Kategorien
Top-Themen

RLP Impfbus-Tour startet 3. Woche: Gut 8.000 Personen bereits geimpft – Daniel Stich besucht Impfbus in Eich

Region/Mainz – Auch diese Woche sind Impfbusse in ganz Rheinland-Pfalz unterwegs. Bereits seit zehn Tagen werden Stationen im Land angefahren, um Menschen wohnortnah mit einer Coronaschutzimpfung zu versorgen. Seit Start der Aktion wurden bereits 8.042 Personen in einem Impfbus geimpft. Die dritte Woche startet ab dem heutigen Montag 16. August mit Stopps in Morbach, Koblenz, Waldböckelheim, Mutterstadt, Offenbach an der Queich oder auch Altenglan. Bei einem Besuch gestern am Impfbus in Eich informierte sich Landesimpfkoordinator Daniel Stich über die Resonanz des Angebots und tauschte sich mit Verantwortlichen über die Aktion aus.

„Das Ziel der Impfbusse ist es, ein niedrigschwelliges Impfangebot unmittelbar vor Ort zu ermöglichen. Getreu dem Motto: Hingehen, ausweisen und Impfung erhalten. Hier können wir eine positive Zwischenbilanz ziehen. Die Zahlen der Aktion zeigen uns deutlich, dass dieses Angebot in der aktuellen Phase der Impfkampagne genau richtig ist. Jede Impfung hilft, sich und andere zu schützen. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten vor Ort, die diesen Aufwand auf sich nehmen und Impfwillige versorgen“, betont der Landesimpfkoordinator in Eich.

In der dritten Woche sind die sechs Impfbusse des Landes wieder von Montag bis Freitag unterwegs. Insgesamt werden 57 Stationen in Stadtgebieten aber auch im ländlichen Raum angefahren. An zwei Standorten in Hochspeyer und Ludwigshafen wird es die Möglichkeit geben, sich bis 20 Uhr impfen zu lassen.  Es ist den Impfteams des DRK gelungen, in der ersten Woche 4.447 Menschen zu impfen. In der zweiten Woche konnten bis Donnerstag bereits 3.595 Impfungen durchgeführt werden. Die Impflinge können dabei je nach Bus auf drei Impfstoffe zurückgreifen: BioNTech, Moderna und Johnson & Johnson. Gut die Hälfte der Impfwilligen wurde mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (50,3 Prozent) geimpft, der 14 Tage nach der einmaligen Impfung den vollständigen Impfschutz erbringt.

Die Busse fahren quer durch das Land und impfen auf Supermarktparkplätzen ohne vorherige Anmeldung. Insgesamt werden rund 220 Standorte angesteuert. Die Impfbusse sind je nach Region an bis zu zwei Standorten am Tag im Einsatz. Es handelt sich hierbei um Parkplätze der Supermarktketten Aldi, Edeka, Penny, Rewe und Wasgau, da die Sonderimpfaktion mit dem Deutschen Roten Kreuz und in Kooperation mit verschiedenen Supermarktketten im Land umgesetzt wird.

Die genauen Standorte und Zeiträume für die dritte Woche finden sich unter: https://corona.rlp.de/de/impfbus/

Kategorien
Top-Themen

NRW schafft neue Impfangebote für über 12-Jährige

Region/Düsseldorf – Minister Laumann: Damit bringen wir den Gesundheitsschutz und die Voraussetzungen für gemeinsames Lernen und sozialen Austausch in Einklang. Ministerin Gebauer: Neue Regelungen sichern den Präsenzunterricht. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilen mit:

