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Gasnetz-Anschlüsse in einigen Orten im Ahrtal müssen abgesperrt werden

Ahrweiler – Vorbereitungen für Wiederinbetriebnahme in einigen Orten im Ahrtal – Neue Hochdruckleitung im Bau – Einschränkungen für Winzer. Die Wiederherstellung der Erdgasversorgung im Ahrtal schreitet voran. Um die Wiederinbetriebnahme der einzelnen Netzanschlüsse im Stadtteil Heppingen vorzubereiten, werden Experten der Energienetze Mittelrhein (enm) einzelne Straßen abgehen. Sie werden dabei jeweils den Hauptabsperrhahn im Keller der Wohnhäuser schließen und gegebenenfalls Gaszähler und Regler demontieren. Diese Demontage erfolgt nur dort, wo die Zähler unter Wasser standen. Die Begehung startet am Montag, 23. August. Hierbei wird die enm durch Mitarbeiter der Stadtwerke Neuwied unterstützt.

Außerdem werden vorbereitende Arbeiten im Stadtteil Ramersbach sowie in einigen Bereichen der Ortsbezirke Bachem und Bad Neuenahr, die südlich der Ahr gelegen sind, durchgeführt. Diese werden ab Samstag, 21. August, jeweils samstags durch Mitarbeiter der enm erledigt. Auch hier werden Netzanschlüsse verschlossen und verplombt. Die Mitarbeiter können sich ausweisen.

Einschränkungen für Winzer

Große Fortschritte macht darüber hinaus der Neubau einer neuen Hochdruckleitung, die als sogenannte „Nordumfahrung“ ausgeführt wird. Sie wird unterhalb der Weinberge an der B 266 entlang gebaut, um die Stadtbezirke Ahrweiler und Bad Neuenahr, die nördlich der Ahr liegen, sowie den Stadtteil Walporzheim wieder mit Erdgas versorgen zu können. Für die Winzer, die dort Weinberge bewirtschaften, bringt dies Einschränkungen mit sich: Ab Montag, 23. August, bis voraussichtlich Ende September sind die Wege unterhalb der Weinberger nicht oder nur teilweise nutzbar.

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Die Landesregierung NRW begrüßt die schnelle Umsetzung der gemeinsamen Wiederaufbau-Hilfe von Bund und Ländern

Region/Düsseldorf30 Milliarden Euro Wiederaufbauhilfe für Unwetterregionen / Ministerpräsident Laschet: Gemeinsames Wiederaufbaupaket ist ein starkes Zeichen der Solidarität. Tempo beibehalten, damit die Hilfe so schnell wie möglich bei den Betroffenen ankommt. Die Staatskanzlei NRW teilt mit: Die Landesregierung begrüßt die schnelle Umsetzung des Bund-Länderbeschlusses zur Wiederaufbauhilfe für die von der Unwetter- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Regionen. Das Bundeskabinett hatte am heutigen Mittwoch, 18. August 2021, in Berlin den Entwurf des Aufbauhilfegesetz beschlossen und so den Weg für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat frei gemacht.

Die mit dem Gesetz beschlossenen Wiederaufbaumaßnahmen der Länder werden je zur Hälfte von Bund und allen Ländern finanziert.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Es ist ein starkes Zeichen der Solidarität, dass Bund und Länder gemeinsam dieses milliardenschwere Wiederaufbaupaket so schnell auf den Weg bringen. Mein Dank gilt dem Bund und den anderen Ländern. Mit dem Wiederaufbaufonds schaffen wir Verlässlichkeit und konkrete Perspektiven für die Menschen in der Flutregion. Das ist ein starkes, aber auch ein notwendiges Signal. Nun ist es wichtig mit einem zügigen parlamentarischen Verfahren mit Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat die Beschlüsse schnellstmöglich umzusetzen. Wir müssen das Tempo beibehalten, damit die Hilfe so schnell wie möglich bei den betroffenen Menschen ankommt. Wir werden weiter alles dafür tun, dass jede Stadt, jedes Dorf und jede Familie nach dem Wiederaufbau wieder gut dasteht und optimistisch in die Zukunft sehen kann.“ 

