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Ein Jahr Eifel e-Bike – Über 9.000 Ausleihen im ersten Betriebsjahr des Eifel e-Bikes

Euskirchen – Vor einem Jahr startete das Eifel e-Bike im Kreis Euskirchen – Zufriedenstellende Nachfrage trotz schwieriger Rahmenbedingungen – Ab sofort dauerhaft 30-minütige Freifahrten mit VRS-Abotickets. Vor einem Jahr, Anfang Juli 2021, erhielt der Kreis Euskirchen als erst zweiter Landkreis in Deutschland ein flächendeckendes E-Bike-Verleihsystem zur Ergänzung seines öffentlichen Mobilitätsangebotes von Bus, Bahn und TaxiBusPlus.

Über 9.000 Ausleihen fanden im ersten Betriebsjahr des Eifel e-Bikes statt, knapp 2.500 Menschen haben sich bisher für das Angebot registriert. So wie Vanessa Becker aus Euskirchen: „Ist total praktisch. Ich nutze die Eifel e-Bikes immer wieder gerne, wenn ich in der Stadt rasch etwas erledigen muss. Einfacher geht’s nicht.“

Landrat Markus Ramers blickt positiv auf das erste Jahr zurück: „Pandemie und Hochwasser-Katastrophe waren schwierige Rahmenbedingungen für den Start des Angebotes. Unter diesen Umständen sind wir mit der bisherigen Akzeptanz zufrieden. Zur Stärkung des Umweltverbunds aus Bus, Bahn und Leih-E-Bike werden wir ab sofort 30-minütige Freifahrten für VRS-Abokundinnen und -kunden dauerhaft einführen.“ Zur Nutzung der Freifahrten muss das VRS-Aboticket mit dem Eifel-e-Bike-Kundenaccount verknüpft werden.

Insgesamt richtet sich die klimafreundliche Mobilitätsalternative gleichermaßen an Pendler wie auch Naherholungssuchende bzw. Touristen und wird auch von beiden Nutzergruppen gut frequentiert. Die Ausleihe der Räder erfolgt per Smartphone-App (Link unten stehend), über das VRS e-Ticket oder per Telefon. Die Entleihe erfolgt an voll-automatisierten Stationen. Diese sind aktuell an folgenden Orten zu finden:

  • Bad Münstereifel Bahnhof
  • Blankenheim Wald Bahnhof
  • Dahlem Bahnhof
  • Euskirchen Bahnhof
  • Euskirchen-Kuchenheim Bahnhof
  • Hellenthal Busbahnhof
  • Kall Bahnhof
  • Mechernich Bahnhof
  • Schleiden Gemünd-Mitte
  • Zülpich Mühlenberg

Daneben ergänzen zahlreiche virtuelle Stationen das System, deren Standorte auf der Kartendarstellung in der App zu sehen sind. An den virtuellen Stationen können Räder ebenfalls entliehen oder abgegeben werden.

Das Eifel e-Bike wird in Kooperation zwischen Kreis Euskirchen (Auftraggeber), der Regionalverkehr Köln GmbH (Koordinator) und der Firma nextbike (Betreiber) umgesetzt und im Rahmen des Programms „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ vom Ministerium für Verkehr des Landes NRW gefördert.

Weitere Infos unter www.rvk.de/e-bike

nextbike im App Store (apple.com)

nextbike – Apps bei Google Play

Um weitere Erkenntnisse aus einem Jahr Eifel e-Bike ziehen zu können, erhalten alle bisherigen NutzerInnen einen Link (https://wupperinst.limequery.net/858258?lang=de ) zu einem Fragebogen zur Nutzung des Angebotes. Die Kooperationspartner würden sich freuen, wenn so viele NutzerInnen wie möglich an der Befragung teilnehmen, damit das Angebot weiterentwickelt werden kann.

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Ahrtal – Zukünftig in Härtefällen Abschlags-Zahlung bis 40 Prozent möglich

Ahrtal/Mainz – Regierungserklärung der Ministerpräsidentin Malu Dreyer – Gemeinsam bauen wir wieder auf. Mit aller Kraft. Die betroffenen Kommunen, die Landesregierung, die vielen Helfer und Helferinnen und vor allem: die Einwohner und Einwohnerinnen. Alle Beteiligten sind sich einig in dem Ziel, insbesondere das schwer getroffene Ahrtal nachhaltig wiederaufzubauen. Es ist beeindruckend, mit wieviel Heimatliebe die Menschen diese Riesenaufgabe meistern“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei ihrer Regierungserklärung vor dem rheinland-pfälzischen Landtag.

„Die Naturkatastrophe vom 14./15. Juli, bei der 135 Menschen ihre Leben verloren haben und zwei noch immer vermisst sind, hat Rheinland-Pfalz und auch mich zutiefst erschüttert, sie hat die ganze Bundesrepublik bewegt. Über viele Wochen und Monate fuhren Kräfte aus Deutschland und europäischen Nachbarländern den bisher größten und längsten Rettungseinsatz in der deutschen Geschichte. Hinzu kamen schätzungsweise 100.000 ehrenamtlich Engagierte“, erklärte die Ministerpräsidentin. Der Wiederaufbau der betroffenen Regionen habe unmittelbar nach der Flut begonnen. „Bund und Länder haben in sehr kurzer Zeit 15 Milliarden Euro für den Wiederaufbau in Rheinland-Pfalz mobilisiert.“

„Die finanzielle Hilfe für die Menschen spielt eine ganz zentrale Rolle“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Direkt nach der Katastrophe wurden 167 Millionen Euro Soforthilfen ausgezahlt. Bis heute sind 540 Millionen Euro Aufbauhilfen bewilligt, darunter 222 Millionen Euro für Gebäude.“ Insgesamt seien über 90 Prozent aller vollständig eingereichten Anträge bewilligt. Die Landesregierung habe schon früh beim Antragsverfahren deutliche Erleichterungen beschlossen, damit die Menschen nicht auf hohen Rechnungen sitzenblieben. Nach der Abschlagszahlung von 20 Prozent seien die Bürgerinnen und Bürger nicht auf eine feste Auszahlungsfolge festgelegt, so die Ministerpräsidentin.

„Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter: Um die Betroffenen möglichst gut zu unterstützen, kann ihnen bei Bedarf zukünftig ein erhöhter Abschlag von bis zu vierzig Prozent ausgezahlt werden“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ein solch erhöhter Abschlag werde als vorweggenommene Härtefallregelung dann gewährt, wenn den Antragstellerinnen und Antragstellern ein erhöhter Liquiditätsbedarf durch eine anstehende Zahlungsverpflichtung entstünde und eine Zwischenfinanzierung nicht möglich sei.

„Mit Hotlines, Infopoints und der ‚Aufsuchenden Hilfe‘ unterstützen wir das Antragsverfahren. Die geschulten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hätten bereits Hunderte von Menschen beraten.

„Wer am ersten Tag nach der Flut im Ahrtal war, sieht den bis heute erreichten Fortschritt. Wer jedoch nicht das ganze Ausmaß der Zerstörung kennt, erschrickt beim Anblick der vielen Häuser, die noch einem Rohbau gleichen. Und natürlich stellt sich bei manchen das Gefühl ein, es ginge nichts oder zu wenig voran. Es gibt Engpässe bei Handwerkern und Gutachtern, dazu kommen teils langwierige Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Ich verstehe, wie sehr das zermürben kann“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Mich beeindrucken die Menschen immer wieder, die sich den großen Herausforderungen stellen, die anpacken und zusammenhalten. Sie zeigen tagtäglich etwas sehr Wertvolles: Zukunftsmut.“

Auch wenn es angesichts der großen Zerstörungen noch ungemein viel zu tun gebe, seien die Fortschritte beachtlich. Ministerpräsidentin Malu Dreyer zählte Meilensteine des Wiederaufbaus auf. „Bereits 100 Tage nach der Flutkatastrophe konnte die schwer beschädigte Gashochdruckleitung wieder in Betrieb genommen werden und so tausende Anwohner versorgen, nahezu alle der zerstörten Ölheizungen werden durch neue Heizsysteme ersetzt.“ Das sei wichtiger Schritt für die Klimabilanz. Alle Schulstandorte und Kitas seien wieder in Betrieb, an einigen Standorten mit Behelfslösungen. Sechs Wochen nach der Naturkatastrophe seien alle Ortschaften wieder an das klassifizierte Straßennetz angebunden. Nach vier Monaten konnte die Ahrtalbahn wieder auf dem wichtigen Pendler- Teilstück zwischen Remagen nach Ahrweiler fahren, auch Eifelstrecke zwischen Trier und Köln könne wieder abschnittsweise genutzt werden. „Wir gehen davon aus, dass die gesamte Eifelstrecke bis Ende 2023 wieder in Betrieb genommen werden kann. Die zerstörte Schieneninfrastruktur an der Ahr und in der Eifel wird elektrifiziert und fit für einen nachhaltigeren Verkehr gemacht“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Für die weitere, rechtssichere Planung sei ein neues vorläufiges Hochwasserschutzgebiet im Ahrtal festgelegt worden. Der Wiederaufbaufonds mache hochwasserangepasste Bauweisen zur Förderbedingung. „Beim Wiederaufbau gilt die Maxime, der Ahr mehr Raum zu geben“, so die Ministerpräsidentin.

Der Landesregierung sei bewusst, dass viele Menschen auch seelisch schwer an den Geschehnissen zu tragen hätten, so die Ministerpräsidentin. Kein Mensch solle mit seinem Schmerz und seinen Ängsten alleingelassen werden, deshalb unterstütze die Landesregierung den Aufbau von Therapienetzwerken und das Traumahilfezentrum.

Auch der kommunale Wiederaufbau nehme mit mehreren tausend Einzelmaßnahmen Fahrt auf, hierfür seien rund 4 Milliarden Euro vorgesehen. Es gebe Vergabeerleichterungen für öffentliche Auftraggeber. Sie können bis 2023 Liefer-, Dienst- und Bauleistungen unter erleichterten vergaberechtlichen Anforderungen beauftragen. Das schrittweise Anlaufen des Tourismus in der Region sei ein weiterer wichtiger Punkt. „Besuchen Sie uns im Ahrtal“, lud die Ministerpräsidentin ein.

Rheinland-Pfalz sei ein Land, das Hochwasser kenne und schon viele, auch sehr schwere Hochwasser erlebt und bewältigt habe mit dem Katastrophenschutz, so wie dieser seit Jahrzehnten aufgestellt sei. „Unsere politische Verantwortung besteht nun nach der verheerenden Naturkatastrophe darin, Schlüsse zu ziehen, auch weil wir immer häufiger mit Extremwetterereignissen zu kämpfen haben werden. Daran arbeiten wir als Landesregierung, mit der Enquete Kommission und auch mit dem Gutachten des Katastrophenschutzexperten Broemme. Zudem befassen sich auch auf der Bundesebene die Fachleute damit“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Erste Schritte seien bereits gemacht: Der Landkreis Ahrweiler errichte derzeit im Ahrtal mit Unterstützung des Landes ein flächendeckendes modernes Sirenenwarnnetz mit etwa 85 Sirenenstandorte, das kurz vor der Fertigstellung stehe.

