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Der Fußballverband Rheinland appelliert an alle politischen Mandatsträger

Region/Koblenz – Offener Brief an die Kommunalverwaltungen, Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister im Fußballverband Rheinland. Sehr geehrte Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte, der Fußballverband Rheinland vertritt rund 1.000 Mitgliedsvereine mit über 170.000 Mitgliedern im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Mit großer Sorge nehme ich dieser Tage zur Kenntnis, dass erste Kommunen, meist unter Hinweis auf die Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), Aktivitäten zur Energieeinsparung in Sportstätten entfalten, die sich aus meiner Sicht gravierend zum Nachteil des organisierten Vereinssports auswirken werden. So wurde unter anderem bereits auch die Nutzung der Duschen oder der Betrieb von Flutlichtanlagen für den Vereinssport untersagt.

Der organisierte Sport kann und will seinen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten. Der Deutsche Olympische Sportbund hat seine Mitglieder deshalb dazu aufgerufen, in den kommenden Monaten mindestens 20 Prozent Energie einzusparen und hat dazu detaillierte Konzepte und Maßnahmenvorschläge vorgelegt. Diesem Aufruf hat sich der Fußballverband Rheinland selbstverständlich angeschlossen. Im Gegenzug ist es aber auch erforderlich, dass die Politik die Belange des Sports bei allen notwendigen Entscheidungen berücksichtigt und somit die Existenz der Sportvereine in Deutschland sichert. In einem eindringlichen Appell haben sich bereits Hunderte von baden-württembergischen Sportvereinen gemeinsam an ihre Landesverbände gewandt und vor einem Vereinssterben wegen der stark steigenden Gas- und Stromkosten gewarnt. Die Lage für die Vereine sei bedrohlicher als die Folgen der Corona-Pandemie, denn für Sportanlagen, die sich im Eigentum von Vereinen befinden, kann die Vervielfachung von Energiekosten das „Aus“ bedeuten. Hier ist die Politik gefordert, solche Vereine kurzfristig finanziell zu entlasten. Finanzielle Hilfen müssten die Vereine dabei spätestens mit Beginn des kommenden Jahres in Anspruch nehmen können, ansonsten besteht die Gefahr, dass viele Vereine ihre Abschläge für Strom und Gas nicht mehr bezahlen können, was auch dem Sachverhalt geschuldet ist, dass Vereine in der Regel keine Rücklagen bilden dürfen.

Wenngleich auch der Fußball grundsätzlich die Notwendigkeit Energie einzusparen erkennt, halte ich die konkreten Maßnahmen hinsichtlich der Nutzung von Duschen und Flutlicht aus nachfolgenden Gründen weder für zielführend noch für zumutbar:

1) Untersagung der Nutzung von Duschen für den Vereinssport Die Schließung von Duschen für den Vereinssport verfehlt aus unserer Sicht bereits deshalb das angestrebte Ziel, weil Sportler damit lediglich gezwungen werden zu Hause zu duschen. Es tritt also allenfalls eine Kostenverlagerung zu Lasten der Vereinsmitglieder ein. Das eigentliche Ziel, nämlich insgesamt Energie einzusparen, wird verfehlt.

Von dieser Kostenverlagerung getroffen werden dann aber auch Familien, deren wirtschaftliche Leistungs-fähigkeit, auch durch die explosionsartig gestiegenen Energiekosten für Privathaushalte, erschöpft ist. Dies könnte dazu führen, dass, ähnlich wie zu Corona-Zeiten, das Vereinsleben und hier insbesondere der Mannschaftssport, zum Stillstand kommt. Dies wiederum mit all den negativen Konsequenzen, welche für die Pandemiezeit inzwischen ja hinreichend dokumentiert sind. Nur ergänzend sei erwähnt, dass wir eine Schließung von Duschanlagen auch nicht durch die Verordnung der Bundesregierung abgedeckt sehen: So ist in § 7 Absatz (2) lediglich von einer Temperaturabsenkung die Rede.

2) Betrieb von Flutlichtanlagen Für das Gebiet des Fußballverbandes Rheinland sprechen wir fast ausschließlich von Sportplatzbeleuchtungen und nicht von Flutlichtanlagen. Deren Stromverbrauch liegt natürlich erheblich unterhalb der Strom-kosten für ein TV-taugliches Flutlicht. Dazu kommt, dass nicht zuletzt wegen der Aktivitäten des FVR zur Umrüstung auf LED-Beleuchtung, inzwischen viele unserer Vereine auf diese energiesparende Variante umgestiegen sind. In den uns vorliegenden kommunalen Verordnungen wird jedoch weder nach Flut-licht/Beleuchtung noch nach LED und herkömmlichen Strahlern differenziert. Da die Verordnung der Bundesregierung mit einer Laufzeit bis 28. Februar versehen ist, wird die gesamte dunkle Jahreszeit betroffen sein mit der Folge, dass auch der Trainingsbetrieb in den Nachmittags- und Abendstunden ausfallen müsste.

