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Fokus Bahn NRW: Mehr Frauen interessieren sich für Lokführerberuf

Region/Düsseldorf – Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen lockt Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus allen Branchen. Das Ministerium für Verkehr NRW teilt mit: Im nordrhein-westfälischen Nahverkehr werden bis 2025 rund 1.200 Lokführerinnen und Lokführer gebraucht. Für alle Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ist dies eine Chance auf eine zukunftssichere Perspektive in einer stark gefragten Berufsgruppe.

Das Engagement der Brancheninitiative Fokus Bahn NRW hierzu zeigt Erfolg: Bis September 2021 konnten rund 2.000 Interessierte unter anderem aus Handwerk, Handel und Gastronomie für den Beruf der Triebfahrzeugführerin und -führer gewonnen werden. Bemerkenswert ist hierbei die zunehmende Zahl von Frauen: Ihr Anteil hat sich von 7,4 auf 14 Prozent fast verdoppelt.

„Deutschland muss wieder Bahnland werden,“ so Verkehrsminister
Hendrik Wüst. „Dafür brauchen wir mehr gut ausgebildete Lokführerinnen und Lokführer. Ich habe großen Respekt vor allen Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Karriere auf neue Gleise setzen wollen und sich für diesen verantwortungsvollen Beruf entscheiden, der Menschen bewegt. Besonders freut mich, dass so viele Frauen Lokführerin werden wollen.“

Klar ist: Frauen und Männer sind gleichermaßen gut für den Beruf des Triebfahrzeugführers geeignet. Ein Quereinstieg als Lokführerin ist aus allen Branchen und auch nach einer längeren Aus- oder Elternzeit schnell und unkompliziert möglich. Die Vorteile des Berufs sind vielfältig. Vielfach ist Teilzeitarbeit möglich und der Beruf ist auch in Krisenzeiten sicher.

„Wir freuen uns sehr, dass es uns zunehmend gelingt, Menschen in Nordrhein-Westfalen und darunter zunehmend Frauen für eine neue Perspektive bei den Bahnen zu gewinnen. Unser Anspruch ist, ihnen bestmögliche Beratung und Unterstützung bei ihrem Wechsel in die Bahnwelt zu bieten“, so Karin Paulsmeyer, Leiterin der Stabsstelle Fokus Bahn NRW im Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Als Gemeinschaftsinitiative der Bahnbranche bietet Fokus Bahn NRW Bewerberinnen und Bewerbern individuelle persönliche Beratung, digitale Livedialoge mit Lokführerinnen und Lokführern, Mentorenprogramme sowie Orientierungsangebote für Quereinsteiger in Kooperation mit Arbeitsagenturen, Jobcentern und Bildungsträgern an.

Der nächste Dialog wird am Mittwoch, den 27. Oktober 2021, ab 11.00 Uhr live auf https://www.bahnen.nrw/dialog und auf dem Twitter-Kanal @FokusBahnNRW übertragen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung digitaler Ausbildungsangebote, die Bewerberinnen und Bewerbern unabhängig von ihrem Wohnort einen flexiblen Einstieg in den Beruf ermöglichen. Zudem gibt es aktuell spezielle Integrations- und Ausbildungsprogramme von Fokus Bahn NRW für neu Zugewanderte, die den Lokführer-Beruf ergreifen wollen.

Hintergrund

Das Programm Fokus Bahn NRW ist eine Gemeinschaftsinitiative der Aufgabenträger Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Nahverkehr Rheinland (NVR) und Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) sowie der elf Nahverkehrsbahnen in Nordrhein-Westfalen. Die Federführung liegt beim Landesverkehrsministerium. Ziel ist, die Situation im Schienenpersonennahverkehr zu verbessern.

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Wieder Präsenz an den Hochschulen: 765.000 Studierende starten in Nordrhein-Westfalen ins Wintersemester

Region/Düsseldorf – Präsenzlehre wird wieder zur Regel – 3G-Regel als Grundlage, Kontrolle über Stichproben – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Damit machen wir eine sichere Präsenz an den Hochschulen möglich. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW teilt mit:

Mit dem Start des in diesen Tagen beginnenden Wintersemesters werden die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen wieder zu Orten der persönlichen Begegnung und des wissenschaftlichen Austauschs: Der überwiegende Teil der Lehrveranstaltungen wird im Wintersemester 2021/2022 an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in Präsenz stattfinden können. Nach den aktuellen Bestimmungen bilden die 3G – geimpft, genesen, getestet – die Grundlage für ein sicheres Miteinander auf dem Campus. Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist ein Nachweis einer Immunisierung bzw. ein Negativtestnachweis erforderlich. Um den Hochschulen eine praktikable Kontrolle der 3G zu ermöglichen, hat die Landesregierung mit einer Aktualisierung der Coronaschutzverordnung zum 1. Oktober Stichproben-Kontrollen ermöglicht. Die Hochschulen haben hierfür Zugangskonzepte entwickelt, um eine möglichst umfassende Kontrolle sicherzustellen.

