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Kreis Ahrweiler bereitet sich auf mögliche Gas-Engpässe vor

Ahrweiler – Der Ukraine-Krieg und die damit verbundene Drosselung der Gaslieferungen durch Russland machen eine konkrete Gasnotlage in Deutschland realistisch. Um für die kommenden Wintermonate vorbereitet zu sein, hat Landrätin Cornelia Weigand die Arbeitsgruppe „Energie“ eingerichtet. Aufgabe dieser Gruppe ist es, mögliche einsparende Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen, mögliche Notallszenarien in den Blick zu nehmen sowie den engen Austausch mit den regionalen Energieversorgern sicherzustellen.

„Aktuell gibt es vorsichtige Entwarnungen für die Gasversorgung in Deutschland. Dennoch haben wir uns entschlossen, die Arbeitsgruppe ‚Energie‘ einzurichten, damit der Kreis im Fall der Fälle bestmöglich und soweit wir es beeinflussen können vorbereitet ist. Denn spätestens seit vergangenem Jahr wissen wir alle, dass eine Krise Ausmaße annehmen kann, die wir uns zuvor nicht vorstellen konnten. Auch wenn wir also aktuell nicht davon ausgehen, dass sich die Situation weiter verschlechtert, können wir es dennoch nicht ausschließen. Mit Sicherheit aber müssen wir alle mit erheblich steigenden Energiepreisen rechnen“, so Landrätin Cornelia Weigand.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern aller Fachbereiche der Kreisverwaltung zusammen – angefangen vom Schul- und Gebäudemanagement über den Bereich Soziales, Klimaschutz, Notfallvorsorge bis hin zum Katastrophenschutz. Derzeit überprüft das Team, welche möglichen Einsparpotentiale von Gas und Strom es in den Liegenschaften des Kreises gibt und wie diese umgesetzt werden können. Auch der Einsatz alternativer Heizsysteme wird geprüft, um gegebenenfalls entsprechende Geräte anzuschaffen.

Zusätzlich zu den regelmäßigen internen Treffen wird auch der Austausch mit den örtlichen Energieversorgern sowie den Kommunen des Kreises gesucht, um ein gemeinsames Vorgehen sicherzustellen. Grundlage aller Maßnahmen und Abstimmungen ist der sogenannte „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung.

Was ist der „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung?

Der „Notfallplan Gas“ soll in einer Krisensituation, wie aktuell durch den Ukraine-Krieg hervorgerufen, die Gasversorgung in Deutschland sicherstellen und regeln. Unterteilt ist der Notfallplan in drei Eskalationsstufen, die jeweils konkrete Maßnahmen definieren:

In der ersten Stufe, der Frühwarnstufe, liegen erste Hinweise darauf vor, dass es zu einer Verschlechterung der Gasversorgungslage kommen kann. Ein Krisenteam – bestehend unter anderem aus Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums, der Bundesnetzagentur, der Netzbetreiber und der Lieferanten – analysiert die Lage und gibt seine Einschätzung an die Bundesregierung. Diese erste Stufe hat für die Bürgerinnen und Bürger jedoch vorerst kaum Auswirkungen. Sowohl Privathaushalte als auch Wirtschaftsunternehmen sollten ihren Gasverbrauch jedoch reduzieren.

Spitzt sich die Lage weiter zu, sieht der Notfallplan Gas als nächsten Schritt die sogenannte Alarmstufe vor. Zu diesem Zeitpunkt ist die Gasversorgung gestört und eine erhebliche Verschlechterung der Situation ist möglich.

Der Staat greift jedoch noch nicht ein; der Markt ist noch in der Lage, diese Störung zu bewältigen. In dieser Lage befindet sich die Deutschland aktuell.

Reichen die bis hierher getroffenen Maßnahmen in einer Krise nicht aus oder verschlechtert sich die Lage, kann die Bundesregierung die dritte und letzte, die Notfallstufe, ausrufen. Der Staat greift nun ein, da die vorhandenen Gasmengen nicht länger ausreichen, um die Nachfrage zu decken. Die Bundesnetzagentur wird dann zum sogenannten „Bundeslastverteiler“, das bedeutet, ihr obliegt die Verteilung von Gas. Bestimmte Gruppen sind hierbei bis zuletzt besonders geschützt und werden weiter mit Gas zu versorgt. Hierzu zählen beispielsweise Privathaushalte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

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Mehr Flächen für Windenergie an Land

Region/Berlin – Ab dem 1. August 2022 verkleinert die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ihre Anlagenschutzbereiche rund um Drehfunkfeuer. So schafft man weiteres Potential für mehr Flächen für Windenergieanlagen in Deutschland und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende. Möglich wurde dies durch die intensive Zusammenarbeit von BMDV, BMWK, BAF, PTB und DFS.