Ministerpräsident Laschet betonte noch einmal, dass mit dem Wiederaufbau begonnen werden kann: „Wer mit dem Wiederaufbau bereits anfängt, bevor er den Bewilligungsbescheid erhält, wird bei berechtigtem Anspruch keinen Nachteil haben. Für die Aufnahmen einer solchen Regelung habe ich mich stark gemacht.“ Zudem werde das Land – wie schon bei der Auszahlung der Soforthilfe – eine schnelle und unbürokratische Auszahlung gewährleisten.

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Neue Coronaschutz-Verordnung tritt in Nordrhein-Westfalen am Freitag 20. August in Kraft

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen setzt Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen konsequent um. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um.

Diese tritt am Freitag, 20. August 2021 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden. Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung mit neuer Systematik keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

Die neue Verordnung ist damit geprägt von dem Grundsatz, dass Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offenstehen. Von den bisherigen Schutzmaßnahmen verbleiben nur noch eine verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen und an anderen infektionskritischen Orten sowie für nicht geimpfte oder genesene Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht („3-G-Regel“). Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben sind in einer kurzen Anlage zusammengefasst und ergänzen die Infektionsschutzvorgaben für Betriebsinhaberinnen und -inhaber.

Da die Verordnung aufgrund des Impffortschritts keine Schließungen von Einrichtungen oder Verbote von Angeboten ab einem bestimmten Infektionsgeschehen mehr vorsieht, bedarf es keiner konkreten Festlegung von Indikatoren des Infektionsgeschehens. Das Infektionsgeschehen wird vielmehr nach wie vor täglich vom Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Coronaschutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Wir stehen an einer entscheidenden Schwelle zur Normalität. Ein immer größerer Teil der Gesellschaft ist geimpft und damit fast sicher vor schweren Krankheitsverläufen geschützt. Für diese Menschen darf der Staat keine deutlichen Einschränkungen mehr machen. Mit einer konsequenten Umsetzung der 3G-Regel tragen wir dieser Situation Rechnung – wir schützen die Ungeimpften, ohne die Geimpften einzuschränken. Trotz dieser gebotenen Normalisierung gilt: Die Pandemie ist leider noch nicht überwunden. Nur Impfen bringt uns eine volle Normalität. Bis dahin sind die Maskenpflicht in Innenräumen und mehr Coronatests für Nicht-Geimpfte erforderlich.“

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

3G-Nachweis

Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Maskenpflicht und AHA+L-Regeln

Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).

Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

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Verteilung der Spendengelder in Schleiden – Anträge können ab sofort gestellt werden

Schleiden – Spendengelder werden ausgezahlt – Antragsformular steht ab sofort auf der Website zum Download oder in Papierform an verschiedenen Auslagestellen im Stadtgebiet bereit. Die Fraktionsvorsitzenden der im Schleidener Stadtrat vertretenen Fraktionen haben gestern per Dringlichkeit einen Beschluss über die Verteilung der Spendengelder gefasst.

Die Spendenbereitschaft nach der Flutkatastrophe in der Nacht zum 15. Juli 2021 war sehr groß: Bisher wurden insgesamt 1.249.885,08 Euro (Stand 16. August) auf das Spendenkonto der Stadt Schleiden eingezahlt.

Die Verwaltung hat ein Antragsformular erstellt, mit dem die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleiden finanzielle Hilfe aus dem Spendentopf beantragen können. Der Antrag muss bis zum 15. September 2021 gestellt sein.

Alle eingegangenen Anträge fließen in eine Wertungsmatrix, aus der sich ein Punktesystem ergibt, anhand dessen die Spenden nach der Höhe der Bedürftigkeit der Betroffenen vergeben werden. Für die Ausschüttung der Spendengelder mit Hilfe der Wertungsmatrix ist der Spendenstand am 20. September 2021 maßgebend.