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat nach Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung per Erlass den Umgang mit Risikokontakten innerhalb von Schulen konkretisiert. Ziel ist, dass in der Regel nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Bezugsgruppen wie eine Klasse, ein Kurs oder eine Betreuungsgruppe vom Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen und Betreuungsangeboten durch eine Quarantäneplicht ausgeschlossen werden. Gerade mit Blick auf das Infektionsgeschehen innerhalb von Schulen ist aber eine differenzierte Betrachtung der maßgeblichen Kontakte einer nachweislich infizierten Person durch die Behörde vor Ort notwendig.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wir wissen: Kinder infizieren sich im Gegensatz zu Erwachsenen seltener mit dem Coronavirus und bleiben in der Regel von einem schweren Verlauf verschont. Sofern sie überhaupt Symptome zeigen, dann in der Regel eher harmlose. Wenn es doch mal einen Coronafall in einer Klasse geben sollte, schaffen wir mit diesem einheitlichen Vorgehen Klarheit im Umgang mit Risikokontakten. Dies gibt Gesundheitsämtern, Schulträgern, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern die notwendige Sicherheit zum Schulstart. Neben den schulischen Präventionsmaßnahmen wie regelmäßigem Lüften kommt es weiterhin auf ein engmaschiges Testen von Schülerinnen und Schülern an. Dies leistet einen erkennbaren und wirksamen Beitrag zu Pandemiebekämpfung, indem Infektionen früh erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden können. Damit bringen wir den Gesundheitsschutz sowie die Voraussetzungen für ein gemeinsames Lernen und den sozialen Austausch in Einklang.”

Schul- und Bildungsministerin Gebauer ergänzte: „Die jetzt vorgesehenen Regelungen des Gesundheitsministeriums sind ein sehr gutes Signal für die Familien in Nordrhein-Westfalen. Ich danke Minister Laumann ausdrücklich für die heutige Klarstellung. Die Landesregierung sichert bereits jetzt mit vielen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, wie der Maskenpflicht, dem Testen und vielen Fördermitteln auch für bauliche Investitionen, den Schulbetrieb ab. Mit den neuen Regelungen für die Gesundheitsämter im Hinblick auf Quarantäne wird der Präsenzunterricht in den nächsten Wochen und Monaten weiter abgesichert. Mit der verantwortungsbewussten Weiterentwicklung tragen wir den veränderten Bedingungen mit den geltenden strengen Schutzvorgaben Rechnung. Es darf nicht sein, dass in diesem Schuljahr wieder viele Kinder aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht am Unterricht teilnehmen können. Auch das erweiterte niedrigschwellige Impfangebot in den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen für die Jugendlichen wird die Sicherheit in den Schulen erhöhen.”

Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakte in Schulen:

  • Bei einem Coronafall in der Klasse gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) sowie Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, die in engem Kontakt standen als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen sind grundsätzlich von Quarantäneregelungen ausgenommen, soweit die entsprechenden aktuellen Empfehlungen des RKI dies vorsehen.
  • Von einer Einstufung als enge Kontaktpersonen der anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse sollte hingegen abgesehen werden, wenn Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Mund-Nase-Bedeckung korrekt getragen haben, alle anderen empfohlenen Standard-Maßnahmen inklusive korrekter Lüftung eingehalten und Abstandsregelungen während des Unterrichts für kumulativ nicht länger als 15 Minuten unterbrochen wurden.
  • Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses mittels individuellem PCR-Test. Liegt ein solches vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten grundsätzlich wieder möglich, sofern diese Person nicht durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde.

Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Nordrhein-Westfalen wird zudem ein weiteres niedrigschwelliges Impfangebot einrichten: Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen sowie dort Beschäftigte erhalten ein spezielles Impfangebot. Diese Impfangebote sollen in den 53 nordrhein-westfälischen Impfzentren durch die Kreise und kreisfreien Städte organisiert werden. Dabei können – analog zum Vorgehen bei den Berufskollegs – in Abstimmung mit den jeweiligen Schulträgern und der Schulleitung auch sogenannte aufsuchende, also mobile, Impfangebote an oder in den Schulen geschaffen werden.

Zudem wird geregelt, dass bei den Impfungen von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren in den Impfzentren im Gegensatz zur Erstimpfung bei der Zweitimpfung keine Anwesenheit eines Kinder- und Jugendarztes erforderlich ist. Es kann dabei davon ausgegangen werden, dass die umfassende Aufklärung der Kinder bzw. Jugendlichen sowie ihrer Eltern im Rahmen der Erstimpfung erfolgt ist.