Zur besseren Vereinbarkeit von Flugsicherung und Windenergie haben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in den vergangenen Monaten umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das gemeinsame Ziel war es, den störungsfreien Betrieb von Flugsicherungsanlagen zu sichern und dabei so weit wie möglich energiepolitische Belange zu berücksichtigen, um im Ergebnis mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung zu stellen. Wesentliche Aspekte wurden durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Forschungsprojekts WERAN (Wechselwirkung Windenergieanlagen und Radar/Navigation) entwickelt. Zugleich werden mit den jetzt von der Flugsicherung ergriffenen Maßnahmen wichtige Teile der Eckpunkte vom 5. April 2022 umgesetzt, auf die sich das Bundesverkehrs- und das Bundeswirtschaftsministerium verständigt hatten.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Die Windkraft hat eine große Bedeutung für eine klimafreundliche Energieversorgung unseres Landes. Um schneller ausbauen zu können, haben wir in kürzester Zeit auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse geringere Abstände von Windkrafträdern zu flugsicherungstechnischen und meteorologischen Anlagen ermöglicht. Damit haben wir ein erhebliches Hindernis beim Windkraftausbau an Land aus dem Weg geräumt. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die mit großem Engagement und konstruktivem Austausch die unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut gebracht haben.“

Bundesminister Dr. Robert Habeck: „Mehr Flächen für Windenergie bei gleicher Sicherheit der Funknavigation: Das ist ein Riesenschritt und entscheidend für den Ausbau der Windkraft. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Luftverkehrsbehörden und dem Verkehrsministerium ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie wir auf allen Ebenen Hemmnisse abbauen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Anlagenschutzbereiche werden verkleinert

BMWK und BMDV hatten sich im April 2022 darauf verständigt, auf Grundlage der im Projekt WERAN neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen. Auf Grundlage neuer Kriterien hat die DFS nun die Möglichkeit, die Anlagenschutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) neu zu bewerten und festzulegen, ob diese auf den von der PTB vorgeschlagenen Radius von sieben Kilometer verkleinert werden können. Nur innerhalb dieses Radius müssen bei Bauvorhaben Flugsicherungsaspekte berücksichtigt werden. Diese Neubewertung beginnt am 1. August 2022 und soll bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Die schon vorliegenden Ergebnisse erlauben die Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche der DVOR Klasdorf, DVOR Gedern und DVOR Fulda bereits zum 1. August 2022. Die DFS erwartet, dass in vielen weiteren Fällen die Verkleinerung erfolgen kann und somit eines der Hemmnisse für die Planung von Windenergieanlagen entfällt.

Neue Berechnungsformel für CVOR

Die mögliche Störung der vom Funkfeuer bereitgestellten Navigationsinformationen durch Windenergieanlagen, der sogenannte Winkelfehler, wird anhand einer Berechnungsformel ermittelt. DFS und PTB konnten eine neue Formel entwickeln, die präzisere Vorhersagen ermöglicht. Für die robusteren Doppler-Drehfunkfeuer wird eine ebenfalls gemeinsam entwickelte Formel bereits seit 2020 angewendet, seitdem hat sich die Zustimmungsquote auf über 90 Prozent erhöht. Mit der voraussichtlich ab Ende September 2022 einsatzfähigen neuen CVOR-Berechnungsformel ist auch für Funkfeuer herkömmlicher Bauart (CVOR) eine höhere Zustimmungsquote absehbar.

Akzeptanz höherer Winkelfehler

Durch eine Neubewertung der für die Flächennavigation erforderlichen Leistungsanforderungen einerseits und technische Modifikationen an den Navigationsanlagen andererseits kann ab sofort ein höherer, zum Beispiel durch Windenergieanlagen hervorgerufener Winkelfehler akzeptiert und damit das zur Verfügung stehende Fehlerbudget von heute 1,0° auf – je nach Anlagentyp – 1,5° bzw. 2,1° teilweise mehr als verdoppelt werden. Dies erlaubt den Aufbau zusätzlicher Windenergieanlagen in den Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern.

Rückbau und Umbau von Drehfunkfeuern

Im Zuge der Einführung moderner, vermehrt satellitengestützter Navigationsverfahren überprüft die DFS aktuell die rund 2.600 Flugverfahren im gesamten deutschen Luftraum. Die neuen Verfahren ermöglichen vielerorts den Abbau von Funkfeuern. Seit 2002 wurden bereits 17 Anlagen abgebaut; von den heute 51 im Eigentum der DFS befindlichen Anlagen werden bis 2032 voraussichtlich weitere 20 Anlagen zurückgebaut.

