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3-G für einen sicheren Herbst in Rheinland-Pfalz

Region/Mainz – Rheinland-Pfalz rüstet sich für einen sicheren Herbst. Der Ministerrat hat am gestrigen Donnerstag, 19. August die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung beraten, die die Beschlüsse der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der vergangenen Woche umsetzt. Ab Montag, 23. August, gilt: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum. Auf dieser Grundlage werden auch die Hochschulen ins Wintersemester starten und für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder mehr Präsenzveranstaltungen anbieten.

„Eine hohe Impfquote, die Hygieneregeln und Testen sind der beste Schutz für einen sicheren Herbst. Daher rufen wir alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ab 12 Jahren dazu auf, von den zahlreichen Impfangeboten Gebrauch zu machen. Jetzt gilt es!“, so Landesimpfkoordinator Daniel Stich. „Darüber hinaus bringen wir mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung präventive Maßnahmen auf den Weg, um eine vierte Welle im Herbst zu verhindern. Die 3-G-Regel stellt sicher, dass wir auch in den kommenden Monaten sicher in Innenräumen beisammen sein können.“

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen. Schülerinnen und Schüler, sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift zukünftig ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden. Die 3-G-Regel gilt ab dem 23. August u.a. für Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen

(z. B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen, bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege) und bei der Beherbergung. Hier ist ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig. Beim Sport im Innenbereich ist die Testpflicht nach wie vor inzidenzunabhängig; die Trainerinnen und Trainer sind nicht mehr befreit.

Offene Hochschulen: Mehr Präsenz-Veranstaltungen mit 3-G-Regel

„Wir wollen wieder mehr Präsenzveranstaltungen an Hochschulen und Universitäten. Daher haben wir gemeinsam mit der Landeshochschulpräsidentenkonferenz eine Regelung vereinbart, wie wir unsere Hochschulen wieder öffnen können“, berichtete Stich. „Für Forschung und Lehre ist der intensive Austausch von großer Bedeutung. Daher wollen wir wieder mehr Kommunikation und Interaktion an unseren Hochschulen möglich machen.“

So sieht die neue Corona-Bekämpfungsverordnung vor, dass die Hochschulen wieder Präsenz-Veranstaltungen für Geimpfte, Genesene und Getestete anbieten können. Die Hochschulen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, Veranstaltungsräume entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand jedoch mit Maskenpflicht am Platz zu besetzen.

„Dass die Hochschulen in großem Maße in eigener Verantwortung agieren können, schafft uns einen flexiblen Handlungsspielraum. Das begrüßen wir ausdrücklich“, betonte Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz und Vorsitzender der Landeshochschulpräsidentenkonferenz, „so werden wir unseren Studierenden zum Wintersemester einen sicheren und verantwortungsvollen Hochschulbetrieb mit deutlich größerem Präsenzanteil anbieten können. Vor allem die Erstsemester der vergangenen drei Semester können nun endlich den Campus und das studentische Leben kennenlernen, was uns sehr freut.“

Der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU), Prof. Dr. Georg Krausch, begrüßte die größere Autonomie der Hochschulen im Umgang mit der Pandemie sehr: „Auf diese Weise ist unsere Universität in der Lage, wesentliche Teile des kommenden Wintersemesters wieder in Präsenz anzubieten, was im ausdrücklichen Interesse der Studierenden und Lehrenden liegt.“

Impfen von Kindern und Jugendlichen: Familienimpftag am 28. August

Die Ständige Impfkommission wird eine generelle Impfempfehlung für Personen ab 12 Jahren aussprechen. Bereits jetzt ist in Rheinland-Pfalz das Impfen von Kindern und Jugendlichen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Impfzentren und bei den Impfbussen mit Beratungsgespräch und individueller Risikoabschätzung möglich. Auf Grundlage einer generellen Empfehlung wird dies einfacher möglich sein. In Rheinland-Pfalz werden auch weiterhin die Impfungen für Kinder und Jugendliche bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, in den Impfzentren und bei den Impfbussen möglich sein. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren wird jedoch weiterhin die Anwesenheit und Einwilligung eines Elternteils bei einer Impfung notwendig sein.

Beim landesweiten Familienimpftag am Samstag, 28. August, öffnen die Impfzentren und Impfbusse die Türen, um Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern und Verwandten eine unkomplizierte Möglichkeit zum Impfen zu geben. Ohne Anmeldung und lange Wartezeiten können Impfungen durchgeführt werden.

