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Presseerklärung vom Landrat des Kreises Ahrweiler Dr. Jürgen Pföhler zur Einleitung eines Ermittlungs-Verfahrens

Ahrweiler – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe, die im Juli in einem bisher nicht gekannten Ausmaß über den Landkreis Ahrweiler, mehrere weitere Landkreise sowie die Stadt Trier hereingebrochen ist, unter Annahme eines sogenannten Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Dr. Jürgen Pföhler eingeleitet. Dies ausgehend von einer „Erkenntnislage“, die, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 6. August 2021 wörtlich, mit „Unsicherheiten und Lücken“ behaftet ist. Umso wichtiger sei es, so Landrat Dr. Pföhler, dass die Ereignisse vom 14. auf den 15. Juli, die für alle Beteiligten in diesem Ausmaß unvorstellbar waren, besonnen und auf objektiver Grundlage beurteilt werden.

Landrat Dr. Pföhler betont, dass alle am Einsatz Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hätten, um im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten, ausgehend vom damaligen Wissens- und Erkenntnisstand, Schaden von den Menschen und der Region abzuwenden. „Alle Einsatzkräfte haben professionelle Arbeit geleistet, wofür ich mich ausdrücklich bedanke. Den Angehörigen der Verstorbenen und allen von der Unwetterkatastrophe Betroffenen spreche ich mein tief empfundenes Mitgefühl aus.“

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30 Milliarden Euro für Nationalen Wiederaufbau-Fonds für Hochwasser-Gebiete beschlossen

Region/Mainz – Große Hilfe für Flutregionen in Rheinland-Pfalz. Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Norden von Rheinland-Pfalz haben Bund und Länder über die Einrichtung eines Wiederaufbaufonds beraten. Darüber hinaus sind Entscheidungen zum weiteren Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie getroffen worden. „Das ist auch ein wichtiges Signal für die betroffenen Menschen in der Flutregion zu wissen, dass ganz Deutschland helfen wird, die Region wiederaufzubauen. Gemeinsam mit dem Bund haben wir Soforthilfen beschlossen und zügig ausgezahlt. Das war eine wichtige erste Hilfe. Doch für den Wiederaufbau brauchen wir finanzielle Unterstützung in einem ganz anderen Maßstab. Ziel der Landesregierung war, dass der Wiederaufbaufonds jetzt schnell durch den Deutschen Bundestag als Gesetz auf den Weg gebracht wird. Für die große Unterstützung und Solidarität der anderen Bundesländer und des Bundes bedanke ich mich ganz herzlich. Vom ersten Tag an konnten wir in Rheinland-Pfalz auf die Hilfe aus dem Länderkreis rechnen. Auch die Kanzlerin und Finanzminister Scholz waren direkt mit Unterstützungsangeboten zur Stelle“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin. Mit einem Volumen von mehr als 30 Milliarden Euro übersteige er alle bisher getroffenen Maßnahmen nach Unwetterkatastrophen im Bundesgebiet. „Allein in Rheinland-Pfalz haben wir Schäden von rund 15 Milliarden Euro ermittelt. Der Bund und die Länder tun alles dafür, die Heimat der Flutopfer wieder aufzubauen. Auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, ist ein weiterer Schritt für den Wiederaufbau geschafft“, so die Ministerpräsidentin. Für die Aufbauhilfe werde der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro würden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Das Bundeskabinett beabsichtigt, dies am 18. August 2021 zu beschließen.

„Der Bericht des Weltklimarates von vorgestern hat uns drastisch vor Augen geführt, dass der Klimawandel noch schneller voranschreitet und die extremen Folgen von Starkregen, Flut und Feuersbrunst überall zuschlagen können. Deswegen werden wir neben dem Wiederaufbau mit ganzer Kraft auch an der Einhaltung unserer Klimaschutzmaßnahmen weiterarbeiten“, versicherte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Einen Wiederaufbau ohne Klimaschutz könne es nicht geben. Wichtig sei auch, die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden zu prüfen, da wir perspektivisch mit immer mehr Extremwetterereignissen leben müssen. Darum solle sich die Justizministerkonferenz kümmern.

Weitere Beschlüsse zur Hochwasserkatastrophe

  • Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall verbessern: Dazu gehört insbesondere das Sirenenförderprogramm des Bundes, mit dem den Ländern bis 2023 insgesamt bis zu 88 Millionen Euro für die Ertüchtigung und Errichtung von Sirenen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich soll das Cell-Broadcasting-System eingeführt werden, mit dem künftig auch die Warnung der Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen ermöglicht wird. Dazu erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Parallel dazu werden zeitnah die Mobilfunkmasten in Deutschland technisch angepasst.
  • Der Bund verzichtet auf die Erstattung der Kosten für die Einsatzkräfte des Bundes durch die betroffenen Länder.

