Kategorien
Top-Themen

Nordrhein-Westfalen setzt GMK-Beschlüsse zum Quarantäne-Management in Schulen und Kindertages-Betreuung um

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um. Das MAGS arbeitet derzeit mit dem Schul- und Bildungsministerium und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Regelungen aus und wird die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen bis spätestens Ende der Woche veröffentlichen.

Mit den Änderungen wird in Zukunft bei den Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung der Fokus auf der Quarantänisierung nur einzelner infizierter Kindern liegen. Die geltenden strengen allgemeinen Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von medizinischen Masken sind selbstverständlich weiter einzuhalten. Dies trägt den besonderen Bedürfnissen eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und der Sicherstellung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung Rechnung.

Es ergeben sich beispielsweise folgende Quarantäne-Erleichterungen:

  • Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
  • Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.
  • Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das Gesundheitsministerium nimmt die Hinweise, die uns in den letzten Tagen aus der Kinder- und Jugendmedizin zu den gesundheitlichen Auswirkungen eines strengen Quarantäneregimes an Schulen und in der Kindertagesbetreuung erreicht haben, sehr ernst. Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz. Dort, wo Hinweise auf ein Infektionsgeschehen vorliegen, handeln wir konsequent, schaffen aber die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder. Wir schaffen somit eine Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen sicherstellt, als auch ihr Recht, am Präsenzunterricht und der Betreuung teilzunehmen.“

Kinder und Jugendliche, die sich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen noch in Quarantäne befinden, können sich ebenfalls mit einem negativen Testnachweis einer PCR-Testung nach dem fünften Tag der Quarantäne freitesten lassen.

Kategorien
Top-Themen

Bundeskanzlerin Angela Merkel besuchte erneut das Ahrtal

Ahrtal – Fast sieben Wochen nach ihrem ersten gemeinsamen Besuch haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentin Malu Dreyer einen eigenen Eindruck vom Fortschritt der Aufräum- und Aufbauarbeiten gemacht. Unmittelbar nach der Flut hat das Land Soforthilfen in dreistelliger Millionenhöhe ausgezahlt und die Bundesregierung hat zusammen mit der Ländergemeinschaft einen Aufbaufonds von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Auf ihrem Rundgang durch die schwer betroffene Gemeinde Altenburg, die zu 95 Prozent überflutet wurde, machte Ministerpräsidentin Malu Dreyer deutlich, dass der Wiederaufbau lange Zeit und viel Kraft in Anspruch nehmen werde und sagte die Unterstützung des Landes beim Wiederaufbau zu. Das Dorf ist seit dem 15. Juli weitgehend unbewohnt. Strom und Wasserversorgung funktionieren wieder und tagsüber kommen viele Anwohner zurück, um nach ihren Häusern und Wohnungen zu sehen. Bei ihrem Rundgang erfuhren Kanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentin Malu Dreyer mehr vom Schicksal der Betroffenen, aber auch vom unbedingten Willen, die Heimat neu aufzubauen.

„Wir werden Sie nicht vergessen. Was man an Engagement und Zuversicht trotz allem Schmerz sieht, ist einfach beeindruckend. Wir haben die Pflicht zu helfen, wo wir helfen können. Und die Fragen, die sich die Menschen vor Ort stellen, die können wir nur gemeinsam mit dem Land und den Kommunen beantworten“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel.

„Es ist wichtig, die Soforthilfen schnell auszuzahlen und den Aufbaufonds schnell zu beschließen. Die Menschen haben damit eine Perspektive, um ihr Heim und die Heimat wiederaufzubauen“, betone Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die akute Gefahrenlage bestehe nicht mehr. Viele Straßen seien wieder passierbar, Brücken behelfsmäßig errichtet. Das Leid und die Zerstörung haben tiefe Wunden gerissen. Aber in Schmerz und Verlust mische sich nun der starke Wille, nach vorne zu blicken und den Aufbau entschlossen und mit ganzer Kraft gemeinsam anzugehen. In den ersten Wochen seien täglich mehr als 5000 Einsatzkräfte im Einsatz gewesen. Die freiwilligen Helfer und Helferinnen sind da noch gar nicht eingerechnet. Wir überführen jetzt Schritt für Schritt die Hilfe der Blaulichtfamilie in dauerhafte Strukturen, um die vielen Maßnahmen vor Ort zu realisieren“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Was Bevölkerung, Hilfskräfte und Ehrenamtliche in den vergangenen Wochen bereits erreicht hätten, sei immens. Häuser würden ausgeräumt und Sperrmüll, Schlamm und Schutt, den das Wasser angespült hat, wurden beseitigt. Das seien Abfallmengen, die ansonsten in 30 Jahren anfallen. In den Verwaltungen wird rund um die Uhr gearbeitet. Die Verbandsbürgermeisterin von Altenahr, Cornelia Weigand, und der Ortsbürgermeister von Altenburg, Rüdiger Fuhrmann, seien für diesen enormen Einsatz.