„Das Impfen von Kindern und Jugendlichen bedarf einer deutlichen Abwägung. Nicht umsonst hat sich die Ständige Impfkommission diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Neueste Studien aus den USA haben Gewissheit gebracht, dass die Impfungen auch von 12- bis 17jährigen gut vertragen werden. Mit unserem Familienimpftag kurz vor dem Schulstart möchten wir daher nochmals besonders dafür werben, von dem Impfangebot Gebrauch zu machen“, betonte der Landesimpfkoordinator. „Aber mir ist auch wichtig zu betonen, dass das Impfen von Kindern und Jugendlichen kein Ersatz für eine hohe Impfquote unter Erwachsenen sein darf. Auch die Erwachsenen sind weiterhin aufgefordert, sich impfen zu lassen.“

Impfbus-Tour wird in den September verlängert

Erfolgreich war bisher die Impfkampagne der Impfbusse. Sechs Busse touren seit dem 2. August durch Rheinland-Pfalz mit über 220 Stopps auf Parkplätzen landesweiter Supermarktketten. Seit Start der Tour konnten bereits 12.442 Impfungen durchgeführt werden. Das Gesundheitsministerium hat nun beschlossen, die Impfbus-Tour in den September zu verlängern.

„Wir wollen das Impfangebot vor Ort bringen, dort wo die Menschen sich im Alltag aufhalten. Die Resonanz gibt uns recht. Viele Menschen, die es bisher noch nicht in Impfzentren oder zu ihren Hausärztinnen und Hausärzten geschafft haben, lassen sich beim mobilen Angebot im Bus impfen“, berichtet Stich. „Wir wollen das Angebot jetzt fortsetzen und unbürokratische und wohnortnahe Impfmöglichkeiten für Jede und Jeden bieten.“

Termine der Impfbusse finden Sie unter: https://corona.rlp.de/de/impfbus/

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Cell Broadcast für die Warnung der Bevölkerung kommt

Region/Berlin – Bundesregierung schafft mit Formulierungshilfe zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes rechtliche Voraussetzungen für Warnung mit Textnachrichten. Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch, 18. August mit einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Einführung von Cell Broadcast zur Bevölkerungswarnung auf den Weg gebracht.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Die Warnung der Bevölkerung muss klappen, auf allen Kanälen. Wenn man nachts geweckt wird, muss man sofort wissen, was passiert ist und wie man sich verhalten soll. Die Einführung von Cell Broadcast wird Sirenen, Apps und den Rundfunk ergänzen.“

Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier: „Mit der gestern vorgelegten Änderung des TKG steht der notwendige rechtliche Rahmen für die Einführung von Cell Broadcast. Wir erarbeiten jetzt zusammen mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den Mobilfunknetzbetreibern die technischen Details, damit Cell Broadcast schnell zum Einsatz kommen kann.“

Mit Hilfe der Cell Broadcast-Technologie können alle Mobilfunktelefone, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, eine Warnung per Textnachrichterhalten.

Künftig soll es möglich sein, über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem MoWaS auch Cell Broadcast Warnungen auszulösen Cell Broadcast dient dabei als ergänzender Warnkanal für den bereits jetzt in Deutschland eingesetzten Warnmittelmix.

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NRW Ministerin Gebauer: Schulstart in Hochwasser-Gebieten mit Einschränkungen gesichert

Region/Düsseldorf – Lagebild Hochwasserschäden an Schulen. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit: Die Hochwasserkatastrophe hat in Nordrhein-Westfalen auch zu erheblichen Schäden an Schulgebäuden geführt. Unmittelbar vor Beginn des neuen Schuljahres hat das Ministerium für Schule und Bildung erneut ein Lagebild zum Ausmaß der Schäden erstellt (Stand 17. August 2021). Danach haben die vom Hochwasser betroffenen Kommunen und Kreise gemeldet, dass aktuell 175 Schulen inklusive zwei Zentren für die schulpraktische Lehrerausbildung durch kleinere bis große Schäden betroffen sind. Davon können 98 Schulen den Schulbetrieb am ersten Schultag uneingeschränkt aufnehmen. Die restlichen 75 Schulen werden ebenfalls in das neue Schuljahr starten, jedoch mit Einschränkungen.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer zeigte sich trotz aller Schwierigkeiten ein Stück erleichtert: „Immer mehr werden die enormen Schäden, die die Wassermassen angerichtet haben, sichtbar. Umso beeindruckender ist die große Kraftanstrengung, mit der alle Beteiligten vor Ort auch mit Unterstützung des Landes sich eingesetzt haben, dass ihre Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag nach den Ferien in die Schule gehen können. Ich konnte mir bei meinen Besuchen vor Ort persönlich ein Bild davon machen und ich danke allen sehr für das große Engagement und den Zusammenhalt. Den Schulträgern ist es gemeinsam mit ihren Schulen und der zuständigen Schulaufsicht gelungen, Lösungen zu finden, um den Unterrichtsbetrieb für alle Schulen in der einen oder anderen Form sicherzustellen.“