Corona-Regeln für sicheren Herbst und Winter

„Die Infektionszahlen steigen und vielfach wird vor einer vierten Welle gewarnt. Auch, wenn die 7-Tage-Inzidenz durch die Impfkampagne heute eine andere Gefahrenprognose vermittelt als noch vor ein paar Monaten, bleibt es wichtig, die Infektionsrate niedrig zu halten. Derzeit liegt der R-Wert über 1 und die Infektionszahl verdoppelt sich schneller als im vergangenen Sommer. Daher werden wir frühzeitig handeln und die Impfquote weiter steigern und auf eine Testpflicht für Personen setzen, die weder geimpft noch genesen sind. Wenn wir heute präventiv handeln, können wir Schließungen in der Zukunft verhindern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Konferenz.

Impfquote steigern

„Mittlerweile sind mehr als 80 Prozent der vulnerablen Bevölkerung durch Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt. Wir werden nicht nachlassen und die Impfquote weiter steigern. Wir müssen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie gefährdeten Menschen erhöhen, vor allem bei jenen, die noch kein Impfangebot erhalten konnten. Als Landesregierung haben wir alles darangesetzt, Impfen so leicht wie möglich zu machen. Seit wir genügend Impfstoff haben, kann man sich in Rheinland-Pfalz vor dem Supermarkt oder in der Fußgängerzone am Impfbus seine Schutzimpfung holen; ohne Anmeldung, ohne Impfpass, der Personalausweis reicht dafür aus. Jetzt sollten die Unentschlossenen sich einen Ruck geben, denn auch hier gilt das Motto: Ich schütze Dich, Du schützt mich. Die Impfquote wird darüber entscheiden, wie Herbst und Winter 2021 werden und ob wir einen weiteren Lockdown verhindern können“, betonte die Ministerpräsidentin.

Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Personen

„Neben Maske, Abstand und Hygiene sind Impfen und Testen die wichtigsten Maßnahmen, wenn wir einen Herbst und Winter ohne Lockdown erleben wollen. Deswegen handeln wir frühzeitig und beschließen eine Testpflicht für nicht getestete oder nicht genesene Personen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich ab dem 23. August testen lassen bei Aktivitäten in Innenräumen. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Diese Regelung greift ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35. Eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden ist, wird in folgenden Fällen notwendig:

  • Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Zugang zur Innengastronomie
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
  • Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
  • Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist. AHA-Regel beibehalten.

Um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten, sollen weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung gelten: Abstand halten, Hände waschen und in Innenräumen Maske tragen und lüften. Verpflichtend bleiben daher medizinische Masken im Einzelhandel und im ÖPNV.

3-G-Regel bleibt – kostenlose Bürgertests fallen ab 11. Oktober weg

„Für viele Aktivitäten gilt auch in der Zukunft: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Nachdem jeder und jede die Möglichkeit hat, sich unmittelbar impfen zu lassen, werden die kostenlosen Bürgertests ab 11. Oktober 2021 auslaufen. Es ist dann nicht mehr vertretbar, dass die Steuerzahler weiterhin dafür aufkommen. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben“, betonte die Ministerpräsidentin.

Fortsetzung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Die Corona-Schutzmaßnahmen beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin in einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund  bitten sie den Deutschen Bundestag zu erwägen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären.

Rheinland-Pfalz wird die auslaufende Corona-Verordnung verlängern und rechtzeitig zum 23. August die beschlossenen Regelungen umsetzen.

Weitere Beschlüsse über die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie

  • Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2-Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle des Virus. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer COVID19-Erkrankung genesen Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Darüber hinaus hat das RKI seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
  • Großveranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind. Dieses Risiko steigt noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmenden nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen In Innenräumen spielt der Luftaustausch, etwa durch raumlufttechnische Anlagen, eine erhebliche Rolle. Daher sind für diese Bereiche dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen, die alle diese Aspekte gewichten und das Ansteckungsrisiko wirksam minimieren. Die Länder und Kommunen werden weiterhin durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogene Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist.
  • Bei Großveranstaltungen werden situationsbezogene Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist. Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden.
  • Um die damit verbundenen Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit auszugleichen, sagt der Bund zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dabei sollen die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch die Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
  • Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.
  • Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens  genau berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren, und sich auf weitere Maßnahmen verständigen, falls die Anstrengungen beim Impfen und Testen nicht ausreichen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.
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Ministerpräsident Armin Laschet ernennt Dr. Fritz Jaeckel zum Beauftragten für den Wiederaufbau in den Flutgebieten

Region/Düsseldorf – Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen, nimmt seine Arbeit umgehend auf. Die Staatskanzlei NRW teilt mit: Ministerpräsident Armin Laschet ernennt Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, zum Beauftragten für den Wiederaufbau. Jaeckel wirkte in leitenden Funktionen bereits an der Bewältigung der Hochwasserkatastrophen von 2002 und 2013 in Sachsen mit und nimmt seine Arbeit umgehend auf.

