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Erster Öffnungsschritt zum heutigen Samstag 19. Februar 2022 in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an. Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel / Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte / Kontaktfreier Sport im Freien und körpernahe Dienstleistungen unter 3G auch für nicht immunisierte Personen wieder zulässig. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am Mittwoch, 16. Februar 2022, gemeinsam beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung unverzüglich um. Die neuen Regelungen treten bereits am Samstag, 19. Februar 2022, in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

In einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen Öffnung entfallen mit Inkrafttreten der Verordnung ab Samstag die persönlichen Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen im privaten Bereich. Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen blieben dagegen zunächst noch bestehen.

Darüber hinaus werden die 2G-Zugangsbeschränkungen im gesamten Einzelhandel aufgehoben, abgesichert durch Basisschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese ist verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem ist künftig unter anderem die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wieder unter den Maßgaben von 3G möglich, gleiches gilt für Fahrschulen sowie körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios.

Die weiteren Schutzmaßnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden.

Weitere Lockerungen sind im Einklang mit den Beschlüssen der MPK zum 4. März geplant, soweit sich das Infektionsgeschehen weiterhin wie erwartet positiv entwickelt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate haben gewirkt. Durch das verantwortungsvolle Verhalten und das Mittragen der Einschränkungen seitens der Bevölkerung und nicht zuletzt mithilfe des Einsatzes der Menschen in der Medizin und Pflege, konnten wir die Omikron-Welle gut bewältigen. Unsere Leitlinie ‚Freiheiten wo möglich und Beschränkungen wo nötig‘, hat sich bewährt. Eine Überlastung in den Kliniken wurde erfolgreich verhindert. Die Infektionszahlen gehen zurück. Wir stehen jetzt an einem Wendepunkt, an dem wir mit gutem Gewissen schrittweise Beschränkungen zurückfahren können. Ich sage aber auch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Ein Basisschutz bleibt wichtig, genauso das Impfen. Die große Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen ist bereits geimpft. An diejenigen, die es jetzt immer noch nicht sind, appelliere ich: Lassen Sie sich impfen, damit auch Sie bestmöglich geschützt und wir als Gesellschaft insgesamt auch in Zukunft gut vorbereitet sind.“

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Wegfall von Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel

Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel. Somit ist die Kontrolle eines Test- oder Immunisierungsnachweises nicht mehr erforderlich und das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet. Zusätzlich zur Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird das Tragen speziell einer FFP2-Maske in Handelsgeschäften dringend empfohlen. Diese Empfehlung gilt darüber hinaus auch in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- oder fernverkehrs.

Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Immunisierte

Für vollständig geimpfte oder genesene Personen entfallen bei privaten Zusammenkünften die Kontaktbeschränkungen. Für nicht-immunisierte Personen gelten die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 19. März fort. Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Begrenzung bleibt auch für Treffen von Geimpften und Ungeimpften bestehen.

Lockerung der Zugangsregelungen von 2G auf 3G oder Wegfall 3G

Die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen sowie der Besuch von Sonnenstudios ist nun neben vollständig immunisierten Personen auch ungeimpften Personen unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises möglich (3G-Regel). Bei der Inanspruchnahme und Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist von nicht-immunisierten Personen verpflichtend eine Maske des Standards FFP2 zu tragen. Auch öffentliche Bibliotheken und die Bildungsangebote von Fahrschulen stehen künftig wieder nicht-immunisierten Personen mit einem negativen Test offen. Dies gilt ebenso für die gemeinsame Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf. Bei Kontaktsportarten im Freien gilt dies unter Einhaltung der für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen.

Zusätzlich entfällt die 3G-Regel bei der kontaktlosen Bibliotheksnutzung. Hier sind Ausleihe und Rückgabe nunmehr ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises wieder zulässig.

Publikumsmessen

Die Untersagung von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wird mit Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben. Publikumsmessen sind dann wieder unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) zulässig.

Reduzierung der Maskenpflichten im Freien

Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.

Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der weiteren verantwortungsvollen Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

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NRW Kommunen erhalten „Fahrplan” für einrichtungs-bezogene Impfpflicht

Region/Düsseldorf – Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte über die praktische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht informiert. Damit setzt Nordrhein-Westfalen die Regelung des Gesetzgebers aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes um. Nach diesem gilt bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ab dem 16. März 2022 eine Impfpflicht.

„Die im Bund beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht trägt dem besonderen Schutzbedürfnis der Menschen Rechnung, die auf Pflege und medizinische Unterstützung angewiesen sind. Die Landesregierung schafft nun frühzeitig sowohl für die Kommunen als auch für die betroffenen Einrichtungen Klarheit, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt wird”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Wer ist von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen?

Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen alle Personen, die in einer der in §20a des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen tätig sind – ungeachtet der Art ihrer Tätigkeit oder ihres Beschäftigungsverhältnisses. Zu den genannten Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser und Tageskliniken, Pflegeheime sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe.

Nach den vorliegenden aktuellen Beschäftigtenstatistiken kann man für Nordrhein-Westfalen von rund 800.000 bis einer Million Beschäftigen ausgehen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Dabei ist festzustellen, dass die Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen ihrer besonderen Verantwortung Rechnung getragen haben und der Anteil der Geimpften in dieser Gruppe bereits deutlich über der allgemeinen Impfquote liegt.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium schätzt daher, dass nur noch etwa 50.000 bis 100.000 Menschen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz gem. § 20a Infektionsschutzgesetz verfügen.

Was müssen die Betroffenen tun?

Die in diesen Einrichtungen Tätigen müssen ihrem Arbeitgeber bis zum Ablauf des 15. März den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer maximal 90 Tage zurückliegenden Genesung erbringen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen bis dahin bei ihrer Einrichtung einen Nachweis über die medizinische Kontraindikation vorlegen.

Als vollständig geimpft gilt eine Person, sofern sie im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist, der dokumentiert, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de/impfstoffe/covid-19) veröffentlichte Anzahl an erforderlichen Impfstoffdosen für eine vollständige Schutzimpfung in Abhängigkeit vom jeweils verwendeten Impfstoff verabreicht wurde.