Bei den 75 Schulen mit einem Schulbetrieb mit Einschränkungen handelt es sich vielfach um Schäden in Kellern, Erdgeschossen oder Turnhallen. Der Sportunterricht muss dann häufig beispielsweise an einen anderen Ort verlegt werden. Vielfach wurden außerdem Lehrbücher und IT-Strukturen zerstört. Auch mussten an einzelnen Standorten Container als Ersatz für Klassenräume aufgestellt oder Ausweichstandorte gefunden werden.

Schul- und Bildungsministerin Gebauer wies darauf hin, dass das Hochwasser nicht nur Straßen, Brücken und Häuser zerstört, sondern auch großes seelisches Leid gebracht hat: „Unsere psychologischen Beratungsstellen begleiten die Schulgemeinden auch weiterhin und stehen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.“

Betroffene Lehrerinnen und Lehrer können sich darüber hinaus auch an das psychosoziale Beratungstelefon Sprech:ZEIT 24/7 wenden.

Weitere Informationen und Kontakte zur Schulpsychologie finden Sie hier.

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Gasnetz-Anschlüsse in einigen Orten im Ahrtal müssen abgesperrt werden

Ahrweiler – Vorbereitungen für Wiederinbetriebnahme in einigen Orten im Ahrtal – Neue Hochdruckleitung im Bau – Einschränkungen für Winzer. Die Wiederherstellung der Erdgasversorgung im Ahrtal schreitet voran. Um die Wiederinbetriebnahme der einzelnen Netzanschlüsse im Stadtteil Heppingen vorzubereiten, werden Experten der Energienetze Mittelrhein (enm) einzelne Straßen abgehen. Sie werden dabei jeweils den Hauptabsperrhahn im Keller der Wohnhäuser schließen und gegebenenfalls Gaszähler und Regler demontieren. Diese Demontage erfolgt nur dort, wo die Zähler unter Wasser standen. Die Begehung startet am Montag, 23. August. Hierbei wird die enm durch Mitarbeiter der Stadtwerke Neuwied unterstützt.

Außerdem werden vorbereitende Arbeiten im Stadtteil Ramersbach sowie in einigen Bereichen der Ortsbezirke Bachem und Bad Neuenahr, die südlich der Ahr gelegen sind, durchgeführt. Diese werden ab Samstag, 21. August, jeweils samstags durch Mitarbeiter der enm erledigt. Auch hier werden Netzanschlüsse verschlossen und verplombt. Die Mitarbeiter können sich ausweisen.

Einschränkungen für Winzer

Große Fortschritte macht darüber hinaus der Neubau einer neuen Hochdruckleitung, die als sogenannte „Nordumfahrung“ ausgeführt wird. Sie wird unterhalb der Weinberge an der B 266 entlang gebaut, um die Stadtbezirke Ahrweiler und Bad Neuenahr, die nördlich der Ahr liegen, sowie den Stadtteil Walporzheim wieder mit Erdgas versorgen zu können. Für die Winzer, die dort Weinberge bewirtschaften, bringt dies Einschränkungen mit sich: Ab Montag, 23. August, bis voraussichtlich Ende September sind die Wege unterhalb der Weinberger nicht oder nur teilweise nutzbar.

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Die Landesregierung NRW begrüßt die schnelle Umsetzung der gemeinsamen Wiederaufbau-Hilfe von Bund und Ländern

Region/Düsseldorf30 Milliarden Euro Wiederaufbauhilfe für Unwetterregionen / Ministerpräsident Laschet: Gemeinsames Wiederaufbaupaket ist ein starkes Zeichen der Solidarität. Tempo beibehalten, damit die Hilfe so schnell wie möglich bei den Betroffenen ankommt. Die Staatskanzlei NRW teilt mit: Die Landesregierung begrüßt die schnelle Umsetzung des Bund-Länderbeschlusses zur Wiederaufbauhilfe für die von der Unwetter- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Regionen. Das Bundeskabinett hatte am heutigen Mittwoch, 18. August 2021, in Berlin den Entwurf des Aufbauhilfegesetz beschlossen und so den Weg für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat frei gemacht.