Ministerpräsident Armin Laschet: „In den vergangenen Wochen ging es um die Lösung akuter Probleme und die Linderung der größten Not, für die wir innerhalb weniger Tage Soforthilfen in Höhe von 300 Millionen Euro bereitgestellt haben. Unser aller Auftrag und Verpflichtung ist jetzt ein zügiger und entschlossener Wiederaufbau Tausender privater Wohnungen und Häuser. Für diese neue und noch nicht da gewesene Aufgabe verstärken wir die bewährten Strukturen, über die Nordrhein-Westfalen und unsere Kommunen verfügen: Der Beauftragte für den Wiederaufbau wird die Betroffenen einerseits und die Verwaltung andererseits dabei unterstützen, Probleme zu lösen und einen schnellen Wiederaufbau zu ermöglichen. Ich bin sehr dankbar, dass mit Dr. Fritz Jaeckel ein profilierter Krisenmanager diese wichtige Aufgabe übernimmt: Durch seine umfassenden Erfahrungen aus der Bewältigung der großen Hochwasserkatastrophen von 2002 und 2013 in Sachsen weiß er genau, was in einer solchen Situation jetzt zu tun ist. Er kennt die Nöte, er kennt die Prioritäten, er kennt die Hindernisse – und weiß diese zu überwinden. Als ehemaliger sächsischer Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei weiß Dr. Fritz Jaeckel zudem um das Zusammenwirken zwischen öffentlichen und privaten Akteuren in einer solchen Krisenlage, als IHK-Hauptgeschäftsführer ist er bestens mit Industrie und Handel vernetzt.“

Jaeckel (58) ist seit Mai 2018 Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Zuvor war er von 2014 bis 2017 sächsischer Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei. In seiner Zeit als Staatssekretär im Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (2012 bis 2014) leitete er nach dem Juni-Hochwasser 2013 auch den Wiederaufbaustab in der Sächsischen Staatskanzlei. Auch an der Bewältigung der Folgen des Hochwassers im August 2002 wirkte Jaeckel in leitender Funktion in der Sächsischen Staatskanzlei mit. Der Beauftragte wird im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung angesiedelt und eng mit der dortigen Spitze sowie mit den Spitzen der Ministerien für Finanzen, Wirtschaft und der Staatskanzlei zusammenarbeiten.

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Euskirchener Landrat Markus Ramers richtet „Stabsstelle Wiederaufbau“ ein

Euskirchen – „Wir werden uns für die Zukunft besser aufstellen“. Aufbauhilfe 2021: Bund und Land stellen Milliarden Euro für den Wiederaufbau der Hochwasserregionen zur Verfügung. Für den Wiederaufbau der von der Flut betroffenen Gebiete wollen Bund und Länder Berichten zufolge rund 30 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Mittel, die sich Bund und Länder je zur Hälfte teilen, sollen in einen nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ fließen. Dabei handelt es sich um ein Sondervermögen, das der Bund verwalten wird. Es ist auf mehrere Jahre angelegt.

„Für die Menschen im Kreis Euskirchen sind das gute Nachrichten“, so Landrat Markus Ramers in einer ersten Reaktion. Er macht den Wiederaufbau des Kreises Euskirchen zur Chefsache und hat bereits konkrete Pläne für die Umsetzung. Hierzu soll im Kreishaus eine „Stabsstelle Wiederaufbau“ eingerichtet werden, in der alle Themen gebündelt werden.

„Nach dieser Flutkatastrophe können wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, so der Landrat. „Der Wiederaufbau muss intelligenter, sicherer und klimaresistenter sein.“ Auch wenn ein solches Ereignis statistisch gesehen nur einmal in 10.000 Jahren vorkomme, werden nach Aussagen aller Wissenschaftler extreme Wetterereignisse aufgrund des Klimawandels künftig häufiger vorkommen. „Dem müssen wir auf allen Ebenen vorbeugen.“

„Es muss jetzt zeitnah und sichtbar losgehen mit dem Wiederaufbau“, so Ramers. „Was wir unbedingt vermeiden müssen: Durch diese Flut-Katastrophe darf unsere Heimat nicht dauerhaft geschwächt werden, etwa indem Menschen den Kreis verlassen, Unternehmen ihren Sitz verlagern oder der Kreis seine hohe Attraktivität als Tourismusziel verliert. Das wäre dann die zweite Katastrophe.“

Der Kreis Euskirchen gehöre zu den am stärksten von der Flutkatastrophe betroffenen Landkreise. Der Wiederaufbau werde Jahre dauern und uns einiges abverlangen. „Neben den finanziellen Mitteln brauchen wir vor allem auch die personellen Ressourcen und eine fachliche Begleitung durch Experten, um diese Aufgaben zu stemmen“, betont Ramers. Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, die Schäden „nur“ zu reparieren. „Wir wollen nicht einfach den Status vor der Flut wiederherstellen, sondern sollten gemeinsam das Ziel verfolgen, uns für die Zukunft besser aufzustellen – etwa in den Bereichen Mobilität, Energieversorgung und Internetanbindung.“