Der Fußballverband Rheinland appelliert an alle politischen Mandatsträger das Überleben des organisierten Vereinssports zu sichern. Sport und insbesondere der Fußball sind kein beliebig verzicht-bares Hobby, sondern ein ganz wichtiger Funktionsträger für den Zusammenhalt und die Gesundheit unserer Gesellschaft. Während die Einsparmöglichkeiten hier sehr überschaubar ausfallen, ist der zu befürchtende Schaden groß und wird sich weit in die Zukunft hinein fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Eibes
Fußballverband Rheinland e.V.
Präsident

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Kommission legt Zwischen-Bericht vor

Region/Berlin – Nach rund 35-stündigen Beratungen hat die von der Bundesregierung am 23. September 2022 berufene ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme ihre Klausur in der Nacht zum Montag erfolgreich beendet. Die Kommission hat eine Reihe von Empfehlungen an die Bundesregierung erarbeitet und einstimmig verabschiedet.

Die drei Vorsitzenden, Prof. Dr. Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung, Prof. Siegfried Russwurm, Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie und Michael Vassiliadis, Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, werden die Empfehlungen der Bundesregierung in einem Zwischenbericht heute am Morgen überreichen und anschließend der Öffentlichkeit vorstellen.

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Bundesrat verabschiedet EnSiG 3.0

Region/Berlin – Habeck: „Weitere Stärkung der Vorsorge durch kurzfristige Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und weitere Maßnahmen zur Senkung des Gasverbrauchs“. Der Bundesrat hat gestern die Novelle des Energiesicherungsgesetzes – EnSiG 3.0 final beschlossen. Konkret geht es um das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen. Ziel der dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) ist es, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kurzfristig zu erhöhen und die Transportkapazitäten im Stromnetz zu steigern, um zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 beizutragen. Ferner wird die Einspeisung von verflüssigtem Gas im Winter 2022/2023 weiter abgesichert.

Bundesminister Robert Habeck: „Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiemärkte verunsichert, genau darauf zielt Putin. Wir setzen dem aber konsequente Vorsorge entgegen und sichern die Energieversorgung. Wir haben früh begonnen, uns auf den Winter vorzubereiten, und das zeigt wichtige Erfolge. So sind wir seit Anfang September quasi unabhängig von den russischen Gaslieferungen über Nord Stream 1. Trotz des Lieferstopps sind die Speicher schon gut gefüllt und steigen weiter an – auf Stand heute 93%. Wir treiben den Ausbau der Flüssiggasterminals voran. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen steigern wir kurzfristig die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, um noch mehr Gas zu sparen. Wir ermöglichen zusätzliche Einspeisung von Windenergie und Photovoltaik, streichen Begrenzungen und geben zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas. Wir beschleunigen den Netzausbau, um die Netze kurzfristig höher auszulasten und so die Transportkapazität zu steigern. Außerdem senken wir die Hürden für den Brennstoffwechsel. Alle Maßnahmen dienen dazu, unseren Gasverbrauch weiter zu senken und die Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland zu festigen. Zudem stärken wir damit das Stromsystem.“

Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes werden zudem die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher erschlossen. Hinzu kommen Verfahrenserleichterungen, mit der die Nutzung von LNG-Anlagen verbessert wird, um eine möglichst große Gaseinspeisung an den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin in diesem Winter abzusichern.

Im Einzelnen geht es im EnSiG 3.0 um folgende Maßnahmen:

