Kategorien
Top-Themen

Gemeinsam mit Waldbesitzenden gegen unbegründete Klage der Sägewerke

Region/Düsseldorf – Wegen einer früher praktizierten, kooperativen Holzvermarktung sieht sich die nordrhein-westfälische Forstverwaltung einer Klage ausgesetzt: Eine eigens zu diesem Zweck gegründete Inkassogesellschaft, die angebliche Ansprüche von 32 Sägewerken bündelt, hat einen behaupteten Schaden in Höhe von rund 187 Millionen Euro wegen überhöhter Holzpreise gerichtlich geltend gemacht. Das Land Nordrhein-Westfalen weist als Beklagte diesen Vorwurf als unbegründet zurück.

Als übliche prozessuale Vorsichtsmaßnahme hat das Land jetzt veranlasst, dass ein Teil der Waldbesitzenden, die früher an der kooperativen Holzvermarktung teilgenommen haben, im Zuge des laufenden Verfahrens förmlich über die Kartellklage informiert wird. In der sogenannten „Streitverkündung“ erhalten rund 800 Waldbesitzende (private Waldbesitzer, Waldgenossenschaften, Kommunen), die sich mit einem signifikanten Nettoumsatz an der damaligen Holzvermarktung beteiligt haben, in Kürze ein entsprechendes Schreiben, das vom zuständigen Landgericht zugestellt wird.

Wichtig ist: Der Großteil des Waldbesitzes in Nordrhein-Westfalen, der an der kooperativen Holzvermarktung teilgenommen hat, ist nicht von der „Streitverkündung“ betroffen.

Im Zuge der „Streitverkündung“ haben zudem die rund 800 Waldbesitzenden jetzt die Möglichkeit, sich an die Seite des Landes zu stellen, um gemeinsam in die weitere rechtliche Auseinandersetzung gegen die Sägewerke zu gehen. Dazu sind sie aber nicht verpflichtet. Bei Verzicht auf einen Beitritt entstehen keine unmittelbaren Kosten.

Forstministerin Silke Gorißen: „Mir ist bewusst, vor welchen Herausforderungen die Waldbesitzenden beim Umbau unserer Wälder stehen. Diese Klage der Sägeindustrie richtet sich gegen alle, die sich in Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, unseren Wald zu bewahren und ihn zu schützen. Deshalb es ist mir wichtig, dass wir gemeinsam mit den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern gegen die aus unserer Sicht unbegründete Klage vorgehen. Wir als Land sind gut vorbereitet.“

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bereits Vorkehrungen getroffen, die den Umfang der „Streitverkündung“ auf das rechtlich absolut notwendige Minimum reduzieren. 95 Prozent der Waldbesitzenden sind deshalb gar nicht betroffen.

Ministerin Silke Gorißen: „Gemeinsam mit dem Waldbesitz ist unser erstes Ziel ein stabiler und anpassungsfähiger Mischwald. Hierzu werden auch in den nächsten Jahren umfangreiche Fördergelder bereitgestellt. Darüber hinaus stellen wir ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbesitzenden zur Verfügung – so stärken wir gleichzeitig die wirtschaftliche Perspektive beim Umbau des Waldes.“

Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbauernschaft

Das Land stellt – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages – aus den Haushaltsmitteln für das Jahr 2023 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bereit. Damit will das Forstministerium bei der großen Aufgabe des Umbaus zu einem klimaangepassten und gesunden Wald helfen.

  • Zum Maßnahmenpaket gehört eine Erhöhung der Wegebauförderung in Waldgebieten, die besonders unter den Kalamitäten gelitten haben und deshalb ertragsschwach sind. Dies gilt nur für Betriebe, die weniger als 1.000 Hektar Wald bewirtschaften.
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in denen vor allem der Kleinwaldbesitz ehrenamtlich zusammengeschlossen sind, sehen sich mit immer mehr Bürokratie konfrontiert und brauchen eine professionelle Geschäftsführung. Damit diese finanziell tragbar ist, wird das Land hierfür eine verbesserte Förderung einführen.
  • Waldbesitz außerhalb forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse wurde bisher kaum von den Angeboten der Forstverwaltung erreicht. Deshalb wird die kostenfreie Initialberatung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer intensiviert, die nicht in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert sind. Die Aufgabe, den Wald zu einem klimaangepassten Mischwald umzubauen, ist komplex und bedarf einer Fachberatung durch ausgebildete Forstleute.
  • Zudem soll es in Zukunft möglich sein, vor allem auf Nadelholz-Kalamitätsflächen Windenergieanlagen aufzustellen. Dies erweitert die Einkommensmöglichkeiten der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erheblich.