Achim Blindert, Allgemeiner Vertreter des Landrats und seit vielen Jahren Geschäftsbereichsleiter für die Themen Bauen, Umwelt, ÖPNV und Abfall, soll als „Koordinator Wiederaufbau“ fungieren. Damit will Landrat Ramers auch deutlich machen: „Der Wiederaufbau hat allerhöchste Priorität!“

Blindert wird dabei zwischen diversen Abteilungen der Kreisverwaltung, den Kommunen sowie Land und Bund koordinierend tätig sein und beim Wiederaufbau zukunftsweisende Impulse setzen. Auch er betont: „Es geht nicht nur darum, dass Alte wiederaufzubauen. Jetzt müssen wir Zukunftstechnologien von Beginn an mitdenken – etwa, wenn es um besseren Hochwasserschutz und Gewässerrenaturierung gehe, um den Einsatz von Elektromobilität und Glasfaserausbau.“ Dies solle in enger Abstimmung mit den Kommunen geschehen. Wichtig seien zudem Erleichterungen in den Genehmigungsverfahren und bei den Förderrichtlinien. Angesichts der immensen Herausforderungen, vor denen Kreis und Kommunen stehen, werde der Wiederaufbau nicht ohne externe Unterstützung durch Fachfirmen und Kooperationen mit Universitäten funktionieren. „Erste Kontakte hierzu haben bereits stattgefunden“, so Achim Blindert.

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Mechernich modernisiert sein Sirenen-Netz

Mechernich – Haushaltsmittel waren schon weit vor der Hochwasserkatastrophe eingestellt – Noch 2021 sollen erste Arbeiten beginnen und weitere Standorte im Stadtgebiet bestückt werden – Sirenentyp ist mit allen gängigen Warn- und Entwarn-Töne ausgestattet. Die Zahl der Sirenen im Stadtgebiet Mechernich soll aufgestockt werden. Konkrete Konzepte waren bereits früh erarbeitet worden, dann aber kam Corona dazwischen. Noch in 2021 sollen Umsetzung und Arbeiten an den ersten Standorten beginnen.

„23 alte Sirenen gibt es aktuell noch im Stadtgebiet“, berichtet der zuständige Teamleiter des Ordnungsamtes Constantin Hochgürtel. In der Regel sind sie angebracht an den Feuerwehrhäusern im Ort und werden bei Bränden und Unfällen zur Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr genutzt. Mit dem neuen Warnkonzept sollen es insgesamt 39 Stück und damit ein flächendeckenderes Netz werden und eine vielseitigere Technik zum Einsatz kommen.

„Für alle geplanten Standorte werden elektronische Hochleistungssirenen angeschafft“, erklärt Constantin Hochgürtel. Ihr Heulton sei im Katastrophenfall in drei Kilometer Entfernung noch deutlich zu hören. „Darum geht es ja letztlich auch, nämlich großflächig die Menschen im Stadtgebiet zu warnen. Mit geänderter Gefährdungslage und der Häufung der Hochwasserlagen ist das immer mehr ins Bewusstsein gerückt. Wir haben einen Sirenennetzplan durch einen Fachgutachter erstellen lassen.“ Das Konzept war bereits 2019 vom Stadtrat abgesegnet worden und Haushaltsmittel bereitgestellt.

Früher, bis 1990 erfüllten die Anlagen für die Bevölkerung vor allem drei Funktionen: Warnung vor Feuer, Katastrophen und einem befürchteten militärischen Angriff. Sie wurden auf Rathäusern, Schulen und öffentlichen Gebäuden angebracht. Bund und Länder hatten sich dann aber im Jahr 1992 geeinigt, die Bevölkerung nicht mehr mit Sirenen zu warnen, sondern auf andere Warnsysteme gesetzt. Im Zuge der Deutschen Einheit wurden deshalb von 1992 bis 1995 – auch aus Kostengründen – mehr als 40.000 der rund 80.000 grauen, meist tellerförmigen Sirenen in den deutschen Städten und Gemeinden abgebaut.

„Könnt ihr haben“

„Könnt ihr haben oder baut sie ab, lautete damals der Tenor“, berichtet Hochgürtel. Die übrig gebliebenen Sirenen übernahmen teilweise die Städte und Gemeinden, die auch seither für den Unterhalt der Warnanlagen aufkommen müssen – so auch Mechernich. Letztlich wurden auch die zehn Warnämter im Westen Deutschlands, die für die Auslösung der Sirenen verantwortlich waren, aufgelöst. „Seitdem wurden und werden die Sirenen ausschließlich für die Feuerwehr-Alarmierung genutzt“, so der städtische Mitarbeiter.

