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Aufbauhilfen können beantragt werden – „Der Kreis Euskirchen ist vorbereitet“

Euskirchen – Ab Freitag, 17. September können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft online eingereicht werden. In der gestrigen Pressekonferenz hat Landrat Markus Ramers und der Wiederaufbaukoordinator des Kreises Euskirchen Achim Blindert über den aktuellen Stand zu den Wiederaufbauhilfen des Bundes und Landes NRW für den Kreis Euskirchen informiert.

Landrat Markus Ramers: “Als Landrat des Kreises Euskirchen ist es mir wichtig, dass wir alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet bereits zu Beginn der Antragstellung die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Von Anlaufstellen in den Kommunen, über eine Service-Hotline, bis hin zu einem Info-Mobil, das im gesamten Kreis unterwegs sein wird – der Kreis Euskirchen ist vorbereitet. Wir leisten dort Hilfe, wo sie benötigt wird, bei den Menschen vor Ort.“

Wiederaufbaukoordinator und Allgemeiner Vertreter des Landrats Achim Blindert: „Die finanziellen Mittel des Bunds und des Landes NRW sind ein elementarer Bestandteil, um unsere Städte und Gemeinden wiederherzurichten. Alle Betroffenen aus den unterschiedlichen Bereichen, dazu gehören auch unsere Vereine, Landwirte, Fortwirtschaft und Unternehmen haben nun die Möglichkeit bis zum 30. Juni 2023.“

Privathaushalte

  • Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent.
  • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
  • Die Antragsstellung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich.
  • Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Unternehmen

Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

  • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
  • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Landwirtschaft

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
  • Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind.

Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.

  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Anlaufstellen des Kreises Euskirchen

Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte

Bad Münstereifel Fachhochschule für Rechtspflege II

Hermann-Pünder-Straße 2

Blankenheim Rathaus, Rathausplatz 16

Wasserwerk, Koblenzer Straße 19

Dahlem Rathaus in Schmidtheim

Hauptstraße 23

Euskirchen / Kreishaus Jülicher Ring 32

Namslauer Stube und Foyer

Hellenthal Rathaus

Rathausstraße 2

Kall Rathaus

Bahnhofstraße 9

Mechernich Fraktionsbüro der UWV Nähe Rathaus

Bergstraße 17

Nettersheim Schulungsraum der Feuerwehr

Krausstraße 2

Schleiden Rathaus

Blankenheimer Straße 2

Weilerswist Rathaus

Bonner Straße 29

Zülpich Rathaus

Markt 21

Terminbuchung erforderlich, unter https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin

Service-Hotline des Kreises (ab 17.09.): 02251 – 15-8850

Mo. – Fr. von 8:30 – 20:00 Uhr

Sa. – So. von 8:30 – 14:00 Uhr

Mit dem „Info-Mobil“ des Kreises werden zusätzlich dezentrale Anlaufstellen geschaffen.

Welche Unterlagen werden für den Online-Antrag benötigt?

Für den Online-Antrag benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Dies kann Ihre eigene E-Mail-Adresse sein oder die E-Mail-Adresse einer Ihnen vertrauten Person, zu der sie zu Zwecken der Antragstellung Zugang erhalten. Darüber hinaus benötigen Sie für den Online-Antrag folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihrer Angehörigen
  • Kontoverbindungsdaten
  • Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden
  • Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden
  • Aufstellung Ihrer Schäden oder ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden
  • Angaben zu erhaltenen Spenden
  • Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
  • Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
  • Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
  • Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
  • Mietvertrag, wenn Sie als Mieterin oder Mieter einen Schaden an Ihrem Hausrat erlitten haben

Wenn Sie als Vertreterin oder Vertreter eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens oder als Vermieterin oder Vermieter einen Schaden geltend machen wollen, benötigen Sie darüber hinaus noch folgende Unterlagen:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung für das wohnungswirtschaftliche Unternehmen, dessen Schaden Sie geltend machen
  • Mietverträge für das geschädigte Gebäude
  • Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten

Diese Unterlagen sollten von Ihnen hochgeladen werden:

  • Nachweis für die Schäden, Schadensgutachten oder Dokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Nachweis der Einkommenseinbußen
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde
  • Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Spendenbescheinigung
  • Bescheinigung über die Soforthilfe
Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

 

Service-Hotline des Landes NRW: 0211 / 4684-4994

Montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar.

 

Die Förderrichtlinie und den Leitfaden unter: https://www.mhkbg.nrw/wiederaufbau/wiederaufbau-finanzielles

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„Zeit haben wir keine mehr“

Mechernich – Schnellere Genehmigungsverfahren bei Hochwasserschutz-Maßnahmen gefordert – Auswertung zum Juli-Hochwasser unter www.erftverband.de abrufbar – Mühlensee rückt verstärkt in den Fokus des Erftverbands. „Ich hoffe, dass die Katastrophe dazu führt, dass die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene kapieren, dass wir hier zu wesentlich schnelleren Genehmigungsverfahren kommen müssen“, sagte Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick im Rat der Stadt. Es könne nicht sein, dass die Genehmigung für Hochwasserschutzmaßnahmen 10, 15, 20 Jahren dauern können. Das Hochwasser 2021 lehre: „Zeit haben wir keine mehr“, so Dr. Hans-Peter Schick.