„Wir müssen Leben an Flüssen neu denken“, sagte Cornelia Weigand, die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr. „Der Wiederaufbau an der Ahr kann das Modell für die vielen Mittelgebirgsflüsse in Europa werden. Dazu bedarf es konkreter Wohn- und Lebensstrategien, für die das Fachwissen nationaler und internationaler Experten verschiedener Fachrichtungen benötigt wird. Wir hier brauchen schnell und kompetent einen ‚Masterplan Zukunft Ahr‘, eine Richtschur, was risikoarm und vertretbar ist. Wir brauchen Aussagen, welche Schutzbauwerke Bund und Länder errichten wollen, wo wiederaufgebaut werden kann und darf, und wie eine neue Bebauung aussehen muss, die resilient, die widerstandsfähig ist gegen Flut.“ Sie unterstrich den Zeitdruck, unter dem die Menschen und die Kommunen an der Ahr stünden.

Gemeinsam mit Innenminister Roger Lewentz, Klimaschutzministerin Anne Spiegel und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und der Aufbaubeauftragten Nicole Steingaß informierten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentin im Austausch mit betroffenen Menschen bei einem Besuch im Seniorenzentrum Maternus-Stift, in der benachbarten Grundschule und Realschule Plus sowie in einem zerstörten Wohngebiet am Ufer der Ahr. Auch der erste Beigeordnete des Landkreises, Horst Gies, begleitete den Rundgang.

„Ich wünsche mir, dass die Menschen in der Region bleiben und weiterleben können, dort, wo sie vor der Flut gelebt haben, wenn sie das wollen, und dass unsere Orte wieder so lebendig werden wie in der Zeit, bevor diese Katastrophe uns heimgesucht hat“, sagte Rüdiger Fuhrmann, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Altenahr.

Das Überschwemmungsgebiet müsse nach der Katastrophe neu berechnet werden. Die Landesregierung berate sich dazu sehr eng mit Experten. Es werde Gebiete geben, wo die Gefahren so groß sind, dass auch in Zukunft kein Wiederaufbau an gleicher Stelle erfolgen sollte. Hier werde man gemeinsam mit den Kommunen nach Ersatzflächen suchen. Damit seien viele Fragen verbunden, denn Eigentum habe in Deutschland einen hohen gesetzlichen Schutz. Daher müssten neben hydrologischen Fragen auch viele juristische Fragen geklärt werden, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ab Oktober solle es für die Betroffenen möglich sein, Förderanträge für den Wiederaufbau zu stellen. Dann solle es auch Beratungen für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger geben, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir haben ein gemeinsames Ziel: Ein Ahrtal mit Zukunft aufzubauen. Das geht nur gemeinsam, denn die Kommunen erlassen das Baurecht und ohne das Mitwirken der Menschen vor Ort geht gar nichts.“ In einer ersten Zukunftskonferenz in der kommenden Woche wollten Land, Landkreis und Kommunen daher auch ganz bewusst in die Zukunft schauen.

„Wir wollen den Menschen ihre Heimat zurückgeben. Eine Heimat, die zur Modellregion für Klimaschutz, innovativen Hochwasser- und Starkregenschutz, Klimafolgenanpassung, Digitalisierung sowie zügigen und modernen Infrastrukturausbau werden kann. Das ist eine echte Perspektive für die Region“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Umweltministerin Anne Spiegel und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Kategorien
Top-Themen

Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2021

Region/Berlin – Die 103 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2021 ein Defizit von 1,9 Mrd. Euro verbucht. Hierbei ist berücksichtigt, dass die Krankenkassen in diesem Jahr pro Quartal rund 2 Mrd. Euro ihrer Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Juni 2021 rund 14,8 Mrd. Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,6 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Pandemie hat auch im 1. Halbjahr 2021 die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich geprägt. Trotzdem ist es uns gelungen, für 2021 die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen stabil und damit die Sozialabgaben unter 40 Prozent zu halten. Das ist auch das gesetzlich festgelegte Ziel für 2022. Sobald im Oktober eine aktuelle Finanzprognose für die GKV vorliegt, prüfen wir, ob der von der Koalition beschlossene ergänzende Bundeszuschuss von sieben Mrd. Euro angepasst werden muss. Klar ist: Die Bundesregierung steht zur gesetzlichen Sozialgarantie.“

Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 138,4 Mrd. Euro standen Ausgaben von rund 140,3 Mrd. Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei nahezu konstanten Versichertenzahlen einen Zuwachs von 6,4 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz war im 1. Halbjahr stabil bei 1,28 Prozent und damit leicht unterhalb des Ende Oktober 2020 für das Jahr 2021 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent.

Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die aufgrund ihrer Sonderstellung im System der GKV keine Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführt, erzielte einen Überschuss von 22 Mio. Euro. Alle anderen Krankenkassenarten verzeichneten Defizite in unterschiedlichen Höhen. So betrug das Defizit der Allgemeinen Ortskrankenkassen rund 1,6 Mrd. Euro, das der Ersatzkassen 14 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen verzeichneten ein Defizit von 25 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen 235 Mio. Euro und die KNAPPSCHAFT buchte ein Defizit von 18 Mio. Euro. Einzelkassenbezogen verbuchten 72 Krankenkassen Defizite und 30 Krankenkassen Überschüsse. In dieser Heterogenität der Finanzergebnisse spiegelt sich auch die unterschiedliche Verteilung der Finanzreserven der einzelnen Krankenkassen als Maßstab für die Vermögensabführung wider. Von den rund 4 Mrd. Euro, die dem Gesundheitsfonds von allen gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr zugeführt und als Zuweisungen wieder an die Krankenkassen ausgezahlt wurden, haben die AOKen etwa 2,1 Mrd. Euro, die Ersatzkassen etwa 1,1 Mrd. Euro, die Betriebskrankenkassen rund 400 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen 240 Mio. Euro und die KNAPPSCHAFT knapp 100 Mio. Euro aufgebracht.

Ergebnis des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2021 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 5,9 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2021 ein Defizit von 311 Mio. Euro.

Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,3 Prozent. Dieser Anstieg blieb damit weiter hinter den Veränderungsraten der Jahre vor Beginn der Covid-19-Pandemie mit durchschnittlich über vier Prozent zurück.

Der Anstieg der gesamten Einnahmen des Gesundheitsfonds um 15,6 Prozent geht zu einem großen Teil auf die Erstattungen des Bundes im Rahmen der Covid-19-Pandemie zurück. Diese beliefen sich im 1. Halbjahr 2021 auf ca. 10,7 Mrd. Euro.

Entwicklungen bei den Ausgaben

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Halbjahr 2021 einen absoluten Ausgabenzuwachs bei Leistungen und Verwaltungskosten von 6,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 6,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 0,3 Prozent. Bei der Interpretation dieser Veränderungsraten ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Ausgabenzuwächse des 1. Halbjahrs auf einen sehr niedrigen Ausgabensockel des entsprechenden Vorjahreshalbjahres aufsetzen, der insbesondere im 2. Quartal des vergangenen Jahres während des ersten Lockdowns von erheblichen Rückgängen bei den von den Krankenkassen zu tragenden Ausgaben in einer Reihe von Leistungsbereichen geprägt war. Da der Ausgabensockel des 2. Halbjahres 2020 deutlich höher lag als im 1. Halbjahr, ist tendenziell zu erwarten, dass sich die Zuwachsraten im weiteren Jahresverlauf wieder abflachen werden.

Zweistellige Ausgabenzuwächse gab es im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum vor allem bei Heilmittel (+23,4 Prozent), bei zahnärztlicher Behandlung (+13,2 Prozent) und beim Zahnersatz (+22,1 Prozent) sowie bei ärztlichen Früherkennungsmaßnahmen (+13,4 Prozent). Diese hohen Zuwächse sind zum einem Teil auf Einbrüche im Leistungsgeschehen des Vergleichshalbjahres zurückzuführen, zu einem anderen Teil auf deutliche Preisanhebungen beispielsweise bei Heilmitteln oder auf Leistungsausweitungen beim Zahnersatz (höhere Zuschüsse).

Auch die großen Ausgabenbereiche haben sich deutlich auf einer niedrigen Ausgangsbasis des Vorjahreszeitraums dynamisch entwickelt. So sind die Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen um 5,7 Prozent, für ambulant-ärztliche Behandlungen um 6,8 Prozent und für Arzneimittel um 4,1 Prozent gestiegen. Die Dynamik ist basisbedingt bei den Krankenhausausgaben auf den starken Belegungsrückgang im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 zurückzuführen. Aus Bundesmitteln haben die Krankenhäuser bzw. Vorsorge- und Reha-Einrichtungen von Januar bis Juni 2021 insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro an Ausgleichszahlungen erhalten.