Was müssen die Einrichtungen tun?

Wenn Beschäftigte die genannten Nachweise nicht erbringen oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Nachweises bestehen, hat die Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung das örtliche Gesundheitsamt zu informieren. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, wobei ein Zeitraum bis zum 31. März eingeräumt ist.

Die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen, die gleichzeitig Arbeitgeber sind, müssen aus Fürsorgepflichten zudem prüfen, ob nicht erbrachte Nachweise arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigen.

Was ist die Aufgabe der Gesundheitsämter?

Wenn eine Einrichtung das Fehlen des Nachweises an das Gesundheitsamt meldet, so nimmt dieses Kontakt zum Beschäftigten auf und fordert den entsprechenden Nachweis ein. Erfolgt hierauf keine Rückmeldung, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Bestehen Zweifel an der Echtheit und/oder inhaltlichen Richtigkeit von vorgelegten Befreiungsnachweisen, kann das Gesundheitsamt zudem eine ärztliche Untersuchung anordnen, ob eine medizinische Kontraindikation vorliegt.

Wird innerhalb einer angemessenen Frist kein Nachweis vorgelegt oder der Aufforderung nach einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge geleistet, besteht für das Gesundheitsamt die Möglichkeit, der betroffenen Person zu untersagen, die Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtung zu betreten oder dort tätig zu werden. Das wiederum kann arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, über die allerdings der Arbeitgeber entscheidet.

Bei der Entscheidung darüber, ob ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden soll, sind sowohl personenbezogene Aspekte (zum Beispiel die Art der Tätigkeit) als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen zu berücksichtigen.

Zeitplan der Umsetzung

Bei zu ergreifenden Maßnahmen ist auch die konkrete Situation vor Ort maßgeblich. Um sich über diese und insbesondere über die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in der Kommune einen Gesamtüberblick zu verschaffen, ärztliche Nachuntersuchungen durchzuführen und Meldefristen zu gewähren, haben die Kommunen bis 15. Juni 2022 Zeit, die Prüfungen abzuschließen.

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Amtseinführung von Cornelia Weigand als Landrätin des Kreises Ahrweiler

Ahrweiler – „Neue Wege entstehen lassen“. In einer öffentlichen Sitzung des Kreistages ist am heutigen Freitag, 18. Februar 2022, Cornelia Weigand in Anwesenheit des rheinland-pfälzischen Staatsministers Roger Lewentz durch den Kreisbeigeordneten Friedhelm Münch in das Amt der Landrätin des Kreises Ahrweiler eingeführt worden. In der aus Platzgründen gewählten Rheinhalle Remagen sprachen bei der Feierstunde Landrat Manfred Schnur für die Landrätinnen und Landräte in Rheinland-Pfalz, Fraktionsvorsitzender Wolfgang Schlagwein für die Fraktionen im Kreistag, Bürgermeister Achim Juchem für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Ahrweiler sowie Personalratsvorsitzender Burkhard Müller für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Ahrweiler. Das Streich-Ensemble des Rhein-Gymnasiums Sinzig rahmte die Veranstaltung musikalisch ein.

„Ich stehe heute als neue Landrätin vor Ihnen und auch als eine der vielen Tausend Betroffenen der Flut, als eine der Bürgermeisterinnen, die zusammen mit vielen anderen kämpft seit dieser verheerenden Nacht“, sagte Cornelia Weigand zu Beginn ihrer Rede, in der sie die Themen anriss, die auf der Agenda stehen. Sie schickte voran: „Wir brauchen Kreativität und Mut, um nicht nur neue Wege zu gehen, sondern sie da entstehen zu lassen, wo sie vorher nicht denkbar waren.“

Gute Balance zwischen fundierter Planung und schnellstmöglicher Wiederherstellung wichtig

„Die nächsten Jahre werden nicht leicht sein, aber vieles wird neu und zeitgemäßer auferstehen, als dies bei einer normalen Entwicklung denkbar und finanzierbar wäre“, ist sich die neue Landrätin sicher. Die Mammutaufgabe Wiederaufbau werde Zeit brauchen, „Zeit, die wir als Betroffene nicht haben“, sagte Weigand. Sie halte es für wichtig, dabei eine gute Balance zu finden zwischen fundierter Planung für einen nachhaltigen Neuaufbau und der schnellstmöglichen Wiederherstellung eines „normalen“ Alltags.

„Wir sind es uns schuldig, nachhaltig wiederaufzubauen“

Cornelia Weigand führte in ihrer Antrittsrede noch einmal die Stichworte an, die sie in den vergangenen Wochen als Rahmen für den Wiederaufbau der Ahr-Region und die Weiterentwicklung des Kreises genannt hatte, darunter: schrittweise Wiederherstellung normaler Lebensverhältnisse; Sicherung des Standorts, besonders des Tourismus; Verbesserung des Katastrophenschutzes und ein übergreifendes Hochwasservorsorgekonzept; CO2-neutrale Mobilität; ein ganzheitliches Konzept für den ÖPNV; weitestgehender Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung von Strombedarf und Wärmeversorgung sowie flächendeckende Digitalisierung.

„Ich meine, wir sind es uns schuldig, nachhaltig wiederaufzubauen. Wärmeversorgung und Energiegewinnung, aber auch Mobilität halte ich dabei für besonders wichtig. Damit leisten wir unseren Beitrag, Geschwindigkeit und Ausmaß von Klimawandel und Erderwärmung zu begrenzen.“

Neues Leitbild und Nachhaltigkeit über allem

Sie stelle sich vor, die Vision des zukünftigen Kreises Ahrweiler in einem neuen Leitbild zu vereinen, in dem Nachhaltigkeit über allem steht: „Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.“ Der Wiederaufbau könne zum Modell für ähnliche Mittelgebirgsflüsse werden. Sie wünsche sich eine wissenschaftliche Begleitung des Wiederaufbaus durch den Bund und den Bonner UNO-Standort.