Umfassendes Informationsangebot an den Waldbesitz

Das für Forstangelegenheiten zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzt sich mit den betroffenen rund 800 Waldbesitzenden in Verbindung. Unter der E-Mail-Adresse kartellrechtsstreit@mlv.nrw.de steht das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz außerdem für betroffene Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und ihre Fragen zur Verfügung. Auf www.mlv.nrw.de wird zudem ein umfangreicher Frage- und Antwort-Katalog zum Hintergrund und aktuellen Stand der Klage der Sägewerke gegen das Land Nordrhein-Westfalen und des Instruments der Streitverkündung bereitgestellt.

Kategorien
Top-Themen

Großteil der Kommunen in Mayen-Koblenz nimmt nicht an bundesweitem Warntag teil

Region/Mayen-Koblenz – Am bundesweiten Warntag, der am Donnerstag den 8. Dezember stattfindet, nehmen die Kommunen im Landkreis Mayen-Koblenz, mit Ausnahme der Stadt Mayen, nicht teil. Darauf verständigten sich Rainer Nell, Brand- und Katastrophenschutzinspektor im Landkreis, und die Wehrleiter der jeweiligen Städte und Verbandsgemeinden. Grund hierfür ist, dass das Sirenennetz im Landkreis – Mayen ausgenommen – noch nicht auf das digitale System umgestellt wurde und somit keine entsprechenden Sirenensignale und Warndurchsagen möglich sind. Die Umstellung auf digitale Sirenen befindet sich zurzeit in Planung.

Bei einer entsprechenden Schadenslage erfolgt die Warnung der Bevölkerung in den jeweiligen Kommunen derzeit über die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel wie Rundfunksender und App-Server (zum Beispiel NINA oder KATWARN), über Lautsprecherdurchsagen der Freiwilligen Feuerwehren und über deren soziale Medien.

Traditionell sendet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe am bundesweiten Warntag eine Warnmeldung an alle an das MoWaS angeschlossene Warnmittel und Warnmultiplikatoren, wie zum Beispiel Sirenen, Rundfunksender und App-Server. Zugleich soll die Gelegenheit genutzt werden, den Menschen in Deutschland das System Cell Broadcast bekannt zu machen, bei dem über die Mobilfunknetze eine Warnmeldung übermittelt wird. Ebenso können die Bundesländer und Kommunen ihre Warnmittel, wie zum Beispiel Sirenen auch weiterhin manuell auslösen.

Kategorien
Top-Themen

Landesregierung Nordrhein-Westfalen spannt Schutznetz für das Versorgungsnetz

Region/Düsseldorf – NRW.BANK-Sonderprogramm „Liquiditätsstärkung Stadtwerke“ kann starten. Um kommunale Energieversorger in der aktuellen Situation zu stärken, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 1. Dezember 2022 das Sonderprogramm „NRW.Liquiditätsstärkung Stadtwerke“ gestartet. Für das Programm stehen fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Landesregierung hat bis zu dieser Höhe eine Haftungsfreistellung an die landeseigene -Förderbank, die NRW.BANK, erteilt. Der Landtag hatte die Landesregierung zuvor dazu ermächtigt.

 „Stadtwerke sichern weitaus überwiegend die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen. Deshalb sichert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Stadtwerke. Mit dem neuen Programm wird ein Schutznetz für unser Versorgungsnetz gespannt. Seit Sommer haben Länder die Bundesregierung aufgefordert, einen bundesweit einheitlichen Rahmen zur finanziellen Absicherung der Stadtwerke zu schaffen. Das ist nicht passiert”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die kommunalen Stadtwerke stellen mit jeweils etwa zwei Dritteln der Gas- und Stromversorgung den Großteil der Energieversorgung des Landes sicher. Zudem erbringen sie regelmäßig noch andere Leistungen der Daseinsvorsorge wie den öffentlichen Nahverkehr oder die Finanzierung vieler weiterer kommunaler Leistungen.

„Für die Versorgungssicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger brauchen wir stabile kommunale Energieversorger. In der aktuellen Energiekrise müssen wir daher unsere Stadtwerke bei der Stärkung ihrer finanziellen Basis unterstützen. Mit dem Start des neuen Liquiditätsprogramm setzt die Landesregierung genau hier ein starkes Zeichen: Wir stellen sicher, dass die Stadtwerke auch künftig Zugang zu ausreichenden Finanzmitteln haben. Mit einer Landesgarantie im Volumen von 5 Milliarden Euro sichern wir Kredite an die Kommunen zugunsten der Stadtwerke. So unterstützen wir unsere Stadtwerke und sorgen dafür, dass im Winter die Energieversorgung im Land sicher ist“, sagt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk.

Grundlage des Programms ist eine Regelung im Haushaltsgesetz des Landes zur Absicherung der Energieversorgung, die auf einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3. November 2022 hin mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP beschlossen und noch in den Nachtragshaushalt 2022 aufgenommen wurde.

