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Kampagne „Stopp den Heizkosten-Hammer“ startet

Region/Düsseldorf – Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, das EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen haben gemeinsam eine Kampagne ins Leben gerufen, die möglichst viele Mieterinnen und Mieter erreichen und für das Energiesparen sensibilisieren soll. Die Kampagne heißt „Stopp den Heizkosten-Hammer“ und wird über Social-Media-Kanäle, Flyer, aber unter anderem auch über Plakat-Aushänge in den Hausfluren der sozial orientierten Wohnungswirtschaft in die Öffentlichkeit getragen.

Fünf Motive mit einfachen Botschaften geben konkrete Tipps und helfen, Energie in der eigenen Wohnung einzusparen zu können.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die steigenden Energiepreise sind für viele Haushalte ein echter Heizkosten-Hammer und Bürgerinnen und Bürger haben zum Teil bereits deutliche Preiserhöhungen zu tragen. Weitere werden absehbar dazu kommen. Zwar sind wir noch im Sommer und der Verbrauch von Heizenergie eher gering, aber die kühleren Monate kommen und deshalb geben wir mit der gemeinsamen Kampagne einfache Tipps zum Energiesparen.”

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, hält die Verbreitung der einfachen Energiespartipps für sehr wichtig. „Die steigenden Energiepreise drohen für viele Menschen zu einer zweiten Miete zu werden. Jeder sollte schon jetzt tun, was er kann, um die Mehrkosten zu mindern.“

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, appelliert an die Eigenverantwortung beim Energiesparen: „Die gestiegenen Energiepreise und erhöhten Abschlagszahlungen treffen langfristig alle Mieterinnen und Mieter Nordrhein-Westfalens, besonders aber einkommensschwächere Haushalte. Neben grundlegenden Maßnahmen, wie energetische Sanierung und Optimierung der Heizungsanlage, die Vermieterinnen und Vermieter nun anpacken müssen, zeigen die Tipps zum Energiesparen, wie auch die Haushalte jetzt mit einfachen Mitteln nachhaltig die Heizkosten senken können.

EBZ-Vorstand Klaus Leuchtmann hält die kurzfristige Senkung des Energieverbrauchs für eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Wir werden diese Kampagne mit unseren Bildungs- und Forschungskompetenzen begleiten, um ein partnerschaftliches Vorgehen von Mietern und Vermietern zu fördern.“

Wer die Kampagne nutzen möchte, kann sich die Materialien kostenlos herunterladen unter www.mieterkommunikation-energie.de (im Abschnitt „Materialien zur Kampagne Heizkosten-Hammer).

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Trinkwasser-Versorgung in Bad Münstereifel

Bad Münstereifel – Die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden mit regenarmen bzw. regenlosen Wochen sorgen dafür, dass die Natur zusehends leidet. Viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in unserer ländlichen Region, haben Rasenflächen und Gärten, die sie erhalten wollen und aus diesem Grund u.a. auch mit Trinkwasser bewässern. Hinzu kommt, dass viele Familien in den Ferien zu Hause geblieben sind und die Erfrischung mit dem „kühlen Nass“ Trinkwasser suchen.

Durch die v.g. Umstände kommt es vorübergehend dazu, dass wesentlich mehr Wasser aus dem Leitungsnetz der Trinkwasserversorgungsanlage entnommen wird, als zuläuft. Auch wenn die Liefermengen vom Olefverband an die Stadt Bad Münstereifel in solchen Fällen auf das Maximum erhöht werden, kann der Mehrverbrauch nicht vollständig kompensiert werden.

Die Folge: Die Pegel in den Hochbehältern sinken. Die städtischen Hochbehälter puffern diesen Mehrverbrauch bis zu einem gewissen Grad ab, jedoch kann es bei einer langanhaltenden, starken Abnahme zu Versorgungsengpässen kommen.

Aus diesem Grund ist der sorgsame und sparsame Umgang mit Trinkwasser in Trocken- und Heißwetterphasen ein Beitrag zur sicheren Wasserversorgung und Schonung der Ressource „Trinkwasser“.

