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Onlinezugangs-Gesetz: Erstmalige Umsetzung im Eifelkreis Bitburg-Prüm als Pilotkommune in Rheinland-Pfalz

Bitburg – Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich und digital anzubieten. Zur Bewältigung dieser Mammutaufgabe arbeiten die Behörden bei der Digitalisierung der Dienste auf verschiedenen Ebenen zusammen. Die Online-Dienste sollen dabei nur einmalig attraktiv und nutzerfreundlich entwickelt und dann den übrigen Verwaltungen nach dem Prinzip „EfA – Einer für Alle“ übernommen werden. Damit soll die flächendeckende OZG-Umsetzung beschleunigt werden.

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises ist hierbei einer von mehreren Akteuren, die als Pilotkommune in Rheinland-Pfalz einzelne Dienstleistungen digitalisiert und online anbietet.

Im Bitburger Kreishaus wurde nun die erste OZG-Leistung aktiviert: Der Prozess des „Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit“, der von der Ausländerbehörde erteilt wird, konnte digital für die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt und online gestellt werden. So können die bisher ca. 1.000 Anträge pro Jahr auf Ausstellung eines entsprechenden Aufenthalts-Dokumentes nun über die Homepage der Kreisverwaltung und die verbundene Bürgerplattform rlpdirekt.de online abgewickelt werden.

Der digitale Antrag folgt dabei einem intelligenten Workflow, bei dem das System schon während der Antragserfassung erkennt, ob ein Anspruch besteht und welche zusätzlichen Unterlagen erforderlich sind, die auch digital eingereicht werden können.

„Mit diesem Schritt ist die Kreisverwaltung des Eifelkreises ein Vorreiter bei der OZG-Umsetzung, die erste Pilotkommune, die im Zuge der EfA-Umsetzungs-Projekte eine Antragsstrecke online gestellt hat“, teilte das rheinland-pfälzische Projektbüro KOMPROZG mit.

Landrat Andreas Kruppert ergänzt: „Die Aktivierung des ersten OZG-Prozesses ist ein wichtiger Schritt in der bürgerfreundlichen Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Weitere Prozessvorhaben stehen auf der Agenda und werden in der nächsten Zeit vom Digitalisierungsteam unserer Verwaltung umgesetzt.“ Der Online-Antrag „Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit“ ist zu finden unter: https://www.bitburg-pruem.de/modul/aterwerbstaetigkeit/

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Mehr Bus für MYK – Das neue ÖPNV-Konzept im Landkreis Mayen-Koblenz

Region/Mayen-Koblenz – Die große Herausforderung eines zukunftsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere im ländlich geprägten Raum liegt vor allem darin, Lösungen für den sich abzeichnenden demografischen Wandel und das sich ändernde Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu finden. „Nichts zu tun und das alte ÖPNV-Angebot einfach weiterlaufen zu lassen, war daher nie eine Option“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig und bricht eine Lanze für den Grundgedanken des neuen ÖPNV-Konzeptes, das, unabhängig von erheblichen Start-Problemen mit dem Verkehrsunternehmen Transdev, erklärt werden soll.

Mit dem neuen Linienbündelungskonzept wird eine umfassende Verbesserung zum bisherigen Nahverkehrsangebot im Landkreis angestrebt. Grundlage dafür ist das ÖPNV-Konzept des Landes Rheinland-Pfalz, das unter anderem den Wünschen der Menschen nach mehr und besserer Mobilität sowie den gestiegenen Ansprüchen der Fahrgäste an einen erweiterten Fahrplan, an neue Verbindungen und an eine gehobene Fahrzeugausstattung bei den Bussen Rechnung trägt. „Auf dieser Basis wurden sämtliche Buslinien vom Verkehrsverbund Rhein-Mosel geplant. Die Pläne hat die Verwaltung eng mit den Kommunen im Landkreis abgesprochen und mit den Schulen abgestimmt. So konnte unsere Fachabteilung bestmöglich auf die an uns herangetragenen Wünsche eingehen“, berichtet der Landrat.

