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Nordrhein-Westfalen nimmt den Beschluss der MPK sehr ernst und setzt erste Maßnahmen auch in den Schulen um

Region/Düsseldorf – Verändertes Testverfahren in den Grund- und Primusschulen sowie Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen. Das über viele Monate an den Grundschulen erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren musste mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test-Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt, daher wird das Testverfahren verändert.

Begleitend dazu hat das Ministerium für Schule und Bildung für die Grundschulen in der aktuellen Lage der Pandemie ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Die Pandemie ist für die Schulen, die Lehrkräfte, aber vor allen Dingen auch für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern eine große Herausforderung seit nunmehr fast zwei Jahren. Im gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler werden Kinder und Jugendliche explizit genannt und die Notwendigkeit betont, sämtliche Anstrengungen zu unternehmen, die Folgen der Pandemie abzumildern.

Nordrhein-Westfalen nimmt diesen Beschluss sehr ernst und setzt erste Maßnahmen auch in den Schulen um. Dazu werden die Testpflicht und das bisherige Testverfahren in den Schulen zur Reduzierung von Unsicherheiten sowie zur Erleichterung aller Beteiligten angepasst. Speziell für die Grundschulen wurde begleitend dazu ein Entlastungs- und Unterstützungspaket geschnürt, da hier die Belastungen der Corona-Pandemie besonders groß und spürbar sind, weil unsere Jüngsten besonders viel Begleitung und Fürsorge benötigen.“

Mit Wirkung zum 28. Februar 2022 wird es Veränderungen bei der Testpflicht und beim Testverfahren für Schülerinnen und Schüler geben. Zudem wurde ein Entlastungs- und Unterstützungspaket für die Grundschulen geschnürt:

  1. Aufhebung der Testpflicht für immunisierte Personen

Weiterhin gilt, dass am Unterricht sowie an allen anderen schulischen und außerschulischen Nutzungen in Schulgebäuden nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regelung) teilnehmen dürfen. Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Schulen, die für immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte), die aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben. Getestet werden müssen künftig wie in anderen Lebensbereichen auch lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch immunisierte Personen weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen.

  1. Verändertes Testverfahren in den Schulen

Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird künftig mit Ausnahme der Förderschulen vollständig mit Antigen-Selbsttests durchgeführt: Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig durchgeführt werden. Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität dieser Schülergruppe das bestehende „Lolli“-PCR-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten.

Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen.

Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.
In begründeten Fällen, bspw. wenn Kinder Symptome aufweisen oder Lehrkräfte davon Kenntnis erhalten, dass Schülerinnen und Schüler die dreimaligen Antigen-Schnelltests nicht oder nur unzureichend durchgeführt haben, können in den Schulen einzelne Kinder verpflichtend nachgetestet werden.

Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen – wie in den weiterführenden Schulen seit langem praktiziert – vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden auch mit den Veränderungen des strengen Testverfahrens weiterhin engmaschig überwacht. Das Testen bietet allen Beteiligten die Sicherheit, dass mit den Antigen-Schnelltests die Schülerinnen und Schüler direkt identifiziert werden können, die sich mit Corona infiziert haben und zum Testzeitpunkt ansteckend sind. Die Testpflicht für Immunisierte und die zusätzlichen Pooltestungen an den Grundschulen werden abgeschafft. Außerdem werden die Antigen-Schnelltests in den Grundschulen künftig zuhause zusammen mit den Eltern durchgeführt, was dazu führt, dass die Testergebnisse nicht erst am Morgen nach den Testungen in den Schulen vorliegen. Dadurch können die Eltern bei einem positiven Testergebnis rechtzeitig in gewohnter Umgebung unterstützen und weitere notwendige Maßnahmen in die Wege leiten. Jede Phase der Corona-Pandemie verlangt ihre eigenen Beschlüsse und spezifischen Vorkehrungen zu den Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Die Landesregierung setzt mit dem Testverfahren auch verstärkt auf die Eigenverantwortung der Eltern, ihre Kooperation und Mitwirkung, damit der Präsenzunterricht für ihre Kinder weiter gesichert und die Unterrichtszeit entlastet werden kann“, so Gebauer.

  1. Entlastungs- und Unterstützungspaket

Das Ministerium für Schule und Bildung wird die Grundschulen in Nordrhein-Westfalen weiter unterstützen und entlasten. Die Landesregierung nimmt die Meldungen aus den Grundschulen sehr ernst und hat daher weitere Maßnahmen beschlossen, um die Grundschulen wirksam zu unterstützen. Für die Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die das Ministerium für Schule und Bildung beschlossen hat, sind rund 9,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Maßnahmenpaket umfasst eine ganze Reihe von Maßnahmen, u.a. folgende Punkte:

  • Die Schulleitungen erhalten Supervisions- und Coachingangebote, die das Ministerium für Schule und Bildung in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie entwickelt.
  • Die Schulen können die für das Frühjahr 2022 geplanten Vergleichsarbeiten in Klasse 3 auf den Schuljahresbeginn 2022/23 verschieben.
  • Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote wird noch einmal durch eine Ergänzungspauschale verstärkt.

(Ausführlich finden Sie alle Maßnahmen in einem Faktenblatt hier.)

Dazu erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Die Landesregierung hat seit Regierungsantritt ein besonderes Augenmerk auf die Grundschule gelegt. Mit dem Masterplan Grundschule haben wir ein umfassendes Programm gestartet, um diese wichtige Schulform langfristig zu stärken. Ich weiß, dass die Pandemie unseren Grundschulen im Moment alles abverlangt. Ich danke daher allen Schulleitungen, Lehrkräften und allen anderen Personen, die an unseren Schulen arbeiten, sehr für Ihr großes Engagement. Unsere Unterstützungsmaßnahmen und das erleichterte Testverfahren sollen in dieser anstrengenden Zeit ein wichtiger und wirksamer Beitrag zur Entlastung sein.“

Alle Informationen finden Sie in der heute vom Ministerium für Schule und Bildung versandten Schulmail auf dem Bildungsportal hier.