Cornelia Weigand ist sich sicher: „Wenn wir beim Aufbau zusammenarbeiten, können wir als gesamter Kreis gestärkt daraus hervorgehen.“

Die Landrätin richtete auch den Blick über die Region hinaus: „Bei der Standortsicherung sollten wir auf eine übergreifende Zusammenarbeit setzen.“ Interkommunale Gewerbegebiete wären eine Möglichkeit. Die Nähe zu Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zähle für eine gute regionale Vernetzung ebenso wie die Nachbarschaft der rheinland-pfälzischen Kreise.

Dank an Horst Gies

In ihrer Rede dankte Weigand dem Ersten Kreisbeigeordneten Horst Gies MdL, dass er in den vergangenen Monaten die Kreisverwaltung in schwieriger Zeit zuverlässig und engagiert geführt habe. An die Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung gerichtet, sagte sie: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.“ Im Hause gäbe es sehr viele gut ausgebildete, kompetente und engagierte Bedienstete. Ob jemand einer Partei angehöre, interessiere sie nicht: „Ich erwarte eine sachorientierte, konstruktive Arbeit, Respekt, Loyalität, ein Miteinander und gegenseitige Unterstützung innerhalb der Teams wie auch abteilungs- und fachbereichsübergreifend.“

Eindeutiger Wille zur Sachpolitik

Zugleich richtete sie einen Appell an die Zuhörerinnen und Zuhörer: „Die Wählerinnen und Wähler haben sich klar gegen eine parteipolitisch motivierte Ausrichtung  bei der anstehenden Arbeit des Kreises ausgesprochen. Der eindeutige Wille ist Sachpolitik. Bei der Fülle und der Komplexität der Aufgaben wie auch der notwendigen Geschwindigkeit in der Umsetzung können wir uns Machtspiele, Seilschaften, Klüngel und Fundamental-Opposition nicht leisten.“ Verlierer wären die Betroffenen und der Kreis.

Kreis als Mittler- und Serviceeinrichtung

Ein „Schulterschluss aller, die am Aufbau mitwirken und Verantwortung tragen“ sei auch nötig, weil vor allem den von der Flut Betroffenen in den nächsten Jahren noch viel abverlangt werden müsse, vor allem Geduld. „Aber vorschnelle Lösungen helfen auf Dauer nicht. Wir brauchen gute, gründlich erarbeitete Lösungen, und die gibt es ‚net us de la meng‘, wie man hier sagt.“ Sie strebe an, dass der Kreis künftig stärker als Mittler- und Serviceeinrichtung fungieren müsse, um für Einwohnerinnen und Einwohner wie auch für die Kommunen gute Rahmenbedingungen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu schaffen: „Machen wir uns also gemeinsam auf den Weg“.

Cornelia Weigand war am 23. Januar 2022 mit 50,2 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen bei drei Gegenkandidaten im ersten Wahlgang zur Landrätin des Kreises Ahrweiler gewählt worden. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

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Nordrhein-Westfalen nimmt den Beschluss der MPK sehr ernst und setzt erste Maßnahmen auch in den Schulen um

Region/Düsseldorf – Verändertes Testverfahren in den Grund- und Primusschulen sowie Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen. Das über viele Monate an den Grundschulen erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren musste mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test-Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, daher wird das Testverfahren verändert.

Begleitend dazu hat das Ministerium für Schule und Bildung für die Grundschulen in der aktuellen Lage der Pandemie ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Pandemie ist für die Schulen, die Lehrkräfte, aber vor allen Dingen auch für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern eine große Herausforderung seit nunmehr fast zwei Jahren. Im gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler werden Kinder und Jugendliche explizit genannt und die Notwendigkeit betont, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie abzumildern.

Nordrhein-Westfalen nimmt diesen Beschluss sehr ernst und setzt erste Maßnahmen auch in den Schulen um. Dazu werden die Testpflicht und das bisherige Testverfahren in den Schulen zur Reduzierung von Unsicherheiten sowie zur Erleichterung aller Beteiligten angepasst. Speziell für die Grundschulen wurde begleitend dazu ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt, da hier die Belastungen der Corona-Pandemie besonders groß und spürbar sind, weil unsere Jüngsten besonders viel Begleitung und Fürsorge benötigen.“

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 wird es Veränderungen bei der Testpflicht und beim Testverfahren für Schülerinnen und Schüler geben. Zudem wurde ein Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen geschnürt:

  1. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen

Weiterhin gilt, dass am Unterricht sowie an allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) teilnehmen dürfen. Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Schulen, die für immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte), die aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben. Getestet werden müssen künftig wie in anderen Lebensbereichen auch lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch immunisierte Personen weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen.

  1. Verändertes Testverfahren in den Schulen

Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird künftig mit Ausnahme der Förderschulen vollständig mit Antigen-Selbsttests durchgeführt: Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig durchgeführt werden. Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität dieser Schülergruppe das bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten.

Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.

Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.
In begründeten Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schülerinnen und Schüler die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.

Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden auch mit den Veränderungen des strengen Testverfahrens weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass mit den Antigen-Schnelltests die Schülerinnen und Schüler direkt identifiziert werden können, die sich mit Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt ansteckend sind. Die Testpflicht für Immunisierte und die zusätzlichen Pooltestungen an den Grundschulen werden abgeschafft. Außerdem werden die Antigen-Schnelltests in den Grundschulen künftig zuhause zusammen mit den Eltern durchgeführt, was dazu führt, dass die Testergebnisse nicht erst am Morgen nach den Testungen in den Schulen vorliegen. Dadurch können die Eltern bei einem positiven Testergebnis rechtzeitig in gewohnter Umgebung unterstützen und weitere notwendige Maßnahmen in die Wege leiten. Jede Phase der Corona-Pandemie verlangt ihre eigenen Beschlüsse und spezifischen Vorkehrungen zu den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Die Landesregierung setzt mit dem Testverfahren auch verstärkt auf die Eigenverantwortung der Eltern, ihre Kooperation und Mitwirkung, damit der Präsenzunterricht für ihre Kinder weiter gesichert und die Unterrichtszeit entlastet werden kann“, so Gebauer.