Weil mit dem Ablassbauwerk am Kommerner Mühlensee nicht kontrolliert Wasser abgeführt kann, ist das Wirkprinzip für den Hochwasserschutz eher ungeeignet und soll auf den Prüfstand gestellt werden. Auf dem Foto: Thomas Hambach, Erster Beigeordneter der Stadt Mechernich. Archivfoto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Der Erftverband hat indes seine Auswertung zum Juli-Hochwasser online gestellt. Diese sei auf der Homepage www.erftverband.de abrufbar, berichtete Dr. Christian Gattke, Erftverband-Experte für Hochwassermanagement. In der Bevölkerung habe es einen „Mordsinformationsbedarf“ gegeben, führte er als Grund an.

Mit dem Vortrag von Christian Gattke wurde auch deutlich: „Besser rüsten“, laute die Maxime für die Zukunft. Es soll für das südliche Einzugsgebiet des Erftverbands geprüft werden, wo mehr Schutz gebraucht wird, wo zusätzliche Retensionsräume oder Hochwasserrückhaltehaltebecken Sinn machen. Vielleicht am Veybach, Bleibach, Eschweiler Bach oder auch anderen Gewässern. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass auf Mechernicher Stadtgebiet weitere Regenrückhaltebecken errichtet werden, um Puffer zu schaffen. Strategisch besser seien mehrere kleine, als wenige große, so Christian Gattke.

Keine Fristen

Er könne jedoch wenig Hoffnung auf eine schnelle Umsetzung machen. Erfahrungsgemäß vergehe häufig viel zu viel Zeit, bis ein Vorhaben genehmigt werde. Für den Veybach-Ausbau zum Beispiel, der aktuell gestartet sei, seien die Planungen bereits 1992 begonnen worden. Einsprüche, Anträge, Auflagen seien meist und auch hier die Gründe gewesen. Außerdem gebe es im Landeswasserrecht keine Fristen für die Genehmigung. Allein dadurch könne das Verfahren „unendlich“ dauern.

Der Chef des Erftverbands, Dr. Bernd Bucher, dazu: „Das kann sogar schonmal vorkommen, dass das allein ein oder zwei Jahre dauert, bis geprüft worden ist, ob die Unterlagen, die wir eingereicht haben, vollständig sind.“ Auch, weil diese sehr komplex seien. Doch gebe es auch Hoffnung: „Es wird überlegt, für eine Zeitlang ein Sonderplanungsrecht für die Wasserwirtschaft einzurichten.“ Damit es schneller gehe.

Natürliche Aue

Für Kommern will man jetzt in einem ersten Schritt den Bleibach oberhalb des Mühlensees umgestalten, so dass das Wasser in eine natürliche Aue einströmen kann. 15.600 Kubikmeter „Platz“ hofft man dadurch zu generieren.  „Nicht unendlich viel, aber schonmal eine Hausnummer“, sagte Christian Gattke. Zum Mühlensee war vom Erftverband schon vor einem halben Jahr vorgeschlagen worden, diesen als Trockenbecken für das Stauen von großen Niederschlagsmengen zu nutzen. Danach habe in der Zeitung gestanden: „Der Streit um den Mühlensee‘“, berichtete der Hochwasser-Experte, der der Schlagzeile vehement widerspricht: „Wir streiten uns nicht, sondern suchen nach optimalen Lösungen und wollen als Erftverband nur helfen und den Hochwasserschutz verbessern.“

Ein Problem am Mühlensee stelle das in die Jahre gekommene Ablassbauwerk dar. Damit könne man im Falle eines Hochwassers die Abflussmenge in keinster Weise steuern. Der Damm müsse dafür eigentlich „geschlitzt“ und zuvor auf Standsicherheit untersucht werden. Christian Gattke: „Unser Vorschlag wäre, das Projekt jetzt anzustoßen und dann in Ruhe zu entscheiden bzw. auszuarbeiten, wie wir das ausgestalten.“

Sandfang funktioniert

Eingehende Untersuchungen des Mühlensees nach dem Ablassen jüngst hätten jedenfalls gezeigt, dass das vorhandene Vorbecken als Sandfang ausreichend dimensioniert sei. „Der Mühlensee ist als Sedimentbecken unserer Meinung nach nicht mehr erforderlich“, so Christian Gattke.

Bislang betreibt der Erftverband 23 Hochwasser-Rückhaltebecken im Verbandsgebiet. An drei Erftverbands-Becken (Horchheim, Steinbachtalsperre und Eicherscheid) seien in der Nacht vom 14. Juli das sogenannte höchste Stauziel überschritten worden, „was eigentlich gar nicht überschritten werden darf“, betonte Christian Gattke. In Eicherscheid wurde mit 130 Kubikmeter pro Sekunde sogar mehr als das doppelte des „Zehntausendjährlichen Hochwassers“ erreicht. 130 bis 180 Millimeter Regen seien mit Schwerpunkt im südlichen Verbandsgebiet gemessen worden. Damit lägen sie weit jenseits aller bislang dagewesenen Niederschlagsmengen, die dort seit 1930 aufgezeichnet werden. Das „Extremereignis“ sei zwar eine „ungünstige Kombination seltener Hochwasserereignisse“, ausschließen oder gar vorhersagen könne man sie aber nicht. Es gelte jetzt Strategien zu entwickeln, um Gefahren und Schäden durch Hochwasser zu minimieren.