Die Krankengeldausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,5 Prozent. Die darin enthaltenen Aufwendungen für Kinderkrankengeld, die allerdings lediglich rund 4 % der gesamten Ausgaben für Krankengeld ausmachen, haben sich hingegen mehr als verdoppelt. Dies ist vor allem auf die Erweiterung des Anspruchs für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen, und die Verlängerung der möglichen Anspruchsdauer zurückzuführen.

Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahres ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, v. a. bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.

Weitere Entwicklung

Mit dem GVWG hat der Gesetzgeber bereits einen ergänzenden Bundeszuschuss von 7 Mrd. Euro für das Jahr 2022 beschlossen. Ferner ist das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, per Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und Zustimmung des Bundestages bis Jahresende die Höhe des ergänzenden Bundeszuschusses für 2022 so anzupassen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stabil bei 1,3 Prozent und somit der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz auch im kommenden Jahr unter 40 Prozent bleibt. Die Höhe des Anpassungsbedarfs wird nach Auswertung der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises, der im Oktober zusammenkommt, festgelegt. Der Schätzerkreis, der sich aus den Finanzexperten des Bundesamts für Soziale Sicherung, des GKV-Spitzenverbands und des Bundesministeriums für Gesundheit zusammensetzt, hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausgaben und Einnahmen der GKV für das laufende und das kommende Jahr auf Basis dann vorliegender aktuellster Erkenntnisse zu prognostizieren.

Kategorien
Top-Themen

In Rheinland-Pfalz werden Böden werden nach Extremwetter-Katastrophe umfangreich untersucht

Region/Mainz/Koblenz – Vor allem sensible Flächen wie Spielplätze im Ahrtal und in der Westeifel stehen im Fokus / Auswahl der Areale in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Nach der verheerenden Extremwetterkatastrophe ist es wichtig, dass gerade an gefährdeten Flächen untersucht wird, ob diese von Schadstoffen belastet sind. Deswegen hat das Klimaschutz- und Umweltministerium gemeinsam mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord Untersuchungen beauftragt, die diese Woche gestartet sind. „Durch die Fluten wurden nicht nur Häuser und Fabriken unter Wasser gesetzt, sondern durch die Zerstörung auch Schadstoffe freigesetzt.

Wir müssen deshalb genau prüfen, ob sich auch im Boden Schadstoffe abgesetzt haben. Unser Augenmerk liegt dabei vor allem auf sensiblen Bereichen wie Kinderspielplätzen. Denn gerade dort, wo Kinder hoffentlich bald wieder spielen können, ist es wichtig, dass die Böden nicht belastet sind. Um die richtigen Stellen zu beproben, setzt die SGD Nord auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen. Denn die Menschen vor Ort kennen die Situation im Katastrophengebiet am besten“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Anne Spiegel.

„Durch die starken Regenfälle vor dem Flutereignis waren die Böden schon sehr wassergesättigt. Deshalb muss nicht grundsätzlich von einer Aufnahme von schädlichen Stoffen ausgegangen werden. Wir wollen aber Sicherheit und sorgen durch die Auftragsvergabe für belegbare Analyse-Ergebnisse“, so Wolfgang Treis, Präsident der SGD Nord.

Das Beprobungskonzept sieht vor, dass rund 120 Flächen im Ahrtal und der Westeifel untersucht werden. Die Festlegung der konkreten Flächen erfolgt nach Rücksprache mit den Kommunen und einer Ortsbegehung innerhalb der nächsten Wochen. Die vor Ort gezogenen Proben werden dann auf unterschiedliche Schadstoffe untersucht, wie zum Beispiel Mineralöl-Kohlenwasserstoffe, also Heizöl. Erste Ergebnisse sollen in den kommenden Wochen vorliegen.

Erste Ergebnisse der Gewässerproben innerhalb des Sondermessprogramms an der Ahr und den Westeifelflüssen sind bereits veröffentlicht unter: https://sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/erste-ergebnisse-der-gewaesserproben-der-ahr-und-den-westeifelfluessen/

Kategorien
Top-Themen

Juli-Hochwasser war meteorologisch und hydrologisch ein außergewöhnliches Ereignis

Region/Düsseldorf – MULNV, DWD und LANUV vereinbaren intensive Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Prognose-Tools. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, der Deutsche Wetterdienst und das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz teilen mit:

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium, der Deutsche Wetterdienst (DWD) und das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) haben in einem Gespräch über die Starkregen- und Hochwasser-Ereignisse im Juli eine intensive Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung von Prognose-Tools vereinbart. „Rückblickend war es sowohl meteorologisch als auch hydrologisch ein außergewöhnliches Ereignis, das es in dieser Form in Nordrhein-Westfalen so noch nicht gegeben hat. Dass die Auswirkungen der vom DWD vorhergesagten flächendeckenden enormen Niederschläge dann lokal derart extrem ausfallen würden, war im Vorfeld der Hochwasser-Ereignisse nicht vorherzusehen“, erklärten die drei Behörden.