 

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44 Millionen Euro für Glasfaser-Ausbau im Landkreis Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Gigabit-Bandbreiten für Unternehmen, Krankenhäuser, Schulen und unterversorgte private Haushalte in Sicht. Der Ausbau von schnellem Internet schreitet in Mayen-Koblenz immer weiter voran. In einem nächsten Schritt werden insgesamt über 44 Millionen Euro in den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur im Landkreis investiert. 50 Prozent der Kosten trägt der Bund, 40 Prozent das Land und 10 Prozent die kreisangehörigen Kommunen mit dem Landkreis. Nach Ende der Maßnahme sollen rund 1.400 Unternehmen, 32 Schulen und vier Krankenhäuser zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch versorgt werden. Außerdem können sich auch 475 private Haushalte, die sogenannten weißen Flecken in Außenlagen, auf die Bandbreite freuen.

Für die Maßnahmen werden auf insgesamt 300 Kilometern Erdreich im Tiefbau bewegt und jeweils mehr als 500 Kilometer Glasfaser und Leerrohre verlegt. Bereits 2018 hatte der Landkreis ein Markterkundungsverfahren gestartet, um Defizite in der Breitbandversorgung im Landkreis aufzudecken und zu benennen. Dem folgte ein aufwändiges EU-weites Ausschreibungsverfahren und Abstimmungsprozesse mit den Kommunen im Landkreis.

Das Verfahren war die Grundlage für eine Antragstellung zur Förderung des Bundes zur Breitbandausbau von weißen Flecken, Schulen, Krankenhäusern und Gewerbegebieten dar. Parallel zur Antragstellung beim Bund erfolgte diese auch beim Land. „Ich bin froh, dass wir den Glasfaserausbau in Mayen-Koblenz weiter konsequent vorantreiben. Im Bereich der Wirtschaft sind schnelle Bandbreiten ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb um Unternehmen und Arbeitsplätze. Aber auch für den schulischen und privaten Bereich mit Homeoffice, Homeschooling und vielen weiteren Anwendungen sind stabile und schnelle Anschlüsse unverzichtbar“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig. Nachdem nun die Förderzusagen von Bund und Land vorliegen, können mit den Providern die Kooperationsverträge geschlossen und die finalen Abstimmungen der Baumaßnahmen erfolgen.

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MYK Landrat Dr. Saftig – „Wir müssen Vertrauen in ÖPNV zurückgewinnen“

Region/Mayen-Koblenz – Dr. Alexander Saftig beantwortet Fragen der Bevölkerung zum neuen Buslinienkonzept in MYK. Neue Linien und Ziele, dichte Taktungen, bessere Anbindungen, sinnvolle Verknotungen und unzählige Umsteigemöglichkeiten – das ist das neue ÖPNV-Konzept im Landkreis Mayen-Koblenz. „Dass dies nach dem katastrophalen Start aktuell in der Bevölkerung nicht so gesehen wird, kann ich nur allzu gut nachvollziehen. Ich bedauere es sehr, dass es in den vom Transdev-Konzern bedienten Teilen des Landkreises zu vielen inakzeptablen Missständen gekommen ist“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig. Gleichzeitig will der Kreischef eine Lanze für das neue ÖPNV-Konzept brechen, das unabhängig von den Problemen mit Transdev von immer mehr Bürgern komplett infrage gestellt wird.

Warum kam es zu der Veränderung im ÖPNV-Angebot?

„Gerade im ländlich geprägten Teil des Landkreises war das alte Angebot im öffentlichen Personennahverkehr nicht optimal, da teilweise wichtige Verbindungen nicht bestanden haben oder Linien nicht aufeinander abgestimmt waren“, bringt es Landrat Dr. Alexander Saftig auf den Punkt. Vor dem Hintergrund, dass alle Konzessionen für die Linien im Landkreis Ende 2021 ausliefen, wurde bereits im Jahr 2011 mit der Vorbereitung und den Planungen begonnen. Sämtliche Buslinien wurden vom Verkehrsverbund Rhein-Mosel auf Grundlage des ÖPNV-Konzeptes des Landes Rheinland-Pfalz geplant. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat die Pläne mit den Kommunen im Landkreis abgesprochen und mit den Schulen abgestimmt, bevor sie durch die politischen Kreisgremien beschlossen wurden. Auf Basis dieser umfangreichen Planung wurde dann eine vorgeschriebene europaweite Ausschreibung durchgeführt.

Warum fahren jetzt öfter Busse durch die Orte?

„Es sind öfter Busse unterwegs, weil es ein erklärtes Ziel von Kreisverwaltung und Kreistag ist, so zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, zum Erreichen der Klimaschutzziele und zur Steigerung der Lebensqualität im Landkreis Mayen-Koblenz beizutragen“, sagt Landrat Dr. Saftig.

Das neue Linienbündelungskonzept hat eine Vielzahl von Veränderungen im Busangebot im gesamten Landkreis Mayen-Koblenz mit sich gebracht. Ziel des Gesamtkonzeptes war und ist es, den öffentlichen Personennahverkehr unter anderem mit vertakteten Anschlussknoten und Freizeitlinien auf ein qualitatives und quantitatives Niveau zu heben, das mit dem Individualverkehr konkurrieren kann. „Der ÖPNV ist ein wichtiger Faktor im Klimaschutz. Ein Bus kann eine Vielzahl von Autos ersetzen. Damit mehr Menschen auf den Bus umsteigen und das ÖPNV-Angebot nutzen, bedarf es aber einer attraktiven Taktung“, sagt Landrat Dr. Saftig und betont, dass es im alten Konzept oft vorkam, dass die einen Busse wegfuhren, bevor andere an der Haltestelle ankamen. „Das hat dafür gesorgt, dass man ewig unterwegs war und viele Menschen daher erst gar nicht mit dem Bus fahren wollten.“

Das neue Busangebot wurde unter Berücksichtigung zahlreicher Hinweise aus Orts- und Verbandsgemeinden entwickelt. Zu Recht klagten viele Gemeinden über seltenen Busverkehr und unzureichende Anbindungen. Das neue Linienbündelungskonzept bringt jetzt grundsätzlich einen 60-Minuten-Takt im Landkreis Mayen-Koblenz mit sich. Im Speckgürtel rund um die Stadt Koblenz verdichtet sich das Angebot sogar auf einen 30-Minuten-Takt und schließt damit bislang vorhandene Lücken.