Bitte helfen Sie in Trockenperioden mit, die Versorgung mit ausreichendem Trinkwasser zu sichern und verwenden Sie möglichst kein Trinkwasser im Außenbereich. Auch im Haus gibt es Einsparmöglichkeiten. Beispielsweise kann zum Gemüsewaschen benutztes Wasser aufgefangen und zum Gießen verwendet werden. Beim Duschen, Händewaschen und Zähneputzen sollte man zwischendurch den Hahn zudrehen sowie Waschmaschine und Spülmaschine nur voll beladen laufen lassen. Damit unterstützen Sie auch die Feuerwehr, die ihr Löschwasser ebenfalls aus den städtischen Hochbehältern entnimmt.

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Kreis Düren wird nicht umbenannt – Das Ergebnis des Bürger-Entscheides steht fest

Düren – Der Kreis Düren wird nicht umbenannt. Das ist das Ergebnis des Bürgerentscheides, an dem sich knapp 120.000 Wahlberichtige aus dem Kreisgebiet beteiligten. 83 Prozent stimmten dafür, beim Namen „Kreis Düren“ zu bleiben. 17 Prozent hatten sich für den alternativen Namen „Rurkreis Düren-Jülich“ entschieden. 546 Stimmen waren ungültig.

Der Kreistag hatte im Dezember 2021 mit großer Mehrheit für die Bezeichnung „Rurkreis Düren-Jülich“ votiert. Gegen die Umbenennung formierte sich Widerstand in Form eines Bürgerbegehrens, das in den am vergangenen Donnerstag, 18. August in der Arena Kreis Düren ausgezählten Bürgerentscheid mündete.

Die Auszählung der Stimmen begann am vergangenen Donnerstag um 16 Uhr und war um 19.45 Uhr beendet. Eine Prüfung der Abstimmungsscheine hatte bereits von Montag an im Kreishaus stattgefunden, um möglichst schnell die Stimmzettel auszählen zu können. Rund 250 Menschen waren daran beteiligt.

Abstimmungsleiter Peter Kaptain bedankte sich bei den Kolleginnen und Kollegen, die die Stimmen ausgezählt haben. Die Organisation des Bürgerentscheides sei auch für die Kreisverwaltung ein großer Kraftakt gewesen, so Kaptain, der nochmals darauf hinwies, dass die gesamte Verwaltung den Bürgerentscheid professionell und rechtlich korrekt abgewickelt hat.

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Gemeinsam gegen Fake News – Digitale Fortbildung „NewsCheckNRW“ schult Lehrkräfte

Region/Düsseldorf – Kostenloses Seminar zur Nachrichten- und Informationskompetenz geht an den Start. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei teilt mit: Wie arbeiten Redaktionen? Welche Rolle spielen Facebook, Instagram und TikTok? Warum ist der Lokaljournalismus so wichtig für unsere Gesellschaft? Mit der neuen webbasierten Fortbildung NewsCheckNRW erhalten Lehrkräfte einen umfassenden Überblick zu klassischen und neuen Medien und erfahren insbesondere, wie Journalistinnen und Journalisten arbeiten. Das kostenfreie Seminar steht ab sofort unter www.newscheck.nrw zur Verfügung. Erforderlich für die Teilnahme ist lediglich eine kostenfreie Registrierung. Die Fortbildung wurde von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen gefördert.

Das Online-Seminar richtet sich an Lehrkräfte aller Jahrgangsstufen. In Erklärvideos und Tests werden Grundlagen für den kritischen Umgang mit Informationen und Nachrichten vermittelt. Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis erklären unter anderem, wie seriöser Journalismus mit einer funktionierenden Demokratie zusammenhängt, wie Fake News entlarvt werden können und welche Informationsroutinen sinnvoll sind, ohne sich zu überfordern.