Kategorien
Top-Themen

Trauma und Flutkatastrophe – Info-Veranstaltungen kommende Woche in Bad Münstereifel und Euskirchen

Euskirchen – Die Flut-Katastrophe hat die Bürgerinnen und Bürger im Kreises Euskirchen schwer getroffen. Das Erleben einer solchen zum Teil lebensbedrohlichen Situation, der Verlust von Angehörigen oder die Zerstörung von Eigentum und Lebensumfeld führen zu einer massiven seelischen Belastung. Daher wird Dr. Arenz, Chefarzt der Abteilung für klinische Psychiatrie und Psychotherapie am Marien-Hospital Euskirchen, in Zusammenarbeit mit dem Kreis-Gesundheitsamt zwei Info-Veranstaltungen für Betroffene anbieten.

Bad Münstereifel: Dienstag, 17. August, 19:30 Uhr, in der Fachhochschule für Rechtspflege NRW, Schleidtalstraße 3,

Euskirchen: Donnerstag, 19. August, 19:30 Uhr, im Sitzungssaal des Euskirchener Kreishauses, Jülicher Ring 32.

Die Veranstaltung „Trauma und Flutkatastrophe“ richtet sich an Menschen, die vom Hochwasser betroffen sind. Dabei wird Dr. Arenz wird über die seelischen Folgen der Flutkatastrophe und Möglichkeiten der Bewältigung informieren.

Aufgrund der geltenden Hygienevorschriften ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Folgeveranstaltungen sind geplant. Zur Teilnahme ist ein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Genesung oder Impfung notwendig. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Kategorien
Top-Themen

Land Rheinland-Pfalz stockt Hochwasser-Soforthilfen auf

Region/Mainz – Die Landesregierung hat die Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der ersten Instandsetzung kommunaler Infrastruktur, Räumung und Reinigung aufgrund der Hochwasserkatastrophe um bis zu 40 Millionen Euro aufgestockt. Der Ministerrat hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.

„Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer leisten vor Ort eine engagierte, zupackende und wertvolle Arbeit. Um die Lohnersatzleistungen für diese ehrenamtlichen Helfer, aber auch die Einsatz-, Räumungs- und Reinigungskosten sowie die Soforthilfen für erste Instandsetzungen zeitnah und unbürokratisch tragen zu können, wurden mit Beschluss des Ministerrats zusätzliche Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereitgestellt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz. Insgesamt stünden damit mittlerweile 100 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung.

Die zusätzlichen Mittel sollen nach Bedarf ausgezahlt werden. Vor allem im Landkreis Ahrweiler können mit den Geldern insbesondere auch die Rechnungen der beauftragten Landwirte und Lohnunternehmen bezahlt werden.

„Das Ausmaß der Schäden in den von der Unwetterkatastrophe betroffenen Kommunen ist immens. Damit die Grundversorgung möglichst schnell wieder hergestellt werden kann, braucht es solche beherzten Entscheidungen. Die Soforthilfe dient den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur finanziellen Entlastung“, betonte Innenminister Lewentz.

Bei der kurzfristigen Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen und Ausrüstungen geht es sowohl um die Energieversorgung, als auch um Wasser/Abwasser, Verwaltung, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit/Pflege, Bildung, als auch die Walderschließung. Die Räumung und Reinigung umfasst in großen Teilen auch die Entsorgung der eingesammelten Abfälle und des Bauschutts.

