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Gewässer-Probenahme an der Ahr am gestrigen Donnerstag 16. September in Sinzig

Sinzig/Koblenz – Staatssekretär Manz: „Aktuelle Ergebnisse des Sondermessprogramms entsprechen den Erwartungen – Programm wird fortgeführt“. Umweltstaatssekretär Erwin Manz und der Präsident der SGD Nord, Wolfgang Treis, nahmen gestern an einer Gewässerprobenahme an der Ahr in Sinzig teil. Die Probenahme ist Teil des Sondermessprogramms, welches das Umweltministerium Anfang August aufgelegt hatte.

Das verheerende Hochwasser vom 14. auf den 15. Juli 2021 hat zu erheblichen Belastungen in unseren Gewässern geführt. Um Klarheit über die Gewässerbelastungen zu erreichen, hatte das Umweltministerium Anfang August ein Sondermessprogramm aufgelegt, das von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) und dem Landesamt für Umwelt (LfU) durchgeführt wird. Erste Ergebnisse hatten bereits gezeigt, dass die Hochwasserkatastrophe in der Ahr keine gravierenden langfristigen chemischen Verunreinigungen hinterlassen hat. Die hohen Wassermengen und Fließgeschwindigkeiten hatten offenbar die eingetragenen Stoffe schnell verdünnt und mit der Hochwasserwelle fortgespült. Aktuelle Messdaten an der Ahr deuten nun darauf hin, dass sich die Belastungen im Gewässer erhöhen. Mit der zunehmenden Rückkehr der Bewohnerinnen und Bewohner und den erfreulichen Sanierungsfortschritten bei der Wasserversorgung steigt auch das Abwasseraufkommen. Dieses kann durch die stark geschädigte Abwasserinfrastruktur noch nicht in gewohnter Weise gereinigt werden. Auch die aktuellen Arbeiten im Gewässerbett und im direkten Gewässerumfeld können zu Stoffeinträgen führen.

„Die aktuellen Messergebnisse liegen im Rahmen der Erwartungen. Sie unterstreichen die Bedeutung des Sondermessprogramms und machen klar: Eine Entwarnung kann nicht gegeben werden. Wir müssen die Lage in den Gewässern genau im Blick behalten. Deshalb wird das Sondermessprogramm begleitend zu den Sanierungsmaßnahmen am Gewässer und an den Kläranlagen fortgeführt“, erläuterte Umweltstaatssekretär Erwin Manz. „Die Ergebnisse machen auch deutlich: Der Wiederaufbau der Abwasserinfrastruktur ist essenziell. Das Land unterstützt weiterhin durch das Sonderförderprogramm ‚Starkregen- und Hochwasserschäden‘. Trotz umfassender Anstrengungen vor Ort steht aber fest, der Wiederaufbau braucht Zeit“, so der Umweltstaatssekretär weiter. Er dankte den Verantwortlichen vor Ort sowie den Helferinnen und Helfern für ihr Engagement beim Wiederaufbau, ebenso den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SGD Nord und des LfU für die Durchführung des kurzfristig aufgelegten Sondermessprogramms.

SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis ergänzte: „Seit Anfang August arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGD Nord gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt mit Hochdruck daran, das Messprogramm umzusetzen. Alle Ergebnisse werden fortlaufend aufbereitet und stehen dann auch der Öffentlichkeit auf unserer Homepage unter www.sgdnord.rlp.de zur Verfügung.“

Hintergrund: Im Ahrtal waren alle Kläranlagen von den Überschwemmungen betroffen und wurden beschädigt. Dies waren die Kläranlagen „Untere Ahr“ in Sinzig, „Mittlere Ahr“ in Altenahr sowie die Kläranlagen in Mayschoss und Dümpelfeld. Auf der Kläranlage in Sinzig konnte die mechanische Reinigung und in Dümpelfeld zusätzlich bereits wieder die biologische Reinigung in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme der biologischen Reinigung in Sinzig wird aktuell eingeleitet. Sie wird voraussichtlich Mitte November wieder voll funktionstüchtig sein. Als Ersatz für die Kläranlage Mayschoss ist eine mobile Anlage im Einsatz. Eine weitere Herausforderung sind die zum Teil geschädigten oder zerstörten Kanäle, sodass das Abwasser stellenweise noch nicht wieder an den bisherigen Kläranlagenstandorten ankommt. Dort, wo schnelle Lückenschlüsse nicht möglich sind, ist die Einrichtung von mobilen Kläranlagen in Vorbereitung.

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Cyber-Institut in Düren: Landrat unterzeichnet Vertrag mit Fachhochschule des Mittelstandes

Düren – Die Tinte ist trocken: Landrat Wolfgang Spelthahn und die Rektorin der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM), Prof. Dr. Anne Dreier, haben in Bielefeld den Vertrag für das neue Cyber-Institut in Düren unterschrieben. Die FHM bietet künftig auf die digitale Wirtschaft und Cybersicherheit ausgerichtete Studienprogramme in einem Gebäudeteil des Berufskollegs für Technik an der Nideggener Straße in Düren an.