„Seit dem Beginn der Pandemie ist es das gemeinsame Ziel der Landesregierung und der Hochschulen, so schnell wie möglich wieder zum Präsenzbetrieb zurückzukehren, wenn die Entwicklung der Pandemie es zulässt. Auch wenn das kommende Semester noch kein normales Semester wie vor Corona sein wird, werden Präsenzveranstaltungen nun wieder zur Regel. Mit der Möglichkeit von Stichprobenkontrollen zur Einhaltung der 3G schaffen wir eine praktikable Lösung, die den Gesundheitsschutz von Studierenden und Lehrenden gewährleistet und gleichzeitig Warteschlangen vor Hörsälen und Laboren verhindert. Damit machen wir eine sichere Präsenz an den Hochschulen möglich. Denn die Corona-Pandemie hat zwar gezeigt, dass digitale Formate eine große Bereicherung sind – das Leben auf dem Campus können sie aber nicht ersetzen. Das Studium ist eine besondere Lebensphase, für die die persönlichen Kontakte und das Miteinander auf dem Campus unverzichtbar sind. Ich freue mich sehr, dass dieses jetzt in Nordrhein-Westfalen wieder möglich wird und wünsche allen Studierenden und Lehrenden ein schönes und erfolgreiches Semester“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Auch die Kultusministerkonferenz (KMK) von Bund und Ländern hatte sich mit Beschluss vom 6. August darauf verständigt, dass zum Wintersemester 2021/2022 bundesweit der Präsenzbetrieb an den Hochschulen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen und Gegebenheiten vor Ort wieder zum Regelfall werden soll.

Nach ersten Schätzungen der Hochschulen sind im Wintersemester 2021/2022 rund 765.000 Studierende eingeschrieben. Dies entspricht in etwa dem Niveau des Vorjahres (- 0,7 Prozent / WS 20/21: 770.000). Die Zahl der Erstsemester liegt nach diesen Schätzungen bei rund 93.000 Personen und damit leicht unter dem Niveau des vergangenen Wintersemesters (- 5,1 Prozent / WS 2020/21: 98.000). Hinsichtlich der Zahl der Bildungsausländerinnen und -ausländer unter den Studierenden lässt sich im Vergleich zum Vorjahr hingegen ein leichter Anstieg erkennen (+ 2 Prozent, auf ca. 75.000).

Professor Lambert T. Koch, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, sagt: „Bei uns ist eine richtiggehende Aufbruchsstimmung zu verspüren angesichts der nun rechtlich gesicherten Möglichkeit, endlich wieder eine Mehrzahl der Lehrveranstaltungen in Präsenz anbieten zu dürfen. Natürlich erzeugt die 3G-Regel bei uns viel Mehraufwand. Doch nehmen wir dies für die gute Sache in Kauf und ich danke allen, die sich für eine erfolgreiche Umsetzung unserer Zugangskonzepte engagieren.“

„Wir sind Präsenzhochschulen und wollen dies bleiben. Daher freuen wir uns sehr, dass wir in diesem Semester unter Einhaltung der 3G-Regeln wieder stärker in Präsenz lehren können. Gerade der hohe Praxisbezug an den HAWs erfordert diese Präsenz. Das Engagement der Hochschulen bei der Erarbeitung von Hygiene- und Zugangskonzepten, die die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen, ist immens. Ein großer Dank gilt daher den Lehrenden, Mitarbeitenden und Studierenden, die an der Umsetzung mitwirken“, ergänzt Professor Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Professor Thomas Grosse, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Kunst- und Musikhochschulen, sagt: „Aufgrund der Besonderheit ihrer Ausbildungsformate haben die Kunst- und Musikhochschulen bereits im vergangenen Jahr große Anstrengungen unternommen, um unter den jeweils geltenden Regelungen Präsenz zu ermöglichen – so konnten die Hochschulen vor allem den künstlerisch-praktischen Ausbildungsbetrieb aufrechterhalten und sicherstellen. Die Kunst- und Musikhochschulen befürworten die Initiative des Landes, die gesammelten Lerngewinne im Bereich der digitalen Lehre für die zukünftige Hochschulpraxis zu sichern. Des Weiteren begrüßen sie es, unter Einhaltung der 3G-Regel auch in den theoretisch-wissenschaftlichen Fächern weitestgehend zum Normalbetrieb zurückkehren können. Dennoch gilt nach wie vor unser Appell an alle Studierenden, Lehrenden und Hochschulmitarbeitenden, sich impfen zu lassen. Nur so kann die anhaltend schwierige Lage mittelfristig gemeistert werden.“