Die Förderung von Informations- und Nachrichtenkompetenz bildet derzeit einen wichtigen Schwerpunkt in der Medienpolitik in Nordrhein-Westfalen. Studien zeigen, dass es Jugendlichen wie Erwachsenen oftmals schwerfällt, Quellen und Inhalte als vertrauenswürdig und relevant für sich oder die Gesellschaft einzuschätzen. Inzwischen ist vielen auch nicht mehr bewusst, welche Aufgabe Journalistinnen und Journalisten wahrnehmen und nach welchen Grundsätzen sie arbeiten.

Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei betont: „Es ist für uns alle eine wachsende Herausforderung, sich in unserer komplexen Medienwelt zurechtzufinden. Das gilt auch für Lehrkräfte. Mit der Förderung von NewsCheckNRW wollen wir dazu beitragen, dass sich Lehrerinnen und Lehrer besser in der digitalen Gesellschaft orientieren und die dazu nötigen Kompetenzen auch an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben können.“

Schulministerin Dorothee Feller: „Medienkompetenz ist in der heutigen Zeit ein immer wichtiger werdender Teil einer umfänglichen und guten Bildung. Wie wichtig, haben uns in letzter Zeit die sich stark ausbreitenden Fake News zur Pandemie oder auch dem Krieg in der Ukraine vor Augen geführt. Den Schulen als Bildungsort sowie den Lehrkräften fällt hierbei eine große Verantwortung zu. Damit lassen wir sie nicht allein, sondern geben ihnen mit NewsCheckNRW Unterstützung an die Hand.“

Der Fortbildung sind praktische Anregungen für den Unterricht in der Grundschule und den weiterführenden Schulen beigefügt. Die Fortbildung ist in sechs Module gegliedert und kann zeit- und ortsunabhängig am PC, auf einem Tablet oder Smartphone absolviert werden. Sie lässt sich flexibel in den individuellen Zeitplan integrieren. Zum Abschluss gibt es ein Teilnahmezertifikat.

Die Fortbildung orientiert sich am Medienkompetenzrahmen.nrw und eignet sich als Vorbereitung für Schulprojekte, die von lokalen und regionalen Medienhäusern in Nordrhein-Westfalen angeboten werden. Eine Übersicht der kostenfreien Schulinitiativen der Verlage sind ebenfalls auf der Seite www.newscheck.nrw zu finden.

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Sicherung der Energie- und Wärmeversorgung – Höhe der Gas-Umlage steht fest

Region/Berlin – Bundesminister Habeck: „Die Umlage muss und wird mit gezielten Entlastungen einhergehen.“ Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, wird von Oktober an eine befristete Gas-Sicherungsumlage erhoben. Diese liegt zu Beginn des Umlagezeitraums (ab dem 1. Oktober) bei 2,4 Cent, wie der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) heute bekannt gab. Ziel ist es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine bewusst ausgelösten deutschen und europäischen Energiekrise die Gasversorgung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu sichern. Um die Energiekosten mindestens teilweise zu dämpfen, soll die befristete Umlage durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erklärte: „Die Umlage ist eine Folge von Putins völkerrechtswidrigem Angriffskrieg auf die Ukraine und die von russischer Seite verursachte künstliche Energieknappheit. Sie ist bei weitem kein einfacher Schritt, aber notwendig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und der Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Sonst wäre die Versorgungssicherheit gefährdet. Aber erstens: Die Umlage muss und wird von einem weiteren Entlastungspaket begleitet werden. Die Energiepreise sind durch den russischen Angriffskrieg insgesamt enorm gestiegen. Gerade für diejenigen, die nicht viel haben, ist das eine hohe Belastung, die nicht oder nur schwer zu tragen ist. Die Bundesregierung hat sich schon auf erste Schritte wie eine Ausweitung des Wohngeldes mit einem Heizkostenzuschuss verständigt. Ich meine aber, dass weitere zielgenaue Entlastungen nötig sind. In dieser Krise müssen wir den demokratischen Konsens sozialpolitisch absichern. Zweitens ist für die Bundesregierung völlig klar, dass der Staat über die Umlage letztlich keine höheren Mehrwertsteuereinnahmen erzielen soll. Wir werden einen Weg finden, um sicherzustellen, dass es da nicht noch zu einer zusätzlichen Belastung kommt.“