Warum sind viele Busse fast leer unterwegs?

„Wir uns dessen bewusst, dass der ÖPNV in Landkreis Mayen-Koblenz durch den chaotischen Start einen enormen Imageverlust erfahren hat. Wir werden noch lange damit zu kämpfen haben, das verlorene Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen“, betont der Landrat. Erschwerend hinzu kommt, dass sich jedes neue Fahrplanangebot erst einmal etablieren muss. Wie der Verkehrsverbund Rhein-Mosel berichtet, kann es durchaus bis zu drei Jahre dauern, bis sich ein neues Angebot durchsetzt. Und nicht zuletzt hat auch die Corona-Pandemie dazu geführt, dass weniger Menschen Bus fahren.

Wenn doch nur wenige den ÖPNV nutzen, warum sind die Busse dann so groß?

Die eingesetzten Busse müssen entsprechend groß sein, da sie bereits morgens im Schülerverkehr und zu den Stoßzeiten im Einsatz sind. Danach sind diese Busse weiterhin im Landkreis unterwegs, um den Fahrplan zu erfüllen, bevor sie mittags erneut den Schülerverkehr bedienen. Den beauftragten Busunternehmen ist es nicht möglich, für alle Linien zusätzlich Fahrzeuge mit geringerer Kapazität vorzuhalten und zwischendurch zu tauschen. Das wäre für sie weder wirtschaftlich noch würde es der eng getaktete Fahrplan zulassen.

Warum werden Busfahrer ohne Orts- und Deutschkenntnisse eingesetzt? Handelt es sich dabei um „billige Arbeitskräfte“?

Hinweise, dass Busfahrer mit unzureichenden Orts- und Deutschkenntnissen im Einsatz sind, haben das Kreishaus insbesondere aus den Bereichen Maifeld, Pellenz, Andernach und Vordereifel erreicht, die vom Transdev-Konzern abgedeckt werden. „Die Vergabe der Linienbündel an den Konzern Transdev wurde keineswegs über Billiglöhne entschieden. Selbstverständlich wurden alle Sozialstandards in der europaweiten Ausschreibung berücksichtigt“, versichert Landrat Dr. Saftig, für den die mangelnden Kenntnisse nicht akzeptabel sind. „Schließlich tragen die Verkehrsunternehmen eine hohe Verantwortung gegenüber den Fahrgästen.“ Zudem hatte das Unternehmen der Kreisverwaltung noch zwei Wochen vor Umstellung des Linienkonzepts Mitte Dezember auf Nachfrage versichert, dass alle Busfahrer über ausreichende Deutsch- und Ortskenntnisse verfügen würden. „Wir sind auch deshalb enttäuscht, weil das Unternehmen so auch seiner Verantwortung den eigenen Angestellten gegenüber nicht nachkommt und die Busfahrer Situationen aussetzt, die sie sprachlich nicht bewältigen können.“

Nach einer Abmahnung und mehrfachem Drängen hat der Konzern Transdev der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz gegenüber versichert, wieder Ordnung ins Chaos bringen zu wollen. Dazu gehört auch, dass Busfahrer intensive Sprachschulungen erhalten.

Wo kann man Anmerkungen und Beschwerden zum ÖPNV loswerden?

Hinweise und Anregungen zum Busverkehr im Landkreis Mayen-Koblenz nimmt die Kreisverwaltung unter der Internetadresse https://kurzelinks.de/Busbeschwerde entgegen. „Das neue ÖPNV-Angebot wird selbstverständlich beobachtet und gegebenenfalls evaluiert“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig.

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Unwetter-Katastrophe 2021 – NRW Minister Reul ehrt Einsatzkräfte mit Medaille

Schleiden/Region/Düsseldorf – Reul: Für mich sind sie nicht nur Helfer, sondern Helden. Als Zeichen der Anerkennung für ihren Einsatz in der größten Naturkatastrophe der Landesgeschichte hat Innenminister Herbert Reul Angehörigen von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Polizei eine Medaille verliehen. Die „Feuerwehr- und Katastrophenschutz Einsatzmedaille“ war eigens für diesen Zweck gestiftet worden.

Am Montag, 14. Februar 2022, reiste der Minister nach Bonn, Brühl, Schleiden, Kreuzau-Stockheim, Eschweiler, Stolberg und Jülich, um vor Ort 16 Helferinnen und Helfern stellvertretend für ihre Organisationen zu danken. Am Freitag, 18. Februar 2022, wird der Minister dann Bochum, Hagen und Altena besuchen, um auch dort Helferinnen und Helfer zu ehren. Ursprünglich sollte für die Auszeichnung eine größere zentrale Veranstaltung stattfinden. Da diese pandemiebedingt ausfallen muss, erhalten Vertreterinnen und Vertreter der entsprechenden Organisationen die Medaille jetzt stellvertretend von Minister Herbert Reul persönlich.

Landesweit bekommen 62.000 Helferinnen und Helfer von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, Deutschem Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutscher Lebens-Rettungs-Gesellschaft und Polizei die Medaille. Sie wird lokal über die Organisationen verteilt.

„Sie waren vor Ort, als die Not am größten war, haben geschuftet, obwohl die Hände schmerzten und die Arme müde wurden. Für mich sind sie nicht nur Helfer, sondern Helden“, sagte Innenminister Reul bei der Übergabe der Einsatzmedaille. Die altsilberne Medaille trägt auf der Vorderseite die Kurzbezeichnung des Einsatzes „Unwetterkatastrophe 2021“ sowie den Schriftzug „Dank den Helferinnen und Helfern“. Auf der Rückseite befindet sich das nordrhein-westfälische Landeswappen. Zusätzlich erhalten die Medaillenträger eine Urkunde.