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Testungen werden nach den Herbstferien in RLP weitergeführt – Warnstufen-System gilt weiterhin

Region/Mainz – „Die Testungen an unseren Schulen werden auch nach den Herbstferien fortgeführt. In den ersten beiden Wochen finden dabei zwei Testungen pro Woche statt, um das Einschleppen von Corona durch Reiserückkehrer aufzufangen. Danach werden die Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche getestet, und zwar jeweils montags. An den Berufsbildenden Schulen wird der Test an dem Tag stattfinden, an dem die Schülerinnen und Schüler das erste Mal wieder in der Schule sind. Darüber hinaus gelten die Regelungen zur anlassbezogenen Testung von Schülerinnen und Schülern selbstverständlich weiter. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler sich nach dem Auftreten eines positiven Falls in ihrer Lerngruppe weiterhin fünf Tage am Stück jeden Tag mittels Selbsttest auf das Corona-Virus testen und die Maske tragen müssen. Darauf haben wir uns mit dem Gesundheitsministerium verständigt.“ Das kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig Anfang vergangener Woche in Mainz an.

Mit Blick auf die Testungen seit den Sommerferien verzeichne man eine gute Entwicklung, so die Ministerin: „In den Kalenderwochen 37 bis 39 gab es 2,05 Millionen Tests bei den Schülerinnen und Schülern. Davon wurden 563 Infektionen mittels PCR-Test positiv bestätigt. Das waren insgesamt 0,03 Prozent.“

„In Rheinland-Pfalz gilt mit Blick auf die Maskenpflicht weiterhin das Warnstufensystem, in das auch unsere Schulen integriert sind. In allen Warnstufen gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Weg ins Klassenzimmer, in Warnstufe 1 gibt es jedoch keine Maskenpflicht am Platz im Unterricht. In Warnstufe 2 ist eine Maskenpflicht für die weiterführenden Schulen am Platz vorgesehen. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht dann auch für die Grundschule im Unterricht. So können wir flexibel auf die jeweilige Situation reagieren“, sagte die Ministerin abschließend.

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In Mechernich gibt es eine Änderung in der Müllabfuhr

Mechernich – Entsorgerwechsel zum 1. Januar 2022. Die Firma RMG GmbH übernimmt die Sammlung und den Transport von Bio- und Restabfall zum 01. Januar 2022 von der Fa. Schönmackers, die jetzt Mülltonnen vorzeitig aus dem Verkehr ziehen will.

Bei der EU-weiten Ausschreibung, die aufgrund der auslaufenden Verträge zum 31. Dezember durchgeführt werden musste, wurden fünf verschiedene Lose der neun teilnehmenden Kommunen gebildet.

Auf der Grundlage der Submissionsergebnisse wurde der Auftrag für das Los 1 (Bio- und Restabfall) an die billigstbietende Fa. RMG GmbH vergeben, die Lose 2, 3, 4 (Schadstoffmobil, Sperrmüllabfuhr, Weihnachtsbaumsammlung, Grüngutabfuhr, Altpapiersammlung) gingen an die Fa. Schönmackers, Los 5 (Altpapierverwertung) an die Fa. Bongaerts.

Die bis dahin mit der Abfuhr beauftragte Fa. Schönmackers will laut Medienberichten die bislang verwendeten Müllgefäße (Mietgefäße) vor dem 31. Dezember aus dem Verkehr ziehen, was natürlich nicht die Billigung der Stadt findet, die bereits rechtliche Schritte im Falle des frühzeitigen, vertragswidrigen Tonnenabzugs prüft. Für die Übergangszeit will die bislang zuständige Entsorgungsfirma Schönmackers dem Vernehmen nach Müllsäcke an die Bürger verteilen.

Die vom neuen Auftragnehmer RMG GmbH neu zu stellenden Rest- und Bioabfallbehälter (Mietgefäße) werden ab der 45. Kalenderwoche (ab 8. November) bis zur 47. Kalenderwoche im Stadtgebiet verteilt. Somit erhalten alle Haushalte mit Mietgefäßen ein fabrikneues Abfallgefäß.

Kein Gefäßtausch während Umstellung

Das teilte der zuständige Verwaltungsmitarbeiter Lothar Hilgers dem Mechernicher „Bürgerbrief“ mit. Ab November bis Jahresende sind Gefäßtausch, Rückgabe und Neuaufstellung von Gefäßen nicht möglich. Die neuen Abfallgefäße werden vor den jeweiligen Grundstücken von der Fa. RMG GmbH abgestellt, sodass die Grundstückseigentümer diese nur noch auf das Grundstück ziehen müssen.

Falls jemand keine neuen Mülltonnen (Mietgefäße) erhält oder verteilte Behälter nicht der bisherigen Größe entsprechen, bitte bei Sabine Floß im Rathaus melden: s.floss@mechernich.de; Tel. (0 24 43) 49 41 52. Fehlende oder falsche Tonnen werden voraussichtlich im Dezember verteilt bzw. ausgetauscht.