Hintergrund für die Umlage ist die von Russland künstlich geschaffene Energieknappheit. So wurden die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 ohne belastbare technische Gründe reduziert. Gasimportunternehmen müssen nun zu deutlich höheren Preisen als vereinbart am so genannten Spotmarkt Ersatz beschaffen, damit die Privathaushalte sowie die Wirtschaft weiter mit ausreichend Gas versorgt werden können. Dadurch würden zum Teil hohe und nicht zu deckende Verluste entstehen, wodurch Insolvenzen und großflächige Lieferausfälle in der Gasversorgung wahrscheinlich würden. Um ein solches Szenario zu verhindern, soll der Großteil dieser Ersatzbeschaffungskosten ab Oktober solidarisch von allen Gasversorgern getragen werden, die diese dann auf die Endkunden – Privathaushalte und Wirtschaft – umlegen können. Bis Ende September tragen die Gasimporteure die Kosten praktisch allein. Die Umlage dient explizit nicht dazu, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Energieversorgungsunternehmen vor Wertverlusten zu schützen. Die Umlage ist per Rechtsverordnung von der Bundesregierung beschlossen worden; Rechtsgrundlage ist § 26 des novellierten Energiesicherungsgesetzes.

Insgesamt unternimmt die Bundesregierung umfangreiche Anstrengungen, um die Gasversorgung zu stabilisieren und so die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. So kümmert sie sich um den zügigen Aufbau einer Infrastruktur für Flüssigerdgas, um russisches Gas zu ersetzen. Sie sorgt für die ausreichende Befüllung der Gasspeicher in der kommenden Heizperiode und für die Ersatzbeschaffung von Gas. Darüber hinaus sichert die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit des Gasmarktes ab, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten, unter anderem durch Kreditprogramme sowie durch die staatliche Beteiligung an Uniper, dem größten Gasimportunternehmen am deutschen Markt.

Näheres zur Umlage

Die Umlage ist bis zum 1. April 2024 befristet. Sie kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden. Ihre Höhe wird jeweils von dem Marktgebietsverantwortlichen THE ermittelt. Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit der Kostenberechnungen testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren und prüft die Berechnungen auf Plausibilitäten, einschließlich einer genauen Überprüfung im Rahmen der sogenannten Endabrechnung.

Diejenigen Gasimporteure, die wegen ihrer hohen Ersatzbeschaffungskosten für ausfallendes russisches Gas die Umlage in Anspruch nehmen wollen, konnten bei THE 90 Prozent ihrer voraussichtlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen. Dafür gelten zwei zentrale Bedingungen. Erstens darf es nur um Ersatzbeschaffungen für physische Gaslieferungen in den deutschen Markt gehen; zweitens dürfen nur Mengen angerechnet werden, die in Bestandsverträgen in Bezug auf russische Erdgaslieferungen zugesichert wurden. Das heißt, die Lieferverträge müssen vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sein.

Insgesamt haben zwölf Gasimporteure ihre Ersatzbeschaffungskosten bei THE angemeldet. Bezogen auf den Umlagezeitraum bis Anfang April 2024 machten diese Gasimporteure 34 Milliarden Euro an Kosten geltend; dies entspricht 90 Prozent der erwarteten Ersatzbeschaffungskosten für diese Zeit. Aus dieser Summe wurde durch ein im Rahmen der Rechtsverordnung vorgegebenes Berechnungsverfahren die Höhe der Umlage ermittelt. Dabei wird mit Prognosewerten gearbeitet. Am Ende des Umlagezeitraums wird dann anhand der tatsächlichen Kosten abgerechnet.

Weitere Informationen

Zu THE: Die Firma Trading Hub Europe ist ein Unternehmen der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, das nicht gewinnorientiert arbeiten darf und für die technische Funktionsfähigkeit des deutschen Gasmarktes zuständig ist.