Getreu den Richtlinien des rheinland-pfälzischen ÖPNV-Konzepts haben sich die Planungen für die neuen Busverbindungen im Landkreis Mayen-Koblenz nicht am Bestand orientiert, sondern es wurde alles komplett neu konstruiert. Dabei wurde der Schülerverkehr vollumfänglich in den Linienverkehr integriert. Vertaktete Linien haben nach Möglichkeit einheitliche Linienwege und sind so konzipiert, dass sie Anschlussfahrten in beide Richtungen ermöglichen. Und nicht zuletzt werden touristische Ziele besser angebunden. „Denn neben einem besseren Nahverkehrsangebot für Pendler und Schüler sowie für Menschen, die den Bus zum Einkaufen oder für Arztbesuche nutzen, bieten wir fortan auch eine attraktive Alternative für Touristen und Einheimische, die mit sogenannten Freizeitbussen Attraktionen und sehenswerte Ziele in unserem schönen Landkreis, wie etwa die Burg Pyrmont, das Schloss Bürresheim oder auch zahlreiche Traumpfade und Traumpfädchen, leicht erreichen können“, betont Landrat Saftig.

Geht es um das neue ÖPNV-Angebot im Landkreis Mayen-Koblenz, fällt immer wieder der Begriff des Linienbündelungskonzeptes. Die Idee dahinter ist so simpel wie sinnvoll: Nachdem alle Buslinien einzeln definiert wurden, sind daraus Pakete mit mehreren Linien geschnürt worden, die unter anderem aufgrund der Linienführung zusammenpassen – die sogenannten Linienbündel. Im Landkreis Mayen-Koblenz gibt es insgesamt fünf Linienbündel: „Maifeld“, „Linke Rheinseite“, „Pellenz“, „Rechte Rheinseite“ und „Vordereifel“. Ein wesentliches Ziel bei der Bündelung von Linien ist die Vermeidung von „Rosinenpickerei“. Denn gäbe es keine Linienbündelung, könnten Verkehrsunternehmen einzelne wirtschaftlich attraktive Linien selbst betreiben. Und die ertragsschwachen Buslinien müssten hoch bezuschusst werden, da ansonsten kein Unternehmen diese Linien betreiben würde. „Damit ist glücklicherweise jetzt Schluss. Nachdem alle in der Vergangenheit erteilten Konzessionen zum Ende des Jahres 2021 ausgelaufen waren, konnten die lange zuvor geplanten und europaweit ausgeschriebenen neuen Linienbündel im Landkreis an den Start gehen“, erläutert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Das erklärte Ziel von Verkehrsverbund, Kreisverwaltung und Kommunen sowie der politischen Kreisgremien war und ist es nach wie vor, den öffentlichen Personennahverkehr in Mayen-Koblenz unter anderem durch häufigere Fahrten, vertaktete Anschlussknoten und Freizeitlinien auf ein qualitatives und quantitatives Niveau zu heben, das mit dem Individualverkehr konkurrieren kann. Bis sich dieses Angebot durchsetzt, kann es erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauern. „Uns ist bewusst: Niemand verkauft von heute auf morgen sein Auto, weil er nun auch mit dem Bus fahren könnte. Ganz ohne Auto wird es absehbar im ländlichen Bereich auch zukünftig trotz des tollen Angebots nicht gehen. Doch wenn eine Familie nur noch zwei statt fünf Autos im ´Fuhrpark´ hat und im Bedarfsfall auf den ÖPNV ausweicht, ist das auch schon ein erster, wichtiger Schritt“, erklärt Landrat Saftig. Auch ohne den chaotischen Start, der zweifelsohne zu einem enormen Imageverlust des ÖPNV geführt hat, habe niemand aus Verwaltung oder Politik erwartet, dass alle Busse von Beginn an ausgelastet durch den Landkreis fahren würden. „Wir werden noch lange damit zu kämpfen haben, das verlorene Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen. Doch ich bin mir sicher, dass sich die neuen Fahrpläne letzten Endes etablieren werden“, sagt der Landrat und versichert zugleich, dass man das ÖPNV-Angebot dennoch aufmerksam beobachten und gegebenenfalls evaluieren wird.

Hinweise und Anregungen zum Busverkehr im Landkreis Mayen-Koblenz nimmt die Kreisverwaltung unter der Internetadresse https://kurzelinks.de/Busbeschwerde entgegen.

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Maximalversorger wollen Besuchsverbot aufrechterhalten – Klinik-Chefs geben noch keine Corona-Entwarnung

Region/Kaiserslautern/Koblenz/Ludwigshafen/Mainz/Trier – Die aktuellen Lockerungen der Politik auf der einen Seite und das Aufrechterhalten des Besuchsverbots in vielen Krankenhäusern auf der anderen Seite sind für die Bevölkerung schwer verständlich. Die Vertreter der Maximalversorger in Rheinland-Pfalz können die
Verunsicherung nachvollziehen, plädieren jedoch weiterhin dafür, das Besuchsverbots zum Schutz aller Patientinnen und Patienten sowie aller Mitarbeitenden in den Kliniken bis auf Weiteres aufrechtzuerhalten.