Die neue Sirene könne dann alle Töne, die relevant sind. „Darunter die Feuerwehr- und Katastrophenalarmierung sowie andere Warn- und Entwarntöne. Die Sirene ist aufgebaut wie ein Lautsprecher und bietet Optionen für Durchsagen. Rein technisch könnte man sogar Radio Euskirchen laufen lassen.“

Die neue Variante bietet deutlich mehr Vorteile, wie Constantin Hochgürtel weiter ausführt: „Mit einem Standort kann man erheblich mehr abdecken. Die Reichweite ist mehr als doppelt so groß und sie kann ausgerichtet werden.“ Sofern der Ort langgezogen sich im Tal erstrecke etwa. Sie sind wenige Dezibel lauter als die bisherige Motor-Sirene „Typ E57“, funktionieren netzunabhängig auch bei Stromausfall und würden durch die Rettungsleitstelle des Kreises Euskirchen ausgelöst.

Wichtig sei der Weck-Effekt, wie er weiter erklärt. „Über das Radio zum Beispiel wird dann informiert, was zu tun ist. Die kostenlosen Warn-Apps wie Katwarn und Nina laufen parallel und jeder sollte sich damit ausrüsten. Man kann und sollte sie auf den eigenen Standort einstellen.“

Die Auswahl der Standorte im Stadtgebiet wurde in einem ersten Schritt schon festgelegt. Der Fortschritt des Projektes und technischen Details der Positionierung, zum Beispiel ob an einem Gebäude oder Mast, soll jetzt durch ein Ingenieurbüro konkret begleitet und ausgearbeitet werden. Durch inzwischen frisch installierte Mobilfunkmasten ergeben sich zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten nahe der Dörfer.

Neben den Feuerwehr-Standorten, die ihre Sirene ausgetauscht bekommen, erhalten nach langer Zeit oder überhaupt erstmals wieder eine Warnanlage: Mechernich Feuerwache, Lückerath Schule, Kita Mechernich Nord, Breitenbenden, Roggendorf, Berg, Bergheim, Hostel und Glehn, Kalenberg, Kallmuth, Lessenich, Rißdorf, Kommern-Süd, Gehn, Bescheid/Wielspütz, Vollem/Urfey sowie Katzvey.

Insgesamt investiert die Stadt damit rund eine halbe Million Euro in das Sirenennetz.

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Mehr Sicherheit vor Corona-Infektionen in der Schule

Region/Berlin –  BMG und BZgA stellen Schulen bundesweit digitales Informationspaket zur Verfügung. In einigen Bundesländern startet bereits das neue Schuljahr. Um Schulen bei der Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen zu unterstützen, haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ihr umfangreiches Medienangebot zu diesem Thema jetzt in einem digitalen Informationspaket gebündelt. Das Medienangebot steht unter: https://filebox.s-f.family/fl/Fxx9SvELhJ

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Die Pandemie belastet seit fast eineinhalb Jahren alle Lebensbereiche unserer Gesellschaft – in besonderer Weise auch die Schulen. Corona-Schutzmaßnahmen wie Hygieneregeln, Abstand halten, Maske tragen, regelmäßiges Lüften und Testen werden den Schulalltag der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vorerst weiter begleiten. Mit dem neu zusammengestellten digitalen Medienangebot will die BZgA Schulen den Start in das Schuljahr 2021/2022 erleichtern.”

Interessierte Schulleitungen und pädagogische Fachkräfte erhalten mit dem Informationspaket vielfältige digitale Informations- und Kommunikationsangebote, darunter Informationsflyer, Plakate, Broschüren, Grafiken für Aufkleber sowie Leporellos und Malblätter.

Das Angebot informiert zum Beispiel zu wichtigen Hygienetipps und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Coronavirus-Infektionen, ergänzt um Informationen zur Corona-Schutzimpfung, zu Tests und zur Bewegungsförderung. Einige Medien gibt es zum Ausdrucken, andere können kostenfrei bei der BZgA bestellt werden. Die Materialien werden ständig aktualisiert.

Das digitale Informationspaket für Schulen zum Herunterladen unter

https://filebox.s-f.family/fl/Fxx9SvELhJ

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln

Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien

Fax: 0221/8992257

E-Mail: bestellung@bzga.de

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Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Corona-Pandemie werden

Region/Düsseldorf – „kinderstark – NRW schafft Chancen“: Landesregierung investiert mehr als 14 Millionen Euro in weiteren Ausbau der Präventionsarbeit. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW teilt mit: Ein zentrales Ziel der Landesregierung ist es, Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beste Zukunftschancen zu ermöglichen, unabhängig von ihrer Herkunft. Mit dem Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ unterstützt die Landesregierung die Kommunen dabei, Kinder und Jugendliche besser vor Armut zu schützen und ihre Chancen auf einen Aufstieg durch Bildung weiter zu erhöhen. Vor allem sozial benachteiligte Familien sollen in ihren Bildungs- und Teilhabechancen gestärkt werden. In der neuen Förderphase 2022 investiert Nordrhein-Westfalen weitere 14,3 Millionen Euro in die landesweite Präventionsarbeit. Damit können vor Ort auch die Folgen der Pandemie abgemildert werden.