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Westenergie plant zweiten Teilausbau in Mendig für schnelles Internet

Mendig – Vorvermarktung für Glasfaserhausanschlüsse in Mendig startet im Oktober. Anwohner erhalten Angebot für kostenlosen Hausanschluss ab dem 1. Oktober 2021. Nachdem Westenergie bereits mit den Bauarbeiten für einen Glasfaserausbau in Teilbereichen von Mendig begonnen hat, plant das Energieunternehmen nun den zweiten Teilausbau der Stadt.

Hierzu startet Westenergie am 1. Oktober 2021 die Vorvermarktung für Anwohner der Straßenzüge Goethestraße, Jahnstraße (zum Teil), Auf Stürmerisch, Im Weingarten, Lessingstraße, Sankt-Barbara-Straße (zum Teil), Schillerstraße, Staffelsweg und Uhlandstraße. Bei Erreichen einer Vorvermarktungsquote von 40 Prozent wird der Netzbetreiber im Ausbaugebiet das Glasfasernetz in FTTH-Bauweise (FTTH = Fiber to the Home) erweitern.

„Mit diesem Ausbau sind die Anwohner zukunftssicher aufgestellt, denn die Glasfaserkabel werden direkt bis in die Gebäude verlegt. Jedes Haus im Ausbaubereich erhält seinen eigenen Glasfaseranschluss. Übertragungsraten von 1.000 Megabit stellen dann kein Problem mehr dar, für Gewerbe und Industrie sind spezielle Übertragungsraten im Gigabitbereich möglich“, erläutert Fabian Vocktmann, Regionalmanager bei Westenergie.

Vom 1. Oktober bis einschließlich 30. November 2021 wird der Westenergie Vertriebspartner „2locate“, unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln, auf die entsprechenden Haushalte zukommen, um mit Ihnen bei Interesse über Ihr persönliches Angebot zu sprechen.

„Ich freue mich, dass wir durch den weiteren Glasfaserausbau der Westenergie eine schnelle Internetverbindung für noch mehr Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Mendig anbieten können“, sagt Stadtbürgermeister Hans-Peter Ammel, der sich für den Glasfaserausbau stark macht. „Wenn wir als infrastrukturell gut aufgestellte Stadt nachhaltig wachsen und weiter attraktiv bleiben wollen, ist eine leistungsstarke digitale Infrastruktur unabdingbar. Insbesondere die Corona-Pandemie hat uns allen eindrücklich gezeigt, wie wichtig es ist, Zuhause einen schnellen und stabilen Zugang zum Internet zu haben – sei es für Homeschooling, Homeoffice oder auch andere gesellschaftliche Bereiche.“

Alle Anwohner im Ausbaugebiet, die einen E.ON-Highspeed Telefonie-/ Internetdienst im Rahmen der Vorvermarktung abschließen, erhalten den Glasfaseranschluss kostenlos. Dieses Angebot wird bis zum  30. November 2021 aufrecht erhalten. Auskünfte über die Angebote erhalten Sie bereits jetzt telefonisch beim Westenergie Vertriebspartner „2locate“ unter der Rufnummer 02632 93-2094. Weitere Informationen zu den Produkten finden Interessierte unter www.eon-highspeed.com

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Erdgas-Versorgung im Ahrtal bereits im November wieder möglich

Bad Neuenahr-Ahrweiler – Die evm-Gruppe konnte die Arbeiten im Flutgebiet erheblich beschleunigen. Gute Nachrichten für die Menschen in Bad Neuenahr-Ahrweiler: Die Erdgasversorgung im Ahrtal kann nach der Hochwasserkatastrophe voraussichtlich deutlicher schneller wieder komplett hergestellt werden als bisher prognostiziert. Das teilte der Vorstandsvorsitzende der Energieversorgung Mittelrhein (evm), Josef Rönz, den beiden Staatssekretären Nicole Steingaß und Dr. Erwin Manz bei einem Treffen in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit. „Es ist uns gelungen, den bisherigen Zeitplan deutlich zu beschleunigen.

Der Bau der provisorischen Hochdruckleitung entlang der Weinberge macht große Fortschritte. Foto: evm

Dazu haben im Wesentlichen der Einsatz noch schnellerer technischer Möglichkeiten, aber auch unsere erfolgreiche Akquirierung von benötigten Spezialunternehmen und Fachkräften beigetragen“, erklärt Josef Rönz. Vor allem die angesichts des Schadensausmaßes schon früh gefällte Entscheidung, zwischen Heppingen und der Ringener Straße eine provisorische Hochdruckleitung entlang der Weinberge zu bauen, sei der Schlüssel zum Erfolg. Für die Stadtteile nördlich der Ahr bedeutet dies, dass sie nach aktuellem Stand im November wieder mit Erdgas versorgt werden können. Bisher mussten sie von einem Zeitraum zwischen Dezember und März ausgehen. Die Gebiete südlich der Ahr werden bereits im Oktober wieder mit Erdgas beliefert – und damit vor der Frostperiode.