Kategorien
Top-Themen

Gasversorgung wird nach der Flut sukzessive wieder aufgebaut

Ahrweiler/Region – Am Montag den 16. August starten entscheidende Bauarbeiten in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Netzexperten der Energienetze Mittelrhein (enm) sind weiter mit Hochdruck damit beschäftigt, die Erdgasversorgung in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit allen Stadtteilen sowie in weiteren Orten im Ahrtal wiederherzustellen. In der kommenden Woche beginnen ganz entscheidende Arbeiten, die die Voraussetzung dafür sind, das teilweise völlig zerstörte Netz wieder aufzubauen und die einzelnen Haushalte wieder versorgen zu können. Hier ein Überblick über die anstehenden Arbeiten:

  • Am Montag, 16. August, beginnen die Bauarbeiten in den Stadtteilen Heppingen und Lohrsdorf an der Ahr. In beiden Orten muss die Erdgastransportleitung, die unter der Ahr entlangführte, komplett neu gebaut werden. Durch die Flutkatastrophe waren beide Ahrunterquerungen zerrissen worden. Ein Spezialunternehmen wird diese Leitungen neu bauen, die in der Fachsprache Düker genannt werden. Die evm-Gruppe rechnet mit einer Bauzeit von rund drei Wochen. Danach können sukzessive die Anschlüsse in den Stadtteilen Ehlingen, Heimersheim sowie in den südlichen Bereichen des Stadtzentrums wiederhergestellt werden. Hier ist mit weiteren drei Wochen zu rechnen.
  • Am Dienstag, 17. August, startet der Neubau der Erdgasleitung zwischen Lohrsdorf und Heppingen. Die zerstörte Hochdruckleitung muss in diesem Bereich neu gebaut werden. Aus diesem Grund kommt es zu Behinderungen im Straßenverkehr; die Landskroner Straße wird in einem Teilbereich halbseitig gesperrt. Eine Baustellenampel wird eingerichtet. Diese neue Leitung ist Voraussetzung dafür, die Orte Heppingen, Gimmigen, Kirchdaun und Bengen wieder mit Erdgas versorgen zu können. Wenn die Düker unter der Ahr gebaut sind, können diese mit der neuen Leitung verbunden werden und die Orte auf der südlichen Seite der Ahr wieder erreichen.
  • Noch bis voraussichtlich Freitag, 20. August, sind Fachkräfte der Energienetze Mittelrhein in Bad Neuenahr-Ahrweiler in den Straßen Am Johannisberg, Willibrodusstraße und in der Schweizer Straße unterwegs, um die vorhandenen Erdgas-Netzanschlüsse an den einzelnen Häusern umzubauen. Bei Kunden, die die Mitarbeiter nicht erreichen, hinterlassen sie eine Nachricht im Briefkasten. Diese sollten sich möglichst umgehend bei der enm melden.
  • Um die Wiederinbetriebnahme der Erdgas-Netzanschlüsse an den einzelnen Wohn- und Geschäftsgebäuden vorzubereiten, werden Netzexperten in den Orten Heimersheim und Ehlingen ab Mittwoch, 18. August, unterwegs sein. Dabei wird jeweils gegebenenfalls der Hauptabsperrhahn im Keller geschlossen sowie die Erdgaszähler demontiert. Dies sind notwendige Schritte im Vorfeld der Wiederinbetriebnahme. Wenn das Erdgas dort wieder verfügbar ist, werden die enm-Monteure die Absperrhähne wieder öffnen und Zähler wieder montieren.
  • Parallel laufen mit Hochdruck die Vorbereitungen für den Bau einer provisorischen Erdgasleitung, die in Bad Neuenahr an den Weinbergen entlang der B 266 führen wird. Diese wird gebaut, um auch das Kerngebiet von Bad Neuenahr-Ahrweiler wieder mit Erdgas versorgen zu können. Dort sind die Leitungen in einem Maße zerstört, dass ein Neubau längere Zeit in Anspruch nehmen würde.

„Wer nicht warten möchte, bis an seinem Haus wieder Erdgas anliegt, der kann übergangsweise auf Flüssiggas umstellen“, rät Pressesprecher Marcelo Peerenboom. „Hierzu bieten wir mit unserem Partner Propan Rheingas gute, praktikable Lösungen.“ Wer sich hierfür interessiert, kann sich unter Telefon 0261 402-11111 oder im Internet unter www.evm.de/hochwasser informieren.