 „Ich freue mich sehr, dass der Kreis Düren durch die Zusammenarbeit mit der FHM als Bildungsstandort deutlich aufgewertet wird. Cybersicherheit und digitale Innovationen sind wichtige Themen, die gerade für den Kreis als Forschungs- und Wissenschaftsstandort eine große Rolle spielen. Dass wir nun einen weiteren akademischen Ausbildungsgang in den Kreis holen, passt zu unserer Wachstumsoffensive. Bildung ist für nachhaltiges Wachstum eine entscheidende Voraussetzung“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.

Der Kreis Düren wird nach einem einstimmigen Beschluss des Kreistages vom Juni das Cyber-Institut in den nächsten Jahren mit 4,23 Millionen Euro fördern. Düren wird erster Multi University-Campus, denn die FHM und die britischen University of Gloucestershire arbeiten zusammen. Die britische Universität startet das Bachelor-Programm Cyber and Computing Security, die FHM bietet zukünftig den Bachelor Digital Business Management an.

„Die Themen Digitalisierung, Cyber Security und digitale Innovationen sind Zukunftsthemen, mit denen wir uns an der FHM schon seit Jahren beschäftigen – sowohl in der Lehre als auch im Studiengang Digital Business Management und natürlich in der Forschung. Wir freuen uns zukünftig auf viele Studierende in Düren – sowohl aus dem nationalen als auch aus dem internationalen Umfeld“, sagte Prof. Dr. Anne Dreier bei der Vertragsunterzeichnung, an der neben Landrat Wolfgang Spelthahn eine kleine Delegation aus dem Kreis Düren teilnahm.

Weitere Informationen:  www.fh-mittelstand.de/dueren.

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Rheinland-Pfalz startet neues Programm zur Förderung der Kooperation in der Pflegeausbildung (KOMPASS-RLP)

Region/Mainz – „Die Reform der bisherigen Pflegeausbildungen zu einer generalistischen Pflegeausbildung war eines der größten Reformvorhaben im Kontext beruflicher Ausbildung. Die Akteurinnen und Akteure in der Pflegeausbildung haben dadurch neue anspruchsvolle Koordinationsaufgaben, die in der Umsetzung noch viele Herausforderungen mit sich bringen. Rheinland-Pfalz hat daher ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht, um alle Beteiligten – also die Pflegeschulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – gezielt bei der Koordination der praktischen Ausbildung zu unterstützen“, gaben Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und Arbeits- und Sozialminister Alexander Schweitzer bekannt.

Für das neue Förderprogramm KOMPASS-RLP ist eine Laufzeit bis Ende 2022 vorgesehen, die ersten Angebote und Aktivitäten starten aktuell. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Schwerpunkte und wird mit Mitteln des Bundes nach § 54 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) gefördert.

Im ersten Schwerpunkt wird eine „KOMPASS-Studie“ zum Entwicklungsstand und den konkreten Herausforderungen der Ausbildungsverbünde und Lernortkooperationen in der Pflege in Rheinland-Pfalz erstellt. Für die Umsetzung dieses Programmschwerpunktes haben das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) und das Ministerium für Bildung (BM) das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität Frankfurt beauftragt.

In einem zweiten Schwerpunkt „KOMPASS-Lernortkooperationen“ geht es um die Weiterentwicklung, Unterstützung und Stabilisierung von Ausbildungsverbünden und Lernortkooperationen. „Hier werden wir spezielle Workshops, Arbeitsgruppen und Beratungen regional anbieten. Den Ausbildungsstätten soll Gelegenheit gegeben werden, ihre bisherigen Erfahrungen auszutauschen und neue Konzepte kennenzulernen“, so Arbeitsminister Schweitzer.

Der dritte Schwerpunkt „KOMPASS-Pflegeschulen“ umfasst die konkrete Unterstützung der Schulen im Hinblick auf ihre Gesamtverantwortung in der theoretischen und praktischen Ausbildung. Auch hier werden u.a. Workshops, Arbeitsgruppen und bei Bedarf auch Coachings angeboten. Zur Umsetzung dieser beiden KOMPASS-Schwerpunkte konnte die Dienstleistung, Innovation, Pflegeforschung GmbH (DIP) aus Köln gewonnen werden.

Der vierte Schwerpunkt „KOMPASS-Koordinierungsstelle“ wird die bestehenden Angebote in den kommenden Wochen noch vervollständigen. Das Land hat dazu kürzlich den Auftrag zur Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für die berufliche Pflegeausbildung öffentlich ausgeschrieben. Diese soll ebenfalls noch im Herbst ihre Arbeit aufnehmen.

„Wir freuen uns, dass wir mit der DIP-GmbH aus Köln und dem IWAK-Institut der Goethe Universität Frankfurt zwei Partner gewinnen konnten, die uns bei den weiteren Schritten mit ihrer großen Expertise unterstützen werden“, betonten Dr. Hubig und Schweitzer abschließend.