„Selbstverständlich wissen wir, dass das Besuchsverbot eine große Belastung für unsere Patienten, deren Angehörige und auch für unsere Mitarbeitenden darstellt“, sagt Peter Förster, Geschäftsführer´des Westpfalz- Klinikums, stellvertretend. „Es ist aber dringend notwendig, da das aktuelle Infektionsgeschehen eine Lockerung noch nicht zulässt.“

Zwar sinkt die bundesweite 7-Tage-Inzidenz derzeit langsam, doch die Hospitalisierung tritt gegebenenfalls erst mehrere Tage nach dem Meldedatum auf. Der zeitliche Verzug erschwert eine genaue
Einschätzung der Lage in den Krankenhäusern. Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft steigt die Zahl der COVID-19-positiv
getesteten Patienten in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern derzeit noch an.

Hinzu kommt, dass es zu Engpässen kommen kann, wenn das medizinische Personal selbst wegen Virus-Folgen ausfällt. Viele müssen beispielsweise auch infizierte Kinder zu Hause betreuen, die nicht in die Schule oder in die Kitas gehen können, und können deshalb nicht zur Arbeit kommen. „Wir mahnen deshalb noch zur Geduld“,
sagt Peter Förster.

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Habeck zum russischen Angriff auf die Ukraine

Region/Berlin – Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck zum russischen Angriff auf die Ukraine: „Nun ist das Unfassbare geschehen. Russland greift die Ukraine an. Wir haben einen Landkrieg in Europa, von dem wir dachten, er sei nur noch in Geschichtsbüchern zu finden. Es ist ein schamloser Bruch des Völkerrechts, wir verurteilen ihn auf das Schärfste.

Dieser Tag ist eine Zäsur für Europa und die Welt. Diese bewusst herbeigeführte russische Aggression wird Leid über viele Menschen bringen.

Alle Kraft und Solidarität gilt der ukrainischen Bevölkerung. Für Russland wird dieser Angriff schwere politische und wirtschaftliche Konsequenzen haben.“

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Swetlana Tichanowskaja freut sich auf den Karlspreis in Aachen

Aachen – Im Rahmen der Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) trafen die Karlspreisträgerin des Jahres 2022, Swetlana Tichanowskaja, Dr. Jürgen Linden, Vorsitzender der Karlspreisgesellschaft, Professor Dr. Thomas Prefi, Vorstandssprecher der Karlspreisstiftung, sowie die Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen. Es war eine sehr herzliche und freundliche Begegnung, in deren Verlauf das Programm für die Karlspreisverleihung rund um Christi Himmelfahrt, aber auch das Vorprogramm, das bereits Ende April beginnen soll, besprochen wurden. Stationen in Berlin, Brüssel und Straßburg sind dazu vorgesehen sowie – soweit möglich – gemeinsame Auftritte der Preisträgerinnen in Aachen selbst.

Jürgen Linden dankte Swetlana Tichanowskaja für die Bereitschaft zur Annahme des Preises und übermittelte herzliche Wünsche an die beiden anderen Preisträgerinnen, Veronica Tsepkalo und Maria Kalesnikava. Swetlana Tichanowskaja brachte Ihre Freude über die Auszeichnung zum Ausdruck und sagte: „Ich kann den Organisatoren des Karlspreises nicht genug dafür danken, dass sie diesen Preis an Belarus vergeben haben. Der Preis ist jedoch nicht für mich oder ‚unser Trio‘ mit Veronika und Maria bestimmt. Dieser Preis gehört den Belarussen – den belarussischen Frauen, den Journalisten und den furchtlosen Freiwilligen. Dieser Preis bedeutet, dass Belarus zu Europa gehört und unsere Politik Teil der europäischen Politik ist. Die Belarussen haben in ihrem friedlichen, gewaltlosen Kampf für die Freiheit enorme Anstrengungen und Hingabe gezeigt. Sie haben gezeigt, was es heißt, Europäer zu sein. Und dafür haben sie einen hohen Preis bezahlt.“

Diskussion im Rahmen des Treffens

Diskutiert wurde im Rahmen des Treffens bei der MSC auch über die geopolitischen Veränderungen im Großraum der ehemaligen Sowjetunion, vor allem über die aktuelle Bedrohung der Ukraine durch Russland. Hier nahmen neben Staatsministerin Claudia Roth unter anderem Armin Laschet, der ehemalige Staatspräsident Estlands, Thomas Ilves, verschiedene Verteidigungs- und Außenminister anderer Länder sowie Vertreter von think tanks und politischen Vereinigungen teil.