Von der frühzeitigen Fertigstellung der Hochdruckleitung profitieren auch alle Gasabnehmer in der Grafschaft. Für alle Privatkunden ist die Versorgung damit im Lauf des Oktobers wieder ohne Einschränkungen gewährleistet. Auch die Industriekunden in diesem Gebiet können dann wieder beliefert werden.

Der evm-Tochter Energienetze Mittelrhein (enm) ist es gelungen, die Planung und den Bau der Hochdruckleitung so zu beschleunigen, dass sie bereits im Lauf des Oktobers fertiggestellt sein wird, wenn nichts Unvorhergesehenes dazwischenkommt und alles plangemäß umgesetzt werden kann. „Für ein solches Projekt werden unter normalen Umständen rund zwei Jahre veranschlagt“, stellt enm-Geschäftsführer Dr. Andreas Hoffknecht klar. „Das erledigen wir jetzt in gerade einmal zwölf Wochen.“ Zu diesem Tempo tragen viele Faktoren bei: Nicht nur die evm-Gruppe setzt sämtliche verfügbaren Kräfte ein, auch die beauftragten Spezialunternehmen haben Mitarbeiter von anderen Baustellen abgezogen und haben im Ahrtal das Maximum an Kräften im Einsatz, das zum jeweiligen Zeitpunkt sinnvoll ist. Außerdem ist es der evm-Gruppe gelungen, dass mehrere Energieversorger aus ganz Deutschland Fachkräfte ins Ahrtal entsendet haben, die bei der Mammutaufgabe im Flutgebiet wirkungsvoll unterstützen.

Die Landesbeauftragte für den Wiederaufbau, Staatssekretärin Nicole Steingaß, dankte den Vertretern der evm-Gruppe bei einem Ortstermin für ihren Einsatz im Sinne der Flutopfer. „Die Verantwortlichen arbeiten mit viel Engagement daran, dass die Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich wieder mit Erdgas versorgt werden können. Die aktuellen Prognosen machen Hoffnung mit Blick auf die anstehende Heizperiode“, sagte Steingaß. Es sei zudem wichtig, dass die Hausbesitzer zusammen mit Installateuren die Wartung ihrer Geräte im Haus in Angriff nehmen. Um über den Winter zu kommen, arbeiten verschiedene Akteure – unter ihnen auch Fachstellen des Landes – auch an Übergangslösungen. Die evm-Gruppe empfiehlt zudem den Einsatz von Flüssiggas.

Die beiden Staatssekretäre und weitere Landesvertreter überzeugten sich zudem vor Ort vom Fortgang der Arbeiten am Erdgasnetz. Gemeinsam mit Vertretern der evm-Gruppe besuchten sie einige Baustellen im Ahrtal. Dabei wurde deutlich, wie komplex die Schritte zur Wiederherstellung des Netzes sind. „Mit dem Bau einer neuen Hochdruckleitung sowie der Instandsetzung zerstörter Leitungsteile ist es nicht getan“, berichtete Hoffknecht. Genauso wichtig sind demnach die teils aufwändige Reinigung der örtlichen Gasleitungen, die Errichtung neuer Gasdruckregelstationen, der Ersatz beschädigter Gaszähler sowie die Schaffung neuer Ahr-Querungen. Darüber hinaus muss jeder einzelne Netzanschluss an jedem einzelnen Gebäude überprüft und gegebenenfalls gereinigt werden. „Bevor wir überhaupt wieder Gas auf einzelne Abschnitte unseres Leitungsnetzes geben können, müssen wir jeden Anschluss überprüft haben. Daher sind wir hier auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen“, so Andreas Hoffknecht. Die entsprechenden Hausbesuche laufen bereits seit mehreren Wochen.

Neben der parallelen Erledigung zahlreicher Teilprojekte zur Versorgung des nördlichen Teils der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler durch die enm und ihre Partner ist die Mitwirkung der Hauseigentümer wichtig:  „Es ist notwendig, dass die Eigentümer bereits jetzt die Wiederinbetriebnahme ihrer Heizungsanlagen mit einem Fachbetrieb vorbereiten – auch wenn die Heizung auf den ersten Blick in Ordnung ist“, betont Vorstandsvorsitzender Josef Rönz. Nur wenn der Installateur alles vorbereitet hat, kann die Heizung im Oktober und November auch tatsächlich wieder in Betrieb genommen werden. Alle beteiligten Partner prüfen zurzeit Maßnahmen, um diese Herausforderung zu meistern und vor allem die örtlichen Fachbetriebe bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen.

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12,3 Milliarden Euro stehen bereit – Anträge können ab Freitag, 17. September 2021 gestellt werden

Region/Düsseldorf – Die Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen startet. Förderrichtlinie für den Wiederaufbau veröffentlicht. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen teilt mit: Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag (7. September 2021) und Bundesrat (10. September 2021) für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden. Informationen und den Link zu den Onlineanträgen finden Sie zeitnah unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: „Zig tausend Menschen und Unternehmen sowie die Städte und Gemeinden selbst sind massiv von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen. In der Not stehen Bund, Länder und Kommunen zusammen: Alle Länder beteiligen sich an dem Aufbaufonds 2021, so dass gegenüber den Geschädigten finanzielle Leistungen aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder zur Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können. Der Wiederaufbauwille in den betroffenen Regionen kann durch den Aufbaufonds 2021 umfassend unterstützt werden. Mein ausdrücklicher Dank gilt in diesem Zusammenhang auch noch einmal den überörtlichen Einsatzkräften von Bundeswehr und Technischem Hilfswerk, und unseren zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften aus den Feuerwehren im gesamten Land, den anerkannten Hilfsorganisationen und dem vielfältigen privaten Einsatz, der den Wiederaufbau erst ermöglicht. Diese Solidarität ist unbezahlbar. Kommunen, Land und Bund packen an und bauen mit den Bürgerinnen und Bürgern wieder auf. Für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft kommt eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent in Betracht.“