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Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute nach der MPK

Region/Mainz – Mit verantwortungsbewussten Öffnungen und Lockerungen schrittweise in die Normalität. „Endlich haben wir den Peak der Omikron- Welle erreicht. Die Vorhersagen haben sich bewahrheitet. Die Infektionszahlen sinken und es ist durch die große Disziplin in der Bevölkerung und das vorausschauende Handeln zur Sicherung der kritischen Infrastruktur gelungen, dass wir das Gesundheitswesen und das öffentliche Leben stabil halten konnten. Wir können jetzt zuversichtlich in die Zukunft blicken. Zwar stecken sich noch immer viele Menschen mit dem Virus an, wir dürfen aber davon ausgehen, dass die Infektionszahlen weiter abflachen und wir jetzt erste Schritte gehen können, um Corona-Beschränkungen stufenweise zurückzunehmen. Darauf haben wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz verständigt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Dreischritt

„Schritt für Schritt wollen wir in die Normalität gehen, angefangen bei der Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und der Aufhebung der 2G-Regel im Handel. Damit sind Einkäufe für jedermann unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus möglich. In einem zweiten Schritt werden wir ab dem 4. März die 2Gplus-Regel in der Gastronomie aufheben. In Gastronomie und Hotellerie gilt, dass für Genesene, Geimpfte und Getestete die Angebote wieder offen stehen. Clubs und Diskotheken werden unter 2Gplus Regeln öffnen und wir werden wieder mehr Publikum bei überregionalen Großveranstaltungen zulassen. Im dritten und letzten Schritt werden ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Konferenz der Regierungschefs und –chefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz. „Wir machen diese Lockerungen nicht von heute auf morgen, sondern mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit den Expertinnen und Experten“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Handlungsfähig, wenn Infektionslage dies notwendig macht

Bund und Länder hätten Vorsorge getroffen, um handlungsfähig zu sein, wenn die Infektionslage dies notwendig mache. Es werde auch nach dem 19. März möglich sein, dass die Länder mit Basis-Schutzmaßnahmen reagieren können. Hierzu zählen insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Test­erfordernisse vorzusehen, sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Darüber hinaus müssen für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutz­maß­nahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen.  Dies haben die Regierungschefinnen und Chefs der Bundesländer heute deutlich gemacht.

Sollten sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Dieses soll eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten enthalten, bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht.

Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus verlängern  

Von zentraler Bedeutung sei es zudem, dass zunächst weiterhin Masken getragen würden und sich Personen mit Symptomen konsequent selbst isolierten und testeten. Die Bundesregierung solle eine Teststrategie über den 31. März 2022 hinaus entwickeln und die Testverordnung verlängern, so die Ministerpräsidentin.

Impflücke schließen

„Auch im Frühling schauen die Länder und die Bundesregierung natürlich auf den Herbst. Um dann bestmöglich gegen neue Virusvarianten geschützt zu sein, ist es wichtig, die Impflücke weiter zu schließen. Es ist nicht vorbei und es liegt an uns allen, das Virus zu besiegen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ungeimpfte Personen, über 60-Jährige sowie Menschen mit Grunderkrankungen tragen das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe durch eine Omikron-Infektion. Diese werden sich nach Ansicht des Expertenrats bei den Lockerungen wieder vermehrt infizieren und erkranken. Ich bitte die 2,8 Millionen ungeimpften Menschen dieser Altersgruppe sich impfen zu lassen. Wir werden weiter intensiv für das Impfen werben und niedrigschwellige Impfangebote machen. Impfen hilft, die dreifache Impfung ist das beste Instrument, um die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs zu minimieren und unser Land vor einer neuen Welle im Herbst zu bewahren“, unterstrich die Ministerpräsidentin. „Die konsequente Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht spielt dabei eine große Rolle.“ Um Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Covid-19 Erkrankung zu schützen, setze die Landesregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März um. Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich müssen künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Weitere wichtige Beschlüsse sind:

  • Die Einstufung der Hochrisikogebiete soll überprüft und angepasst werden. Damit werde vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert, da Kinder unter 12 Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können. Mit Blick auf die neue Situation durch die Omikron-Variante und die auch in Deutschland hohen Inzidenzen ist es nicht gerechtfertigt, Länder vor allem wegen einer Inzidenz deutlich über 100 als Hochrisikogebiet einzustufen. Die damit verbundenen Konsequenzen nach der Corona-Einreiseverordnung (v.a. Quarantänepflichten) sind hier nicht mehr angemessen und schränken das hohe Gut der Reisefreiheit, ebenso Handel und Wirtschaft unverhältnismäßig ein;
  • Kinder und Jugendliche haben in den letzten zwei Jahren große Solidarität gezeigt, leiden aber auch in besonderem Maße unter der Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen. Deswegen werden auch weiterhin sämtliche Anstrengungen unternommen, die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern;
  • die Evaluation des Infektionsschutzgesetzes;
  • ein effizientes Monitoring der Krankheitslast;
  • die Festlegung zum Geimpften- und Genesenenstatus wird künftig wieder unmittelbar im Verordnungstext geregelt und nicht durch Verweise auf Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts oder des Paul-Ehrlich-Instituts.

Die Ministerpräsidentin begrüßte die Verlängerung der Bezugsdauer und Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes. So werde den Betrieben, die seit Beginn der COVID-19-Pandemie von Arbeitsausfall betroffen sind, auch nach dem 31. März die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Auch die Überbrückungshilfe IV als zentrales Corona-Hilfsinstrument werde bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Zudem begrüßte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dass der Bund die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern werde.

Folgende Beschlüsse wurden getroffen, die für Rheinland-Pfalz gelten sollen. Die nachfolgende Systematik basiert auf der gegenwärtigen Lageeinschätzung und Prognose. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind:

  1. In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen jedenfalls medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen.