  1. Kurzfristige Erhöhung der Stromproduktion aus Photovoltaik:
  • Zur kurzfristigen Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen des ersten Segments wird die maximale Gebotsgröße für sämtliche Ausschreibungstermine im Jahr 2023 von 20 auf 100 Megawatt erhöht. Hiermit ist auch eine entsprechende Erweiterung bestehender Anlagen möglich (dafür entfällt die zunächst vorgeschlagene Krisensonderausschreibung). Die Ausschreibungen stehen unter Beihilfevorbehalt.
  • Die für den 1. Januar 2022 bereits beschlossene Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Regelung für PV-Neuanlagen bis einschließlich 25 kW installierter Leistung wird zeitlich vorgezogen. Bisher waren Betreiber solcher PV-Anlagen verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent zu begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten. Zur weiteren Erhöhung der PV-Einspeisung wird die Abschaffung der Regelung für alle Neuanlagen vorgezogen, die nach dem 14. September 2022 – dem Tag des Kabinetttermins –in Betrieb genommen werden.
  • Zusätzlich wird die sogenannte 70-Prozent-Regelung ab dem 1. Januar 2023 bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW bleibt es bei dem bereits im Gesetz angelegten Übergangspfad, wonach die Regelung ab Einbau eines intelligenten Messsystems ausläuft. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten EE-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW als Pflichteinbaufall.
  • Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen zugunsten der sog. Balkon-PV bei etwaigen Pönalen, die zwischenzeitlich teilweise zu Unsicherheiten geführt hatten.
  1. Zusätzliche Anreize für die Stromproduktion aus Biogas:
  • Für die Jahre 2022 und 2023 wird eine Sonderregelung für die EEG-Förderung von Biogasanlagen Dies schafft in der Krise einen vorübergehenden Anreiz, dass die Stromerzeugung aus Biogas gesteigert wird und damit in diesem Umfang auf die Verstromung von Erdgas verzichtet werden kann.
  • Für den Winter 2022/2023 wird eine befristete Flexibilisierung des Güllebonus geregelt. Betreiber von Biogasanlagen werden in der Krise dazu angereizt, möglichst viel Strom aus Biogas zu produzieren. Mit der Flexibilisierung des Güllebonus soll den Anlagenbetreibern das Risiko genommen werden, dass sie den Güllebonus endgültig verlieren.
  • Beide Maßnahmen stehen unter Beihilfevorbehalt.
  • Begleitend sollen Erleichterungen im Genehmigungsrecht (Bundes-Immissionsschutzgesetz) geschaffen werden. Durch eine Vollzugshilfe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz für bestehende und für eine flexibilisierte Energieerzeugung ausgelegte Biogasanlagen wird die Möglichkeit geschaffen, befristet ohne Genehmigung mehr Rohbiogas zu erzeugen. Mit dem zusätzlich erzeugten Biogas sollen, die bisher nur zeitweise (bedarfsorientiert) betriebenen Leistungskapazitäten im Dauerbetrieb betrieben werden können. Die Vollzugshilfe liegt seit 26. September 2022 vor. Sie wird demnächst veröffentlicht.
  1. Kurzfristige Erhöhung der Windstromproduktion an Land:
  • Betreiber von Windenergieanlagen können – befristet bis zum 31. März 2023 – die Grenzwerte der TA-Lärm um 4 dB (A) und die zum Schutz vor Schattenschlag überschreiten. Der Wegfall der Lärmabschaltungen ermöglicht es den Betreibern vor allem zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens die Leistung der Anlagen zu erhöhen und dadurch mehr Strom zu erzeugen. Der Wegfall der Schattenabschaltungen ermöglicht es den Betreibern, in den Morgen- und Abendstunden mehr Strom zu erzeugen.
  • Es werden Änderungen zur Leistungssteigerung (Softwareupdates, Typenänderung) schnell und unbürokratisch ermöglicht.
  1. Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, zur höheren Netzauslastung und zur Lastflexibilität (EnWG, NABEK, Bundesbedarfsplangesetz)
  • Schwerpunkt sind Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes (Höherauslastung), zur Erleichterung bei der Errichtung sowie für die bessere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen und zur Verbesserung der Nutzung von LNG-Anlagen sowie der Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher.
  • Darüber hinaus wird eine Entschädigungsregelung für den Fall eingeführt, dass dem Betreiber einer Gasspeicheranlage in Folge seiner Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Gasspeicheranlage unbillige wirtschaftliche Härten entstehen. Und es wird abgesichert, dass relevante Speicherkapazität für L-Gas vorgehalten werden, solange noch keine vollständige Umstellung von L- auf H-Gas erfolgt ist. Damit werden Entschließungen des Bundesrates und Bundestages umgesetzt.
  1. Maßnahmen im LNG-Beschleunigungsgesetz:
  • Im Fokus stehen Verfahrenserleichterungen, um eine möglichst große Gaseinspeisung an den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin in diesem Winter abzusichern.
  1. Zusätzliche Erleichterungen für den Brennstoffwechsel (EnSiG):
  • Die Möglichkeit, per Rechtsverordnung für den Betrieb von Anlagen befristete Abweichungen oder Ausnahmen von den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung treffen zu können, wird auf die Errichtung und die Änderung von Anlagen erweitert.
  • Zudem wird eine Regelung über die Inbetriebnahme von Überwachungsbedürftigen Anlagen zur Bewältigung einer Gasmangellage aufgenommen. Mit dieser Regelung wird – auf zwei Jahre befristet – die Möglichkeit geschaffen, dass überwachungsbedürftige Anlagen, die einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde bedürfen und die wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage errichtet oder geändert werden, abweichend von der Betriebssicherheitsverordnung zunächst ohne behördliche Erlaubnis betrieben werden können.
  1. Baugesetzbuch:

Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 wird die Einschränkung bei der Produktion von Biogas (erlaubt sind maximal 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr am Standort einer Biogasanlage) aufgehoben.

Es werden zudem zwei Änderungen vorgenommen, um kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land verfügbar zu machen:

  • Eine gesetzliche Klarstellung zur sogenannten „isolierten Positivplanung“ schafft Anreize, mehr Rechtssicherheit und Flexibilität für die Kommunen, im Fall einer bestehenden Planung mit Ausschlusswirkung zusätzliche Flächen für die Windenergie an Land auszuweisen.

 

  • Zudem wird der Ausweisung von Windenergiegebieten im Entwurfsstadium eine positive Vorwirkung verliehen, sodass bereits auf dieser Grundlage Windenergieanlagen zugelassen werden können.
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Was tun bei steigenden Energiepreisen?

Stolberg – „Ab jetzt das Doppelte!“, stellt Elfriede K. resigniert mit Blick auf die Ankündigung ihres Energieversorgers fest. Der kündigt an, den monatlichen Abschlag für Erdgas ab November drastisch zu erhöhen. Die 79-Jährige bezieht nur eine kleine Rente und erhält aufstockend Leistungen der Grundsicherung im Alter durch das Sozialamt. Aber auch Geringverdienende, die ergänzende Leistungen durch das Jobcenter erhalten, stellen sich die Frage, ob die aktuellen Preissteigerungen über die sozialen Leistungen aufgefangen werden.

„Grundsätzlich muss sich niemand Sorgen machen, der einen angemessenen Verbrauch nachweist“, beschwichtigt Marcus Alt, Geschäftsstellenleiter des Jobcenters Stolberg. Neben dem Vergleich der aktuellen Abrechnung mit dem Verbrauch im Vorjahr gibt es Richtgrößen, die Jobcenter und Sozialamt heranziehen, um den Verbrauch als angemessen einzustufen.

Ergibt sich eine höhere Rechnung allein aufgrund der gestiegenen Energiepreise, aber gleichem Verbrauch, wird die Leistung dementsprechend angepasst.

„Täglich erreichen viele Anrufe und E-Mails das Sozialamt der Kupferstadt Stolberg“, so Paul Schäfermeier, Leiter des Sozialamtes, „und dabei handelt es sich keineswegs nur um Fragen von Personen, die bereits Leistungen beziehen.“

Die Fragen, die an beide Behörden gerichtet werden, sind breit gefächert. Durch die konkreten Fragestellungen zum Bürgergeld an das Jobcenter oder gewünschte Informationen über die umfangreiche Reform des Wohngeldes in Zuständigkeit des Sozialamtes, wird sichtbar, wie verunsichert zahlreiche Menschen in der jetzigen Situation sind.

Doch auf viele Fragen können auch Jobcenter und Sozialamt zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine konkreten Antworten geben.

Beispielsweise sind Umfang und Auswirkungen des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung noch nicht in Gänze bekannt und werden erst in den kommenden Monaten mit Leben gefüllt werden.

„Uns ist es daher wichtig, eng miteinander im Austausch zu bleiben und die notwendigen Absprache zu treffen, damit wir umgehend auf Neuerungen reagieren können und zügig Entlastungen für unsere Kunden schaffen,“ bekräftigen Alt und Schäfermeier. Darüber hinaus stehen beide im engen Kontakt mit dem lokalen Energieversorger.

Die Kupferstadt Stolberg hat auf ihrer Internetpräsenz (www.stolberg.de) gemeinsam mit dem Jobcenter allgemeine Informationen zu diesem Thema zusammengetragen und wird diese aufgrund der hohen Dynamik ständig aktualisieren.