An dem Gespräch nahmen der Staatssekretär des Ministeriums, Dr. Heinrich Bottermann, der Präsident des DWD, Prof. Dr. Gerhard Adrian, der Präsident des LANUV, Dr. Thomas Delschen, der für Wasserwirtschaft zuständige Abteilungsleiter des Ministeriums, Hans-Jörg Lieberoth-Leden, und Franz-Josef Molé, Leiter der Vorhersage- und Beratungszentrale des DWD, teil.

„Der Deutsche Wetterdienst ist für uns ein zentraler Partner. Seine fachlich unangefochtenen Vorhersagen sind die maßgebliche Grundlage für die Einschätzung der hydrologischen Lage“, betonte Staatssekretär Bottermann. „Ein vordringliches gemeinsames Ziel ist die stetige Verbesserung der Prognose-Tools, um Warnungen präzisieren zu können und Hochwasser so früh wie möglich und zeitlich und räumlich so genau wie möglich vorhersagen zu können. Dies betrifft sowohl die meteorologischen als auch die hydrologischen Prognosen.“

DWD-Präsident Adrian: „Wir haben schon frühzeitig vor länger anhaltenden, gewittrig und mit Starkregen durchsetzten Niederschlagsereignissen gewarnt. Die Schwierigkeit bei so einer Wetterlage ist jedoch die punktuelle Vorhersage, wo genau sich Gewitter- und Starkniederschlagsereignisse einstellen werden und ob sie gegebenenfalls mehrfach denselben Ort, dasselbe Gebiet treffen werden. Gemeinsam müssen wir die Methodik weiter optimieren, um mit noch zielgenaueren Vorhersagen zu helfen, die Folgen derartiger Extremereignisse abzumildern.“

LANUV-Präsident Delschen: „Wir überführen die meteorologischen Warnungen des DWD in Zusammenschau mit der Entwicklung an den Pegeln in eine hydrologische Bewertung. Aufgrund dessen war der Eintritt von Hochwasser zwar absehbar, dass dies jedoch flächendeckend ein derart historisches Ausmaß annehmen würde, haben wir aus den Daten und den bisherigen Erfahrungen heraus nicht gelesen. Hier müssen die Kenntnisse der Meteorologie und Hydrologie noch stärker zusammengeführt werden.“

Aktuell arbeitet der DWD unter anderem an einem Projekt namens SINFONY zur verbesserten Vorhersage von Sturzfluten. In diesem Projekt werden Radarmessungen und Simulation der Modelle zusammengeführt. Daneben gibt es weitere Projekte im DWD, die in Verbindung mit der geplanten Verkürzung der Vorhersagezyklen des DWD-Wettervorhersagemodells und unter Einbindung weiterer Datensätze dazu beitragen, das sogenannte Nowcasting (Kurz- und Kürzestfrist, 0-6 Stunden) weiter zu verbessern. Auch beim LANUV gibt es bereits einen Testbetrieb für ein Tool, das verbessere Prognosen an Bächen und Flüssen ermöglichen soll. Ganz aktuell hat das Umweltministerium zudem ein neues Modellprojekt mit der Technischen Hochschule Aachen in Stolberg gestartet, das unter anderem auch die Bodenfeuchte mitberücksichtigt.

Derartige Modelle werden künftig die zuständigen Stellen unterstützen, die Vorhersagen von Pegelstandvorhersagen und Überflutungsrisiken weiter zu verbessern. Damit diese Tools schnell praxisreif werden, ist eine enge Zusammenarbeit von Behörden und Forschung erforderlich. Diese war am Montagvormittag auch Thema bei einer Sondersitzung des Bund-Länder-Beirats des DWD, an dem auch Vertreter des Ministeriums und des LANUV teilgenommen haben. Bei dem Treffen wurden weitere vertiefende Fachworkshops vereinbart. Das Umweltministerium, der DWD und das LANUV betonten, dass jede gewonnene Minute bei derartig extremen und teils chaotischen Niederschlagsereignissen wie im Juli entscheidend sein kann, um Leben zu retten.

Kategorien
Top-Themen

1.302 Soforthilfeanträge insgesamt sind bis zum Stichtag 31. August bei der Stadt Mechernich eingegangen

Mechernich – Rund 3,1 Millionen Euro Soforthilfe hat die Stadt Mechernich bereits an die von der Flutkatastrophe stark betroffenen Bürger ausgezahlt. Das berichtete Ralf Claßen, Kämmerer und Dezernent der Stadt, in der Ratssitzung am Dienstag 31. August.