Das Antragsformular steht auf der Website unter www.schleiden.de auf der Hochwassersonderseite zum Ausfüllen und zum Download bereit. Alternativ wird das Formular in Papierform an folgenden Stellen im Stadtgebiet ausliegen:

Gemünd:         Versorgungsstation ehemaliger REWE „Böser Wolf“ (Urftseestraße. 1), täglich von 14:00 – 18:00 Uhr

Schleiden:       Versorgungsstation (Am Markt 17),

täglich von 14:30 – 18:30 Uhr

Rathaus Schleiden (Bürgerbüro)

Mo. – Fr. 7:45 – 12:30 Uhr u.  Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

Bürgermeister Ingo Pfennings zeigt sich sehr erfreut über den gefassten Beschluss: „Ich freue mich sehr, dass wir im September mit der Auszahlung der Spendengelder beginnen können.“

Hintergrund

In der Nacht zum 15. Juli 2021 wurde das Schleidener Tal, insbesondere die Orte Oberhausen, Schleiden, Olef und Gemünd von der Hochwasser-Katastrophe massiv getroffen. In der langgezogenen und dichtbebauten Tallage erreichten die Flüsse Urft und Olef, die im Stadtgebiet Schleiden aufeinandertreffen, in der Flutnacht ihre höchsten Pegelstände. Dadurch wurden in der Tallage zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe, Einzelhändler, Dienstleister, kommunale Einrichtungen und Schätzungsweise 3.000 Privathaushalte zwischen einem und vier Metern – ab Kelleroberkante – überflutet. Das unermessliche Leid von schätzungsweise 5.000 Menschen sowie die großflächige Zerstörung in den Überschwemmungsgebieten ist nur schwer zu begreifen.

Bei einigen Familien hat das Schicksal besonders schlimm zugeschlagen, da sie Angehörige verloren haben. Allein in der Stadt Schleiden gibt es neun bestätigte Todesfälle. Viele haben aber auch erhebliche Schäden an Häusern, Wohnungen und Hausrat zu beklagen oder haben ihre Häuser, Autos oder Wertgegenstände durch die Wassermassen komplett verloren.

Zudem wurde fast die gesamte Infrastruktur im Schleidener Tal wurde zerstört bzw. massiv beschädigt, darunter vier Schulen, fünf Kindergärten, drei Feuerwehrgerätehäuser, der Städtische Bauhof, drei Turnhallen sowie zahlreiche Brücken, Straßen, Haltestellen, Gleisanlagen und Gewässerstrukturen. Hinzu kommen touristische Einrichtungen, wie Minigolf, DiskGolf Parcours, Tourist-Information im Nationalpark-Tor Gemünd, KunstForumEifel, Kurhaus sowie Beeinträchtigungen an der Wanderinfrastruktur. Allein die Schäden an der kommunalen Infrastruktur – ohne Gewerbebetriebe und Privathaushalte – schätzt die Stadt Schleiden mittlerweile auf über 200 Millionen Euro.

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Patienten-Beauftragte begrüßt COVID-19-Impfempfehlung der STIKO für 12- bis 17-Jährige

Region/Berlin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat angekündigt, ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zu aktualisieren und eine Impfung  zukünftig allen 12- bis 17-Jährigen zu empfehlen. Dazu erklärt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MdB: „Ich begrüße diese allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren außerordentlich und freue mich, dass die Expertinnen und Experten der STIKO nach gründlicher Auswertung neuer wissenschaftlicher Daten zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko, an einer sehr seltenen Impfnebenwirkung zu erkranken, überwiegen. Denn Kinder und Jugendliche haben in besonderer Weise unter den Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen gelitten.