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19 Grad und kaum noch warmes Wasser – IHK Aachen spart Energie

Aachen – Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen reagiert auf die sich dramatisch zuspitzende Situation am Energiemarkt, indem Sie Maßnahmen ergreift, um die eigenen Verbräuche von Strom und Gas zu reduzieren. „Wie viele unserer Mitgliedsunternehmen, andere öffentliche Institutionen und Privathaushalte, leisten auch wir als IHK unseren Beitrag. Uns alle eint das große Ziel, die Versorgungssicherheit über den Winter und danach aufrecht zu erhalten“, begründet IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer, den Schritt.

Konkret sehen die Maßnahmen vor, dass die Warmwasser-Versorgung im IHK-Gebäude weitestgehend ausgesetzt wird, Büros und Veranstaltungsflächen höchstens bis zu einer Temperatur von 19 Grad Celsius beheizt werden. Beleuchtungen abseits von Arbeitsplätzen werden – sofern mit den Maßgaben der Arbeitssicherheit vereinbar – abgeschaltet. Als Folge von mobilem Arbeiten freigewordene Büroflächen werden örtlich zusammengezogen und nur mit der notwendigen Mindesttemperatur beheizt. „Wir werden durch dieses Bündel von in der Einzelbetrachtung kleinen Maßnahmen insgesamt einen meßbaren Einspar-Effekt erzielen“, sagt Bayer: „Je größer die Zahl derer ist, die ähnlich handeln, desto mehr hilft das uns allen in der aktuellen Situation.“

Es gelte dazu beizutragen, dass die Energieversorgung insbesondere sensibler Bereich jederzeit gesichert sei – Bayer zählt hierzu auch Produktionsbetriebe: „Die wirtschaftliche Folgen eines plötzlichen Blackouts können dort unmittelbar existenzbedrohend sein.“ Die gleiche Auswirkung habe übrigens eine Vervielfachung der Energiepreise, mit der sich nicht nur das produzierende Gewerbe, sondern nahezu jedes Unternehmen im Moment konfrontiert sehe. Bayer sagt: „Um die Gefahr massenhafter Insolvenz abzuwenden, brauchen wir mit den Corona-Hilfen vergleichbare, aber weniger bürokratisch zu beantragende Energiekosten-Zuschüsse für Unternehmen. Nicht morgen, sondern jetzt.“

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Nordrhein-Westfalen verzichtet vorerst auf schärfere Corona-Schutzmaßnahmen

Region/Düsseldorf – Minister Laumann appelliert an Eigenverantwortung. Schärfere Schutzmaßnahmen sind derzeit nicht verhältnismäßig. Nordrhein-Westfalen wird von den ab dem 1. Oktober bestehenden Möglichkeiten, zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen anzuordnen, vorerst keinen Gebrauch machen. Insbesondere die mögliche generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Land nicht anordnen. Die Landesverordnungen bleiben auch nach dem 1. Oktober inhaltlich im Wesentlichen unverändert.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Derzeit zeichnet sich die Pandemiesituation durch eine weitgehend stabile Lage aus, auch wenn die Zahlen in den letzten Tagen angestiegen sind. Diese Entwicklung beobachten wir sehr genau, gerade was die Belastung der Krankenhäuser durch Corona-Patienten und Personalausfälle angeht. Im Moment sind die Zahlen im Vergleich zum Frühsommer aber niedrig. Verbindlich vorzuschreibende schärfere Schutzmaßnahmen wären deshalb derzeit nicht verhältnismäßig. Dass wir derzeit vor allem auf eine zwingende, generelle Maskenpflicht in Innenräumen verzichten, bedeutet nicht, dass es aktuell keine Risiken gibt. Durch das Tragen einer Maske schützt man nach wie vor die eigene Gesundheit und die seiner Mitmenschen. Schwere Verläufe sind bei der Omikron-Variante zum Glück zwar die Ausnahme, aber Infizierte klagen durchaus über mitunter länger anhaltende gesundheitliche Einschränkungen nach einer Infektion. Auch Personalausfälle sind ein Problem. Deshalb sind wir alle aufgerufen, unsere Erfahrungen aus zweieinhalb Jahren Pandemie durch einen verantwortlichen Selbstschutz umzusetzen. Dazu gehört im Übrigen auch, sicherzustellen, dass man einen Impfschutz hat, der den STIKO-Empfehlungen entspricht. Prüfen Sie daher Ihren Impfstatus.“

Ergänzend zu den Bundesregelungen schreibt die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Oktober vor:

  • In Innenräumen gilt bis auf weiteres keine generelle Maskenpflicht. Dies gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Für Schulen bleibt es bei einer Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske).
  • Die Maskenpflicht im ÖPNV (medizinische Maske) bleibt wie bisher erhalten.
  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch für Beschäftigte in Einrichtungen, in denen der Bund für Besucherinnen und Besucher eine bundesweite FFP-2-Maskenpflicht vorschreibt (Arztpraxen und ähnliche medizinische Behandlungseinrichtungen). Auch dies entspricht den bisherigen Landesregelungen.
  • Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen bestehen.
  • In allen Fällen, in denen sich die Maskenpflicht aus der Landesverordnung ergibt, ist demnach weiterhin wenigstens eine medizinische Maske erforderlich. Auch die bekannten Ausnahmen für Kinder und in bestimmten Situationen (notwendige Nahrungsaufnahme, Einsatzsituationen, Gehörlosenkommunikation etc.) bleiben bestehen.
  • Die meisten Testpflichten, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren (v.a. für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen), ergeben sich künftig direkt aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Ergänzend bleiben die Landesregelungen zu Testpflichten in staatlichen Unterbringungseinrichtungen und im Strafvollzug etc. (mit den bisherigen Ausnahmemöglichkeiten für immunisierte Personen) bestehen.
  • Für immunisierte Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern regelt die Landesverordnung eine Ausnahme von den Testpflichten des Bundes; hier sind wie bisher zwei Selbsttests pro Woche ausreichend. Auch für räumlich abgetrennte Krankenhausambulanzen und kurzfristige Einrichtungsbesuche ohne Kontakt zu Bewohnerinnen/Bewohnern oder Patientinnen/Patienten gelten wie bisher in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen von der Testpflicht.

Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert. Auch künftig gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit der Freitestung. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.

Die neuen Regelungen treten am Samstag, 1. Oktober, in Kraft und gelten zunächst bis zum 31. Oktober 2022.

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Flüchtlingskrise – Kommunen am Limit – Kreis Euskirchen appeliert ans Land NRW

Euskirchen – Landrat Markus Ramers und die elf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fordern Land zum Handeln auf / Ziel: Überforderung der Kommunen vermeiden / Flut-Katastrophe schränkt Möglichkeiten der Kommunen weiter massiv ein. Mit einem eindringlichen Appell hat sich der Kreis Euskirchen ans Land NRW gewandt und mehr Solidarität in der aktuellen Flüchtlingssituation gefordert. „Unsere Kommunen sind am Limit. Es braucht jetzt dringend eine bessere Unterstützung durch das Land“, betont Landrat Markus Ramers.

Gemeinsam mit allen elf Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus dem Kreis Euskirchen fordert er das Land u.a. dazu auf, mehr eigene Unterbringungskapazitäten zu schaffen und insbesondere die von der Flut betroffenen Kommunen bei den vielfältigen Herausforderungen spürbar zu entlasten. Der Landrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben ihre Initiative am Freitag in einem Brief an NRW-Ministerin Josefine Paul, u.a. zuständig für die Themen Flucht und Integration, ausführlich begründet und ihre Forderungen am Montag im Rahmen einer Videokonferenz mit der Ministerin unterstrichen.

Kernpunkt der Kritik ist der aktuell geltende „rein abstrakte Verteilungsschlüssel ohne wirklichen Bezug zu den Rahmenbedingungen in den Kommunen vor Ort“, heißt es in dem Schreiben. So müsse man etwa im Kreis Euskirchen weiterhin die Folgen der Flutkatastrophe vom Sommer 2021 berücksichtigen. Dies betreffe zum einen die Gebäudeschäden in den Kommunen, zum anderen binde der laufende Wiederaufbau auch viel Personal in nahezu allen Rathäusern des Kreises. Insofern sei die Verlängerung des Zuweisungsstopps unabdingbar.

Ein großes Problem sei zudem der Wohnungsmangel. Bezogen auf den gesamten Kreis Euskirchen gebe es aktuell eine Aufnahmeverpflichtung für rund 2.200 Menschen – untergebracht seien derzeit aber bereits 2.700 (1.500 in Gemeinschaftsunterkünften und 1.200 in Privatwohnungen). Damit sei der Kreis Euskirchen nahezu „am Limit“, da es in den Gemeinschaftsunterkünften so gut wie keine Plätze mehr gebe. Dennoch gebe es weitere Flüchtlingszuweisungen des Landes. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang auch die fehlende Planbarkeit der Zuweisungen. Als letztes Glied der Kette könnten sich die Kommunen nur bedarfsgerecht aufstellen, wenn sie vom Land entsprechende Prognosen zur weiteren Entwicklung der Lage erhalten. Dies sei bisher nicht der Fall.