  1. In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Über­nachtungs­angebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tages­aktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).

Diskotheken und Clubs („Tanzlustbarkeiten“) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.

Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung bzw. Genesene und Geimpfte mit tages­aktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innen­räumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchst­kapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht über­schritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personen­zahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Flankierend sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen und Hygienekonzepte vorgesehen werden.

  1. In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutz­gesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt (z. B. bei Tätigkeit in Groß­raum­büros).
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AKV-Orden „Wider den tierischen Ernst“ 2022 – Preisverleihung an die Schauspielerin Iris Berben

Aachen – Traditionelles Lambertz-Geschenk aus der Lebkuchenstadt Aachen: Ein exklusives Porträt- und Printenbild für die Preisträgerin. Tanzpaar der Prinzengarde erhält den Lambertz-Ehrenpreis. Nachdem die Veranstaltung im letzten Jahr coronabedingt abgesagt werden musste, war es nun wieder soweit:  In Aachen fand jetzt zum 71. Mal die Verleihung des „Orden wider den tierischen Ernst“ durch den Aachener Karnevals-verein (AKV) statt.

Allerdings mit reduziertem Publikum: Nur 80 Komparsen verfolgten als Zuschauer:innen im Saal die Kür der Preisträgerin Iris Berben, die als eine gesellschaftspolitisch stark engagierte Persönlichkeit ausgezeichnet wurde, weil sie mit Sympathie, Humor und Geradlinigkeit die Herzen der Menschen gewinne und als Mahnerin gegen Rassismus ein Vorbild sei. Die Laudatio auf Berben hielt Armin Laschet, ehemaliger NRW-Ministerpräsident und AKV-Preisträger 2020.

Die Lambertz-Gruppe ist seit Jahrzehnten einer der Hauptsponsoren der Preis-verleihung und präsentiert in der Show u.a. ihre aufwändigen Lebkuchen- und Schoko-Modelle. Preisträgerin Iris Berben erhielt zur Preisvergabe traditionell einen Korb mit Lambertz-Spezialitäten und ein Printenbild mit ihrem Konterfei. Mit dem Lambertz-Ehrenpreis wurde im Rahmen der Veranstaltung das Tanzpaar der Prinzen-garde der Stadt Aachen ausgezeichnet.

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Gewalt am Albertinum Gerolstein – Abschluss-Bericht ist veröffentlicht

Gerolstein/Trier – Traumatische Erlebnisse belasten bis heute. Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt, ausgeübt von den drei Direktoren Karl Pfeiffer, Georg Jutz und Erwin Puhl, aber auch von ihren Mitarbeitern, waren für viele Schüler des ehemaligen Bischöflichen Internats „Albertinum“ in Gerolstein zwischen 1946 bis zur Schließung des Hauses 1983 an der Tagesordnung. Diese traumatischen Kindheitserlebnisse haben für viele der Betroffenen bis heute nachhaltige Beeinträchtigungen zur Folge: psychisch belastende Erinnerungen, psychosomatische Folgen oder negative Auswirkungen auf das eigene Körpergefühl und die Sexualität sind nur einige davon. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht des Aufarbeitungsprojektes, den die Projektleiterinnen Professorin Claudia Bundschuh und Dr. Bettina Janssen am 11. Februar vor Betroffenen und in der Öffentlichkeit vorstellten.

Der 137 Seiten umfassende Bericht stellt die Schilderungen von 54 ehemaligen Schülern in den Mittelpunkt und zeichnet, auch durch einen Blick in die Geschichte des Hauses und das damalige Umfeld insgesamt, ein deutliches Bild von den Gewalterfahrungen der Jungen. „Wir erfahren hier von körperlicher Gewalt, die ganz überwiegend als Misshandlung von Kindern einzustufen ist“, erläuterte Projektleiterin Bundschuh. „Von allen drei Leitern des Internats, die Priester waren, sowie einem weltlichen Mitarbeiter, wurde auch sexualisierte Gewalt verübt. Und auch psychische Gewalt war für viele an der Tagesordnung – daran lassen die Schilderungen kein Zweifel.“ Auch zwischen den Schülern sei es zu Gewalt gekommen, berichtete Bundschuh.

Der Abschlussbericht ordnet die Gewalterfahrungen ein: Gesellschaftlich und historisch, aber auch soziologisch: „Beim Albertinum können wir von einem klassischen geschlossenen System sprechen“, charakterisierte Bundschuh. Manchen Schülern sei nicht geglaubt worden, wenn sie zuhause von Schlägen berichtet hätten, andere hätten hören müssen, sie hätten es dann sicher auch verdient. „Von der sexuellen Gewalt durch die Priester konnte ohnehin kaum jemand zu sprechen, die Betroffenen konnten aufgrund der Tabuisierung von Sexualität und sexuellem Kindesmissbrauch gar nicht einordnen, was ihnen passiert und wussten, dass sie als Lügner bezichtigt und massiv bestraft werden würden bei Offenlegung ihrer Gewalterfahrungen.“

Projektleiterin Janssen hat unter anderem auch die vorhandenen Akten analysiert, zu denen das Bistum Trier als Auftraggeberin uneingeschränkten Zugang gewährt hatte. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass das Bistum als Trägerin dem Internat keine hohe Aufmerksamkeit geschenkt hat: „Weder wurden besondere fachliche Kriterien bei der Auswahl der priesterlichen Leiter oder des Personals angelegt noch gab es bei durchaus vorhandenen Überlastungsanzeigen Abhilfe.“ Dass Verantwortliche aus dem Bischöflichen Generalvikariat das Internat besucht hätten, sei eine seltene Ausnahme gewesen. „Es gibt hauptsächlich schriftliche Kommunikation zu finanziellen Angelegenheiten und später auch über die unzureichende Personalsituation, mehr aber nicht“, bescheinigte Janssen den heute Verantwortlichen. „Und so waren die Beschäftigten dort in ihrem geschlossenen System vom Bistum weitestgehend unbeaufsichtigt und vor einer kritischen Auseinandersetzung mit ihrer gewaltbehafteten Praxis geschützt.“