  1. Entlastungs- und Unterstützungspaket

Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen weiter unterstützen und entlasten. Die Landesregierung nimmt die Meldungen aus den Grundschulen sehr ernst und hat daher weitere Maßnahmen beschlossen, um die Grundschulen wirksam zu unterstützen. Für die Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die das Ministerium für Schule und Bildung beschlossen hat, sind rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Maßnahmenpaket umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, u.a. folgende Punkte:

  • Die Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coachingangebote, die das Ministerium für Schule und Bildung in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie entwickelt.
  • Die Schulen können die für das Frühjahr 2022 geplanten Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.
  • Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote wird noch einmal durch eine Ergänzungspauschale verstärkt.

(Ausführlich finden Sie alle Maßnahmen in einem Faktenblatt hier.)

Dazu erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Die Landesregierung hat seit Regierungsantritt ein besonderes Augenmerk auf die Grundschule gelegt. Mit dem Masterplan Grundschule haben wir ein umfassendes Programm gestartet, um diese wichtige Schulform langfristig zu stärken. Ich weiß, dass die Pandemie unseren Grundschulen im Moment alles abverlangt. Ich danke daher allen Schulleitungen, Lehrkräften und allen anderen Personen, die an unseren Schulen arbeiten, sehr für Ihr großes Engagement. Unsere Unterstützungsmaßnahmen und das erleichterte Testverfahren sollen in dieser anstrengenden Zeit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur Entlastung sein.“

Alle Informationen finden Sie in der heute vom Ministerium für Schule und Bildung versandten Schulmail auf dem Bildungsportal hier.

 

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44 Millionen Euro für Glasfaser-Ausbau im Landkreis Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Gigabit-Bandbreiten für Unternehmen, Krankenhäuser, Schulen und unterversorgte private Haushalte in Sicht. Der Ausbau von schnellem Internet schreitet in Mayen-Koblenz immer weiter voran. In einem nächsten Schritt werden insgesamt über 44 Millionen Euro in den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur im Landkreis investiert. 50 Prozent der Kosten trägt der Bund, 40 Prozent das Land und 10 Prozent die kreisangehörigen Kommunen mit dem Landkreis. Nach Ende der Maßnahme sollen rund 1.400 Unternehmen, 32 Schulen und vier Krankenhäuser zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch versorgt werden. Außerdem können sich auch 475 private Haushalte, die sogenannten weißen Flecken in Außenlagen, auf die Bandbreite freuen.

Für die Maßnahmen werden auf insgesamt 300 Kilometern Erdreich im Tiefbau bewegt und jeweils mehr als 500 Kilometer Glasfaser und Leerrohre verlegt. Bereits 2018 hatte der Landkreis ein Markterkundungsverfahren gestartet, um Defizite in der Breitbandversorgung im Landkreis aufzudecken und zu benennen. Dem folgte ein aufwändiges EU-weites Ausschreibungsverfahren und Abstimmungsprozesse mit den Kommunen im Landkreis.

Das Verfahren war die Grundlage für eine Antragstellung zur Förderung des Bundes zur Breitbandausbau von weißen Flecken, Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten dar. Parallel zur Antragstellung beim Bund erfolgte diese auch beim Land. „Ich bin froh, dass wir den Glasfaserausbau in Mayen-Koblenz weiter konsequent vorantreiben. Im Bereich der Wirtschaft sind schnelle Bandbreiten ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb um Unternehmen und Arbeitsplätze. Aber auch für den schulischen und privaten Bereich mit Homeoffice, Homeschooling und vielen weiteren Anwendungen sind stabile und schnelle Anschlüsse unverzichtbar“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig. Nachdem nun die Förderzusagen von Bund und Land vorliegen, können mit den Providern die Kooperationsverträge geschlossen und die finalen Abstimmungen der Baumaßnahmen erfolgen.

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MYK Landrat Dr. Saftig – „Wir müssen Vertrauen in ÖPNV zurückgewinnen“

Region/Mayen-Koblenz – Dr. Alexander Saftig beantwortet Fragen der Bevölkerung zum neuen Buslinienkonzept in MYK. Neue Linien und Ziele, dichte Taktungen, bessere Anbindungen, sinnvolle Verknotungen und unzählige Umsteigemöglichkeiten – das ist das neue ÖPNV-Konzept im Landkreis Mayen-Koblenz. „Dass dies nach dem katastrophalen Start aktuell in der Bevölkerung nicht so gesehen wird, kann ich nur allzu gut nachvollziehen. Ich bedauere es sehr, dass es in den vom Transdev-Konzern bedienten Teilen des Landkreises zu vielen inakzeptablen Missständen gekommen ist“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig. Gleichzeitig will der Kreischef eine Lanze für das neue ÖPNV-Konzept brechen, das unabhängig von den Problemen mit Transdev von immer mehr Bürgern komplett infrage gestellt wird.

Warum kam es zu der Veränderung im ÖPNV-Angebot?

„Gerade im ländlich geprägten Teil des Landkreises war das alte Angebot im öffentlichen Personennahverkehr nicht optimal, da teilweise wichtige Verbindungen nicht bestanden haben oder Linien nicht aufeinander abgestimmt waren“, bringt es Landrat Dr. Alexander Saftig auf den Punkt. Vor dem Hintergrund, dass alle Konzessionen für die Linien im Landkreis Ende 2021 ausliefen, wurde bereits im Jahr 2011 mit der Vorbereitung und den Planungen begonnen. Sämtliche Buslinien wurden vom Verkehrsverbund Rhein-Mosel auf Grundlage des ÖPNV-Konzeptes des Landes Rheinland-Pfalz geplant. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat die Pläne mit den Kommunen im Landkreis abgesprochen und mit den Schulen abgestimmt, bevor sie durch die politischen Kreisgremien beschlossen wurden. Auf Basis dieser umfangreichen Planung wurde dann eine vorgeschriebene europaweite Ausschreibung durchgeführt.

Warum fahren jetzt öfter Busse durch die Orte?