Swetlana Tichanowskaja betonte in der Diskussion, dass das belarussische Volk, wie auch das ukrainische, Unabhängigkeit, Souveränität und deshalb nachhaltige Unterstützung durch die westliche Politik benötigte. Sie mahnte von westlicher Seite mehr Mut und Engagement an, da man doch russische Politik und die dahintersteckende Aggression hinreichend kennen müsse. Und sie äußerte den Wunsch, dass der Karlspreis neben den aktuellen Problemen um die Ukraine das Schicksal des belarussischen Volkes ins öffentliche Bewusstsein rücken könne.

Kontakte zur Zivilbevölkerung

Claudia Roth unterstrich diesen Wunsch, indem sie auf die Notwendigkeit verwies, die Empathie für die unterdrückten und insbesondere aufständischen Menschen zu beleben. Präsident Ilves mahnte an, die Prozesse der europäischen Institutionen zu beschleunigen und nicht nur darauf zu achten, mit „offiziellen“ Volksvertretern zu sprechen, sondern auch die Kontakte zur Zivilbevölkerung zu suchen.

Am Frieden in Europa arbeiten

Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen erklärte, dass der Frieden in Europa akut bedroht sei und deshalb der Dialog nicht aufhören dürfe. Sie appellierte an die Verantwortlichen, weiter gemeinsam am wertvollen Gut des Friedens in Europa zu arbeiten. „Unsere Stärke ist die Gemeinschaft. Lassen Sie uns deshalb die Fahne der Freiheit und Demokratie in unseren Ländern und Institutionen hissen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Idee eines Europas der Wertegemeinschaft auch diese Stürme überstehen wird“.

Die sehr lebhafte Diskussion mündete in den Tenor, dass Europa seine Bürger nur überzeugen könne, wenn es in dieser geopolitisch schwierigen Situation auch Stärke zeige, einig bleibe und Europa weiter denke als nur in den Grenzen der Europäischen Union.

Swetlana Tichanowskaja bedankte sich für die allseits ausgesprochene Unterstützung und bot an, den Diskussionsprozess fortzusetzen. Jürgen Linden und Sibylle Keupen sagten zu, mit dem Karlspreis in Aachen eine solche Plattform zu bieten.

Die Vorbereitung des Rahmenprogramms zum Karlspreis 2022 wird in den kommenden Wochen von Aachen aus in enger Abstimmung mit den drei Teams der Preisträgerinnen im Exil in Litauen und Polen erfolgen.

Preisverleihung am Himmelfahrtstag 2022

Die Preisverleihung an die belarussischen Bürgerrechtlerinnen Maria Kalesnikava, Swetlana Tichanowskaja und Veronica Tsepkalo in Würdigung ihres „mutigen und ermutigenden Einsatzes gegen die brutale staatliche Willkür, Folter, Unterdrückung und die Verletzung elementarer Menschenrechte durch ein autoritäres Regime, für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit“ wird am Himmelfahrtstag, 26. Mai, wie gewohnt im Krönungssaal des Aachener Rathauses stattfinden.

 

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Wiederaufbau Landkreis Ahrweiler – Lewentz übergibt Förderbescheide aus dem Aufbau-Hilfefonds

Ahrweiler/Mainz – Innenminister Roger Lewentz hat dem Landkreis Ahrweiler und der Verbandsgemeinde Altenahr mehrere Förderbescheide in Gesamthöhe von 1,65 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ übergeben. Die Übergaben fanden im Rahmen der Amtseinführung der neuen Landrätin des Landkreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, in Remagen statt.

„Durch die verheerende Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 wurde die bisherige gemeinsame Atemschutzwerkstatt des Landkreises Ahrweiler und der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Feuerwehrhaus Ahrweiler mitsamt der Einrichtung zerstört. Der Erwerb einer Interims-Atemschutzwerkstatt wird mit einer Förderung in Höhe von 700.000 Euro aus der Aufbauhilfe von Bund und Ländern unterstützt. Im täglichen Einsatz der Feuerwehr ist der Atemschutz ein lebensnotwendiger Bestandteil der Ausrüstung und muss daher einwandfrei funktionieren“, sagte Innenminister Lewentz bei der Bescheidübergabe an Landrätin Cornelia Weigand.

