Diese wird auf der Website der Stadt Schleiden (www.schleiden.de) auf einer Sonderseite für psychosoziale Unterstützungsangebote, die die Stadt Schleiden eingerichtet hat, bekanntgegeben. Auf dieser Sonderseite werden künftig die wichtigsten Informationen hinterlegt.

Laut Waldschmidt werden zudem spezielle Nachsorgegruppen eingerichtet. Diese treffen sich zum ersten Mal am 19. August in Gemünd und am 22. August in Schleiden. Anmeldungen sind jetzt schon über nachsorge@schleiden.de möglich. Weitere Angebote befinden sich in Planung.

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Konzept zur nachhaltigen Luftreinigung in Aachener Grundschulen auf den Weg gebracht

Aachen – Politik beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgestellten Konzepts. Bis zum Schulanfang sollen rund 280 mobile Luftfiltergeräte für Mehrzweck- und Unterrichtsräume zur Verfügung stehen. Sukzessive werden alle Unterrichtsräume mit stationären raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet.

„In Kontinuität zum bisherigen Ansatz ist das Ziel der Stadt Aachen, alle Aachener Grundschulen und sukzessive auch die weiterführenden Schulen mit fest verbauten, leistungsstarken, stationären Lüftungsanlagen auszustatten. Dieser Prozess soll nun beschleunigt werden“, erklärte heute Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen gemeinsam mit der Beigeordneten für Bildung und Kultur, Kinder, Schule und Sport Susanne Schwier in einem interfraktionellen Gespräch mit Vertreter*innen der Aachener Ratsfraktionen. Darüber hinaus sollen nun mobile Luftreiniger für Klassenräume der Kinder der 1. und 2. Klassen und für die Mehrzweckräume in Grundschulen beschafft werden.

Die Aufträge zur Beschaffung der mobilen Luftreiniger ebenso wie der stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT) mit Außenluftanschluss werden nach einer Dringlichkeitsentscheidung kurzfristig erteilt. „Die kleineren Kinder haben noch keine Möglichkeit, geimpft zu werden. Deshalb konzentrieren wir uns zunächst auf diese Altersgruppe und statten als erstes die Klassenräume für Grundschulkinder mit Luftreinigern und stationären Lüftungsanlagen aus“, ergänzte Susanne Schwier. Die Kosten für die geplanten Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf rund 1,7 Millionen Euro.

280 mobile Luftfiltergeräte und 342 Luftreinigungsanlagen für Mehrzweck- und Unterrichtsräume

Das Konzept für die Ausstattung der Schulen hatte die Verwaltung mit fachlicher Unterstützung von Prof. Dirk Müller, Institutsleiter des Lehrstuhls für Gebäude- und Raumklimatechnik der RWTH Aachen, erstellt. 280 Luftreiniger sollen bis zum Schulanfang in den Klassenräumen der ersten beiden Grundschuljahrgänge und in den Mehrzweckräumen der Grundschulen aufgestellt werden. Gleichzeitig wird das Ausbauprogramm der Stadt, nach dem alle Klassenräume mit stationären Luftreinigungsanlagen mit Außenluftanschluss und Wärmerückgewinnung ausgestattet werden sollen, mit Hochdruck fortgesetzt. Förderanträge hierfür werden in den nächsten Wochen gestellt.

57 Klassenräume sind bereits mit festen raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet. Weitere 342 sollen kurz- bis mittelfristig folgen. In den Räumen mit stationären Anlagen ist das regelmäßige Stoßlüften zur Reduzierung der Virenlast nicht mehr erforderlich. Somit ist dieses Programm eine energetisch sinnvolle und nachhaltige Lösung im Sinne eines größtmöglichen Gesundheitsschutzes. Sobald die ersten und zweiten Klassen mit stationären Luftreinigungsanlagen ausgestattet sind, wandern die mobilen Luftreiniger in die nächsten Klassenstufen, bis auch dort die stationären Anlagen eingebaut sind.

Grundlage ist die neue, differenzierte Expertise des Bundesumweltamtes

Bislang hat sich die Stadt an der Empfehlung des Bundesumweltamtes (UBA) und des Deutschen Städtetages orientiert, nun folgt sie auch der aktuellen, differenzierteren Stellungnahme des UBA. Auf Basis dieser Stellungnahme fördern Bund und Land nun die Anschaffung von Luftreinigern. In Aachener Grundschulen betrifft das 22 Räume. Es handelt sich um Fachräume, die mit geförderten mobilen Luftreinigern ausgestattet werden. Weitere 260 Geräte beschafft die Stadt Aachen auf eigene Kosten, weil sie nach den Richtlinien des Bundes und des Landes nicht förderfähig sind.

Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist die Frischluftzufuhr über Fenster oder fest eingebaute stationäre Anlagen nach wie vor die effektivste Maßnahme gegen die Verbreitung von Viren. Wesentlicher Vorteil von RLTs im Vergleich zu mobilen Luftfiltergeräten ist, dass sie Umluft vermeiden bzw. reduzieren und gleichzeitig die Frischluftzufuhr erhöhen. Je nach Anlage sind infektionsschutzgerechte Filterstufen oder Anlagen zur Umluftdesinfektion eingebaut.

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Impfangebote für 12- bis 15-Jährige in Nordrhein-Westfalen bereits gelebte Praxis

Region/Düsseldorf – Beschluss der gestrigen Gesundheitsministerkonferenz: Impfangebote für 12- bis 15-Jährige in Nordrhein-Westfalen bereits gelebte Praxis. Rund 22 Prozent mindestens einmal geimpft. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit:

Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom gestrigen Montag zu Corona-Schutzimpfungen von 12- bis 15-Jährigen ist in den nordrhein-westfälischen Impfzentren bereits gelebte Praxis. Kinder ab 12 Jahren können sich in Nordrhein-Westfalen bereits seit etwa zwei Wochen bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten sowie in den 53 Impfzentren des Landes impfen lassen. Das Ministerium hat den Impfzentren kürzlich ermöglicht, ein entsprechendes Impfangebot unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten einzurichten, sofern vor Ort ein entsprechender Bedarf besteht.

„Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz gibt die gültige und bereits praktizierte Erlasslage in Nordrhein-Westfalen wieder. Seit ungefähr zwei Wochen können die Impfzentren Impfangebote für alle ab 12 Jahren einrichten. In der vergangenen Woche haben über 26.000 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren das Angebot für eine Erstimpfung wahrgenommen. Insgesamt sind rund 22 Prozent der 12- bis 17-Jährigen mindestens einmal geimpft, das sind knapp 225.000 Personen in dieser Altersgruppe“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

„Eins muss allen jedoch bewusst sein: Es gibt noch keinen Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren. In der Regel bleiben Kinder dieser Gruppe Gott sei Dank von einem schweren Verlauf verschont. Meistens haben sie nicht einmal Symptome. Aber sie können auch dann das Virus in sich tragen und weitergeben, wenn sie selbst keine Symptome haben. Und dann sind besonders Erwachsene gefährdet, die noch nicht geimpft sind. Ich erwarte daher schon, dass vor allem diejenigen Erwachsenen, die noch nicht geimpft sind und regelmäßigen Kontakt zu Kindern haben – in Vereinen, in der Familie, in Schulen – sich jetzt schnellstmöglich impfen lassen, wenn medizinisch nichts dagegen spricht. Erwachsene, die sich nicht impfen lassen, obwohl sie es könnten, handeln unsolidarisch und gefährden sich und andere.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt die Impfung gegen das Coronavirus für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausschließlich bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten.

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Am Samstag 31. Juli sind im Impfzentrum des Kreises Düren erstmals 12- bis 15-Jährige geimpft worden

Düren – Im Impfzentrum Am Ellernbusch in Düren sind am Samstag 31. Juli zum ersten Mal auch Impfungen für Kinder von 12 bis 15 Jahren angeboten worden. Vier Kinderärzte waren vor Ort, um die Impfungen durchzuführen und Eltern und Kinder in persönlichen Gesprächen aufzuklären. „Das Angebot ist sehr gut angenommen worden“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. „Mit den Impfangeboten im Impfzentrum, in den Hausarzt- und Kinderpraxen und durch den Impfbus haben wir die Möglichkeit, jedem ein Impfangebot machen zu können. Es ist schön zu sehen, dass diese Angebote auch genutzt werden“, so der Landrat weiter. Denn an diesem Tag sind allein im Impfzentrum 190 Kinder geimpft worden, 9 von ihnen haben dort bereits die Zweitimpfung erhalten. Insgesamt haben sich am Samstag 334 Menschen Am Ellernbusch impfen lassen.