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E-Auto-Förderung ab September 2023 für Privatpersonen und gemeinnützige Organisationen

Region/Berlin – Ressortabstimmung zum novellierten Umweltbonus eingeleitet. Ende vergangener Woche hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zum Umweltbonus zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der Bundesregierung gesandt. Der Entwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Bundesregierung am 26. Juli 2022 verständigt hatte. Neu ist, dass ab dem 1. September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Ab 2023 fokussieren wir uns bei der E-Auto-Förderung voll auf Klimaschutz und rein batterieelektrische Fahrzeuge. Ziel ist, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, größtmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim Umstieg auf E-Mobilität zu unterstützen, die diese Förderung am nötigsten brauchen. Daher sollen ab September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein. Gemeinnützige Organisationen erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle – insbesondere auch beim Klimaschutz.“

Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die novellierte Förderrichtlinie noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Abschließend wird die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.

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Grünes Licht für Vertrags-Verhandlungen über Mehrheits-Beteiligung der Sana Kliniken AG am GK-Mittelrhein

Region/Mayen-Koblenz – Alle Gesellschafter des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GK-Mittelrhein) haben jetzt zugestimmt, dass die finalen Vertragsverhandlungen mit der Sana Kliniken AG geführt und bis zum 31. Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden. Ziel dabei soll sein, dass Sana eine Mehrheit der Anteile am GK-Mittelrhein erwirbt. Rund 40 Pro­zent der Anteile sollen bei den beiden kommunalen Gesellschaftern verbleiben, dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz. Die weiteren Anteile werden auf vier kirchliche Stiftungen entfallen. Aktuell gestaltet sich die Gesellschafterstruktur wie folgt: Stadt und Landkreis je 26,5 Prozent, Stiftung Ev. Stift St. Martin Koblenz 27,55 Prozent, Stiftung Hospital zum Hl. Geist 6,61 Prozent, Stiftung Seniorenhaus zum Hl. Geist 6,61 Prozent und Stiftung Diakoniegemeinschaft Paulinenstift 6,22 Prozent.

Dr. Alexander Saftig, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung und Landrat des Landkreises Mayen-Koblenz, freut sich: „Mit den nun vorliegenden Beschlüssen aller Gesellschafter wurde ein weiterer Meilenstein für ein zukunftsfähiges Gemeinschafts-klinikum gefasst und den vielen Mitarbeiten eine Perspektive eröffnet. Das ist wichtig, denn das Klinikum hat einen überragenden Wert für die Gesundheitsversorgung der Menschen in der Region. In den Endverhandlungen gilt es nun, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Eine wichtige Grundvoraussetzung ist, dass eine Einigung zwischen Sana und den Mitarbeitervertretern zu den noch offenen Fragen erzielt wird.“

„Trotz immer schwierigerer Rahmenbedingungen glauben wir an die Zukunft des GK-Mittelrhein und wollen auf Basis des von uns erarbeiteten Entwicklungskonzepts für die Einrichtungen eine moderne Versorgungsperspektive umsetzen“, so Thomas Lemke, Vorstandsvorsitzender der Sana Kliniken AG. „Eine klare Eigentümerstruktur ist eine Voraussetzung für das Entwicklungskonzept, die Kliniken gemäß dem medizinischen Fortschritt weiterzuentwickeln, damit der Region eine moderne medizinische Versor-gung anzubieten und Beschäftigung für die fast 4.300 Mitarbeitenden zu sichern. Eine  wichtige Voraussetzung zum Gelingen der Vertragsverhandlungen ist es, dass alle Beteiligten ihren zugesagten Beitrag leisten. Wir sind dazu bereit.“

Wesentliche Aspekte sind bereits geeint, einzelne Bereiche würden jedoch in den Verhandlungen noch intensiv zu diskutieren sein. Dies beträfe zum einen die Frage nach der Nachnutzung des Geländes, auf dem sich heute das Ev. Stift St. Martin befindet, und das als Klinikstandort mit einem Krankenhaus-Neubau am Kemperhof entbehrlich würde. Des Weiteren ist auch das Personalkonzept noch Gegenstand der Diskussion, wobei Sana schon eine mehrjährige Beschäftigungssicherung angeboten und versichert hat, dass sich keine Beschäftigten materiell schlechter stellen würden. Damit verbunden ist auch eine Überleitung in den Konzerntarifvertrag Sana, der bereits seit vielen Jahren in zahlreichen Einrichtungen der Sana Kliniken AG Anwendung findet.