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Kurzzeit-Vermietung von Wohnraum in Aachen ab 01. Juli nur noch mit Wohnraum-ID möglich

Aachen – Eigentümer*innen in Aachen müssen ab dem 1. Juli 2022 ihre Immobilie bei touristischer Vermietung anmelden. Angebote, zum Beispiel auf Portalen, dürfen dann nur noch mit zugeteilter Identifikationsnummer gemacht werden.

Mit Inkrafttreten des Wohnraumstärkungsgesetzes im Juni 2021 wurden unter anderem neue Vorschriften zur Kurzzeitvermietung von Wohnraum zum Beispiel zum Zweck der touristischen Beherbergung oder des so genannten Medizintourismus erlassen. Zum 30. Juni läuft die Übergangsregelung aus, die Kommunen bisher erlaubt hat, für angezeigte Kurzzeitvermietungen die Vergabe einer Wohnraum-ID zunächst auszusetzen.

Aachen und andere von erheblichem Wohnraummangel betroffenen Kommunen haben sich im vergangenen Jahr zusammen mit dem Ministerium auf die Einführung der Wohnraum-Identitätsnummer vorbereitet und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Stadt Aachen hatte hierzu im August 2019 erstmals eine Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum erlassen, die aufgrund gesetzlicher Neuerungen zum 1. März 2022 aktualisiert wurde.

Von Seiten des Landes NRW wurde ein für die kommunalen Behörden landeseinheitlicher Online-Dienst nach Hamburger Modell in Auftrag gegeben, der einen fast vollständig automatisierten Prozess zur Vergabe der Wohnraum-ID ermöglichen soll.

Sowohl auf private Kurzzeitvermieter*innen wie auch auf Plattformbetreiber*innen, wie zum Beispiel Airbnb, booking.com oder fewo-direkt, kommen damit neue Vorgaben zu. Ab dem 1. Juli 2022 gelten für Kurzzeitvermietungen auch in Aachen insbesondere folgende Regelungen:

Es besteht eine Registrierungspflicht für Wohnraum, der für Kurzzeitvermietung genutzt werden soll. Diese Regelung schließt auch Ferienwohnungen oder Pensionen ein, wenn sie auf Ferienwohnungsplattformen und vergleichbaren Medien angeboten und/oder beworben werden.

Betreibende von Online-Plattformen und anderer Medien dürfen nur noch Angebote mit ausgewiesener Wohnraum-Identitätsnummer zulassen.

Der Bußgeldkatalog für Fälle, in welchen dies unrechtmäßig nicht geschieht, wurde erweitert und der Bußgeldhöchstbetrag auf 500.000 Euro festgesetzt.

Diese Regelungen sind verpflichtend und gelten auch für die genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung. Genehmigungsfrei darf Wohnraum in Aachen bis zu drei Monaten, längstens 90 Tage im Kalenderjahr, für die Kurzzeitvermietung überlassen werden.

Für Studierende besteht eine Sonderregelung, sodass sie den von ihnen angemieteten Wohnraum für weitere drei Monate, längstens für insgesamt 180 Tage im Kalenderjahr, für die Kurzzeitvermietung nutzen können.

Die Nutzung von Wohnraum über diese Zeiträume hinaus bedarf einer Genehmigung der Stadt Aachen.

Für private Kurzzeitvermieter*innen, die bereits Wohnungen auf den bekannten Portalen oder anderen Plattformen anbieten, gilt eine Übergangsfrist bis zum 30.September 2022 zur Beantragung der Wohnraum-Identitätsnummer.

Die Wohnraum-Identitätsnummer kann ab sofort über das Service-Portal des Landes Gemeinsam-Online unter www.serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienst beantragt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Serviceseite der Stadt Aachen unter www.aachen.de/wohnraumid . Zu Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration gerne per Mail unter wohnraumschutz@mail.aachen.de oder telefonisch unter den Nummern 0241 432 – 56401, -56403, -56433 oder -56445 zur Verfügung.

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Schutzschild für Vereine in Not in Rheinland-Pfalz bis Ende 2022 verlängert

Region/Mainz – „Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unserer Zivilgesellschaft. Sie sind unverzichtbar für ein lebendiges Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Schutzschild haben wir im Mai 2020, auf dem Höhepunkt des ersten Lockdowns, ein Instrument geschaffen, um Vereine in Existenznot vor der drohenden Insolvenz zu schützen. Nach bereits mehrmaligen Verlängerungen haben wir die Laufzeit des Programms nun bis Ende des Jahres 2022 ausgedehnt. Wir wollen der Vereinslandschaft damit die Sicherheit geben, dass diese wichtigen Hilfen auch im Herbst zur Verfügung stehen, sollte dies notwendig sein“, sagte die Ministerpräsidentin.

Der Schutzschild bietet Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können beantragt werden unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare.

Besonders wichtig: Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, können auch 2022 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Programm 10 Millionen Euro für den Schutzschild zur Verfügung.

„Der Schutzschirm ist ein wichtiges Instrument, mit der wir in der Pandemie Vereinsauflösungen und einer Erosion der Zivilgesellschaft wirkungsvoll begegnen konnten. Corona hat viele Vereine vor große Herausforderungen gestellt. Veranstaltungen mussten abgesagt werden, geplante Aktivitäten waren nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, Zusammenhalt und Gemeinschaft wurden auf eine harte Probe gestellt. Deshalb haben wir unsere Vereine mit einem unbürokratischen Schutzschirm unterstützt und tun dies weiter“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Weitere Informationen finden Sie unter https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/corona-pandemie/.