Die mit dem Gesetz beschlossenen Wiederaufbaumaßnahmen der Länder werden je zur Hälfte von Bund und allen Ländern finanziert.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Es ist ein starkes Zeichen der Solidarität, dass Bund und Länder gemeinsam dieses milliardenschwere Wiederaufbaupaket so schnell auf den Weg bringen. Mein Dank gilt dem Bund und den anderen Ländern. Mit dem Wiederaufbaufonds schaffen wir Verlässlichkeit und konkrete Perspektiven für die Menschen in der Flutregion. Das ist ein starkes, aber auch ein notwendiges Signal. Nun ist es wichtig mit einem zügigen parlamentarischen Verfahren mit Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat die Beschlüsse schnellstmöglich umzusetzen. Wir müssen das Tempo beibehalten, damit die Hilfe so schnell wie möglich bei den betroffenen Menschen ankommt. Wir werden weiter alles dafür tun, dass jede Stadt, jedes Dorf und jede Familie nach dem Wiederaufbau wieder gut dasteht und optimistisch in die Zukunft sehen kann.“ 

Ministerpräsident Laschet betonte noch einmal, dass mit dem Wiederaufbau begonnen werden kann: „Wer mit dem Wiederaufbau bereits anfängt, bevor er den Bewilligungsbescheid erhält, wird bei berechtigtem Anspruch keinen Nachteil haben. Für die Aufnahmen einer solchen Regelung habe ich mich stark gemacht.“ Zudem werde das Land – wie schon bei der Auszahlung der Soforthilfe – eine schnelle und unbürokratische Auszahlung gewährleisten.

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Neue Coronaschutz-Verordnung tritt in Nordrhein-Westfalen am Freitag 20. August in Kraft

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen setzt Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen konsequent um. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um.

Diese tritt am Freitag, 20. August 2021 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.

Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen. Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir dieser Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken. Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

3G-Nachweis

Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln

Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).

Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

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Verteilung der Spendengelder in Schleiden – Anträge können ab sofort gestellt werden

Schleiden – Spendengelder werden ausgezahlt – Antragsformular steht ab sofort auf der Website zum Download oder in Papierform an verschiedenen Auslagestellen im Stadtgebiet bereit. Die Fraktionsvorsitzenden der im Schleidener Stadtrat vertretenen Fraktionen haben gestern per Dringlichkeit einen Beschluss über die Verteilung der Spendengelder gefasst.

Die Spendenbereitschaft nach der Flutkatastrophe in der Nacht zum 15. Juli 2021 war sehr groß: Bisher wurden insgesamt 1.249.885,08 Euro (Stand 16. August) auf das Spendenkonto der Stadt Schleiden eingezahlt.

Die Verwaltung hat ein Antragsformular erstellt, mit dem die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleiden finanzielle Hilfe aus dem Spendentopf beantragen können. Der Antrag muss bis zum 15. September 2021 gestellt sein.

Alle eingegangenen Anträge fließen in eine Wertungsmatrix, aus der sich ein Punktesystem ergibt, anhand dessen die Spenden nach der Höhe der Bedürftigkeit der Betroffenen vergeben werden. Für die Ausschüttung der Spendengelder mit Hilfe der Wertungsmatrix ist der Spendenstand am 20. September 2021 maßgebend.

Das Antragsformular steht auf der Website unter www.schleiden.de auf der Hochwassersonderseite zum Ausfüllen und zum Download bereit. Alternativ wird das Formular in Papierform an folgenden Stellen im Stadtgebiet ausliegen:

Gemünd:         Versorgungsstation ehemaliger REWE „Böser Wolf“ (Urftseestraße. 1), täglich von 14:00 – 18:00 Uhr

Schleiden:       Versorgungsstation (Am Markt 17),

täglich von 14:30 – 18:30 Uhr

Rathaus Schleiden (Bürgerbüro)

Mo. – Fr. 7:45 – 12:30 Uhr u.  Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

Bürgermeister Ingo Pfennings zeigt sich sehr erfreut über den gefassten Beschluss: „Ich freue mich sehr, dass wir im September mit der Auszahlung der Spendengelder beginnen können.“