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Durch die Hochwasserkatastrophe haben viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbständige eine starke Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bis hin zur vollständigen Zerstörung ihrer Betriebsstätten erlitten. Nach den Soforthilfen und den Finanzierungshilfen starten wir nun mit den Aufbauhilfen: Sachschäden und auch Einkommenseinbußen werden regelmäßig mit bis zu 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent kompensiert. Das digitale Antragsverfahren mit einer vorgeschalteten Beratung durch die Kammern ermöglicht eine zügige Bewilligung und Auszahlung der Mittel. So gibt die Landesregierung tausenden von Unternehmerinnen und Unternehmern Planungssicherheit und eröffnet den Betrieben mit ihren zehntausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive für die Zukunft.“

Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Das Leid in den betroffenen Regionen ist nach wie vor groß. Nach der Soforthilfe, die erste Nöte hat abfedern können, können wir Hochwasseropfern jetzt mit der Wiederaufbauhilfe zusätzliche Hilfe zukommen lassen. Diese Solidarität von Bund und Ländern ist enorm.“ Das Hochwasser hat auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen hart getroffen, auch die Forstwirtschaft und Fischerei. Betriebsgebäude, Geräten oder Maschinen wurden zerstört. Die Infrastruktur, Wege und Brücken wurden weggeschwemmt. Felder und Wälder waren überschwemmt, Dämme an Fischteichen sind gebrochen. Diese Schäden können jetzt ersetzt werden, in der Regel werden mindestens 80 Prozent der Schadensumme übernommen, teils bis zu 100 Prozent. „Wir streben an, dass bereits Ende dieser Woche, mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie, Anträge eingereicht werden können. Die Antragsverfahren werden möglichst unbürokratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung“, betonte Heinen-Esser. Beim Wiederaufbau sei es erforderlich, den präventiven Hochwasserschutz mitzudenken, in Teilen neu zu definieren. „Parallel zum Wiederaufbau müssen wir in der Aufarbeitung der Katastrophe die richtigen Schlüsse ziehen, um derartiges Leid künftig zu verhindern oder zumindest bestmöglich abzumildern.“

Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.

Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft

  • Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
  • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
  • Förderfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u.a.:
  1. die Kosten
  • zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind,
  • zur Beseitigung von Schäden an Bachuferbefestigungen
  • sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadenereignis zerstörte oder das nachweislich nicht mehr nutzbare Wohngebäude – einschließlich der baulichen Sicherung – unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,
  1. die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,
  2. die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen,
  3. die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen,
  4. in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erforderlich sind.
  • Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.
  • Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Weitere Informationen und Leitfäden zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

Aufbauhilfen für Unternehmen

  • Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht.
  • Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:
    • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
    • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
    • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
  • Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtshaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur

Landwirtschaft:

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
  • Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft:

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Land- und forstwirtschaftliche Wege:

  • Um nach den Unwettern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit und Instandsetzung der Infrastruktur zu unterstützen, hat das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Förderanträge sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Anträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Aquakultur/Fischerei:

  • Zu den Schadensmeldungen gehören unter anderem gebrochene Dämme an Fischteichen, Verlust an Fischen oder Schäden an Betriebseinrichtungen.
  • Der Fördersatz der Wiederaufbau-Hilfe liegt bei 80 Prozent, bei besonderen Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge können ab dem 17. September 2021 an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.

Abfallentsorgung:

  • Das Hochwasser hat in den Überflutungsgebieten zu einem stark erhöhten Abfallaufkommen geführt. Allein die zusätzliche Menge Sperrmüll lag nach Schätzungen der betroffenen Kommunen bei weit über 200.000 Tonnen. Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2021 die Koordinierungsstelle Abfallentsorgung eingerichtet. Diese unterstützt die Kommunen bei der Organisation der Entsorgung der durch das Hochwasser angefallenen Abfälle.
  • Über den Wiederaufbau-Fonds wird das Land Kommunen sowie Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Abwasser:

  • Kommunen, Wasserverbände und Industriebetriebe mit eigenen Abwasseranlagen erhalten auf Antrag eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie zum Wiederaufbau von Abwasseranlagen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.land.nrw/wiederaufbauhilfe

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„Da müssen auch Bürger mitmachen“

Mechernich-Kallmuth – Jürgen Gattke vom Erftverband stellte mögliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz Kallmuth vor – Planung vom bislang angedachten reinen Regenrückhaltebecken könnte ausgeweitet werden – Voraussetzung: das Kallmuther Bachbett wird auch im Ort ertüchtigt.