Ich hoffe, dass viele Eltern diese klare Impfempfehlung der STIKO für alle 12- bis 17-Jährigen zum Anlass nehmen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und nach ärztlichen Aufklärung zum individuellen Nutzen und Risiko eine gut informierte Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder treffen. Die Frage einer Impfung ist und bleibt eine höchstpersönliche Entscheidung. Mit der neuen Impfempfehlung macht die STIKO jedoch mehr als deutlich, dass der direkte Schutz der Kinder und Jugendlichen durch eine Impfung mögliche Risiken überwiegt.“

Der Beschlussentwurf zur aktualisierten Impfempfehlung befindet sich laut STIKO derzeit in dem vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und den beteiligten Fachkreisen. Nachfolgende sind Änderungen daher noch möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html.

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Bewerbungs-Phase für den Innovations-Preis 2022 des Landes Nordrhein-Westfalen gestartet

Region/Düsseldorf – Minister Pinkwart: Forscherinnen und Forscher leisten mit ihren innovativen Ideen einen großen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW teilt mit: Der Innovationspreis 2022 des Landes Nordrhein-Westfalen würdigt innovative Spitzenleistungen aus Wissenschaft und Wirtschaft. Bewerbungen können in den Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ ab sofort bis zum 10. September 2021 eingereicht werden.

Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Gerade in dieser Zeit der rasanten Veränderungen ist es wichtig, die Innovationskraft unseres Landes zu stärken. Forscherinnen und Forscher machen Fortschritt möglich und geben Antworten auf die großen globalen Herausforderungen. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft.”

In den Kategorien „Innovation“ und „Nachwuchs“ können Hochschulen, Forschungseinrichtungen, forschende Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer ihre Favoriten vorschlagen. Eine hochkarätige Jury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Jan Wörner, Präsident der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus.

Zusätzlich zu diesen beiden Kategorien wird ein Ehrenpreis verliehen. Minister Pinkwart benennt in Abstimmung mit der Jury die Preisträgerin oder den Preisträger und zeichnet damit eine Persönlichkeit aus, die mit hoher Kompetenz, Leidenschaft und Engagement herausragende Beiträge für nachhaltige Veränderungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft geleistet hat.

Der Innovationspreis wird in drei Kategorien vergeben:

  • Kategorie Innovation, Preisgeld 100.000 Euro,
  • Kategorie Nachwuchs, Preisgeld 50.000 Euro.
  • Der Ehrenpreis ist nicht mit einem Preisgeld verbunden.

Nach dem Zukunftspreis des Bundespräsidenten ist der Innovationspreis Nordrhein-Westfalen die höchstdotierte Auszeichnung dieser Art in Deutschland. Die Preisverleihung findet am 9. Mai 2022 in der Düsseldorfer K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen statt.

Informationen über die Online-Bewerbung, Teilnahmebedingungen, Kategorien und Jury finden Sie unter www.innovationspreis.nrw.de.

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Handwerk im Zentrum von Deutschlands größtem Wiederaufbau-Projekt

Region/Ahrtal/Koblenz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer tauscht sich bei Vor-Ort-Visite mit Handwerkern und HwK Koblenz aus / Versorger und E-Handwerk weisen auf mögliche Überlastung des Stromnetzes hin. 585 Handwerksbetriebe entlang der Ahr sind von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli betroffen, der durchschnittliche Schaden je Betrieb liegt bei rund 500.000 Euro. Nun kommt vielen Unternehmen eine Doppelrolle zu: neben der Beseitigung eigener Schäden sind zahlreiche Gewerke, gerade aus dem Bau- und Ausbaubereich, mit ihrer handwerklichen Kompetenz gefragt beim Wiederaufbau.

Wichtige Grundlagen für einen effektiven und zügigen Einsatz des Handwerks beim Wiederaufbau des Ahrtals waren Thema des Austausches zwischen Handwerkern mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer (von rechts) und Thomas Linnertz, Leiter des Hochwasserkrisenstabs und HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich. Foto: HwK Koblenz

„Alleine können wir das nicht schaffen“, macht Kreishandwerksmeister Frank Wershofen gegenüber Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei deren Besuch im Familienbetrieb in Bad Neuenahr-Ahrweiler deutlich.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (links) informiert sich bei Kreishandwerksmeister Frank Wershofen (von rechts), HwK-Präsident Kurt Krautscheid und HwK-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich in Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Lage nach dem Hochwasser, den Stand des Wiederaufbaus und sichert Unterstützung dabei zu. Foto: HwK Koblenz