Hintergrund

In der Nacht zum 15. Juli 2021 wurde das Schleidener Tal, insbesondere die Orte Oberhausen, Schleiden, Olef und Gemünd von der Hochwasser-Katastrophe massiv getroffen. In der langgezogenen und dichtbebauten Tallage erreichten die Flüsse Urft und Olef, die im Stadtgebiet Schleiden aufeinandertreffen, in der Flutnacht ihre höchsten Pegelstände. Dadurch wurden in der Tallage zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe, Einzelhändler, Dienstleister, kommunale Einrichtungen und Schätzungsweise 3.000 Privathaushalte zwischen einem und vier Metern – ab Kelleroberkante – überflutet. Das unermessliche Leid von schätzungsweise 5.000 Menschen sowie die großflächige Zerstörung in den Überschwemmungsgebieten ist nur schwer zu begreifen.

Bei einigen Familien hat das Schicksal besonders schlimm zugeschlagen, da sie Angehörige verloren haben. Allein in der Stadt Schleiden gibt es neun bestätigte Todesfälle. Viele haben aber auch erhebliche Schäden an Häusern, Wohnungen und Hausrat zu beklagen oder haben ihre Häuser, Autos oder Wertgegenstände durch die Wassermassen komplett verloren.

Zudem wurde fast die gesamte Infrastruktur im Schleidener Tal wurde zerstört bzw. massiv beschädigt, darunter vier Schulen, fünf Kindergärten, drei Feuerwehrgerätehäuser, der Städtische Bauhof, drei Turnhallen sowie zahlreiche Brücken, Straßen, Haltestellen, Gleisanlagen und Gewässerstrukturen. Hinzu kommen touristische Einrichtungen, wie Minigolf, DiskGolf Parcours, Tourist-Information im Nationalpark-Tor Gemünd, KunstForumEifel, Kurhaus sowie Beeinträchtigungen an der Wanderinfrastruktur. Allein die Schäden an der kommunalen Infrastruktur – ohne Gewerbebetriebe und Privathaushalte – schätzt die Stadt Schleiden mittlerweile auf über 200 Millionen Euro.

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Patienten-Beauftragte begrüßt COVID-19-Impfempfehlung der STIKO für 12- bis 17-Jährige

Region/Berlin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat angekündigt, ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zu aktualisieren und eine Impfung  zukünftig allen 12- bis 17-Jährigen zu empfehlen. Dazu erklärt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MdB: „Ich begrüße diese allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren außerordentlich und freue mich, dass die Expertinnen und Experten der STIKO nach gründlicher Auswertung neuer wissenschaftlicher Daten zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko, an einer sehr seltenen Impfnebenwirkung zu erkranken, überwiegen. Denn Kinder und Jugendliche haben in besonderer Weise unter den Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen gelitten.

Ich hoffe, dass viele Eltern diese klare Impfempfehlung der STIKO für alle 12- bis 17-Jährigen zum Anlass nehmen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und nach ärztlichen Aufklärung zum individuellen Nutzen und Risiko eine gut informierte Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder treffen. Die Frage einer Impfung ist und bleibt eine höchstpersönliche Entscheidung. Mit der neuen Impfempfehlung macht die STIKO jedoch mehr als deutlich, dass der direkte Schutz der Kinder und Jugendlichen durch eine Impfung mögliche Risiken überwiegt.“

Der Beschlussentwurf zur aktualisierten Impfempfehlung befindet sich laut STIKO derzeit in dem vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und den beteiligten Fachkreisen. Nachfolgende sind Änderungen daher noch möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html.

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Bewerbungs-Phase für den Innovations-Preis 2022 des Landes Nordrhein-Westfalen gestartet

Region/Düsseldorf – Minister Pinkwart: Forscherinnen und Forscher leisten mit ihren innovativen Ideen einen großen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW teilt mit: Der Innovationspreis 2022 des Landes Nordrhein-Westfalen würdigt innovative Spitzenleistungen aus Wissenschaft und Wirtschaft. Bewerbungen können in den Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ ab sofort bis zum 10. September 2021 eingereicht werden.

Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Gerade in dieser Zeit der rasanten Veränderungen ist es wichtig, die Innovationskraft unseres Landes zu stärken. Forscherinnen und Forscher machen Fortschritt möglich und geben Antworten auf die großen globalen Herausforderungen. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft.”