Betroffen sind nur gemietete Tonnen

Vom Austausch nicht betroffen sind die Altpapierbehälter (Blaue Tonne) und die Leichtverpackungsbehälter (Gelbe Tonne). Sie verbleiben in den Haushalten. Ebenso graue und braune Tonnen, die sich im Eigentum der Haushalte befinden. Sie können auch ab 2022 weiter benutzt werden. Ob ein Abfallbehälter Eigentums- oder Mietbehälter ist, erkennt man auf dem Grundbesitzabgabenbescheid unter der Rubrik „Abfallbeseitigung“. Dort steht, ob es sich um ein Miet-, Leih- oder Eigentumsgefäß handelt.

Fa. weiterhin im Stadtgebiet tätig

Gewonnen hat die Fa. Schönmackers die Abfuhr von Altpapier (Blaue Tonne) sowie Sperrmüll, Elektrogeräten, Schadstoffen, Grün- und Weihnachtsbaumabfall. Auch die Leerung der Glascontainer und die gelbe Tonne für Leichtverpackungen sind vom Wechsel nicht betroffen. Sie stehen nicht in der Trägerschaft der Kommunen, sondern des dualen Systems und wurden aktuell nicht ausgeschrieben.

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Leben findet INNENstadt – Kommunen in NRW sind bis zum 15. November 2021 aufgerufen Projekte einzureichen

Region/Düsseldorf – NRW Ministerin Scharrenbach: Leben findet INNENstadt – 2.000 Stadtbäume lassen Innenstädte wachsen, Stadtbänke, Street-Art, Zukunftsmanager Innenstädte – 30 Millionen Euro für attraktive Innenstädte. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den dritten Aufruf für das landeseigene Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Kommunen sind bis zum 15. November 2021 aufgerufen, Projekte einzureichen, die die Belebung ihrer Zentren vorantreiben.

„Leben findet INNENstadt: Für die erneute Bewerbungsrunde um 30 Millionen Euro für die Innenstadtentwicklung braucht es die Zukunftsbauer und die Mutmacherinnen. Mit dem dritten Aufruf legen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen Schwerpunkt auf die nachhaltige Entwicklung unserer Innenstädte. Attraktivität steht ganz oben auf der Agenda: Ob Stadtbäume im Schwammstadt-Prinzip oder mobile Stadtbäume, die das Gesicht eines Zentrums zeitweise verändern, die eigene Stadtbank, die die Einzigartigkeit einer Stadt unterstreicht, ein mutiges 3D-Street-Art-Projekt, welches Besucherinnen und Besucher über die eigenen Stadtgrenzen hinaus einlädt, Umbaupauschalen für Eingänge und Fassaden sowie die Innenausstattung, Maßnahmen zur Erfassung und Vermittlung von Leerständen oder kommunale Personalkosten für Zukunftsmanager Innenstadt. Das neue 30-Millionen-Euro-Paket hat es im Positiven in sich“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Unser Bundesland ist der Handelsstandort in der Bundesrepublik Deutschland mit vielen lebendigen Innenstädten und Zentren. Die wirtschaftlichen Einschränkungen während der Corona-Pandemie führen zu Funktionsverlusten. Dies bedeutet: Mehr denn je stehen die Kommunen unter Druck, die Innenstädte als multifunktionale Orte neu zu erfinden. Deshalb haben wir das Sofortprogramm gemeinsam mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern ins Leben gerufen. 186 Kommunen machen bereits von dem Sofortprogramm Gebrauch und setzen gezielte Impulse vor Ort – dieses Erfolgsmodell gilt es fortzusetzen“, so Ministerin Scharrenbach.

Die bewährten Förderbausteine des erstmals im Sommer 2020 veröffentlichen Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen werden mit dem neuen Programmaufruf fortgeführt: Die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Aufbau eines Zentrenmanagements sind weiterhin möglich.

Darüber hinaus hat die Landesregierung die Aufstockung des Programms um 30 Millionen Euro zum Anlass genommen, Fördertatbestände zu erweitern und neue Förderbausteine zu etablieren:

  • Im Zusammenhang mit der Anmietung von Ladenlokalen durch die Kommune ist nun auch die bauliche Herrichtung der Lokale für die neue Nutzung förderfähig. Insbesondere wird auch die Schaffung ausreichend großer Verkaufsflächen – zum Beispiel für die Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhändlern – unterstützt.
  • Im Förderbaustein „Anstoß eines Zentrenmanagements“ wurde neben der Kostenobergrenze auch das Maßnahmenspektrum ausgeweitet. Unter anderem ist der Aufbau von Immobilien- und Standortgemeinschaften nun expliziter Fördergegenstand. Des Weiteren sind erstmals auch kommunale Personalkosten für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen förderfähig.
  • Im neuen Interventionsfeld „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ steht die Aufwertung des öffentlichen Raums im Fokus. Gefördert wird die Aufstellung von Stadtbäumen und weiteren Ausstattungs- und Begrünungselementen.