Für die Kallmuther wird an einem Gesamtpaket mit Blick auf den Hochwasserschutz innerorts geschnürt. Bislang war am Dorfeingang von Scheven kommend ein reines Regenrückhaltebecken vorgesehen, für das die Stadt Mechernich zuständig wäre und das bereits in einer Bürgerversammlung vorgestellt wurde. Diese Planung muss aber nicht zuletzt nach dem Juli-Hochwasser nun in Zusammenarbeit mit dem Erftverband auf ein Hochwasserrückhaltebecken ausgeweitet werden. „Um letztendlich die Kallmuther besser zu schützen“, so der Erste Beigeordnete der Stadt, Thomas Hambach, im Planungsausschuss.

Ortsbürgermeister Robert Ohlerth machte sich im Planungsausschuss für eine schnelle Lösung stark. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Der Erftverband ist allerdings nur dann mit im Boot, wenn der Kallmuther Bach bzw. Veybach auch im Verlauf durch das Dorf ertüchtigt werden könnte. „Da müssen auch die Bürger mitmachen“, betonte der Erftverbands-Experte für Hochwasserschutzmanagement, Dr. Jürgen Gattke.

Nach der Gewässerkarte des Landes führte der Bach allerdings zunächst nur bis vor die Ortslage und biegt dann ab. Ab dieser Stelle müsste der Veybach dann aber eigentlich noch weiterlaufen, wie Gattke weiter ausführt: „Entsprechend der tiefsten Linie durch den Ort, am Gemeinschaftshaus vorbei, durch die Gärten, an einem Hof vorbei, erst dann verliert er sich endgültig.“

Bachbreite von zwei Metern

Damit das Wasser nach Starkregen in einer vernünftigen Größenordnung im Veybachbett abfließen könnte, müsste die Bachbreite mindestens zwei Meter betragen mit einer Einstiegstiefe von einem halben Meter. „Dafür müssten Gartenhäuser versetzt werden und der Bach im Bereich des Gemeinschaftshauses offengelegt werden“, so Gattke weiter. Hier war auch früher laut Aussagen des Ortsbürgermeisters mal ein Graben, der im Zuge der Bebauung zugeschüttet wurde. Ein Eigentums-Ankauf durch den Erftverband im großen Stil sei nicht erforderlich, das könne alles im Anliegereigentum bleiben.“

Vollziehe man den Wechsel von der bislang geplanten reinen Regenrückhaltung zum aktiven Hochwasserschutz sei definitiv aber ein aufwändigeres Genehmigungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz für den Beckenbau erforderlich.

Kallmuths Ortsbürgermeister Robert Ohlerth plädierte für eine schnelle Umsetzung: „Tempo ist gefragt. Es muss etwas passieren.“

Da musste Jürgen Gattke allerdings bremsen: „Bis Jahresende bekommen wir da definitiv kein Becken gebaut.“ Der Erftverbands-Experte rechnet damit, dass allein die Analysen, was in Kallmuth getan und wieviel Retentionsvolumen geschaffen werden muss, frühestens bis Ende des Jahres fertig sein könnten. Der Erftverbands-Hochwasserschutzmanager: „Wenn es super läuft könnten wir in 2023 bauen.“

Abfangen, bevor es in den Ort läuft

Weitere ergänzende und sinnvolle Schutzmaßnahmen sind laut Jürgen Gattke, dass Seitengräben an Feldwegen und der Kreisstraße angelegt oder ertüchtigt werden. „Dann hat man schon ein Teil des Wassers abgefangen, bevor es in die Ortslage reinläuft“, erläutert Jürgen Gattke und sagte weiter: „Ob man dann ein hundertjährliches Ereignis schafft, wird sich zeigen.“ In jedem Falle aber deutlich besser als vorher bzw. heute.

Es müsse wirklich nicht immer die „große, 120-prozentige Lösung sein“ oder Millionen kosten, sagte Ohlerth und plädierte dafür, Hecken und Bäume stehen zu lassen als auch Felder und Feldwege nutzen, um Wasser zu stauen: „Das war doch früher auch so, dass es Senken gab, wo das Wasser sich sammelte.“ Fragen müsste man auch, welche Saatfolgen brauchen wir, damit nicht alles abgeschwemmt wird. Er stimmte zu: „Wir sind alle gehalten ein Auge drauf zu haben.“ In Bezug auf den Vorschlag den Bachlauf mitten im Ort zu ertüchtigen sagte er:  „Durch die Gärten? Da muss man mit den Anliegern sprechen.“

Für diese Maßnahme müsse es jetzt ein viel schnelleres Miteinander zwischen Erftverband, Kreis Euskirchen und Stadt Mechernich. Robert Ohlerth: „Hier bitte ich einfach, dass wir hier endlich zu Potte kommen. Wir schützen schließlich mit dieser Maßnahme auch Eiserfey und Vollem.“

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Landes-Solargesetz RLP – Kein Abwälzen der Photovoltaik-Pflicht auf landwirtschaftliche Nutzflächen

Region/Mayen-Koblenz – Die Regierungsfraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag haben ein Landessolargesetz auf den Weg gebracht, das in dieser Woche im Rahmen einer Anhörung vertieft und in der kommenden Woche im zuständigen Ausschuss behandelt werden soll. Im Vorfeld hat sich der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, an die Landtagfraktionen gewandt und um Klarstellung gebeten: Die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Parkplätzen darf nicht durch die Verpachtung von Freiflächen für eine spätere Photovoltaiknutzung abgegolten werden.