Mit dem Entwicklungskonzept sind Investitionen in Höhe von deutlich über 400 Millionen Euro verbunden. Denn der überalterte baulich-technische Zustand ist aktuell mit einer der Gründe – neben Parallelstrukturen und Prozessineffizienzen – für die schlechte wirtschaftliche Situation, die dazu geführt hatte, dass das GK-Mittelrhein 2020 kurz vor der Insolvenz stand. Der größte Teil der Investitionen soll auf den Krankenhausneubau auf dem Gelände des Kemperhofs entfallen. Dieser Neubau soll dann den zweiten Koblenzer Standort, das Ev. Stift St. Martin, entbehrlich machen und somit städteplane­risch neue Optionen eröffnen. Weitere Standorte sind St. Elisabeth in Mayen, Heilig Geist in Boppard und das Paulinenstift in Nastätten.

Das Ergebnis der Vertragsverhandlungen bedarf noch der abschließenden Befassung der Gremien der jetzigen Eigentümer des GK-Mittelrhein.

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Landesregierung in NRW zahlt Heizkosten-Zuschuss für Wohngeld-Empfängerinnen und Empfänger aus

Region/Düsseldorf – Die Zahlungen sollen bis zum 20. August 2022 auf den Konten der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger eingehen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat auf einen bundesseitigen Heizkostenzuschuss für die Empfänger von Wohngeld gedrängt: Am 17. März 2022 hat der Deutsche Bundestag die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses beschlossen. Das Bundesgesetz ist am 1. Juni 2022, die zugehörige Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen am 27. Juli 2022 in Kraft getreten.

„Als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten erhalten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger den von Seiten des Bundes beschlossenen einmaligen Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Der zusätzliche Betrag ist nach der Personenzahl gestaffelt und beträgt grundsätzlich für Haushalte mit einer Person 270 Euro und mit zwei Personen 350 Euro. Für jede weitere Person kommen 70 Euro hinzu. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass der ‚einmalige‘ Heizkostenzuschuss durch die beispielsweise von der Bundesregierung gewollten Gasumlage nicht ausreichen wird. Jetzt kommt Geld in die linke Tasche und spätestens im Oktober wird es aus der rechten Tasche durch die Bundesregierung wieder herausgenommen“, so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss haben Personen, die für mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 Wohngeld bezogen haben. Die Auszahlung an berechtigte Personen erfolgt in Nordrhein-Westfalen automatisch – Wohngeldempfänger-innen und -empfänger haben nichts zu veranlassen. Die Zahlungen sollen bis zum 20. August 2022 auf den Konten der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger eingehen.

Ende 2021 bezogen 157.850 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld. Damit bezogen 1,8 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld im einwohnergrößten Land. Bei nahezu jedem zweiten reinen Wohngeldhaushalt war die wichtigste Einkommensquelle eine Rente oder eine Pension

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Liquidität der Sozialen Pflege-Versicherung gesichert

Region/Berlin – Um deren Liquidität sicherzustellen, hat das Bundesamt für Soziale Sicherung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein Darlehen von einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Der Betrag wurde jetzt an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung überwiesen.

Grund für die Liquiditätsengpässe sind vor allem pandemiebedingte Ausgaben für den Schutz von Pflegebedürftigen, Beschäftigten in der Pflege sowie von pflegenden Angehörigen (Pflegeschutzschirm, Testkosten etc.). Bei finanziellen Engpässen dieser Art sind in diesem Jahr auch unterjährige Darlehen möglich (§ 12 Abs. 4a Haushaltsgesetz 2022).