„Gerade in der aktuellen Energiekrise müssen sich die Menschen in Nordrhein-Westfalen auf ihre Stadtwerke als Energieversorger verlassen können“, sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Als Partner der Kommunen stellen wir gemeinsam mit dem Land NRW sicher, dass die regionale Versorgung nicht an der Liquidität scheitert.”

Die Kommunen leiten die aufgenommenen Finanzmittel vollständig an ihre betroffenen Stadtwerke weiter und sind im Gegenzug verpflichtet, sich ausdrücklich zum eigenen Energieversorger zu bekennen, indem sie ihren Anteil am Haftungskapital der Gesellschaft erhöhen. Darüber hinaus gilt für teilnehmende kommunale Energieversorger eine Boni-Sperre für Geschäftsführer und Vorstände sowie eine Ausschüttungssperre, ohne dabei die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsoge zu gefährden.

Kategorien
Top-Themen

Schließung der stationären Gynäkologie und Geburtshilfe am Standort Bad Neuenahr

Bad Neuenahr/Waldbreitbach – Das Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler sieht sich aufgrund signifikanter Engpässe beim medizinischen und pflegenden Fachpersonal für die Bereiche Geburtshilfe und Gynäkologie gezwungen, die stationäre Geburtshilfe (Kreißsaal) zum 5. Dezember 2022 und die stationäre gynäkologische Versorgung zum 16. Dezember 2022 am Standort Bad Neuenahr einzustellen.

Versorgung der Patientinnen sichergestellt

Mit den umliegenden Kliniken in Bonn sowie Neuwied, die über qualifizierte Fachbereiche für Gynäkologie und Geburtshilfe verfügen, wurde die Übernahme der bereits geplanten stationären Behandlungen und Geburten besprochen. Auch die betroffenen Patientinnen sind informiert. Aufgrund der räumlichen Nähe der alternativen Kliniken für Gynäkologie und Geburtshilfe entsteht keine Versorgungslücke für die Region Ahr.

Die Marienhaus Gruppe bedauert diese Entwicklung sehr. Trotz intensiver Maßnahmen zur Gewinnung neuer qualifizierter Mitarbeitender für die Abteilung, ist es nach wie vor äußerst schwierig, Ersatz für ausscheidende oder längerfristig ausfallende Mitarbeitende zu werben. Unsere Bemühungen, die Chefarztposition nachzubesetzen und darüber hinaus ein Oberarzt-Team zu gewinnen, waren ebenfalls nicht von dauerhaftem Erfolg gekrönt.

Großartige Teamleistung in schwierigen Zeiten

Den Mitarbeitenden des Fachbereichs, denen wir zu großem Dank für ihren Einsatz verpflichtet sind, wird die Möglichkeit eröffnet, in anderen Fachbereichen der Einrichtung in Bad Neuenahr oder in gynäkologischen sowie geburtshilflichen Abteilungen der Marienhaus Gruppe in Neuwied oder Bonn tätig zu bleiben. Für sie war es eine große Herausforderung, den Betrieb des Fachbereiches in den zurückliegenden Jahren mit Pandemie, Ahr-Flut und Fachkräftemangel sicher zu gewährleisten und unser Ansinnen, eine ortsnahe gynäkologische sowie geburtshilfliche Versorgung zu ermöglichen, umzusetzen.

Das Team der Elternschule am Krankenhaus Maria Hilf wird Schwangeren und werdenden Eltern weiterhin ihre Begleitung, Beratung und Unterstützung anbieten. Die Elternschule ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 02641 83-85337 erreichbar. Einen Überblick über alle angebotenen Kurse und Termine sind auf der Homepage des Krankenhauses zu finden: www.marienhaus-klinikum-ahr.de/eltern-und-kinder/elternschule

Unmittelbare gynäkologische Versorgung in der Region

Für sämtliche gynäkologische und geburtshilfliche Anliegen stehen den Frauen und werdenden Eltern der Region die Teams der Gynäkologie und Geburtshilfe am Gemeinschaftskrankenhaus Bonn sowie am Marienhaus Klinikum St. Elisabeth in Neuwied zur Verfügung.

Kategorien
Top-Themen

Bundeskabinett verabschiedet Gas- und Strompreisbremse

Region/Berlin – Wichtige Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft. Das Kabinett hat gestern im Umlaufverfahren die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt.

Die Gesetzentwürfe wurden in enger Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeitet. Die Bundesregierung hat sie heute gebilligt.

Die zusammen erarbeiteten Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen dürfen. Das schützt alle Haushalte und Unternehmen, genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und kulturelle Einrichtungen. Alle, die bereits sehr hohe Preise zahlen, werden entlastet. Die Preisbegrenzungen beziehen sich auf einen großen Teil ihres bisherigen Energieverbrauchs.