Hintergrund:

Seit Anfang 2020 wird bundesweit die generalistische Pflegeausbildung eingeführt. Im Unterschied zu den bisher nach Einsatzfeldern getrennten Pflegeausbildungen werden die Auszubildenden nun breit auf alle Einsätze sowohl in ambulanten als auch stationären Einrichtungen der Akut- und Langzeitversorgung vorbereitet. Dazu durchlaufen sie ergänzend zum umfassenden theoretischen und praktischen Unterricht an den Pflegeschulen während ihrer dreijährigen Ausbildung mindestens sieben unterschiedliche Stationen in den genannten Praxisfeldern.

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Eifelkreis Bitburg-Prüm vergibt zwei Stipendien für Humanmedizin

Bitburg – Vergabe von zwei Stipendien für Humanmedizin: Theresa Florath und Selina Schneider erhalten Urkunden des Eifelkreises. Um dem drohenden Hausärztemangel entgegen zu wirken, hatte der Ausschuss für Kreisentwicklung und Klimaschutz (KEK) im vergangenen Jahr beschlossen, zunächst zwei Stipendien in Höhe von je 48.000 € für ein Auslandsstudium der Humanmedizin zu vergeben. Die Stipendien wurden dann im Februar 2021 ausgeschrieben.

Voraussetzung für die Unterstützung durch den Eifelkreis ist, dass der Stipendiat einen Vertrag mit dem Eifelkreis unterzeichnet und sich verpflichtet, nach erfolgreicher Approbation und Facharztausbildung anschließend 10 Jahre als Hausarzt oder Hausärztin im Eifelkreis tätig zu sein.

In einer kleinen Feierstunde händigte der Erste Kreisbeigeordnete Michael Billen den beiden erfolgreichen Bewerberinnen Theresa Florath aus Trierweiler und Selina Schneider aus Hüttingen/Kyll die Urkunden des Eifelkreises für ihr Medizinstipendium aus.

Die Auswahl der Bewerber für die beiden Stipendien erfolgte nach einem vom KEK-Ausschuss festgelegten Kriterienkatalog. Beide Kandidatinnen bewarben sich bei einer Uni im Ausland und bestanden die umfangreichen Aufnahmetests. Damit wurde ihr Weg frei für das ersehnte Medizinstudium.

Theresa Florath wird ab Oktober 2021 ihr Medizinstudium im bulgarischen Varna aufnehmen. Selina Schneider wird im litauischen Vilnius studieren. Für den künftigen Weg wünschte der Erste Kreisbeigeordnete Michael Billen viel Glück und Erfolg. Amtsleiter Helmut Berscheid und Mitarbeiter Erich Kill schlossen sich den Glückwünschen an.

Die Kreisgremien werden entscheiden, ob der Eifelkreis auch im nächsten Jahr wieder zwei Stipendien vergeben wird. Mit dieser Maßnahme hoffen die Verantwortlichen, für die Zukunft die prekäre Situation des Hausärztemangels etwas entschärfen zu können.

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60 Millionen Euro für das OGS-Helferprogramm im neuen Schuljahr in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Ministerin Gebauer: Das Helferprogramm für die Grund- und Förderschulen wird fortgesetzt und ausgebaut. Das Ministerium für Schule und Bildung NRW teilt mit: Im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ wird das im vergangenen Schuljahr gestartete OGS-Helferprogramm fortgesetzt und weiterentwickelt. Für das Schuljahr 2021/22 werden rund 60 Millionen Euro bereitgestellt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Das OGS-Helferprogramm ist eine zupackende und willkommene Unterstützung für unsere Grund- und Förderschulen. Die durchweg positiven Rückmeldungen im vergangenen Schuljahr haben die Landesregierung darin bestärkt, das Programm zu verlängern und auszubauen. Die vielen helfenden Hände leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung pandemiebedingter Herausforderungen.“

Mit dem OGS-Helferprogramm können die Grund- und Förderschulen zusätzliches Personal, beispielsweise Übungsleitungen oder pädagogische Fachkräfte, für ihre Ganztags- und Betreuungsangebote einstellen. Möglich ist auch, bestehende Verträge aufzustocken. So können zusätzliche Angebote im Ganztag zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport oder soziales Lernen umgesetzt werden. Möglich sind auch weiterhin unterstützende Tätigkeiten im Kontext pandemiebedingter Mehraufwände, zum Beispiel bei der Umsetzung von Hygienekonzepten. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt je nach inhaltlicher Ausrichtung vor Ort. Antragsberechtigt sind alle Schulträger und Ersatzschulträger.