Ehemalige Schüler erwarten ehrliche Anerkennung ihres Leids

Das Aufarbeitungsprojekt, das bereits im Oktober 2019 vor der Vereinbarung der Bistümer mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gestartet war, entspricht den Kriterien einer unabhängigen Aufarbeitung. Denn das wichtigste Kriterium danach ist die Mitarbeit von Betroffenen. Und so arbeiteten im Lenkungsausschuss mit Werner Schenk, Rainer Reimold und Karl-Heinz Prinz auch drei Betroffene mit, je einer aus der Amtszeit der drei Direktoren. Schenk betonte, durch das Projekt seien „viele Geschehnisse und Wahrheiten“ ans Licht gekommen. „Es war wichtig, mit den Betroffenen über diese Zeit zu reden, denn ich spürte, dass der Bedarf nach einem Gespräch mit der Projektleitung sehr groß war. Gespannt bin ich auch auf die Konsequenzen, welche die Betroffenen betreffen.“ Daher finden sich im Abschlussbericht auch Wünsche und Erwartungen der ehemaligen Schüler: Neben der Konfrontation und Bestrafung der Beschuldigten, die nicht mehr möglich ist, weil diese verstorben sind, erwarten sie vor allem eine ehrliche Anerkennung ihres Leids und eine authentische Entschuldigung der heute Verantwortlichen. Sie fordern, die unterschiedliche Bewertung der Gewaltformen zu beenden und hoffen durch ihr öffentliches Zeugnis auf eine Sensibilisierung der Bevölkerung für die Gewalterfahrungen.

Lothar Schömann stellte die Empfehlungen des Lenkungsausschusses an das Bistum vor. Neben einem „Betroffenenblick“, wenn es um die Verfahrensdauer bei der Bearbeitung von Missbrauchsfällen gehe, brauche es eine „vorbehaltlose Hinwendung zu den Betroffenen ideell und materiell“. Es dürfe nicht länger um den Schutz der Institution gehen, die Verantwortlichen für die konkreten Taten müssten ebenso benannt werden wie die Verantwortung des Trägers. Schömann betonte auch, dass die vorliegenden Schutzkonzepte nicht nur „als Hochglanzbroschüren“ daherkommen dürften, sondern achtsam und wertschätzend gegenüber jungen Menschen gelebt werden müssten.

Bischof Ackermann bittet um Verzeihung

Der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann sagte gegenüber den ehemaligen Internatsschülern, es sei richtig und wichtig, dass diese dunkle Seite des Albertinums nun öffentlich sei und die Täter beim Namen genannt würden. „Ich bitte Sie in meiner Verantwortung als der amtierende Bischof von Trier ausdrücklich um Verzeihung für das, was Ihnen an Schmerz in einer Institution des Bistums zugefügt worden ist.“ Es beschäme ihn, dass Kindern und Jugendlichen dies widerfahren sei „in einer Einrichtung des Bistums, die dazu gedacht war, Kindern und Jugendlichen einen Ort zu bieten, der sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern und ihnen gute Chancen für ihre Zukunft öffnen sollte“. Stattdessen hätten Schüler das Gegenteil erlebt. „Dabei traf es vor allem – auch das zeigt der Bericht – die besonders Verletzlichen unter ihnen.“

Überprüfung und Unterstützung

Besonders alarmierend und für die Zukunft wichtig aus institutioneller Sicht sei die Tatsache, dass „sich die Geschichte dieses Hauses faktisch von seinem Anfang bis kurz vor Schließung zeigt als eine ununterbrochene Geschichte verschiedener Formen von Gewalt“. Zudem könne man am Beispiel des Albertinums sehen, „dass und wie Bistumsverantwortliche sich auch dann schuldig machen, selbst wenn sie nicht aktiv vertuschen, sondern in der Führung von Bistumseinrichtungen nachlässig sind“. Er sagte den ehemaligen Schülern wie dem Lenkungsausschuss zu, den Bericht an die bischöfliche Behörde weiterzuleiten mit dem Auftrag zu überprüfen, ob und wo heute möglicherweise vergleichbare Lücken bestehen in Bereichen, „in denen wir die Aufsicht wahrzunehmen haben, um diese dann so weiterzuentwickeln, dass sie dem Dienst am Wohl der uns anvertrauten Menschen entsprechen kann“. Gerne stehe er unterstützend zur Seite, wenn Betroffene sich vernetzen wollten. Die Unterstützungsangebote und Informationen rund um das Themenfeld Kinder- und Jugendschutz sollen mithilfe des Betroffenenbeirats im Bistum überprüft werden. Und nicht zuletzt griff Ackermann die Forderung nach einer materiellen Anerkennung der erlittenen Gewalt auf: „Hierzu würde ich gerne mit Vertretern der Betroffenen selbst ins Gespräch kommen, um darüber nachzudenken, wie eine angemessene Lösung diesbezüglich aussehen könnte. Der Bericht hält ja fest, dass das Albertinum typische Merkmale eines sogenannten geschlossenen sozialen Systems aufwies. Insofern scheint mir hier eine einrichtungsspezifische Lösung angemessen, die nicht nur die sexualisierte Gewalt berücksichtigt.“

Der Abschlussbericht des Projektes „Gewalt am bischöflichen Internat Albertinum Gerolstein – Aufarbeitung mit und für Betroffene“ sowie die Stellungnahme von Bischof Ackermann im Wortlaut sind unter www.albertinum-gerolstein.de verfügbar. (JR)

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Wiederaufbau – Alle Maßnahmen-Pläne für den Wiederaufbau eingereicht

Region/Mainz – Alle von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Landkreise in Rheinland-Pfalz und die kreisfreie Stadt Trier haben ihre Maßnahmenpläne zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe beim Innenministerium eingereicht. Das hat Innenminister Roger Lewentz mitgeteilt. Die Wiederaufbaubeauftragte des Landes, Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß, hatte am Freitag in Bad Neuenahr-Ahrweiler den Maßnahmenplan des Landkreises Ahrweiler persönlich entgegengenommen. Die Maßnahmenpläne bündeln alle Wiederaufbaumaßnahmen im jeweiligen Gebiet und bilden eine Grundlage für die Bewilligung der Gelder aus dem Aufbauhilfefonds von Bund und Ländern.