Bis es zur endgültigen Wiederherstellung der Infrastruktur kommt, ist eine temporäre Zwischenlösung in Form eines Containergebäudes mit entsprechender Ausstattung erforderlich, um den Brandschutz im Landkreis Ahrweiler sicherzustellen. Die Atemschutzgeräte versorgen Feuerwehrleute mit Atemluft, beispielsweise bei Brandeinsätzen. Aus diesem Grund nimmt die Pflege und Wartung der Geräte eine zentrale Rolle bei der Feuerwehr ein. In einer Atemschutzwerkstatt werden die Pressluftatmer, Atemschutzmasken, Lungenautomaten und vieles mehr geprüft, gereinigt und gegebenenfalls repariert.

Innenminister Lewentz überreichte zudem zwei Förderbescheide über insgesamt 950.000 Euro an die Verbandsgemeinde Altenahr. Gefördert wird der Erwerb von zwei Feuerwehrfahrzeugen, einer Drehleiter DL(A)K 23/12 und einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20.

„Durch die Fluten kam es zur Zerstörung der bisherigen Drehleiter und des bisherigen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs der Freiwilligen Feuerwehr Altenahr. Die neuen Fahrzeuge sollen dazu beitragen, dass die Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Altenahr weiterhin so gute Arbeit leisten kann und angemessen und zeitgemäß für zukünftige Aufgaben aufgestellt ist“, sagte der Minister.

In der Flutnacht standen die beiden Fahrzeuge rund 3,20 Meter tief im Wasser und wurden dadurch vollkommen zerstört. Für den Neuerwerb vergleichbarer Fahrzeuge beantragte die Verbandsgemeinde Altenahr in zwei Anträgen eine Förderung über insgesamt 950.000 Euro aus dem Aufbauhilfefonds.

Insgesamt wurden dem Kreis Ahrweiler und den Kommunen im Ahrtal damit Förderungen aus dem Aufbauhilfefonds in Höhe von 134,93 Millionen Euro bewilligt.

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6. Hochwasser-Partnerschaft „Ahr“ – Fortschritte und nachhaltige Konzepte

Ahrtal/Koblenz – Wie geht es weiter an der Ahr? Die drängende Frage der Gewässerwiederherstellung, das überörtliche Hochwasservorsorgekonzept und eine verbesserte Hochwasserwarnung waren die zentralen Themen des sechsten Workshops der Hochwasserpartnerschaft „Ahr“, der gestern mit über 70 kommunalen Teilnehmenden aus dem Ahreinzugsgebiet stattfand. Fachexperten informierten zu den aktuellen Entwicklungen und Sachständen seit dem letzten Treffen im Herbst 2021 und standen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.

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Erster Öffnungsschritt zum heutigen Samstag 19. Februar 2022 in Nordrhein-Westfalen

Region/Düsseldorf – Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an. Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel / Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte / Kontaktfreier Sport im Freien und körpernahe Dienstleistungen unter 3G auch für nicht immunisierte Personen wieder zulässig. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern am Mittwoch, 16. Februar 2022, gemeinsam beschlossene Öffnungsperspektive in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung unverzüglich um. Die neuen Regelungen treten bereits am Samstag, 19. Februar 2022, in Nordrhein-Westfalen in Kraft.

In einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen Öffnung entfallen mit Inkrafttreten der Verordnung ab Samstag die persönlichen Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen im privaten Bereich. Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen blieben dagegen zunächst noch bestehen.

Darüber hinaus werden die 2G-Zugangsbeschränkungen im gesamten Einzelhandel aufgehoben, abgesichert durch Basisschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Diese ist verbunden mit der dringenden Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Zudem ist künftig unter anderem die Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wieder unter den Maßgaben von 3G möglich, gleiches gilt für Fahrschulen sowie körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios.

Die weiteren Schutzmaßnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden.