„Es sind öfter Busse unterwegs, weil es ein erklärtes Ziel von Kreisverwaltung und Kreistag ist, so zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, zum Erreichen der Klimaschutzziele und zur Steigerung der Lebensqualität im Landkreis Mayen-Koblenz beizutragen“, sagt Landrat Dr. Saftig.

Das neue Linienbündelungskonzept hat eine Vielzahl von Veränderungen im Busangebot im gesamten Landkreis Mayen-Koblenz mit sich gebracht. Ziel des Gesamtkonzeptes war und ist es, den öffentlichen Personennahverkehr unter anderem mit vertakteten Anschlussknoten und Freizeitlinien auf ein qualitatives und quantitatives Niveau zu heben, das mit dem Individualverkehr konkurrieren kann. „Der ÖPNV ist ein wichtiger Faktor im Klimaschutz. Ein Bus kann eine Vielzahl von Autos ersetzen. Damit mehr Menschen auf den Bus umsteigen und das ÖPNV-Angebot nutzen, bedarf es aber einer attraktiven Taktung“, sagt Landrat Dr. Saftig und betont, dass es im alten Konzept oft vorkam, dass die einen Busse wegfuhren, bevor andere an der Haltestelle ankamen. „Das hat dafür gesorgt, dass man ewig unterwegs war und viele Menschen daher erst gar nicht mit dem Bus fahren wollten.“

Das neue Busangebot wurde unter Berücksichtigung zahlreicher Hinweise aus Orts- und Verbandsgemeinden entwickelt. Zu Recht klagten viele Gemeinden über seltenen Busverkehr und unzureichende Anbindungen. Das neue Linienbündelungskonzept bringt jetzt grundsätzlich einen 60-Minuten-Takt im Landkreis Mayen-Koblenz mit sich. Im Speckgürtel rund um die Stadt Koblenz verdichtet sich das Angebot sogar auf einen 30-Minuten-Takt und schließt damit bislang vorhandene Lücken.

Warum sind viele Busse fast leer unterwegs?

„Wir uns dessen bewusst, dass der ÖPNV in Landkreis Mayen-Koblenz durch den chaotischen Start einen enormen Imageverlust erfahren hat. Wir werden noch lange damit zu kämpfen haben, das verlorene Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen“, betont der Landrat. Erschwerend hinzu kommt, dass sich jedes neue Fahrplanangebot erst einmal etablieren muss. Wie der Verkehrsverbund Rhein-Mosel berichtet, kann es durchaus bis zu drei Jahre dauern, bis sich ein neues Angebot durchsetzt. Und nicht zuletzt hat auch die Corona-Pandemie dazu geführt, dass weniger Menschen Bus fahren.

Wenn doch nur wenige den ÖPNV nutzen, warum sind die Busse dann so groß?

Die eingesetzten Busse müssen entsprechend groß sein, da sie bereits morgens im Schülerverkehr und zu den Stoßzeiten im Einsatz sind. Danach sind diese Busse weiterhin im Landkreis unterwegs, um den Fahrplan zu erfüllen, bevor sie mittags erneut den Schülerverkehr bedienen. Den beauftragten Busunternehmen ist es nicht möglich, für alle Linien zusätzlich Fahrzeuge mit geringerer Kapazität vorzuhalten und zwischendurch zu tauschen. Das wäre für sie weder wirtschaftlich noch würde es der eng getaktete Fahrplan zulassen.

Warum werden Busfahrer ohne Orts- und Deutschkenntnisse eingesetzt? Handelt es sich dabei um „billige Arbeitskräfte“?

Hinweise, dass Busfahrer mit unzureichenden Orts- und Deutschkenntnissen im Einsatz sind, haben das Kreishaus insbesondere aus den Bereichen Maifeld, Pellenz, Andernach und Vordereifel erreicht, die vom Transdev-Konzern abgedeckt werden. „Die Vergabe der Linienbündel an den Konzern Transdev wurde keineswegs über Billiglöhne entschieden. Selbstverständlich wurden alle Sozialstandards in der europaweiten Ausschreibung berücksichtigt“, versichert Landrat Dr. Saftig, für den die mangelnden Kenntnisse nicht akzeptabel sind. „Schließlich tragen die Verkehrsunternehmen eine hohe Verantwortung gegenüber den Fahrgästen.“ Zudem hatte das Unternehmen der Kreisverwaltung noch zwei Wochen vor Umstellung des Linienkonzepts Mitte Dezember auf Nachfrage versichert, dass alle Busfahrer über ausreichende Deutsch- und Ortskenntnisse verfügen würden. „Wir sind auch deshalb enttäuscht, weil das Unternehmen so auch seiner Verantwortung den eigenen Angestellten gegenüber nicht nachkommt und die Busfahrer Situationen aussetzt, die sie sprachlich nicht bewältigen können.“

Nach einer Abmahnung und mehrfachem Drängen hat der Konzern Transdev der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz gegenüber versichert, wieder Ordnung ins Chaos bringen zu wollen. Dazu gehört auch, dass Busfahrer intensive Sprachschulungen erhalten.

Wo kann man Anmerkungen und Beschwerden zum ÖPNV loswerden?

Hinweise und Anregungen zum Busverkehr im Landkreis Mayen-Koblenz nimmt die Kreisverwaltung unter der Internetadresse https://kurzelinks.de/Busbeschwerde entgegen. „Das neue ÖPNV-Angebot wird selbstverständlich beobachtet und gegebenenfalls evaluiert“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig.

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Unwetter-Katastrophe 2021 – NRW Minister Reul ehrt Einsatzkräfte mit Medaille

Schleiden/Region/Düsseldorf – Reul: Für mich sind sie nicht nur Helfer, sondern Helden. Als Zeichen der Anerkennung für ihren Einsatz in der größten Naturkatastrophe der Landesgeschichte hat Innenminister Herbert Reul Angehörigen von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Polizei eine Medaille verliehen. Die „Feuerwehr- und Katastrophenschutz Einsatzmedaille“ war eigens für diesen Zweck gestiftet worden.