Die Preisbremsen gelten von März 2023 an, dann werden aber auch rückwirkend die Kosten von Januar und Februar begrenzt. Damit wirken die Preisbremsen im gesamten Jahr 2023 bis zum April 2024. Die Strom-, Gas- und Wärmpreisbremsen sind das Herzstück des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von insgesamt 200 Milliarden Euro. Durch eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen werden auch Stromerzeugungsunternehmen an der Finanzierung beteiligt.

Die Regelungen zu Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind in zwei von Bundeskanzlersamt, Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammen erarbeiteten Gesetzentwürfen gebündelt. Das Gesetz für die Gas- und Wärmepreisbremse sieht vor, dass für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gas- und Wärmeverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, für Wärme auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde.. Diese Deckelung des Preises gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den Verbrauch, der dieses Kontingent übersteigt, muss weiterhin der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden. Im März 2023 werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.

Die befristete Gas- und Wärmepreisbremse soll ab Januar 2023 auch der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis pro Kilowattstunde Gas wird für Industriekunden auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt dieser Preis bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.

Das Gesetz zur Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr) wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Hinzu kommen Härtefall-Regelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung. Erhalten einzelne Unternehmen insgesamt hohe Förderbeträge, müssen beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Die Energiepreisbremsen sind notwendig geworden, weil sich in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine die europäischen Großhandelspreise für Erdgas innerhalb eines Jahres vervielfacht hatten. Das hat auch die Preise für Strom und Fernwärme in die Höhe getrieben. Die hohen Energiepreise schlagen sich je nach Vertragsart und Laufzeit unterschiedlich deutlich und unterschiedlich schnell in den Rechnungen für Haushalte und Unternehmen nieder. Durch die enormen Preissteigerungen ist dabei nicht nur die energieintensive Industrie gefährdet, alle Unternehmen müssen mit steigenden Produktionskosten rechnen. Viele Unternehmen haben deshalb bereits begonnen, die Preise für ihre Endprodukte zu erhöhen. Dies ist ein maßgeblicher Grund für die derzeit hohen Inflationsraten.

Die Entlastung durch die Strompreisbremse wird teilweise über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Strommarkt refinanziert. Die Bundesregierung setzt damit die Vorgaben aus der Notfallverordnung (EU) 2022/1854 um. Die Vorgaben aus der EU-Verordnung sind verbindlich und sind national anzuwenden bzw. umzusetzen.

Die Abschöpfung wird so ausgestaltet, dass einerseits ein angemessener Erlös zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleistetet, andererseits ein substanzieller Beitrag zur Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft geleistet wird. Adressiert werden nur Gewinne in einer Höhe, mit der niemand gerechnet hat.

Die Abschöpfung erfolgt ab dem 1. Dezember 2022. Zu diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten nach der EU-Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise eine Erlösobergrenze am Strommarkt vorzusehen. Die Laufzeit der Abschöpfung ist zunächst bis zum 30. Juni 2023 befristet, kann aber –

im Lichte der Review durch die EU-Kommission – zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verlängert werden, höchstens jedoch bis zum 30. April 2024. Damit wurde der Zeitraum noch mal im Vergleich zu den ursprünglichen Überlegungen verkürzt.

Kategorien
Top-Themen

„Jedwede Gewinn-Abschöpfung bei Biomasse-Anlagen muss vom Tisch“

Region/Berlin/Koblenz – Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Ökonomierat Michael Horper, fand während einer Demonstration für Bioenergie in Deutschland deutliche Worte. Eine Ein-Megawatt-Grenze beeinträchtigt landwirtschaftliche Betriebe mit flexiblen Anlagen. Auch der geplante 6 Cent-Puffer wird den gestiegenen Rohstoff-, Energie-, Anlagen- und Betriebskosten nicht gerecht.“

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant eine Abschöpfung von Strommarkterlösen in Deutschland, die Biogasanlagen in den Ruin treiben würde. Heute fand vor dem Bundestag in Berlin eine Demonstration unter dem Motto: „Zukunft statt Abschöpfung“ statt. Zur Demonstration haben der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas sowie der Bundesverband Bioenergie mit dem Fachverband Holzenergie aufgerufen.