Maßnahmen, die bereits in das Programm aufgenommen sind, können mittels eines einfachen Ergänzungs- bzw. Änderungsantrags um die neuen Bausteine erweitert werden.

Weitere Informationen zum Thema und den Förderaufruf finden Sie unter:

https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen

Hintergrund:

  • Im Sommer 2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Weiterentwicklung und Stärkung unserer Innenstädte ein landeseigenes Sofortprogramm aufgelegt: Seitdem haben wir rund 70 Millionen Euro für Maßnahmen in Städten und Gemeinden bewilligt: In diesen Kommunen helfen die Anmietung von Ladenlokalen oder der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse dabei, Leerstände zu füllen, eigene Entwicklungsimpulse zu setzen, gezielter zu verhandeln oder neue Allianzen zu schmieden. Im März 2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit zwölf Verbänden und Organisationen die „Gemeinsame Innenstadtoffensive“ geschmiedet.
  • Für den jetzt erfolgten Dritten Aufruf hat der Landtag Nordrhein-Westfalen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
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LSB und Gesundheits-Ministerium starten gemeinsame Impfkampagne für 12- bis 17-Jährige

Region/Mainz – Rheinland-pfälzische Sportvereine stellen Sportanlagen für Impfstationen zur Verfügung / Konstruktiver Austausch mit politisch Verantwortlichen wird fortgeführt. Der Landessportbund (LSB) und die regionalen Sportbünde starten gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) eine Impfkampagne – insbesondere für die Zielgruppe der 12- bis 17-jährigen Sportler*innen. Ziel der Kampagne ist es, die Infrastruktur der rheinland-pfälzischen Sportlandschaft zu nutzen, um Vereinsmitgliedern und anderen Interessierten ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot auf dem Gelände eines regionalen Sportvereins anbieten zu können. Die gemeinsame Aktion unter Federführung der LSB-Sportjugend soll die Impfquote der 12- bis 17-Jährigen weiter steigern und auch Begleitpersonen der jungen Sportler*innen mit einem niedrigschwelligen Angebot ohne Terminbuchung von der Bedeutung der Impfung auch fürs künftige uneingeschränkte Sporttreiben überzeugen.

Seit Samstag, dem  09. Oktober werden im Rahmen der gemeinsamen Impfkampagne der rheinland-pfälzischen Sportorganisationen und des MWG die ersten Impfstationen der beteiligten Sportvereine an den Start gehen. Über das ganze Land verteilt werden auf den Anlagen der rheinland-pfälzischen Vereine aus den Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen schnelle Corona-Impfungen angeboten. Die gemeinsame Kampagne ist ein Ergebnis der guten und vertrauensvollen Gespräche zwischen Vertreter*innen aus dem Sport und dem Gesundheitsministerium im Rahmen der Anpassungen der Corona-Warnstufen der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung für Kinder und Jugendliche.

„Eine hohe Impfquote ist die beste Voraussetzung, die Corona-Pandemie langfristig zu kontrollieren und den geregelten Freizeit- und Amateursportbetrieb, insbesondere für die junge Altersgruppe, zu sichern“, freut sich LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick über den Startschuss zur gemeinsamen Impfkampagne. „Wie schon in den Nachverhandlungen zur aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung betont, muss insbesondere den Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren nach der späten Impf-Empfehlung durch die STIKO ein schnelles und unkompliziertes Impfangebot gemacht werden, damit ihre Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet wird und sie in ihrer Entwicklung nicht weiter eingeschränkt werden“, hebt auch LSB-Hauptgeschäftsführer Christof Palm die Bedeutung der Impf-Kooperation hervor. Der rheinland-pfälzische Sport bietet mit seinen knapp 6.000 Sportvereinen und den vielen jungen Vereinsmitgliedern die ideale Infrastruktur für ein solches Impfangebot. „Wir sind froh, das Gesundheitsministerium mit unserem Netzwerk unterstützen zu können und stehen bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerne an der Seite des Gesundheitsministers Clemens Hoch und Impfkoordinator Daniel Stich.“

Landesimpfkoordinator Daniel Stich: „Impfen wie Teamsport für die ganze Gesellschaft. Diesen Mannschaftsgeist braucht es beim Impfen, denn jede Impfung hilft – die Pandemie ist noch nicht vorüber. Wir freuen uns über die gemeinsame Aktion mit dem Landessportbund, denn unser Ziel ist es, die Impfquote weiter voranzubringen. Die Impfbusse kommen zu den Menschen und so kann auch einfach und flexibel am Spielfeldrand geimpft werden.“