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Auftakt der Kampagne „Blühende Vulkaneifel“

Daun – Wer sich in letzter Zeit auf dem Weg zur Kreisverwaltung Daun oder der Kreisbibliothek in Daun begeben hat, dem sind möglicherweise bereits hochgewachsene Wiesen aufgefallen. Hierbei handelt es sich jedoch keineswegs um eine Einsparungs-Maßnahme oder dergleichen. Entsprechende Flächen sind Bestandteil des ökologischen Grünflächenkonzepts der Kreisverwaltung Vulkaneifel.

Der Klimawandel und das voranschreitende Artensterben betreffen insbesondere auch die Kleinsten in der Tierwelt, die Insekten. Intensivierung der Landnutzung sowie der Einsatz von Pestiziden machen den kleinen Wesen das Leben schwer. Unlängst betrifft dies auch die Siedlungsbereiche. Durch intensivste Pflege wird es für die Tiere immer schwerer, ausreichend Lebensräume und Wanderkorridore, die Lebensräume miteinander verbinden, zu finden. Spätestens aber mit der sogenannten „Krefelder Studie“ ist besonders das Insektensterben in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Nicht zuletzt ist dies auch auf Bundesebene erkannt und das Insektenschutzgesetz verabschiedet worden, das seit dem März 2022 in Teilen auch das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt.

Neben der „freien Natur“ verbirgt sich auch im Siedlungsbereich ein enormes, oft ungenutztes Flächenpotential für den Natur-, Arten- und Klimaschutz. Insbesondere öffentliche Grünflächen unterliegen einer regelmäßigen Pflege, obwohl sie eigentlich nicht wirklich genutzt werden und sog. „eh-da“-Flächen darstellen. Dies betrifft auch öffentliche Grünflächen des Landkreises Vulkaneifel, der mit ca. 13,5 ha Fläche (Gelände der Kreisverwaltung und der Schulen in Kreisträgerschaft) selbst über ein enormes Flächenpotential verfügt.

Unter den Vorzeichen des neuen Insektenschutzgesetzes und um als Vorbild voran zu gehen, hat der Landkreis Vulkaneifel ein ökologisches Grünflächenkonzept für die eigenen Siedlungsflächen aufgestellt. Dabei steht der Insektenschutz im Mittelpunkt und einige Grünflächen sollen zu „Hot-Spots“ der Biodiversität im Siedlungsraum entwickelt werden. So möchte die Kreisverwaltung Rückzugs- und Verbundstrukturen für die heimische Flora und Fauna schaffen. Neben der Schaffung wertvoller ökologischer Flächen, soll die Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Bestandteil des Grünflächenkonzepts einnehmen. Insbesondere Schulen sollen eingebunden werden und unter anderem die Möglichkeit erhalten, die Flächen in ihren Unterricht einzubinden. Des Weiteren sind Mitmach-Aktionen für Bürger:innen geplant, um das Interesse am Thema Insekten- und Klimaschutz im Siedlungsbereich zu fördern. Diesbezüglich wird die Untere Naturschutzbehörde und das Klimaschutzmanagement künftig auch mit dem Natur- und Geopark Vulkaneifel kooperieren, für den die Umweltbildung ein zentrales Thema ist.

Das Grünflächenkonzept ist ein langfristiges und dauerhaftes Projekt. Der Startschuss erfolgt in diesem Sommer und wird im Rahmen des „Regionalbudget im LEADER-Ansatz – Förderung von Kleinstprojekten“ durch die LAG Vulkaneifel gefördert. Der Landkreis erhält Zuwendungen von bis zu 14.250,- €. Hierdurch wird zum Beispiel die Anschaffung eines sog. Doppelmesser-Mähbalkens gefördert, der eine biodiversitätsfördernde Wiesenmahd ermöglicht. Durch die Reduktion der Mahdhäufigkeit auf zwei Schnitte im Jahr, werden die Wiesen somit zu Lebensräumen entwickelt. Darüber hinaus werden Kleinbiotope wie beispielsweise Erdhügel als Nisthilfe für Wildbienen angelegt. Die kreiseigenen Flächen sollen so ökologisch aufgewertet und gleichzeitig zu Naturerlebnisräumen werden. Die Schulen in Kreisträgerschaft wurden im Vorfeld informiert und konnten sich mit ihren eigenen Ideen einbringen. Beispielsweise werden im Rahmen der Förderung Sträucher und Obstbäume angeschafft, die dann in Pflanzaktionen die Schulgelände ökologisch aufwerten. Mit „Forschersets“ u. a. bestehend aus einfachen Bestimmungsbüchern für heimische Tiere und Pflanzen, soll die Vermittlung von Artenkenntnis unterstützt werden.

Die Umsetzung des Grünflächenkonzeptes ermöglicht es dem Landkreis Arten-, Natur- und Klimaschutz sowie Umweltbildung in einem weiteren Projekt zu vereinen.