Die Vertreter der Landwirtschaft konnten während der Kundgebung mit 30 Bundestagsabgeordneten sprechen. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Ökonomierat Michael Horper, fand deutliche Worte: „Jedwede Gewinnabschöpfung bei Biomasseanlagen muss vom Tisch. Eine Ein-Megawatt-Grenze beeinträchtigt landwirtschaftliche Betriebe mit flexiblen Anlagen. Auch der geplante 6 Cent-Puffer wird den gestiegenen Rohstoff-, Energie-, Anlagen- und Betriebskosten nicht gerecht.“

Das Bundeswirtschaftsministerium legte heute einen Referentenentwurf vor, der Betriebe, die Erneuerbaren Energien erzeugen, belastet. Dies könne angesichts der Klima- und Ukrainekrise niemand verstehen, betonte Horper. Gerade Biogas sei klimafreundlich, grundlastfähig und trage zur Energieunabhängigkeit bei. Solch eine Energieform müsse vielmehr deutlich unterstützt werden.

Kategorien
Top-Themen

DEKRA warnt vor fahrlässigem Umgang mit Kerzen im Advent und Winter

Region/Stuttgart – Vorsicht vor dem Wachsbrand – Vor einem sorglosen Umgang mit Kerzen und Lichten in diesem Winter warnen die Kerzenexperten von DEKRA. Vor allem in der Adventszeit steigen die Gefahren, wenn Kerzen in Adventskränzen oder als Weihnachtsdekoration entzündet werden. Die Experten warnen angesichts der Energieknappheit auch vor einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch von Kerzen und Lichten: beispielsweise als Heizungsersatz oder zur Ausleuchtung von Innenräumen.

Aktuell warnen die DEKRA Experten vor Feuergefahren durch selbstgebaute Teelichtöfen – ein großes Thema in den sozialen Medien. Die Gefahr: Wird die Hitze unter dem Tontopf zu groß, kann ein Wachsbrand mit Verpuffung entstehen. Vorsicht! Ein Wachsbrand darf nie mit Wasser gelöscht werden, da sonst eine gefährliche Stichflamme entsteht.

Mehrere Teelichte dürfen grundsätzlich nur mit Sicherheitsabstand gleichzeitig entzündet werden. Rutscht ein brennender Docht an den Rand des Aluminiumbechers und stehen die Lichte zu eng beieinander, kann sich das Bechermaterial zu stark erhitzen. Auch hier droht schließlich ein Wachsbrand.

Die größte Gefahr beim Umgang mit brennenden Kerzen ist ein zu geringer Abstand zu Vorhängen oder Einrichtungsgegenständen, beispielsweise wenn Kerzen auf Fenstersimsen zu Beleuchtungszwecken platziert werden. Auch Adventskränze oder Dekoration mit brennenden Kerzen benötigen ausreichenden Platz. Das gilt auch für echte Kerzen am Weihnachtsbaum. Grundsätzlich dürfen brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt oder mit Kindern oder Haustieren alleingelassen werden.

Die Kerzenexperten von DEKRA raten auch von Kerzen minderwertiger Qualität ab. So kann es zum Brand führen, wenn eine Kerze ausläuft und der Docht umkippt. Gerade an Adventskränzen, Gestecken und Christbäumen sind selbstverlöschende Kerzen sicherer: Bei ihnen erlischt die Flamme, bevor die Kerze völlig abgebrannt ist. Die Brandgefahr vermindert auch, wer die Kerzenflamme nicht ausbläst, sondern mit einem Kerzenlöscher erstickt. Denn bei mangelhafter Dochtqualität oder Zugluft kann sich die Flamme erneut entzünden.

DEKRA empfiehlt, beim Einkauf auf das RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Kerzen zu achten. Das Zeichen, das erst nach der neutralen Prüfung im DEKRA Kerzenlabor vergeben wird, garantiert ein sicheres Brandverhalten, Qualität und Schadstofffreiheit.

Hier die DEKRA Sicherheits-Tipps:

  • Brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt oder mit Kindern oder Haustieren allein lassen.
  • Auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Gegenständen aller Art sowie auf einen stabilen, hitzebeständigen Kerzenhalter achten.
  • Kerzen nicht ausblasen, sondern mit einem Kerzenlöscher ersticken. Vorsicht: Zugluft kann einen glimmenden Docht neu entzünden.
  • Beim Kerzenkauf auf Qualität achten. Sicherheit signalisiert „RAL Gütezeichen Kerzen“, das an einer stilisierten Kerzenflamme zu erkennen ist.
  • Nach Möglichkeit selbstverlöschende Kerzen verwenden.
  • Wassereimer, Löschdecke und Feuerlöscher bereithalten. Im Notfall 112 anrufen.
Kategorien
Top-Themen

evm erhöht Strom- und Gaspreise zum 1. Januar 2023

Region/Koblenz – Im Dezember ist bei Gas kein Abschlag fällig – Beschaffungspreise weiter auf hohem Niveau. Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) erhöht ihre Tarife für Strom und Erdgas zum 1. Januar 2023. Knapp 300.000 Kundinnen und Kunden erhalten in diesen Tagen die entsprechenden Anschreiben. „Gerade für unsere treuen Stromkunden und -kundinnen konnten wir den Preis lange, nämlich seit 2020, stabil halten. Die hohen Einkaufspreise, aber auch die gestiegenen Umlagen zwingen uns jetzt dazu, die Preise zu erhöhen“, erklärt evm-Unternehmenssprecher Christian Schröder. So liegen die Beschaffungskosten für Strom für das kommende Jahr deutlich über dem Niveau von 2022 und zugleich steigen ab Januar die Netznutzungsentgelte