Da das Angebot gut angenommen wurde, können Kinder nicht nur am nächsten Samstag wieder geimpft werden, sondern bereits am kommenden Mittwoch, 4. August, und zusätzlich am Mittwoch, 11. August. Am nächsten Samstag, 7. August, gibt es ebenfalls die Möglichkeit für 12- bis 15-Jährige, sich impfen zu lassen. Ein Termin ist nicht erforderlich, das Impfzentrum hat je von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Voraussetzung für eine Impfung ist zum einen die Einverständniserklärung aller (!) sorgeberechtigten Personen. Im besten Fall kommen beide Elternteile mit zu der Impfung. Sollte dies nicht möglich sein, so muss die Unterschrift der fehlenden sorgeberechtigten Person auf der Einverständniserklärung und dem Aufklärungsmerkblatt mitgebracht werden. Ohne vollständige Einwilligung wird das Kind nicht geimpft. Der Einwilligungsbogen (für den mRNA-Impfstoff) sowie das Aufklärungsmerkblatt können beim RKI heruntergeladen werden (bitte beide Formulare unterschrieben mitbringen): https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html 

Zudem ist ein Aufklärungsgespräch durch den Kinder- und Jugendarzt vor Ort nötig. In einem notwendigen Aufklärungsgespräch durch den Kinder- und Jugendarzt werden die Kinder und ihre Eltern über die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) informiert. Die STIKO empfiehlt aktuell eine Impfung für Kinder ab 12 Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen und bei regelhaftem Kontakt zu Personen mit einem erhöhten Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können auch weitere Kinder und Jugendliche auf Wunsch der Eltern nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten.

Für unter 12-jährige Kinder ist bisher noch kein Impfstoff zugelassen.

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Betroffene der Flut- und Unwetter-Katastrophe können psychologische Hilfe in Anspruch nehmen

Region/Düsseldorf – Land und Landschaftsverbände öffnen die Angebote der Traumaambulanzen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Das nordrhein-westfälische Sozialministerium ist mit den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland übereingekommen, die Angebote der Traumaambulanzen der Landschaftsverbände für Betroffene der Flut- und Unwetterkatastrophe zu öffnen.

So steht das Angebot der psychologischen Frühintervention der Traumaambulanzen nach dem Opferentschädigungsgesetz aktuell auch denjenigen zur Verfügung, die nach der Naturkatastrophe psychologische Hilfe benötigen. Betroffene können sich unbürokratisch unter der Telefonnummer 0221/891-0 (Landschaftsverband Rheinland) oder 0251/591-01 (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) beraten lassen. Weitere Informationen sowie die Standorte der Traumaambulanzen sind auf den Seiten der Landschaftsverbände zu finden: www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/schnelle-hilfe/
oder www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/leistungen/traumaambulanzen/traumaambulanzen.jsp. Betroffene können sich auch direkt an eine der dort genannten Traumaambulanzen wenden und einen Termin vereinbaren.

Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Wir helfen den Betroffenen der Unwetterkatastrophe damit schnell und unbürokratisch. Viele Menschen in den betroffenen Regionen stehen vor dem Nichts. Freunde, Verwandte oder Nachbarn sind den Fluten zum Opfer gefallen. Diese psychische Belastung ist nur schwer erträglich. Wer psychologische Hilfe benötigt, mit Ängsten oder Panikstörungen zu kämpfen hat, soll nicht lange auf einen Termin im niedergelassenen Bereich warten müssen. Hier helfen die Traumaambulanzen der Landschaftsverbände.”

Ziel des Angebots ist es, das dichte und professionell organisierte Netz der Traumaambulanzen Menschen zugänglich zu machen, die ansonsten sehr lange auf einen Termin bei einem niedergelassenen Therapeuten warten müssten.

Hintergrund: Was sind Traumaambulanzen?

Bei den eigentlich für Gewaltopfer vorgesehenen Traumaambulanzen handelt es sich um Anlaufstellen für die Akutversorgung von Betroffenen insbesondere von Gewalt- und Sexualstraftaten. Schwerpunkt ist die medizinische und psychotherapeutische Erststabilisierung nach einer Gewalttat. Diese Angebote wurden eingerichtet, um Opfern von Gewalt- und Sexualstraften eine zügige psychologische Akutversorgung innerhalb von wenigen Tagen oder Stunden zu ermöglichen. Das Beratungspersonal in den Trauumaambulanzen ist aber aufgrund seiner psychotherapeutischen Ausbildung und Erfahrung bestens aufgestellt, um, auch den Betroffenen einer Naturkatastrophe zügig und professionell zu helfen.