Außerdem wurde durch Unterstützung des BMWK die Umrüstung von acht CVOR in weniger störanfällige DVOR ermöglicht.

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Ahrbrück ist ein positives Beispiel für den Wiederaufbau der digitalen Infrastruktur im Ahrtal

Ahrtal/Mainz – Im Rahmen seiner Digitaltour durch Rheinland-Pfalz machte Minister Alexander Schweitzer auch in Ahrbrück Halt. Dort informierte er sich vor Ort über den Stand des Wiederaufbaus der digitalen Infrastrukturen und besuchte unter anderem Ausbauprojekte der Deutschen Telekom.

„Das, was die Telekom hier im Ahrtal leistet, steht auch stellvertretend für die Anstrengungen der Mitbewerber beim Wiederaufbau. Ich bin sehr dankbar, dass alle Unternehmen zugesichert haben, nur noch Glasfaser ausbauen zu wollen. Das ist ein starkes Zeichen für die Region und ein wichtiger Baustein für deren Zukunftsfähigkeit“, sagte der Digitalisierungsminister am Rande des Termins.

Im Ahrtal zeige sich, so der Minister, die Stärke der Branche: „Wir hatten uns direkt nach der Flut mit den Telekommunikations-Unternehmen zusammengesetzt. Ich war und bin noch immer beeindruckt von dem Pragmatismus und der Schnelligkeit, in der das Mobilfunknetz wiederhergestellt wurde und auch der Wiederaufbau der leitungsgebundenen Infrastruktur angegangen wurde. Dieser Prozess ist ein Langstreckenlauf. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir mit einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur für die Region beste Voraussetzungen schaffen, um attraktiv für Menschen und Unternehmen zu bleiben.“

Alleine bis Ende des Jahres beabsichtigt das Unternehmen Glasfaser für mehr als 8000 Haushalte im Ahrtal zur Verfügung stellen zu können. Langfristig sollen 22.000 Haushalte ans Glasfasernetz gehen. Bei all dem sei aber auch klar, dass die neuen Netze nachgefragt werden müssen – unabhängig vom Anbieter.

„Beim Glasfaser-Ausbau wird das Glasfaserkabel bis in das Gebäude gezogen“, erklärt Peter Schneider, Projektleiter Wiederaufbau der Telekom. „Dafür brauchen wir die Genehmigung der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Schließlich betreten wir Privatgrund. Die Genehmigung ist die Voraussetzung, um während der Bauphase Installationstermine für den Glasfaser-Anschluss im Haus zu vereinbaren“, appellierte Peter Schneider weiter. Denn der Glasfaser-Ausbau in Ahrbrück soll voraussichtlich bis Ende September abgeschlossen sein. Anschließend soll das alte Kupfernetz in Ahrbrück vollständig durch das neue Glasfasernetz ersetzt werden.

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5.500 Schulen in Nordrhein-Westfalen für einen guten Start ins neue Schuljahr informiert

Region/Düsseldorf – Ministerin Feller: Für einen guten Start ins neue Schuljahr geben wir unseren Schulen frühzeitig Klarheit und Verlässlichkeit. Empfehlung zum Tragen einer Maske – Anlassbezogene Tests zu Hause. An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt im Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Testungen erfolgen anlassbezogen und in der Regel zu Hause. Über diese und weitere Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Sommerferien hat das Schulministerium am vergangenen Donnerstag die landesweit rund 5.500 Schulen informiert. Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Um unseren Schulen einen guten Start ins neue Schuljahr zu ermöglichen, geben wir ihnen frühzeitig Klarheit und Verlässlichkeit. Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und im engen Austausch mit allen am Schulleben beteiligten Akteuren haben wir ein Konzept erarbeitet, das einen umsichtigen Schulbetrieb erlaubt und dabei zugleich ohne größere Einschränkungen auskommt. Mit der Empfehlung zum Tragen einer Maske und den anlassbezogenen Tests stärken wir in dieser Phase der Pandemie bewusst die Eigenverantwortung vor Ort.“

Die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schulen wird durch anlassbezogene Tests ergänzt, die in der Regel vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt werden sollen. Das heißt: Treten bei einer Schülerin oder bei einem Schüler vor Schulbeginn Symptome auf, die typischerweise auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, so führen sie Hause einen Selbsttest durch. Eine Testung in der Schule ist dagegen nur noch vorgesehen, wenn 1) bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht zu Hause getestet werden konnten, offenkundig typische Symptome vorliegen, wenn 2) die Symptome von Schülerinnen und Schülern, die am Morgen noch negativ getestet wurden, deutlich zunehmen oder wenn 3) Symptome erst im Verlaufe des Schultags auftreten. In allen Fällen gilt: Ist der Test negativ, können die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen beziehungsweise ihren Schultag fortsetzen.