Auch die Gaspreise muss die evm erneut anpassen. „Durch unsere langfristige Einkaufsstrategie konnten wir eine weitere Erhöhung deutlich abdämpfen und so weit wie möglich minimieren. Das bedeutet gute Nachrichten für unsere Gaskundinnen und -kunden: Für Sie bleibt der Abschlag gleich, auch wenn unsere Preise steigen“, so Schröder. Hintergrund ist, dass die evm die Abschläge nicht noch einmal angepasst hatte, nachdem die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage entfallen war. Der Gaspreis steigt um 2,361 Cent pro Kilowattstunde (kWh); in dieser Höhe hätte sich in etwa auch die Gasumlage bewegt, die der Bund gestoppt hatte. Betroffen sind rund 110.000 Kunden und Kundinnen.

Strompreis steigt
Auf eine höhere Preiserhöhung müssen sich die rund 188.000 Stromkunden und -kundinnen der evm vorbereiten. Sie hängt von dem jeweiligen Tarif ab, in dem sich ein Haushalt befindet. Ein Beispiel: In der Grundversorgung erhöht sich der Arbeitspreis um rund 11,7 Cent pro kWh auf 49,90 Cent pro kWh. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von rund 3500 kWh pro Jahr zahlt also in der Grundversorgung 2023 rund 146 Euro für Strom pro Monat. Das ist eine Steigerung um rund 34 Euro pro Monat. Die geplante Gas- und Strompreisbremse ist in den Preisen noch nicht berücksichtigt. „Das notwendige Gesetz ist noch in Arbeit“, erklärt Schröder. „Sollte eine solche Bremse umgesetzt werden, geben wir die Entlastung selbstverständlich sofort an unsere Kunden weiter.“ Vorgesehen ist, die Strompreise auf 40 Cent pro kWh zu deckeln. Die meisten evm-Kunden befinden sich nicht in der Grundversorgung, sondern nutzen Laufzeit- und Sondertarife, deren Preise seit 2020 stabil waren; diese sind von der aktuellen Preisanpassung zwar ebenfalls betroffen, sie sind aber immer noch etwas günstiger als die Grundversorgung. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden informiert die evm individuell schriftlich.

Abschlag für Gas im Dezember entfällt

Im Rahmen der Soforthilfe, die Bundestag und Bundesrat beschlossen haben, werden die Gaskunden im Dezember entlastet. Konkret bedeutet dies, dass die evm im Dezember keine Abschläge für Gas einziehen wird. Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, kann ihn für Dezember pausieren lassen. Die Erstattung, die die evm vom Staat bekommt, erhalten die Kunden als Gutschrift auf ihrer nächsten Jahresrechnung im Jahr 2023. Details veröffentlicht die evm auf ihrer Internetseite.

Energiemarkt weiterhin turbulent
Energie – sowohl Strom wie auch Gas – kauft die evm am Energiemarkt ein. Dabei agiert sie vor allem am sogenannten Terminmarkt, an dem Mengen teilweise weit im Voraus eingekauft werden. Hier beschafft sie die benötigte Energie für Ihre Kundschaft. Nur eine relativ geringe Restmenge muss dann noch zu aktuellen Preisen eingekauft werden. Der Vorteil: Dadurch werden Schwankungen am Markt abgefangen und müssen nicht direkt an Kunden und Kundinnen weitergegeben werden. „Dank der guten Strategie unserer erfahrenen Einkäufer konnten wir die Preise – gerade für unsere treuen Kunden – lange Zeit stabil halten, und Preiserhöhungen, auch im Gas, fielen nicht ganz so hoch aus, wie oft bei der Konkurrenz. Treue zahlt sich in diesem Fall aus“, erklärt Christian Schröder. „Aber auch diese Strategie schützt natürlich nicht vor den Preisen, die aktuell am Markt gezahlt werden müssen. Der Strompreis hat sich im vergangenen Jahr phasenweise verfünffacht, der für Erdgas mehr als versechsfacht.“ Durch die milde Witterung und die bereits gefüllten Gasspeicher entspannt sich der Markt aktuell zwar etwas, die Preise seien aber weiterhin auf einem nie zuvor dagewesenen Niveau. „Sollten Preise wieder dauerhaft ein niedrigeres Niveau erreichen, profitieren selbstverständlich auch unsere Kundinnen und Kunden“, so Schröder.