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Hochwasser-Katastrophe: Ministerpräsidentin Dreyer / Minister Lewentz / Ministerin Ahnen: Wir helfen den Betroffenen schnell und konkret

Region/Mainz – „Wir helfen den Betroffenen der Hochwasser-Katastrophe gemeinsam sehr schnell und konkret. Wir stehen als Land an ihrer Seite und unterstützen als rheinland-pfälzische Familie gemeinsam“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz und Finanzministerin Doris Ahnen. Dazu habe der Ministerrat gestern wichtige Weichen gestellt und eine Stabstelle Wiederaufbau beschlossen. Hilfe erfolge zum einen über das Soforthilfe-Programm des Landes mit drei Säulen: Soforthilfe für private Haushalte in Höhe von 30 Millionen Euro, für Unternehmen in Höhe von 25 bis 30 Millionen Euro und für die Kommunen, die um weitere 10 Millionen auf jetzt 60 Millionen Euro aufgestockt wurde.

Der Bund beteiligt sich mit Mitteln in Höhe von 50 Prozent an den von den Ländern geleisteten Soforthilfen. Darüber hinaus liefen die Vorbereitungen für einen Nationalen Wiederaufbaufonds, der von Bund und der Ländergemeinschaft getragen werde. „Eine nationale Katastrophe braucht eine gemeinsame nationale Kraftanstrengung“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Grundlagen werden voraussichtlich in einer Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August beschlossen und anschließend in einem Gesetzgebungsverfahren des Bundes umgesetzt. Bereits gestern hat der Chef der Staatskanzlei, Fabian Kirsch, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet. Diese regelt, dass der Bund sich an den bewilligten Soforthilfen der betroffenen Länder mit Mitteln in Höhe von 50 Prozent und insgesamt zunächst 400 Millionen Euro beteiligen wird.

Mehr als zwei Wochen nach der verheerenden Flutkatastrophe in der Eifel und im Ahrtal sind die Aufräum- und Bergungsarbeiten weiter im vollen Gange. „Was vor Ort von den unzähligen – haupt- und ehrenamtlichen – Einsatzkräften, den privaten Helferinnen und Helfern und den betroffenen Menschen selbst geleistet wird, verdient unseren höchsten Respekt und Dank. Im Angesicht der Katastrophe packen sie selbstlos an, um Stück für Stück die zerstörte Region zu säubern, um dann den Blick nach vorne zu richten und die Grundlage für den Wiederaufbau zu schaffen. Viele sind nach Wochen körperlicher Arbeit und enormen psychischen Belastung erschöpft, weil sie selbst betroffen sind, Angehörige oder Freunde verloren haben bzw. noch vermissen oder als Helferinnen und Helfer selbst Schlimmes erleben mussten. 135 Tote und 760 Vermisste, das sind Schmerz, furchtbares Leid und Trauer“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei einem Besuch der Einsatzzentrale in Bad-Neuenahr.

Immer mehr Schutt werde abgetragen. Dadurch würden zum einen Schäden beseitigt, zum anderen würden weitere Zerstörungen dieser bisher nie dagewesenen Flut sichtbar. Nach ersten groben Schätzungen aller Beteiligten gingen allein die finanziellen Folgen in die Milliarden. Sie dürften höher liegen als beim Oder-Hochwasser, prognostizierte die Ministerpräsidentin. „Wirklich alle in der Region sind schwer getroffen. Da sind zerstörte Eigenheime und Unternehmen im Gewerbe, in der Industrie und in der Landwirtschaft sowie weggespülte Straßen, Kanäle, Strom-, Wasser- und Telekommunikationsversorgung. Überall wurden Existenzen vernichtet“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Krisenstab des Landes berate täglich über die aktuelle Lage, der Ministerrat treffe sich zu Sondersitzungen, um Hilfe und Wiederaufbau zu organisieren.

„Im Innenministerium wird eine Wiederaufbau-Organisation eingerichtet. Dort soll auf der Basis von kommunalen Maßnahmenplänen ein vereinfachtes Bearbeitungs- und Antragsverfahren umgesetzt werden. Der Wiederaufbau soll der Region zukunftsgerichtet Chancen bieten. Klar ist allerdings auch, dass alle Beteiligten einen sehr langen Atem brauchen werden“, so Innenminister Roger Lewentz.