Die Regelungen für das anlassbezogene Testen gelten gleichermaßen für alle an den Schulen tätigen Personen. Die Schulen stellen deshalb künftig sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch allen an den Schulen tätigen Personen Tests zur Verfügung, mit denen sie sich bei Bedarf zu Hause testen können. Um den Schulstart nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern, besteht am ersten Unterrichtstag zudem für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule zu testen. Damit zum Schulstart und in den ersten Schulwochen ausreichend Tests vorhanden sind, hat das Schulministerium eine Belieferung sämtlicher Schulen zwischen dem 01. und 08. August 2022 veranlasst. Anschließend können die Tests von den Schulen über das bekannte Bestellportal bestellt werden.

Ergänzt werden die Empfehlung zum Tragen einer Maske und die anlassbezogenen Tests durch die an den Schulen bereits eingeübten Regeln zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz, vor allem durch regelmäßiges Lüften der Klassen- und Kursräume. Um die Schulen hierbei zu unterstützen, wird das Land die Anschaffung von C02-Messgeräten ermöglichen, die vom Corona-Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung empfohlen werden.

Ministerin Feller: „Unser Handlungskonzept ist die Grundlage dafür, dass unsere Schulen den Start ins neue Schuljahr bestmöglich vorbereiten können. Sollte es die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter erfordern, so werden wir die Regelungen in enger Abstimmung mit den am Schulleben vor Ort Beteiligten anpassen und weiterentwickeln.“

Ebenfalls mit Blick auf die Herbst- und Wintermonate erklärte die Ministerin: „Neben der Pandemie beschäftigen uns auch die Diskussionen über die Energieversorgung in Deutschland. Die Landesregierung weiß in diesem Zusammenhang um die besondere Bedeutung der Schulen. Um schon jetzt die erforderlichen Vorbereitungen für die nächste Heizperiode zu treffen, stehen wir bereits in fortlaufendem Austausch mit allen relevanten Akteuren im Schulbereich, insbesondere mit den Schulträgern. Auch mit der Kommunal- sowie mit der Energieministerin stimme ich mich hierzu eng ab. Klar ist: Die Schulen müssen auch im Fall eines vorübergehenden Versorgungsengpasses weiterhin zum Kreis der ‚geschützten Kunden‘ gehören.“

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Über 15 Millionen Euro für den kommunalen Wiederaufbau im Flutgebiet

Region/Trier – Die ADD hat im Juli rund 15.500.000 Euro an Förderungen für den kommunalen Wiederaufbau in den von der Flut betroffenen Kommunen bewilligt. Die Gelder stammen aus dem Wiederaufbaufonds für die kommunale Infrastruktur.

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Stolberg und umliegende Kommunen finden immer weniger Grundschul-Lehreinnen und Grundschullehrer

Stolberg – Bürgermeister Haas schlägt Landesregierung konkrete Verbesserungen des Grundschullehramtes in der Region vor. Die Städteregion Aachen ist zwar einer der führenden Standorte für Spitzentechnologie, jedoch bildet keine regionale Hochschule Lehrpersonal für Grundschulen aus.

Das führt zu erheblichen Problemen vor Ort, wie Bürgermeister Patrick Haas erläutert: „Die nächste Studienmöglichkeit wäre die Universität Köln. Das Fehlen dieses Studienangebotes in unserer Region führt angesichts des bekannten „Klebeeffekts“ der Studierenden an den Universitätsstandorten dazu, dass wir in Stolberg und der gesamten Region zahlreiche Stellen im Grund- und Förderschulbereich quantitativ und häufig auch qualitativ nur unzureichend besetzen können. Wir sind damit eine der Regionen und Kommunen in NRW, die diesbezüglich und im Vergleich zur Bevölkerungszahl die größten Probleme hat. Nicht einmal die Hälfte aller offenen Stellen können wir besetzen.“ Dies sei nicht nur eine Gefahr für die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem, sondern führe schon jetzt zu schlechteren Bildungschancen für die Kinder in der Region. Grundschulen können schon jetzt vielfach nur Minimalstundenpläne anbieten und müssen stellenweise Klassen zusammenlegen.  „Wir müssen jetzt handeln und eine Kehrtwende einschlagen, sonst schaden wir dem Bildungsniveau in der Region und den Chancen unserer Kinder langfristig.“