In den Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ können Hochschulen, Forschungseinrichtungen, forschende Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer ihre Favoriten vorschlagen. Eine hochkarätige Jury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Jan Wörner, Präsident der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus.

Zusätzlich zu diesen beiden Kategorien wird ein Ehrenpreis verliehen. Minister Pinkwart benennt in Abstimmung mit der Jury die Preisträgerin oder den Preisträger und zeichnet damit eine Persönlichkeit aus, die mit hoher Kompetenz, Leidenschaft und Engagement herausragende Beiträge für nachhaltige Veränderungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft geleistet hat.

Der Innovationspreis wird in drei Kategorien vergeben:

  • Kategorie Innovation, Preisgeld 100.000 Euro,
  • Kategorie Nachwuchs, Preisgeld 50.000 Euro.
  • Der Ehrenpreis ist nicht mit einem Preisgeld verbunden.

Nach dem Zukunftspreis des Bundespräsidenten ist der Innovationspreis Nordrhein-Westfalen die höchstdotierte Auszeichnung dieser Art in Deutschland. Die Preisverleihung findet am 9. Mai 2022 in der Düsseldorfer K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen statt.

Informationen über die Online-Bewerbung, Teilnahmebedingungen, Kategorien und Jury finden Sie unter www.innovationspreis.nrw.de.

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Handwerk im Zentrum von Deutschlands größtem Wiederaufbau-Projekt

Region/Ahrtal/Koblenz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer tauscht sich bei Vor-Ort-Visite mit Handwerkern und HwK Koblenz aus / Versorger und E-Handwerk weisen auf mögliche Überlastung des Stromnetzes hin. 585 Handwerksbetriebe entlang der Ahr sind von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli betroffen, der durchschnittliche Schaden je Betrieb liegt bei rund 500.000 Euro. Nun kommt vielen Unternehmen eine Doppelrolle zu: neben der Beseitigung eigener Schäden sind zahlreiche Gewerke, gerade aus dem Bau- und Ausbaubereich, mit ihrer handwerklichen Kompetenz gefragt beim Wiederaufbau.

Wichtige Grundlagen für einen effektiven und zügigen Einsatz des Handwerks beim Wiederaufbau des Ahrtals waren Thema des Austausches zwischen Handwerkern mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer (von rechts) und Thomas Linnertz, Leiter des Hochwasserkrisenstabs und HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich. Foto: HwK Koblenz

„Alleine können wir das nicht schaffen“, macht Kreishandwerksmeister Frank Wershofen gegenüber Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei deren Besuch im Familienbetrieb in Bad Neuenahr-Ahrweiler deutlich.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (links) informiert sich bei Kreishandwerksmeister Frank Wershofen (von rechts), HwK-Präsident Kurt Krautscheid und HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich in Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Lage nach dem Hochwasser, den Stand des Wiederaufbaus und sichert Unterstützung dabei zu. Foto: HwK Koblenz

Die Unterstützung aus ganz Deutschland ist bereits da, muss nun optimal koordiniert werden. „Wir sind dabei, die Rahmenbedingungen so festzulegen, dass vor Ort effektiv und zügig gearbeitet werden kann“, machen Ralf Hellrich und Kurt Krautscheid, Hauptgeschäftsführer und Präsident der Handwerkskammer (HwK) Koblenz deutlich beim Austausch mit der Ministerpräsidentin, Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther und Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Leiter des Hochwasserkrisenstabs. Denn nun geht es um den schnellen Aufbau einer handwerksgerechten Infrastruktur, so bei der Lagerhaltung oder Unterbringung von helfenden Handwerkern.

Werkstattgespräch einmal ganz anders: Ministerpräsidentin Malu Dreyer (links) fragt nach bei Kreishandwerksmeister Frank Wershofen (rechts) und seiner Familie, wie es nach der Hochwasserkatastrophe privat und unternehmerisch aussieht und weitergeht. Der Sanitär-Heizung-Klima-Betrieb ist selbst von der Flutkatastrophe betroffen, war aber bereits am Folgetag wieder für seine Kunden im Einsatz. Foto: HwK Koblenz