Der Landrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind sich darin einig, dass auch die Kapazitäten des Landes für Notunterkünfte deutlich erhöht werden müssen. Die bisher vom Ministerium angekündigten geplanten zusätzlichen Plätze bleiben nach Ansicht von Kreis und Kommunen deutlich hinter dem zurück, was für eine Entlastung vor Ort nötig wäre. Angesichts dessen hat der Kreis Euskirchen kein Verständnis für die Entscheidung des Landes, die Zentrale Unterbringungseinrichtung in der ehemaligen Eifelhöhenklinik in Marmagen mit 750 Plätzen nach langem Hin und Her nun doch nicht in Betrieb zu nehmen.

Neben der Sorge um ein „Dach über dem Kopf“ stellen natürlich die Begleitung der Geflüchteten genauso wie die medizinische Versorgung und die Betreuung in Kitas und Schulen eine gewaltige Aufgabe dar. Kreis und Kommunen begrüßen die Dialogbereitschaft des Landes, sprechen sich aber nachdrücklich dafür aus, „dass es nicht beim Sammeln von Problemen bleibt, sondern zügig Hilfe organisiert wird“, so Landrat Markus Ramers abschließend. Die bisherige Handlungsweise von Bund und Land treibt die Kommunen nach Überzeugung von Kreis und Kommunen in die Handlungsunfähigkeit.

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Politische Glaubwürdigkeit gefährdet

Region/Koblenz – Verantwortungsbewusster Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist wichtig für Lebensmittelerzeugung. Die Bauern und Winzer im Verbandsgebiet unterstützen grundsätzlich das übergeordnete Ziel, den sparsamen und nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu forcieren. Der Vorschlag der EU-Kommission eines Totalverbotes in Schutzgebieten, verbunden mit einem Auflagenwahnsinn, wird aber grundlegend abgelehnt.

Anlässlich der gestrigen Sitzung des EU-Agrarrates, in dem der Kommissionsvorschlag zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes besprochen wird, veröffentlicht der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ein Positionspapier. BWV-Präsident Michael Horper macht deutlich: „Der EU-Kommissionsvorschlag macht den Weinbau in den rheinland-pfälzischen Flusstälern unmöglich. Die vier Weinanbaugebiete Mosel, Nahe, Ahr und Mittelrhein liegen zum allergrößten Teil in geschützten Gebieten. Die Auswirkungen des Kommissionsvorschlages auf die vor- und nachgelagerten Bereiche sowie den Tourismus in diesen Regionen wären katastrophal.“

Das Gesetzespaket sieht Restriktionen in „empfindlichen Gebieten“ und damit in allen naturschutzfachlich relevanten Schutzgebieten vor. In Rheinland-Pfalz wären davon über 260.000 Hektar betroffen, 38 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche. Bei der Ausweisung von Schutzgebieten wurde seitens der Politik den Bauern und Winzern die Bewirtschaftung ihrer Flächen auch weiterhin nach guter fachlicher Praxis zugesagt. „Hier steht die Glaubwürdigkeit politischer Versprechen auf dem Spiel“, erinnert Horper an eindeutige Zusagen. Ohne einen ausreichenden Schutz der Nutzpflanzen sei die heimische Lebensmittelerzeugung kaum möglich.

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Nordrhein-Westfalen passt die kommunalen Impfangebote an

Region/Düsseldorf – Impfungen mit angepassten Omikron-Impfstoffen nun auch bei Impfangeboten der Kreise und kreisfreien Städte möglich. Basierend auf dem Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission passt das Land die kommunalen Impfangebote an.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 sollen künftig bevorzugt mit den auf die Omikron-Variante angepassten Impfstoffen erfolgen. Dies sieht der Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) vor. Es ist davon auszugehen, dass der Beschlussentwurf zeitnah in einer entsprechenden Empfehlung umgesetzt wird. Daher hat das Ministerium darauf basierend seine Erlasslage angepasst. Damit sind nun auch in den Impfangeboten der Kreise und kreisfreien Städte Impfungen mit den neuen Omikron-Impfstoffen möglich.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „BioNTech und Moderna haben ihre Impfstoffe auf die aktuell vorherrschende Omikron-Variante des Corona-Virus angepasst. Damit sind die Impfungen passgenauer als mit dem bisherigen Impfstoff und wir können auch auf eine deutlich bessere Schutzwirkung der Impfstoffe hoffen. Auch wenn wir bereits gute Impfquoten haben, hoffe ich, dass das Impfgeschehen jetzt nochmal deutlich anziehen wird. Bei den Viertimpfungen der Menschen ab 60 Jahren ist noch Luft nach oben. Gerade Menschen dieser Altersgruppe ohne bisherige Auffrischungsimpfung sollten sich – vielleicht im Zuge der Grippeschutzimpfung – erneut gegen COVID 19 impfen lassen.“