Kategorien
Top-Themen

Rheinland-Pfalz gedenkt mit Staatsakt Opfern der Flutkatastrophe

Region/Mainz – Rheinland-Pfalz wird am 1. September 2021 um 17.00 Uhr am Nürburgring der Opfer der verheerenden Flutkatastrophe gedenken. Zu dem geplanten Staatsakt lädt Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Angehörigen der Toten und Vermissten, Verletzte, Geschädigte, Hilfskräfte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der über 250 betroffenen Orte ein. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sein Kommen bereits zugesagt.

„Unser Land ist von einer Naturkatastrophe heimgesucht worden, die in dieser Dimension einmalig und unfassbar ist. Sie hat mit über 130 Toten, vielen Verletzen und unvorstellbaren Zerstörungen unermessliches Leid vor allem über das Ahrtal gebracht. Wir trauern mit den Menschen, die Familienangehörige verloren haben oder noch immer vermissen. Wir fühlen mit den Betroffenen, die kein Zuhause mehr haben und ihrer Existenz beraubt wurden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Neben der gemeinsamen Trauer um die Opfer sei es wichtig, den betroffenen Menschen Gewissheit zu geben, dass sie auch langfristig nicht alleine sein werden.

„Das Ausmaß der Katastrophe ist so groß, dass der Wiederaufbau Jahre in Anspruch nehmen wird. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Land und Bund wird es gelingen, den betroffenen Regionen eine Perspektive zu geben“, so die Ministerpräsidentin. Von dem Staatsakt werde auch das Signal ausgehen, dass Rheinland-Pfalz bei der Bewältigung dieser Katastrophe solidarisch zusammenstehe und gemeinsam die betroffenen Gebiete wieder aufbauen werde.

Kategorien
Top-Themen

HwK-Koblenz und weitere Schlüssel-Ressorts bündeln Krisen-Management in Deutschlands größtem Wiederaufbau-Projekt

Region/Ahrtal/Koblenz – Damit Hilfsangebote des Handwerks passgenau an Betroffene der Flutkatastrophe im Ahrtal vermittelt werden, ist die neue Internetplattform www.baut-mit-auf.de freigeschaltet. Hier werden alle Leistungen des helfenden Handwerks präzise und übersichtlich vorgestellt, Betroffene können nach den erforderlichen Gewerken ganz einfach filtern.

Foto: HwK Koblenz

„Nach der ersten Blaulichtphase haben sich nun Vertreter wichtiger Schlüsselressorts an einen Tisch gesetzt und Möglichkeiten einer optimalen und durchorganisierten Hilfestellung besprochen“, erklären Ralf Hellrich und Kurt Krautscheid, Hauptgeschäftsführer und Präsident der Handwerkskammer (HwK) Koblenz für das Organisationsteam. Beteiligt sind unter anderem die Krisenstäbe der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Handwerksorganisationen, insbesondere Kreishandwerkerschaften und Innungen, das Technische Hilfswerk (THW), Energieversorger sowie regionale Unternehmen. Entstanden ist so ein Netzwerk, das in alle Bereiche handwerklicher Leistungen und ihrer organisatorischen Zuordnung hineinreicht.

Foto: HwK Koblenz

Aktuell stehen Versorgungsleistungen ganz oben auf der Agenda. So müssen die Haushalte wie auch die Betriebe entlang der Ahr wieder an Stromnetze angeschlossen werden. Hier arbeiten Energieversorger und Elektrohandwerk Hand in Hand und kommen zügig voran. Parallel werden betroffene Gebäude getrocknet, müssen neue Türen und Fenster wie auch Heizungen erhalten.

Foto: HwK Koblenz

„Der Bedarf ändert sich also von Tag zu Tag und wir müssen den dynamischen Aufbauprozess kontrolliert und effektiv steuern“, erklären die Initiatoren die Herausforderungen der nächsten Wochen und Monate.