Zusätzliche Personalmaßnahmen sind zum Beispiel in folgenden Bereichen möglich:

  • Gestaltung des Betreuungs- und Bildungsangebots des Ganztags, unter anderem in den Bereichen Sport, kulturelle Bildung, soziales Lernen,
  • Teil- und Gruppenangebote im Ganztag in Zusammenarbeit mit einer verantwortlichen Fachkraft im Ganztag,
  • Begleitung bei Ausflügen,
  • Vorbereitung von Veranstaltungen,
  • Aufgrund der durch die Corona-Pandemie erhöhten hygienischen Versorgung der betreuten Schülerinnen und Schüler (häufigeres Händewaschen, Gruppenorganisation etc.),
  • Einhaltung von Vorgaben des Infektionsschutzes in den Gruppen,
  • Im hauswirtschaftlichen Bereich, insbesondere Essensversorgung (Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung, Küchendienst, Desinfektion, und anderes

Das OGS-Helferprogramm wurde erstmals im zweiten Schulhalbjahr 2020/21 durchgeführt. 30 Millionen Euro standen dafür zur Verfügung. Über 330.000 Schülerinnen und Schüler in offenen Ganztagsschulen und über 40.000 Schülerinnen und Schüler in gebundenen Ganztagsförderschulen können von dem Programm profitieren.

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IHK Aachen formuliert Forderungen an neue Regierung

Aachen – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen appelliert mit Blick auf die Bundestagswahl im September an die künftige Regierung, wichtige wirtschaftspolitische Forderungen umzusetzen. „Egal, wer die Wahl gewinnt: Es ist höchste Zeit, die Zukunftsthemen anzupacken“, fordert IHK-Präsidentin Gisela Kohl-Vogel. Ganz aktuell gehe es dabei um den Wiederaufbau der betroffenen Gebiete nach der Hochwasserkatastrophe sowie Maßnahmen, um die Wirtschaft vor derartigen Extremwetterereignissen besser zu schützen. „Was die betroffenen Unternehmen jetzt schnellstmöglich benötigen, ist Klarheit – über eine unbürokratische Soforthilfe, eine langfristige Finanzierung des Wiederaufbaus und beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren.“

Oben auf die Agenda gehöre zudem das Thema Mobilität. „Ob auf Schiene oder Straße, im Wasser oder in der Luft: Wir brauchen eine lückenlose und verlässliche Verkehrsinfrastruktur“, meint Kohl-Vogel.  Das Investitionsniveau müsse auskömmlich und unabhängig von jährlichen Haushaltszuweisungen gesichert sein. Erhalt, Sanierung und Schließung von Infrastrukturlücken müssten im Vordergrund stehen und ausreichende Planungskapazitäten in den Bauverwaltungen dauerhaft gesichert sein. „Intelligente Konzepte sind gefragt, um Personen- und Güterverkehre effizient zu lenken, Verkehre besser zu vernetzen, zu bündeln und auf Angebote des Umweltverbundes zu verlagern“, sagt die IHK-Präsidentin. Eine verlässliche Erreichbarkeit der Zentren sei elementar wichtig für die Einzelhandelsentwicklung und die Sicherung der Nahversorgung.

Auch beim Thema digitale Infrastruktur müsse die neue Regierung „Gas geben“, meint IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer: „Besonders mit Blick auf den Strukturwandel müssen bei uns im Rheinischen Revier Rahmenbedingungen geschaffen und unterstützt werden, die den schnellen Ausbau von Mobilfunknetzen und die Breitbandanbindung befördern sowie Funklöcher schließen.“

Vorantreiben müsse die Politik zudem den Bürokratieabbau. „Bei diesem leidigen Dauerbrenner-Thema müssen wir endlich weiterkommen“, fordert Bayer. Dazu zähle, die Selbstverwaltung der Wirtschaft zu stärken, E-Government zur Entlastung der Unternehmen einzusetzen und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) praxistauglich anzupassen. Zudem sei es notwendig, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Um die Wirtschaft insgesamt – und damit auch die Betriebe in der Region Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg – zukunftsfähig zu erhalten, ist es aus Sicht der IHK erforderlich, Gründungen zu erleichtern und Wachstum zu fördern. Auch dazu könne der Bürokratieabbau entscheidend beitragen: Durch einen erleichterten Datenaustausch zwischen den Behörden ließen sich – mit Zustimmung der Gründer – etwa doppelte aufwendige Angaben vermeiden. Erforderlich sei es auch, Anmeldungen bei den Finanzämtern sowie die Eintragung im Handelsregister zu beschleunigen. „In Deutschland dauert es im Durchschnitt 33 Tage, ein Unternehmen zu gründen – das ist erschreckend!“, kritisiert Gisela Kohl-Vogel und bezieht sich dabei auf einen Report für das Jahr 2020 des Portals „startupdetector“. Zum Vergleich: In Estland dauert laut eines Berichts des Online-Magazins „recode.law“ die Gründung eines neuen Unternehmens in der Regel nur drei Stunden, sämtliche Schritte könnten dort digital erledigt werden.

Auch im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung sieht die IHK Aachen Handlungsbedarf. „Die duale Ausbildung muss als gleichwertige, erfolgversprechende Alternative zu einem Studium etabliert und gefestigt werden“, fordert Kohl-Vogel. So sollten zum Beispiel Auslandsaufenthalte, die wertvolles Know-how in Betriebe bringen, in der Berufspraxis ebenso gefördert werden wie bereits im Rahmen des Studiums. Die IHK-Organisation setze sich deshalb für einen „Austauschdienst Berufliche Bildung“ ein, der sich an den Strukturen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes orientiere und Stipendien für Auszubildende, Ausbilder und Absolventen der Höheren Berufsbildung vergebe.