Bereits im vergangenen Jahr hat Haas deshalb in seinem auch vom Stolberger Stadtrat beschlossenen „Zukunftspapier Stolberg 2030“ unter anderem die Ansiedlung eines Hochschulinstitutes für das Grundschullehramt in Stolberg vorgeschlagen. Nun hat er die neu gebildete Landesregierung um Schulministerin Dorothee Feller und Wissenschaftsministerin Ina Brandes in einem Schreiben um Unterstützung dieser Planungen gebeten. Konkret geht es um die Möglichkeit, ein bestehendes Grundschullehramtsinstitut der Universitäten Köln oder Wuppertal in Unterstolberg anzusiedeln. „Die Vorteile für einen Standort Stolberg liegen auf der Hand“, so der Bürgermeister. „Wir haben die notwendigen Räumlichkeiten zur Ansiedlung eines Institutes, zum Beispiel einen Hörsaal im Kulturzentrum Frankental. Wir haben mit der Euregiobahn eine schnelle und komfortable Anbindung an überregionale Städte wie Köln und Aachen. Wir haben Planungen für studentisches Wohnen bereits ausgearbeitet und besprochen. Darüber hinaus können wir im Zuge des Wiederaufbaus baulich und infrastrukturell schnell und flexibel auf notwendige Anforderungen reagieren.“

Erste Gespräche mit den Hochschulen haben bereits stattgefunden. Für Stolberg seien die Planungen nicht nur wegen der Behebung des Fachkräftemangels im Grundschulbereich wichtig, sondern auch aus städtebaulichen Aspekten.

Eine Übergangslösung könne die Anerkennung der Grundschullehrerausbildung in Ostbelgien durch das Land NRW sein. In einer Kooperation könnte Ostbelgien zusätzliche Ressourcen für die Ausbildung weiterer Lehrkräfte für den Markt in der Städteregion zur Verfügung stellen. „Diese Lösung ist schnell realisierbar, allerdings müssten dafür die entsprechenden politischen Hürden genommen werden. Voraussetzung für den Erfolg dieser Idee ist ganz klar eine ähnliche Vergütung auf beiden Seiten der Grenze, weil kein Partner Interesse daran haben dürfte, die Ausbildung für die Lehrkräfte auf der anderen Seite zu finanzieren.“

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Erste Regelungen des neuen EEG 2023 treten in Kraft

Region/Berlin – Vorfahrt für erneuerbare Energien und mehr Vergütung für Solarstrom. Zur Beschleunigung des Ausbaus von erneuerbaren Energien greift seit dem gestrigen Freitag, 29. Juli an der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt. Zudem steigt vom heutigen Samstag, 30. Juli an die Vergütung für alle neuen PV-Dachanlagen. Dies sind nur erste Beschleunigungs-Maßnahmen, die mit dem novellierten Erneuerbaren Energien-Gesetz (EG) einhergehen. Das Gesetz ist die umfassendste Novelle des EEG seit dessen Bestehen und zielt darauf, die erneuerbaren Energien in hohem Tempo auszubauen. Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dazu wurde das reformierte EEG gestern (28. Juli) im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bundesminister Robert Habeck: „Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden. Wir müssen so schnell wie möglich unser Energiesystem umstellen, weg von fossilen Energieträgern, hin zu erneuerbaren Energien. Deshalb haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien deutlich zu verbessern. Ab heute greift der zentrale Grundsatz, dass die Erneuerbaren im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Und ab Samstag treten höhere Vergütungssätze für Photovoltaik auf Dächern in Kraft. Das sendet ein klares Signal in den Markt und gibt der Solarenergie einen entscheidenden Schub. Wir müssen alle beherzt und konsequent den Erneuerbaren Ausbau vorantreiben.“

Vom heutigen Samstag an können Solaranlagen bis zu 13,4 ct/kWh für ihren PV-Strom erhalten. Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten und damit ab dem 30. Juli in Betrieb genommen werden. Zugleich wird der Netzanschluss unter anderem für kleine PV-Anlagen vereinfacht. Weitere Maßnahmen greifen am 1. Januar 2023.

Das EEG 2023 richtet den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor erstmals konsequent auf den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens aus. Hierzu werden die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen vor allem für Wind an Land und Solarenergie massiv angehoben und mit einem umfassenden Paket an weiteren Maßnahmen unterlegt. So werden u.a. die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen erweitert, Agri-PV und weitere besondere Solaranlagen in die reguläre Förderung aufgenommen, die Erschließung von windschwächeren Standorten insbesondere im Süden des Landes deutlich attraktiver, Bürgerenergie gestärkt und die Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen erweitert. Schließlich wurde mit dem EEG 2023 die EEG-Umlage bereits ab 1. Juli 2022 auf null gesenkt.