Weitere Lockerungen sind im Einklang mit den Beschlüssen der MPK zum 4. März geplant, soweit sich das Infektionsgeschehen weiterhin wie erwartet positiv entwickelt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate haben gewirkt. Durch das verantwortungsvolle Verhalten und das Mittragen der Einschränkungen seitens der Bevölkerung und nicht zuletzt mithilfe des Einsatzes der Menschen in der Medizin und Pflege, konnten wir die Omikron-Welle gut bewältigen. Unsere Leitlinie ‚Freiheiten wo möglich und Beschränkungen wo nötig‘, hat sich bewährt. Eine Überlastung in den Kliniken wurde erfolgreich verhindert. Die Infektionszahlen gehen zurück. Wir stehen jetzt an einem Wendepunkt, an dem wir mit gutem Gewissen schrittweise Beschränkungen zurückfahren können. Ich sage aber auch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Ein Basisschutz bleibt wichtig, genauso das Impfen. Die große Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen ist bereits geimpft. An diejenigen, die es jetzt immer noch nicht sind, appelliere ich: Lassen Sie sich impfen, damit auch Sie bestmöglich geschützt und wir als Gesellschaft insgesamt auch in Zukunft gut vorbereitet sind.“

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Wegfall von Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel

Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel. Somit ist die Kontrolle eines Test- oder Immunisierungsnachweises nicht mehr erforderlich und das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet. Zusätzlich zur Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird das Tragen speziell einer FFP2-Maske in Handelsgeschäften dringend empfohlen. Diese Empfehlung gilt darüber hinaus auch in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- oder fernverkehrs.

Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Immunisierte

Für vollständig geimpfte oder genesene Personen entfallen bei privaten Zusammenkünften die Kontaktbeschränkungen. Für nicht-immunisierte Personen gelten die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 19. März fort. Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Begrenzung bleibt auch für Treffen von Geimpften und Ungeimpften bestehen.

Lockerung der Zugangsregelungen von 2G auf 3G oder Wegfall 3G

Die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen sowie der Besuch von Sonnenstudios ist nun neben vollständig immunisierten Personen auch ungeimpften Personen unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises möglich (3G-Regel). Bei der Inanspruchnahme und Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist von nicht-immunisierten Personen verpflichtend eine Maske des Standards FFP2 zu tragen. Auch öffentliche Bibliotheken und die Bildungsangebote von Fahrschulen stehen künftig wieder nicht-immunisierten Personen mit einem negativen Test offen. Dies gilt ebenso für die gemeinsame Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf. Bei Kontaktsportarten im Freien gilt dies unter Einhaltung der für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen.

Zusätzlich entfällt die 3G-Regel bei der kontaktlosen Bibliotheksnutzung. Hier sind Ausleihe und Rückgabe nunmehr ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises wieder zulässig.

Publikumsmessen

Die Untersagung von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wird mit Inkrafttreten der Verordnung aufgehoben. Publikumsmessen sind dann wieder unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) zulässig.

Reduzierung der Maskenpflichten im Freien

Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.

Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der weiteren verantwortungsvollen Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.

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NRW Kommunen erhalten „Fahrplan” für einrichtungs-bezogene Impfpflicht

Region/Düsseldorf – Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte über die praktische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht informiert. Damit setzt Nordrhein-Westfalen die Regelung des Gesetzgebers aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes um. Nach diesem gilt bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ab dem 16. März 2022 eine Impfpflicht.

„Die im Bund beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht trägt dem besonderen Schutzbedürfnis der Menschen Rechnung, die auf Pflege und medizinische Unterstützung angewiesen sind. Die Landesregierung schafft nun frühzeitig sowohl für die Kommunen als auch für die betroffenen Einrichtungen Klarheit, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt wird”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Wer ist von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen?

Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen alle Personen, die in einer der in §20a des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen tätig sind – ungeachtet der Art ihrer Tätigkeit oder ihres Beschäftigungsverhältnisses. Zu den genannten Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser und Tageskliniken, Pflegeheime sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe.

Nach den vorliegenden aktuellen Beschäftigtenstatistiken kann man für Nordrhein-Westfalen von rund 800.000 bis einer Million Beschäftigen ausgehen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Dabei ist festzustellen, dass die Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen ihrer besonderen Verantwortung Rechnung getragen haben und der Anteil der Geimpften in dieser Gruppe bereits deutlich über der allgemeinen Impfquote liegt.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium schätzt daher, dass nur noch etwa 50.000 bis 100.000 Menschen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz gem. § 20a Infektionsschutzgesetz verfügen.

Was müssen die Betroffenen tun?

Die in diesen Einrichtungen Tätigen müssen ihrem Arbeitgeber bis zum Ablauf des 15. März den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer maximal 90 Tage zurückliegenden Genesung erbringen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen bis dahin bei ihrer Einrichtung einen Nachweis über die medizinische Kontraindikation vorlegen.

Als vollständig geimpft gilt eine Person, sofern sie im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist, der dokumentiert, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de/impfstoffe/covid-19) veröffentlichte Anzahl an erforderlichen Impfstoffdosen für eine vollständige Schutzimpfung in Abhängigkeit vom jeweils verwendeten Impfstoff verabreicht wurde.