Absolventen und Unternehmen fragten außerdem immer häufiger nach digitalen Leistungsnachweisen und Zeugnissen. Vieles von dem stehe noch im Widerspruch zu gesetzlichen Schriftformerfordernissen und strengen datenschutzrechtlichen Regelungen, meint der IHK-Hauptgeschäftsführer: „Es gilt, gesetzliche Hürden auszuräumen und damit den Weg für medienbruchfreie, digitale Lösungen in der Ausbildung freizumachen.“

Des Weiteren fordert die IHK von der neuen Regierung, die Unternehmensbesteuerung wieder auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu bringen. „Die Gewerbesteuer muss grundlegend reformiert und durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer mit eigenem Hebesatzrecht ersetzt werden, die alle wirtschaftlich Tätigen mit einbezieht“, erklärt Bayer. Dabei gelte es, die kommunalen Haushalte zu stärken und die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern.

Abschließend wirft der IHK-Hauptgeschäftsführer einen Blick auf den Außenhandel: „Die Politik muss daran arbeiten, internationale Handelsbeziehungen weiter auszubauen und Freihandelsabkommen, zum Beispiel mit Indien, abzuschließen.“

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Flutkatastrophe – Ministerrat beschließt weitere Schritte zur Umsetzung der „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“

Region/Mainz – Wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 sowie der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den betroffenen Ländern durch die Chefs der Staatskanzleien hat der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung weitere Schritte zur Umsetzung der Aufbauhilfe beschlossen.

„Rheinland-Pfalz wird rund 15 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten. Diese Mittel werden hälftig von Bund und Ländern finanziert. Unmittelbar nach den Beschlüssen von Bundestag (7. September 2021) und Bundesrat (10. September 2021) für das Aufbauhilfegesetz 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro hat der Ministerrat heute über den Entwurf eines Landesgesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021‘ beraten. Das Gesetz soll bereits im kommenden Plenum eingebracht werden. Damit geschädigte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Winzer, Landwirte und Kommunen schnell, sicher und unbürokratisch an das Fördergeld kommen, setzt Rheinland-Pfalz auf elektronische Anträge von der Antragsstellung bis hin zur Bescheiderteilung und Auszahlung der Mittel“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung.

„Mit dem Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz sollen auf Landesebene die Voraussetzungen für die zweckgerichtete Inanspruchnahme der Mittel aus dem Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ des Bundes geschaffen werden“, ergänzte Finanzministerin Doris Ahnen. Bei der Ausgestaltung als Sondervermögen orientiere man sich an der Vorgehensweise des Bundes und den guten Erfahrungen in einigen Ländern nach der Flut 2013. Da der Wiederaufbauprozess viele Jahre dauern werde, sei die Laufzeit des Sondervermögens nicht befristet.

Verwaltungsvorschrift (VV Starkregen- und Hochwasserschäden RLP 2021)

„Parallel zur Errichtung des Sondervermögens arbeitet das Innenministerium derzeit an der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen, die in Kürze veröffentlicht wird. Ihr Entwurf bildet alle Bereiche ab, die nach den bundesrechtlichen Rahmenbedingungen förderfähig sein sollen. Dies sind Privathaushalte, Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, anerkannte Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur“, sagte Innenminister Roger Lewentz. Dabei solle grundsätzlich der nachhaltige Wiederaufbau gefördert werden. „Der Zuschuss soll sich also grundsätzlich an den Kosten der Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten Sache orientieren. Das gibt den Betroffenen eine klare Perspektive“, so Lewentz.

Schäden, die unmittelbar durch die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe Mitte Juli 2021 entstanden sind, sollen entschädigungsfähig sein. Auch Abriss-, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten sowie dringend erforderliche temporäre Maßnahmen sollen aus dem Aufbauhilfefonds gefördert werden dürfen. Die Förderquote für private Haushalte sowie Vereine, Stiftungen und anerkannte Religionsgemeinschaften beträgt voraussichtlich 80 Prozent. In begründeten Härtefällen können im Rahmen einer Einzelfallregelung bis zu 100 Prozent des Schadens ausgeglichen werden. Die Schäden am Hausrat sollen über einen Pauschalbetrag gefördert werden.

Die Wiederherstellungskosten der öffentlichen Infrastruktur der Kommunen sowie gemeinnützigen Träger sozialer Infrastruktur sollen bis zu 100 Prozent erstattet werden können. Die Förderquote von bis zu 100 Prozent gilt zudem für private Infrastrukturbetreiber im Energie-, Wasserwirtschafts- und Telekommunikationsbereich sowie auch für private Betreiber von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Angebote der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Bei den sonstigen nicht-kommunalen Infrastrukturträgern beträgt die Förderquote 80 Prozent. Im Bereich der Unternehmen, inklusive der Land- und Forstwirtschaft, müssen sich die Förderungen am geltenden Beihilferecht orientieren. Sie bekommen daher 80 Prozent des Zeitwertes einer zerstörten Sache oder der Reparaturkosten ersetzt. Unternehmen sollen aber auch Einkommensausfälle für einen Zeitraum von sechs Monaten als Schaden geltend machen können.