„Das Ausmaß der Zerstörung an der kommunalen Infrastruktur ist enorm. Bereits unmittelbar nach der Flutkatastrophe haben wir den Unwetter-Regionen eine Soforthilfe in Höhe von jetzt 60 Millionen Euro als kurzfristige Unterstützung zugesagt. Die Soforthilfe wird unbürokratisch als Pauschalbetrag an die betroffenen Städte und Gemeinden ausgezahlt. Mit der Soforthilfe mildert das Land die finanziellen Belastungen für die Kommunen insbesondere bei der kurzfristigen Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen sowie den Aufräum- und Reinigungsarbeiten ab. In dieser noch nie dagewesenen Katastrophe lassen wir die Kommunen nicht alleine“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen. Für Lohnunternehmer gäbe es darüber hinaus nun klare Perspektiven für deren Vergütung und die Möglichkeit für Verantwortliche der Kommunalpolitik, Aufträge schnell und unbürokratisch zu vergeben. „Zahlreiche Unternehmen sind mit Personal und Gerät zunächst ehrenamtlich für die Flutopfer tätig geworden.  Dafür gebührt ihnen unser ausdrücklicher Dank. Es ist uns aber auch bewusst, dass die Zeit der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht unbegrenzt sein kann.  Daher besteht die Möglichkeit, dass durch die Kommunen schnell und unbürokratisch Aufträge erteilt werden können und so natürlich auch eine Vergütung ermöglicht wird“, ergänzte die Ministerpräsidentin.

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer seien für ihre Arbeit im Katastrophenschutz ebenfalls abgesichert, unterstrich die Ministerpräsidentin. Die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer erhielten Schutz über die Ehrenamts- und Unfallversicherung des Landes. Für die Erstattung von Schäden, die den unorganisierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern beim Hilfseinsatz entstanden sind und die anderweitig nicht gedeckt sind (z.B. für Schäden an mitgebrachtem Gerät oder Fahrzeugen), können die Kommunen natürlich nach eigenem Ermessen einen Ausgleich aus Spendenmitteln leisten.  Allein das Land stellt den Kommunen über 14 Millionen Euro aus dem Spendentopf des Landes zur Verfügung, weitere hohe Spendensummen sind zum Teil direkt an die Kommunen geflossen.  Eine sachgerechte Verteilung kann aber nur vor Ort erfolgen.

Maßnahmen im Überblick

Soforthilfen für Kommunen

Bereits in der Sondersitzung des Ministerrats am 15. Juli 2021 wurde beschlossen, für die Unwetter-Regionen Soforthilfen in Höhe von 50 Millionen Euro bereitzustellen. Das Geld soll den betroffenen Regionen sehr schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden und helfen, die Einrichtungen und die Infrastruktur in den Kommunen zügig wiederaufzubauen. Diese 50 Millionen Euro werden um 10 Millionen Euro aufgestockt.

Empfänger der Soforthilfen sind Gemeinden und Gemeindeverbände in den Land­kreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier-Saarburg, in deren Gebiet Schäden durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 aufgetreten sind, sowie die Stadt Trier.

Die Soforthilfen werden an die betroffenen Landkreise sowie an die Stadt Trier ausgezahlt. Sie werden nach dem Anteil der Betroffenen in den jeweiligen Landkreisen und der Stadt Trier und für die Abdeckung der Einsatzkosten gewährt. Als Soforthilfen werden bewilligt und ausgezahlt:

Landkreis Ahrweiler:                 42.515.000 Euro

Landkreis Mayen-Koblenz:            610.000 Euro

Landkreis Bernkastel-Wittlich:   6.145.000 Euro

Eifelkreis Bitburg-Prüm:            4.345.000 Euro

Landkreis Vulkaneifel:              2.440.000 Euro

Landkreis Trier-Saarburg:            695.000 Euro

Stadt Trier:                               3.250.000 Euro

Gesamt                                    60.000.000 Euro

Soforthilfen Privatpersonen

Die Landesregierung hat den betroffenen Bürgern Soforthilfen von bis zu 3.500 Euro pro Haushalt bereitgestellt. Diese werden unbürokratisch und über die Kreisverwaltungen zur Verfügung gestellt. Um eine schnelle Auszahlung zu gewährleisten, soll die Soforthilfe den Betroffenen ohne umfangreiche Prüfung gewährt werden. Voraussetzung für die Zuwendung sind Schäden an Wohnraum, Hausrat, Kleidung. Berücksichtigt werden Schäden, die den Betrag von 5.000 Euro (abzüglich Versicherungsleistungen) übersteigen (bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit 3.000 Euro). Die Abwicklung der Anträge für den am schwersten betroffenen Landkreis Ahrweiler hat das Statistische Landesamt übernommen. Nach dessen Angaben sind 2.857 Anträge bewilligt und rund 5,6 Millionen Euro ausgezahlt worden.