Was müssen die Einrichtungen tun?

Wenn Beschäftigte die genannten Nachweise nicht erbringen oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Nachweises bestehen, hat die Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung das örtliche Gesundheitsamt zu informieren. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, wobei ein Zeitraum bis zum 31. März eingeräumt ist.

Die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen, die gleichzeitig Arbeitgeber sind, müssen aus Fürsorgepflichten zudem prüfen, ob nicht erbrachte Nachweise arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigen.

Was ist die Aufgabe der Gesundheitsämter?

Wenn eine Einrichtung das Fehlen des Nachweises an das Gesundheitsamt meldet, so nimmt dieses Kontakt zum Beschäftigten auf und fordert den entsprechenden Nachweis ein. Erfolgt hierauf keine Rückmeldung, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Bestehen Zweifel an der Echtheit und/oder inhaltlichen Richtigkeit von vorgelegten Befreiungsnachweisen, kann das Gesundheitsamt zudem eine ärztliche Untersuchung anordnen, ob eine medizinische Kontraindikation vorliegt.

Wird innerhalb einer angemessenen Frist kein Nachweis vorgelegt oder der Aufforderung nach einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge geleistet, besteht für das Gesundheitsamt die Möglichkeit, der betroffenen Person zu untersagen, die Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtung zu betreten oder dort tätig zu werden. Das wiederum kann arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, über die allerdings der Arbeitgeber entscheidet.

Bei der Entscheidung darüber, ob ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden soll, sind sowohl personenbezogene Aspekte (zum Beispiel die Art der Tätigkeit) als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen zu berücksichtigen.

Zeitplan der Umsetzung

Bei zu ergreifenden Maßnahmen ist auch die konkrete Situation vor Ort maßgeblich. Um sich über diese und insbesondere über die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in der Kommune einen Gesamtüberblick zu verschaffen, ärztliche Nachuntersuchungen durchzuführen und Meldefristen zu gewähren, haben die Kommunen bis 15. Juni 2022 Zeit, die Prüfungen abzuschließen.

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Amtseinführung von Cornelia Weigand als Landrätin des Kreises Ahrweiler

Ahrweiler – „Neue Wege entstehen lassen“. In einer öffentlichen Sitzung des Kreistages ist am heutigen Freitag, 18. Februar 2022, Cornelia Weigand in Anwesenheit des rheinland-pfälzischen Staatsministers Roger Lewentz durch den Kreisbeigeordneten Friedhelm Münch in das Amt der Landrätin des Kreises Ahrweiler eingeführt worden. In der aus Platzgründen gewählten Rheinhalle Remagen sprachen bei der Feierstunde Landrat Manfred Schnur für die Landrätinnen und Landräte in Rheinland-Pfalz, Fraktionsvorsitzender Wolfgang Schlagwein für die Fraktionen im Kreistag, Bürgermeister Achim Juchem für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Ahrweiler sowie Personalratsvorsitzender Burkhard Müller für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Ahrweiler. Das Streich-Ensemble des Rhein-Gymnasiums Sinzig rahmte die Veranstaltung musikalisch ein.

„Ich stehe heute als neue Landrätin vor Ihnen und auch als eine der vielen Tausend Betroffenen der Flut, als eine der Bürgermeisterinnen, die zusammen mit vielen anderen kämpft seit dieser verheerenden Nacht“, sagte Cornelia Weigand zu Beginn ihrer Rede, in der sie die Themen anriss, die auf der Agenda stehen. Sie schickte voran: „Wir brauchen Kreativität und Mut, um nicht nur neue Wege zu gehen, sondern sie da entstehen zu lassen, wo sie vorher nicht denkbar waren.“

Gute Balance zwischen fundierter Planung und schnellstmöglicher Wiederherstellung wichtig

„Die nächsten Jahre werden nicht leicht sein, aber vieles wird neu und zeitgemäßer auferstehen, als dies bei einer normalen Entwicklung denkbar und finanzierbar wäre“, ist sich die neue Landrätin sicher. Die Mammutaufgabe Wiederaufbau werde Zeit brauchen, „Zeit, die wir als Betroffene nicht haben“, sagte Weigand. Sie halte es für wichtig, dabei eine gute Balance zu finden zwischen fundierter Planung für einen nachhaltigen Neuaufbau und der schnellstmöglichen Wiederherstellung eines „normalen“ Alltags.