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Ministerpräsident Hendrik Wüst ernennt sein neues Landeskabinett

Region/Düsseldorf – Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Mittwoch, 29. Juni 2022, die Ministerinnen und Minister seiner Regierung, den Parlamentarischen Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorgestellt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Wir sind angetreten, um unser Land inmitten einer herausfordernden Zeit in eine gute Zukunft zu führen. Wir wollen unser Klima schützen und unsere Schöpfung bewahren – und zugleich die sozialen Errungenschaften unseres Gemeinwesens
sichern. Wir wollen vermeintliche Gegensätze überwinden – zwischen Jung und Alt, Stadt und Land, zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern, zwischen Ökologie und Ökonomie. All das gelingt uns nur gemeinsam. Dafür treten wir mit unserem Zukunftsteam für Nordrhein-Westfalen an.“

Am Mittag überreicht er im K21 Ständehaus in Düsseldorf die Ernennungsurkunden an sechs Ministerinnen und sechs Minister. Im Anschluss an die Ernennung werden die Kabinettsmitglieder zu ihrer Vereidigung in den Landtag vereidigt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst beruft folgende Personen:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Ministerin Mona Neubaur

Staatssekretär Paul Höller

Staatssekretärin Silke Krebs

Ministerium der Finanzen

Dr. Marcus Optendrenk

Staatssekretär Dr. Dirk Günnewig

Ministerium des Inneren

Minister Herbert Reul

Staatssekretärin Dr. Daniela Lesmeister

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Ministerin Josefine Paul

Staatssekretär Lorenz Bahr-Hedemann

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Minister Karl-Josef Laumann

Staatssekretär Matthias Heidmeier

Ministerium für Schule und Bildung

Ministerin Dorothee Feller

Staatssekretär Dr. Urban Mauer

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Ministerin Ina Scharrenbach

Parlamentarischer Staatssekretär Josef Hovenjürgen MdL

Staatssekretär Daniel Sieveke

Ministerium der Justiz

Minister Dr. Benjamin Limbach

Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Minister Oliver Krischer

Staatssekretär Viktor Haase

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ministerin Silke Gorißen

Staatssekretär Dr. Martin Berges

Ministerium für Kultur und Wissenschaft

Ministerin Ina Brandes

Staatssekretärin Gonca Türkeli-Dehnert

Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei

Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski

Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien Dr. Mark Speich

Amtschef der Staatskanzlei und Staatssekretär Dr. Bernd Schulte

Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz

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Bäume gegen Klimawandel

Mechernich – Mit dem Thema „Ökologie, Mensch und Natur“ hat sich der Biologie-Leistungskurs der Q1 am Gymnasium am Turmhof ein Schulhalbjahr lang beschäftigt, zuletzt mit dem Ökosystem Wald. Dazu haben die Bio-Schüler eine Exkursion in den Forstbetrieb von Nesselrode bei Mechernich-Burgfey unternommen.

Eine Exkursion in den Forstbetrieb von Nesselrode bei Mechernich-Burgfey unternahm der Bioleistungskurs Q 1 des Gymnasiums am Turmhof zum Thema „Ökologie, Mensch und Natur“. Foto: Bernhard Karst/pp/Agentur ProfiPress

Es ging dabei ebenso um die forstwirtschaftliche Nutzung wie die Jagd. Als roter Faden zog sich das Thema „Klimawandel“ durch den Tag. Welche Baumarten sind in Zukunft für diesen Standort mit seinen sandigen Böden und wenig Niederschlag noch geeignet? Große Teile des Forstes der Familie von Nesselrode bestehen aus Kiefern oder Eichen, zwei Baumarten, die wahrscheinlich mit den veränderten klimatischen Bedingungen zurechtkommen.

Trockenheit und Borkenkäfer

Der Forstbetrieb Nesselrode hat dem Gymnasium am Turmhof eine Waldfläche zur Verfügung gestellt, auf der früher Fichten standen, die in Folge der Trockenheit und des Borkenkäferbefalls aber abgestorben sind. Diese Fläche wurde von Fünftklässlern mit Unterstützung einiger älterer Schüler des Biologie-Leistungskurses unter fachkundiger Anleitung von Johannes Nesselrode mit klimaresistenten Baumarten wieder aufgeforstet.

Ziel ist es, dass in Zukunft jeder Fünftklässler des GAT seinen eigenen Baum pflanzt und damit einen kleinen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leistet. Auch soll diese Fläche in Zukunft für Fach- und Projektkursarbeiten im Bereich „Jugend forscht“ genutzt werden. GAT-Pressesprecher Bernhard Karst schreibt dem „Bürgerbrief“: „Unser Dank gilt Johannes Nesselrode für seine Unterstützung!“

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Energie- und Umwelträte stellen die Weichen für eine klimaneutrale europäische Wirtschaft

Region/Luxemburg/Berlin – Die europäischen Energie- und Umweltministerinnen und -minister haben eines der umfassendsten Klimaschutzpakete in der Geschichte der EU auf den Weg gebracht. In Luxemburg verständigten sie sich bei ihrem zweitägigen Treffen auf weitreichende Verschärfungen bestehender Klimaschutzvorgaben. Grundlage dafür ist das „Fit-for-55-Paket“ der EU-Kommission, mit der die EU ihre Klima-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent senken und damit die Vorgaben des Pariser Weltklimaabkommens einhalten will.

Den Beschlüssen der Energie- und Umwelträte zufolge soll der CO2-Zertifikatehandel auf weitere Sektoren ausgeweitet werden. PKW-Neuwagen sollen ab 2035 vollständig CO2-frei fahren; dazu soll die Elektrifizierung im Verkehr vorangetrieben werden. Das EU-Endenergieeffizienzziel soll deutlich angehoben werden und zum ersten Mal verbindlich sein. Das bereits verpflichtende Ziel für erneuerbare Energien wird von 32% auf 40% angehoben, mit ambitionierten Sektorzielen für Wärme, Verkehr, Gebäude und Industrie. Hinzu kommen Ziele und Rahmenvorgaben für den Hochlauf von grünem Wasserstoff. Sozialschwache Haushalte sollen über einen Klimasozialfonds entlastet werden.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Inmitten der größten Energiekrise Europas haben wir eines der umfassendsten Klimaschutzpakete in der EU-Geschichte auf den Weg gebracht. Es ist ein Signal der Entschlossenheit, das in dieser Krise nötig und folgerichtig ist: Die Beschlüsse sind elementar, um die EU unabhängiger von fossilen Energien zu machen und den Klimaschutz voranzutreiben. Dabei sind Schnelligkeit und Konsequenz gefragt. Mit dem „Fit-for-55“-Paket sind die Weichen für den Umbau der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität gestellt. Klimaschutz in der EU wird mit dem Paket unumkehrbar.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Europa hat heute die Weichen für mehr Klimaschutz im Verkehr gestellt. Das ist ein riesiger Fortschritt und lenkt den Verkehrssektor auf den Weg der Klimaneutralität. Gerade im Verkehr gibt es enormen Nachholbedarf. Die EU-Mitgliedstaaten haben mit überdeutlicher Mehrheit dafür gestimmt, dass ab 2035 nur noch Autos und leichte Nutzfahrzeuge zugelassen werden, die kein CO2 ausstoßen. Wir setzen damit das klare Signal, dass wir die Klimaziele erreichen müssen. Sie geben der Autoindustrie die Planungssicherheit, die sie braucht.“