Am Montag, 14. Februar 2022, reiste der Minister nach Bonn, Brühl, Schleiden, Kreuzau-Stockheim, Eschweiler, Stolberg und Jülich, um vor Ort 16 Helferinnen und Helfern stellvertretend für ihre Organisationen zu danken. Am Freitag, 18. Februar 2022, wird der Minister dann Bochum, Hagen und Altena besuchen, um auch dort Helferinnen und Helfer zu ehren. Ursprünglich sollte für die Auszeichnung eine größere zentrale Veranstaltung stattfinden. Da diese pandemiebedingt ausfallen muss, erhalten Vertreterinnen und Vertreter der entsprechenden Organisationen die Medaille jetzt stellvertretend von Minister Herbert Reul persönlich.

Landesweit bekommen 62.000 Helferinnen und Helfer von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, Deutschem Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutscher Lebens-Rettungs-Gesellschaft und Polizei die Medaille. Sie wird lokal über die Organisationen verteilt.

„Sie waren vor Ort, als die Not am größten war, haben geschuftet, obwohl die Hände schmerzten und die Arme müde wurden. Für mich sind sie nicht nur Helfer, sondern Helden“, sagte Innenminister Reul bei der Übergabe der Einsatzmedaille. Die altsilberne Medaille trägt auf der Vorderseite die Kurzbezeichnung des Einsatzes „Unwetterkatastrophe 2021“ sowie den Schriftzug „Dank den Helferinnen und Helfern“. Auf der Rückseite befindet sich das nordrhein-westfälische Landeswappen. Zusätzlich erhalten die Medaillenträger eine Urkunde.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute nach der MPK

Region/Mainz – Mit verantwortungsbewussten Öffnungen und Lockerungen schrittweise in die Normalität. „Endlich haben wir den Peak der Omikron- Welle erreicht. Die Vorhersagen haben sich bewahrheitet. Die Infektionszahlen sinken und es ist durch die große Disziplin in der Bevölkerung und das vorausschauende Handeln zur Sicherung der kritischen Infrastruktur gelungen, dass wir das Gesundheitswesen und das öffentliche Leben stabil halten konnten. Wir können jetzt zuversichtlich in die Zukunft blicken. Zwar stecken sich noch immer viele Menschen mit dem Virus an, wir dürfen aber davon ausgehen, dass die Infektionszahlen weiter abflachen und wir jetzt erste Schritte gehen können, um Corona-Beschränkungen stufenweise zurückzunehmen. Darauf haben wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz verständigt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Dreischritt

„Schritt für Schritt wollen wir in die Normalität gehen, angefangen bei der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und der Aufhebung der 2G-Regel im Handel. Damit sind Einkäufe für jedermann unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus möglich. In einem zweiten Schritt werden wir ab dem 4. März die 2Gplus-Regel in der Gastronomie aufheben. In Gastronomie und Hotellerie gilt, dass für Genesene, Geimpfte und Getestete die Angebote wieder offen stehen. Clubs und Diskotheken werden unter 2Gplus Regeln öffnen und wir werden wieder mehr Publikum bei überregionalen Großveranstaltungen zulassen. Im dritten und letzten Schritt werden ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Konferenz der Regierungschefs und –chefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz. „Wir machen diese Lockerungen nicht von heute auf morgen, sondern mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit den Expertinnen und Experten“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Handlungsfähig, wenn Infektionslage dies notwendig macht

Bund und Länder hätten Vorsorge getroffen, um handlungsfähig zu sein, wenn die Infektionslage dies notwendig mache. Es werde auch nach dem 19. März möglich sein, dass die Länder mit Basis-Schutzmaßnahmen reagieren können. Hierzu zählen insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Test­erfordernisse vorzusehen, sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Darüber hinaus müssen für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutz­maß­nahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen.  Dies haben die Regierungschefinnen und Chefs der Bundesländer heute deutlich gemacht.

Sollten sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Dieses soll eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten enthalten, bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht.

Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus verlängern  

Von zentraler Bedeutung sei es zudem, dass zunächst weiterhin Masken getragen würden und sich Personen mit Symptomen konsequent selbst isolierten und testeten. Die Bundesregierung solle eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus entwickeln und die Testverordnung verlängern, so die Ministerpräsidentin.

Impflücke schließen

„Auch im Frühling schauen die Länder und die Bundesregierung natürlich auf den Herbst. Um dann bestmöglich gegen neue Virusvarianten geschützt zu sein, ist es wichtig, die Impflücke weiter zu schließen. Es ist nicht vorbei und es liegt an uns allen, das Virus zu besiegen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ungeimpfte Personen, über 60-Jährige sowie Menschen mit Grunderkrankungen tragen das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe durch eine Omikron-Infektion. Diese werden sich nach Ansicht des Expertenrats bei den Lockerungen wieder vermehrt infizieren und erkranken. Ich bitte die 2,8 Millionen ungeimpften Menschen dieser Altersgruppe sich impfen zu lassen. Wir werden weiter intensiv für das Impfen werben und niedrigschwellige Impfangebote machen. Impfen hilft, die dreifache Impfung ist das beste Instrument, um die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs zu minimieren und unser Land vor einer neuen Welle im Herbst zu bewahren“, unterstrich die Ministerpräsidentin. „Die konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht spielt dabei eine große Rolle.“ Um Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Covid-19 Erkrankung zu schützen, setze die Landesregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März um. Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich müssen künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Weitere wichtige Beschlüsse sind:

  • Die Einstufung der Hochrisikogebiete soll überprüft und angepasst werden. Damit werde vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können. Mit Blick auf die neue Situation durch die Omikron-Variante und die auch in Deutschland hohen Inzidenzen ist es nicht gerechtfertigt, Länder vor allem wegen einer Inzidenz deutlich über 100 als Hochrisikogebiet einzustufen. Die damit verbundenen Konsequenzen nach der Corona-Einreiseverordnung (v.a. Quarantänepflichten) sind hier nicht mehr angemessen und schränken das hohe Gut der Reisefreiheit, ebenso Handel und Wirtschaft unverhältnismäßig ein;
  • Kinder und Jugendliche haben in den letzten zwei Jahren große Solidarität gezeigt, leiden aber auch in besonderem Maße unter der Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen. Deswegen werden auch weiterhin sämtliche Anstrengungen unternommen, die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern;
  • die Evaluation des Infektionsschutzgesetzes;
  • ein effizientes Monitoring der Krankheitslast;
  • die Festlegung zum Geimpften- und Genesenenstatus wird künftig wieder unmittelbar im Verordnungstext geregelt und nicht durch Verweise auf Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts oder des Paul-Ehrlich-Instituts.