Kategorien
Top-Themen

So teuer waren WM-Tickets noch nie – Stadion-Tickets für Katar 39 % teurer als in Russland 2018

Region/München – Eine Analyse der Entwicklung von WM-Ticketpreisen zeigt, wie Fußballfans mit jeder WM seit 2006 immer stärker zur Kasse gebeten werden. 337 Euro für ein WM-Ticket sind in Katar die Norm. 39 % mehr als bei der letzten WM. Tickets für das Finale kosten rund 805 Euro. 59 % mehr als bei der letzten WM.
Hoffnung für EM 2024-Tickets: Deutschland war die günstigste WM der letzten 20 Jahre.

Der Sportausrüster Keller Sports hat die Entwicklung der Ticketpreise von Weltmeisterschaften in verschiedenen Sportarten analysiert. Das Fazit für den Fußball: Die Weltmeisterschaft in Katar ist nicht nur entlang der Gesamtkosten die teuerste Fußball-WM aller Zeiten, sondern auch bei den Ticketpreisen. Ein Zuschauerplatz im Stadion ist im Schnitt 39 % teurer als bei der letzten Weltmeisterschaft in Russland. Karten für das Finale kosten sogar 59 % mehr als beim Finale im Jahr 2018. Günstigster Gastgeber einer Fußballweltmeisterschaft war rückblickend Deutschland im Jahr 2006.

Für die Studie wurden sämtliche Ticketpreise der Fußball-Weltmeisterschaften für verschiedene Stationen im Turnier und Preiskategorien recherchiert und mit den Ticketpreisen der vorangegangenen Weltmeisterschaften – Japan/ Südkorea 2002, Deutschland 2006, Südafrika 2010, Brasilien 2014 und Russland 2018 – verglichen.

337 Euro kostet ein Ticket während der Katar-WM im Durchschnitt

Wenn die erste Winter-WM im Wüstenstaat Katar startet, haben Fußballfans aus aller Welt im Schnitt 337 Euro für einen Zuschauerplatz im Stadion ausgegeben. Die günstigsten Spiele sind die Matches der Gruppenphase zu Beginn des Turniers. Deutschland trifft in Gruppe E auf Japan, Spanien und Costa Rica. Am 23. November 2022 findet das erste Spiel der deutschen Nationalelf statt. Ein Zuschauerplatz für die Partie gegen Japan hat Fans rund 109 Euro gekostet. Deutschland konnte Tickets entweder über die Verkaufsplattform der FIFA oder über den DFB beziehen. Wer ein Ticket kaufen durfte, wurde ausgelost.

Hinzu kommen mindestens noch die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung – und das während einer absoluten Hochsaison  – das wird teuer! Für Hotelzimmer und Unterkünfte hat Katar für den Zeitraum rund um das Turnier immerhin einen Preisdeckel installiert. Maximal 117 Euro pro Nacht dürfen die Hoteliers für eine 4-Sterne-Unterkunft verlangen.

Finaltickets von Doha 150 % teurer als in Deutschland 2006

Wie üblich steigen die Ticketpreise mit jedem Match in Richtung Finale. Am teuersten sind die Tickets für das große Finale. Etwa 805 Euro zahlt, wer beim großen Final-Match am 18. Dezember 2022 im Lusail Iconic Stadium unter 80.000 Zuschauern dabei sein will. Damit sind die Karten für das Finale von Doha mehr als 59 % teurer als die Finaltickets bei der WM in Russland 2018 und fast 150 % teurer als die Finaltickets bei der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland.

Die letzte Verkaufsrunde für das Finale wird wahrscheinlich erst starten, wenn die Finalisten feststehen. Dann heißt es, wer zuerst bestellt, bekommt das Ticket.

Die erschwinglichste Fußball-Weltmeisterschaft: Deutschland 2006

Unter dem Motto “Die Welt zu Gast bei Freunden” hat Deutschland die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 offenbar zum Freundschaftspreis angeboten. Zu diesem Schluss kann man durchaus kommen, wenn man die Ticketpreise von damals und heute vergleicht. Ein Ticket für die Vorrunde kostete damals rund 60 Euro. Beim Finale war man dabei, wenn man circa 325 Euro ausgab. Im Schnitt bezahlten Fußballfans im Jahr 2006 etwa 147 Euro für einen Platz in den deutschen WM-Stadien. Mit solchen Ticketpreisen war die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland auch deutlich günstiger als die vorangegangene Weltmeisterschaft in Japan und Südkorea 2002, wo ein Ticket im Schnitt 238 Euro kostete.