Im nächsten Schritt werden die Energie- und Umwelträte unter tschechischer EU-Ratspräsidentschaft zusammen mit dem Europäischen Parlament im Trilog-Verfahren weiterverhandeln. Für diese endgültige Neuformulierung relevanter Klimaschutz-Richtlinien des Fit-for-55-Pakets ist das kommende zweite Halbjahr 2022 vorgesehen.

Die wichtigsten Beschlüsse im Detail:

CO2-Flottengrenzwert

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ vorgeschlagen, die Vorschriften für die CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen fortzuschreiben. Demnach müssen die Hersteller ab dem Jahr 2030 anspruchsvollere CO2-Flottengrenzwerte erfüllen, als das bislang der Fall ist. Im Jahr 2035 beträgt die Minderung sowohl bei Pkw als auch bei leichten Nutzfahrzeugen 100%. Weiterhin wird dem Beschluss zufolge die Kommission einen Vorschlag machen, wie nach 2035 außerhalb der Flottengrenzwerte noch Fahrzeuge zugelassen werden können, die dann ausschließlich mit klimaneutralen Kraftstoffen (E-Fuels) betrieben werden; dabei muss dies im Einklang mit dem EU-Recht und in Übereinstimmung mit den Klimazielen der EU stehen. Einen Vorschlag für den Bereich außerhalb der Flottengrenzwerte wird die EU-Kommission entwickeln und vorlegen. Von diesem Beschluss geht das klare Signal zum Hochlauf der E-Mobilität aus; die Industrie, die die Umstellung auf Elektroautos bereits vorantreibt, bekommt Investitionssicherheit.

Bestehender Emissionshandel I

Der Beschluss des Umweltrates sieht vor, die Menge der CO2-Zertifikate – die Emissionsrechte – im EU-Emissionshandelssystem (ETS-1) bis 2030 im Vergleich zu 2005 schrittweise um 61 Prozent zu senken (bisher 43%). Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftfahrtbereich und für bestimmte, besonders im internationalen Wettbewerb stehende Industriesektoren soll stufenweise auslaufen. Für diese Industrien wurde bereits im März im Rat für Wirtschaft und Finanzen beschlossen, dass ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) eingeführt werden soll. Außerdem wird der Seeverkehr zukünftig in den Emissionshandel einbezogen (ab 2024). Damit deckt der ETS-1 dann fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen und die größten Quellen für klimaschädliche Treibhausgase ab: im Energiesektor, in der energieintensiven Industrie sowie im See- und Luftverkehr.

Neuer Emissionshandel II

Der Umweltrat spricht sich dafür aus, ein neues zusätzliches und eigenständiges Emissionshandelssystem für Gebäude und den Straßenverkehr zu schaffen – ähnlich dem nationalen deutschen Brennstoffemissionshandel. Dieser neue ETS II sieht ab 2027 europaweit CO2-Emissionsrechte für Kraft- und Brennstoffe vor, um damit die wesentlich klimafreundlicheren erneuerbaren Energien besserzustellen. Die hierbei erfassten Emissionen sollten bis 2030 um 43 Prozent im Vergleich zu 2005 reduziert werden. Die Menge der Emissionsrechte soll dabei jährlich um 5,15 Prozent und ab 2028 um 5,43 Prozent jährlich zurückgehen. Kostenlose Emissionsrechte sind nicht vorgesehen.

Klimasozialfonds

Ein neuer Klimasozialfonds soll den Mitgliedstaaten Finanzmittel zur Verfügung stellen, um die sozialen Auswirkungen des vorgeschlagenen neuen Emissionshandelssystems ETS II auszugleichen. Der Fonds soll Maßnahmen und Investitionen in effizientere Gebäude und emissionsärmere Mobilität unterstützen. Die Unterstützung soll hauptsächlich schutzbedürftigen Haushalten, Kleinstunternehmen oder Verkehrsteilnehmern zugutekommen. Vorrübergehend kann der Fonds auch direkte Einkommensbeihilfen für gefährdete Haushalte finanzieren. Der Fonds hat eine Gesamthöhe von 59 Mrd. Euro über eine Laufzeit von 2027-2032 und wird aus Einnahmen des neuen ETS für Gebäude und Straßenverkehr finanziert.