Die Hilfsbereitschaft des bundesweiten Handwerks ist enorm „und bei uns gehen täglich Hunderte Nachfragen ein. Das zu koordinieren, ist die Schlüsselaufgabe.“

Im ersten Schritt können sich Betriebe auf der neuen Plattform registrieren. Diese werden für die Betroffenen nach Gewerk in einer Art „Marktplatz“ veröffentlicht. So kann dann der direkte Kontakt zu den Handwerkern erfolgen. Die Plattform wächst ständig weiter und es wird bereits an einer eigenen App gearbeitet, mit der im zweiten Schritt der Wiederaufbau von einzelnen Objekten – privat wie gewerblich – organisiert werden kann. Für besonders hart Betroffene wird es im nächsten Schritt ein „Paten-Projekt“ geben.

Weitere Infos gibt die Pressestelle der Handwerkskammer Koblenz: joerg.diester@hwk-koblenz.de, Tel. 0261/ 398 161

Kategorien
Top-Themen

30.000 Euro in gute Hände gegeben

Mechernich-Kommern – „Kommern-packt-an“-Mannschaft überreicht Spendeneinnahmen aus Benefizkonzert auf dem Arenberplatz an die Mechernich-Stiftung. Wie hoch die Spende tatsächlich ausfällt, bleibt im eingerollten Scheck zunächst verborgen. Kommerns Ortsbürgermeister Rolf Jaeck lüftet aber dann kurz darauf stolz das Geheimnis: Das Benefizkonzert, das die „Kommern-packt-an“-Mannschaft innerhalb weniger Tage auf die Beine gestellt und erfolgreich gestemmt hat, brachte 30.000 Euro ein.

„Unglaublich“, würdigt Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick das großartige Spendenergebnis, das der Mechernich-Stiftung zugutekommen soll und damit an diejenigen Menschen im Stadtgebiet geht, die vom Hochwasser stark betroffen sind.

Der Stiftungs-Vorsitzende Ralf Claßen nimmt den Scheck am Brunnen vor dem Arenbergplatz entgegen. „Das ist Kommern“, lobt er das ehrenvolle Engagement und dankt Organisatoren, Helfern und Musikern für das Stemmen einer solchen Großveranstaltung, die den 1.000 Besuchern neun Stunden nonstop Musik bot. Jeder Euro zähle, und eine so große Summe helfe doppelt und dreifach, so der Vorsitzende.

„Starkes Zeichen“

Für Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick setzt das Kommerner Konzert und die Spende an die Mechernich-Stiftung „ein starkes Zeichen“ der Solidarität und des Miteinanders. „Kommern setzt sich damit nicht nur für seine eigenen Bürger, sondern für alle vom Hochwasser betroffenen Mechernicher ein“, so der Bürgermeister.

Die Spendeneinnahmen, die an die Mechernich-Stiftung gehen, werden in Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern an die echten „Härtefälle“ im Stadtgebiet. „Wir möchten denjenigen helfen, bei denen es um die Existenz geht, die zum Beispiel keine Elementarversicherung haben oder finanziell schlechter gestellt sind als andere“, erläutert Ralf Claßen. Rolf Jaeck ist überzeugt: „Bei der Mechernich-Stiftung ist es in guten Händen.“

Mit dem Konzert am 8. August 2021, haben die Kommerner nach 2016, fast auf den Tag genau, zum zweiten Mal ein Fest für Flutopfer auf die Beine gestellt. So gerne sich das Organisationsteam – mit Uwe Reetz, Björn Schäfer, Wilfried Oberauner und Schirmherr Stephan Brings an der Spitze – für andere engagiert, hoffen sie aber unisono, dass das nächste Fest „einfach so“ zum Feiern und für die Gemeinschaft da ist. „Ohne eine Hochwasserkatastrophe als Anlass“, bittet Jaeck inständig.

Uwe Reetz und seine Mitstreiter wissen aber auch um die hohen Qualitäten des Ortes und seiner Bürger: „In Kommern kann man auf eine starke Gemeinschaft zählen“, so der Musiker, der selbst auch beim Konzert auf der Bühne spielte. Und längst seien es nicht nur Ur-Kommerner, die anpacken und sich engagieren, sondern immer häufiger auch Zugezogene.