„Die schwer getroffenen Gemeinden und Kreise haben intensiv und zügig gearbeitet, um alle notwendigen Wiederaufbaumaßnahmen in ihren Zuständigkeitsbereichen zu erfassen. Die hohe Zahl von rund 4.500 einzelnen Maßnahmen, die insgesamt vorläufig gemeldet wurden, verdeutlicht, welche Dimensionen diese Katastrophe hatte und wie gewaltig die Aufgaben beim Wiederaufbau nun sind. Die Maßnahmenpläne werden nun durch das Innenministerium geprüft und festgestellt. Aus dem Aufbauhilfefonds wird der Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur in kommunaler Trägerschaft, darunter Rathäuser, Gemeindehallen, Feuerwehrhäuser, Straßen, aber eben auch Schulen, Kindergärten und Spielplätze, zu 100 Prozent gefördert. Denn von diesen Einrichtungen profitieren alle“, sagte Innenminister Roger Lewentz.

Die Wiederaufbaubeauftragte, Staatssekretärin Nicole Steingaß, betonte, dass die einhundertprozentige Förderung auch für bestimmte Infrastrukturen unabhängig von der Trägerschaft und insbesondere für gemeinnützige Träger sozialer Infrastruktur, wie beispielsweise Sportvereine oder KiTa-Trägervereine, gelte. „Die Maßnahmenpläne bilden die Grundlage für die Gewährung von Förderungen und so auch für die Budgetsteuerung. Damit berücksichtigen sie die kommunale Planungshoheit. Am Maßnahmenplanverfahren lässt sich anschaulich nachvollziehen, dass der Wiederaufbau eine Gemeinschaftsaufgabe ist, bei der sich die Kommunen, das Land und der Bund die Hände reichen“, so Steingaß.

Von der Flutkatastrophe betroffen sind die Landkreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie die kreisfreie Stadt Trier. In ihren jeweiligen Plänen enthalten sind Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an öffentlicher Infrastruktur im Sinne eines nachhaltigen Wiederaufbaus, einschließlich zwingend erforderlicher temporärer Maßnahmen sowie Abriss-, Aufräum- und Entsorgungskosten. Erfasst werden insbesondere die Bereiche städtebauliche, soziale und verkehrliche Infrastruktur, wasser- und abfallwirtschaftliche Einrichtungen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufe sowie ländliche Wege.

Das Maßnahmenplanverfahren verläuft folgendermaßen: Die Gemeinden erstellen für ihr Gebiet vor der Antragstellung eine Übersicht über die notwendigen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Infrastruktur. Dabei sind auch die nicht kommunalen Träger gemeindlicher Infrastruktur zu beteiligen. Die Maßnahmenübersichten werden (außer bei der kreisfreien Stadt Trier) bei der jewei­li­gen Kreisverwaltung gesammelt, von ihr auf Plausibilität und Schlüssigkeit der Wiederaufbaumaßnahme geprüft, priorisiert und zu einem Maßnahmenplan je Landkreis zusammengeführt. Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Trier legen ihren Maßnahmenplan dem Innenministerium vor. Im Anschluss wird der Maßnahmenplan, nach Prüfung durch das Innenministerium unter Beteiligung der weiteren betroffenen Ministerien, festgestellt. Entscheidend ist, dass die Kommunen für alle aufgeführten Maßnahmen jeweils einzelne Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen müssen.

Seitens des Innenministeriums wurden Informationsveranstaltungen für die betroffenen Landkreise und Verbandsgemeinden durchgeführt, um diese mit dem Maßnahmenplanverfahren vertraut zu machen. „Um keine Zeit zu verlieren, können Gemeinden auch vor Feststellung des Maßnahmenplans durch das Ministerium schon Anträge auf eine Förderung aus dem Aufbauhilfefonds stellen. Es muss lediglich gesichert sein, dass die einzelnen Maßnahmen im Maßnahmenplan enthalten sein werden. Es ist sogar auch noch möglich, die Maßnahmenpläne fortzuschreiben, sodass auch weitere Einzelmaßnahmen noch nachträglich aufgenommen werden können“, erläuterte Steingaß.

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Nordrhein-Westfalen fordert Maßnahmen-Paket der Bundesregierung zur Entlastung von Verbrauchern und der Wirtschaft bei den Energiepreisen

Region/Düsseldorf – Antrag im Bundesrat – Ministerpräsident Wüst: Steigende Energiepreise belasten Millionen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen – die Bundesregierung muss kurzfristig handeln. Mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat macht die nordrhein-westfälische Landesregierung auf die stark steigenden Energiepreise aufmerksam und fordert die Bundesregierung auf, private Haushalte und die Wirtschaft bei den Kosten etwa für die Strom- und Gasversorgung entlasten. Der Entschließungsantrag, der am gestrigen Freitag, 11. Februar im Bundesrat beraten wurde, sieht direkte Maßnahmen zur Entlastung und Vorschläge zur generellen Stabilisierung der Preise vor. Für die Landesregierung stehen dabei die Versorgungssicherheit und die weitere Förderung erneuerbarer Energien im Vordergrund.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die steigenden Energiepreise belasten Millionen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Für sie wollen wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen schnelle, spürbare und vor allem notwendige Entlastungen erreichen. Die Bundesregierung muss kurzfristig handeln – und sie kann es bei Steuern auf Strom, Gas und Benzin auch sofort tun. Wir brauchen eine Senkung der Mehrwertsteuer auf lebenswichtige Energie wie Heizkosten, eine schnelle Abschaffung der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Außerdem muss die Mehrwertsteuer für Wärme auf 7 Prozent runter. Beim Wohngeld darf es nicht bei dem vom Bund geplanten einmaligen Heizkostenzuschuss bleiben. Wir brauchen eine dauerhafte und nachhaltige Erhöhung und nicht nur eine Einmalzahlung. Wohnen und Wärme gehören zur Daseinsvorsorge. Beides muss für alle Menschen bezahlbar sein und bleiben.“

Der Entschließungsantrag enthält die Bitte an die Bundesregierung, auch die Rahmenbedingungen für die Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in den Blick zu nehmen und Entlastungsregelungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Mit Blick auf eine Entlastung für finanzschwache Haushalte fordert der Entschließungsantrag, eine weitere Einmalzahlung sowie eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII vorzusehen. Zudem braucht es eine dauerhafte und nachhaltige Lösung, die die steigenden Energiekosten auch im Wohngeld abbildet.