Die Ministerpräsidentin begrüßte die Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So werde den Betrieben, die seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffen sind, auch nach dem 31. März die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument werde bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Zudem begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dass der Bund die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern werde.

Folgende Beschlüsse wurden getroffen, die für Rheinland-Pfalz gelten sollen. Die nachfolgende Systematik basiert auf der gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind:

  1. In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen.

  1. In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Über­nachtungs­angebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tages­aktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).

Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tages­aktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innen­räumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchst­kapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht über­schritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personen­zahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

  1. In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutz­gesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Groß­raum­büros).
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AKV-Orden „Wider den tierischen Ernst“ 2022 – Preisverleihung an die Schauspielerin Iris Berben

Aachen – Traditionelles Lambertz-Geschenk aus der Lebkuchenstadt Aachen: Ein exklusives Porträt- und Printenbild für die Preisträgerin. Tanzpaar der Prinzengarde erhält den Lambertz-Ehrenpreis. Nachdem die Veranstaltung im letzten Jahr coronabedingt abgesagt werden musste, war es nun wieder soweit:  In Aachen fand jetzt zum 71. Mal die Verleihung des „Orden wider den tierischen Ernst“ durch den Aachener Karnevals-verein (AKV) statt.

Allerdings mit reduziertem Publikum: Nur 80 Komparsen verfolgten als Zuschauer:innen im Saal die Kür der Preisträgerin Iris Berben, die als eine gesellschaftspolitisch stark engagierte Persönlichkeit ausgezeichnet wurde, weil sie mit Sympathie, Humor und Geradlinigkeit die Herzen der Menschen gewinne und als Mahnerin gegen Rassismus ein Vorbild sei. Die Laudatio auf Berben hielt Armin Laschet, ehemaliger NRW-Ministerpräsident und AKV-Preisträger 2020.

Die Lambertz-Gruppe ist seit Jahrzehnten einer der Hauptsponsoren der Preis-verleihung und präsentiert in der Show u.a. ihre aufwändigen Lebkuchen- und Schoko-Modelle. Preisträgerin Iris Berben erhielt zur Preisvergabe traditionell einen Korb mit Lambertz-Spezialitäten und ein Printenbild mit ihrem Konterfei. Mit dem Lambertz-Ehrenpreis wurde im Rahmen der Veranstaltung das Tanzpaar der Prinzen-garde der Stadt Aachen ausgezeichnet.

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Gewalt am Albertinum Gerolstein – Abschluss-Bericht ist veröffentlicht

Gerolstein/Trier – Traumatische Erlebnisse belasten bis heute. Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt, ausgeübt von den drei Direktoren Karl Pfeiffer, Georg Jutz und Erwin Puhl, aber auch von ihren Mitarbeitern, waren für viele Schüler des ehemaligen Bischöflichen Internats „Albertinum“ in Gerolstein zwischen 1946 bis zur Schließung des Hauses 1983 an der Tagesordnung. Diese traumatischen Kindheitserlebnisse haben für viele der Betroffenen bis heute nachhaltige Beeinträchtigungen zur Folge: psychisch belastende Erinnerungen, psychosomatische Folgen oder negative Auswirkungen auf das eigene Körpergefühl und die Sexualität sind nur einige davon. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht des Aufarbeitungsprojektes, den die Projektleiterinnen Professorin Claudia Bundschuh und Dr. Bettina Janssen am 11. Februar vor Betroffenen und in der Öffentlichkeit vorstellten.

Der 137 Seiten umfassende Bericht stellt die Schilderungen von 54 ehemaligen Schülern in den Mittelpunkt und zeichnet, auch durch einen Blick in die Geschichte des Hauses und das damalige Umfeld insgesamt, ein deutliches Bild von den Gewalterfahrungen der Jungen. „Wir erfahren hier von körperlicher Gewalt, die ganz überwiegend als Misshandlung von Kindern einzustufen ist“, erläuterte Projektleiterin Bundschuh. „Von allen drei Leitern des Internats, die Priester waren, sowie einem weltlichen Mitarbeiter, wurde auch sexualisierte Gewalt verübt. Und auch psychische Gewalt war für viele an der Tagesordnung – daran lassen die Schilderungen kein Zweifel.“ Auch zwischen den Schülern sei es zu Gewalt gekommen, berichtete Bundschuh.

Der Abschlussbericht ordnet die Gewalterfahrungen ein: Gesellschaftlich und historisch, aber auch soziologisch: „Beim Albertinum können wir von einem klassischen geschlossenen System sprechen“, charakterisierte Bundschuh. Manchen Schülern sei nicht geglaubt worden, wenn sie zuhause von Schlägen berichtet hätten, andere hätten hören müssen, sie hätten es dann sicher auch verdient. „Von der sexuellen Gewalt durch die Priester konnte ohnehin kaum jemand zu sprechen, die Betroffenen konnten aufgrund der Tabuisierung von Sexualität und sexuellem Kindesmissbrauch gar nicht einordnen, was ihnen passiert und wussten, dass sie als Lügner bezichtigt und massiv bestraft werden würden bei Offenlegung ihrer Gewalterfahrungen.“