Kategorien
Top-Themen

Weitere Impfungen für Kinder im Impfzentrum, neue Haltestellen der Impfbusse im Kreis Düren

Düren – „Das Angebot der Kinderimpfungen im Kreis Düren wird gut angenommen“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Am Mittwoch, 11. August, haben 90 Kinder- und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren die Coronaschutzimpfung im Impfzentrum erhalten. Weil es so viel positive Resonanz gibt, werden dort zusätzlich zu jedem Samstag auch am nächsten Mittwoch, 18. August, Impfungen für diese Altersgruppe jeweils von 14 bis 20 Uhr möglich sein. Ein Termin ist nicht erforderlich.

Voraussetzung für eine Impfung ist zum einen die Einverständniserklärung aller (!) sorgeberechtigten Personen, die die Einverständniserklärung und das Aufklärungsmerkblatt unterschreiben müssen. Ohne vollständige Einwilligung wird das Kind nicht geimpft. Der Einwilligungsbogen (für den mRNA-Impfstoff) sowie das Aufklärungsmerkblatt können beim RKI heruntergeladen werden (bitte beide Formulare unterschrieben mitbringen): https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Zudem ist ein Aufklärungsgespräch durch den Kinder- und Jugendarzt vor Ort nötig. Die Kinder und ihre Eltern werden über die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) informiert. Die STIKO empfiehlt aktuell eine Impfung für Kinder ab 12 Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen und bei regelhaftem Kontakt zu Personen mit einem erhöhten Risiko schwerer Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können auch weitere Kinder und Jugendliche auf Wunsch der Eltern nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten.

Impfzentrum

Darüber hinaus sind auch im Impfzentrum (Am Ellernbusch 18-20) jeden Tag (außer montags und donnerstags) von 14 bis 20 Uhr weiterhin Impfungen ohne Termin für Menschen ab 16 Jahren möglich. Sie können zwischen den Impfstoffen von Biontech, Moderna, Johnson & Johnson sowie AstraZeneca wählen. Bitte auch hier Personalausweis, (wenn vorhanden) Impfpass und die unterschriebenen Aufklärungs- und Einwilligungsbögen mitbringen. Diese sind hier zu finden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.html

Sonderaktion beim Fußballspiel

Am heutigen Freitag, 13. August, findet eine Sonderimpfaktion bei einem Fußballhighlight statt. Zur Saisoneröffnung der Mittelrheinliga wird an der Westkampfbahn in Düren nicht nur Fußball gespielt, sondern diesmal auch geimpft. Wenn der 1.FC Düren gegen Viktoria Arnoldsweiler im Derby antritt, können sich die Besucher in extra aufgestellten Zelten in der Nähe des Vereinsheims von 17 bis 22 Uhr die wichtige Corona-Schutzimpfung geben lassen. Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von Biontech und Johnson & Johnson. Ein Termin ist nicht erforderlich. Zweitimpfungen sind dort auch möglich. Das Angebot gilt für alle Menschen ab 16 Jahren.

Impfungen im Impfbus

Im Kreis Düren sind zwei Impfbusse unterwegs, die jeweils jeden Tag an anderen Haltestellen im gesamten Kreisgebiet stehen und eine unkomplizierte Impfung vor Ort möglich machen. Mitgebracht werden sollte der Personalausweis und (wenn vorhanden) der Impfpass. Hinweis: Der Halt an diesem Samstag, 14. August, am Marktplatz in Düren entfällt.