Antragstellung für betroffene Privatpersonen und Unternehmen

Die Antragstellung für Privathaushalte werde ab Oktober elektronisch über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erfolgen, so Finanzministerin Ahnen. „Mit einem vollständig elektronischen Verfahren von der Antragsstellung bis hin zur Bescheiderteilung und Auszahlung der Mittel wird der Zugang zu den Hilfen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger einfach und unbürokratisch. Zugleich stellen wir damit eine schnelle und effiziente Bearbeitung sicher“, sagte Ahnen.

Antragsverfahren für Unternehmen und Landwirte

„Der Kabinettsbeschluss zum Sondervermögen ist eine weitere wichtige Etappe für die nun folgenden Aufbauhilfen. Er ist ein wichtiges Signal an die Betriebe und zeigt: Wir stehen weiterhin eng an der Seite der Unternehmen, der Landwirte und Winzer“, sagte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. Bund und Länder hatten sehr zügig im Juli pauschal 5.000 Euro pro Betrieb als erste Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Nun folgen ab Oktober Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds.

Für die gewerblichen Betriebe, Angehörige Freier Berufe sowie Selbstständige wird ebenfalls die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die Umsetzung der Antragsverfahren übernehmen. Das Antragsverfahren wird digital durchgeführt. Für die Landwirte und Winzer werden das DLR Mosel sowie für Anträge zu Flächenschäden die Kreisverwaltungen zentrale Ansprechpartner sein.

Derzeit erfolgt bei den entsprechenden Stellen die technische Umsetzung der Antragsverfahren. Sobald die Verwaltungsvorschrift durch das Innenministerium veröffentlicht wird, können die Antragsverfahren finalisiert und Anträge ab Oktober gestellt werden.

Hintergrundinformationen zum nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“

Für die Aufbauhilfe wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro als Sondervermögen des Bundes begründet. Für Wiederaufbaumaßnahmen in den betroffenen Ländern werden bis zu 28 Milliarden Euro bereitgestellt, die hälftig von Bund und Ländern durch eine entsprechende Anpassung der Umsatzsteuerverteilung über die nächsten 30 Jahre finanziert werden. Eine erste Zuführung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 16 Milliarden Euro erfolgt im laufenden Jahr. Bei Bedarf werden die Mittel in künftigen Jahren aus dem Bundeshaushalt weiter aufgestockt.

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Landrat Wolfgang Spelthahn: „Wandel und Wachstum gelingen uns nur gemeinsam“

Düren/Jülich – Miteinander. Nachhaltig. Wachsen. Unter diesem Motto stand die Strukturwandelkonferenz des Kreises Düren, die am gestrigen Dienstag, den 14. September in der „Muschel“ im Brückenkopfpark Jülich über die Bühne ging. „Der Kreis Düren steht vor großen Veränderungen. Sie sind Chance und Herausforderung zugleich“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.

Landrat Wolfgang Spelthahn (Mitte) mit den Bürgermeistern aus den Kreis-Kommunen sowie weiteren Protagonisten der Strukturwandelkonferenz. Hinter ihnen die große Nachbildung einer Jakobsmuschel, die auf den Jakobsweg anspielt, der in Teilen auch durch den Kreis Düren führt. Sowohl für den weltbekannten Pilgerweg als auch die Wachstumsoffensive des Kreises gilt: der Weg ist das Ziel. Foto: Kreis Düren

Der Strukturwandel, der sich aus dem absehbaren Ende des Braunkohleabbaus in unserer Region ergibt, „gelingt nur miteinander“. Nur dann können wir auch wachsen, was im Rahmen unserer Wachstumsoffensive unser erklärtes Ziel ist: bis 2025 wollen wir im Kreis Düren rund 30.000 neue Einwohner begrüßen“, sagte der Landrat. Wandel und Wachstum könnten nur gelingen, „wenn wir uns an den globalen Nachhaltigkeitszielen orientieren“.

Und die sind auf der Bühne gut sichtbar: Ökonomie, Ökologie, Kultur und Soziales – so steht es auf vier Transparenten, wegweisend für den Kreis Düren. Die vier Bereiche sind gewissermaßen die Richtschnur, an der sich der Wachstum des Kreises orientieren wird. „Es bringt nichts, wenn wie nur darauf setzen, einfach zu wachsen“, sagte Jens Bröker, Leiter der Stabsstelle Innovation & Wandel im Kreis Düren. „Wir wollen auch qualitativ wachsen, sprich: gute, nachhaltige Angeboten machen, die die Menschen in den Kreis Düren ziehen.“

Moderne und ausreichende Bus- und Bahnangebote, attraktive Arbeitsplätze und Bildungsangebote, Klimaschutz, die Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff, schnelles Internet, genügend kostenlose Kita-Plätze – das sind einige zentrale Bereiche für eine nachhaltige Wachstumsoffensive, die dann einen gelungenen Strukturwandel bedeutet.