„Kinder und Jugendliche dürfen nicht die Verlierer der Corona-Pandemie werden. Deswegen ist es jetzt besonders wichtig, dass wir die Präventionsarbeit in Nordrhein-Westfalen weiter stärken. Mit ‚kinderstark‘ haben wir ein hervorragendes Programm, das genau da ansetzt, wo Hilfe gebraucht wird. Ich freue mich, dass die Kommunen dabei auch die Folgen der Corona-Pandemie im Blick haben. Wenn wir alle an einem Strang ziehen, können wir dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien beste Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe bekommen“, erklärte Familienminister Joachim Stamp.

Mit „kinderstark“ ist die Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen neu ausgerichtet worden. Kommunen erhalten dabei neue Handlungsspielräume zum Aufbau von Präventionsketten. So sollen unter anderem präventive Angebote von der Schwangerschaft bis zum Übergang in den Beruf nachhaltig und flächendeckend gesichert werden. Kommunen können so Unterstützungsbedarfe von Familien, Kindern und Jugendlichen leichter erkennen und diesen mit passgenauen Angeboten begegnen. Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen die Möglichkeit, Maßnahmen zu fördern, die an Schnittstellen wie Jugendhilfe/Schule oder Gesundheit/Jugendhilfe entstehen und bisher in keine Förderstruktur passten. Der Anteil der Fördermittel der jeweiligen Kommune entspricht dabei dem Anteil der in der Kommune lebenden Kinder im SGB II-Bezug.

Damit die Netzwerkbildung und die Angebotsentwicklung gelingen, finanziert „kinderstark“ vor Ort jeweils eine Stelle, die als kommunale Netzwerkkoordination alle Akteure zusammenbringt und die Maßnahmen koordiniert. Daneben können innovative und niedrigschwellige Maßnahmen vor Ort gefördert werden, wie:

  • Familiengrundschulzentren, in denen Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern aufgebaut werden, die die offene Ganztagsgrundschule besuchen. Ziel ist es, Eltern als kompetente Bildungspartner ihrer Kinder zu stärken und in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule den Grundschulkindern eine chancengerechte Bildungsbeteiligung zu ermöglichen.
  • Lotsendienste in Geburtskliniken, in Kinder- und Jugendarztpraxen oder gynäkologischen Praxen, die Familien zu geeigneten Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten vermitteln.
  • Kommunale Familienbüros, die Familien als niedrigschwellige Service-, Informations- und Lotsenstelle zur Verfügung stehen.
  • Aufsuchende Angebote zum Beispiel an Familienzentren oder Kindertageseinrichtungen, um den Zugang zu Familien in belasteten Lebenssituationen wie Armut oder Neuzuwanderung zu verbessern und sie zu unterstützen.

Das Land Nordrhein-Westfalen berät und begleitet die Kommunen bei der Umsetzung des Programms durch das Institut für soziale Arbeit in Münster und die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe. Die Investitionen der Landesregierung für das Jahr 2022 sind vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.kinderstark.nrw/.

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Späterer Schulbeginn am Schulzentrum Mühlenberg in Schleiden

Schleiden – Sowohl die Katholische Grundschule als auch die Astrid-Lindgren-Schule starten nach den Sommerferien am 23. August 2021 – leicht verzögert – mit dem Unterricht. Die Hochwasser-Katastrophe in der Nacht auf den 15. Juli 2021 hat auch große Schäden an der städtischen Infrastruktur, insbesondere in der Tallage, verursacht. Neben den beiden Schulen, die sich am Schulzentrum am Mühlenberg befinden, wurde auch die Zweifachturnhalle massiv durch das Hochwasser beschädigt. Durch die Flut wurden Keller- und Erdgeschoss, darunter Fenster- und Türanlagen, die Heizungsanlage sowie Wand- und Bodenflächen im gesamten Schulzentrum zerstört, ebenso die der Turnhalle inkl. Umkleide, Sanitär- und Geräteräume.

Durch zahlreiche Helfer konnte das Schulzentrum unmittelbar nach der Katastrophe von Schlamm und Wasser befreit werden. Inzwischen wurden Wände, Fenster, Türanlagen und noch brauchbare Möbel gereinigt. Bis zum Schulbeginn wird die Elektroversorgung in den Gebäuden wieder hergestellt und die Heizungsanlagen rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode instandgesetzt.