1.302 Anträge sind insgesamt bei der Stadtverwaltung eingegangen. „Heute, am Stichtag, sind noch die letzten 30 gestellt worden“, so Ralf Claßen. Allerdings mussten auch 84 Anträge abgelehnt werden oder wurden von den Antragsstellern selbst zurückgezogen. „In der Regel wegen fehlender Antragsvoraussetzungen“, begründete der Kämmerer.

Vom Land NRW habe die Stadtverwaltung bisher eine Abschlagszahlung von knapp 2,5 Millionen Euro für die bisher geleisteten Soforthilfen erhalten.

616.438 Euro Belastungen

Genau 616.438 Euro musste der Kämmerer bislang an Belastungen und Aufwendungen der Hochwasserkatastrophe in den Mechernicher Haushalt einrechnen – darunter Kosten für Instandsetzung städtischer Gebäude, Übergangs-Container und den Verdienstausfall bei Feuerwehreinsätzen der ehrenamtlichen Kräfte.
Im Gegenzug konnte er bereits 750.000 Euro Soforthilfe des Landes verbuchen.

Einstimmig stimmten die Ratsherren dem Vorschlag des Kämmerers zu, in der Haushaltssatzung den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 35.000.000 Euro (bisher 26.000.000 Euro) zu erhöhen, um die kurzfristige Liquidität und Handlungsfähigkeit der Kommune sicherzustellen.

Kategorien
Top-Themen

Flutnacht im Ahrtal – Sperrabfall von 30 Jahren angefallen – AWB zieht erste Zwischenbilanz zur Hochwasser-Katastrophe

Ahrweiler – Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Ahrweiler (AWB) hat eine erste Zwischenbilanz zu den angefallenen Sperrabfallmengen aus der Krisenregion gezogen. So sind bis heute rund 240.000 Tonnen Hochwassersperrabfälle angefallen. Davon wurden rund 122.000 Tonnen auf dem Abfallwirtschaftszentrum in Niederzissen umgeschlagen. Das entspricht 14.800 LKW-Ladungen oder in etwa der normalen, kreisweiten Sperrabfallmenge von 30 Jahren – mehr als in einem Vierteljahrhundert. Die übrigen vermischten Sperrabfälle konnten auf überregionale Beseitigungs- und Verwertungsanlagen entsorgt werden, davon allein rund 100.000 Tonnen auf die Zentraldeponie Eiterköpfe bei Ochtendung.

Auch weiterhin werden täglich circa 10.000 Tonnen Abfälle aus den Zwischenlagern im Ahrtal abtransportiert. Der AWB rechnet mit mindestens weiteren 50.000 bis 100.000 Tonnen an Sperrabfällen aus dem Katastrophengebiet, die in der Zukunft anfallen und ebenfalls kostenfrei entsorgt werden.

Der AWB bedankt sich einmal mehr ausdrücklich bei allen Helferinnen und Helfern, anderen kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieben und Fachfirmen für die enorme Unterstützung.

Kategorien
Top-Themen

E-Mobilität: Machen Lithium-Ionen das Rennen? – Online-Vortrag am Dienstag 07. September

Region/Mayen-Koblenz – Unsere Mobilität ist einer der größten Quellen für Treibhausgase in Deutschland. Umfangreiche Änderungen im Verkehrsbereich sind unabwendbar, um eine Klimaneutralität in Deutschland zu erreichen und dennoch eine Mobilität der Menschen zu gewährleisten. Wie kann die „Mobilität der Zukunft“ aussehen? Dies beleuchtet eine 7-teilige Online-Veranstaltungsreihe.

Weiter geht es am 7. September mit dem Vortrag „E-Mobilität, machen Lithium-Ionen das Rennen?“ um 18 Uhr. Prof. Dr. Martin Winter von der Universität Münster geht dabei darauf ein, was diese Speichertechnologie auszeichnet, wie sie sich in den nächsten Jahren weiterentwickeln wird und ob es eine andere Batterietechnologie schaffen wird, die Klimaneutralität im Verkehrsbereich zuverlässig und mit weniger Umwelteingriffen herbeizuführen.

Das genaue Programm und weitere Informationen zu den Vorträgen findet man unter https://www.ben-mittelrhein.de/veranstaltungen. Hier kann man sich auch für die Vorträge anmelden. Die Teilnahme an den Online-Vorträgen ist kostenfrei.