Die Unterstützung aus ganz Deutschland ist bereits da, muss nun optimal koordiniert werden. „Wir sind dabei, die Rahmenbedingungen so festzulegen, dass vor Ort effektiv und zügig gearbeitet werden kann“, machen Ralf Hellrich und Kurt Krautscheid, Hauptgeschäftsführer und Präsident der Handwerkskammer (HwK) Koblenz deutlich beim Austausch mit der Ministerpräsidentin, Wirtschaftsstaatssekretärin Petra Dick-Walther und Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Leiter des Hochwasserkrisenstabs. Denn nun geht es um den schnellen Aufbau einer handwerksgerechten Infrastruktur, so bei der Lagerhaltung oder Unterbringung von helfenden Handwerkern.

Werkstattgespräch einmal ganz anders: Ministerpräsidentin Malu Dreyer (links) fragt nach bei Kreishandwerksmeister Frank Wershofen (rechts) und seiner Familie, wie es nach der Hochwasserkatastrophe privat und unternehmerisch aussieht und weitergeht. Der Sanitär-Heizung-Klima-Betrieb ist selbst von der Flutkatastrophe betroffen, war aber bereits am Folgetag wieder für seine Kunden im Einsatz. Foto: HwK Koblenz

Beim Ortstermin werden wichtige Grundlagen dazu besprochen – in einem Betrieb, der selbst drei Meter unter Wasser stand. „Auch wir sind stark betroffen, haben in jener Katastrophennacht alles verloren. Das Lager ist ruiniert, alle dort vorgehaltenen Bauteile Müll. Die Ausstellungsräume wurden von den Fluten zerstört und sind inzwischen bis auf den Rohbau rückgebaut, damit die Bausubstanz trocknen kann“, kommentiert Frank Wershofen die Umgebung dieses Treffens. Malu Dreyer nimmt sich viel Zeit und fragt nach, wie es Wershofen und seiner Familie nun geht, ob sie sich zur Zukunft äußern können. „Natürlich geht es weiter! Wir hatten bislang auch gar keine Zeit, eine Pause einzulegen“, erklärt das Brüderpaar Andy und Frank Wershofen als Inhaber des über 30 Jahre alten Familienbetriebs, der aktuell eine Übergabe an die nächste Generation vorbereitet. Denn parallel zu den Aufräumarbeiten im eigenen Unternehmen ist man intensiv bei vielen hochwassergeschädigten Kunden unterwegs. „Direkt nach der Katastrophe waren wir mit unseren noch intakten Fahrzeugen im Einsatz. Eine Mammutaufgabe“, berichten die beiden Chefs von über 20 Mitarbeitern. Der sie sich stellen – „wie so viele andere Handwerksbetriebe auch“, lobt Kreishandwerksmeister Frank Wershofen die Machermentalität des Ahr-Handwerks.

Zu diesen Machern zählt auch Christian Müller, Obermeister der Elektro-Innung Ahrweiler. Auch ihn besucht Malu Dreyer zusammen mit Thomas Linnertz und weiteren Verantwortlichen des Landes-Krisenmanagements. In der Nähe von Niederzissen haben Müller und Mitarbeiter des Energieversorgers Westnetz ein provisorisches Lager samt Montagezelt aufgebaut. Hier bereiten sie die Installationsarbeiten im Ahrtal vor. Gerade der Energieversorgung fällt aktuell eine Schlüsselrolle zu. Strom und Wasser sind wichtige Lebensgrundlagen und werden dringend benötigt im Zuge des Wiederaufbaus, so bei der Trocknung von Gebäuden. „Da arbeiten wir mit den Energieunternehmen Hand in Hand und kommen zügig vorwärts“, berichtet Obermeister Müller.