Die Regelungen des neuen EEG stehen unter dem Vorbehalt der europäischen Beihilfegenehmigung. Hierzu sind wir mit der EU-Kommission in guten und konstruktiven Gesprächen. Diese Gespräche wurden früh angestoßen worden und sind daher bereits weit fortgeschritten.

Das neue EEG wird flankiert von weiteren Gesetzen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, die ebenfalls bereits final verabschiedet sind. Insbesondere wird die für Windkraftanlagen zur Verfügung stehende Fläche ausgeweitet, indem die Bundesländer von Nord bis Süd zu klaren Flächenzielen verpflichtet sind (Wind-an-Land-Gesetz), außerdem werden Genehmigungsverfahren beschleunigt. Zusätzlich wurden mit dem Wind-auf-See-Gesetz Ausbauziele für Windenergie auf See deutlich erhöht.

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Corona – Gesundheitsamt Mayen-Koblenz beantwortet die derzeit häufigsten Fragen

Region/Mayen-Koblenz – Corona-Infektion: Was gilt es zu beachten? Aktuell erreichen viele Fragen aus der Bevölkerung das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz zu den Corona-Themen Quarantäne, Tests und Genesenen-Bescheinigungen. Nachfolgend liefert das Gesundheitsamt daher Antworten zu den häufigsten Fragen:

  1. Was mache ich bei einem positiven Selbsttest?

Fällt ein selbst durchgeführter Corona-Test positiv aus, muss sich die positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen laborbasierten PCR-Test vornehmen lassen. Bei einem positiven Schnelltest (Bürgertest), der in einer Testeinrichtung durchgeführt wurde, reicht dieser aus. Außerdem sind diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.

  1. Wie lange dauert die Absonderung?

Corona-positive Personen sind verpflichtet sich für 10 Tage in Isolation zu begeben. Der Tag der Testung wird als erster Tag der Isolation gewertet. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nach Tag 5 möglich, sofern vorher eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden am Stück bestand. Eine Freitestung ist nicht mehr nötig. Berechnet wird die Dauer der Isolation folgendermaßen:

Beispiel:

  • Abstrich am 20. Juli (Tag 1)
  • reguläres Isolationsende: 29. Juli
  • vorzeitige Beendigung nach Tag 5 (24. Juli) möglich, sofern vorher 48 Stunden am Stück Symptomfreiheit bestand.
  1. Wann erhalte ich eine Quarantäne-Anordnung?

Mittels PCR-Test positiv getestete Personen erhalten ihr offizielles Isolationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung übermittelt wurde. Bei einem positiven Schnelltest mit Zertifikat (Bürgertest), kann die entsprechende Bescheinigung per E-Mail an corona@kvmyk.de, unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.

  1. Wann erhalte ich eine Genesenen-Bescheinigung?

Nur, wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, wird automatisch ein Genesenenbescheid versendet. Ein positiver Schnelltest mit Zertifikat reicht dafür nicht aus.

  1. Wie lange ist diese gültig?

Die Genesenen-Bescheinigung ist erst ab dem 28. Tag nach dem positiven Testabstrich gültig. Sofern die genesene Person ungeimpft ist, ist in Deutschland die Bescheinigung bis zum 90. Tag nach dem Abstrich befristet. Sobald bei Genesenen eine Impfung vorliegt, gilt der Nachweis unbegrenzt.

  1. Wo kann ich mich testen lassen?

Teststellen findet man unter www.corona.rlp.de/de/testen/ .

  1. Wie hoch sind die Kosten für einen Corona Schnelltest in Rheinland – Pfalz

Kostenlose Bürgertests sind nur noch für bestimmte Personengruppen vorgesehen. In einigen Fällen gibt es die Möglichkeit für 3 Euro einen Bürgertest durchführen zu lassen.

Antworten zu vielen weiteren Fragen gibt es unter www.kvmyk.de/corona-info sowie www.corona.rlp.de

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Zukunftsdialog mit Zukunfts-Entscheider*innen – Ohne Wasserstoff geht es nicht!

Kaisersesch – Albert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch und gleichzeitig Vorsitzender des in Kaisersesch ansässigen rheinland-pfälzischen Wasserstoff- und Brennstoffzellennetzwerkes (H2BZ Netzwerk RLP e. V.), begrüßte Lehrer*innen und Schüler*innen des Kurfürst-Balduin-Gymnasiums zu einem Zukunftsidalog in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch.