Der Gesetzentwurf enthält diesbezüglich eine unklare Regelung, die bereits von anderer Seite als äußerst positiv begrüßt wurde. „Es kann nicht sein“, so Horper, „dass die an sich positive Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf geeigneten neuen Gebäuden und Parkplätzen auf dem Rücken der Landwirtschaft abgegolten wird. Dies widerspricht dem Ziel, den Flächenverbrauch zu senken und landwirtschaftliche Nutzflächen zu schonen.“

Darüber hinaus brachte Horper sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass zwar private Gebäude und Parkplätze in die Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen einbezogen, aber alle öffentlichen Vorhabenträger davon ausgenommen werden sollen. Dies sei gerade keine Vorbildfunktion von Land, Kreisen, Städten und Kommunen, so Horper. Er warb dafür, auch alle öffentlichen Vorhaben in die Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen einzubeziehen. Nur so könne die Energiewende auf vielen Schultern bewältigt werden.

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Warnstufen: Neue Corona-Berichterstattung mit Leitindikatoren seit dem heutigen Sonntag 12. September

Region/Mainz – Das Landesuntersuchungsamt (LUA) wird seine tägliche landesweite Corona-Berichterstattung ab dem heutigen Sonntag, 12.09.2021, an die Regelungen der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz anpassen. Die tägliche Meldung des LUA enthält künftig eine zusätzliche Übersicht mit den für die Festlegung der neuen Warnstufen maßgeblichen drei Leitindikatoren für alle Landkreise und kreisfreien Städte.

Die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht drei Warnstufen vor, die in den betroffenen Kommunen unter anderem Auswirkungen auf die zulässige Personenzahl bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich haben und auch den Schulalltag beeinflussen.

In der neuen Übersicht des LUA enthalten sind die 7-Tages-Inzidenz (inklusive der Angehörigen der US-Streitkräfte) und die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz, jeweils pro 100.000 Einwohner und Gebietseinheit. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz wird zusätzlich für die fünf Versorgungsgebiete gemäß Krankenhausplan ausgewiesen. Dritter Leitindikator ist der landesweite prozentuale Anteil der COVID-19-Erkrankten an der aktuellen Belegung der Intensivbetten in Rheinland-Pfalz.

Während die 7-Tages-Inzidenz Aufschluss darüber gibt, wie schnell sich das Virus in der Bevölkerung verbreitet, dient die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz als Maß für das Auftreten schwer erkrankter COVID-19-Fälle. Der Anteil der COVID-19-Erkrankten an der aktuellen Belegung der Intensivbetten in Rheinland-Pfalz wiederum zeigt die Belastung der stationären Krankenversorgung an.

Wer macht künftig was?

Nach der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verändert sich eine Warnstufe, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in der Verordnung festgelegten Wertebereich erreichen. Vermeldet (und im Zeitverlauf archiviert) werden die drei Leitindikatoren täglich vom LUA. Am Sonntag werden auch die Leitindikatoren der zurückliegenden vier Werktage auf der Homepage des LUA zur Verfügung stehen. Nach der Verordnung ist es dann die Aufgabe der Kommunen, den Zeitpunkt zu kommunizieren, ab dem die jeweilige Warnstufe in ihrem Gebiet gilt. Die tabellarische Darstellung des LUA verzichtet deshalb bewusst darauf, Warnstufen für einzelne Gebietseinheiten auszuweisen.

Die neue Tabelle fließt ab dem heutigen Sonntag in eine digitale Sammelmappe auf der Homepage des LUA. Gespeichert werden dort auch weiter die täglichen Übersichten mit aktuellen Fallzahlen, Hospitalisierungen, Todesfällen, Genesenen, aktiven Fällen sowie den Inzidenzen nach Altersgruppen.

Die Warnstufen und die dazugehörigen Leitindikatoren sind so definiert: 

Leitindikator Warnstufe 1 Warnstufe 2 Warnstufe 3
Sieben-Tage-Inzidenz bis höchstens 100 mehr als 100 bis

höchstens 200

mehr als 200
Sieben-Tage-Hospitalisierungs- Inzidenz kleiner 5 5 bis 10 größer 10
Anteil COVID-19-Erkrankter an Intensivkapazität kleiner 6 Prozent 6 Prozent bis 12

Prozent

mehr als 12 Prozent
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Innenministerium Rheinland-Pfalz sucht Kooperations-Vereine „Für ein buntes Miteinander“

Region/Mainz – Die Leitstelle Kriminalprävention im Ministerium des Innern und für Sport unterstützt in Kooperation mit den regionalen Sportbünden und dem Landessportbund Sportvereine dabei, das Thema Respekt und Toleranz im Sport zu fördern. Mit der Aktion „Für ein buntes Miteinander. Gegen Rassismus und Diskriminierung im Sport“ soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Hass und Hetze im Sport zu bekämpfen. Sie richtet sich explizit gegen Rassismus und (rechts)extremistische Tendenzen im Sport und verurteilt darüber hinaus auch jegliche Form der Diskriminierung wie beispielsweise Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit, Sexismus und Homophobie. Die Kampagne ist ein Baustein des Themenschwerpunkts der Landesregierung „Miteinander Gut Leben – Rheinland-Pfalz gegen Hass und Hetze“.