Grenzausgleichsmechanismus

Wie bereits im März im Rat für Wirtschaft und Finanzen beschlossen, soll ab dem Jahr 2023 mit einer Übergangsphase von drei Jahren ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus eingeführt werden. Dieser „Carbon Border Adjustment Mechanism“ (CBAM) soll das derzeit zentrale Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage, die kostenlose Zuteilung an Emissionszertifikaten, bis 2035 schrittweise ablösen. Durch den Mechanismus bekommen in Zukunft auch CO2-Emissionen bestimmter energieintensiver Produkte, die in die EU importiert wurden, einen Preis. Der Mechanismus schafft einen Ausgleich für europäische Unternehmen, die dem EU Emissionshandel unterliegen, gegenüber Unternehmen aus anderen Wirtschaftsräumen. Zunächst soll der CBAM nach Position des Europäischen Rates nur den Stromsektor und ausgewählte Güter aus den Industriesektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium und Düngemittel umfassen.

Verbindliche Klimaziele für die Sektoren außerhalb des EU-ETS

Das Fit-for-55-Paket wird auch Klimaziele für die Sektoren außerhalb des bestehenden Emissionshandels anpassen. In den Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall sowie Landnutzung und Forstwirtschaft verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu verbindlichen Klimazielen. Um diese Ziele zu erreichen, sind sowohl europäische als auch nationale Klimaschutz-Maßnahmen vorgesehen. Die Verantwortung für die Zielerreichung tragen aber letztlich die einzelnen Mitgliedstaaten. Dabei verfolgt die angepasste EU-Klimaschutzverordnung („Effort Sharing“) das Ziel einer Treibhausgas-minderung um 40% gegenüber 2005. Die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft („LULUCF-Verordnung“) soll den CO2-Ausstoß bis 2030 um 310 Millionen Tonnen senken.

Höheres Ziel für erneuerbare Energien und verbindliche Sektorziele

Bei der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie wird das bisherige verbindliche 2030-Ziel von 32% auf 40% angehoben. Darüber hinaus wurden ambitionierte und verbindliche Sektorziele festgelegt, mit denen erneuerbare Energien europaweit in allen Sektoren vorangebracht werden. Es wird zudem ein europäischer Rahmen für den Hochlauf von grünem Wasserstoff gesetzt, insbesondere in der Industrie und auch im Verkehrsbereich.

Insgesamt wird der Ausbau der erneuerbaren Energien vom Stromsektor stärker auf die anderen Sektoren ausgedehnt und die Sektorkopplung vorangebracht. Im Wärmesektor soll der Erneuerbaren-Anteil 0,8-1,1 Prozentpunkten pro Jahr steigen. Im Verkehrsbereich erhöht sich das Ziel auf 29% Erneuerbare am Energieverbrauch bis 2030 mit Unterzielen für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe. Hinzu kommen das erstmals verbindliche Ziel für grünen Wasserstoff in der Industrie von 35% bis 2030 und im Gebäudebereich ein indikatives Ziel für erneuerbare Energien von 49% am Energieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030.

Verbindliches EU-Energieeffizienzziel

Mit der Novelle der EED wird erstmals ein EU-weit verbindliches Ziel für die Entwicklung der Energienachfrage definiert. Das bestehende EU-weite Einsparziel wird dabei nochmals deutlich angehoben. Gegenüber einer Prognose für die Verbrauchsentwicklung bis 2030 muss der Primär- und der Endenergieverbrauch in der EU um 9% gesenkt werden. Darüber hinaus müssen die von den Mitgliedstaaten zu ergreifenden Energieeffizienz-maßnahme eine deutlich höhere Einsparung erbringen, als bislang geregelt. Unternehmen mit großem Energieverbrauch werden künftig zur Nutzung von Energiemanagementsystemen verpflichtet und ein neues Register für die Energieverbräuche von Rechenzentren eingeführt. Auch für die öffentliche Hand werden zusätzlich Maßnahmen eingeführt. Hinzu kommt ein neuer Schwerpunkt auf Bekämpfung von „Energiearmut“.

Entwaldungsfreie Lieferketten

Der EU-Umweltrat hat seine gemeinsame Position zu einer Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten verabschiedet. Die neuen Regeln sollen künftig verhindern, dass Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rindfleisch und Soja sowie daraus gewonnene Produkte auf den EU-Binnenmarkt kommen, sofern ihre Herstellung Entwaldung verursacht hat. Der Beschluss des Umweltrats ist ein guter Anfang, Wälder weltweit besser zu schützen. Mit dem Beschluss unternehmen die EU-Mitgliedsstaaten konkrete Schritte, um selbst die Arten- und die Klimakrise nicht noch zu verschlimmern. Der Verordnungsvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten sieht Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, wonach diese die Entwaldungsfreiheit ihrer Lieferketten sicherstellen müssen. Gleichzeitig sind Kontrollpflichten für Mitgliedstaaten vorgesehen.

Am Montag haben die Energieministerinnen und -minister zudem die europäische Gasspeicher-Verordnung angenommen. Mitgliedsstaaten sollen nationale Maßnahmen zur Erreichung von Mindestfüllständen in ihren Gasspeicheranlagen einführen.

Auf dem Umweltrat am Dienstag wurden zusätzlich die Fortschrittsberichte zur Entwaldungsfreie Lieferketten-Verordnung und zu grenzüberschreitender Verbringung von Abfällen vorgestellt und diskutiert.