Er und die Verantwortlichen von Westnetz weisen – auch im Sinne weiterer Stromanbieter – deutlich darauf hin, dass die aktuelle Stromversorgung über Notnetze funktioniert. „Zu viele Nutzer mit zu vielen elektrischen Geräten überlasten diese von uns provisorisch aufgebauten Versorgungsnetze! Unser dringender Appell: bitte beim Einsatz von Bautrocknern und anderen Geräten nicht alles anschließen, was da ist. Zurückhaltung ist gefragt, sonst stehen wir schnell wieder im Dunkeln!“ Und: Installationsarbeiten, auch die Wiederinbetriebnahme von elektrischen Hausanschlüssen, sind nur von Fachleuten durchzuführen.

In der Krisenbewältigung arbeiten HwK Koblenz und die Kreishandwerkerschaften aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz sowie die Innungen eng zusammen. Zum Organisationsteam gehören außerdem die Krisenstäbe der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), das Technische Hilfswerk (THW), Energieversorger sowie regionale Unternehmen. Entstanden ist so ein Netzwerk, das in alle Bereiche handwerklicher Leistungen und ihrer organisatorischen Zuordnung hineinreicht. Wöchentlich am Dienstagabend trifft man sich zusammen mit Handwerkern und Bürgermeistern aus dem Ahrtal in der Ahr-Akademie der Handwerkskammer. „Wir tauschen uns aus zu aktuellen Aufgaben und Problemen, entwickeln Vorwärtsstrategien. Die ersten Erfahrungen sind sehr positiv“, ziehen Hellrich und Krautscheid ein erstes Fazit.

Das es sehr gut klappt und dieses Krisenmanagement funktioniert, weiß auch Malu Dreyer. „Ich bin wirklich sehr beeindruckt von der Aufbruchstimmung, die ich hier erlebe. Das macht Mut!“ Der Handwerkskammer und den Partnern sagt sie volle Unterstützung aus der Politik zu, „denn das Handwerk übernimmt hier viel Verantwortung und wird auch langfristig eine Schlüsselrolle beim Wiederaufbau übernehmen. Da ist es wichtig, dass die ersten Schritte in die richtige Richtung zielen. Bei meinem Besuch konnte ich mich davon überzeugen.“

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RLP Impfbus-Tour startet 3. Woche: Gut 8.000 Personen bereits geimpft – Daniel Stich besucht Impfbus in Eich

Region/Mainz – Auch diese Woche sind Impfbusse in ganz Rheinland-Pfalz unterwegs. Bereits seit zehn Tagen werden Stationen im Land angefahren, um Menschen wohnortnah mit einer Coronaschutzimpfung zu versorgen. Seit Start der Aktion wurden bereits 8.042 Personen in einem Impfbus geimpft. Die dritte Woche startet ab dem heutigen Montag 16. August mit Stopps in Morbach, Koblenz, Waldböckelheim, Mutterstadt, Offenbach an der Queich oder auch Altenglan. Bei einem Besuch gestern am Impfbus in Eich informierte sich Landesimpfkoordinator Daniel Stich über die Resonanz des Angebots und tauschte sich mit Verantwortlichen über die Aktion aus.

„Das Ziel der Impfbusse ist es, ein niedrigschwelliges Impfangebot unmittelbar vor Ort zu ermöglichen. Getreu dem Motto: Hingehen, ausweisen und Impfung erhalten. Hier können wir eine positive Zwischenbilanz ziehen. Die Zahlen der Aktion zeigen uns deutlich, dass dieses Angebot in der aktuellen Phase der Impfkampagne genau richtig ist. Jede Impfung hilft, sich und andere zu schützen. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten vor Ort, die diesen Aufwand auf sich nehmen und Impfwillige versorgen“, betont der Landesimpfkoordinator in Eich.