Alle Infos zur Recherche und Datenanalyse sowie alle verwendeten Quellen sind zu finden unter: https://www.keller-sports.de/static/presse/preisvergleich-wm-tickets/

Über Keller Sports: Seit Gründung im Jahr 2005 hat sich Keller Sports zur führenden Premium-Anlaufstelle für Sportprodukte und Erlebnisse entwickelt – und sein Angebot stetig erweitert. Neben hochwertigem Sportsortiment der besten Marken der Welt, einer einzigartigen Premium-Mitgliedschaft (mit zahlreichen exklusiven Vorteilen wie kostenlosem Versand und Retouren und exklusiven Produkten) zählen auch eine eigene Contentabteilung inkl. eigenem Blog und Social Media Kanälen und die Menschen für ihre sportliche Aktivität belohnende Sport-App „Keller sMiles“ zum Angebot der Münchner.

Kategorien
Top-Themen

Flut im Ahrtal – ADD liefert Akten nach

Region/Trier/Mainz – Das Innenministerium Rheinland-Pfalz hat am gestrigen Mittwochmorgen dem Regierungsbeauftragten für den Untersuchungsausschuss eine Aktennachlieferung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur Weitergabe an den Landtag zugeleitet. Es handelt sich bei den nachgelieferten Akten um 122 Videos und 21 Fachanwendungsdateien, maßgeblich ab dem 16. Juli 2021, wobei einige Dateien doppelt enthalten sind. Nach Auskunft der ADD waren die Dateien bei zurückliegenden Aktenlieferungen an den Landtag versehentlich nicht berücksichtigt worden. Die ADD hätte diese Unterlagen bis zum 14. März 2022 vorlegen müssen.

Nach Mitteilung der ADD handele es sich bei der übermittelten Nachlieferung überwiegend um Videos, die durch die Polizeihubschrauberstaffel ab dem 16. Juli 2021 bei Befliegungen des Einsatzgebiets erstellt worden seien. Diese Videos seien nach der Befliegung im Stab abgegeben und ausgewertet worden. Sie seien Grundlagen für die regelmäßigen Lagebewertungen gewesen. Daneben handele es sich um weitere Videos beispielsweise von Drohnen und Erkundungsteams sowie Dateien von Geoinformations-Fachanwendungen. Ferner enthalte die Nachlieferung vier kurze Handyvideos unklaren Ursprungs. Diese seien am Nachmittag und frühen Abend des 14. Juli 2021 entstanden und zeigten leicht überschwemmte Straßen und Abwasserkanäle.

Die ADD teilte mit, das Versäumnis zutiefst zu bedauern. Die nunmehr nachgelieferten Akten beträfen ausschließlich Daten, die auf dem durch die Technische Einsatzleitung genutzten Netzwerklaufwerk der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) abgespeichert gewesen seien. Bei diesen sei, anders als bei den übrigen Daten, keine Konvertierung in das PDF-Format möglich gewesen. Sie seien deshalb frühzeitig von den übrigen (konvertierbaren) Daten getrennt worden, mit dem Ziel, sie gesondert auf einem Datenträger zu liefern. Die ADD gehe davon aus, dass bei der finalen Abgabe leider versäumt worden sei, auch die nicht konvertierbaren Daten zu übermitteln. Der Grund für dieses Versehen lasse sich leider nicht mehr abschließend bestimmen. Vermutlich sei es aufgrund der Aktenbereitstellung in Form von insgesamt fünf Teillieferungen zu einem Missverständnis gekommen. Diejenigen Dateien, die in PDF-Form umgewandelt werden konnten, seien jedoch am 8. März 2022 abgegeben worden.

Wie sich aus der am 10. November 2022 übersandten Niederschrift der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 4. November 2022 ergab, sagte ein sachverständiger Zeuge aus, dass der Technischen Einsatzleitung auf einem Laufwerk der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) Hubschraubervideos vorgelegen haben sollen. Noch am gleichen Tag kontaktierte das Innenministerium die ADD mit der Bitte um Aufklärung des Sachverhaltes. Am 11. November 2022 teilte die ADD telefonisch mit, dass die Inhalte des genannten Laufwerkes aufgrund eines Versehens teilweise nicht an den Untersuchungsausschuss übermittelt worden seien. Der ADD wurde daraufhin mitgeteilt, dass zwingend und schnellstmöglich eine Nachlieferung in die Wege zu leiten ist. Die Nachlieferung der Akten ging am Abend des 15. November 2022 im Innenministerium ein. Nach Mitteilung der ADD bestehen nach Überprüfung des Vorgangs keine Zweifel an der Vollständigkeit der übrigen Aktenlieferungen. Die Bearbeitung der Akten sei strukturierten Prozessen gefolgt und habe einem regelmäßigen Monitoring unterlegen.