61 Schüler*innen der 11. Klasse der MINT Exzellenz Schule aus Münstermaifeld informierten sich zusammen mit ihren Lehrer*innen über das SmartQuart Projekt und den Einsatz von Wasserstoff in der Mobilität. Eine der wichtigsten Erkenntnisse des Tages war, dass Wasserstoff die entscheidende Rolle bei der Sektorenkopplung spielt. Das heißt, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen in Wasserstoff umgewandelt wird, gespeichert werden kann und in anderen Sektoren, wie der Wärmeproduktion, in der Industrie und im Verkehrssektor verwendet wird.

Als Anschauungsobjekt diente ein Schnittmodell des mit Wasserstoff betriebenen Toyota Mirai. Dinge, die sonst gut abgeschirmt im Inneren eines Autos stattfinden, sind hier offen zu sehen: der Weg des Wasserstoffs vom Tank in die Brennstoffzelle und der des Stroms von dort in den Elektromotor. Hans-Joachim Thon vom Wasserstoff- und Brennstoffzellennetzwerk erklärte die Technik, ging aber vor allem auf Fragen der Sicherheit und der Verfügbarkeit von Wasserstoff ein. Zusätzlich zu dem Schnittmodell konnten die Schüler*innen an dem fahrbereiten Toyota Mirai beobachten, dass aus dem immer noch nötigen Auspuff nur Wasser tropft – im Betrieb entstehen so keinerlei Emissionen.

Johanna Martin von der Firma GP JOULE aus Nordfriesland erläuterte den Schüler*innen in einem kurzen Onlinevortrag das Projekt „efarm“, in dem jetzt schon das umgesetzt wird, was in Kaisersesch noch entstehen soll: Produktion von grünem Wasserstoff, Speicherung und dann die Betankung von Linienbussen an einer neuen Wasserstofftankstelle.

Uwe Diederichs-Seidel, Projektleiter SmartQuart bei der Verbandsgemeinde Kaisersesch, stellte das Projekt SmartQuart vor und beantwortete Fragen. Bei SmartQuart geht es an drei Standorten darum, ein reales Zusammenspiel der erneuerbaren Energien zu demonstrieren. Ziel in Kaisersesch ist es, mithilfe des vor Ort erzeugten grünen Wasserstoffs die Chancen der Energiewende für die regionale Wertschöpfung aufzuzeigen. Voraussichtlich im Herbst wird in Kaisersesch mit dem Bau der technischen Anlagen des SmartQuart Projektes begonnen.

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Zinserhöhung – Finanzschwachen Kommunen drohen mehrere hundert Millionen Euro neue Lasten

Region/Mayen – Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 65 Kommunen aus sieben Bundesländern (Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland) zusammengeschlossen. Auch die Stadt Mayen ist dabei. Die Europäische Zentralbank hat am Donnerstag die Leitzinsen angehoben. Die Folgen spüren Kommunen bereits, weil sie ohne Kreditaufnahme ihre Aufgaben nicht erfüllen können. Deshalb braucht es dringender denn je endlich eine gerechte Finanzverteilung in Deutschland.

Was in Europa und der Welt geschieht, hat massive Folgen für die Kommunen. Das gilt für die Corona-Pandemie und den Ukrainekrieg ebenso wie für die hohe Inflation – und jetzt die Leitzins-Erhöhung der Europäischen Zentralbank um 0,5 Prozentpunkte. Infolgedessen drohen den finanzschwachen Kommunen in Deutschland neue Lasten in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Das zeigt eine Rechnung, die das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ vorlegt.

Der Wandel in der Zinspolitik ist für die finanzschwachen Kommunen schon spürbar. Die Städte und Gemeinden müssen regelmäßig Liquiditäts- und Investitionskredite aufnehmen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dabei waren in den vergangenen Wochen bereits steigende Zinssätze bei Krediten mit kurzen Laufzeiten zu verzeichnen. Wie der Zinsaufwand nun weiter wächst, hängt davon ab, wie die Laufzeiten der bestehenden Kredite sind, zu welchen Zinssätzen die Kredite aufgenommen werden, zu denen die Kommunen gezwungen sind, und welche lang aufgeschobenen Investitionen nicht weiter warten können.