Aktuelle Fallzahlen

Aktuell sind im Kreis Düren 156 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 33,6. Mehr als 156.550 Personen im Kreis Düren sind vollständig geimpft. Die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen gibt es wie immer unter www.kreis-dueren.de/coronazahlen

Die Haltestellen der beiden Impfbusse in der kommenden Woche:

Montag, 16.08.2021

10-13 Uhr Langerwehe – Steinchen 2 – Supermärkte

11-14 Uhr Jülich – Am Walramplatz

14-18 Uhr Merzenich – S Bahnhof

15-19 Uhr Linnich – Place de Lesquin – Bürgerbegegnungsstätte

Dienstag, 17.08.2021

10-13 Uhr Titz – Heinrich-Gossen-Straße – Supermärkte

10-13 Uhr Düren – Euskirchener Straße 99 – Aldi Supermarkt

14-18 Uhr Langerwehe – Exmouth-Platz

14-18 Uhr Aldenhoven – Am alten Bahnhof – Supermärkte

Mittwoch, 18.08.2021

10-13 Uhr Düren Job-com

11-14 Uhr Niederzier – Neue Mitte – Supermärkte

14-18 Uhr Nideggen – Dürener Tor – Bushaltestelle

15-19 Uhr Düren – Neue Jülicher Straße – Haltestelle Bretzelnweg

Donnerstag, 19.08.2021

10-14 Uhr Düren – Grüngürtel/Goebenstraße

11-14 Uhr Huchen Stammeln – Rurbenden – Supermärkte

15-18 Uhr Mariaweiler – Schulhof/Busspur Anne-Frank-Gesamtschule

15-19 Uhr Linnich – Place de Lesquin – Bürgerbegegnungsstätte

Freitag, 20.08.2021

10-18 Uhr Düren Job-com

13-16 Uhr Düren – Miesheimer Weg/Zülpicher Straße

16:30-22 Uhr Düren – Marktplatz

Samstag, 21.08.2021

10-18 Uhr Nideggen Schmidt Tierpark

10-13 Uhr Vettweiß – Gereonstraße 137 – Supermärkte

14-19 Uhr Düren – Fehlender Feld 11 – Bauhaus

Sonntag, 22.08.2021

10-13 Uhr Düren – Satellitenviertel – Nörvenicher Straße 42

10-17 Uhr Düren – Dorftrödelmarkt Hoven – Grundschule Hoven

14-19 Uhr Annakirmesplatz

Kategorien
Top-Themen

Hochzeiten auch bei Inzidenzstufe 2 am kommenden Wochenende in NRW mit Schutz-Vorkehrungen möglich

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Das Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte darauf hingewiesen, dass auch in Inzidenzstufe 2 Hochzeiten und ähnliche langfristig geplante Feiern durch eine Ausnahme nach § 21 Absatz 3 der Coronaschutzverordnung ermöglicht werden können, ohne dass bei diesen auf Musik und Tanz verzichtet werden muss.

Nach den aktuell noch geltenden Regelungen sind private Veranstaltungen in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht eigentlich nur in den Inzidenzstufe 0 und 1 möglich. Nachdem sich aber die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag, 10. August 2021, im Grundsatz darauf verständigt hat, dass geimpften und genesenen Personen alle Angebote, Einrichtungen und Tätigkeiten wieder offenstehen sollen und dies grundsätzlich auch für getestete Personen (sog. „3G“) gelten soll, erscheint ein Festhalten an der bisherigen Regelung für das kommende Wochenende nicht mehr angemessen. Daher wird die Coronaschutzverordnung im Moment entsprechend überarbeitet. Dabei ist gerade auch die besondere Bedeutung der Veranstaltung für die betroffenen Personen und der lange Planungsvorlauf zu berücksichtigen. Dem kann durch die in § 21 Absatz 3 ausdrücklich vorgesehene Ausnahmeregelung Rechnung getragen werden.

Die nun geltende Ausnahme erfordert aus infektiologischen Gründen gerade in Kommunen mit höheren Inzidenzen ein angemessenes Schutzkonzept. Die Kommunen haben hier Spielraum für passgenaue Lösungen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.

Die Regelung gilt zunächst nur bis zum Auslaufen der aktuellen Coronaschutzverordnung am kommenden Donnerstag. Über die zukünftigen konkreten Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung, die derzeit in der Abstimmung ist, wird die Landesregierung so schnell wie möglich informieren.