„Wir sind es uns schuldig, nachhaltig wiederaufzubauen“

Cornelia Weigand führte in ihrer Antrittsrede noch einmal die Stichworte an, die sie in den vergangenen Wochen als Rahmen für den Wiederaufbau der Ahr-Region und die Weiterentwicklung des Kreises genannt hatte, darunter: schrittweise Wiederherstellung normaler Lebensverhältnisse; Sicherung des Standorts, besonders des Tourismus; Verbesserung des Katastrophenschutzes und ein übergreifendes Hochwasservorsorgekonzept; CO2-neutrale Mobilität; ein ganzheitliches Konzept für den ÖPNV; weitestgehender Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung von Strombedarf und Wärmeversorgung sowie flächendeckende Digitalisierung.

„Ich meine, wir sind es uns schuldig, nachhaltig wiederaufzubauen. Wärmeversorgung und Energiegewinnung, aber auch Mobilität halte ich dabei für besonders wichtig. Damit leisten wir unseren Beitrag, Geschwindigkeit und Ausmaß von Klimawandel und Erderwärmung zu begrenzen.“

Neues Leitbild und Nachhaltigkeit über allem

Sie stelle sich vor, die Vision des zukünftigen Kreises Ahrweiler in einem neuen Leitbild zu vereinen, in dem Nachhaltigkeit über allem steht: „Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten.“ Der Wiederaufbau könne zum Modell für ähnliche Mittelgebirgsflüsse werden. Sie wünsche sich eine wissenschaftliche Begleitung des Wiederaufbaus durch den Bund und den Bonner UNO-Standort.

Cornelia Weigand ist sich sicher: „Wenn wir beim Aufbau zusammenarbeiten, können wir als gesamter Kreis gestärkt daraus hervorgehen.“

Die Landrätin richtete auch den Blick über die Region hinaus: „Bei der Standortsicherung sollten wir auf eine übergreifende Zusammenarbeit setzen.“ Interkommunale Gewerbegebiete wären eine Möglichkeit. Die Nähe zu Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zähle für eine gute regionale Vernetzung ebenso wie die Nachbarschaft der rheinland-pfälzischen Kreise.

Dank an Horst Gies

In ihrer Rede dankte Weigand dem Ersten Kreisbeigeordneten Horst Gies MdL, dass er in den vergangenen Monaten die Kreisverwaltung in schwieriger Zeit zuverlässig und engagiert geführt habe. An die Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung gerichtet, sagte sie: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.“ Im Hause gäbe es sehr viele gut ausgebildete, kompetente und engagierte Bedienstete. Ob jemand einer Partei angehöre, interessiere sie nicht: „Ich erwarte eine sachorientierte, konstruktive Arbeit, Respekt, Loyalität, ein Miteinander und gegenseitige Unterstützung innerhalb der Teams wie auch abteilungs- und fachbereichsübergreifend.“

Eindeutiger Wille zur Sachpolitik

Zugleich richtete sie einen Appell an die Zuhörerinnen und Zuhörer: „Die Wählerinnen und Wähler haben sich klar gegen eine parteipolitisch motivierte Ausrichtung  bei der anstehenden Arbeit des Kreises ausgesprochen. Der eindeutige Wille ist Sachpolitik. Bei der Fülle und der Komplexität der Aufgaben wie auch der notwendigen Geschwindigkeit in der Umsetzung können wir uns Machtspiele, Seilschaften, Klüngel und Fundamental-Opposition nicht leisten.“ Verlierer wären die Betroffenen und der Kreis.

Kreis als Mittler- und Serviceeinrichtung

Ein „Schulterschluss aller, die am Aufbau mitwirken und Verantwortung tragen“ sei auch nötig, weil vor allem den von der Flut Betroffenen in den nächsten Jahren noch viel abverlangt werden müsse, vor allem Geduld. „Aber vorschnelle Lösungen helfen auf Dauer nicht. Wir brauchen gute, gründlich erarbeitete Lösungen, und die gibt es ‚net us de la meng‘, wie man hier sagt.“ Sie strebe an, dass der Kreis künftig stärker als Mittler- und Serviceeinrichtung fungieren müsse, um für Einwohnerinnen und Einwohner wie auch für die Kommunen gute Rahmenbedingungen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben zu schaffen: „Machen wir uns also gemeinsam auf den Weg“.

Cornelia Weigand war am 23. Januar 2022 mit 50,2 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen bei drei Gegenkandidaten im ersten Wahlgang zur Landrätin des Kreises Ahrweiler gewählt worden. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.