Projektleiterin Janssen hat unter anderem auch die vorhandenen Akten analysiert, zu denen das Bistum Trier als Auftraggeberin uneingeschränkten Zugang gewährt hatte. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Bistum als Trägerin dem Internat keine hohe Aufmerksamkeit geschenkt hat: „Weder wurden besondere fachliche Kriterien bei der Auswahl der priesterlichen Leiter oder des Personals angelegt noch gab es bei durchaus vorhandenen Überlastungsanzeigen Abhilfe.“ Dass Verantwortliche aus dem Bischöflichen Generalvikariat das Internat besucht hätten, sei eine seltene Ausnahme gewesen. „Es gibt hauptsächlich schriftliche Kommunikation zu finanziellen Angelegenheiten und später auch über die unzureichende Personalsituation, mehr aber nicht“, bescheinigte Janssen den heute Verantwortlichen. „Und so waren die Beschäftigten dort in ihrem geschlossenen System vom Bistum weitestgehend unbeaufsichtigt und vor einer kritischen Auseinandersetzung mit ihrer gewaltbehafteten Praxis geschützt.“

Ehemalige Schüler erwarten ehrliche Anerkennung ihres Leids

Das Aufarbeitungsprojekt, das bereits im Oktober 2019 vor der Vereinbarung der Bistümer mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gestartet war, entspricht den Kriterien einer unabhängigen Aufarbeitung. Denn das wichtigste Kriterium danach ist die Mitarbeit von Betroffenen. Und so arbeiteten im Lenkungsausschuss mit Werner Schenk, Rainer Reimold und Karl-Heinz Prinz auch drei Betroffene mit, je einer aus der Amtszeit der drei Direktoren. Schenk betonte, durch das Projekt seien „viele Geschehnisse und Wahrheiten“ ans Licht gekommen. „Es war wichtig, mit den Betroffenen über diese Zeit zu reden, denn ich spürte, dass der Bedarf nach einem Gespräch mit der Projektleitung sehr groß war. Gespannt bin ich auch auf die Konsequenzen, welche die Betroffenen betreffen.“ Daher finden sich im Abschlussbericht auch Wünsche und Erwartungen der ehemaligen Schüler: Neben der Konfrontation und Bestrafung der Beschuldigten, die nicht mehr möglich ist, weil diese verstorben sind, erwarten sie vor allem eine ehrliche Anerkennung ihres Leids und eine authentische Entschuldigung der heute Verantwortlichen. Sie fordern, die unterschiedliche Bewertung der Gewaltformen zu beenden und hoffen durch ihr öffentliches Zeugnis auf eine Sensibilisierung der Bevölkerung für die Gewalterfahrungen.

Lothar Schömann stellte die Empfehlungen des Lenkungsausschusses an das Bistum vor. Neben einem „Betroffenenblick“, wenn es um die Verfahrensdauer bei der Bearbeitung von Missbrauchsfällen gehe, brauche es eine „vorbehaltlose Hinwendung zu den Betroffenen ideell und materiell“. Es dürfe nicht länger um den Schutz der Institution gehen, die Verantwortlichen für die konkreten Taten müssten ebenso benannt werden wie die Verantwortung des Trägers. Schömann betonte auch, dass die vorliegenden Schutzkonzepte nicht nur „als Hochglanzbroschüren“ daherkommen dürften, sondern achtsam und wertschätzend gegenüber jungen Menschen gelebt werden müssten.

Bischof Ackermann bittet um Verzeihung

Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann sagte gegenüber den ehemaligen Internatsschülern, es sei richtig und wichtig, dass diese dunkle Seite des Albertinums nun öffentlich sei und die Täter beim Namen genannt würden. „Ich bitte Sie in meiner Verantwortung als der amtierende Bischof von Trier ausdrücklich um Verzeihung für das, was Ihnen an Schmerz in einer Institution des Bistums zugefügt worden ist.“ Es beschäme ihn, dass Kindern und Jugendlichen dies widerfahren sei „in einer Einrichtung des Bistums, die dazu gedacht war, Kindern und Jugendlichen einen Ort zu bieten, der sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern und ihnen gute Chancen für ihre Zukunft öffnen sollte“. Stattdessen hätten Schüler das Gegenteil erlebt. „Dabei traf es vor allem – auch das zeigt der Bericht – die besonders Verletzlichen unter ihnen.“

Überprüfung und Unterstützung

Besonders alarmierend und für die Zukunft wichtig aus institutioneller Sicht sei die Tatsache, dass „sich die Geschichte dieses Hauses faktisch von seinem Anfang bis kurz vor Schließung zeigt als eine ununterbrochene Geschichte verschiedener Formen von Gewalt“. Zudem könne man am Beispiel des Albertinums sehen, „dass und wie Bistumsverantwortliche sich auch dann schuldig machen, selbst wenn sie nicht aktiv vertuschen, sondern in der Führung von Bistumseinrichtungen nachlässig sind“. Er sagte den ehemaligen Schülern wie dem Lenkungsausschuss zu, den Bericht an die bischöfliche Behörde weiterzuleiten mit dem Auftrag zu überprüfen, ob und wo heute möglicherweise vergleichbare Lücken bestehen in Bereichen, „in denen wir die Aufsicht wahrzunehmen haben, um diese dann so weiterzuentwickeln, dass sie dem Dienst am Wohl der uns anvertrauten Menschen entsprechen kann“. Gerne stehe er unterstützend zur Seite, wenn Betroffene sich vernetzen wollten. Die Unterstützungsangebote und Informationen rund um das Themenfeld Kinder- und Jugendschutz sollen mithilfe des Betroffenenbeirats im Bistum überprüft werden. Und nicht zuletzt griff Ackermann die Forderung nach einer materiellen Anerkennung der erlittenen Gewalt auf: „Hierzu würde ich gerne mit Vertretern der Betroffenen selbst ins Gespräch kommen, um darüber nachzudenken, wie eine angemessene Lösung diesbezüglich aussehen könnte. Der Bericht hält ja fest, dass das Albertinum typische Merkmale eines sogenannten geschlossenen sozialen Systems aufwies. Insofern scheint mir hier eine einrichtungsspezifische Lösung angemessen, die nicht nur die sexualisierte Gewalt berücksichtigt.“

Der Abschlussbericht des Projektes „Gewalt am bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein – Aufarbeitung mit und für Betroffene“ sowie die Stellungnahme von Bischof Ackermann im Wortlaut sind unter www.albertinum-gerolstein.de verfügbar. (JR)