Hintergrund: Das Jahr 2021 hatte die SPV bereits mit einem Defizit iHv 1,35 Mrd. € abgeschlossen. Die Einnahmen lagen bei 52,5 Mrd. € (2020: 50,62 Mrd. €). Die Ausgaben stiegen von 49,08 Mrd. € auf 53,85 Mrd. €.  Ende 2021 verfügte die SPV noch über einen Mittelbestand iHv 6,85 Mrd. €, was 1,6 Monatsausgaben entspricht. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 ergab sich aber bereits ein Defizit von 1,95 Mrd. €. Damit betrug der Mittelbestand Ende Juni nur noch 4,9 Mrd. €. Dieser Mittelbestand entspricht laut Haushaltsplänen der Pflegekassen rd. 1,1 Monatsausgaben und damit nur noch knapp dem derzeitigen Betriebsmittel- und Rücklagesoll bei abgesenkter Ausgabendeckungsquote. Im Juli selbst war ein Defizit von 651 Mio. € zu verzeichnen. Hauptursache für das Defizit sind die pandemiebedingten Ausgaben für den Pflegeschutzschirm nach § 150 SGB XI mit Gesamtnettokosten bis einschließlich Juni von rd. 1,15 Mrd. €. Hinzu kamen die Erstattungen von Testkosten im Rahmen der Testverordnung, die sich in den ersten sechs Monaten des Jahres auf rund 1,18 Mrd. € beliefen.

Um die Finanzen der Pflegeversicherung langfristig zu sichern, arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit an Reformvorschlägen, die noch dieses Jahr vorgelegt werden sollen.

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Mithilfe im Natur- und Geopark Vulkaneifel gesucht

Daun – Vulkanseismologisches Experiment in der Eifel – Jüngste seismologische und geodätische Forschungen in der Eifel und Labormessungen an Steinen aus der Eifel haben die Vermutungen der Vulkanologen erhärtet, dass die Vulkane der Eifel nicht erloschen sind, sondern eher als „langzeitschlafend“ bezeichnet werden sollten. So werden seit einiger Zeit neben tektonischen Beben auch Erdbeben in 30-40 km Tiefe beobachtet, die auf Fluide im Untergrund hinweisen. Hinzu kommt, dass sich die Eifel um bis zu 1 mm pro Jahr hebt. Das deutet auf starke, dynamische Kräfte im Untergrund hin, deren Ursache und Gefährdungspotential erforscht werden soll.

Das Deutsche GeoForschungsZentrum Potsdam (GFZ) plant in Zusammenarbeit mit den Landesämtern für Geologie und Bergbau RLP und NRW ein seismologisches Experiment, das mittels 350 Messstationen die vulkanischen Systeme der Eifel untersucht, um eine bessere Einschätzung der vulkanischen Gefährdungen zu erreichen. Die Landratsämter Mayen-Koblenz, Ahrweiler und Vulkaneifel sind informiert. Auch der Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel unterstützt dieses Vorhaben.

Für die Durchführung des Projektes sind die Institutionen auf die Mithilfe und Ortskenntnis vor Ort angewiesen, da aktuell entsprechende Standorte für die Messstellen gesucht werden. Das Experiment beginnt im September und dauert ein Jahr. Bei der Suche nach „ruhigen“ und „halbwegs sicheren“ Standorten für die Seismometer brauchen die Forschenden die Hilfe von den Gemeinden oder Einrichtungen. Mögliche Standorte wären ein ruhiger Keller oder ein ruhiges Nebengebäude abseits der Hauptverkehrswege, oder ein Plätzchen in Grünanlagen. Die Messgeräte brauchen ca. 50cm x 50cm Platz, das Seismometer wird ca. 50 cm bei Installation im Freien eingegraben, ansonsten gegen Wind und Wetter geschützt. Eine Plastik-Box mit Weidezaun-Batterie und Datenerfassungsgerät steht neben dem Seismometer.

Genauere Informationen zum Projekt erhalten Sie online unter

www.gfz-potsdam.de/sektion/erdbeben-und-vulkanphysik/projekte/eifel-vulkanseismologisches-experiment