Dass die gesteckten Ziele auch tatsächlich lohnend sind für den Kreis Düren, unterstrich Thomas Beukert vom Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. Leipzig. Der Experte war digital zugeschaltet und sprach von „durchweg positiven Effekten für den Kreis“. Wenn die Einwohnerzahl auf 300.000 klettert, können die Einnahmen durch Steuern und Gebühren rund 650 Millionen Euro betragen. Der zusätzliche Konsum läge bei etwa 850 Millionen Euro.

Die „ökonomische Nachhaltigkeit“ hob auch Oliver Lühr, Vize-Direktor der Düsseldorfer Prognos AG, hervor, betonte aber, dass sie nicht das allein Entscheidende sei. Wesentlich sei die Qualität des Raumes als Grundlage für das Wachstum.

Im Rahmen eines Talks („Was braucht’s, damit das Wachstum im Kreis Düren klappt?“) tauschten sich neben Landrat Wolfgang Spelthahn und Oliver Lühr Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Lehrstuhl für Städtebau und Entwerfen an der RWTH Aachen, und Bodo Middeldorf, Geschäftsführer Zukunftsagentur Rheinisches Revier, aus . Landrat Spelthahn betonte, die Bedeutung attraktiver Angebote für die Menschen und nannte beispielhaft einen gut ausgebauten ÖPNV im ländlichen Bereich. Die Runde diskutierte zudem über die Bebauung von Brachflächen, die in vielen Orten des Kreises noch vorhanden seien.

In einer weiteren Talkrunde befassten sich Marion Schunck-Zenker, Bürgermeisterin der Stadt Linnich, und die Bürgermeister Andreas Claßen (Hürtgenwald), Axel Fuchs (Jülich) und Jochen Weiler (Heimbach) mit den vier Säulen der Nachhaltigkeit. Herausgestellt wurde, dass Wachstum qualitätvoll sein müsse. Beispielhaft ging es um genügend kulturelle und sportliche Angebote, Begegnungsstätten und innovative Projekte wie die Entwicklung des energieautarken Brainergy-Parks in Jülich.

Die Strukturwandelkonferenz bot aber nicht nur informative Talks und Gespräche, sondern auch besonders gelungene Beispiele für den Strukturwandel. Jürgen Frantzen, Bürgermeister der Landgemeinde Titz, stellte das Primus-Quartier vor und betonte die Bedeutung von familienfreundlichen Angeboten, guter Bildung, modernen Arbeitsformen und einer guten Schienen-Infrastruktur.

Dass es miteinander besser gehen kann, zeigt das Beispiel der Freiwilligen Feuerwehren von Niederzier und Oberzier, die zusammenarbeiten wollen und dazu künftig ein gemeinsames Gebäude nutzen, wie Markus Wirtz, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Niederzier, Ansgar Roelofs, Löschgruppenführer in Niederzier, und Sebastian Cremer, Löschgruppenführer in Oberzier, erzählten.

Eine Strukturwandelkonferenz im Sinne der Nachhaltigkeit: Doch wie ist diese Nachhaltigkeit zu messen, zu belegen? Dazu wird ein Zukunftsindex entwickelt, der zum Beispiel Veränderungen des CO2-Ausstoßes misst. „Wir wollen nachhaltiges Wachstum sichtbar machen“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn.

Zum Schluss der live im Internet übertragenen und von Patrick Nowicki (Medienhaus Aachen) moderierten Veranstaltung erhielten alle Teilnehmer auf der Bühne die Nachbildung einer Jakobsmuschel. Der Jakobsweg führt teilweise auch durch den Kreis Düren und steht dafür, dass schon der Weg das Ziel sein kann. „Wir sind gemeinsam auf einem Jakobsweg der Zukunft und ich hoffe sehr, dass wir in Einmütigkeit unsere gemeinsamen Ziele erreichen“, so Landrat Wolfgang Spelthahn.

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Ergebnisse der Schadens-Abfrage in den Hochwasser-Gebieten im Sport liegt vor

Region/Mayen-Koblenz – Schnelle individuelle Lösungen gesucht: „Sport ist Teil der sozialen Infrastruktur“. Tatsächliche Summen dürften noch viel höher liegen. Es sind Zahlen, die erschrecken und ein sofortiges Handeln erfordern:  90 Vereine sind direkt von den Auswirkungen der Flutkatastrophe an der Ahr und in der Eifel betroffen. Dies ist Ergebnis der gemeinsamen Schadensabfrage des Sportbundes Rheinland und des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, die durch das Institut für Sportstättenentwicklung in Trier durchgeführt wurde. Hinzu kommen Einschränkungen für weitere Vereine durch die Belegung von Sportplätzen mit Containern oder als Zwischenlager für Bauschutt.  Die Schäden an Sportanlagen belaufen sich nach dieser ersten Erhebung auf  mindestens  25 Millionen Euro. Doch beim Sportbund gehen täglich neue Meldungen ein, die noch eine viel höhere Schadenssumme befürchten lassen.