Grundschule Schleiden

Die Grundschule Schleiden startet mit leichter Verzögerung am 23. August 2021 mit dem Unterricht. Die Betreuung der Offenen Ganztagsschule beginnt ebenfalls mit leichter Verzögerung ab dem 23. August 2021. Die Erstklässler werden einen Tag später, am 24. August 2021 eingeschult. Der Unterricht findet im 1. und 2. Obergeschoss statt: „Wir rücken zusammen, damit der Unterricht und die Betreuung in den Klassen- und Betreuungsräumen wie gewohnt stattfinden kann“, so Irene Königsfeld, Schulleiterin der Katholischen Grundschule Schleiden. Eine Mittagsverpflegung für die Offene Ganztagsschule über einen Cateringservice mit Essensmöglichkeit in den Räumen der Astrid-Lindgren-Schule sei ebenfalls gesichert. „Es liegt uns am Herzen, die Kinder in einer Lernatmosphäre zu unterrichten, in der sie sich in ihrem gewohnten Umfeld wohl und geborgen fühlen“, so die Schulleiterin. Möglich gemacht wurde der Schulstart dank der großartigen, schnellen Hilfe und Unterstützung zahlreicher privater und organisierter Freiwilliger, koordiniert durch den Einsatz der städtischen Mitarbeiter*innen, dankt Königsfeld abschließend.

Der Zugang zum Gebäude wird über die Feuertreppe an der Gebäudeseite erfolgen, da der Haupteingang nicht genutzt werden kann. Für den Sportunterricht wird stundenweise in die Turnhalle Vogelsang ausgewichen.

Das Sekretariat ist eingeschränkt telefonisch unter 02445 7035 oder verwaltung@grundschule-schleiden.de zu erreichen.

Astrid-Lindgren-Schule Schleiden

Auch die Astrid-Lindgren-Schule startet leicht verzögert am 23. August 2021 mit dem Unterricht. Die Einschulung findet ebenfalls einen Tag später, am 24. August 2021, statt. Schulleiter Wolfgang Schmitz geht von einem Schulstart unter fast normalen Bedingungen aus: „Wir haben in den oberen Etagen genügend Ausweichräume, die wir nutzen können“. Einschränkungen werde es sowohl im Sport- als auch im Musikunterricht geben. „Derzeit versuchen wir, Hallenzeiten in Vogelsang und Hellenthal zu erhalten“, so Schmitz. „Aber gemeinsam sind wir stark. Die Aufräumarbeiten sind dank vieler Helfer gut vorangekommen und wir freuen uns auf den Schulstart am 23. August 2021.“

Das Sekretariat ist telefonisch unter 02445 7025 oder als-schleiden@gmx.de zu erreichen.

Zweifachturnhalle Schleiden

Für die Sanierung der Zweifachturnhalle hatte die Stadt Schleiden im Frühjahr eine Förderberücksichtigung in Höhe von 900.000 Euro erhalten. Der Förderbescheid wird im Herbst erwartet. Im Zuge der Sanierung soll die Turnhalle zu einer Multifunktionshalle umgebaut werden und weiteren Akteuren aus Schule und Bürgerschaft eine Nutzung ermöglichen – auch für Veranstaltungen.

Die Fördermaßnahme befindet sich derzeit in der Bewilligung, so dass voraussichtlich im Herbst/Winter 2021, wie ursprünglich geplant, mit dem Projekt begonnen werden kann. Daher steht die Zweifachturnhalle für den Sportunterricht bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Schülerverkehr

Hinsichtlich des Schülerverkehrs kann erfreulicherweise mitgeteilt werden, dass dieser grundsätzlich mit Schulbeginn normal starten soll. Derzeit werden noch Details zu den Strecken und Haltestellen geprüft. In der kommenden Woche findet dazu eine Begehung mit der RVK statt.  Die Stadt Schleiden wird dann im Vorlauf des Schulbeginns nähere Informationen erhalten und diese umgehend veröffentlichen.

Zu beachten sind die Einschränkungen auf der Bahnlinie von und nach Kall und den hierzu eingerichteten Schienenersatzverkehr.

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Landesregierung und Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein unterstützen psychisch belastete Menschen in den Flutregionen

Region/Düsseldorf – Gruppentherapeutische Angebote an sieben Standorten ab dem heutigen Montag, 09. August. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW teilt mit: Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) richten ein zusätzliches Angebot zur psychischen Unterstützung von vom Hochwasser Betroffenen und Fluthelfern ein. Das Land fördert die Errichtung eines niedrigschwelligen gruppentherapeutischen Angebots für extrem psychisch belastete Betroffene und Fluthelfer vor Ort durch die KVNO ab dem 9. August 2021 bis zum 31. Oktober 2021 mit 95.000 Euro.

Minister Laumann: „Es ist schmerzlich und für nicht Betroffene kaum nachvollziehbar, was die Menschen in den Flutregionen durchmachen müssen. Sowohl in materieller als auch in seelischer Hinsicht. Viele werden noch lange Zeit benötigen, um das Geschehene zu verarbeiten. Dabei sollen bei Bedarf die gruppentherapeutischen Angebote unterstützen. Doch auch die vielen engagierten Helferinnen und Helfer haben zum Teil psychisch stark belastende Situationen durchgemacht. Auch sie können diese Hilfsangebote nutzen.“

„Um möglichst vielen Menschen helfen zu können, haben wir den Zugang zum Versorgungsangebot bewusst niedrigschwellig angelegt. Aufgrund unserer eingespielten Strukturen und Fachkenntnisse konnten wir dieses zusätzliche Angebot zusammen mit Ärzten und Psychotherapeuten aus der Region binnen kurzer Zeit realisieren. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Betroffene bei Bedarf das Angebot wahrnehmen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO.