In der dritten Woche sind die sechs Impfbusse des Landes wieder von Montag bis Freitag unterwegs. Insgesamt werden 57 Stationen in Stadtgebieten aber auch im ländlichen Raum angefahren. An zwei Standorten in Hochspeyer und Ludwigshafen wird es die Möglichkeit geben, sich bis 20 Uhr impfen zu lassen.  Es ist den Impfteams des DRK gelungen, in der ersten Woche 4.447 Menschen zu impfen. In der zweiten Woche konnten bis Donnerstag bereits 3.595 Impfungen durchgeführt werden. Die Impflinge können dabei je nach Bus auf drei Impfstoffe zurückgreifen: BioNTech, Moderna und Johnson & Johnson. Gut die Hälfte der Impfwilligen wurde mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (50,3 Prozent) geimpft, der 14 Tage nach der einmaligen Impfung den vollständigen Impfschutz erbringt.

Die Busse fahren quer durch das Land und impfen auf Supermarktparkplätzen ohne vorherige Anmeldung. Insgesamt werden rund 220 Standorte angesteuert. Die Impfbusse sind je nach Region an bis zu zwei Standorten am Tag im Einsatz. Es handelt sich hierbei um Parkplätze der Supermarktketten Aldi, Edeka, Penny, Rewe und Wasgau, da die Sonderimpfaktion mit dem Deutschen Roten Kreuz und in Kooperation mit verschiedenen Supermarktketten im Land umgesetzt wird.

Die genauen Standorte und Zeiträume für die dritte Woche finden sich unter: https://corona.rlp.de/de/impfbus/

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NRW schafft neue Impfangebote für über 12-Jährige

Region/Düsseldorf – Minister Laumann: Damit bringen wir den Gesundheitsschutz und die Voraussetzungen für gemeinsames Lernen und sozialen Austausch in Einklang. Ministerin Gebauer: Neue Regelungen sichern den Präsenzunterricht. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilen mit:

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat nach Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung per Erlass den Umgang mit Risikokontakten innerhalb von Schulen konkretisiert. Ziel ist, dass in der Regel nur einzelne Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch ganze Bezugsgruppen wie eine Klasse, ein Kurs oder eine Betreuungsgruppe vom Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen und Betreuungsangeboten durch eine Quarantäneplicht ausgeschlossen werden. Gerade mit Blick auf das Infektionsgeschehen innerhalb von Schulen ist aber eine differenzierte Betrachtung der maßgeblichen Kontakte einer nachweislich infizierten Person durch die Behörde vor Ort notwendig.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Wir wissen: Kinder infizieren sich im Gegensatz zu Erwachsenen seltener mit dem Coronavirus und bleiben in der Regel von einem schweren Verlauf verschont. Sofern sie überhaupt Symptome zeigen, dann in der Regel eher harmlose. Wenn es doch mal einen Coronafall in einer Klasse geben sollte, schaffen wir mit diesem einheitlichen Vorgehen Klarheit im Umgang mit Risikokontakten. Dies gibt Gesundheitsämtern, Schulträgern, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern die notwendige Sicherheit zum Schulstart. Neben den schulischen Präventionsmaßnahmen wie regelmäßigem Lüften kommt es weiterhin auf ein engmaschiges Testen von Schülerinnen und Schülern an. Dies leistet einen erkennbaren und wirksamen Beitrag zu Pandemiebekämpfung, indem Infektionen früh erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden können. Damit bringen wir den Gesundheitsschutz sowie die Voraussetzungen für ein gemeinsames Lernen und den sozialen Austausch in Einklang.”

Schul- und Bildungsministerin Gebauer ergänzte: „Die jetzt vorgesehenen Regelungen des Gesundheitsministeriums sind ein sehr gutes Signal für die Familien in Nordrhein-Westfalen. Ich danke Minister Laumann ausdrücklich für die heutige Klarstellung. Die Landesregierung sichert bereits jetzt mit vielen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, wie der Maskenpflicht, dem Testen und vielen Fördermitteln auch für bauliche Investitionen, den Schulbetrieb ab. Mit den neuen Regelungen für die Gesundheitsämter im Hinblick auf Quarantäne wird der Präsenzunterricht in den nächsten Wochen und Monaten weiter abgesichert. Mit der verantwortungsbewussten Weiterentwicklung tragen wir den veränderten Bedingungen mit den geltenden strengen Schutzvorgaben Rechnung. Es darf nicht sein, dass in diesem Schuljahr wieder viele Kinder aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht am Unterricht teilnehmen können. Auch das erweiterte niedrigschwellige Impfangebot in den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen für die Jugendlichen wird die Sicherheit in den Schulen erhöhen.”