Bei der Impfung von Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahre sind an den Impfstationen der Sportvereine das Einverständnis der Impflinge sowie die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person nötig. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig. An den Impfstationen wird für die 12- bis 17-Jährigen ausschließlich der mRNA-Impfstoff von BioNTech verabreicht, der entsprechend für diese Altersgruppe von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen ist. Interessierte müssen keinen Termin vereinbaren und können zu den jeweils angegebenen Zeiten an die Stationen kommen, Personalausweis und entsprechende Einverständnisse müssen vorgezeigt werden, um die Impfung zu erhalten. Auch für ältere Personen wird es ein Impfangebot an den Stationen geben. In den kommenden Tagen werden weitere Termine und Stationen der Impfkampagne bekannt geben.

Konstruktiver Austausch zwischen Vertreter*innen aus Sport und Politik wird im Rahmen der Corona-Bekämpfung des Landes fortgesetzt

In einer gemeinsamen Videokonferenz haben die Vertreter*innen des Landessportbundes und der regionalen Sportbünde den konstruktiven Austausch mit dem Gesundheitsministerium um Gesundheitsminister Hoch und dem Innenministerium um Staatssekretär Randolf Stich in der vergangenen Woche fortgeführt. Der Sport soll auch in der künftigen Corona-Bekämpfung des Landes gehört werden und erhält die Möglichkeit, sich auf dieser Ebene weiter einzubringen. Bereits im Rahmen der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung konnte der LSB für den Kinder- und Jugendsportbetrieb konstruktive Lösungsvorschläge in einer gemeinsamen Runde vorlegen, die zur „Ersten Landesverordnung zur Änderung der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung“ beigetragen haben. Der Wunsch, an den nun getroffenen Regelungen in der folgenden Verordnung festzuhalten und keine strengeren Schutzmaßnahmen für den Sport zu erlassen, wurde positiv aufgenommen.

An folgenden 15 Impfstationen können sich Interessierte impfen lassen:

 Region Rheinland

  • Sportverein Norken, Am Sportplatz, 57629 Norken

13.10.2021, 9 bis 14 Uhr

  • Trimmelter SV, Kohlestraße 25, 54296 Trier

15.10.2021, 15 bis 19 Uhr

  • SV Gehlert, Hachenburger Str. 1, 57627 Gehlert

18.10.2021, 14 bis 18 Uhr

  • TSV Bullay-Alf, Moselplatz / Fährstraße, 56859 Bullay-Alf

23.10.2021, 9 bis 15 Uhr

Region Pfalz

  • SV Geinsheim, Am Wäldchen, 67435 Neustadt

9.10.2021, 11 bis 19 Uhr

  • VfB Reichenbach-Steegen, Schulstraße 11, 66879 Reichenbach-Steegen

9.10.2021, 10 bis 18 Uhr

  • Ludwigshafener SC, Abteistraße 10, 67065 Ludwigshafen

12.10.2021, 8 bis 17 Uhr

  • VfL Neuhofen, Partnerschaftsplatz / Einfahrt Rehbachstraße, 67141 Neuhofen

16.10.2021, 10 bis 17 Uhr

  • TSG Kaiserslautern, Hermann-Löns-Straße 25, 67663 Kaiserslautern

19.10.2021, 8 bis 17 Uhr

  • SC Siegelbach, Sportheimstraße 33, 67661 Kaiserslautern (Siegelbach)

21.10.2021, 10 bis 19 Uhr

  • TB Jahn Zeiskam, Bahnhofstraße 37, 67378 Zeiskam

23.10.2021, 14 bis 19 Uhr

  • FV Hanhofen, Harthauser Str., 67374 Hanhofen

28.10.2021, 8 bis 17 Uhr

  • SV Ixheim, Römerstraße 35, 66482 Zweibrücken

28.10.2021, 10 bis 18 Uhr

  • SV Weingarten, Zum Sportplatz 6, 67366 Weingarten

29.10.2021, 12 bis 19 Uhr

 Region Rheinhessen

  • SV Gumbsheim, Wöllsteiner Straße 6, 55597 Gumbsheim

30.10.2021, 12 bis 19 Uhr

Vereine, die sich an der Impfkampagne des LSB und dem Gesundheitsministerium beteiligen möchten, sind herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpartner für Rückfragen

Sportjugend des Landessportbund Rheinland-Pfalz

Martin Hämmerle

Tel.: 06131/2814-311

E-Mail: haemmerle@sportjugend.de

Weitere Infos zur Impfkampagne unter www.lsb-rlp.de/impfenistdiebesteverteidigung

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Machbarkeits-Studie für neue Siedlungsflächen in Ahrbrück gestartet

Ahrbrück/Ahrtal/Mainz – Das Innenministerium RLP hat eine Machbarkeitsstudie zur Umwandlung eines ehemaligen Werksgeländes der Firma Brohl Wellpappe in der Ortsgemeinde Ahrbrück (Landkreis Ahrweiler) gestartet. Auf dem Gelände sollen Ersatzsiedlungsflächen für Betroffene der Flutkatastrophe im Ahrtal geschaffen werden. Die Wiederaufbaubeauftragte, Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß, informierte den Ahrbrücker Ortsbürgermeister Walter Radermacher bei der dortigen Einwohnerversammlung offiziell über den Beginn der Machbarkeitsstudie.