Erfasst wurden neben den vereinseigenen Sportanlagen auch Schäden an kommunalen Sporthallen und -plätzen. Allein bei den Anlagen in Vereinsbesitz sind Schäden in Höhe von 7,8  Millionen Euro entstanden. Hinzu kommen Schäden an Sportgeräten, Mobiliar und technischer Ausstattung in Höhe von 1,3 Millionen  Euro.

„Wir gehen davon aus, dass die Kosten für den Wiederaufbau der Sportinfrastruktur noch über die reine Schadensmeldung hinausgeht, da die Anlagen vor allem im Ahrtal häufig total zerstört sind und somit höhere Kosten als bei einer regulären Sanierung anfallen“, erklärt  Monika Sauer, Präsidentin des Sportbund Rheinland. Bei der weiteren Kosten-Kalkulation müsse auch berücksichtigt werden,  dass  20 Prozent der betroffenen Vereine keine Schadensumme genannt haben, weil sie das ganze Ausmaß der Zerstörung noch nicht erfassen können.

Mit Blick auf den anstehenden Wiederaufbau fordert Monika Sauer,  den Sport von Beginn an mitzudenken: „Sportanlagen sind ein Teil der sozialen Infrastruktur. Sie sind Treffpunkte für Jung und Alt. Die Sportanlagen müssen daher ähnlich wie Bildungseinrichtungen oder Straßen zügig in den Blick genommen werden. Das Vorhandensein von Sportstätten und Freizeitangeboten wird die Lebensqualität im Ahrtal beeinflussen.“

Die Position des Sportbundes Rheinland zu der Flutkatastrophe vertrat auch  SBR-Geschäftsführer Martin Weinitschke in der Zukunftskonferenz für das Ahrtal. „Die Corona-Krise hat uns gezeigt, welche dramatischen Folgen Bewegungsmangel besonders bei Kindern und Jugendlichen haben kann. Das  darf sich in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen nicht wiederholen“,  sagt Weinitschke. Man müsse  dort mit der Wiederherstellung  von Sportanlagen beginnen, wo es am ehesten möglich ist. Dafür seien schnelle individuelle Lösungen gesucht,  ohne die Sportvereine bei den Genehmigungsverfahren zu überfordern.

Aufgrund der Schadenserhebung, der Rückmeldungen der Vereine und politischer Gespräche hat der Sportbund Rheinland einen 6-Punkte-Katalog für den Wiederaufbau aufgestellt:

  • Entscheidungen und Genehmigungsverfahren für den Wiederaufbau müssen zügig erfolgen. Sportanlagen dürfen dabei nicht hinten angestellt werden.
  • Die Kosten für den Wiederaufbau von Sportanlagen für den gemeinnützigen Breitensport müssen zu 100 Prozent durch öffentliche Mittel finanziert werden.
  • Sportanlagen dürfen nicht als Lagerflächen oder Mülldeponien genutzt werden, sondern müssen zügig wieder hergerichtet werden.
  • Heimatnahe Trainingsstätten müssen erhalten bleiben. Entsprechende Flächen sind in den Planungen zu berücksichtigen.
  • Antragsverfahren sollten möglichst einfach gestaltet werden.
  • Es braucht zügig Lösungen für eine reguläre Unterrichtsversorgung, damit Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben,  am Nachmittag ihren Freizeitbeschäftigungen nachzugehen.
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Zweite Zukunfts-Konferenz Ahrtal – Land mit Kommunen im engen Austausch

Ahrweiler/Mainz – Nach der ersten Zukunftskonferenz vom 7. September sollen bei einer weiteren Ahrtalkonferenz die nächsten konkreten Schritte für den Wiederaufbau im Ahrtal abgestimmt werden. Dazu lädt die Landesregierung gemeinsam mit dem Landkreis Ahrweiler für den 30. September am Abend nach Grafschaft-Ringen ein. „Rechtzeitig zum Beginn der Antragstellung sollen die Bürger und Bürgerinnen Klarheit über die Fördermöglichkeiten erhalten. Sie müssen wissen, wo und wie sie ihre zerstörten Häuser und Wohnungen sanieren oder wiederaufbauen können. Dafür ist der Austausch mit Fachleuten, Experten und Expertinnen sowie den kommunalen Vertretern und Vertreterinnen unabdingbar“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die die zweite Ahrtalkonferenz bereits bei ihrem letzten Besuch mit der Bundeskanzlerin am 3. September im Ahrtal angekündigt hatte.

Wie bei der ersten Konferenz sollen alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eingebunden werden, wenn es neben dem Fortgang zur Ideensammlung der vorherigen Veranstaltung um Fördermöglichkeiten, aber auch um wasserwirtschaftliche Gegebenheiten geht. Dabei kommen Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Landesbehörden zu Wort.

Damit eine breite Kommunikation mit der Bevölkerung gewährleistet ist, werden im Anschluss Einwohnerversammlungen durchgeführt. Dazu ist die Wiederaufbaubeauftragte Nicole Steingaß heute bereits auf die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zugegangen, um geeignete Orte zur Durchführung zu finden.