In diese Situation sind die betroffenen Kommunen weitgehend unverschuldet geraten. Die Mitglieder des Aktionsbündnisses „Für die Würde der Städte“ haben unabhängig von ihrer Größe und ihrer Lage in Deutschland alle eine bittere Gemeinsamkeit: Sie wurden von einem Strukturwandel getroffen und leiden deshalb bis heute unter überdurchschnittlichen hohen Sozialausgaben bei zugleich unterdurchschnittlichen Steuereinnahmen.

Für die Berechnung der finanziellen Folgen hat das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ den Einfluss der steigenden Zinsen über den langsamen Anstieg des durchschnittlichen Zinssatzes in verschiedenen Szenarien simuliert. Darin spiegelt sich der Zuwachs an neuen Krediten mit höheren Zinsensätzen am gesamten Kreditvolumen wider:

Szenario 1: Würden der durchschnittliche Zinssatz jährlich nur um 0,1 Prozentpunkte zunehmen, wäre das im Jahr 2026 ein Plus von 1,8 Prozentpunkten. Für die Kommunen in den sieben Bundesländern, in denen das Aktionsbündnis Mitglieder hat, würde dies eine zusätzliche Belastung von fast 450 Millionen Euro bedeuten.

Szenario 2: Eine Anhebung um jährlich 0,2 Prozentpunkte würde bis 2026 den durchschnittlichen Zinssatz um 2,5 Prozentpunkte steigern. Das wären für die genannten Städte, Gemeinden und Kreise fast 900 Millionen Euro.

Szenario 3: Wie beschrieben haben die Kommunen zahlreiche Investitionen aufgeschoben, um Schulden abzubauen oder neue zu verhindern. Viele Städte haben trotz der sich drastisch verschlechternden Rahmenbedingungen keine Möglichkeit mehr, mit diesen Investitionen noch länger zu warten. Andernfalls drohen ihnen gravierender Substanzverlust und Situationen, in denen öffentliches Eigentum nicht mehr genutzt werden kann. Deshalb liegen dem dritten Szenario ein Anwuchs der Zinsen um 0,1 Prozentpunkte pro Jahr (wie in Szenario 1) und ein Plus bei den Investitionskrediten von zwei Prozent zugrunde. Dann ergäbe sich eine Summe von rund 580 Millionen Euro zusätzlicher Lasten für die Kommunen in den sieben Bundesländern.

Diese Entwicklung erscheint doppelt bitter. Denn die Kommunen waren in den genannten Krisen immer die Möglichmacher und sind immer in Vorleistung gegangen, ohne zu wissen, wann und in welcher Höhe Bund und Länder diese Ausgaben wieder ausgleichen. Zudem hatten die finanzschwachen Städte und Kreise in den vergangenen Jahren mit großen Anstrengungen einen Teil ihrer Schulden abgebaut. Diese mühsam errungenen Erfolge drohen nun zunichtegemacht zu werden. Deshalb appelliert „Für die Würde unserer Städte“ mit Nachdruck an Bund und Länder, endlich für eine gerechte Finanzverteilung zu sorgen. Diese setzt sich aus vier Elementen zusammen:

  1. Lösung der Altschuldenfrage auf Bundesebene und in Nordrhein-Westfalen
  2. Gerechte Finanzausstattung der Kommunen bei Aufgaben, die Bund und Länder ihnen zuweisen
  3. Vereinfachte und pauschalisierte Förderprogramme
  4. Verhinderung kommunaler Steueroasen

Weitere Informationen

Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 65 Kommunen aus sieben Bundesländern (Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland) zusammengeschlossen. In den Städten und Kreisen leben rund 8,5 Millionen Menschen – und damit mehr als zehn Prozent aller Deutschen.

Mitgliedskommunen im Bündnis sind: Bochum, Bottrop, Brandenburg an der Havel, Cottbus, Cuxhaven, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Frankenthal, Frankfurt an der Oder, Geestland, Gelsenkirchen, Ginsheim-Gustavsburg, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Kaiserslautern, Koblenz, Krefeld, Lahnstein, Leverkusen, Löhne, Ludwigshafen, Lünen, Mainz, Mayen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Mörfelden-Walldorf, Mülheim an der Ruhr, Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Oberhausen, Obertshausen, Offenbach, Pirmasens, Recklinghausen, Kreis Recklinghausen, Remscheid, Saarbrücken, Salzgitter, Schwerin, Schwerte, Solingen, Strasburg, Trier, Kreis Unna, Voerde, Völklingen, Waldbröl, Werne, Wesel, Kreis Wesel, Wismar, Witten, Worms, Wülfrath, Wuppertal und Zweibrücken.

Kontakt

Christian Herrendorf, Kommunikationsberater des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte, Telefon: 0179 5181078, E-Mail: christian.herrendorf@fuerdiewuerde.de.