„Nach der Flut im Ahrtal können oder wollen einige Menschen künftig nicht mehr an ihren bisherigen Wohnorten bleiben. Wir unterstützen die Kommunen dabei, für diese Menschen neue und sichere Wohnmöglichkeiten in der Nähe ihrer bisherigen Heimat zu schaffen. Mit der Beauftragung der Machbarkeitsstudie durch das Land gehen wir gemeinsam mit der Gemeinde Ahrbrück den ersten Schritt zur Umwandlung des ehemaligen Fabrikgeländes in neuen Wohnraum. Mit dem Konversionsprojekt wollen wir dazu beitragen, das Ahrtal für seine Bewohnerinnen und Bewohner auch künftig als attraktiven Lebensraum zu erhalten“, sagte Staatssekretärin Steingaß.

Mit dem Beginn der Machbarkeitsstudie löst das Innenministerium die Zusage von Innenminister Roger Lewentz ein, die Gemeinde Ahrbrück bei dem Konversionsprojekt direkt zu unterstützen. „Die Konversion des Fabrikgeländes in Ahrbrück könnte eine Blaupause für die schnelle Entwicklung weiterer Wohnstandorte in Ortsrandlagen an der Ahr werden“, so Lewentz bei seiner Ankündigung Anfang September.

Der Eigentümer von Brohl Wellpappe hatte sich gegenüber der Ortsgemeinde bereiterklärt, rund 6,5 Hektar für eine mögliche Entwicklung des Geländes zur Verfügung zu stellen.

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Große Resonanz auf erste Wasserstoff-Messe des Kreises Düren

Düren – Der Kreis Düren hat zu seiner ersten Wasserstoffmesse geladen – und knapp 300 Besucher sind gekommen. Der Brückenkopf-Park wurde für einen Tag zum Mekka der Innovationen. „Ich freue mich sehr, dass sich viele für das Zukunftsthema Wasserstoff interessieren und sich informieren“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. „Das gibt uns großen Rückenwind für unsere Wasserstoff-Aktivitäten.“

Insgesamt präsentierten sich 20 Aussteller aus Wissenschaft; Forschung und Wirtschaft, darunter die RWTH Aachen, die TH Köln, das Forschungszentrum Jülich, der Brainergy Park als innovatives Gewerbegebiet oder die Unternehmen Nproxx (Wasserstofftanks) und Alstom (Wasserstoff-Züge).

„Wir wollen die Wasserstoff-Technologe sichtbar machen und zeigen, dass es funktioniert, im Kreis Düren grünen Wasserstoff zu produzieren, zu verteilen und zu nutzen“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Künftig wird das geruchslose Gas als Energieträger für Busse und Bahnen genutzt, für die Industrie und Privathaushalte. „Wir werden den Wasserstoff so anbieten können, das er wettbewerbsfähig ist“, sagte der Landrat. Der Kreis wird Wasserstoff auch im neuen Nelly-Pütz-Berufskolleg, das am Dürener Bahnhof gebaut wird, nutzen. Im Rahmen des derzeit laufenden Klimaschutz-Programms wurde eine Förderung für eine H2-Heizung beantragt.

Es gelte nun, so viele Firmen wie möglich zu gewinnen, betonte der Landrat. Dies zahle ein auf einen gelingenden Strukturwandel in der Region. Der Kreis Düren sei auf einem hervorragenden Weg zur Wasserstoff-Modellregion.

Aufgrund der großen Resonanz auf die heutige Messe kündigte Landrat Wolfgang Spelthahn eine Neuauflage im kommenden Jahr an – zudem wird der Kreis Wasserstoff-Innovationspreise vergeben. Einen für Unternehmen und Wissenschaftler, einen für Jungforscher. „Wir wollen besondere Anreize setzen und hervorragendes Engagement belohnen“, so der Landrat.

Nachdem Professor Peter Stenzel vom Wasserstoff-Lehrstuhl der TH Köln Verkehrs- und Klimaschutz-Projekte, mit denen sich seine Hochschule beschäftigt, vorgestellt hatte, wurde auf dem Außengelände ein neues Wasserstoff-Auto (Toyota Mirai) an Landrat Wolfgang Spelthahn übergeben. Damit nutzt der Kreis Düren bereits drei Wasserstoff-Pkw. Den zahlreichen Besuchern boten sich weitere spannende Einblicke in die H2-Automobilwelt. Viele Fahrzeige konnten besichtigt werden, darunter auch ein Wasserstoffbus, den der Kreis im Sommer bereits getestet hatte. Die ersten fünf H2-Busse werden zur Jahreswende im Kreis Düren eingesetzt.