Folgende Regelungen gelten beim Umgang mit Risikokontakte in Schulen:

  • Bei einem Coronafall in der Klasse gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) sowie Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal, die in engem Kontakt standen als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen sind grundsätzlich von Quarantäneregelungen ausgenommen, soweit die entsprechenden aktuellen Empfehlungen des RKI dies vorsehen.
  • Von einer Einstufung als enge Kontaktpersonen der anderen Schülerinnen und Schüler der Klasse sollte hingegen abgesehen werden, wenn Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Mund-Nase-Bedeckung korrekt getragen haben, alle anderen empfohlenen Standard-Maßnahmen inklusive korrekter Lüftung eingehalten und Abstandsregelungen während des Unterrichts für kumulativ nicht länger als 15 Minuten unterbrochen wurden.
  • Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses mittels individuellem PCR-Test. Liegt ein solches vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten grundsätzlich wieder möglich, sofern diese Person nicht durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurde.

Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ (https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Nordrhein-Westfalen wird zudem ein weiteres niedrigschwelliges Impfangebot einrichten: Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen sowie dort Beschäftigte erhalten ein spezielles Impfangebot. Diese Impfangebote sollen in den 53 nordrhein-westfälischen Impfzentren durch die Kreise und kreisfreien Städte organisiert werden. Dabei können – analog zum Vorgehen bei den Berufskollegs – in Abstimmung mit den jeweiligen Schulträgern und der Schulleitung auch sogenannte aufsuchende, also mobile, Impfangebote an oder in den Schulen geschaffen werden.

Zudem wird geregelt, dass bei den Impfungen von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 15 Jahren in den Impfzentren im Gegensatz zur Erstimpfung bei der Zweitimpfung keine Anwesenheit eines Kinder- und Jugendarztes erforderlich ist. Es kann dabei davon ausgegangen werden, dass die umfassende Aufklärung der Kinder bzw. Jugendlichen sowie ihrer Eltern im Rahmen der Erstimpfung erfolgt ist.

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Trauma und Flutkatastrophe – Info-Veranstaltungen kommende Woche in Bad Münstereifel und Euskirchen

Euskirchen – Die Flut-Katastrophe hat die Bürgerinnen und Bürger im Kreises Euskirchen schwer getroffen. Das Erleben einer solchen zum Teil lebensbedrohlichen Situation, der Verlust von Angehörigen oder die Zerstörung von Eigentum und Lebensumfeld führen zu einer massiven seelischen Belastung. Daher wird Dr. Arenz, Chefarzt der Abteilung für klinische Psychiatrie und Psychotherapie am Marien-Hospital Euskirchen, in Zusammenarbeit mit dem Kreis-Gesundheitsamt zwei Info-Veranstaltungen für Betroffene anbieten.

Bad Münstereifel: Dienstag, 17. August, 19:30 Uhr, in der Fachhochschule für Rechtspflege NRW, Schleidtalstraße 3,

Euskirchen: Donnerstag, 19. August, 19:30 Uhr, im Sitzungssaal des Euskirchener Kreishauses, Jülicher Ring 32.

Die Veranstaltung „Trauma und Flutkatastrophe“ richtet sich an Menschen, die vom Hochwasser betroffen sind. Dabei wird Dr. Arenz wird über die seelischen Folgen der Flutkatastrophe und Möglichkeiten der Bewältigung informieren.

Aufgrund der geltenden Hygienevorschriften ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Folgeveranstaltungen sind geplant. Zur Teilnahme ist ein Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Genesung oder Impfung notwendig. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.