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Ministerpräsident Hendrik Wüst wiedergewählt

Region/Düsseldorf – Hendrik Wüst ist am heutigen Dienstag, 28. Juni 2022, im Landtag als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen wiedergewählt und vereidigt worden. Für Ministerpräsident Hendrik Wüst beginnt die zweite Amtszeit; erstmals gewählt worden war er – als zwölfter Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – am 27. Oktober 2021. Am Mittwoch, 29. Juni 2022, wird der Ministerpräsident im K21 Ständehaus in Düsseldorf seine Ministerinnen und Minister ernennen. Im Anschluss wird das Kabinett im Landtag vereidigt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Der Schutz unseres Klimas und die Bewahrung der Schöpfung sind die größten Aufgaben unserer Zeit. Klimaschutz, erfolgreicher Artenschutz gelingt, wenn wir gleichzeitig die sozialen Errungenschaften unseres Gemeinwesens garantieren: unseren Wohlstand, soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. Wir müssen den Menschen Sicherheit geben, damit die Transformation zur klimaneutralen Gesellschaft gelingt. Meine Landesregierung wird bei allen notwendigen Anstrengungen immer auch das Soziale mitdenken. Der Satz von Karl Arnold gilt auch in diesen Zeiten: Nordrhein-Westfalen will und wird das soziale Gewissen der Bundesrepublik sein. Wir werden den Schutz des Klimas mit Industrie, ihren guten Arbeitsplätzen und sozialer Sicherheit versöhnen. Ich bin zuversichtlich: Gemeinsam schaffen wir ein nachhaltiges Land, eine lebenswerte, sichere, soziale Heimat. Das ist das Erbe, das ich unseren Kindern und Enkeln hinterlassen möchte.“

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Ein dickes Dankeschön an Feuerwehr und Rettungswesen in Zülpich

Zülpich – DANKESCHÖN! Dieses Wort stand groß über der Veranstaltung, zu der die Stadtverwaltung jetzt in den Seepark Zülpich eingeladen hatte. Das so genannte Dankesfest richtete sich an die Kräfte der nichtpolizeilichen Organisationen, also Zivilschutz, Katastrophenschutz und alltägliche Gefahrenabwehr.

Eine Veranstaltung, die seit Langem überfällig war, deren Durchführung die Corona-Situation in den vergangenen zwei Jahren jedoch in angemessener Form nicht ermöglicht hatte! Mehr als 400 Gäste konnte Bürgermeister Ulf Hürtgen im Seepark begrüßen, darunter zahlreiche Zülpicher Feuerwehrkameradinnen und -kameraden inklusive der Wehrleitung Jörg Körtgen, Kassim Bougherf
und Marcel Kratz sowie den stellvertretenden Kreisbrandmeister Harald Heinen. Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) war mit einer großen Abordnung vertreten – mit Karl-Werner Zimmermann, dem
Vorsitzenden des Kreisverbandes, dem Zülpicher Ortsverbands-Vorsitzenden Lothar Henrich, Lars Klein von der Kreisbereitschaftsleitung und sowie Thomas Heinen, dem Bereichsleiter Einsatzdienste beim DRK-Kreisverband. Auch vom Technischen Hilfswerk (THW), von der Deutschen Lebens-Rettungs-
Gesellschaft (DLRG) sowie vom Malteser Hilfsdienst (MHD) konnte Bürgermeister Hürtgen Abordnungen willkommen heißen.

Nicht zuletzt waren auch Polizeidirektor Harald Mertens von der Kreispolizeibehörde Euskirchen und Polizeihauptkommissar Bernd Klein vom Bezirksdienst Zülpich sowie zahlreiche Vertreterinnen des Rates der Stadt Zülpich anwesend. „Ich stehe hier stellvertretend für den Stadtrat, die Ortsvorsteher und für über 21.000 Zülpicherinnen und Zülpicher, die unendlich dankbar über Ihren Einsatz sind und die sich dadurch subjektiv sicherer fühlen und es objektiv auch sind“, sagte Bürgermeister Hürtgen in seiner Begrüßungsansprache. „Ich darf Ihnen versichern: Zülpich mit all seinen Ortsteilen ist stolz auf Sie!“

Allein in den vergangenen Jahren haben die genannten Organisationen mehrfach bei etlichen Großeinsätzen Hand in Hand gearbeitet. Beispielhaft nannte Hürtgen hier die Großbrände bei der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft in Dürscheven im November 2009 sowie in den Nordeifelwerkstätten in Ülpenich im Juni 2011 sowie die Bombenentschärfung auf dem Gelände der Fachklinik Marienborn im
März 2020 unter den Erschwernissen der Corona-Pandemie.

Nicht zuletzt nannte der Bürgermeister natürlich auch den Einsatz während und nach der Hochwasserkatastrophe am 14./15. Juli 2021. Auch wenn es sich bei dieser Veranstaltung nicht in erster Linie um
ein Fest zum Dank für den Einsatz während dieser unvergesslichen Tage handelte, nutzte Hürtgen diesen gebührenden Rahmen, um mehr als 250 Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Einsatzmedaillen des Landes Nordrhein-Westfalen an jene Helferinnen und Helfer von Feuerwehr und Rettungsdienst zu verleihen, die während der Flutkatastrophe im Einsatz gewesen waren. Die so genannte „Flutmedaille“ war vom Land NRW eigens für diesen Zweck gestiftet und landesweit an rund 62.000 Personen verliehen worden.

Bevor es zum gemütlichen Teil überging, oblag es Prädikant Patrick Kisselmann von der evangelischen Christusgemeinde Zülpich und Pfarrvikar Ronald Dhason vom katholischen Seelsorgebereich Zülpich,
insgesamt zehn Einsatzfahrzeuge der Zülpicher Feuerwehr und des DRK einzusegnen, die in den vergangenen Jahren angeschafft wurden.

Allein für die neun Fahrzeuge der Feuerwehr – ein Gerätewagen Logistik (GW-L), zwei Kommandowagen, fünf Mittlere Löschfahrzeuge (MLF sowie ein Kleinbus für die Kinderfeuerwehr – hat die Stadt Zülpich seit 2020 städtische Mittel in Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Auf der Seebühne im Seepark gaben sie mit dem Wassersportsee im Hintergrund ein prächtiges Bild ab.