Die gruppentherapeutischen Angebote werden im Laufe der kommenden Wochen an sieben Standorten in folgenden von der Flutkatastrophe besonders betroffenen Kommunen stattfinden: Eschweiler, Stolberg, Meckenheim, Euskirchen, Bad Münstereifel, Kall sowie Schleiden. Betroffene erhalten psychologische Unterstützung, um das Geschehene und dessen psychische Auswirkungen einzuordnen, zu verarbeiten und zu klären, was die nächsten Schritte sein können. Dazu kann im Bedarfsfall beispielsweise auch die Empfehlung einer weiterführenden, auf den individuellen Gesundheitszustand ausgerichteten Therapie – z. B. eine ambulante Psychotherapie –  gehören.

Betroffene, die dieses Hilfsangebot in Anspruch nehmen möchten, können über den Terminservice der KVNO einen Termin an einem Standort in ihrer Nähe vereinbaren: Tel. 0800/116 117 05 (die Nummer ist montags bis donnerstags vom 9 bis 16 Uhr erreichbar, freitags von 9 bis 12 Uhr). Ebenso ist eine Anmeldung per E-Mail unter fluthilfe@arztrufzentrale-nrw.de möglich. Das Angebot steht allen von der Flutkatastrophe Betroffenen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus offen.

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Dank und Bitte zugleich

Mechernich – Nach dem verheerenden Hochwasser sind viele Menschen im Stadtgebiet Mechernich in Not. Die Mechernich-Stiftung hilft unbürokratisch. Seit dem Morgen danach laufen bei der Organisation Spenden ein, mit denen man den Betroffenen zur Seite steht, die Hab und Gut, teilweise aber auch mehr verloren haben.

„Jeder Euro zählt“, bitten Ralf Claßen und Maria Jentgen, die beiden Vorsitzenden der Mechernich-Stiftung, und danken gleichzeitig allen, die bereits gespendet haben, darunter viele Privatpersonen, Firmen und Gemeinschaften: „Die Spendenbereitschaft ist überwältigend und es gehen jeden Tag neue Spenden ein. Wir danken jedem einzelnen von Herzen dafür!“

Bisher sind 350.000 Euro bereits durch Aufrufe und Aktionen zusammengekommen. Das sei auch für die Mechernich-Stiftung eine Rekordsumme, zumindest als Spenden-Sammel-Aktion, vor allem aber ein großer Lichtblick in dieser Zeit und für die Bedürftigen.

Jeder Euro kommt an

Maria Jentgen: „Leider muss ich sagen, es wird noch viel mehr benötigt. Es sind so viele traurige und schlimme Schicksale darunter, die wirklich dringend Unterstützung benötigen.“ Bei der gemeinnützig aufgestellten Mechernich-Stiftung komme jeder Euro bei den Bedürftigen an.

„Die Mechernich-Stiftung macht kein Gießkannenprinzip, sondern wir helfen persönlich, der jeweiligen Situation entsprechend. Viele der Betroffenen stehen nach dem Juli-Hochwasser vor dem finanziellen Ruin oder Scherbenhaufen, sind Alleinerziehend oder konnten aufgrund der Nähe zum Bachlauf gar keine Elementarversicherung abschließen“, so der Stiftungsvorsitzende Ralf Claßen.

Er versichert: „Wir arbeiten nicht nach dem Windhundprinzip. Es gilt also nicht, wer zuerst kommt, mahlt zuerst und die anderen gehen leer aus.“ Viele seien auch nach den Erlebnissen geschockt und müssten ihre persönliche Lage erst überblicken. Außerdem stimme sich die Mechernich-Stiftung eng mit den OrtsbürgermeisterInnen vor Ort ab.

„Wir werden uns bei jedem einzelnen Spender noch persönlich in einem Schreiben bedanken. Das ist zurzeit aufgrund der hohen akuten Belastung noch nicht möglich“, so Claßen.

Auch Kommern packt wieder an und hat ein Benefizkonzert zugunsten der Mechernich-Stiftung auf die Beine gestellt, das im Herzen des Ortes, auf dem Arenbergplatz ab 11 Uhr startet.

Wer einen Antrag auf Unterstützungshilfe stellen möchte, findet diesen auf den Internetseiten www.mechernich-stiftung.de und www.mechernich.de oder kann ihn persönlich bei den jeweiligen OrtsbürgermeisterInnen oder im Bürgerservice der Stadt Mechernich im Rathaus abholen.