Kategorien
Top-Themen

Ab dem heutigen Montag 06. September greift die dritte Stufe Bereitschafts-Dienstreform im Landkreis Ahrweiler

Ahrweiler/Mainz – Im vom Hochwasser schwer getroffenen Landkreis Ahrweiler sind die Menschen aktuell in erster Linie mit dem Wiederaufbau und der Krisenbewältigung beschäftigt. „Nach dieser Katastrophe ist es unabdingbar, dass die ambulante medizinische Versorgung funktioniert“, sagt der Vorsitzende des Vorstands der KV RLP Dr. Peter Heinz.

Da zahlreiche Praxen teilweise oder ganz zerstört wurden und die Regelversorgung noch nicht wieder komplett hergestellt ist, hat die KV RLP schnell unbürokratische Lösungen gefunden. „Solange Bedarf besteht, wollen wir das Angebot des täglich von 10 bis 16 Uhr geöffneten DB Medibusses am Bahnhof Bad Neuenahr aufrechterhalten“, betont Dr. Heinz.

Zudem unterstütze man die betroffenen Praxen beim Wiederaufbau. Um auch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) zukunftsfähig zu machen, greift ab dem 6. September die dritte Stufe der Bereitschaftsdienstreform. Deren Herzstück ist der AÄBD, ein Hausbesuchsdienst, der gerade für immobile Menschen Vorteile mit sich bringt. Wer nachts oder am Wochenende dringend den ÄBD benötigt, aber aus körperlichen bzw. medizinischen Gründen nicht die Wohnung verlassen kann, zu dem kommt der spezielle AÄBD direkt nach Hause.

Voraussetzung ist, dass Betroffene immer zuerst die Rufnummer des Patientenservice 116117 wählen und dort die Notwendigkeit eines Hausbesuchs festgestellt wird.

Die Steuerung der Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene erfolgt zentral über diese Telefonnummer des Patientenservice 116117. Der Einsatz des zertifizierten Medizinproduktes „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung für Deutschland“ (SmED) gibt dem medizinischen Fachpersonal im Patientenservice 116117 zusätzlich die Sicherheit, nichts zu übersehen.

Wird die Anmeldung in einer Ärztlichen Bereitschaftspraxis (ÄBP) erforderlich, werden Wartezeiten dort minimiert, denn der Patientenservice 116117 übermittelt bereits die Patientendaten.
„Um diese effektive Patientensteuerung zu ermöglichen, appellieren wir an die Bevölkerung, die 116117 konsequent zu nutzen und nicht einfach ohne Termin bzw. ohne Rücksprache mit einem Arzt zur nächstgelegenen Bereitschaftspraxis zu fahren“, sagt Dr. Peter Heinz. Die KV RLP bittet daher darum, in Bekanntmachungen ausschließlich die Telefonnummer 116117 zu veröffentlichen.

Kategorien
Top-Themen

Bundeskanzlerin Angela Merkel besucht Ahrtal

Ahrtal/Mainz/Berlin – Bund, Land und Kommunen gehen Wiederaufbau gemeinsam an. Fast sieben Wochen nach ihrem ersten gemeinsamen Besuch haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentin Malu Dreyer einen eigenen Eindruck vom Fortschritt der Aufräum- und Aufbauarbeiten gemacht. Unmittelbar nach der Flut hat das Land Soforthilfen in dreistelliger Millionenhöhe ausgezahlt und die Bundesregierung hat zusammen mit der Ländergemeinschaft einen Aufbaufonds von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Auf ihrem Rundgang durch die schwer betroffene Gemeinde Altenburg, die zu 95 Prozent überflutet wurde, machte Ministerpräsidentin Malu Dreyer deutlich, dass der Wiederaufbau lange Zeit und viel Kraft in Anspruch nehmen werde und sagte die Unterstützung des Landes beim Wiederaufbau zu. Das Dorf ist seit dem 15. Juli weitgehend unbewohnt. Strom und Wasserversorgung funktionieren wieder und tagsüber kommen viele Anwohner zurück, um nach ihren Häusern und Wohnungen zu sehen. Bei ihrem Rundgang erfuhren Kanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentin Malu Dreyer mehr vom Schicksal der Betroffenen, aber auch vom unbedingten Willen, die Heimat neu aufzubauen.

„Wir werden Sie nicht vergessen. Was man an Engagement und Zuversicht trotz allem Schmerz sieht, ist einfach beeindruckend. Wir haben die Pflicht zu helfen, wo wir helfen können. Und die Fragen, die sich die Menschen vor Ort stellen, die können wir nur gemeinsam mit dem Land und den Kommunen beantworten“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel.