Neben kurzfristigen Entlastungen gehe es auch um strukturelle Maßnahmen, um weitere Preiskrisen mittel- und langfristig zu vermeiden, sagt Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die sehr niedrigen Gasspeicherfüllstände verdeutlichen ein grundlegendes Problem, auf welches Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren bereits hingewiesen hat. Auf Basis des aktuellen Marktdesigns ist niemand dafür verantwortlich, frühzeitig ausreichende Gasmengen in Speichern einzulagern. Weiterhin wird uns aktuell vor Augen geführt, dass wir erheblich zu wenige Bezugsquellen für Erdgaslieferungen und Transportinfrastrukturen wie LNG-Terminals haben, die wir auch für Wasserstoffimporte benötigen. Deshalb sollten wir als ultima ratio auch eine strategische nationale Gasreserve prüfen. So gibt es ja auch Erdölvorräte in Deutschland, die im Krisenfall seitens des Bundes bereitgestellt werden.“

Der Entschließungsantrag fordert mit Blick auf die Gasversorgung unter anderem,

  • dass bei einem strengen Winter eine Mindestkapazität zum Ende der Heizperiode sichergestellt wird,
  • dass für das bestehende System der kurzfristigen und langfristigen Ausschreibungsoptionen zur Reservebildung Ausschreibungen frühzeitig und in ausreichender Höhe erfolgen,
  • die Lieferländer von Erdgas zu diversifizieren, um vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Kernenergie und der Kohleverstromung den Mehrbedarf an Erdgas abzusichern.

Die Funktion von Gas als Brückentechnologie soll gestärkt werden. Zugleich bekräftigt der Entschließungsantrag, dass der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Netze und Speicher beschleunigt werden muss, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren.

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Landrat Dr. Saftig und Alt-Bürgermeister Toni Schüler werben für einen Mediziner für Kottenheim

Kottenheim/Mayen-Koblenz – Wie Nachtsheim und Plaidt sind nun auch die Gemeinde Kottenheim und die Stadt Weißenthurm auf der Suche nach einem neuen Hausarzt. Nahezu täglich wird der Kottenheimer Altbürgermeister Toni Schüller auf den fehlenden  Mediziner im Ort angesprochen. „Früher hatten wir mal zwei Ärzte im Ort. Doch seitdem die letzte Praxis geschlossen wurde, findet man den nächsten Hausarzt erst in Mayen, Mendig oder Ochtendung“, sagt Toni Schüller.

Doch einfach in die nächsten Ortschaften zu fahren, das könnten insbesondere viele ältere Menschen nicht mal so eben, weiß der Altbürgermeister zu berichten. Mit Unterstützung von Landrat Dr. Alexander Saftig setzt sich Schüller deshalb dafür ein, dass Kottenheim wieder einen eigenen Hausarzt bekommt. „Nachtsheim, Plaidt, Weißenthurm und Kottenheim werden nicht die letzten Orte sein, in denen Hausärzte dringend gesucht werden und der Übergang von erfahrenen zu jungen Medizinern gelingen muss“, betont Landrat Dr. Alexander Saftig, für den die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung und der Erhalt eines hohen medizinischen und pflegerischen Niveaus seit jeher ein wichtiges Thema im Landkreis Mayen-Koblenz ist.

Da die Zuständigkeit für die Niederlassung von Ärzten bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz liegt, hat sich Kottenheims Altbürgermeister mit seinem Anliegen direkt an die KV gewandt und ein wichtiges Signal aus Mainz erhalten: Der Bedarfsplan lässt die Eröffnung neuer Arztpraxen im Planungsbereich Mayen, zudem auch Kottenheim gehört, zu, heißt es im Schreiben der KV. Zwar seien derzeit keine Bewerbungen für Kottenheim zu verzeichnen, freie Arztsitze aber sind vorhanden, sodass sich Ärzte niederlassen können. „Das ist ein gutes Zeichen und lässt zumindest hoffen“, sind sich Landrat Dr. Alexander Saftig und Toni Schüller einig.

Um junge Mediziner und angehende Ärzte für die Arbeit im Landkreis Mayen-Koblenz zu begeistern, unterstützt die Kreisverwaltung verschiedene Projekte wie die Verbundweiterbildung, den Herzverbund Rheinland-Pfalz (Herz-App) oder die Gruppenfamulatur und steht immer wieder im Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.

Die Unterstützung der Verbundweiterbildung durch den Landkreis beispielsweise soll sowohl einen Beitrag zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung leisten, als auch einen guten und frühzeitigen Austausch von Ärzten im Krankenhaus sowie Hausärzten und Medizinstudierenden ermöglichen. Konkret unterstützt der Landkreis Mayen-Koblenz seit 2017 den vom Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gegründeten Weiterbildungsverbund und seit 2020 den Weiterbildungsverbund vom St. Nikolaus Stiftshospital Andernach mit Hausärzten der Region.

Jeweils 15.000 Euro wurden 2021 im Haushalt dafür eingestellt, dass die Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gefördert wird, um eine gute und strukturierte Facharztausbildung in der Allgemeinmedizin zu gewährleisten und damit zur Nachwuchssicherung beizutragen.