In der „Muschel“ zeigten die 20 Aussteller, auf welch unterschiedlichen Gebieten Wasserstoff genutzt werden kann. Ein Höhepunkt war ein Experiment von Schülerinnen und Schülern des Stiftischen Gymnasiums, die mit ihrem Lehrer Christian Leroy zeigten, wie Wasserstoff produziert wird und wie ein Modellauto damit betrieben werden kann – Wasserstoff-Technologie zum Anfassen.

„Genau darum geht es uns. Wir wollen das Thema zu den Menschen bringen und im wahrsten Sinne des Wortes begreifbar machen“, betonte Landrat Wolfgang Spelthahn, bevor unterschiedliche Fachleute im Rahmen von Vorträgen über das spannende Innovationsthema Wasserstoff weiter informierten.

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Kleinste Herzpumpe der Welt entlastet bei kritischen Eingriffen

Mayen – St. Elisabeth Krankenhaus Mayen erweitert Behandlungsspektrum bei fortgeschrittenen Herzerkrankungen. „Es ist immer mit einem erhöhten Risiko verbunden, Patienten mit einer komplexen Form der koronaren Herzerkrankung im Herzkatheterlabor zu behandeln. Jetzt haben wir eine hoch entwickelte Pumpe, die uns dabei unterstützt, diese Eingriffe sicherer durchzuführen und kritische Kreislaufeinbrüche während, aber auch nach einer solchen Behandlung, z.B. bei Patienten im kardiogenen Schock, zu vermeiden“, freut sich Dr. Alae Bourakkadi. Bei einem kardiogenen Schock ist das Herz akut nicht mehr in der Lage, so viel Blut in den Körper zu pumpen, dass eine ausreichende Versorgung der Organe gewährleistet ist. Der Chefarzt der Inneren Medizin – Kardiologie, Palliativmedizin, Akutgeriatrie hat bereits über zehn Eingriffe mit Impella®, der kleinsten Herzpumpe der Welt, im St. Elisabeth durchgeführt.

„Die Impella Herzpumpe entlastet das Herz, indem sie die Pumpfunktion des Herzmuskels teilweise oder ganz übernimmt. Dadurch wird die Blut- und Sauerstoffversorgung aller wichtigen Organe aufrechterhalten – insbesondere in kreislaufinstabilen Situationen.“ Die Pumpe hat einen Durchmesser von etwa drei Millimeter. Sie ist so klein, dass sie, ebenso wie ein „Stent“, per Kathetertechnik über ein Gefäß direkt ins Herz eingeführt wird. Der Patient bleibt dabei wach und ansprechbar. Nach Abschluss des geplanten Eingriffs wird die Pumpe wieder aus dem Körper entfernt und der Patient kann im Idealfall bereits am nächsten Tag nach Hause entlassen werden. „Die Technologie ermöglicht es auch, Menschen mit fortgeschrittenen Herzerkrankungen umfassendere und fortschrittlichere Behandlungsmöglichkeiten anzubieten“, erklärt Bourakkadi, denn die Mini-Pumpe bietet Hochrisiko-Patienten bei geplanten und komplexen Eingriffen am Herzen ein Höchstmaß an Sicherheit und Komfort.

Im Jahr 2020 haben die Modernisierungsmaßnahmen der kardiologischen Abteilung im St. Elisabeth Mayen begonnen. Mit der Einführung dieser neuen Technologie geht sie wieder einen weiteren wichtigen Schritt und kann auch die Überlebenschancen vieler Patienten verbessern. „Es freut mich sehr, unseren Patienten in der Region ein breites Spektrum an qualitativ hochwertigen kardiologischen Behandlungsmethoden anzubieten und die positive und erfolgreiche Entwicklung der kardiologischen Abteilung in Mayen voranzutreiben.“

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Unternehmen können seit gestern Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen

Region/Berlin – Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können seit gestern Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Die deutsche Wirtschaft hat über den Sommer eine beeindruckende Aufholjagd hingelegt, dennoch gibt es weiterhin Bereiche, die unter Corona-bedingten Einschränkungen leiden. Diese Unternehmen können die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus weiter in Anspruch nehmen.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich nahezu un­verändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Außerdem können all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Über­brückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.

Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Damit die Hilfen schnell wirken, können die Unternehmen bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat erhalten.

Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für das 4. Quartal ist voraussichtlich Mitte Oktober möglich. Details zur Antragsstellung werden zeitnah auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de veröffentlicht.