„Es ist wichtig, die Soforthilfen schnell auszuzahlen und den Aufbaufonds schnell zu beschließen. Die Menschen haben damit eine Perspektive, um ihr Heim und die Heimat wiederaufzubauen“, betone Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die akute Gefahrenlage bestehe nicht mehr. Viele Straßen seien wieder passierbar, Brücken behelfsmäßig errichtet. Das Leid und die Zerstörung haben tiefe Wunden gerissen. Aber in Schmerz und Verlust mische sich nun der starke Wille, nach vorne zu blicken und den Aufbau entschlossen und mit ganzer Kraft gemeinsam anzugehen. In den ersten Wochen seien täglich mehr als 5000 Einsatzkräfte im Einsatz gewesen. Die freiwilligen Helfer und Helferinnen sind da noch gar nicht eingerechnet. Wir überführen jetzt Schritt für Schritt die Hilfe der Blaulichtfamilie in dauerhafte Strukturen, um die vielen Maßnahmen vor Ort zu realisieren“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. Was Bevölkerung, Hilfskräfte und Ehrenamtliche in den vergangenen Wochen bereits erreicht hätten, sei immens. Häuser würden ausgeräumt und Sperrmüll, Schlamm und Schutt, den das Wasser angespült hat, wurden beseitigt. Das seien Abfallmengen, die ansonsten in 30 Jahren anfallen. In den Verwaltungen wird rund um die Uhr gearbeitet. Die Verbandsbürgermeisterin von Altenahr, Cornelia Weigand, und der Ortsbürgermeister von Altenburg, Rüdiger Fuhrmann, seien für diesen enormen Einsatz.

„Wir müssen Leben an Flüssen neu denken“, sagte Cornelia Weigand, die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr. „Der Wiederaufbau an der Ahr kann das Modell für die vielen Mittelgebirgsflüsse in Europa werden. Dazu bedarf es konkreter Wohn- und Lebensstrategien, für die das Fachwissen nationaler und internationaler Experten verschiedener Fachrichtungen benötigt wird. Wir hier brauchen schnell und kompetent einen ‚Masterplan Zukunft Ahr‘, eine Richtschur, was risikoarm und vertretbar ist. Wir brauchen Aussagen, welche Schutzbauwerke Bund und Länder errichten wollen, wo wiederaufgebaut werden kann und darf, und wie eine neue Bebauung aussehen muss, die resilient, die widerstandsfähig ist gegen Flut.“ Sie unterstrich den Zeitdruck, unter dem die Menschen und die Kommunen an der Ahr stünden.

Gemeinsam mit Innenminister Roger Lewentz, Klimaschutzministerin Anne Spiegel und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt und der Aufbaubeauftragten Nicole Steingaß informierten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentin im Austausch mit betroffenen Menschen bei einem Besuch im Seniorenzentrum Maternus-Stift, in der benachbarten Grundschule und Realschule Plus sowie in einem zerstörten Wohngebiet am Ufer der Ahr. Auch der erste Beigeordnete des Landkreises, Horst Gies, begleitete den Rundgang.

„Ich wünsche mir, dass die Menschen in der Region bleiben und weiterleben können, dort, wo sie vor der Flut gelebt haben, wenn sie das wollen, und dass unsere Orte wieder so lebendig werden wie in der Zeit, bevor diese Katastrophe uns heimgesucht hat“, sagte Rüdiger Fuhrmann, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Altenahr.

Das Überschwemmungsgebiet müsse nach der Katastrophe neu berechnet werden. Die Landesregierung berate sich dazu sehr eng mit Experten. Es werde Gebiete geben, wo die Gefahren so groß sind, dass auch in Zukunft kein Wiederaufbau an gleicher Stelle erfolgen sollte. Hier werde man gemeinsam mit den Kommunen nach Ersatzflächen suchen. Damit seien viele Fragen verbunden, denn Eigentum habe in Deutschland einen hohen gesetzlichen Schutz. Daher müssten neben hydrologischen Fragen auch viele juristische Fragen geklärt werden, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ab Oktober solle es für die Betroffenen möglich sein, Förderanträge für den Wiederaufbau zu stellen. Dann solle es auch Beratungen für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger geben, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir haben ein gemeinsames Ziel: Ein Ahrtal mit Zukunft aufzubauen. Das geht nur gemeinsam, denn die Kommunen erlassen das Baurecht und ohne das Mitwirken der Menschen vor Ort geht gar nichts.“ In einer ersten Zukunftskonferenz in der kommenden Woche wollten Land, Landkreis und Kommunen daher auch ganz bewusst in die Zukunft schauen.

„Wir wollen den Menschen ihre Heimat zurückgeben. Eine Heimat, die zur Modellregion für Klimaschutz, innovativen Hochwasser- und Starkregenschutz, Klimafolgenanpassung, Digitalisierung sowie zügigen und modernen Infrastrukturausbau werden kann. Das ist eine echte Perspektive für die Region“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Umweltministerin Anne Spiegel und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.