Bereits im ersten Kooperationszeitraum, der am 1. Mai 2020 startete, wurden die Inhalte der Kampagne von 15 beteiligten Kooperationsvereinen in die Fläche getragen. Ziel der Kooperation ist es, das Engagement der Vereine für ein buntes Miteinander und die klare Positionierung gegen Rassismus und Diskriminierung im Sport zu fördern.

Die hierfür erforderlichen Ressourcen, wie die Vermittlung von Referent*innen, Textbausteine für Websites oder Stadionzeitungen sowie Werbemittel werden von der Leitstelle Kriminalprävention kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus zahlt das Ministerium des Innern und für Sport den Kooperationsvereinen zur Umsetzung der Kampagne einen Betrag von bis zu 3.000 Euro. Beteiligte Vereine können mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages den Titel „Verein für ein buntes Miteinander. Gegen Rassismus und Diskriminierung im Sport“ für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen und zusätzlich für Trikots oder andere Vereinsbekleidung, die mit dem Logo der Kampagne bedruckt werden, bis zu 1.000 Euro erhalten.

„Sport steht für Fairness, Respekt und Toleranz. Er bringt Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Nationalität zusammen und kann damit helfen, Vorurteile abzubauen und Toleranz zu lernen“, so Innen- und Sportminister Roger Lewentz. Er könne darüber hinaus einen bedeutenden Beitrag für die Integration leisten. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn der Sport frei von Vorbehalten und Vorurteilen sei.

Die Ausschreibung sowie ausführliche Informationen zu den Kooperationsverträgen finden interessierte Vereine auf der Internetseite der Leitstelle Kriminalprävention unter www.buntesmiteinander.rlp.de. Stichtag für Einsendungen mit einem aussagekräftigen Motivationsschreiben an das Postfach kriminalpraevention@mdi.polizei.rlp.de ist der 31. Oktober 2021.

Aus allen Bewerbungen werden 15 Sportvereine für den Kooperationszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 ausgewählt.

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Wie Seelsorger aus der Pfarreien-Gemeinschaft Grafschaft den Flutopfern helfen

Grafschaft – Ein offenes Ohr und ein Dach über dem Kopf. In den vergangenen Wochen war Sabine Dettinger aufmerksame Nachbarin, Seelsorgerin und gleichzeitig selbst Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal. Sie ist Gemeindereferentin in der Pfarreiengemeinschaft Grafschaft und wohnt in der Altstadt von Ahrweiler.

„Materiell geht es mir gut“, lautet ihre Antwort auf die Frage, die ihr immer wieder gestellt wird: „Bist du stark betroffen?“ Betroffen sei hier in der Region jeder. Sie erinnert daran, dass auch in der Pfarreiengemeinschaft Grafschaft Menschen leben, die es schwer getroffen hat. „Manche haben nahe Angehörige verloren, Häuser wurden komplett zerstört – das dürfen wir nicht vergessen.“ Diesen Menschen hat Pfarrer Alexander Burg unmittelbar nach der Flut unkompliziert das Pfarrheim als Wohnmöglichkeit für den Übergang angeboten. Im Pfarrheim Karweiler ist wiederum das „Familiennest“, ein Angebot der Familienbildungsstätte eingezogen und im Pfarr- und Jugendheim in Gelsdorf sind ebenfalls Familien untergebracht. Die Räumlichkeiten der Pfarrgemeinde werden also auf unterschiedliche Weise zur Unterstützung genutzt. Auch Gruppenangebote für Kinder sollen stattfinden, allerdings können aufgrund der Corona-Pandemie noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.

In den ersten zwei Wochen ist Sabine Dettinger durch die zerstörten Straßen gelaufen und hat Wasser und Brot verteilt, hat nachgehört, wie es den Menschen geht und gleichzeitig Kontakt mit ihren Familienmitgliedern gehalten, deren Häuser zum Teil sehr stark zerstört sind. „Im Pfarrhaus hier auf der Grafschaft habe ich zusammen mit der Sekretärin und einer Obermessdienerin täglich zehn bis zwölf Kannen Kaffee gekocht und diese in die Stadt gebracht“, berichtet sie. Hinzu kamen die Koordination von Hilfsangeboten, die stete Aktualisierung der Homepage und der Facebook-Seite und in enger Absprache mit dem Dechanten hat sie gottesdienstliche Angebote in Ahrweiler übernommen.

„Mir graut es vor dem Winter. Es wird kalt und dunkel und Bad Neuenahr-Ahrweiler ist jetzt schon eine Art Geisterstadt, weil viele Menschen nicht vor Ort sind“, sagt sie. Ihr Eindruck lautet, dass die Menschen immer noch unter Schock stünden und traumatisiert seien. Da sei es gut, dass es viele Angebote für gebe und Seelsorgerinnen und Seelsorger in den Straßen präsent. Weiterhin hat auch das Seelsorgeteam von der Pfarreiengemeinschaft selbstverständlich ein offenes Ohr für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe.

Weitere Informationen zur Hochwasserhilfe von Bistum Trier und Caritas und die Spendenkonten sind zu finden unter https://t1p.de/hochwasser-hilfe. Näheres zur Pfarreiengemeinschaft Grafschaft gibt es auf www.kk-grafschaft.de und unter Tel.: 02641-913942-0.