Soforthilfen Unternehmen

Die Landesregierung stellt auch für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen Soforthilfe zur Verfügung, um die Räumung und Reinigung zu unterstützen. Die Höhe der Soforthilfe beträgt 5.000 Euro. Die Soforthilfe wird als Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Anträge werden von den örtlich zuständigen Verwaltungen der Kreise sowie der Stadt Trier entgegengenommen. Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist.

Nach wie vor ist auch die private Spendenbereitschaft ungebrochen. „Bis zum heutigen Tag (Stand Freitag, 10.00 Uhr) sind über 13,6 Millionen Euro eingegangen. Das macht mich stolz und dankbar“, sagte die Ministerpräsidentin.

Wer helfen möchte, kann dies auch weiterhin tun. Unter dem Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“ können Spenden auf folgendes Konto bei der Sparkasse Mainz überwiesen werden:

Empfänger: Landeshauptkasse Mainz

IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06

BIC: MALADE51MNZ

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Soforthilfen Hochwasser: Bund und Länder sorgen für schnelle, finanzielle Unterstützung der Betroffenen

Region/Berlin – Gestern wurden mit den vom Hochwasser betroffenen Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen: Der Bund beteiligt sich an der zügigen Umsetzung der Soforthilfemaßnahmen der Länder.

An den bewilligten Soforthilfen der Länder beteiligt sich der Bund in Höhe von zunächst bis zu 400 Millionen Euro. Ein Euro Landesmittel wird durch einen Euro Bundesmittel ergänzt. Eine Deckelung der Ge-samtsumme ist nicht vorgesehen. Die notwendigen haushaltsrechtlichen Schritte werden unverzüglich eingeleitet.

Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat in einigen Regionen unseres Landes Schäden ungeahnten Ausmaßes und eine außergewöhnliche Notsituation verursacht. Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht. Ihnen gilt die Solidarität und Unterstützung von Bund und Ländern bei den weiteren Anstrengungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe.

Am 21. Juli 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, sich hälftig an den Soforthilfen der betroffenen Länder zu beteiligen. Sie hat den Ländern zudem zugesichert, sich nach Abschätzung des Gesamtschadens auch am erforderlichen Wiederaufbau finanziell zu beteiligen und bundeseigene Infrastruktur zügig wiederherzustellen.

Die Fluthilfemaßnahmen werden im BMI und im BMF jeweils durch einen neu eingerichteten Stab Hochwasserhilfe Bund koordiniert.
Der unter gemeinsamer Federführung des BMI und BMF zur Koordinierung der Wiederaufbauhilfe des Bundes für die Hochwasserschäden 2021 eingerichtete Staatssekretärsausschuss kam am 27. Juli 2021 zu seiner ersten Sitzung zusammen.

Die Soforthilfen dienen der zügigen Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden, land- und forstwirtschaftlichen Produktionsmitteln, ein-schließlich der gewerblichen Wirtschaft, und der kommunalen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur vor Ort sowie der Überbrückung von Notlagen.

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Die AOK appelliert an die Bürgerinnen und Bürger Impfangebote zu nutzen

Region/Eisenberg – Unbedingt Corona-Schutzimpfungsangebote nutzen. Die Impfung gegen das Corona-Virus in Deutschland schreitet voran – hat aber zuletzt an Tempo verloren. Die AOK appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht geimpft sind, die Schutzimpfung gegen das Virus unbedingt schnellstmöglich wahrzunehmen. Nur so kann man sich selbst und die Mitmenschen bestmöglich vor Ansteckung schützen.

„Wir unterstützen die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und dem Saarland im Kampf gegen das gefährliche Virus. Es ist genügend Impfstoff da, der nicht verfallen darf. Die Länder bieten nun vermehrt niedrigschwellige Impfangebote und neue Konzepte an, um die Pandemie mit vereinten Kräften einzudämmen. So ist jetzt die Impfung gegen Covid-19 beispielsweise terminfrei in Super- und Wochenmärkten, an Universitäten oder in Impfbussen, gerade im Ahrtal besonders wichtig, möglich“, sagt Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Zusammen mit der Einhaltung der wichtigen Hygienemaßnahmen kann den zuletzt wieder steigendenden Inzidenz- und Infektionszahlen, mit besorgtem Blick in den Herbst, nur mit einer hohen Durchimpfungsrate effektiv begegnet werden. „Als wichtiger Schritt in Richtung Normalität, müssen wir schneller als das Virus sein. Impfen rettet Leben“, so Niemeyer.