Für die kommunalen Impfangebote gilt nun: Auffrischungsimpfungen ab 12 Jahren sind vorzugsweise mit einem der Omikron-adaptierten mRNA-Impfstoffe durchzuführen.

Die STIKO hält weiter an ihrer Empfehlung fest, dass eine zweite Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen angezeigt ist:

  • Personen mit Immundefiziten ab dem Alter von 5 Jahren
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Personen im Alter ab 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

Auch die bisherigen mRNA-Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie sich nach Auffassung der STIKO in der gesamten Pandemie bewährt haben und unverändert vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen schützen.

Auch Impfungen mit Valneva sind künftig in den kommunalen Impfangeboten möglich. Die STIKO führt in ihrem Beschlussentwurf aus, dass Valneva zur Grundimmunisierung von Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren genutzt werden kann. Valneva kann insbesondere dann genutzt werden, wenn nach Verabreichung der ersten Impfstoffdosis eines anderen COVID 19-Impfstoffs eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie besteht.

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Bauernverband fordert mehr Rücksicht auf Bauern und Winzer!

Region/Koblenz – GAP-Forum des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau. „Landwirte und Winzer benötigen Planungssicherheit. Wir fordern weniger Bürokratie und Auflagen, um unsere Betriebe in die Zukunft führen zu können. Hinzu kommen steigende Preise für Energie, Futter- und Düngemittel. Dies alles sind enorme Gefahren für unsere bäuerlichen Familienbetriebe.“ Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, machte anlässlich BWV-Agrarforum zur GAP 2023 in Koblenz deutlich, dass anstehende politische Entscheidungen die landwirtschaftlichen Erfordernisse dringend berücksichtigen müssten.

Horper konnte zahlreiche Vertreter aus Politik, Verwaltung und Landwirtschaft begrüßen. Neben rheinland-pfälzischen Abgeordneten waren insbesondere viele Vertreter aus der Agrarverwaltung der Einladung nach Koblenz gefolgt, um die aktuellen Herausforderungen, die die gemeinsame Agrarpolitik ab dem Jahr 2023 an Bauern und Winzer stellt, zu diskutieren.

Staatssekretär Andy Becht bekräftigte die Unterstützung der rheinland-pfälzischen Landesregierung für die Belange der Bauern- und Winzerfamilien. Dabei setze er sich für eine attraktive Förderung der Betriebe im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik ein.

Im Rahmen der verschiedenen Fachvorträge wurde jedoch deutlich, dass verlässliche rechtliche Grundlagen für die Landwirte derzeit noch fehlen. Dies betrifft beispielsweise konkrete Handlungsanforderungen an die zukünftige Bewirtschaftung von Ackerflächen, die Gestaltung eines notwendigen Fruchtwechsels oder auch die Kompensation sinkender Betriebsprämien durch Mittel der zweiten Säule, die Rheinland-Pfalz im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt werden. Die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll die Politik der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums in der Union unterstützen und dabei den vielen verschiedenen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden.

Die weit über 100 Teilnehmer der hybrid durchgeführten Veranstaltung kritisierten, dass in Rheinland-Pfalz kaum Anreize für die Tierhaltung in den Mittelgebirgsregionen bestünden. Diese würden sich hauptsächlich an die Ackerbauern richten.

Insgesamt sei die derzeitige Situation unbefriedigend, so der Kreisvorsitzende des Kreisbauernverbandes Neuwied, Ulrich Schreiber, weil die Landwirte dringend verlässliche Grundlagen benötigen würden, um die Anbauplanung für den Herbst und das kommende Jahr vornehmen zu können. „Ich weiß nicht, was sich die Politik vorstellt,“ so Schreiber. „Es ist für die Landwirtschaft und den Weinbau schlicht nicht möglich, innerhalb weniger Tage auf die gesetzlichen Anforderungen zu reagieren. Wir brauchen eben eine Vorlaufzeit. Dass diese uns die Politik nicht gewährt, ist ein Skandal.“