Beim Ortstermin werden wichtige Grundlagen dazu besprochen – in einem Betrieb, der selbst drei Meter unter Wasser stand. „Auch wir sind stark betroffen, haben in jener Katastrophennacht alles verloren. Das Lager ist ruiniert, alle dort vorgehaltenen Bauteile Müll. Die Ausstellungsräume wurden von den Fluten zerstört und sind inzwischen bis auf den Rohbau rückgebaut, damit die Bausubstanz trocknen kann“, kommentiert Frank Wershofen die Umgebung dieses Treffens. Malu Dreyer nimmt sich viel Zeit und fragt nach, wie es Wershofen und seiner Familie nun geht, ob sie sich zur Zukunft äußern können. „Natürlich geht es weiter! Wir hatten bislang auch gar keine Zeit, eine Pause einzulegen“, erklärt das Brüderpaar Andy und Frank Wershofen als Inhaber des über 30 Jahre alten Familienbetriebs, der aktuell eine Übergabe an die nächste Generation vorbereitet. Denn parallel zu den Aufräumarbeiten im eigenen Unternehmen ist man intensiv bei vielen hochwassergeschädigten Kunden unterwegs. „Direkt nach der Katastrophe waren wir mit unseren noch intakten Fahrzeugen im Einsatz. Eine Mammutaufgabe“, berichten die beiden Chefs von über 20 Mitarbeitern. Der sie sich stellen – „wie so viele andere Handwerksbetriebe auch“, lobt Kreishandwerksmeister Frank Wershofen die Machermentalität des Ahr-Handwerks.

Zu diesen Machern zählt auch Christian Müller, Obermeister der Elektro-Innung Ahrweiler. Auch ihn besucht Malu Dreyer zusammen mit Thomas Linnertz und weiteren Verantwortlichen des Landes-Krisenmanagements. In der Nähe von Niederzissen haben Müller und Mitarbeiter des Energieversorgers Westnetz ein provisorisches Lager samt Montagezelt aufgebaut. Hier bereiten sie die Installationsarbeiten im Ahrtal vor. Gerade der Energieversorgung fällt aktuell eine Schlüsselrolle zu. Strom und Wasser sind wichtige Lebensgrundlagen und werden dringend benötigt im Zuge des Wiederaufbaus, so bei der Trocknung von Gebäuden. „Da arbeiten wir mit den Energieunternehmen Hand in Hand und kommen zügig vorwärts“, berichtet Obermeister Müller.

Er und die Verantwortlichen von Westnetz weisen – auch im Sinne weiterer Stromanbieter – deutlich darauf hin, dass die aktuelle Stromversorgung über Notnetze funktioniert. „Zu viele Nutzer mit zu vielen elektrischen Geräten überlasten diese von uns provisorisch aufgebauten Versorgungsnetze! Unser dringender Appell: bitte beim Einsatz von Bautrocknern und anderen Geräten nicht alles anschließen, was da ist. Zurückhaltung ist gefragt, sonst stehen wir schnell wieder im Dunkeln!“ Und: Installationsarbeiten, auch die Wiederinbetriebnahme von elektrischen Hausanschlüssen, sind nur von Fachleuten durchzuführen.

In der Krisenbewältigung arbeiten HwK Koblenz und die Kreishandwerkerschaften aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz sowie die Innungen eng zusammen. Zum Organisationsteam gehören außerdem die Krisenstäbe der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), das Technische Hilfswerk (THW), Energieversorger sowie regionale Unternehmen. Entstanden ist so ein Netzwerk, das in alle Bereiche handwerklicher Leistungen und ihrer organisatorischen Zuordnung hineinreicht. Wöchentlich am Dienstagabend trifft man sich zusammen mit Handwerkern und Bürgermeistern aus dem Ahrtal in der Ahr-Akademie der Handwerkskammer. „Wir tauschen uns aus zu aktuellen Aufgaben und Problemen, entwickeln Vorwärtsstrategien. Die ersten Erfahrungen sind sehr positiv“, ziehen Hellrich und Krautscheid ein erstes Fazit.

Das es sehr gut klappt und dieses Krisenmanagement funktioniert, weiß auch Malu Dreyer. „Ich bin wirklich sehr beeindruckt von der Aufbruchstimmung, die ich hier erlebe. Das macht Mut!“ Der Handwerkskammer und den Partnern sagt sie volle Unterstützung aus der Politik zu, „denn das Handwerk übernimmt hier viel Verantwortung und wird auch langfristig eine Schlüsselrolle beim Wiederaufbau übernehmen. Da ist es wichtig, dass die ersten Schritte in die richtige Richtung zielen. Bei meinem Besuch konnte ich mich davon überzeugen.“